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JUSLETTER 24. APRIL 2017

Liebe Leserinnen und Leser

Sind es wirklich schon über 130 Ausgaben von Jusletter, die ich mitgestalten und betreuen durfte? Nun ja, die heutige Ausgabe ist für mich eine ganz besondere, denn es ist das letzte Mal, dass Jusletter unter meiner Federführung erscheint. Ich bin keine Anhängerin von langen Abschiedsworten, trotzdem möchte ich mir aber an dieser Stelle – zugegebenermassen ein wenig wehmütig –  all die spannenden, herausfordernden und kurzweiligen Montage in Erinnerung rufen, welche ich mit Jusletter erleben durfte. Wohlverstanden, es sind nicht «nur» die Jusletter-Publikationen und Montage, sondern auch der fortwährend kreative und bereichernde Austausch mit Autoren, Redaktoren und Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, die ganzen Vorbereitungen unter der Woche, das elektrisierende Kribbeln jeden Montag vor und die Befriedigung und Freude nach einer erfolgreichen Jusletter-Publikation. All dies wäre in dieser Form aber nicht möglich ohne unser Weblaw-Team, bei welchem ich mich für die absolut tolle, geistreiche und kollegiale Zusammenarbeit und Unterstützung herzlich bedanke! Ich möchte mich zukünftig der Juristerei wieder vertiefter widmen und werde ab dem 1. Mai 2017 das Bundesamt für Energie bei der Revision des StromVG unterstützen. Das Weblaw-Team wird ab Mai ebenfalls qualifizierte Unterstützung erhalten, vorübergehend können Sie sich gerne an Simone Kaiser, Verlagsleiterin Editions Weblaw wenden. Zudem erreichen Sie immer jemanden aus dem Jusletter-Redaktionsteam über die E-Mail-Adresse jusletter@weblaw.ch.

Abschliessend möchte ich nur noch sagen: «Thank God it‘s Monday!»

Zum Inhalt der heutigen Jusletter-Ausgabe:

Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob in der Schweiz nicht jedes Kind mit Behinderung – zumindest im schulpflichtigen Alter – einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich hat, damit seine Chancen gewahrt bleiben. Sandra Hotz und Christine Kuhn nehmen vor diesem Hintergrund die nachteilsausgleichenden Massnahmen unter die Lupe: Welche sind aus medizinischer und pädagogischer Sicht sinnvoll? Auf welche besteht ein rechtlicher Anspruch? Sie legen aus rechtlicher und lernpsychologischer Sicht dar, warum explizite Gesetzesgrundlagen in den kantonalen Schulrechten für eine Nachteilsausgleichsvereinbarung entstehen, die den Nachteilsausgleich definieren.

Vorsicht, Feiertage! Gerade haben wir Ostern hinter uns gelassen, bald folgen schon die nächsten Feiertage. Befindet man sich in einem zivil-, schuldbetreibungs- oder konkursrechtlichen Streit, können die Gerichts- bzw. Betreibungsferien ihre Tücken haben. Daniel Wuffli bespricht zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichts zum Verhältnis zwischen den Gerichtsferien nach ZPO und den Betreibungsferien nach SchKG. Er rät, immer eine genaue Abgrenzung zwischen Gerichts- und Betreibungsferien vorzunehmen, um ein Versäumen von Fristen zu vermeiden.

AGB, die zulasten des Bankkunden Gebühren bzw. einseitige Gebührenerhöhungen vorsehen, werden zunehmend zum Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der lauterkeitsrechtlichen Bestimmung von Art. 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Thomas Probst klärt die massgeblichen Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Bankgebühren gegenüber den Kunden und unterzieht einzelne Klauseln aus Banken-AGB einer kritischen Prüfung. Er kommt zum Schluss: «Die eigenverantwortliche Vermeidung unbilliger Geschäftspraktiken ist gleichzeitig der effizienteste Schutz vor einer staatlichen Überregulierung, welche die Wirtschaft immer öfters beklagt.»

Blockchain ist die Technologie der Stunde und beschäftigt auch zunehmend die Rechtspraxis. Jana Essebier und Dominic A. Wyss bieten einen Überblick darüber, was es mit Blockchain und Smart Contracts auf sich hat und wie es mit deren Regulierung steht. Nach Auffassung der Autoren besteht kein Grund, die Blockchain als Technologie an sich zu regulieren. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zivilrechtliche Fragen auf der Basis des geltenden Rechts beantwortet werden können.

Gaëtan Blaser-Suarez schliesslich widmet sich der rechtlichen Tragweite des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Er zeigt die Entstehung und Entwicklung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung auf, geht auf die rechtlichen Inhalte ein und vermittelt deren Umsetzung im internationalen sowie europäischen Recht.

Herzliche Grüsse und vielleicht bis bald.

Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Sandra Hotz / Christine Kuhn, Kinder fördern

Urteilsbesprechungen
› Daniel Wuffli, Vorsicht, Feiertage!

Beiträge
› Thomas Probst, Bankgebühren und der Schutz des Kunden vor missbräuchlichen AGB
› Jana Essebier / Dominic A. Wyss, Von der Blockchain zu Smart Contracts
› Gaëtan Blaser-Suarez, La portée juridique du concept de développement durable

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, SVP-Inserat: Rassendiskriminierung bestätigt
› Jurius, Zwist zwischen Kroatien und Mineralölkonzern MOL
› Jurius, Ethical Coffee Company unterliegt im Streit gegen Nestlé
› Jurius, Conditions de détention à Champ-Dollon à nouveau épinglées
› Jurius, Héritage amputé de moitié par l’aide sociale

Aus dem Bundesstrafgericht
› Jurius, Beweismittel für Israel

Vorschau
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› Editions Weblaw publiziert Dissertationen Open Access.

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WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Sandra Hotz / Christine Kuhn
Kinder fördern
Wie sollen Kinder mit einer ADHS, einer Lese-Rechtschreibstörung oder einer Blindheit in der Grundschule gefördert werden? In allen Fällen handelt es sich um Teilleistungsstörungen, die dazu beitragen, dass diese Kinder schlechtere Schulleistungen erbringen als es ihren Denkfähigkeiten entspricht. Rechtlich handelt es sich um Behinderungen. Der Anspruch auf Chancengleichheit für Kinder mit Behinderung ist im Grundsatz unbestritten. Dennoch stellen sich Fragen zu den nachteilsausgleichenden Massnahmen: Welche sind aus medizinischer und pädagogischer Sicht sinnvoll? Auf welche besteht ein rechtlicher Anspruch?
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Gleichheit aller Menschen, Sozialversicherungsrecht, Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht, Geistige und psychische Gesundheit
URTEILSBESPRECHUNGEN
Daniel Wuffli
Vorsicht, Feiertage!
Das Bundesgericht hat in zwei neuen Leitentscheiden 5A_834/2015 vom 20. Januar 2017 sowie 4A_139/2016 vom 14. Dezember 2016, beide zur Publikation vorgesehen, grundlegende Fragen zum Verhältnis zwischen Gerichts- und Betreibungsferien geklärt und damit für Rechtssicherheit gesorgt.
Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: SchKG, Zivilprozessrecht
BEITRÄGE
Thomas Probst
Bankgebühren und der Schutz des Kunden vor missbräuchlichen AGB
Banken arbeiten zurzeit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Die Finanzmärkte sind geprägt von hoher Volatilität und sporadischen Börsenturbulenzen. Zudem hat eine expansive Geldpolitik der führenden Zentralbanken den Zins als Ertragsfaktor praktisch zum Verschwinden gebracht. Je spärlicher die bisherigen Ertragsquellen der Banken fliessen, umso grösser wird die Bedeutung der Bankgebühren für das Bankgeschäft. Der Beitrag erörtert die privatrechtlichen Grundlagen von Bankgebühren und unterzieht einzelne Klauseln aus Banken-AGB einer kritischen Prüfung aus obligationenrechtlicher und lauterkeitsrechtlicher Sicht.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Bankrecht, OR besonderer Teil, Verwaltungsverfahren, Wettbewerbsrecht

Jana Essebier / Dominic A. Wyss
Von der Blockchain zu Smart Contracts
Der Begriff der Blockchain ist in aller Munde. Die Rede ist davon, dass er nicht nur die Finanzwelt, sondern auch das Recht ändern wird. Begriffe wie Smart Contracts und Coding Lawyers prägen die Diskussion. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick darüber, was es mit Blockchain und Smart Contracts auf sich hat. Anschliessend widmen sich die Autoren der Frage, ob tatsächlich eine Revolution des Rechts bevorsteht.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht, Medien- und Telekommunikationsrecht, Informatik und Recht, Kapitalmarktrecht, Aufsichtsrecht, Datenschutz, E-Commerce

Gaëtan Blaser-Suarez
La portée juridique du concept de développement durable
Es ist weitgehend anerkannt, dass die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft nachhaltig sein muss, wobei mehrere wirtschaftliche, soziale und ökologische Faktoren berücksichtigt werden müssen. Jenseits dieses angenommenen, äusserst grundlegenden Strategie-Konzepts, scheint nichts, was die Art und den rechtlichen Inhalt der nachhaltigen Entwicklung betrifft, stehen geblieben zu sein. Der Beitrag zeigt Ursprung und Entwicklung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung, skizziert den rechtlichen Inhalt und bietet einen Überblick zum Umfang im internationalen Recht sowie seiner Aufnahme im europäischen Primärrecht und Schweizer Verfassungsrecht. (sts)
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Europarecht, Energie- und Umweltrecht, Übriges Verfassungsrecht, Öffentliches Recht
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Gesundheitsrecht / Andere Rechtsgebiete
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Gesellschaftsrecht
Hotel Mövenpick 8105 Regensdorf
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Datenschutz / Informatik, Internet und Recht
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Arbeitsrecht
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› 22.06.17Sommer-Webinar – Aktuelles zum Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht
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› 25.04.17Droit de l'innovation : Legal tech – Quelles perspectives pour mon cabinet d'avocat?
Andere Rechtsgebiete
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› 28.04.175. Basler Stiftungsrechtstag - Stiftungen und die Zeichen der Zeit
Andere Rechtsgebiete
 Juristische Fakultät der Universität Basel
› 01.06.1718. Zentrumstag: Das indikatorenorientierte Abklärungsverfahren
Sozialversicherungsrecht / Haftpflicht- und Versicherungsrecht
  Luzerner Zentrum für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo), Universität Luzern
› 13.06.17SZW-Tagung zum Aktienrecht 2017 - Kernfragen des neuen Aktienrechts
Gesellschaftsrecht
 Schulthess Juristische Medien AG
› 16.06.17Kunst und Recht 2017 / Art & Law 2017
Andere Rechtsgebiete
 Juristische Fakultät der Universität Basel, Koordinationsstelle "Recht aktuell"
› 27.06.17digma-Tagung zum Datenschutz 2017 - Datenschutz in der täglichen Praxis von Städten und Gemeinden
Datenschutz
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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Matthias Lindner, Malou Middendorp, Von ausserprozessualen Kosten und der Verteilung der Prozesskosten
Urteil des Bundesgerichts 4A_692/2015 vom 1. März 2017

Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
SVP-Inserat: Rassendiskriminierung bestätigt
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung des früheren Generalsekretärs der Schweizerischen Volkspartei und seiner Stellvertreterin wegen Rassendiskriminierung im Zusammenhang mit dem Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!». (Urteil 6B_610/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen

Jurius
Zwist zwischen Kroatien und Mineralölkonzern MOL
BGer – Das Bundesgericht hat in der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem kroatischen Staat und dem ungarischen Mineralölkonzern MOL ein Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Kroatien hatte das Urteil eines internationalen Schiedsgerichts in Genf nach Lausanne weitergezogen. (Urteil 4A_53/2017)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Schiedsgerichtsbarkeit

Jurius
Ethical Coffee Company unterliegt im Streit gegen Nestlé
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Ethical Coffee Company (ECC) gegen einen Harpunen-Mechanismus in den Nespresso-Maschinen von Nestlé abgewiesen. (Urteil 4A_520/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Patentrecht

Jurius
Conditions de détention à Champ-Dollon à nouveau épinglées
BGer – Das Bundesgericht hat erneut einen Rekurs eines Champ-Dollon Insassen akzeptiert, welcher sich über seine Haftbedingungen beschwerte. Es hebt das Urteil des Genfer Obergerichts auf, welches den Häftling abgewiesen hatte. (Urteil 6B_71/2016) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie

Jurius
Héritage amputé de moitié par l’aide sociale
BGer – Ein Erbe aus Genf muss dem allgemeinen Hospiz die Hälfte der Erbschaft, welche er von seinem Vater erhalten hatte und welche fast eine halbe Million Franken beträgt, zurückerstatten. Das Bundesgericht wies seine Klage ab. (Urteil 8C_485/2016) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht
AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT
Jurius
Beweismittel für Israel
BStGer – Neben den Vereinigten Staaten und Guinea kommt nun auch Israel in den Genuss von Ergebnissen der Schweizer Justiz im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung wegen Korruption gegen den Genfer Milliardär Beny Steinmetz. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde einer Firma aus dessen Umfeld abgewiesen. (Urteil RR.2016.243)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Internationale Rechtshilfe
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Neuchâtel

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Legal Counsel
Zug
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Juristin / Juristen 50 %
St. Gallen
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Winterthur
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Senior Legal Counsel and Corporate Secretary (60%)
Basel
› 04.04.17Kanton Schwyz
Gerichtsschreiberin/Gerichtsschreiber (100%)
Schwyz
› 04.04.17Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht
Zürich
› 04.04.17Kanton Schwyz
Juristin/Juristen (80-100%)
Schwyz
› 04.04.17Rüd Winkler Partner AG
Substitutin / Substituten (100%)
Zürich
› 03.04.17Kanton Glarus
Jurist/in
Glarus
› 03.04.17Rüd Winkler Partner AG
Anwaltsassistentin (60-100%)
Zürich
› 03.04.17Kanton Thurgau
Juristische/r Praktikant/in (100%)
Frauenfeld
› 03.04.17Kanton Schwyz
Abteilungsleiter/in Administration
Schwyz
› 03.04.17Sonova AG
Legal Counsel
Stäfa
› 03.04.17Blesi & Papa
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 31.03.17Bär & Karrer AG
Substituten & Substitutinnen
Zürich
› 31.03.17Bär & Karrer AG
Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin im Transaction Team
Zürich
› 31.03.17Kanton Thurgau
Juristische Mitarbeiterin / Juristischer Mitarbeiter
Frauenfeld
› 31.03.17Raiffeisen Gruppe
Senior Rechtskonsulent (w/m)
St.Gallen / Zürich
› 30.03.17Vifor Pharma
LEGAL ASSISTANT (CORPORATE/COMPLIANCE) 50% - HQ
Glattbrugg/Zurich
› 29.03.17Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten (50%) Grundlagenfächer (Prof. Michele Luminati)
Luzern
› 29.03.17Tribunal fédéral suisse
greffier / greffière
Lausanne
› 29.03.17Schweizerisches Bundesgericht
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber
Lausanne
› 29.03.17Sartorial AG, Rechtsanwälte & Notare
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin 100%
St. Gallen
› 29.03.17Die Schweizerische Post
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht und ICT-Recht
Bern
› 29.03.17Reichenbach Rechtsanwälte AG
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN
Zürich
› 28.03.17Beutler Künzi Stutz AG
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Bern
› 28.03.17Schweizerisches Bundesgericht
greffier / greffière
Luzern
› 28.03.17Schweizerisches Bundesgericht
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber
Lausanne
› 27.03.17Notariat Einsiedeln
stellvertretender Notar (w/m) in Einsiedeln (80-100%)
Einsiedeln
› 27.03.17Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Juristin/Juristen (80-100%)
Schwyz
› 27.03.17Appenzell Ausserrhoden Personalamt
Gerichtsschreiber / Gerichtsschreiberin (80%)
Trogen

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Jusletter 1. Mai 2017
› Ramona Fischer, Das Kindeswohl im HKÜ
› Andrea Büchler / Eva Schlumpf, Transplantiertes Mutterglück
› Franz Böni / Alex Wassmer, Erfüllen eine Bundesrats- respektive eine Ministererlaubnis die aktuellen kartellrechtlichen Anforderungen?
› Wolfgang Straub, Vom Keller zur Cloud – digitales Arbeiten in der Anwaltskanzlei

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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Abkürzungen.

sk = Simone Kaiser, sl = Sandrine Lachat,
sts = Stéphanie Schwab, bk = Barbara Kummer,
nse = Nadine Send, jep = Jean Perrenoud

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