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| | Online Version | JUSLETTER 16. OKTOBER 2017 | Liebe Leserinnen und Leser
Markus W. Stadlin widmet sich den verschiedenen Rechtsbeziehungen und ihren Wirkungen beim selbstständigen und dauernden Baurecht mit besonderem Blick auf die Revision des Immobiliarsachenrechts von 2012. Diese erlaubt erweiterte Vormerkungsmöglichkeiten obligatorischer Rechte im Grundbuch und damit deren realobligatorische Verdinglichung. Darüber, wie genau eine solche ausgestaltet werden kann, gehen die Ansichten jedoch auseinander.
Anhand von fünf Leitentscheiden des Bundesgerichts entwickelt Mathias Kaufmann einen eigenen Ansatz dazu, unter welchen Bedingungen Verfassungsnormen unmittelbar anwendbar sind. Er stellt dem gängigen Kriterium der hinreichenden Bestimmtheit der fraglichen Norm dasjenige ihrer «behördenseitigen Verletzbarkeit» gegenüber. Nach diesem ist ein Verfassungsrechtssatz dann unmittelbar anwendbar, wenn er das «normative Potenzial» hat, einen Verwaltungsakt als verfassungswidrig erscheinen zu lassen.
Matthias Bertschinger plädiert in seinem Essay für das Hinsehen auf den konkreten Einzelfall, das er als transethischen Sinn des Rechts ausmacht. Am Beispiel des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe leitet er daraus ab, dass nicht jeder Anfangsverdacht automatisiert zur Anzeige führen darf. Der Autor schlägt einige nicht ausschliesslich juristische Orientierungshilfen für eine einheitliche, am Einzelfall orientierte und rechtsgleiche Rechtsanwendung vor.
Evelyne Schmid und Rafael F. Navarro rezensieren die Neuerscheinung «Arbeitsrecht im internationalen Kontext – Völkerrechtliche und europarechtliche Einflüsse auf das schweizerische Arbeitsrecht», verfasst von Kurt Pärli, Tobias Baumgartner, Eylem Demir, Cornelia Junghanss, Sara Licci und Wesselina Uebe. Das Werk beleuchtet, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, wie das Völker- und Europarecht konkret innerstaatliche Relevanz entfalten können.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| | | INHALTSVERZEICHNIS | Beiträge | › | Markus W. Stadlin, Das selbständige und dauernde Baurecht | › | Mathias Kaufmann, Die unmittelbare Anwendbarkeit von Verfassungsnormen |
| Essay | › | Matthias Bertschinger, Strafanzeige bei Unrechtsbezug: Genaues Hinsehen! – ein Denkanstoss |
| Rezension | › | Evelyne Schmid / Rafael F. Navarro, Rezension: Arbeitsrecht im internationalen Kontext |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Annulation du règlement sur les taxis lausannois | › | Jurius, Verkaufsverbot der SUVA für Maschinen rechtmässig | › | Jurius, Vaterschaftsanerkennung: Heimat- und Wohnsitzgemeinde klageberechtigt | › | Jurius, Mörder wird definitiv verwahrt | › | Jurius, Mordversuch: Urteil bestätigt |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Die Jugendsession wurde teilweise doppelt subventioniert |
| Aus dem Bundesstrafgericht | › | Jurius, Keine Vereinigung der Verfahren zu usbekischen Korruptionsgeldern | › | Jurius, FIFA-Skandal – Bundesstrafgericht lockert Informationssperre |
| Medienmitteilungen | › | Jurius, Wirksamere Massnahmen gegen Schwarzarbeit | › | Jurius, Stellvertretende Strafvollstreckung ausgebaut |
| Vorschau |
| Anzeige | | Anzeige | | Anzeige | | | | BEITRÄGE | | | Markus W. Stadlin | | Das selbständige und dauernde Baurecht | Das selbständige und dauernde Baurecht vereint obligatorische und dingliche Rechtsbeziehungen. Bei der Veräusserung der Baurechtsparzelle wechseln dingliche und realobligatorische Elemente die Hand, obligatorische lediglich, wenn sie vom Verkäufer auf den Käufer überbunden werden. Seit der Sachenrechtsrevision 2012 mit erweiterten Vormerkungsmöglichkeiten ist die Thematik, welche obligatorischen Rechtsbeziehungen des Baurechts realobligatorisch «verdinglicht» werden können, in den Fokus gerückt. Zur Frage, ob der gesamte Baurechtsvertrag «integral» vorgemerkt werden dürfe, bestehen voneinander abweichende Auffassungen. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch, Sachenrecht | |
| | Mathias Kaufmann | | Die unmittelbare Anwendbarkeit von Verfassungsnormen | Die Frage nach der unmittelbaren Anwendbarkeit (bzw. dem sog. «self-executing»-Charakter) von Rechtssätzen stellt sich nicht nur im Völkerrecht, sondern – und dies in letzter Zeit vermehrt – auch im Verfassungsrecht. Was unter unmittelbarer Anwendbarkeit genau zu verstehen ist, wie man den «Realisierungsmodus» von Verfassungsnormen identifiziert und welche Konsequenzen sich aus dem jeweiligen Befund ergeben, erweist sich indessen als weitgehend unklar. Der Beitrag versucht, vor dem Hintergrund fünf jüngerer Leitentscheide des Bundesgerichts Antworten auf diese Fragen zu geben. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Übriges Verfassungsrecht | |
| ESSAY | | | Matthias Bertschinger | | Strafanzeige bei Unrechtsbezug: Genaues Hinsehen! – ein Denkanstoss | Nicht jeder Anfangsverdacht auf Unrechtsbezug nach Art. 148a StGB oder Unterstützungsbetrug nach Art. 146 StGB darf – sozusagen automatisiert – zur Anzeige gebracht werden. Ein Anfangsverdacht muss sich zum Verdacht verdichten: Anzeigepflichtig ist der Verdacht auf eine Straftat, nicht jeder Anfangsverdacht. Die Sozialhilfe-Behörden trifft eine Vorprüfungspflicht – namentlich hinsichtlich des Vorsatzes. Die rechtsgleiche Behandlung darf nicht zur Ausrede dafür werden, sich diese Prüfung zu sparen, denn das Hinsehen auf den konkreten Einzelfall ist transethischer Sinn des Rechts. Von ihm leiten sich alle anderen Rechtsprinzipien ab. | Beitragsarten: Essay | Rechtsgebiete: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie, Sozialhilferecht, Strafrecht | |
| REZENSION | | | Evelyne Schmid / Rafael F. Navarro | | Rezension: Arbeitsrecht im internationalen Kontext | Juristen und Juristinnen können heutzutage das schweizerische Arbeitsrecht kaum mehr nur aus innerstaatlicher Sicht benutzen und verstehen. Idealerweise kennen sie auch seine völker- und europarechtlichen Bezüge und können es in einem normativ dichten internationalen Kontext situieren. Die Analyse der internationalen Dimension des schweizerischen Arbeitsrechts ist die Hauptzielsetzung des Werkes mit dem Titel «Arbeitsrecht im internationalen Kontext – Völkerrechtliche und europarechtliche Einflüsse auf das schweizerische Arbeitsrecht», verfasst von Kurt Pärli, Tobias Baumgartner, Eylem Demir, Cornelia Junghanss, Sara Licci und Wesselina Uebe. | Beitragsarten: Rezension | Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Europarecht und Internationales Recht | |
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| | Jurius | | Verkaufsverbot der SUVA für Maschinen rechtmässig | BGer – Die SUVA darf Verkaufsverbote für Maschinen verhängen, die den in Europa harmonisierten technischen Normen entsprechen, wenn sie im Rahmen der Markt-überwachung feststellt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nicht erfüllt. Im konkreten Fall bestätigt das Bundesgericht die von der SUVA gegen verschiedene Inverkehrbringer verhängten Verbote, Schnellwechseleinrichtungen zur Befestigung von Anbaugeräten an Baumaschinen in den Verkehr zu bringen. (Urteile 2C_75/2016, 2C_76/2016, 2C_77/2016, 2C_78/2016, 2C_79/2016, 2C_80/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Europarecht und Internationales Recht | |
| | Jurius | | Vaterschaftsanerkennung: Heimat- und Wohnsitzgemeinde klageberechtigt | BGer – Die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde eines Schweizer Mannes sind berechtigt, seine Anerkennung der Vaterschaft für das Kind seiner kosovarischen Ex-Frau anzufechten. Zwecks Klärung der Vaterschaft darf gegen den Mann die zwangsweise Durchführung des bisher verweigerten DNA-Gutachtens angeordnet werden. (Urteil 5A_590/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Erwachsenenschutz | |
| | Jurius | | Mörder wird definitiv verwahrt | BGer – Eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit anschliessender Verwahrung lautet das Verdikt für den Mann, der 2010 eine brasilianische Prostituierte vergewaltigt und ermordet hatte. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Obergerichts Bern bestätigt. (Urteil 6B_954/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafrecht, Straftaten gegen Leib und Leben | |
| | Jurius | | Mordversuch: Urteil bestätigt | BGer – Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Mann bestätigt, der im Januar 2013 im Bezirk Pfäffikon ZH den Ehemann seiner Geliebten beinahe ermordete. Der Verurteilte rügte vor dem höchsten Schweizer Gericht die Qualifikation seiner Tat als versuchten Mord. (Urteil 6B_685/2017) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Strafrecht | |
| AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT | | | Jurius | | Die Jugendsession wurde teilweise doppelt subventioniert | BVGer – Das Bundesamt für Sozialversicherungen forderte vom Verein Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände für die Organisation zweier Jugendsessionen CHF 16’000 zurück: Der Verein hatte dafür zwei Mal Subventionen bezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass nur CHF 3’000 geschuldet sind. (Urteil B-275/2016 und B-6011/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht, Sozialversicherungsrecht | |
| AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT | | | Jurius | | Keine Vereinigung der Verfahren zu usbekischen Korruptionsgeldern | BStGer – Die Strafuntersuchungen gegen die Tochter des verstorbenen Präsidenten Usbekistans sowie fünf weitere Personen und jene gegen die Bank Lombard Odier werden nicht vereinigt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat einen entsprechenden Entscheid der Bundesanwaltschaft bestätigt. (Urteil BB.2017.86) | Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht | |
| | Jurius | | FIFA-Skandal – Bundesstrafgericht lockert Informationssperre | BStGer – Mitte November 2015 erhielt der israelische Ex-Fussballer und Tickethändler Benjamin Alon im Zusammenhang mit dem FIFA-Skandal von der Bundesanwaltschaft einen Maulkorb verpasst. Weil Alon in verschiedenen Verfahren eigene Interessen vertritt, hat das Bundesstrafgericht die Informationssperre eingeschränkt. (Urteil BB.2017.70) | Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht | Rechtsgebiete: Korruptionsstrafrecht, Sport | |
| MEDIENMITTEILUNGEN | | | Jurius | | Wirksamere Massnahmen gegen Schwarzarbeit | Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2017 beschlossen, die vom Parlament verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Mit der Teilrevision soll den kantonalen Kontrollorganen im Kampf gegen die Schwarzarbeit ein verbessertes Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden Missbräuche des vereinfachten Abrechnungsverfahrens unterbunden. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Staatsorganisation und Behörden | |
| | Jurius | | Stellvertretende Strafvollstreckung ausgebaut | Ausländische Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, können sich künftig nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen. Eine Änderung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Überstellungsübereinkommen sieht vor, dass der Urteilsstaat auch in solchen Fällen beim Heimatstaat ein Ersuchen um stellvertretende Strafvollstreckung stellen kann. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2017 diese Änderung genehmigt. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Strafrecht international | |
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| | | Jusletter 23. Oktober 2017 |
› | Dominique Sprumont / Theresa Scherer / Settimio Monteverde / Marie-Noëlle Kerspern, Les sciences sociales dans les professions de la santé | › | Catherine Jaccottet Tissot / Pascale Haldimann, Le droit à des processus restauratifs dans l’aide aux victimes | › | Roland Pfäffli, Rezension: ZGB – Sachenrecht mit Grundbuchverordnung | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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