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JUSLETTER 8. MAI 2017

Liebe Leserinnen und Leser

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von begleiteten Suiziden und der teilweise emotional geführten Debatte beschäftigt sich Daniel Häring mit fünf Mythen über die Suizidhilfeorganisationen und setzt sie in einen rechtlichen Kontext. Von der Tatherrschaft beim begleiteten Suizid über das Vorliegen selbstsüchtiger Beweggründe bis zur Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung für Suizidhilfeorganisationen beleuchtet er viele Aspekte der aktuellen Diskussion über die Sterbehilfe und würdigt sie kritisch.
 
Rolf H. Weber beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bearbeitung von Personendaten für Medien im Spannungsfeld von Informationsauftrag und Datenschutz und analysiert die kaum veränderte Übernahme der bisherigen medienrelevanten Vorschriften in den Vorentwurf zum revidierten Datenschutzgesetz (DSG). Der Autor plädiert für eine stärkere Differenzierung in der Beurteilung der Datenbearbeitung und dafür, die Revision des DSG zu nutzen, um offene Fragen zur Geltung des DSG für die Arbeit von Medienunternehmen zu klären.
 
Andreas Bucher zeigt anhand von Beispielen, dass Fragen des Völkerrechts vor den beiden Zivilabteilungen des Bundegerichts einen schweren Stand haben. Er zeigt, dass die Theorie der doppelrelevanten Tatsachen mit dem Lugano-Übereinkommen nicht vereinbar ist. Bis heute ist es nicht gelungen, den Anwendungsbereich der Zuständigkeitsregeln des Haager Übereinkommens von 1996 über den Schutz von Kindern richtig zu umschreiben. Ausländisches Recht wird auch dann nicht überprüft, wenn dies staatsvertraglich geboten wäre. Der für das Völkerrecht tragende Grundsatz pacta sunt servanda ist im Schiedsrecht inhaltslos geworden.
 
Blockchain Technologie und Bitcoins sprengen die traditionellen Vorstellungen von Währung und Handel und stellen auch die Gesetzgebung und die Rechtsanwendenden vor neue Herausforderungen. Barbara Graham-Siegenthaler und Andreas Furrer legen den Fokus auf kollisions-, vermögens- und eigentumsrechtliche Aspekte dieses Themas und gehen insbesondere der Frage nach, ob an Bitcoins nach schweizerischem Recht Eigentumsrechte begründet werden können. Auch die praktischen Auswirkungen für Firmen, die Bitcoin für Kunden verwahren, werden erläutert.
 
In eigener Sache: Jusletter feiert heute 17ten Geburtstag. Das Weblaw-Team gratuliert herzlichst und bedankt sich bei allen Redaktorinnen und Redaktoren, Autorinnen und Autoren sowie Leserinnen und Lesern für ihr Engagement und Treue. 

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Beiträge
› Daniel Häring, Fünf Mythen über Suizidhilfeorganisationen
› Rolf H. Weber, Medien im Spannungsfeld von Informationsauftrag und Datenschutz
› Andreas Bucher, Que devient le droit (civil) international au Tribunal fédéral ?
› Barbara Graham-Siegenthaler / Andreas Furrer, The Position of Blockchain Technology and Bitcoin in Swiss Law

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Bündner Fremdspracheninitiative ist gültig
› Jurius, Sterbliche Überreste des Ex-Königs von Burundi bleiben in Meyrin (GE)
› Jurius, Freiheitsstrafe für Ex-Direktor der Baufirma Anliker bestätigt
› Jurius, Rejet d’une nouvelle demande de révision de François Légeret
› Jurius, Condamnations confirmées après un drame de la route

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Parteistellung des WWF in Verfahren zu Pflanzenschutzmitteln

Rechtsprechungsübersicht
› Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (März 2017 – April 2017)

Vorschau
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› Jusletter feiert heute den 17. Geburtstag!

› dRSK (Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar): Monatsübersicht April 2017, Ausgabe 71.

› Digitalisierung der juristischen Arbeit.

› Neu bei Editions Weblaw: BF 2017.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
BEITRÄGE
Daniel Häring
Fünf Mythen über Suizidhilfeorganisationen
Von Organisationen angebotene Suizidhilfe ist immer wieder Gegenstand von gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Dabei fällt auf, dass sich gewisse Themen und Thesen wiederholen, ohne dass deren tatsächlicher Hintergrund ausreichend beleuchtet wird. Der Beitrag hat zum Ziel, fünf – zwar keineswegs abschliessende, aber immerhin populäre – Mythen über Suizidhilfeorganisationen einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Nach einer umfassenden Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe können den Mythen fünf Gegenthesen gegenübergestellt werden.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Strafrecht

Rolf H. Weber
Medien im Spannungsfeld von Informationsauftrag und Datenschutz
Medien haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit über das Zeitgeschehen zu informieren. Grundlage dafür sind auch Datensammlungen, die dem Datenschutzgesetz (DSG) unterstehen. Um die Ausübung medialer Funktionen zu erleichtern, sieht das DSG einzelne Sondernormen zugunsten der Medienschaffenden vor, die vom VE-DSG praktisch unverändert übernommen werden. Mangels ausdrücklicher Regelung in den Vernehmlassungsunterlagen ergeben sich aber für Medien verschiedene Rechtsunsicherheiten im Zusammenspiel von Persönlichkeits- und Datenschutz, die in der Revision einer Klärung zugeführt werden sollten.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Datenschutz, Medien- und Telekommunikationsrecht, Personenrecht

Andreas Bucher
Que devient le droit (civil) international au Tribunal fédéral ?
Einige Beispiele zeigen, dass Fragen des Völkerrechts vor den beiden Zivilabteilungen des Bundegerichts einen schweren Stand haben. Die Theorie der doppelrelevanten Tatsachen ist mit dem Lugano-Übereinkommen nicht vereinbar. Bis heute ist es nicht gelungen, den Anwendungsbereich der Zuständigkeitsregeln des Haager Übereinkommens von 1996 über den Schutz von Kindern richtig zu umschreiben. Ausländisches Recht wird auch dann nicht überprüft, wenn das staatsvertraglich geboten wäre. Der für das Völkerrecht tragende Grundsatz pacta sunt servanda ist im Schiedsrecht inhaltslos geworden. Es besteht Grund, um Fortschritte zu erzielen.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Privatrecht, Zivilprozessrecht

Barbara Graham-Siegenthaler / Andreas Furrer
The Position of Blockchain Technology and Bitcoin in Swiss Law
Die Autoren untersuchen die rechtlichen Auswirkungen der Blockchain Technologie und Bitcoins unter Anwendung von schweizerischem Recht. Das Schwergewicht der Untersuchung wird auf vermögens- und eigentumsrechtliche Aspekte gelegt. Zunächst wird das anwendbare Recht gemäss IPRG untersucht. Anschliessend werden die praktischen Auswirkungen für Firmen erläutert, welche Verwahrung von Bitcoins für Kunden anbieten. Diese Verwahrung kann auf traditionelle eigentums- und vertragsrechtliche Konzepte gestützt werden – mit entsprechenden Auswirkungen auf die konkursrechtliche Aussonderung. Die Autoren legen dar, dass im schweizerischen Recht Eigentumsrechte an Bitcoins begründet werden können.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Sachenrecht, Bankrecht
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Top Events
› 21.09.17St.Galler SchKG Tagung 2017
SchKG
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› 18.05.17Paralegal-Forum 2017 - Ein Investment in die Zukunft
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Hotel Mövenpick, Zentrum, 8105 Regensdorf
› 28.09.17Vertiefungskurs Immobilien: Neuerungen und Knacknüsse
Andere Rechtsgebiete, Steuerrecht
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› 28.09.17MWST und Immobilien
Steuerrecht
Hotel Mövenpick, Zentrum, 8105 Regensdorf

› 11.05.17Webinar@Weblaw: Aktuelles aus dem Arbeitsrecht 1
Arbeitsrecht
Webinar
› 11.05.17«Rethink Privacy!»
Datenschutz / Zivilrecht
 Universität Zürich, Rämistrasse 71, 8006 Zürich, KOL-E-18
› 17.05.17«Haftpflichtprozess 2017» (noch Plätze frei)
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
 Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)
› 17.05.17Séance d'information CAS/DAS/MAS en droit de la santé
Gesundheitsrecht / Sozialversicherungsrecht / Andere Rechtsgebiete
 Université de Neuchâtel, Av. du 1er Mars 26, salle B29
› 23.05.17Informationsabend Master of Advanced Studies UZH in Real Estate
 Universität Zürich, Hauptgebäude, Rämistrasse 71, 8006 Zürich
› 29.06.17Weblaw Forum LegalTech – Digitalisierung des Rechtsmarktes
World Trade Center Zürich

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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Barbara von Rütte , Kann man mit 70 Jahren noch Deutsch lernen?
Urteil des Bundesgerichts 1D_3/2017 vom 7. April 2017

Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Bündner Fremdspracheninitiative ist gültig
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Feststellung der Gültigkeit der im Kanton Graubünden eingereichten Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule» ab. Die als allgemeine Anregung formulierte Initiative lässt sich ohne offensichtlichen Widerspruch zum übergeordneten Recht umsetzen. (Urteil 1C_267/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Politische Rechte

Jurius
Sterbliche Überreste des Ex-Königs von Burundi bleiben in Meyrin (GE)
BGer – Die letzte Ruhestätte des ehemaligen burundischen Königs Mwambutsa IV bleibt der Friedhof von Meyrin (GE). Dies hat das Bundesgericht entschieden. Familienmitglieder hatten den bereits exhumierten Leichnam nach Burundi überführen wollen. (Urteil 5A_906/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Erbrecht

Jurius
Freiheitsstrafe für Ex-Direktor der Baufirma Anliker bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung des ehemaligen Direktors der Luzerner Baufirma Anliker AG zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bestätigt. Der Verurteilte zweigte mit fingierten Rechnungen 7 Millionen Franken für sich und seine Familie ab. (Urteil 6B_1298/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Straftaten gegen das Vermögen, Urkundenfälschung

Jurius
Rejet d’une nouvelle demande de révision de François Légeret
BGer – Das Bundesgericht hat ein erneutes Revisionsgesuch von François Légeret abgelehnt. Der Mann, der wegen des Mordes an seiner Mutter, deren Bekannten und seiner Schwester zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, monierte eine Beziehung zwischen einer Richterin und einem Richter. (Urteil 6B_676/2015) (as)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Jurius
Condamnations confirmées après un drame de la route
BGer – Die Verurteilungen der beiden Hauptverantwortlichen für einen schweren Verkehrsunfall in Vernier (GE) im Dezember 2012 sind definitiv. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden Raser abgewiesen, die für den Tod eines dritten Automobilisten verantwortlich sind, dessen Fahrzeug sie von hinten angefahren hatten. (Urteil 6B_454/2016) (as)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Parteistellung des WWF in Verfahren zu Pflanzenschutzmitteln
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde der Stiftung WWF Schweiz gut und verpflichtet das Bundesamt für Landwirtschaft, den WWF antragsgemäss als Partei an einem landwirtschaftsrechtlichen Verfahren zur gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln teilnehmen zu lassen. (Urteil B-64/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Land- und Forstwirtschaft
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (März 2017 – April 2017)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. März 2017 bis und mit 16. April 2017 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Beitragsarten: Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
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› 05.05.17Faculté de Droit - Université de Neuchâtel
Chargé-e d’enseignement (temps partiel) à la Faculté de droit de l’UniNE en MÉTHODOLOGIE JURIDIQUE
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› 05.05.17Faculté de Droit - Université de Neuchâtel
Chargé-e d’enseignement (temps partiel) à la HEG Arc en MÉTHODOLOGIE ET RECHERCHE JURIDIQUE
Neuenburg
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› 27.04.17MME Legal I Tax I Compliance
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (Gesellschaftsrecht)
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Winterthur
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Leiter/in Rechtsdienst
Luzern
› 22.04.17Schweizerisches Bundesgericht
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber
Lausanne
› 21.04.17Credit Suisse AG
Senior Lawyer - Team Head Structured Products #095216
Zürich
› 21.04.17Dextra Rechtsschutz AG
Rechtsanwalt oder Jurist (w/m) 100%
Zürich
› 21.04.17Bihrer Rechtsanwälte AG
Assistentin / Mitarbeiterin Administration (Pensum 100%)
Zürich
› 21.04.17Allianz Suisse
Leiter/in Unfall Komplexschaden 80 - 100%
Wallisellen
› 21.04.17Franke Management AG
Legal Counsel (w/m)
Aarburg
› 20.04.17Credit Suisse AG
Senior Legal Counsel - Swiss and Foreign Collective Investment Schemes
Zürich
› 20.04.17Credit Suisse AG
Compliance Officer for Enhanced Due Diligence (EDD) Reporting & Oversight #093616
Dübendorf
› 19.04.17Reetz Sohm Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%) und Substitutin / Substituten (MLaw oder BLaw)
Küsnacht
› 19.04.17EMS-SERVICES
Leiter Steuern EMS-Gruppe
Männedorf
› 18.04.17Credit Suisse AG
Paralegal Regulatory Inquiries & Enforcement #093456
Dübendorf
› 18.04.17Universität Luzern
wiss. Assistentin/Assistenten Privatrecht 50%
Luzern
› 15.04.17Baker & McKenzie
International Tax / Private Client Lawyers
Geneva and Zurich
› 13.04.17Credit Suisse AG
Senior Lawyer for Corporate/Treasury
Zürich
› 13.04.17Staeger Personalmarketing
Legal Counsel
Zug
› 13.04.17Personalamt der Stadt St.Gallen
Juristin / Juristen 50 %
St. Gallen
› 13.04.17Oesch & Rudolph
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Zürich
› 12.04.17TALLY WEiJL Trading AG
LEGAL COUNSEL (m/f)
Basel
› 11.04.17advocenter GmbH
Rechtsanwältin, Rechtsanwalt 50-100 %
Aarau und Zürich
› 11.04.17Tappolet & Partner
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt mit Erfahrung im Steuerrecht (80 – 100%)
Zürich
› 10.04.17PwC
Manager /Senior Manager Data Privacy Lawyer
Zürich
› 10.04.17Bundesanwaltschaft
Procureur fédéral assistant/Procureure fédérale assistante (WiKri Berne)
Bern
› 10.04.17Bundesanwaltschaft
Staatsanwalt/ Staatsanwältin des Bundes (Staatsschutz / Terrorismus / Kriminelle Organisationen STK)
Bern
› 08.04.17Credit Suisse AG
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Jusletter 15. Mai 2017
› Alexander Fischer / Daniel Kälin, Earn-Out Bestimmungen: Käufer- und Verkäuferperspektive in der Vertragsgestaltung
› Claudio Helmle / Patrick Mettler, Das BAG und der Bundesrat auf Irrwegen: Das Verbot von Tabak zu oralem Gebrauch («Snus») gemäss Art. 5 der Tabakverordnung (TabV)
› Sebastian Micheroli, Die Bundeszuständigkeit im Bereich des materiellen Strafrechts als Kompetenzgrundlage für Sicherheits- resp. Polizeirecht des Bundes im Zusammenhang mit der Verhinderung von Straftaten
› Jean-Marie Agier / Philippe Graf, Le droit à une rente d’invalidité de l’AI, le principe aléatoire et l’expertise conjointe

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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