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JUSLETTER 16. OKTOBER 2017

Liebe Leserinnen und Leser

Markus W. Stadlin widmet sich den verschiedenen Rechtsbeziehungen und ihren Wirkungen beim selbstständigen und dauernden Baurecht mit besonderem Blick auf die Revision des Immobiliarsachenrechts von 2012. Diese erlaubt erweiterte Vormerkungsmöglichkeiten obligatorischer Rechte im Grundbuch und damit deren realobligatorische Verdinglichung. Darüber, wie genau eine solche ausgestaltet werden kann, gehen die Ansichten jedoch auseinander.

Anhand von fünf Leitentscheiden des Bundesgerichts entwickelt Mathias Kaufmann einen eigenen Ansatz dazu, unter welchen Bedingungen Verfassungsnormen unmittelbar anwendbar sind. Er stellt dem gängigen Kriterium der hinreichenden Bestimmtheit der fraglichen Norm dasjenige ihrer «behördenseitigen Verletzbarkeit» gegenüber. Nach diesem ist ein Verfassungsrechtssatz dann unmittelbar anwendbar, wenn er das «normative Potenzial» hat, einen Verwaltungsakt als verfassungswidrig erscheinen zu lassen.

Matthias Bertschinger plädiert in seinem Essay für das Hinsehen auf den konkreten Einzelfall, das er als transethischen Sinn des Rechts ausmacht. Am Beispiel des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe leitet er daraus ab, dass nicht jeder Anfangsverdacht automatisiert zur Anzeige führen darf. Der Autor schlägt einige nicht ausschliesslich juristische Orientierungshilfen für eine einheitliche, am Einzelfall orientierte und rechtsgleiche Rechtsanwendung vor.

Evelyne Schmid und Rafael F. Navarro rezensieren die Neuerscheinung «Arbeitsrecht im internationalen Kontext – Völkerrechtliche und europarechtliche Einflüsse auf das schweizerische Arbeitsrecht», verfasst von Kurt Pärli, Tobias Baumgartner, Eylem Demir, Cornelia Junghanss, Sara Licci und Wesselina Uebe. Das Werk beleuchtet, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, wie das Völker- und Europarecht konkret innerstaatliche Relevanz entfalten können.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Beiträge
› Markus W. Stadlin, Das selbständige und dauernde Baurecht
› Mathias Kaufmann, Die unmittelbare Anwendbarkeit von Verfassungsnormen

Essay
› Matthias Bertschinger, Strafanzeige bei Unrechtsbezug: Genaues Hinsehen! – ein Denkanstoss

Rezension
› Evelyne Schmid / Rafael F. Navarro, Rezension: Arbeitsrecht im internationalen Kontext

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Annulation du règlement sur les taxis lausannois
› Jurius, Verkaufsverbot der SUVA für Maschinen rechtmässig
› Jurius, Vaterschaftsanerkennung: Heimat- und Wohnsitzgemeinde klageberechtigt
› Jurius, Mörder wird definitiv verwahrt
› Jurius, Mordversuch: Urteil bestätigt

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Die Jugendsession wurde teilweise doppelt subventioniert

Aus dem Bundesstrafgericht
› Jurius, Keine Vereinigung der Verfahren zu usbekischen Korruptionsgeldern
› Jurius, FIFA-Skandal – Bundesstrafgericht lockert Informationssperre

Medienmitteilungen
› Jurius, Wirksamere Massnahmen gegen Schwarzarbeit
› Jurius, Stellvertretende Strafvollstreckung ausgebaut

Vorschau
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› Neu im Push-Service Entscheide: Entscheide des Waadtländer Verwaltungs- und Verfassungsgerichts.

› Jusletter – Vorschussbetrug – grosse Gewinne auf Kosten argloser Opfer.

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BEITRÄGE
Markus W. Stadlin
Das selbständige und dauernde Baurecht
Das selbständige und dauernde Baurecht vereint obligatorische und dingliche Rechtsbeziehungen. Bei der Veräusserung der Baurechtsparzelle wechseln dingliche und realobligatorische Elemente die Hand, obligatorische lediglich, wenn sie vom Verkäufer auf den Käufer überbunden werden. Seit der Sachenrechtsrevision 2012 mit erweiterten Vormerkungsmöglichkeiten ist die Thematik, welche obligatorischen Rechtsbeziehungen des Baurechts realobligatorisch «verdinglicht» werden können, in den Fokus gerückt. Zur Frage, ob der gesamte Baurechtsvertrag «integral» vorgemerkt werden dürfe, bestehen voneinander abweichende Auffassungen.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch, Sachenrecht

Mathias Kaufmann
Die unmittelbare Anwendbarkeit von Verfassungsnormen
Die Frage nach der unmittelbaren Anwendbarkeit (bzw. dem sog. «self-executing»-Charakter) von Rechtssätzen stellt sich nicht nur im Völkerrecht, sondern – und dies in letzter Zeit vermehrt – auch im Verfassungsrecht. Was unter unmittelbarer Anwendbarkeit genau zu verstehen ist, wie man den «Realisierungsmodus» von Verfassungsnormen identifiziert und welche Konsequenzen sich aus dem jeweiligen Befund ergeben, erweist sich indessen als weitgehend unklar. Der Beitrag versucht, vor dem Hintergrund fünf jüngerer Leitentscheide des Bundesgerichts Antworten auf diese Fragen zu geben.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Übriges Verfassungsrecht
ESSAY
Matthias Bertschinger
Strafanzeige bei Unrechtsbezug: Genaues Hinsehen! – ein Denkanstoss
Nicht jeder Anfangsverdacht auf Unrechtsbezug nach Art. 148a StGB oder Unterstützungsbetrug nach Art. 146 StGB darf – sozusagen automatisiert – zur Anzeige gebracht werden. Ein Anfangsverdacht muss sich zum Verdacht verdichten: Anzeigepflichtig ist der Verdacht auf eine Straftat, nicht jeder Anfangsverdacht. Die Sozialhilfe-Behörden trifft eine Vorprüfungspflicht – namentlich hinsichtlich des Vorsatzes. Die rechtsgleiche Behandlung darf nicht zur Ausrede dafür werden, sich diese Prüfung zu sparen, denn das Hinsehen auf den konkreten Einzelfall ist transethischer Sinn des Rechts. Von ihm leiten sich alle anderen Rechtsprinzipien ab.
Beitragsarten: Essay
Rechtsgebiete: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie, Sozialhilferecht, Strafrecht
REZENSION
Evelyne Schmid / Rafael F. Navarro
Rezension: Arbeitsrecht im internationalen Kontext
Juristen und Juristinnen können heutzutage das schweizerische Arbeitsrecht kaum mehr nur aus innerstaatlicher Sicht benutzen und verstehen. Idealerweise kennen sie auch seine völker- und europarechtlichen Bezüge und können es in einem normativ dichten internationalen Kontext situieren. Die Analyse der internationalen Dimension des schweizerischen Arbeitsrechts ist die Hauptzielsetzung des Werkes mit dem Titel «Arbeitsrecht im internationalen Kontext – Völkerrechtliche und europarechtliche Einflüsse auf das schweizerische Arbeitsrecht», verfasst von Kurt Pärli, Tobias Baumgartner, Eylem Demir, Cornelia Junghanss, Sara Licci und Wesselina Uebe.
Beitragsarten: Rezension
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Europarecht und Internationales Recht
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Bau- und Bauplanungsrecht
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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Claudia Siebeneck, Rechtmässigkeit einer Blutentnahme
Urteil des Bundesgerichts 6B_942/2016 vom 7. September 2017, zur Publikation vorgesehen

Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Annulation du règlement sur les taxis lausannois
BGer – Das interkommunale Reglement über den Taxiservice (RIT) der Region Lausanne verletzt das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM). Das Bundesgericht hebt verschiedene Bestimmungen darin auf und heisst eine Beschwerde des ‹Groupement des taxis indépendants› gut. (Urteil 2C_380/2016) (as)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Grundrechte, Wirtschaftliche u. soziale Rechte, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Jurius
Verkaufsverbot der SUVA für Maschinen rechtmässig
BGer – Die SUVA darf Verkaufsverbote für Maschinen verhängen, die den in Europa harmonisierten technischen Normen entsprechen, wenn sie im Rahmen der Markt-überwachung feststellt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nicht erfüllt. Im konkreten Fall bestätigt das Bundesgericht die von der SUVA gegen verschiedene Inverkehrbringer verhängten Verbote, Schnellwechseleinrichtungen zur Befestigung von Anbaugeräten an Baumaschinen in den Verkehr zu bringen. (Urteile 2C_75/2016, 2C_76/2016, 2C_77/2016, 2C_78/2016, 2C_79/2016, 2C_80/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Europarecht und Internationales Recht

Jurius
Vaterschaftsanerkennung: Heimat- und Wohnsitzgemeinde klageberechtigt
BGer – Die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde eines Schweizer Mannes sind berechtigt, seine Anerkennung der Vaterschaft für das Kind seiner kosovarischen Ex-Frau anzufechten. Zwecks Klärung der Vaterschaft darf gegen den Mann die zwangsweise Durchführung des bisher verweigerten DNA-Gutachtens angeordnet werden. (Urteil 5A_590/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Erwachsenenschutz

Jurius
Mörder wird definitiv verwahrt
BGer – Eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit anschliessender Verwahrung lautet das Verdikt für den Mann, der 2010 eine brasilianische Prostituierte vergewaltigt und ermordet hatte. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Obergerichts Bern bestätigt. (Urteil 6B_954/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Straftaten gegen Leib und Leben

Jurius
Mordversuch: Urteil bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Mann bestätigt, der im Januar 2013 im Bezirk Pfäffikon ZH den Ehemann seiner Geliebten beinahe ermordete. Der Verurteilte rügte vor dem höchsten Schweizer Gericht die Qualifikation seiner Tat als versuchten Mord. (Urteil 6B_685/2017)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Strafrecht
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Die Jugendsession wurde teilweise doppelt subventioniert
BVGer – Das Bundesamt für Sozialversicherungen forderte vom Verein Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände für die Organisation zweier Jugendsessionen CHF 16’000 zurück: Der Verein hatte dafür zwei Mal Subventionen bezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass nur CHF 3’000 geschuldet sind. (Urteil B-275/2016 und B-6011/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht, Sozialversicherungsrecht
AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT
Jurius
Keine Vereinigung der Verfahren zu usbekischen Korruptionsgeldern
BStGer – Die Strafuntersuchungen gegen die Tochter des verstorbenen Präsidenten Usbekistans sowie fünf weitere Personen und jene gegen die Bank Lombard Odier werden nicht vereinigt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat einen entsprechenden Entscheid der Bundesanwaltschaft bestätigt. (Urteil BB.2017.86)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Jurius
FIFA-Skandal – Bundesstrafgericht lockert Informationssperre
BStGer – Mitte November 2015 erhielt der israelische Ex-Fussballer und Tickethändler Benjamin Alon im Zusammenhang mit dem FIFA-Skandal von der Bundesanwaltschaft einen Maulkorb verpasst. Weil Alon in verschiedenen Verfahren eigene Interessen vertritt, hat das Bundesstrafgericht die Informationssperre eingeschränkt. (Urteil BB.2017.70)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Korruptionsstrafrecht, Sport
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Wirksamere Massnahmen gegen Schwarzarbeit
Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2017 beschlossen, die vom Parlament verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Mit der Teilrevision soll den kantonalen Kontrollorganen im Kampf gegen die Schwarzarbeit ein verbessertes Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden Missbräuche des vereinfachten Abrechnungsverfahrens unterbunden.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Staatsorganisation und Behörden

Jurius
Stellvertretende Strafvollstreckung ausgebaut
Ausländische Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, können sich künftig nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen. Eine Änderung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Überstellungsübereinkommen sieht vor, dass der Urteilsstaat auch in solchen Fällen beim Heimatstaat ein Ersuchen um stellvertretende Strafvollstreckung stellen kann. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2017 diese Änderung genehmigt.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Strafrecht international
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Advokatin/ Advokaten
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› 26.09.17Credit Suisse AG
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› 26.09.17Credit Suisse AG
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› 26.09.17Université de Lausanne
professeur - e en droit pénal à rang ouvert (PO/PAS/PAST PTC)
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Sursee, Bern, Zürich
› 25.09.17talentum AG
Legal Counsel, experienced in Russian Law
Zug
› 25.09.17Lanz Wehrli Advokatur AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt 60% – 100%
Zofingen
› 23.09.17Credit Suisse AG
Senior Project Manager Legal Entity Program
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› 21.09.17Bayer AG
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Jurist/in Bau-, Planungs- und Umweltrecht
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› 21.09.17Credit Suisse AG
Senior Business Analyst Legal Entity Program
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› 21.09.17Credit Suisse AG
(Senior) Legal Counsel OTC Advisory, temporary for 6 months (March - September 2018)
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› 20.09.17EHB Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung
Fachspezialistin Recht / Fachspezialist Recht 80%
Zollikofen
› 20.09.17imkp
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Chief Compliance Officer (w/m, 100%)
Zürich
› 19.09.17Credit Suisse AG
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Zürich
› 19.09.17FMA – Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Juristische/n Spezialisten/-in Versicherungsaufsicht
Vaduz
› 19.09.17RECHTSWISSENSCHAFLTICHE FAKULTÄT
Assistent/in 100%
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Jusletter 23. Oktober 2017
› Dominique Sprumont / Theresa Scherer / Settimio Monteverde / Marie-Noëlle Kerspern, Les sciences sociales dans les professions de la santé
› Catherine Jaccottet Tissot / Pascale Haldimann, Le droit à des processus restauratifs dans l’aide aux victimes
› Roland Pfäffli, Rezension: ZGB – Sachenrecht mit Grundbuchverordnung

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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