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JUSLETTER 29. MAI 2017
SCHWERPUNKT-AUSGABE: INSOLVENZ- UND SANIERUNGSRECHT

Liebe Leserinnen und Leser
 
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) am 1. Januar 2014 gilt in der Schweiz das sog. «neue Sanierungsrecht». In der laufenden Aktienrechtsrevision wird zudem ein Entwurf für ein Sanierungsrecht im Obligationenrecht (OR) diskutiert.
 
Diese Umstände sowie die Tatsache, dass es auch sonst nicht an aktuellen Themen mangelt, haben uns veranlasst, mit der vorliegenden Schwerpunkt-Ausgabe einige ausgewählte Aspekte zum Insolvenz- und Sanierungsrecht aufzugreifen.
 
Lukas Bopp und Milena Grob behandeln vorab verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Vergleichskompetenz der Konkursmasse.
 
Peter Dauwalder und Alessandro Farsaci stellen erstmals auf breiterer Basis die Ergebnisse einer empirischen Studie der KPMG zum neuen Sanierungsrecht vom Oktober 2016 vor.
 
Olivier Hari befasst sich mit der provisorischen Stundung, ihrer Zielsetzung und der Rolle des provisorischen Sachwalters.
 
Mein Kollege Simon Henseler und ich selber klären die Frage einer allfälligen Solidarhaftung eines Nachlassschuldners, der während der Nachlassstundung einen Geschäftsmietvertrag auf einen neuen Mieter überträgt.
 
Roland Schegg und Martin Engeler gehen der Frage nach, ob eine hohe Liquidität ein Frühindikator in der Unternehmenskrise sein kann.
 
Benno Strub legt dar, wie ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen in Schweizer Insolvenzverfahren behandelt werden.
 
Jos Vandebroek schliesslich äussert sich kritisch zum Sanierungsrecht im Entwurf des revidierten Obligationenrechts (Aktienrechts) und unterbreitet Verbesserungsvorschläge.
 
Ich danke den Autorinnen und Autoren und der Redaktion von Jusletter bestens für die angenehme Zusammenarbeit. Ihnen allen danke ich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und wünsche ich eine interessante Lektüre.

Dr. Daniel Hunkeler
Rechtsanwalt, LL.M., Zürich
Redaktor Jusletter
SchKG

In eigener Sache: Jusletter erscheint jeden Montag, ca. 45 Mal im Jahr. Am Montag, 5. Juni 2017 sind Pfingstferien. In dieser Woche erscheint kein Jusletter. Das Redaktionsteam dankt Ihnen bereits heute für Ihr Verständnis und freut sich, Sie am 12. Juni 2017 wieder begrüssen zu dürfen.

INHALTSVERZEICHNIS
Beiträge
› Lukas Bopp / Milena Grob, Vergleichskompetenz der Konkursmasse
› Olivier Hari, Assainissement d’un débiteur : le sursis provisoire et le rôle du commissaire
› Daniel Hunkeler / Simon Henseler, Zur Solidarhaftung des früheren Mieters nach Übertragung des Geschäftsmietvertrags während der Nachlassstundung
› Benno Strub, Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen in Schweizer Betreibungs- und Insolvenzverfahren
› Jos Vandebroek, Das Sanierungsrecht im E-OR: Medizin oder Hustenbonbon?

Essay
› Alessandro Farsaci / Peter Dauwalder, Empirische Studie zum neuen Sanierungsrecht
› Roland Schegg / Martin Engeler, Unternehmenskrise: Ist hohe Liquidität ein Frühindikator?

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Vertrauensarzt untersteht gegenüber Arbeitgeber dem Berufsgeheimnis
› Jurius, Fall Elmer: Keine Strafuntersuchung gegen Zürcher Oberrichter
› Jurius, Autovermieter muss keine Busse zahlen
› Jurius, Keine Untersuchungshaft für Inhaber von Abschleppdienst

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Zollverwaltung: Details zu Strafuntersuchung gegen Ex-Mitarbeiter
› Jurius, Banni de l’armée après un délit de chauffard

Aus dem Bundesstrafgericht
› Jurius, Nouveau revers pour Dieter Behring contre le MPC

Medienmitteilungen
› Jurius, Anerkennung ausländischer Konkursverfahren vereinfachen
› Jurius, WEKO untersagt Zusammenschluss von Ticketcorner mit Starticket

Vorschau
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› Kooperationsankündigung.

› Studenten aufgepasst: Spezialpreis für das Weblaw Forum LegalTech.

› Neu auf Weblaw Academy: Brown Bag – LegalTech.

› Pfingstferien Jusletter.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
BEITRÄGE
Lukas Bopp / Milena Grob
Vergleichskompetenz der Konkursmasse
Juristische Personen sind bei Konkurseröffnung oftmals in bereits hängige gerichtliche Verfahren oder sonstige Auseinandersetzungen involviert. Anstatt diese Streitigkeiten auszufechten, kann es sich im Verlaufe eines Konkursverfahrens anbieten, dass die Konkursorgane sich mit Gläubigern oder auch mit Drittschuldnern vergleichsweise einigen.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: SchKG

Olivier Hari
Assainissement d’un débiteur : le sursis provisoire et le rôle du commissaire
2014 sind die neuen Bestimmungen zur Sanierung eines Schuldners in finanziellen Schwierigkeiten in Kraft getreten. Genauer wurden einige Bestimmungen zur provisorischen und definitiven Stundung grundsätzlich geändert. Die provisorische Stundung hat nunmehr eine Doppelfunktion: einen Nachlassvertrag vorzubereiten oder die aussergerichtliche Sanierung des Schuldners zu ermöglichen. Daraus resultiert ein neues rechtliches System betreffend die provisorische Stundung und den Sachwalter, dessen Rolle sich grundsätzlich verändert hat. Der Beitrag befasst sich mit diesen Änderungen sowie ihren Auswirkungen und kommentiert das aktuelle System. (as)
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: SchKG

Daniel Hunkeler / Simon Henseler
Zur Solidarhaftung des früheren Mieters nach Übertragung des Geschäftsmietvertrags während der Nachlassstundung
Bei der Übertragung einer Geschäftsmiete auf einen Dritten tritt dieser zwar in das bestehende Mietverhältnis ein, doch haftet der bisherige Mieter gegenüber dem Vermieter ex lege solidarisch bis zum Zeitpunkt, in dem das Mietverhältnis endet oder beendet werden kann, höchstens aber für zwei Jahre (Art. 263 OR). Werden Geschäftsmietverträge während der Nachlassstundung vom Nachlassschuldner mit Zustimmung des Sachwalters auf einen Dritten übertragen, kann diese Solidarhaftung der Sanierung besonders hinderlich sein. Die Autoren untersuchen, ob die Solidarhaftung auch in der Nachlassstundung Platz greift und wie sie Nachlassschuldner und Sachwalter ggf. abwenden oder zumindest abschwächen können.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: SchKG

Benno Strub
Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen in Schweizer Betreibungs- und Insolvenzverfahren
Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen werden nach einem bisher weltweit akzeptierten Verständnis auch in der Schweiz nicht vollstreckt. Dieses Verständnis widerspricht dem ansonsten im Betreibungs- und Insolvenzverfahren gemäss SchKG herrschenden Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger, können doch inländische öffentlich-rechtliche Forderungen schweizweit vollstreckt werden. Allerdings ist die Schweiz vereinzelt staatsvertragliche Verpflichtungen eingegangen, welche die Vollstreckung ausländischer öffentlich-rechtlicher Forderungen in der Schweiz zulassen. Ob diese Ausnahmen irgendwann zur Regel werden, wird die Zukunft zeigen.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: SchKG

Jos Vandebroek
Das Sanierungsrecht im E-OR: Medizin oder Hustenbonbon?
Im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber den Wunsch nach einem Sanierungsrecht im Obligationenrecht (OR) geäussert. In den Entwurf der aktuellen Aktienrechtsrevision sind bedeutende Veränderungen zu den betreffenden Artikeln eingeflossen. Der Beitrag macht kritische Betrachtungen zu den vorgesehenen Bestimmungen aus dem Blickwinkel der Sanierungspraxis bei KMU sowie Verbesserungsvorschläge.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: SchKG, Aktienrecht
ESSAY
Alessandro Farsaci / Peter Dauwalder
Empirische Studie zum neuen Sanierungsrecht
Die am 1. Januar 2014 neu in Kraft getretenen Bestimmungen zum Sanierungsrecht brachten einige Neuerungen im Nachlassverfahren. Mit diesen neuen Bestimmungen strebte der Gesetzgeber verbesserte Rahmenbedingungen zur Unternehmenssanierung an. Nachdem das revidierte Sanierungsrecht seit einigen Jahren in Kraft ist, hat KPMG im Oktober 2016 eine umfragebasierte Analyse über die Entwicklung der Nachlassstundungen in der Schweiz publiziert.
Beitragsarten: Essay
Rechtsgebiete: SchKG

Roland Schegg / Martin Engeler
Unternehmenskrise: Ist hohe Liquidität ein Frühindikator?
Unternehmenskrisen kündigen sich häufig über mehrere Stufen an. Es erstaunt, dass Frühindikatoren wie «hohe Liquidität bei sinkenden Umsätzen» meist nicht rechtzeitig interpretiert werden. Ignoranz statt Handeln – dies löste u.a. die Schiffskatastrophen von «Concordia» und «Titanic» aus. Die nautische Situation wurde ignoriert, ergänzt mit Überheblichkeit. In der Krise selbst folgte erneut Ignoranz gegenüber der Notsituation, gepaart mit Überforderung sowie Mängel in der Kommunikation im Führungsteam. Ist dieses Muster nicht auch bei Unternehmenskrisen häufig beobachtbar?
Beitragsarten: Essay
Rechtsgebiete: SchKG
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 Juristische Fakultät der Universität Basel

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PERSONALIA
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt.
› Kantonsparlament wählt Thierry Schnyder zum neuen Kantonsrichter im Kanton Wallis

Weitere Neuigkeiten aus dem Who is Who der Rechtswelt finden Sie hier. Mehr Informationen zu den Konditionen finden Sie auf unserer Competence Seite.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Vertrauensarzt untersteht gegenüber Arbeitgeber dem Berufsgeheimnis
BGer – Ein vom Arbeitgeber eingesetzter Vertrauensarzt untersteht bei der Information über die Ergebnisse der Untersuchung eines Arbeitnehmers dem strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis. Ohne weitergehende Ermächtigung des Arbeitnehmers darf sich der Vertrauensarzt gegenüber dem Arbeitgeber nur zum Bestehen, zur Dauer und zum Grad einer Arbeitsunfähigkeit äussern, sowie zur Frage, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines Arztes, der dem Arbeitgeber auch seine Diagnose und weitere Angaben zum betroffenen Angestellten mitgeteilt hat. (Urteil 6B_1199/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Verletzung der Berufs- und Amtspflicht

Jurius
Fall Elmer: Keine Strafuntersuchung gegen Zürcher Oberrichter
BGer – Die «persönlichen Bemerkungen» des zurückgetretenen Zürcher Oberrichters Peter Marti bei der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Ex-Bankangestellten Rudolf Elmer haben keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Elmer gegen die Ablehnung des Ermächtigungsgesuchs abgewiesen. (Urteil 1D_4/2017)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Jurius
Autovermieter muss keine Busse zahlen
BGer – Weil eine Amerikanerin auf eine Busse von 240 Franken der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden nicht reagierte, sollte sie der Autovermieter bezahlen. Das geht so nicht, hat das Bundesgericht entschieden.(Urteil 6B_1007/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Verkehrsrecht

Jurius
Keine Untersuchungshaft für Inhaber von Abschleppdienst
BGer – Fahrzeug abschleppen und die Herausgabe an den Halter von der Bezahlung einer hohen Gebühr abhängig machen. Dies ist laut Zürcher Staatsanwaltschaft das Geschäftsmodell des Inhabers eines Abschleppdienstes. Den Mann hätte die Staatsanwaltschaft gerne in Untersuchungshaft behalten. Das Bundesgericht hat dessen längst erfolgte Freilassung nun als korrekt bestätigt. (Urteil 1B_32/2017)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Zollverwaltung: Details zu Strafuntersuchung gegen Ex-Mitarbeiter
BVGer – Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gehen Details zur Strafuntersuchung wegen ungetreuer Amtsführung hervor, die seit März 2016 gegen zwei ehemalige leitende Mitarbeiter der Oberzolldirektion geführt wird. Einer der Männer soll IT-Waren im Wert von 12’000 Franken für seinen persönlichen Gebrauch auf Staatskosten bestellt haben. (Urteil A-59/2017)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht

Jurius
Banni de l’armée après un délit de chauffard
BVGer – Ein junger Mann, der sich kurz nach Beendigung der Rekrutenschule eines Raserdelikts schuldig gemacht hat, hat keine Aussichten auf einen weiteren Aufstieg im Militär. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Ausschluss aus der Armee bestätigt. (Urteil A-4006/2016) (as)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Strassenverkehr, Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT
Jurius
Nouveau revers pour Dieter Behring contre le MPC
BStGer – Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des Basler Ex-Financier Dieter Behring abgewiesen. Der ausserordentliche Staatsanwalt war zurecht nicht auf eine Strafanzeige gegen die Bundesanwaltschaft eingetreten, welche die Anwälte des Financier eingereicht hatten. (Urteil BB.2016.372) (as)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Anerkennung ausländischer Konkursverfahren vereinfachen
Der Bundesrat will das internationale Konkursrecht modernisieren. Das Verfahren der Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge soll vereinfacht werden. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2017 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: SchKG, Europarecht und Internationales Recht

Jurius
WEKO untersagt Zusammenschluss von Ticketcorner mit Starticket
Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersagt das Zusammenschlussvorhaben zwischen Ticketcorner und Starticket. Das neue Unternehmen hätte eine verstärkte marktbeherrschende Stellung erhalten und damit den wirksamen Wettbewerb im Fremdvertrieb von Tickets beseitigt.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
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Anwältin/Anwalt Banking and Finance
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Baar, Zug
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Frick, Aargau
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Paralegal (100 %; befristet bis 31.12.2019)
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Bendern (LI)
› 16.05.17Credit Suisse AG
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Zürich
› 16.05.17Microsoft Schweiz GmbH
Legal Counsel (w/m) Microsoft
Wallisellen
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› 15.05.17Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten im Fachbereich Strafrecht
Luzern
› 15.05.17Credit Suisse AG
Management Support im Bereich General Counsel Switzerland
Dübendorf
› 15.05.17Credit Suisse AG
Swiss Litigation and Investigations Attorney
Dübendorf
› 15.05.17Credit Suisse AG
Senior Swiss Litigation and Investigations Attorney
Dübendorf
› 15.05.17Stadt Luzern Personalamt
Leiter/in Rechtsdienst
Luzern
› 15.05.17Forbo International SA
LEGAL COUNSEL (m/w)
Baar
› 15.05.17Baker & McKenzie
International Tax / Private Client Lawyers
Geneva and Zurich
› 14.05.17Credit Suisse AG
Senior Lawyer for Corporate/Treasury
Zürich
› 13.05.17TALLY WEiJL Trading AG
LEGAL COUNSEL (m/f)
Basel
› 12.05.17Lenz & Staehelin
Anwältin/Anwalt Technology Media Telecoms (TMT), FinTech
Zürich
› 12.05.17Lenz & Staehelin
Anwältin/Anwalt Technologierecht, Datenschutz, Industrie 4.0
Zürich
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Legal Counsel
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Rechtsanwalt (m/w) 100%
Basel
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt mit Erfahrung im Steuerrecht (80 – 100%)
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› 11.05.17Raiffeisen Gruppe
Rechtskonsulent (w/m)
St. Gallen
› 11.05.17Pensionskasse des Bundes PUBLICA
Juristin oder Jurist (ca. 50%)
Bern
› 11.05.17BRP Bizzozero & Partners SA
LEGAL ADVISOR
Zürich
› 10.05.17Credit Suisse AG
Legal Counsel - Complex Transactions and Financing #095948
Zürich
› 10.05.17LOCHER BÜHLMANN KOBLER Rechtsanwälte und öffentliche Notare
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
St. Gallen
› 10.05.17Rechtsdienst der Universität Bern
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Bern
› 10.05.17Personalamt des Kantons Zug
juristische/n Mitarbeiter/in (50 %)
Zug
› 10.05.17Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Jurist/in (90%)
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Juristin/Juristen (100%)
Schwyz
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› 10.05.17Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)
Juristin / Juristen (100%-Pensum)
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› 09.05.17Credit Suisse AG
Senior Compliance Officer Sanctions Advisory
Dübendorf
› 09.05.17SPIE Schweiz AG
Legal Counsel 50%
Lonay ou Genève
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
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› 09.05.17Kanton Basel-Stadt: Bau- und Verkehrsdepartement Personalabteilung
Juristin/Juristen (90-100%)
Basel
› 09.05.17GSP Gerber Séchy & Partner
Substitut / Substitutin
Zürich
› 09.05.17Wehrli Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (50%)
Frick
› 09.05.17Meyer Burger Technology AG
Contract Manager (w/m)
Gwatt (Thun)
› 08.05.17maxon motor ag
Unternehmensjuristen/-in
Sachseln
› 08.05.17Kanton Thurgau
Leiter/in Rechtsdienst und Stellvertreter/in des Generalsekretärs
Frauenfeld
› 07.05.17Credit Suisse AG
Junior Project Manager - US Cross Border Legal & Compliance Team
Dübendorf
› 06.05.17Credit Suisse AG
Erbschaftsberaterin / Erbschaftsberater für den Bereich Private & Wealth Management Clients (P&WM...
Zürich
› 05.05.17CSS Assurance
Avocat-e 60%
Lausanne
› 05.05.17Appenzell Ausserrhoden Personalamt
juristische Mitarbeiterin / juristischen Mitarbeiter (80 - 100%)
Herisau
› 05.05.17KPMG AG
Rechtsanwalt Contract und Commercial-/Corporate Law
Zug
› 04.05.17Wenger & Vieli AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zug
› 04.05.17Novartis Rotkreuz
Legal Counsel Oncology (50-60%)
Rotkreuz
› 04.05.17AXA Investment Managers Schweiz AG
Lawyer Fund Management 80 - 100 %
Zürich
› 03.05.17factum advocatur
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN IN KANZLEIPARTNERSCHAFT
St. Gallen
› 03.05.17Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB
Juristische/r Hochschulpraktikant/in 80 - 100%
Zollikofen
› 02.05.17Kanton St.Gallen Baudepartement
Jurist/in
St. Gallen
› 02.05.17Regionalgericht Surselva
Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber
Ilanz/Glion
› 02.05.17Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten (50%)
Luzern
› 02.05.17gbf Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (60 bis 100 %)
Zürich oder in Genf
› 02.05.17Groupe Mutuel
Spécialiste Compliance 100%
Martigny
› 02.05.17Beutler Künzi Stutz AG
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Bern

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Jusletter 12. Juni 2017
› Rolf Kuhn, Der Einfluss des Vergaberechts auf den Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
› Kurt Pärli, Die sozialversicherungsrechtliche Qualifikation des Einkommens von Uber-Fahrern/Fahrerinnen
› Stéphanie Fuld / Stéphanie Chuffart-Finsterwald, Nexus Droit du travail et protection des données : quelques développements récents
› Gian Sandro Genna, LegalTech – Sind die Schweizer Anwälte bereit?

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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as = Anna Steger

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