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JUSLETTER 11. SEPTEMBER 2017

Liebe Leserinnen und Leser

Daniel Hunkeler und Daniel Wuffli befassen sich mit der verjährungsunterbrechenden Wirkung einer sog. «stillen Betreibung», einer Betreibung also, die vor Ausstellung des Zahlungsbefehls zurückgezogen wird. Entgegen der herrschenden Lehre und Rechtsprechung wird eine solche verjährungsunterbrechende Wirkung in vereinzelten Lehrmeinungen mit unterschiedlichen Begründungen verneint.  Die Autoren setzen sich damit auseinander und gelangen zum Ergebnis, eine stille Betreibung unterbreche grundsätzlich die Verjährung.

Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen GABA bietet viel Diskussionsstoff. In ihrer Urteilsbesprechung analysieren Nicolas Birkhäuser und Alessandro Stanchieri das Urteil und lehnen es sowohl aus praktischer als auch aus wettbewerbs- und verfassungsrechtlicher Sicht in mehreren Punkten ab. Die Prüfung der Erheblichkeit einer Wettbewerbsabrede bildet eine eigene Tatbestandsvoraussetzung, die nicht ohne eine Änderung der gesetzlichen Grundlage abgeschafft werden kann. (In eigener Sache: Zum Urteil in Sachen Gaba findet am 14. September 2017 um 11:00 Uhr das vom IDé und der Weblaw AG in Kooperation organisierte Webinar «Aktuelles zum Wettbewerbsrecht – Revidierte Vertikalbekanntmachung nach Gaba» mit Walter Stoffel, Patrik Ducrey, Andrea Graber und Hubert Orso Gilliéron statt.)

Was bedeutet es für die Rechtslage nach den Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, wenn sich darin verwiesenes EU-Recht ändert? Astrid Epiney zeigt auf, dass trotz verschiedener Anpassungsmechanismen in den Abkommen weiterentwickeltes EU-Recht unter Umständen auch ausserhalb der Rahmen der Abkommen für das Bilaterale Recht und mithin für die Schweiz beachtlich ist, um der angestrebten Parallelität von Bilateralem und EU-Recht Rechnung zu tragen.

Im Zuge der Revision des BÜPF wird der neue Art. 269ter StPO eingeführt.  Dieser schafft eine klare gesetzliche Grundlage zum Einsatz besonderer Informatikprogramme, sogenannter Government Software oder GovWare. Thomas Hansjakob erklärt, was es mit GovWare auf sich hat, welche Überwachungsmassnahmen unter den Regelungsbereich des neuen Artikels fallen und wie den Risiken der neuen Überwachungsmassnahmen  begegnet wird.

Die Abgrenzung des kartellrechtlich relevanten Marktes ist für die Beurteilung eines Verstosses wichtig. Beat Zirlick, Marc Blatter und Simon Bangerter  bedienen sich hierbei des Bildes, dass Äpfel nicht mit Birnen zu vergleichen seien. Die Marktdefinition hat stets einzelfallbezogen aus Sicht der konkret betroffenen Marktgegenseite zu erfolgen. Massgeblich sind mithin die effektiven, spezifischen Präferenzen der Nachfrager und nicht eine angeblich «vernünftige» bzw. «objektive» Sichtweise.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Daniel Hunkeler / Daniel Wuffli, Verjährungsunterbrechung durch «stille Betreibung»?

Urteilsbesprechungen
› Nicolas Birkhäuser / Alessandro Stanchieri, Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen Gaba

Beiträge
› Astrid Epiney, Verweise auf EU-Sekundärrecht im Bilateralen Recht
› Thomas Hansjakob, Was ist GovWare?
› Beat Zirlick / Marc Blatter / Simon Bangerter, Äpfel mit Birnen vergleichen?

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Détention prolongée pour un chauffard suicidaire
› Jurius, Zutrittsbeschränkung zu Verwaltungsgebäuden für Gewerkschaftsvertreter
› Jurius, Thurgauer Gericht muss Befangenheit von Regierungsrätin prüfen

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Bund muss bei deutschem Rheinkraftwerk über die Bücher

Aus dem Bundesstrafgericht
› Jurius, Compte bancaire d’un député mongol bloqué en Suisse
› Jurius, Auszuliefernde Mafiosi bleiben wegen Fluchtgefahr in Haft

Medienmitteilungen
› Jurius, Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes
› Jurius, FINMA passt Datenverordnung an

Rechtsprechungsübersicht
› Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Juli – August 2017)

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› Gesamtkurs 2017/2018 – Content Marketing für Juristen.

› dRSK (Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar): Monatsübersicht August 2017, Ausgabe 75.

› Am 7. September 2017 erschienen: «Justice - Justiz - Giustizia».

› Neu in Editions Weblaw: Siegfried Herzog, Die Personenfreizügigkeit nach liechtensteinischem Recht.

› Neu in Editions Weblaw: Roland Huber, Die Bedeutung der Opfer-Selbstgefährdung für die Täterstrafbarkeit beim fahrlässigen Erfolgsdelikt.

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WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Daniel Hunkeler / Daniel Wuffli
Verjährungsunterbrechung durch «stille Betreibung»?

Vereinzelte Lehrmeinungen haben bei der Anwaltschaft kürzlich für Unsicherheit im Zusammenhang mit der Verjährungsunterbrechung gesorgt. Wird die Verjährungsfrist auch dann unterbrochen, wenn der Gläubiger die von ihm eingeleitete Betreibung wieder zurückzieht, bevor dem Schuldner ein Zahlungsbefehl zugestellt werden konnte (sog. «stille Betreibung»)? Die Autoren zeigen auf, dass bei den in der neueren Literatur vertretenen Auffassungen die bundesgerichtlichen Leitlinien zu wenig Beachtung gefunden haben.

Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: SchKG
URTEILSBESPRECHUNGEN
Nicolas Birkhäuser / Alessandro Stanchieri
Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen Gaba

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil in Sachen Gaba fest, dass Abreden im Sinne von Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 KG allein aufgrund ihrer Qualität grundsätzlich eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung gemäss Art. 5 Abs. 1 KG darstellen, wobei die Umsetzung der Abreden nicht von Bedeutung sei. Eine solche Auslegung führt dazu, dass zahlreiche unschädliche Wettbewerbsabreden ohne Prüfung ihrer Auswirkungen sanktioniert werden – möglicherweise sogar ohne relevanten Bezug zur Schweiz. Der Beitrag analysiert das Urteil und zeigt auf, wo in Bezug auf Art. 5 KG Bedarf für Klärung besteht und was in Bezug auf Art. 4 Abs. 1 KG zu beachten ist.

Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
BEITRÄGE
Astrid Epiney
Verweise auf EU-Sekundärrecht im Bilateralen Recht

Die Bilateralen Verträge enthalten häufig Verweise auf EU-Sekundärrecht. Zwar kennen die Abkommen verschiedene Mechanismen zur Anpassung dieser Verweise an die legislative Entwicklung im EU-Recht; jedoch kann es aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass eine solche Anpassung (zunächst) nicht erfolgt. Hierdurch werden komplexe, noch weitgehend ungeklärte Rechtsfragen aufgeworfen, denen der Beitrag gewidmet ist. Der Akzent liegt auf der Frage, ob und ggf. inwieweit und unter welchen Voraussetzungen auch weiterentwickeltes, jedoch nicht in den Rahmen der Abkommen übernommenes Sekundärrecht für das Bilaterale Recht von Bedeutung sein kann.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Europarecht

Thomas Hansjakob
Was ist GovWare?

Bei der Vorbereitung der Umsetzung des neuen Art. 269ter StPO stellen sich bereits erste Fragen zum Problem, was der genaue Regelungsbereich der Bestimmung ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es sich auch dann um einen Einsatz nach Art. 269ter StPO handelt, wenn gar kein Programm auf den zu überwachenden Rechner aufgespielt wird. Der Verfasser prüft diese Frage anhand der bisher vorhandenen Unterlagen.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Beat Zirlick / Marc Blatter / Simon Bangerter
Äpfel mit Birnen vergleichen?

Zur Beurteilung eines Verstosses gegen das Kartellgesetz ist der relevante Markt abzugrenzen. Die Beurteilung der Substituierbarkeit und die Marktdefinition haben aus Sicht der von der Wettbewerbsbeschränkung konkret betroffenen Marktgegenseite zu erfolgen, also fallbezogen. Massgebend ist dabei nicht eine (nach Auffassung der Behörde) angeblich «vernünftige» Sicht, sondern die tatsächliche, subjektive Sicht der Betroffenen. Folglich gibt es keine allgemeingültigen kartellrechtlichen Märkte, sondern nur in Bezug auf den zu beurteilenden Fall relevante Märkte.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
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› 13.09.17Weblaw Brown Bag: LegalTech in der juristischen Ausbildung
Informatik, Internet und Recht
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Wettbewerbsrecht
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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Markus Vischer, Schadensabwälzungsklauseln
Urteil des Bundesgerichts 4A_379/2016 vom 15. Juni 2017

› Axel Buhr, «Zuständigkeitsvorfragenschiedssprüche» sind nicht beschwerdefähig
Urteil des Bundesgericht 4A_98/2017 vom 20. Juli 2017, zur Publikation vorgesehen

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AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Détention prolongée pour un chauffard suicidaire
BGer – Das Bundesgericht bestätigte die Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Mordverdachts für einen mutmasslichen Selbstmordfahrer. Der Mann hatte auf einer geraden Strecke mit hoher Geschwindigkeit beschleunigt, bevor er seinen Kurs änderte und mit einem entgegengesetzt fahrendem Fahrzeug kollidierte. (Urteil 1B_322/2017) (sk)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Jurius
Zutrittsbeschränkung zu Verwaltungsgebäuden für Gewerkschaftsvertreter
BGer – Das Bundesgericht hebt die Regelung des Kantons Tessin zur Beschränkung des Zutritts für Gewerkschaftsvertreter zu Gebäuden der öffentlichen Verwaltung auf. Das grundsätzliche Zutrittsverbot, verbunden mit der Möglichkeit zur Bewilligung bestimmter Anlässe, sowie die Modalitäten zur Verteilung von Flugblättern und Publikationen schränken die verfassungsmässig garantierte Koalitionsfreiheit in unverhältnismässiger Weise ein. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Gewerkschaft «Verband des Personals öffentlicher Dienste» (VPOD) gut. (Urteil 2C_499/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Grundrechte

Jurius
Thurgauer Gericht muss Befangenheit von Regierungsrätin prüfen
BGer – Weil die Thurgauer Regierungsrätin Carmen Haag (CVP) beim Entscheid zu einer Biogasanlage möglicherweise befangen war, hat das Bundesgericht ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses muss nun über die Bücher. (Urteil 1C_477/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Bund muss bei deutschem Rheinkraftwerk über die Bücher
BVGer – Im Seilziehen um die Erhöhung des Wasserzinses beim Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern zwischen Deutschland und dem Kanton Aargau muss der Bund einen neuen Entscheid fällen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde des Werkbetreibers teilweise gutgeheissen. (Urteil A-2712/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT
Jurius
Compte bancaire d’un député mongol bloqué en Suisse
BStrG – Das Bundesstrafgericht ermächtigt die Bundesanwaltschaft, $1,8 Millionen (1,72 Millionen Franken) vom Bankkonto eines mongolischen Parlamentariers in der Schweiz zu sperren. Dem Parlamentarier und einem seiner Landsleute, ein ehemaliger Minister, werden Korruption und Geldwäscherei vorgeworfen. (Urteil BB.2016.386) (sk)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe

Jurius
Auszuliefernde Mafiosi bleiben wegen Fluchtgefahr in Haft
BStrG – Drei weitere Entscheide des Bundesstrafgerichts zur Auslieferungshaft von mutmasslichen Mafiosi der Frauenfelder Zelle der ’Ndrangheta befassen sich mit der Fluchtgefahr der Beschuldigten. Insgesamt sollen neun Männer an Italien ausgeliefert werden. Drei sind bereits den italienischen Behörden übergeben worden. (Urteile RH.2017.13, RH.2017.14 und RH.2017.12)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht international, Auslieferung
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet. Die Vorlage wird nun vom Parlament behandelt. Die Telekommunikation hat in den letzten Jahren eine äusserst rasante Entwicklung erfahren: Neue, breitbandige Netze übertragen immer mehr Daten immer schneller. Internetdienste wie Videotelefonie, Messenger und Chats lösen die traditionellen Fernmeldedienste immer mehr ab. Die Gesetzesrevision soll diesem Wandel Rechnung tragen.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze

Jurius
FINMA passt Datenverordnung an
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihre Verordnung über die Datenbearbeitung an. Sie präzisiert darin, wie sie die Datensammlung führt, deren Daten zur Beurteilung der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit einer Person notwendig sind (Datensammlung Gewähr). Die revidierte Datenverordnung-FINMA tritt per 15. September 2017 in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Bankrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Juli – August 2017)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juli 2017 bis und mit 16. August 2017 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Beitragsarten: Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
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Küsnacht ZH
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Lausanne
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Legal Counsel Wealth Planning #102371
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Jusletter 18. September 2017
Schwerpunkt-Ausgabe: «Racial Profiling»
› Tarek Naguib, Racial Profiling – Definitionen und Einordnung
› Daniel Moeckli, Völkerrechtliche Grenzen des Racial Profiling
› Doris Liebscher, «Racial Profiling» im Lichte des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots
› Zsolt Bobis, Jurisprudential developments around ethnic profiling in Europe
› Christopher Young, Rassismus vor Gericht
› Tarek Naguib / Tino Plümecke / Christopher Young, Alternative Report on Racial Profiling practices of the Swiss Police and Border Guard authorities
› Tiziana Fuchs / Sara Licci, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Diskriminierungsschutzrecht 2016

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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sk = Simone Kaiser, bk = Barbara Kummer,
sl = Sandrine Lachat, jp = Jean Perrenoud
as = Anna Steger

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