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| | Online Version | JUSLETTER 10. SEPTEMBER 2018 | Liebe Leserinnen und Leser
Eva Cellina bespricht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 5. Juni 2018 in der Rechtssache C-210/16. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des deutschen Bundesverwaltungsgerichts bejahte der Gerichtshof eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und dem Administrator einer Fan-Seite auf Facebook für die Bearbeitung von Personendaten der Besucherinnen und Besucher dieser Seite.
Mirco Ceregato gibt einen detaillierten Überblick über den Vorentwurf zur Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 2. März 2018. Neben Neuerungen von grosser Tragweite, etwa Massnahmen gegen Prozesskostenhürden (reduzierte Gerichtskostenvorschüsse, Prozessfinanzierung) und neue Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes, enthält der Vorentwurf zahlreiche punktuelle Anpassungen, die der Autor kritisch würdigt.
Die Abstimmung zum Geldspielgesetz vom 10. Juni 2018 hat Diskussionen über Netzsperren zur Verhinderung ausländischer Online-Geldspiele ausgelöst. Remus Muresan zeigt auf, dass dem neuen BGS zwar nicht direkt durch die Rechtsprechung des EuGH Ungemach droht, jedoch bestimmte Aspekte des freien Dienstleistungsverkehrs im Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU durchaus zu Problemen führen könnten.
Worin unterscheidet sich die Rolle von Rechtsbeiständen und Vertrauenspersonen bei Schlichtungsverhandlungen? Beide können die Partei nach dem Wortlaut von Art. 204 Abs. 2 ZPO bloss «begleiten». In der Praxis werden aber Unterschiede gemacht, z. B. betreffend das Recht, sich zu äussern. Raphael Patrice Kummer untersucht die Stellung von Begleitpersonen in Schlichtungsverhandlungen.
Am Beispiel der Haftung des Verwalters im Stockwerkeigentumsrecht geht Daniel Donauer der Frage der Anwendbarkeit des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auf die Stockwerkeigentümer nach. Ausgangspunkt ist eine Schutzlücke, die entsteht, wenn durch das Verhalten des Verwalters reine Vermögensschäden entstehen, welche nicht von einer entsprechenden Schutznorm gedeckt sind.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und eine schöne Woche.
| | | INHALTSVERZEICHNIS | Urteilsbesprechungen | › | Eva Cellina, L’administrateur d’une page fan Facebook – co-responsable du traitement |
| Beiträge | › | Mirco Ceregato, Der Vorentwurf zur Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung – Übersicht und Würdigung | › | Remus Muresan, Das schweizerische Geldspielregime «im Glück» | › | Raphael Patrice Kummer, Die Stellung von Begleitpersonen im Rahmen der Schlichtungsverhandlung | › | Daniel Donauer, Haftung des Verwalters im Stockwerkeigentumsrecht |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Unregelmässigkeiten beim Erstellen von IV-Gutachten in Genfer Klinik | › | Jurius, Vermögensverwalter zu Recht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt | › | Jurius, Zürcher Verwaltungsgericht: Überhöhte Gerichtsgebühr in Bausache | › | Jurius, Bundesgericht lehnt Beschwerde des Zürcher Sterbehilfe-Verein ab | › | Jurius, Brustdurchschuss im Militär: Keine Umschulung für Maurer | › | Jurius, Beschuldigter im Tötungsdelikt von Frutigen BE bleibt in Haft | › | Jurius, Verurteilung von IT-Unternehmer wegen Betrugs der EU bestätigt | › | Jurius, SVP-Initiative für ein Kopftuchverbot an Walliser Schulen ungültig | › | Jurius, Ambulante Behandlung für IS-Rückkehrerin wird weitergeführt | › | Jurius, Grosseltern dürfen ihren Enkelsohn sehen |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Unentgeltliche Rechtspflege für Pferdezüchter von Hefenhofen TG | › | Jurius, Importverbot von «Odens Kautabak» bestätigt |
| Rechtsprechungsübersicht | › | Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Juli – August 2018) |
| Vorschau |
| Anzeige | | Anzeige | | | | URTEILSBESPRECHUNGEN | | BEITRÄGE | | | Mirco Ceregato | |
| | Der Vorentwurf zur Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung – Übersicht und Würdigung | Am 2. März 2018 hat der Bundesrat einen Vorentwurf zur Änderung der schweizerischen Zivilprozessordnung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Revision soll es sein, Schwachpunkte, die sich seit dem Inkrafttreten der eidgenössischen Zivilprozessordnung im Praxisalltag offenbart haben, zu beseitigen und die kollektive Rechtsdurchsetzung zu stärken. Der Autor des vorliegenden Beitrags fasst die bundesrätlichen Vorschläge zusammen und analysiert diese.
| Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht | |
| | Remus Muresan | |
| | Das schweizerische Geldspielregime «im Glück» | Wäre die Rechtsprechung des EuGH für die Schweiz verbindlich, könnten einzelne Regelungen des gerade erst erlassenen Geldspielgesetzes gar nicht in Kraft treten. Aufgrund der Nichtmitgliedschaft der Schweiz in der EU droht diesbezüglich freilich unmittelbar kein «Ungemach». Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass sich aufgrund des Freizügigkeitsabkommens dennoch entsprechende Probleme stellen könnten.
| Rechtsgebiete: Europarecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Bilaterale Abkommen CH-EU | |
| | Raphael Patrice Kummer | |
| | Die Stellung von Begleitpersonen im Rahmen der Schlichtungsverhandlung | Gemäss Art. 204 Abs. 2 ZPO können sich die Parteien anlässlich eines Schlichtungsverfahrens von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen. Es stellt sich die Frage, was die Tätigkeit des «Begleitens» während des Schlichtungsverfahrens im Rahmen der Verhandlung umfasst und ob diesbezüglich zwischen Rechtsbeistand und Vertrauensperson Unterscheidungen getroffen werden dürfen. Zugleich stellt sich die Frage der Abgrenzung zur Vertretung.
| Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht | |
| | Daniel Donauer | |
| | Haftung des Verwalters im Stockwerkeigentumsrecht | Seit über die Rechtsfigur des Vertrages mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter in der Schweiz diskutiert wird, stehen die schweizerische Rechtsprechung sowie die Lehre dieser ursprünglich aus Deutschland «importierten» Konzeption eher skeptisch gegenüber. Zahlreiche Stimmen haben sich mittlerweile dennoch für eine (zumindest teilweise) Anerkennung des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ausgesprochen, während in der Rechtsprechung ein klares Bekenntnis bisher fehlt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet anhand einer konkret aus dem Stockwerkeigentumsrecht stammenden Konstellation den Nutzen und die Auswirkungen des Vertrages mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter.
| Rechtsgebiete: Sachenrecht, Eigentum | |
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| Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung | |
| | Jurius | | Vermögensverwalter zu Recht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt | BGer – Ein Vermögensverwalter, der seine Klienten nicht über den Erhalt von Retrozessionen und anderen Vergütungen einer Depotbank informiert hat, ist zu Recht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis. (Urteil 6B_689/2016) | Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen, Strafprozessrecht, Verletzung der Berufs- und Amtspflicht | |
| | Jurius | | Zürcher Verwaltungsgericht: Überhöhte Gerichtsgebühr in Bausache | BGer – Das Bundesgericht erachtet die vom Zürcher Verwaltungsgericht in einer Bausache von der Gemeinde Meilen als unterlegener Partei erhobene Gerichtsgebühr von CHF 13'000 als übermässig und mit dem Äquivalenzprinzip nicht mehr vereinbar. Es reduziert den Betrag wie von der Gemeinde beantragt auf CHF 8'000. (Urteil 1C_358/2017)
| Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht. Verwaltungsverfahren | |
| | Jurius | | Bundesgericht lehnt Beschwerde des Zürcher Sterbehilfe-Verein ab | BGer – Der Verein «Echtes Recht auf Selbstbestimmung» (Eras) mit Sitz in Gossau fordert, dass auch gesunde, urteilsfähige Menschen mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden dürfen. Die Zürcher Behörden wollten sich mit dieser Forderung bisher gar nicht befassen - und müssen es auch bis auf Weiteres nicht. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins abgelehnt. (Urteil 2C_608/2017) | Rechtsgebiete: Sterbehilfe, Tod, Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren | |
| | Jurius | | Brustdurchschuss im Militär: Keine Umschulung für Maurer | BGer – Die Abteilung Militärversicherung der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) hat die Leistungen an einen Mann zu Recht eingestellt, der während seines Militärdienstes von einem Kollegen angeschossen wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der verletzte Maurer verlangte unter anderem eine Umschulung zum technischen Kaufmann. (Urteil 8C_257/2018) | Rechtsgebiete: Militärversicherung, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung | |
| | Jurius | | Beschuldigter im Tötungsdelikt von Frutigen BE bleibt in Haft | BGer – Der Partner einer 41-jährigen Frau, deren Leiche nach dem Brand eines Bauernhauses in Frutigen BE gefunden wurde, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. Gegen ihn wird wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens eine Strafuntersuchung geführt. (Urteil 1B_366/2018) | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Strafen- und Massnahmenvollzug, Untersuchungshaft, Straftaten gegen Leib und Leben | |
| | Jurius | | Verurteilung von IT-Unternehmer wegen Betrugs der EU bestätigt | BGer – Ein 69-jähriger Berner IT-Unternehmer muss sechs Monate einer teilbedingten Freiheitsstrafe von total 30 Monaten im Gefängnis verbracht. Er betrog die EU um Forschungsgelder. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Berner Obergerichts bestätigt. (Urteil 6B_498/2018) | Rechtsgebiete: Straftaten gegen den Staat, gegen die öffentliche Gewalt, Strafprozessrecht | |
| | Jurius | | SVP-Initiative für ein Kopftuchverbot an Walliser Schulen ungültig | BGer – Das Bundesgericht hat die Ungültigkeit der kantonalen Initiative der Walliser SVP für ein Verbot von Kopfbedeckungen an Walliser Schulen bestätigt. Der Rekurs der Initianten wurde abgelehnt. (Urteil 1C_76/2018) | Rechtsgebiete: Politische Rechte, Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit | |
| | Jurius | | Ambulante Behandlung für IS-Rückkehrerin wird weitergeführt | BGer – Die unterdessen volljährige junge Frau, die im Dezember 2014 mit ihrem Bruder nach Syrien zum IS reiste, muss weiterhin eine ambulante Therapie besuchen. Das Bundesgericht stützt einen entsprechenden Entscheid der Jugendanwaltschaft Winterthur. (Urteil 1B_273/2018) (jp)
| Rechtsgebiete: Jugendstrafrecht, Recht auf Leben. Persönliche Freiheit, Strafprozessrecht | |
| | Jurius | | Grosseltern dürfen ihren Enkelsohn sehen | BGer – Ein Grosselternpaar väterlicherseits darf seinen Enkelsohn nach dem Tod von dessen Vater weiterhin sehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und den Einspruch der Mutter des Kindes, die den Kontakt unterbunden hatte, abgewiesen. (Urteil 5A_380/2018)
| Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Familienrecht. Eherecht, Familienrecht. Eherecht | |
| AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT | | | Jurius | | Unentgeltliche Rechtspflege für Pferdezüchter von Hefenhofen TG | BVGer – Der Pferdezüchter von Hefenhofen TG erhält für ein Beschwerdeverfahren bezüglich den Direktzahlungen für das Jahr 2017 einen Anwalt gestellt und unentgeltliche Rechtspflege. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil B-2133/2018) | Rechtsgebiete: Verwaltungsstrafrecht | |
| | Jurius | | Importverbot von «Odens Kautabak» bestätigt | BVGer – Beim Produkt «Odens Kautabak 10 Extreme White» handelt es sich um ein Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch. Aufgrund seiner Beschaffenheit und Verwendungsart fällt es unter das Importverbot gemäss Tabakverordnung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil C-6579/2016) | Rechtsgebiete: Handelsrecht, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel | |
| RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT | | | Jurius | | Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Juli – August 2018) | Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juli 2018 bis und mit 16. August 2018 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben. | Rechtsgebiete: Publikationen | |
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| | | Jusletter 17. September 2018 |
› | Roland Pfäffli, Buchbesprechung: Grundstückschenkungen mit Nutzniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt | › | Nula Frei, Die Revision des Datenschutzgesetzes aus europarechtlicher Sicht | › | Andrea Büchler / Karène Parizer, Parental Rights of Female Same-Sex Couples Regarding their Children Conceived through Assisted Reproductive Technologies (ART) | › | Célian Hirsch, L’accès aux données d’une procédure au regard de la LPD | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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