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| | Online Version | JUSLETTER, 6. MÄRZ 2017 | Liebe Leserinnen und Leser
Es ist verführerisch, Daten als Sachen zu betrachten. Aber sind sie das? Gianni Fröhlich-Bleuler ordnet zuerst den Begriff «Daten» ein, stellt darauf den urheberrechtlichen Schutz von Daten dar und widmet sich dann der Hauptfrage, ob Daten Sachen und so als Eigentum geschützt sind. Er kommt zum Schluss: «Daten sind keine Sachen; an ihnen besteht kein Eigentumsrecht.»
Am 28. November 2010 wurde die sogenannte «Ausschaffungsinitiative» angenommen. Art. 121 BV wurde damit um die Absätze 3 bis 6 ergänzt, wonach Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren (siehe auch Matthias Bertschinger, «Sozialmissbrauch» führt zu automatischer «Ausschaffung» – darf das Volk alles?, in: Jusletter 14. Dezember 2015). Matthias Jenal findet die Voraussetzungen für die Strafbarkeit beim Sozialleistungsmissbrauch und die an ihn geknüpfte Landesverweisung stark – und darüber hinaus rechtsstaatlich – bedenklich.
Personenkontrollen, d.h. Identitätsfeststellungen, berühren die persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV, Art. 8 Abs. 1 EMRK). Sie bedürfen daher nach Art. 36 Abs. 1 BV einer gesetzlichen Grundlage. Markus H. F. Mohler bemängelt das Fehlen tauglicher gesetzlicher Kriterien im Zusammenhang v.a. mit «Rasse» zur Vermeidung diskriminierender Personenkontrollen. Er fordert zum Schutz der Würde der Menschen, die sich insbesondere durch äusserlich erkennbare Eigenschaften von der überwiegenden Mehrheit hierzulande unterscheiden, brauchbarere qualifizierte Rechtsbegriffe für die polizeiliche Arbeit.
Jörg Paul Müller untersucht die Relevanz des Subsidiaritätsprinzips des Art. 5a BV für das Verhältnis der SRG zu privaten Veranstaltern. Er kommt zum Ergebnis, dass nicht das Subsidiaritätsprinzip des Art. 5a, sondern der Leistungsauftrag nach Art. 93 BV (Radio- und Fernsehartikel) zusammen mit den allgemeinen Prinzipien des Art. 5 BV (Legalitätsprinzip, Gebot der Verhältnismässigkeit) den Umfang legitimer Tätigkeit der SRG umschreiben. Die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV) kommt ins Spiel, wenn die SRG ausserhalb des konzessionierten Bereichs tätig wird.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| | INHALTSVERZEICHNIS | Beiträge | › | Gianni Fröhlich-Bleuler, Eigentum an Daten? | › | Matthias Jenal, Der Sozialleistungsmissbrauch (Art. 148a StGB) und die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 StGB) – ein neuer Straftatbestand schafft Probleme | › | Markus H. F. Mohler, Diskriminierende Personenkontrollen: Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Vorgaben – Rechtslage und Praxis | › | Jörg Paul Müller, Zur Relevanz des Subsidiaritätsprinzips nach Art. 5a BV im Verhältnis der SRG zu privaten Anbietern |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Transsexuelle muss Brustvergrösserung selbst bezahlen | › | Jurius, Kühe mit Revolver bedroht | › | Jurius, Ausstandsbegehren gegen BAZL-Angestellte abgewiesen | › | Jurius, Outlet Landquart – Limitierte Einsicht in Dokumente bestätigt | › | Jurius, Victoire en dernière instance de trois cliniques genevoises |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Schweiz darf Finanzdaten weitergeben |
| Gesetzgebungsübersicht | › | Jurius, Verzeichnis der auf März 2017 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes |
| Vorschau |
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| | Matthias Jenal | | Der Sozialleistungsmissbrauch (Art. 148a StGB) und die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 StGB) – ein neuer Straftatbestand schafft Probleme | Der neue Straftatbestand des «Sozialleistungsmissbrauchs» (Art. 148a StGB) ist mit dem Betrug verwandt und wie dieser als Erfolgsdelikt konzipiert. Der Autor zeigt am Verhältnis der beiden Straftatbestände auf, dass der neue Straftatbestand das Schuldprinzip zu verletzen droht. Ferner analysiert der Autor die ins StGB aufgenommene obligatorische Landesverweisung von Ausländern bei einer Verurteilung wegen Sozialleistungsmissbrauchs (Art. 66a Abs. 1 StGB) und zeigt auf, dass diese in einem Spannungsverhältnis zum Verhältnismässigkeitsgrundsatz steht. Den dargestellten Problemen werden jeweils Lösungsansätze gegenübergestellt. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Sozialhilferecht | |
| | Markus H. F. Mohler | | Diskriminierende Personenkontrollen: Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Vorgaben – Rechtslage und Praxis | Das Diskriminierungsverbot in Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung stützt sich u.a. auf Anknüpfungskriterien wie «Rasse» und (ethnische) Herkunft. Diese Ausdrücke werden von der Kulturanthropologie aber als unbrauchbar, von der Rechtswissenschaft als unhaltbar bezeichnet. Dennoch wird in diesem Zusammenhang an ihnen festgehalten. Andere objektive Kriterien und der Einbezug der subjektiven Seite könnten mit deutlicheren Vorgaben bessere Ergebnisse zeitigen. Dabei stellt die Plausibilität eines vernünftigen Anfangsverdachts ein wesentliches Element dar. Es liegt in der Verantwortung der Politik, nicht für mehr, sondern besseres Recht zu sorgen. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Übriges Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht | |
| | Jörg Paul Müller | | Zur Relevanz des Subsidiaritätsprinzips nach Art. 5a BV im Verhältnis der SRG zu privaten Anbietern | In der gegenwärtigen Auseinandersetzung um die Abgrenzung des Tätigkeitsbereichs der SRG gegenüber den privaten Veranstaltern wird auch auf das Subsidiaritätsprinzip des Art. 5a BV hingewiesen. Der Beitrag vertritt die Auffassung, dass sich Art. 5a BV primär auf das bundesstaatliche Verhältnis Bund-Kantone bezieht und nicht zur Abgrenzung öffentlichrechtlicher und privater Tätigkeit im Bereich R+F taugt. Entscheidend ist der verfassungsmässige Leistungsauftrag nach Art. 93 BV, der auf gesetzlicher Grundlage nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 5 BV) ausgeübt werden muss. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Medienrecht | |
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| | Jurius | | Kühe mit Revolver bedroht | BGer – Ein Mann aus dem Toggenburg ist definitiv zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil er mit einem geladenen Revolver auf Kühe gezielt hat, die sich wiederholt am Rand seines Gartens verköstigt haben. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. (Urteil 6B_495/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil | |
| | Jurius | | Ausstandsbegehren gegen BAZL-Angestellte abgewiesen | BGer – Sechs Mitarbeitende des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) müssen im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Frachthalle am Flughafen Zürich durch die Flughafenbetreiberin nicht in den Ausstand treten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Priora Airport Immobilien AG abgewiesen. (Urteil 1C_488/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren, Luftfahrt | |
| | Jurius | | Outlet Landquart – Limitierte Einsicht in Dokumente bestätigt | BGer – Eine Journalistin des Regionaljournals Graubünden des Schweizer Radios (SRF) erhält nur einen eingeschränkten Einblick in amtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Sonntagsverkauf im Outlet Landquart (GR) zwischen dem Kanton und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) entstanden sind. (Urteil 1C_129/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | |
| | Jurius | | Victoire en dernière instance de trois cliniques genevoises | BGer – Der Kanton Waadt muss sich an den Spitalkosten seiner Staatsangehörigen in drei Genfer Kliniken beteiligen. Das Bundesgericht akzeptierte eine Klage der betroffenen Einrichtungen. (Urteile 9C_151/2016, 9C_153/2016, C_155/2016 und 9C_507/2016) (sts) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung | |
| AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT | | | Jurius | | Schweiz darf Finanzdaten weitergeben | BVGer – Die Schweiz darf Informationen zu den Finanzverhältnissen des österreichisch-kanadischen Milliardärs Frank Stronach an die österreichischen Behörden weiterleiten. (Urteil A_6394/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe | |
| GESETZGEBUNGSÜBERSICHT | | | Jurius | | Verzeichnis der auf März 2017 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes | Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2017 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden. | Beitragsarten: Gesetzgebungsübersicht | Rechtsgebiete: Publikationen | |
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| | | Jusletter, 13. März 2017 |
› | Julian Herzog / Adrian Kägi, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Mietvertragsrecht im Jahr 2015 | › | Fedor Poskriakov, Crowdlending – swiss regulatory regime – Quo vadis? | › | Astrid Waser / Daniel Sutter, Einsichtsrechte von Vergabestellen bei Submissionsabsprachen | › | Philipp Haberbeck, Der in der Schweiz für eine Sitzgesellschaft prozessierende Anwalt | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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