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JUSLETTER 19. MÄRZ 2018
SCHWERPUNKT-AUSGABE: SOZIALHILFERECHT

Liebe Leserinnen und Leser

Die zweite Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter zum «Sozialhilferecht» umfasst wissenschaftliche Beiträge zu relevanten Fragestellungen rund um das Sozialhilferecht und eine umfassende Besprechung eines für die Praxis im Sozialbereich bedeutsamen Bundesgerichtsurteils zur Anwendbarkeit der IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen).

Die Sozialhilfegesetzgebung hat den Sinn und Zweck, die Existenzsicherung und die soziale und berufliche Integration der Betroffenen zu ermöglichen. Sie kostet aber die Kantone und Gemeinden auch Geld. Die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren in der Sozialhilfe, die Einhaltung des rechtlichen Gehörs, der weiteren Verfahrensrechte und der materiell-rechtlichen Rahmenbedingungen sind vor diesen Hintergründen in der Sozialhilfe für die Praxis herausfordernd und nicht immer und überall selbstverständlich. Tobias Hobi zeigt die Bedeutung, die (zu) engen Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für den Rechtsschutz und insb. die unentgeltliche Prozessführung im Bereich der Sozialhilfeverfahren. Der Aufsatz beinhaltet bedenkenswerte Anregungen für die weitere Diskussion dieses wesentlichen Aspekts der Verwirklichung von Grundrechten. Auch als Qualitätssicherung der rechtsstaatlich verfassten Sozialhilfe.

Die angespannte Diskussion um die Sozialhilfe und deren Finanzierung hat das Rechtsinstitut der Rückerstattung an Bedeutung gewinnen lassen. Dogmatisch sind Rückerstattungen von Sozialhilfe, welche ungerechtfertigterweise bezogen wurde, zu unterscheiden von Fällen von Rückerstattungen bei rechtmässigem Sozialhilfebezug. Die Rückerstattung ist unbestritten, wenn bei Bedürftigkeit Leistungen durch die Sozialhilfe bevorschusst werden, obwohl wahrscheinlich andere Ansprüche bestehen, welche aber noch in Abklärung sind oder deren Auszahlung noch nicht erfolgt. Sehr unterschiedlich geregelt in den kantonalen Sozialhilfegesetzen sind hingegen Rückerstattungen rechtmässig bezogener Sozailhilfe ausserhalb von Bevorschussungen.
Der Aufsatz von Guido Wizent stellt die Rückerstattung von Sozialhilfe praxisnah und dogmatisch fundiert dar. Dieser Aufsatz ist hoffentlich Fundament für die weitere dogmatische Auseinandersetzung mit diesem Rechtsinstitut, das häufig einschneidende und langfristige Konsequenzen für die betroffenen Bedürftigen hat.

Die Sozialhilfe ist bekanntermassen im Wesentlichen kantonal geregelt und kantonal bzw. kommunal organisiert und finanziert. Für die Praxis stellen sich vor diesem Hintergrund heikle Fragen der (örtlichen) interkantonalen und interkommunalen Zuständigkeit. Diese sind häufig juristisch anspruchsvoll, insbesondere auch im Bereich der Finanzierung von stationären Unterbringungen. Insoweit spielt die Interkantonale Vereinbarung für stationäre Einrichtungen eine zentrale Rolle. Das wegweisende Bundesgerichtsurteil 8C_285/2017 vom 21. November 2017 zur Zuständigkeitsregelung gemäss jenem interkantonalen Abkommen wird von Karin Anderer und Daniela Sieber eingehend dargestellt und kritisch dogmatisch gewürdigt.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.

Prof. Peter Mösch Payot
Hochschule Luzern
Redaktor Jusletter
INHALTSVERZEICHNIS
Urteilsbesprechungen
› Karin Anderer / Daniela Sieber, Standortschutz bei der Finanzierung sozialer Einrichtungen

Beiträge
› Tobias Hobi, Unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsverbeiständung
› Guido Wizent, Sozialhilferechtliche Rückerstattungen gegenüber der Klientel

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
› Jurius, Refus d’examiner une action en réparation portant sur des actes allégués de torture commis en Tunisie

Europäischer Gerichtshof
› Jurius, Spanische Rentenzulage mit Altersrente eines Mitgliedstaats oder der Schweiz vereinbar

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Teure Zeche nach Alkoholkonsum an der Fasnacht in Huttwil (BE)
› Jurius, Verfahren zu SRG-Beteiligung an Admeira: Parteistellung bestätigt
› Jurius, Pas de licenciement immédiat pour des cartes de visite emportées

Aus der Frühjahrssession 2018
› Jurius, Schlussabstimmungstexte der Bundesversammlung – Frühjahrssession 2018

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› Neu im Push-Service Entscheide: Die Gerichts- und Verwaltungspraxis (GVP) aus dem Kanton St. Gallen.

› Neu im Push-Service Entscheide: Alle Entscheide des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg.

› Webinar-Flatrate für Studierende.

› Wir sind auf der Suche nach einem Produktmanager.

› Am 15. März 2018 erschienen: «Justice - Justiz - Giustizia».

› Observationen durch Sozialversicherer – Privatsphäre in Gefahr?

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URTEILSBESPRECHUNGEN
Karin Anderer / Daniela Sieber
Standortschutz bei der Finanzierung sozialer Einrichtungen
Im vorliegend besprochenen Urteil des Bundesgerichts 8C_285/2017 vom 21. November 2017 (zur Publikation vorgesehen) geht es um die Finanzierung eines Heimplatzes. Bei einem Kind, das in einer Einrichtung seinen zivilrechtlichen Wohnsitz am Aufenthaltsort begründet, erklärte das Bundesgericht das ZUG als massgebend, um eine Standortbelastung zu vermeiden. Damit wird der geltenden interkantonalen Vereinbarung (IVSE), welche für die Finanzierungszuständigkeit an den zivilrechtlichen Wohnsitz anknüpft, die Anwendung versagt. Die Autorinnen begrüssen das Ergebnis, bemängeln aber seine Begründung. Wesentliche Fragen zum zivilrechtlichen Wohnsitz Minderjähriger sind offen geblieben. Deren Klärung hätte es erlaubt, die IVSE bundesrechtskonform anzuwenden.
Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Sozialhilferecht
BEITRÄGE
Tobias Hobi
Unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsverbeiständung
Als allgemeingültiger Verfahrensgrundsatz gibt die Bundesverfassung Personen, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, und soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV). Der Autor zeigt auf, dass ausgerechnet in sozialhilferechtlichen Verfahren, bei denen es in den meisten Fällen für die Betroffenen um existenzielle Fragen geht, der Verwirklichung dieses verfassungsmässigen Grundsatzes zahlreiche Hindernisse im Wege stehen.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Sozialhilferecht, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot

Guido Wizent
Sozialhilferechtliche Rückerstattungen gegenüber der Klientel
Personen, die wirtschaftliche Hilfe bezogen haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Rückerstattung verpflichtet. Die einzelnen Rückerstattungstatbestände werden in den kantonalen Sozialhilfegesetzen unterschiedlich und abschliessend geregelt. Die Handhabung variiert stark. Es lassen sich dogmatisch drei wesentliche Tatbestände unterscheiden. Diese werden überblicksweise dargestellt und samt einigen allgemeinen Grundsätzen und aktuellen Problemen punktuell eingehender gewürdigt.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Sozialhilferecht, Verwaltungsrecht
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Andere Rechtsgebiete
Aula der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen EHSM
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 SW 101 (1. Stock), 8400 Winterthur
› 23.03.182. Basler Tagung zum Arbeitsrecht - Umstrukturierung, Kündigungs- und Datenschutz, interne Untersuchungen: Was Arbeitsrechtler/innen wissen müssen
Arbeitsrecht
 Juristische Fakultät der Universität Basel
› 24.03.18Buchvernissage von Patricia M. Schiess Rütimann «Vom Recht gezeichnet»
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› 03.04.18European Lawyers' Programme 2018
Zivilprozessrecht / Strafprozessrecht / Verwaltungsverfahrensrecht
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› 05.04.186. Tagung zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, Staatsunternehmen gegen KMU - Welche neuen Regeln braucht es für einen fairen Wettbewerb?
Kartellrecht / Verwaltungsrecht / Wirtschaftsrecht
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› 10.04.18Open Access - zu(m) Recht?
Informatik, Internet und Recht / Immaterialgüterrecht / Vertragsrecht
 Universität Zürich, Raum: KOL-F-101

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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Felix Horat, Die Errichtung einer gültigen mündlichen Verfügung
Urteil des Bundesgerichts 5A_236/2017 vom 11. Dezember 2017, zur Publikation vorgesehen

Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten in mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am ersten Donnerstag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK. ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
PERSONALIA
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt.
› Bundesverwaltungsgericht. Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2019–2024

Weitere Neuigkeiten aus dem Who is Who der Rechtswelt finden Sie hier. Mehr Informationen zu den Konditionen finden Sie auf unserer Competence Seite.
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
Jurius
Refus d’examiner une action en réparation portant sur des actes allégués de torture commis en Tunisie
EGMR – Mit Urteil der Grossen Kammer vom 15. März 2018 in der Sache Nait-Liman c. Suisse (Verfahren 51357/07) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit von 5 gegen 2 Stimmen entschieden, dass Art. 6 Abs. 1 der EMRK (Recht auf Zugang zu einem Gericht) nicht verletzt ist. (Urteil 51357/07) (as)
Beitragsarten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot, EMRK
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
Jurius
Spanische Rentenzulage mit Altersrente eines Mitgliedstaats oder der Schweiz vereinbar
EuGH – Die Zulage zur Rente, die in Spanien den dauerhaft vollständig berufsunfähigen Arbeitnehmern gewährt wird, ist mit dem Bezug einer Altersrente eines anderen Mitgliedstaats oder der Schweiz vereinbar. Obwohl diese Leistungen als Leistungen gleicher Art anzusehen sind, ist die nach den spanischen Rechtsvorschriften vorgesehene Ruhebestimmung auf diese Zulage nicht anwendbar. (Urteil C–431/16)
Beitragsarten: Europäischer Gerichtshof
Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht, Bilaterale Abkommen CH-EU, Sozialversicherungsrecht
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Teure Zeche nach Alkoholkonsum an der Fasnacht in Huttwil (BE)
BGer – Laute Knaller ertönten zum Fasnachtsauftakt in Huttwil (BE) und Umgebung von einem Lieferwagen im November 2012. Weil der Lenker des Gefährts alkoholisiert war, muss er eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 50 Franken bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_918/2017)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht

Jurius
Verfahren zu SRG-Beteiligung an Admeira: Parteistellung bestätigt
BGer – Der Verband Schweizer Medien und neun Medienunternehmen können als Parteien am Verfahren betreffend die Beteiligung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) am Joint-Venture-Unternehmen Admeira zur gemeinsamen Werbevermarktung mit der Ringier AG und der Swisscom AG teilnehmen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der SRG gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ab. (Urteil 2C_1024/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren, Medienrecht

Jurius
Pas de licenciement immédiat pour des cartes de visite emportées
BGer – Die fristlose Entlassung einer Angestellten, welche Visitenkarten von Kunden mitgenommen hat, ist missbräuchlich. Das Bundesgericht hat ein solches Urteil der Waadtländer Justiz bestätigt. (Urteil 4A_567/2017) (as)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
AUS DER FRÜHJAHRSSESSION 2018
Jurius
Schlussabstimmungstexte der Bundesversammlung – Frühjahrssession 2018
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Frühjahrssession 2018 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
Beitragsarten: Aus der Frühjahrssession 2018
Rechtsgebiete: Publikationen
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Leiter Rechtsdienst Baudepartement (m/w), 80- 100%
Schaffhausen
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Juristin / Juristen (auch als Subsitutenstelle möglich) mit oder ohne Anwaltspatent
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Jurist/-in
Solothurn
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JURIST/JURISTIN IM STRAFRECHTSDIENST
Bern
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (Pensum 70 – 100%)
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Leiter Stabsstelle Recht & Regulatorisches (w/m) 80-100%
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GRC-Koordinator m/w (Governance, Risk & Compliance) (50%)
Zürich
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Gerichtsschreiber/in Versicherungsgericht
St. Gallen
› 14.03.18Migros-Genossenschafts-Bund
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt M & A 80-100%
Zürich
› 14.03.18Meyerlustenberger Lachenal AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 14.03.18FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
Juriste 50%
Bern
› 14.03.18FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
Juristin / Juristen 70%
Bern
› 14.03.18Badertscher Rechtsanwälte AG
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN
Zürich
› 14.03.18Badertscher Rechtsanwälte AG
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN
Zürich
› 14.03.18CMS von Erlach Poncet AG
Anwältin/Anwalt im Bereich Kartellrecht (80 – 100 %)
Zürich
› 14.03.18Bundesamt für Gesundheit BAG
2 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen / 2 Wissenschaftliche Mitarbeiter
Köniz-Liebefeld
› 14.03.18Europäische Patentamt
Rechtskundige Mitglieder der Beschwerdekammern (m/w)
München (DE)
› 14.03.18Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Leiter Sektion Widerspruchs- und Löschungsverfahren 80 / 100% (w/m)
Bern
› 13.03.18Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Bern
Leitung des Kirchmeieramtes (100%)
Bern
› 13.03.18Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement
Leitende/n Staatsanwältin/anwalt des Untersuchungsamtes Uznach
Uznach
› 13.03.18Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement
Leitende/n Staatsanwältin/anwalt des Untersuchungsamtes St.Gallen
St. Gallen
› 13.03.18KESB Luzern-Land Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Juristin/Juristen (50%)
Root
› 13.03.18Schweizerische Eidgenossenschaft
JURISTIN/JURIST ENERGIEMARKTRECHT
Ittigen
› 13.03.18CAP Rechtsschutz
Anwalt / Anwältin 80 %
Bern
› 13.03.18The Swatch Group Ltd
Spezialist/in Marken- und Modellrecht
Biel/Bienne
› 13.03.18The Swatch Group Ltd
Legal Counsel 100%
Biel/Bienne
› 13.03.18Touring Club Suisse (TCS)
Juristin oder Jurist (100%)
Saint Gall
› 12.03.18Kantonale Verwaltung Luzern
Gerichtsschreiber/in
Luzern
› 12.03.18IV-Stelle Solothurn
Juristin / Juristen
Solothurn
› 12.03.18Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
UNTERSUCHUNGSBEAUFTRAGTE/R 80%
Liestal
› 12.03.18Schweizerische Eidgenossenschaft
CONCOURS DIPLOMATIQUE 2018
Bern
› 12.03.18Schweizerische Eidgenossenschaft
Concours diplomatique 2018
Bern
› 12.03.18Caritas Schweiz
Leiterin / Leiter Abteilung Anwaltschaft (80-100 %)
Luzern
› 12.03.18Swiss Infosec AG
Jurist/in / Consultant mit Erfahrung in Datenschutz und IT-Recht 80-100%
Zürich

Wiederholungen
› 09.03.18SIX Swiss Exchange AG
Head Surveillance & Enforcement
Zürich
› 09.03.18St.Galler Kantonalbank
Rechtskonsulenten / Rechtskonsulentin
St. Gallen
› 08.03.18NEOVIUS AG
Advokatin/Advokat
Basel
› 08.03.18Finanzdirektion des Kantons Bern
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Jurist/in)
Bern
› 08.03.18Universität St.Gallen
1-2 Professuren für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht (open rank)
St. Gallen
› 08.03.18nigon Rechtsanwälte Notariat
Notar/in
Basel
› 08.03.18Eidgenössisches Starkstrom-inspektorat ESTI
JURISTE 100% / FEHRALTORF
Fehraltorf
› 08.03.18Personalamt des Kantons Thurgau
Juristin / Juristen Pensum 70-80%
Thurgau
› 08.03.18Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Juriste 70 - 80% / Berne
Bern
› 08.03.18Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Juristin /Juristen 70 - 80% / Bern
Bern
› 07.03.18IV-Stelle Kanton Bern
Juristische/r Praktikant/in (80-100%)
Bern
› 07.03.18Stadt Luzern
Jurist/Juristin 60%
Luzern
› 07.03.18SIX Management AG
Jurist/Rechtsanwalt als Senior Compliance Officer - Datenschutz
Zürich
› 07.03.18Bär & Karrer AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich / Genf / Lugano / Zug
› 07.03.18Stössel Schweizer Gähweiler Rechtsanwälte
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Winterthur
› 07.03.18Othmar Gabriel AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (50-60 %)
Sarnen
› 07.03.18Personalamt des Kantons Thurgau
Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber
Frauenfeld
› 07.03.18Personalamt des Kantons Thurgau
eine Juristin / einen Juristen für die Leitung der KESB
Frauenfeld
› 07.03.18Bundesverwaltungsgericht
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber
St. Gallen
› 06.03.18Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten im Fachbereich Steuerrecht
Luzern
› 06.03.18Sidley Austin LLP
International Arbitration Associate - Geneva
Geneva
› 06.03.18Kanton Nidwalden
Juristisches Behördenmitglied KESB (50 %)
Stans
› 06.03.18AEW Energie AG
Legal Counsel 100% (m/w)
Aarau
› 06.03.18CAP Rechtsschutz
Anwalt / Anwältin 80 - 100 %
Wallisellen
› 05.03.18Pestalozzi Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 05.03.18Bundesverwaltungsgericht BVGer
Juristische/r Mitarbeiterin oder Mitarbeiter
St. Gallen
› 05.03.18Einwohnergemeinde Oberägeri
Notar / Notarin 40 % – 50 %
Oberägeri
› 02.03.18Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA)
Senior Legal Counsel
Basel
› 02.03.18factum advocatur
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN IN KANZLEIPARTNERSCHAFT
St. Gallen
› 01.03.18Schweizerische Eidgenossenschaft
Giurista
Fehraltorf
› 01.03.18Schweizerische Eidgenossenschaft
Juristin / Jurist
Fehraltorf
› 28.02.18Homburger AG
Anwältinnen und Anwälte für unser Praxisteam Gesellschaftsrecht - M&A
Zürich
› 28.02.18Schweizerische Eidgenossenschaft
2 collaboratrices scientifiques / 2 collaborateurs scientifiques
Köniz
› 27.02.18Kanton Schaffhausen Grundbuchamt/ Notariat
Grundbuchverwalter (m/w), 100%
Schaffhausen
› 27.02.18Suva Lucerne
Avocat/e 60–100%
Luzern
› 27.02.18WEINMANN ZIMMERLI
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (100% o.n.V.)
Zürich
› 26.02.18ALTENBURGER LTD legal + tax
Steuerexpertin/Steuerexperte
Zürich
› 26.02.18BDO AG
RECHSTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT (60% - 80%)
Luzern
› 26.02.18Bär & Karrer AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 26.02.18Obergericht des Kantons Schaffhausen
Gerichtsschreiber (m/w), 70–100%
Schaffhausen
› 23.02.18Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
JURISTIN / JURIST
Fehraltorf
› 23.02.18Ronal AG
DATA PROTECTION & COMPLIANCE MANAGER 100% (m/w)
Härkingen
› 22.02.18Monfrini Bitton Klein
Avocat(e) pour une litigation boutique internationale
Genève
› 22.02.18Tavernier Tschanz
2-3 Junior/Senior Corporate Lawyers
Geneva
› 20.02.18GHR Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Bereich Prozessrecht (70 – 100%)
Zürich
› 20.02.18GHR Rechtsanwälte AG
Leiterin / Leiter Prozessrecht (70 – 100%)
Zürich
› 19.02.18Helbing Lichtenhahn Verlag
Lecteur/trice juridique (80-100%)
Bâle
› 19.02.18Prager Dreifuss AG
Substitutin / Substitut
Zürich
› 19.02.18Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Veterinäramt - Tierschutzkommission
Sekretariat Tierschutzkommission
Steinmaur
› 19.02.18Bürgin Grether Müller Surber Meier Giavarini Meyer
aufgestellte Anwaltsassistentin
Basel
› 19.02.18Universität Bern
Assistenzstelle (50 - 60 %)
Bern
› 18.02.18Mercury Compliance AG
Mitarbeiter/in im Bereich Compliance (60 - 100%)
Zürich

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Jusletter 26. März 2018
› Steve Binggeli / Oliver Schröter / Jennifer Bieri, Lohngleichheitsanalysen
› Christof Bernauer, Strafbefehl: Nein danke?
› Marc Forster, Gemeingefährliches Haftrecht?
› Agne Vaitkeviciute, Die Zulassung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten
› Roland Pfäffli, Rezension: Sachenrecht

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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