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JUSLETTER 12. NOVEMBER 2018
SCHWERPUNKT-AUSGABE: ENERGIERECHT

Liebe Leserinnen und Leser

Das Energierecht ist in ständiger Bewegung. Die aufgrund der «Energiestrategie 2050» verabschiedeten Rechtsakte sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Man könnte meinen, die regulatorischen Arbeiten seien damit abgeschlossen, wäre da nicht die «Netzstrategie», die soeben verabschiedet wurde und am 1. April 2019 in Kraft treten wird. Und ein Ende der eidgenössischen Regulierungs-Maschinerie scheint nicht absehbar: Tatsächlich hat der Bund soeben eine Vernehmlassung zum Abschluss des Liberalisierungsprozesses im Strommarkt gestartet, die auf eine neuerliche Anpassung des Bundesgesetzes über die Stromversorgung vom 23. März 2007 [StromVG; SR 734.7] abzielt.
Die Beiträge, die Sie in der vorliegenden Ausgabe finden, lassen sich zwei unterschiedlichen Zielstellungen zuordnen. Während die einen eine Bilanz der bisherigen Gesetzgebung ziehen – z.B. nach zehn Jahren der Umsetzung des StromVG vom 1. Januar 2008, auf welches diese Ausgabe von Jusletter ein besonderes Augenmerk legt –, stellen andere Beiträge neue Instrumente vor, die entweder jüngst ins positive Recht eingeführt wurden (man denke etwa an die Einführung von Massnahmen zur Unterstützung von Stromproduzenten aus Wasserkraft, deren wirtschaftliche Schwierigkeiten notorisch sind) oder deren Einführung geplant bzw. noch diskutiert wird, wie Instrumente im Rahmen des Mobility Pricing.
Zu Beginn zieht Gilles Robert-Nicoud eine durchwachsene Bilanz zur Umsetzung des StromVG, indem er konstatiert, dass die Öffnung des Strommarktes erst teilweise erfolgt ist. Das Stromversorgungs-Monopol (der Autor hält an dessen Existenz fest, obwohl die Lehre in diesem Punkt uneins ist) für gebundene Kunden besteht bis heute. Obwohl diese Kunden ursprünglich mit dem neuen Regelwerk geschützt werden sollten, seien dementgegen Mechanismen zu ihren Ungunsten und zum Vorteil vertikal integrierter Stromunternehmen implementiert worden. Für den Autor bleibt das StromVG auf halber Strecke stehen und kann nur wenig befriedigende Resultate vorweisen (etwa Quersubventionierungen und Wettbewerbsverzerrungen). An dieser Stelle sei für die interessierte Leserschaft ein Hinweis auf die kürzlich erschienene Studie von Martin Föhse, Grundversorgung mit Strom – Ein Überblick zu Rechtsverhältnissen und Zuständigkeiten, PJA 2018, S. 1235 ff., insbes. S. 1250, gestattet. Föhse unterzieht die aktuelle Regulierung des Strommarktes einer strengen juristischen Prüfung. Die Anwendung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen wirft in der Tat grundsätzliche Fragen zur Zuständigkeit und der Einordnung verschiedener Rechtsverhältnisse auf. Die Rechtstexte führen jedoch zu einem «Ratespiel», so schwierig, ja gar unmöglich sind die Antworten auf diese Fragen zu finden, selbst für Spezialistinnen und Spezialisten! Föhse ruft den Gesetzgeber auf, insbesondere im Rahmen der laufenden Reform endlich klare Antworten im rechtlichen Bereich zu geben, was dieser bisher unterlassen habe.
David Sifonios stellt neue Instrumente von hoher Technizität vor. Alles begann mit einer «Grande peur dans la montagne»: Die unvermittelte Bedrohung der Rentabilität der grossen Wasserkraftwerke. Notfallmässig wurden neue Mechanismen geschaffen, um eine für die Schweiz als wertvoll angesehene Art der Energieproduktion zu retten. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber zwischen zwei Bewegungen hin- und herschwankt, der Unterstützung dieser Produktionsanlagen einerseits und der Marktöffnung andererseits. Nach seiner Ansicht sollte der Zusammenhalt des Gesamtsystems besser im Auge behalten werden.
Phyllis Scholl und Etienne Schön führen eine bereits begonnene Analyse der Rechtsprechung zu den bei den Netzbetreibern erhobenen Konzessionsabgaben für die Nutzung öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen fort. An dieser Stelle sei festgehalten, dass die Rechtsprechung in diesem Bereich zwar sehr komplex ist, jedoch nach und nach Lösungen im Kontext des StromVG und der diesbezüglichen kantonalen Bestimmungen erkennbar werden. Dieser Linie folgend befasst sich Philippe Ehrenström mit diversen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verteilung von Elektrizität (Mehrwertsteuer, interkantonale Doppelbesteuerung, Nutzungsgebühren der öffentlichen Hand, Netzzuschlag gestützt auf den neuen Art. 35 EnG).
Mathieu Simona widmet sich dem Thema des Energie-Contracting. Dabei geht es um einen Vertragstypus, der sich derzeit im Bereich der Versorgung mit thermischer und elektrischer Energie entwickelt. In einem solchen vertraglichen Rahmen übernimmt ein Dritter die Investitionen, Risiken und Gewinne einer strom- oder wärmeproduzierenden Anlage im Gebäude eines Eigentümers. Die Studie behandelt namentlich Fragen zu den Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mietern, etwa die Frage, ob die Kosten des Contracting auf die Mieter abgewälzt werden können.
Marion Zumoberhaus präsentiert eine Studie über die Beteiligung von Umweltschutzorganisationen im Bereich der Genehmigung von Energieanlagen (Produktion, Transport) und den Zugang zum Gericht in Umweltangelegenheiten. Nach einer allgemeinen Auslegeordnung legt die Autorin das Augenmerk auf den Gehalt der Bestimmungen der von der Schweiz ratifizierten Aarhus-Konvention. Sie stellt insbesondere die Frage, ob das Schweizerische Recht mit Blick auf die Anforderungen der Konvention nicht Regeln enthält, die eine übermässige Einschränkung der Klagemöglichkeiten solcher Organisationen bewirken könnten.
Christine Bühler liefert im Lichte der jüngsten Vorschläge des Bundesrates einen Beitrag zu Mobility Pricing, welcher das gesamte Transportsystem in den Blick nimmt. Dabei wird die energie- und klimapolitische Bedeutung dieses Ansatzes aufgezeigt. Der Schwerpunkt liegt auf den verfassungsmässigen Grundlagen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob und inwieweit diese Bestimmungen die Einführung von Mobility-Pricing-Regelungen erlauben oder gar erfordern. Während Ersteres grundsätzlich für den Bereich des öffentlichen Verkehrs zu bejahen ist, scheint die Aufgabe im Bereich des privaten Strassenverkehrs hingegen schwieriger, wenn nicht derzeit politisch unlösbar zu sein. Zu hoch erscheint die Hürde des Art. 82 Abs. 3 BV, der den Grundsatz der Gebührenfreiheit für die Benützung öffentlicher Strassen vorsieht. Nach einer Überprüfung anhand der einschlägigen Grundrechte bewertet die Autorin die bisherigen Überlegungen zu diesem Ansatz und zeigt energiepolitisch sinnvolle Alternativen auf. 

Wir wünschen allen am Energierecht interessierten Leserinnen und Lesern aus der Romandie und der Deutschschweiz eine spannende Lektüre. Wir legen Ihnen bereits jetzt die neue «Zeitschrift für Energierecht» ans Herz, deren erste Ausgabe im Frühjahr 2019 bei Editions Weblaw erscheinen soll.

Etienne Poltier
Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft, Kriminalwissenschaften und öffentliche Verwaltung der Universität Lausanne
Sebastian Heselhaus
Ordinarius für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung; Geschäftsleiter des CLS
INHALTSVERZEICHNIS
Beiträge
› Gilles Robert-Nicoud, Fourniture de base en électricité
› David Sifonios, Les mesures de soutien aux centrales de production hydroélectrique suisses : situation actuelle et perspectives
› Phyllis Scholl / Etienne Schön, Konzessionsabgaben für die Nutzung öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen
› Philippe Ehrenström, Fiscalité de la distribution d’électricité : questions choisies
› Mathieu Simona, Le contracting énergétique dans les immeubles locatifs
› Marion Zumoberhaus, Die Beteiligung von Umweltverbänden beim Bau von Energieanlagen
› Christine Bühler, Energieeinsparungen mit «Mobility Pricing»?

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Abstimmung Geldspielgesetz: Beschwerden der Piratenpartei abgewiesen
› Jurius, Kosten für Jodtabletten-Versorgung: Beschwerde gutgeheissen
› Jurius, Bundesgericht hebt Sistierung bei Asbestfällen auf
› Jurius, Le municipal veveysan Girardin obtient la récusation d'un juge
› Jurius, Gutachter im Genfer Mordfall war nicht befangen
› Jurius, Streit um Waadtländer Katze von Bundesgericht entschieden
› Jurius, Kurtaxen: Fünf Walliser Gemeinden müssen über die Bücher
› Jurius, Les riverains de l'aéroport peuvent réclamer des indemnités
› Jurius, Confirmation de la position vaudoise sur les équipements d’imagerie

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Plus de 50 victimes d'Ambros Baumann déboutées

Aus dem Bundesstrafgericht
› Jurius, Bedingte Geldstrafe für verbotene IS-Propaganda

Medienmitteilungen
› Jurius, Der Bundesrat setzt das Geldspielgesetz in Kraft
› Jurius, Bundesrat hebt die Übergangsbestimmung in der AIAV auf
› Jurius, Zwei geänderte Statistikverordnungen
› Jurius, Verjährungsfrist bei Personenschäden wird verdoppelt

Rechtsprechungsübersicht
› Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (September – Oktober 2018)

Vorschau
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BEITRÄGE
Gilles Robert-Nicoud
Fourniture de base en électricité
Das Bundesgesetz über die Stromversorgung sieht eine Marktöffnung in zwei Schritten vor. Seit 2009 können einzig Grossverbraucher und Wiederverkäufer von tieferen Preisen profitieren. Haushalte und andere Kleinverbraucher bleiben weiterhin dem Grundversorgungsmonopol der lokalen Netzbetreiber unterworfen. Die vom Bundesrat genehmigten Tarifgrundsätze erlauben eine Überwälzung der Produktionskosten von verbundenen Unternehmen auf diese Kundengruppe. Eine Massnahme des Konsumentenschutzes hat sich damit in ein Instrument zur Defizitdeckung für vertikal integrierte Stromunternehmen verwandelt. (as)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht

David Sifonios
Les mesures de soutien aux centrales de production hydroélectrique suisses : situation actuelle et perspectives
Das Parlament hat zwei vorübergehende Massnahmen beschlossen, um die Produzenten von Strom aus Wasserkraft zu unterstützen: die Marktprämie und den Absatz von Energie in der Grundversorgung zu Gestehungskosten. Diese Massnahmen sollen die Verluste der Produzenten als Folge der gesunkenen Marktpreise begrenzen. Der Autor analysiert diese Massnahmen nach schweizerischem und internationalem Recht. Er zeigt, dass die Unterstützung der Schweizer Produzenten, die Energiewende, die Strommarktöffnung und die Verhandlungen mit der EU voneinander abhängen und dass es darum unerlässich ist, eine verbindende Vision und einen Gesamtzusammenhang zu behalten. (as)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht

Phyllis Scholl / Etienne Schön
Konzessionsabgaben für die Nutzung öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen
Viele Gemeinwesen erheben eine Konzessionsabgabe für die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen. Das Bundesgericht hat mehrere Urteile betreffend Konzessionsabgaben erlassen; das Urteil vom 28. Mai 2018 klärt mehrere bisher offene Fragen. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Punkte es aus Sicht des Gemeinwesens und aus Sicht des Netzbetreibers zu beachten gilt, damit die Konzessionsabgabe rechtsgültig von Endverbrauchern erhoben werden darf.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht

Philippe Ehrenström
Fiscalité de la distribution d’électricité : questions choisies
Die Verteilung von Elektrizität ist aufgrund physischer und politischer Einflussfaktoren keine wirtschaftliche Tätigkeit wie alle anderen. Das überträgt sich auch auf ihre Besteuerung, sei es wegen materiellen Zwängen oder politischen Zielen. Der Autor zeigt dies anhand ausgewählter Fragen auf: Mehrwertsteuer, Doppelbesteuerung, öffentliche Hand, Übertragungskosten der Hochspannungsnetze. (as)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht, Steuerrecht

Mathieu Simona
Le contracting énergétique dans les immeubles locatifs
Das Energie-Contracting ist der Mechanismus, mit welchem ein Dritter für sich oder für die Mietparteien die Investitionen, Risiken und Gewinne einer strom- oder wärmeproduzierenden Anlage in einem Gebäude übernimmt, dessen Eigentümer diese nutzen will. Der Beitrag untersucht, nach welcher Massgabe die Regeln des Mietrechts eine Rückverrechnung der Kosten des Contracting auf die Mietparteien erlaubt. (as)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht

Marion Zumoberhaus
Die Beteiligung von Umweltverbänden beim Bau von Energieanlagen
Der Beitrag untersucht die Beteiligungsmöglichkeiten von Natur- und Umweltschutzorganisationen im Genehmigungsverfahren von Energieanlagen. Im ersten Teil werden hierfür die Grundlagen der Beteiligung von Natur- und Umweltschutzorganisationen kurz erläutert. Der zweite Teil konzentriert sich auf die formelle Partizipation von Natur- und Umweltschutzverbänden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, inwiefern sich die Bestimmungen der Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten und zum Zugang zu Gerichten auf das Verbandsbeschwerderecht der Schweiz im Energiebereich auswirken.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht

Christine Bühler
Energieeinsparungen mit «Mobility Pricing»?
Der Beitrag befasst sich mit der Verkehrs(-mittel-)überlastung in der Schweiz und der vom Bundesrat vorgeschlagenen Einführung eines Mobility Pricing als Lösung für dieses gesellschaftliche, wirtschaftliche und umweltpolitische Problem. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit die Bundesverfassung den Bund zur Vornahme entsprechender Massnahmen zur Dämpfung von Verkehrsspitzen ermächtigt respektive verpflichtet und wie das anvisierte Schweizer Konzept von Mobility Pricing aus energiepolitischer Sicht zu werten ist.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
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Datenschutz
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Andere Rechtsgebiete
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Sozialversicherungsrecht
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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Luc-Alain Baumberger / Grégoire Geissbühler, La responsabilité civile en procédure pénale militaire
Urteil 45158/14 vom 7. Februar 2017

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PERSONALIA
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› Jürgen Horwath und Iwan Guler: zwei neue Mitglieder in der Direktion des IGE

› Mascha Santschi Kallay neue Präsidentin und Armon Vital neues Mitglied der UBI

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AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Abstimmung Geldspielgesetz: Beschwerden der Piratenpartei abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Piratenpartei im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Geldspielgesetz ab. Die im Vorfeld der Abstimmung vom 10. Juni 2018 erfolgten behördlichen Interventionen (Abstimmungsvideo der Bundeskanzlei, Medienmitteilungen der Kantone und von Swisslos/Loterie Romande) haben die Abstimmungsfreiheit nicht verletzt. (Urteile 1C_163/2018, 1C_239/2018)
Rechtsgebiete: Politische Rechte

Jurius
Kosten für Jodtabletten-Versorgung: Beschwerde gutgeheissen
BGer – Die den Betreibern von Kernkraftwerken durch Verordnung auferlegte Pflicht, die Kosten für die Jodtabletten-Versorgung der Bevölkerung mitzutragen, kann sich auf keine ausreichende gesetzliche Grundlage stützen. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der vier schweizerischen Kernkraftwerkbetreiber gut. (Urteil 2C_888/2016)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht, Verwaltungsverfahren, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren

Jurius
Bundesgericht hebt Sistierung bei Asbestfällen auf
BGer – Das Bundesgericht nimmt zwei Verfahren wieder auf, welche die Erben von Asbestopfern betreffen. Es begründet die Entscheide damit, dass das Parlament die Revision des Verjährungsrechts verabschiedet hat. (Urteile 4A_299/2013 und 4A_554/2013)
Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren, Erbrecht, Schaden. Schadenersatz

Jurius
Le municipal veveysan Girardin obtient la récusation d'un juge
BGer – Der waadtländische Gemeinderat Lionel Girardin bewirkte die Ablehnung des Richters, der die Berufung gegen seine Suspendierung von der waadtländischen Exekutive untersuchte. Das Bundesgericht räumt ein, dass der Richter aufgrund seiner Tätigkeit in einer Partei befangen sein könnte. (Urteil 1C_485/2018) (dr)
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht

Jurius
Gutachter im Genfer Mordfall war nicht befangen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Genfer Taxifahrers abgewiesen. Der Mann war im Juni 2018 des Mordes, der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden worden. Der 42-Jährige verlangte die Entfernung eines Gutachtens aus den Akten, weil er einen Experten für befangen hält. (Urteil 1B_261/2018)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht, Straftaten gegen Leib und Leben

Jurius
Streit um Waadtländer Katze von Bundesgericht entschieden
BGer – Nach einer vierjährigen juristischen Auseinandersetzung darf eine Waadtländer Katze definitiv bei ihrer ursprünglichen Eigentümerin bleiben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_815/2018)
Rechtsgebiete: Eigentum, Strafrecht

Jurius
Kurtaxen: Fünf Walliser Gemeinden müssen über die Bücher
BGer – Das Bundesgericht hat eine Bestimmung in den Kurtaxenreglementen von fünf Walliser Gemeinden aufgehoben, weil darin die durchschnittliche Belegungsdauer der Logierobjekte nicht korrekt berechnet wurde. Dies hat Folgen für die Höhe der geschuldeten Kurtaxen. (Urteil 2C_1150/2018)
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren

Jurius
Les riverains de l'aéroport peuvent réclamer des indemnités
BGer – Das Bundesgericht wies sechs Beschwerden des Kantons Genf und des Flughafens gegen die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken in Vernier zurück. Letztere verlangten insgesamt mehr als CHF 40 Millionen aufgrund von Lärmemissionen während der Bauarbeiten. (Urteile 1C_602/2017, 1C_603/2017, 1C_604/2017, 1C_605/2017, 1C_606/2017, 1C_607/2017) (dr)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Sachenrecht

Jurius
Confirmation de la position vaudoise sur les équipements d’imagerie
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden von drei privaten Zentren für medizinische Bildgebung im Kanton Waadt abgelehnt. Letztere stellen die Anwendung des seit dem 15. Dezember 2015 geltenden Erlasses des Grossen Rates zur Beschränkung des Erwerbs teurer medizintechnischer Geräte in Frage. (Urteile 2C_134/2018, 2C_136/2018, 2C_137/2018 und 2C_ 747/2018) (dr)
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Plus de 50 victimes d'Ambros Baumann déboutées
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von rund 50 Geschädigten des Konkurses der Baumann-Group im Jahr 2000 zurückgewiesen. Sie wollten die Unterstützung der FINMA bei einer Schadenersatzklage gegen die Bank Julius Bär bewirken. (Urteile B-5740/2017 und B-6561/2017) (dr)
Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren, Schaden. Schadenersatz, Aufsichtsrecht
AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT
Jurius
Bedingte Geldstrafe für verbotene IS-Propaganda
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat am 7. November 2018 einen Türken wegen Gewaltdarstellungen und verbotener IS-Propaganda zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Der 47-Jährige will den Fall vors Bundesgericht ziehen. (Urteil SK.2018.8)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Der Bundesrat setzt das Geldspielgesetz in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 das neue Geldspielgesetz und die dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Das Gesetz lässt neue Online-Spiele zu und stärkt den Schutz vor Spielsucht. Die Bestimmungen zur Zugangssperre treten erst ein halbes Jahr später in Kraft, da bewilligte Online-Spielbankenspiele erst ab diesem Zeitpunkt tatsächlich angeboten werden können. Nachdem das Bundesgericht die Abstimmungsbeschwerde abgelehnt hat, steht dem Inkrafttreten auf den 1. Januar 2019 nichts mehr im Weg.
Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte, Informatik und Recht

Jurius
Bundesrat hebt die Übergangsbestimmung in der AIAV auf
Die USA erheben seit 23. März 2018 zusätzliche Zölle auf Einfuhren von gewissen Stahl- und Aluminiumprodukten. Davon ist auch unser Land betroffen. Die Schweiz hat deshalb am 9. Juli 2018 wie andere Staaten im Rahmen eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens ein Begehren um Konsultationen mit den USA gestellt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, informierte den Bundesrat entsprechend.
Rechtsgebiete: WTO und Aussenwirtschaftsrecht

Jurius
Zwei geänderte Statistikverordnungen
An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat entschieden, die Statistikerhebungsverordnung sowie die Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) zu ändern. Die entsprechenden Änderungen treten am 1. Dezember 2018 in Kraft.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden

Jurius
Verjährungsfrist bei Personenschäden wird verdoppelt
Opfer von Personenschäden, die erst lange nach dem verursachenden Ereignis erkennbar werden, sollen bessergestellt werden: Die absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden beträgt künftig 20 Jahre statt wie bisher zehn Jahre. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 das revidierte Verjährungsrecht auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Damit wird das privatrechtliche Verjährungsrecht punktuell verbessert und vereinheitlicht.
Rechtsgebiete: Obligationenrecht, Schaden. Schadenersatz
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (September – Oktober 2018)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September 2018 bis und mit 16. Oktober 2018 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Monatliche Rechtsprechungsübersicht
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Notar-Stellvertreter / Notar-Stellvertreterin (100%)
Lachen SZ
› 29.10.18Rappold Köhli Rechtsanwälte AG
WIR SUCHEN EINE PERSÖNLICHKEIT - Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 29.10.18Rappold Köhli Rechtsanwälte AG
WIR SUCHEN EINE PERSÖNLICHKEIT - Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 29.10.18Kanton Luzern
Juristin oder Jurist
Luzern
› 29.10.18Kanton Luzern
Juristische/r Mitarbeiter/in
Hochdorf
› 29.10.18Kanton St.Gallen, Departement des Innern
Jurist/in
St. Gallen
› 27.10.18Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Juriste (m/f) lutte contre le blanchiment d’argent et comportement commercial (conduct) (80-100%)
Berne ou Zurich
› 26.10.18Kieser Senn Partner
Juristin / Juristen (auch als Subsitutenstelle möglich) mit oder ohne Anwaltspatent
Zürich
› 26.10.18AKJB
eine/n Anwaltspraktikant/in 100%
Aarau
› 25.10.18Bär & Karrer AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Kartellrecht
Zürich
› 25.10.18Staatsanwaltschaft des Kantons Zug
Staatsanwältin / Staatsanwalt (100 %)
Zug
› 25.10.18Generalsekretariat GS-VBS
Juristin / Jurist Rechtsdienst
Bern
› 25.10.18Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
Cancelliera / Cancelliere
Chur
› 24.10.18Wenger & Vieli AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zug
› 24.10.18Wenger & Vieli AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zug
› 24.10.18VISCHER AG
Treuhänder/in mit eidgenössischem Fachausweis (80 - 100 %)
Basel
› 24.10.18Caritas Schweiz
Juriste chargé(e) de la représentation juridique des requérants d’asile
Luzern
› 24.10.18Caritas Schweiz
Juriste junior chargé(e) de la représentation juridique des requérants d’asile (80 -100 %)
Luzern
› 24.10.18Caritas Schweiz
Jurist/in als Rechtsvertretung im Asylrecht (70-100 %)
Luzern
› 24.10.18Bouygues E&S InTec Management AG
Unternehmensjuristen (m/w) 80 - 100%
Zürich
› 23.10.18Bär & Karrer AG
Substitutin / als Substitut im Kapitalmarktteam
Zürich
› 23.10.18Lehmann & Waldburger Rechtsanwälte
Substituten/-in
Zürich
› 23.10.18Reetz Sohm Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%) oder Substitutin
Küsnacht
› 22.10.18Bracher und Partner Recht AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Langenthal
› 22.10.18Steiner AG
LEGAL COUNSEL 100% (W/M)
Zürich
› 22.10.18Realisator AG
Juristische/r Mitarbeiter/in mit Schwerpunkt Arbeitsrecht (100%)
Cham
› 19.10.18Wenger & Vieli AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 19.10.18Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not
JURISTINNEN UND JURISTEN (60 – 80 %)
Bern
› 18.10.18HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz
JuristInnen als TeamleiterInnen Rechtsvertretung, 80%
Nordwestschweiz/Ostschweiz
› 18.10.18HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz
JuristInnen als Rechtsvertretung, 60-100%
Nordwestschweiz/Ostschweiz
› 18.10.18LALIVE
Senior Associate / Counsel – White Collar Crime
Zürich
› 18.10.18LALIVE
Senior Associate / Counsel – Litigation
Zürich
› 17.10.18HAUSER & MÜLLER
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Baden
› 17.10.18Zürcher Kantonalbank
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für den Bereich «Legal Investment Services & Products»
Zürich
› 16.10.18Pachmann Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt 100%
Zürich
› 16.10.18Bouygues Energies & Services InTec
conseiller/ère juridique
Suisse Romande et le Tessin
› 16.10.18Schellenberg Wittmer AG
Data & Business Intelligence Engineer
Zürich
› 16.10.18Lichtsteiner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Zug
› 15.10.18Bundesverwaltungsgericht BVGer
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber
St. Gallen
› 15.10.18Hieronymus AG
Jurist/in mit Schweizer Anwaltspatent, Senior Lawyer-Linguist
Zürich
› 15.10.18Schellenberg Wittmer AG
IT Project Manager & Business Analyst
Zürich
› 15.10.18Schellenberg Wittmer AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Kartellrecht / Competition and Antitrust
Zürich

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Jusletter 19. November 2018
› Mirjam Eggen / Cornelia Stengel, Wearables – Eine vertragsrechtliche Betrachtung
› Yves Gogniat, Die Datenschutzgrundverordnung im Kontext von Art. 271 StGB
› Jean-Marie Agier / Philippe Graf, Droits de participation dans les assurances sociales

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
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