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| | Online Version | JUSLETTER, 27. MÄRZ 2017 | Liebe Leserinnen und Leser
Insiderhandel beschreibt das Ausnützen der Kenntnis vertraulicher und kursrelevanter Tatsachen bei Börsentransaktionen. Insider können sich jedoch bereits durch die Weitergabe solcher Informationen an Dritte strafbar machen. Zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken empfiehlt Damian K. Graf, Insiderinformationen nur verbunden mit den Bedingungen weiterzugeben; «(a) das Insiderwissen nicht auszunützen, (b) die Information oder darauf basierende Empfehlungen nicht gegen Entgelt weiterzugeben sowie (c) das Wissen anderen Personen nicht zur Verfügung zu stellen, ohne diesen dieselben Bedingungen aufzuerlegen.»
Das Urteil des EGMR Vukota gegen die Schweiz vom 18. Oktober 2016 schlug hohe Wellen. Es stellt grundsätzlich klar, dass es einer gesetzlichen Grundlage bedarf, um eine Person – im besagten Fall war es ein Unfallopfer – observieren zu lassen. Philip Stolkin untersucht, wie diese Rechtsprechung nun v.a. in der sozialversicherungs- und haftpflichtrechtlichen Praxis umgesetzt wird. Er weist darauf hin, dass der ausnahmslose Schutz der Privatsphäre respektive die Bindung staatlichen Handelns an die Grund- und Verfahrensrechte, wie auch an die Kompetenzordnung der Verfassung nicht im Wege des Sozialversicherungsrechts (Art. 44a ATSG) ausser Kraft gesetzt werden darf. Zudem ist eine private Observation durch die Versicherungsunternehmen als verbotene Eigenmacht aufzufassen; die damit einhergehende Persönlichkeitsverletzung im Sinne von Art. 28 ZGB kann daher nicht gerechtfertigt werden.
Bei einer einvernehmlichen Regelung im Kartellrecht (EVR) über Massnahmen zur Beseitigung einer Wettbewerbsbeschränkung handelt es sich um eine Alternative zur behördlichen Anordnung von Geboten und Verboten durch die Wettbewerbsbehörden. Zur Diskussion steht, ob eine EVR ohne Verpflichtungszusagen von Seiten der Unternehmen möglich ist. Carla Beuret vertritt die Auffassung, dass es sich bei den Verpflichtungszusagen um das Kernstück der EVR handelt und die WEKO beim Vorliegen von direkt sanktionierbaren Wettbewerbsbeschränkungen behördliche Anordnungen zu treffen hat – falls es nicht zu einer EVR über die Anpassung des Verhaltens kommt.
Roland Pfäffli bietet uns eine Besprechung der aktuellen Dissertation von Fabrizio Andrea Liechti: «Der Rechtsgrundausweis für Eigentumseintragungen im Grundbuch unter besonderer Berücksichtigung der notariellen Sorgfaltspflichten».
Schliesslich gibt uns Michael Kunz im zweiten Teil seines Podcasts «Risikomanagement bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen» einen Überblick über die Schweizer Sicht bezüglich des Risikomanagements der Schweizer Banken für ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft. Hinweis in eigener Sache: Am 5. April 2017 findet das passende Webinar@Weblaw: FinTech – Evolution oder Revolution? statt.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| | INHALTSVERZEICHNIS | Beiträge | › | Damian K. Graf, Befugte Weitergabe von Insiderinformationen | › | Philip Stolkin, Observationen, Kompetenzen und Gesetze | › | Carla Beuret, Die einvernehmliche Regelung im Kartellrecht |
| Rezension | › | Roland Pfäffli, Rezension: Der Rechtsgrundausweis für Eigentumseintragungen im Grundbuch unter besonderer Berücksichtigung der notariellen Sorgfaltspflichten |
| Podcasts | › | Michael Kunz, Risikomanagement bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäften – Teil 2 |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Un ex-directeur d’UBS gagne son procès contre la Finma | › | Jurius, Beteiligung an krimineller Organisation | › | Jurius, Kassenpflicht für opioid-haltige Medikamente |
| Aus dem Bundesstrafgericht | › | Jurius, Auslieferung einer mutmasslichen Kriegsverbrecherin bestätigt |
| Medienmitteilungen | › | Jurius, WEKO büsst Galenica Gruppe |
| Vorschau |
| Anzeige | | | | BEITRÄGE | | | Damian K. Graf | | Befugte Weitergabe von Insiderinformationen | Art. 154 Abs. 1 lit. b FinfraG stellt die Weitergabe von Insiderinformationen unter Strafe. In diversen praxisrelevanten Konstellationen ist eine Mitteilung von Insiderwissen jedoch nützlich oder gar unabdingbar, etwa um eine Tätigkeit überhaupt erst ordnungsgemäss ausüben zu können. Der Gesetzgeber hat es derweil auf Tatbestandsstufe versäumt, bloss die «unbefugte» oder «unrechtmässige» Offenbarung unter Strafe zu stellen; prima vista scheint eine jede Weitergabe strafbar. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, ob und bejahendenfalls unter welchen Umständen eine Informationsweitergabe strafrechtlich nicht sanktioniert ist. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Strafrecht, Kapitalmarktrecht, Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht | |
| | Philip Stolkin | | Observationen, Kompetenzen und Gesetze | Laut Strassburg ist eine Observation durch Privatdetektive ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre, von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützt und durch ein Gesetz nach Abs. 2 EMRK zu legitimieren. Nun regelt Art. 148a StGB abschliessend den Versicherungsmissbrauch: Der als Rechtfertigung vorgesehene Art. 44a ATSG verstösst folglich gegen das Gewaltmonopol und die Kompetenzordnung des Bundes und liefe einer demokratischen Grundlage im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK zuwider. Er vermag den Eingriff in das Grundrecht nicht zu rechtfertigen. Gleichzeitig verstösst eine Observation gegen Art. 179quater StGB und Art. 52 Abs. 3 OR. Deswegen bleibt die Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB widerrechtlich und löst die Folgen des Art. 28a ff. ZGB aus. Eine Sichtweise, die dem positiven Schutz nach Art. 8 EMRK entspricht. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte, Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | |
| | Carla Beuret | | Die einvernehmliche Regelung im Kartellrecht | Die einvernehmliche Regelung im Kartellrecht (EVR) gewinnt weiterhin an Bedeutung. Ein Grossteil der kartellrechtlichen Untersuchungen der Wettbewerbskommission (WEKO) wird mit einer EVR abgeschlossen. Die Autorin erklärt kurz, worum es bei der EVR geht, diskutiert aktuelle Fragen, gibt einen Überblick über die Praxis der WEKO seit 2005 und verweist auf aktuelle Entwicklungen in der EU im Zusammenhang mit dem Vergleichsverfahren in Kartellfällen. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Europarecht | |
| REZENSION | | PODCASTS | | Anzeige | | | | Weitere juristische Veranstaltungen online auf Agenda. Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung in der Agenda der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier. | | AUS DEM BUNDESGERICHT | | | Jurius | | Un ex-directeur d’UBS gagne son procès contre la Finma | BGer – Ein ehemaliges Kadermitglied der UBS gewann am 22. März 2017 den Prozess vor Bundesgericht gegen die FINMA. Dieser Ex-Direktor der Bank UBS erlangte die Löschung der Informationen auf einer grauen Liste durch die Finanzpolizei. (Urteil 1C_214/2016) (sts) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Bankrecht, Datenschutz | |
| | Jurius | | Beteiligung an krimineller Organisation | BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Schuldsprüche des Bundesstrafgerichts wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation gegen zwei irakische Männer, die als Zugehörige des «Islamischen Staats» (IS) für diese Terrororganisation aktiv waren. In Bezug auf die verhängten Freiheitsstrafen von je vier Jahren und acht Monaten muss das Bundesstrafgericht neu entscheiden. (Urteile 6B_1104/2016, 6B_1132/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation | |
| | Jurius | | Kassenpflicht für opioid-haltige Medikamente | BGer – Die Behandlung einer somatoformen Schmerzstörung mit opioid-haltigen Medikamenten ist trotz Abhängigkeitsrisiko grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmen, soweit das Mittel (auch) zur Anwendung bei chronischen Schmerzen in die Liste der kassenpflichtigen Medikamente aufgenommen ist. Die Krankenkasse kann eine weitere Kostenübernahme verweigern, wenn die Behandlung nicht mehr wirksam und zweckmässig ist. (Urteil 9C_528/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung | |
| AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT | | | Jurius | | Auslieferung einer mutmasslichen Kriegsverbrecherin bestätigt | BStGer – Das Bundesstrafgericht hat grünes Licht für die Auslieferung einer mutmasslichen Kriegsverbrecherin an die Justiz Bosnien-Herzegowinas gegeben. Die Frau soll im Jugoslawienkrieg auf der Seite der bosnischen Armee gekämpft haben. Ihr wird vorgeworfen, 1992 einen 12-jährigen serbischen Jungen ermordet zu haben. (Urteil RR.2016.278) | Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht | Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe, Auslieferung | |
| MEDIENMITTEILUNGEN | | | Jurius | | WEKO büsst Galenica Gruppe | Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung betreffend die Kommerzialisierung von elektronischen Medikamenteninformationen mit einer Sanktion von gut CHF 4.5 Mio. gegen HCI Solutions AG, eine Tochtergesellschaft der Galenica Gruppe, ab. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Wettbewerbsrecht | |
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| | | Jusletter, 3. April 2017 |
› | Gregor T. Chatton, La procédure de médiation administrative instaurée par la LTrans | › | Bernhard Madörin, Alle Gerichtsentscheide in Basel-Stadt ab 1. Juli 2016 anfechtbar wegen Verletzung des verfassungsmässigen Richters | › | Stéphanie Perrenoud, Durée du travail et discrimination : solutions dans la perspective de l'égalité des sexes (Podcast) | › | Luca Cirigliano, Home-Office, ständige Erreichbarkeit & Co.: Probleme und Lösungsansätze de lege ferenda (Podcast) | › | Bassem Zein, Aménagement de la durée de travail – Problèmes posés par la planification de temps de travail, le service de piquet et le travail sur appel (Podcast) | › | Sabine Steiger-Sackmann, Arbeitszeiterfassung und Haftung für Stressfolgen (Podcast) | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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