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JUSLETTER 13. FEBRUAR 2017

Liebe Leserinnen und Leser

Durch eine Verfügung von Todes wegen kann die gesetzliche Erbfolge ersetzt oder ergänzt werden. Diese Testierfreiheit gilt jedoch nur innerhalb vorgegebener Schranken. Eine dieser Schranken bildet das Prinzip der Höchstpersönlichkeit. Murielle Fischer bietet eine Zusammenstellung von Lehre und Rechtsprechung des Bundesgerichts dazu. Sie befürwortet eine gewisse Öffnung der Höchstpersönlichkeit, da so der lebzeitige Wille des Erblassers besser geschützt wird. Es kann Situationen geben, in denen der Erblasser auf eine gewisse Flexibilität angewiesen ist, um seine Verantwortung wahrzunehmen. Ein striktes Delegationsverbot ist deshalb unzweckmässig.
 
Auch in diesem Jahr stellt Daniel Jositsch die aktuellen Tendenzen in der strafrechtlichen und in der strafprozessrechtlichen Gesetzgebung zusammen (siehe auch Daniel Jositsch, Das Strafrecht als Allheilmittel, in: Jusletter 1. Februar 2016). Er widmet sich insbesondere der geplanten Umsetzung des Berufsverbots für pädosexuelle Straftäter und sagt: «Einmal mehr befindet sich das Parlament somit in der unangenehmen Situation, sich zwischen wortgetreuer Umsetzung einer Volksinitiative und der Einhaltung grundlegender Verfassungsprinzipien resp. der EMRK entscheiden zu müssen».
 
Am 12. Mai 2016 ist die neue EU-Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken und zur Absolvierung von Praktika in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 23. Mai 2018 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Agne Vaitkeviciute spricht sich für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz in diesem Bereich aus, denn die Schaffung eines attraktiven Rechtsstatus zu Forschungs- oder Studienzwecken dient schlussendlich der Förderung von Wissen und Innovation in der Schweiz.
 
Roger Andres beschäftigt sich mit der Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG), welche per 1. Januar 2017 in Kraft trat. Er konzentriert sich dabei auf die Strafbestimmung (Art. 112 UVG) und zeigt auf, welche materiellen Änderungen sie im Bereich der Arbeitssicherheit mit sich bringt. Seines Erachtens sendet der Gesetzgeber falsche Signale, weil Arbeitnehmer sich neu eher strafbar machen als Arbeitgeber.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Murielle Fischer, Der Grundsatz der Höchstpersönlichkeit im Erbrecht

Beiträge
› Daniel Jositsch, Zwischen Skylla und Charybdis
› Agne Vaitkeviciute, Migration and mobility of third-country researchers and students in the European Union and Switzerland
› Roger Andres, Merkwürdige Revision der Strafbestimmung im Unfallversicherungsgesetz

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Rechtsstreit um Bauprojekt «Kreuzmatte»
› Jurius, Abriss von Gartenhaus verfügt
› Jurius, Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Meldepflicht verletzt – Qatar Airways muss zahlen

Aus dem Bundesstrafgericht
› Jurius, Gelder eines Gazprom-Mitarbeiters bleiben beschlagnahmt

Medienmitteilungen
› Jurius, FINMA veröffentlicht Rundschreiben im Bereich Effektenhandel

Rechtsprechungsübersicht
› Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Dezember 2016 – Januar 2017)

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WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Murielle Fischer
Der Grundsatz der Höchstpersönlichkeit im Erbrecht
Nach dem Grundsatz der Höchstpersönlichkeit hat der Erblasser den Inhalt einer letztwilligen Verfügung in eigener Person festzulegen. Dieser Beitrag soll dazu beitragen, die Grundlagen dieses Grundsatzes zu erarbeiten und dessen konkrete Ausgestaltung nach schweizerischem Recht zu verstehen. Im Vordergrund stehen dabei das Delegationsverbot und die Frage, wie viel Flexibilität bei der Ausgestaltung einer Verfügung von Todes wegen zugelassen werden kann.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Erbrecht
BEITRÄGE
Daniel Jositsch
Zwischen Skylla und Charybdis
Die Volksinitiative, die ein umfassendes Berufsverbot für pädosexuelle Straftäter vorsieht, ist nicht die erste, die grundlegende Verfassungs- und EMRK-Prinzipien tangiert und daher nicht befriedigend umgesetzt werden kann. Sie wird wohl leider auch nicht die letzte dieser Art sein. Der Beitrag geht auf die entsprechenden Umsetzungsarbeiten ein, die in der Rechtskommission des Ständerats begonnen haben. Ausserdem widmet er sich weiteren im Parlament pendenten Gesetzgebungsprojekten im Bereich Straf- und Strafprozessrecht.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Strafprozessrecht

Agne Vaitkeviciute
Migration and mobility of third-country researchers and students in the European Union and Switzerland
Der Beitrag analysiert die Bestimmungen der Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- und Studienzwecken in der EU. Im Weiteren beleuchtet er die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz, welche den rechtlichen Status von Forschern und Studenten aus den Drittländern festlegen. Um die Attraktivität der EU und der Schweiz für Wissen und Innovation zu fördern, sollte der rechtliche Status von Drittstaatsangehörigen weiter verbessert werden. Ebenfalls sollte die Kooperation zwischen der EU und der Schweiz in diesem Bereich verbessert werden.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht, Bilaterale Abkommen CH-EU

Roger Andres
Merkwürdige Revision der Strafbestimmung im Unfallversicherungsgesetz
Das Unfallversicherungsgesetz wurde per 1. Januar 2017 teilrevidiert. Neu gefasst wurde auch die Strafbestimmung (Art. 112 revUVG). Soweit sie die Strafbarkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich der Arbeitssicherheit betrifft, bringt sie – entgegen dem, was der Botschaft des Bundesrats zu entnehmen ist – materielle Änderungen mit sich. So stellt das neue Recht insbesondere weniger hohe Anforderungen an die Strafbarkeit von Arbeitnehmern als an die Strafbarkeit von Arbeitgebern. Der Autor kritisiert das Signal, das der Gesetzgeber damit im Bereich der Arbeitssicherheit sendet.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Strafrecht, Arbeitsrecht, Gesundheitsrecht, Sozialversicherungsrecht
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Rechtsstreit um Bauprojekt «Kreuzmatte»
BGer – Das Kantonsgericht Luzern muss sich nochmals mit dem genossenschaftlichen Bauprojekt «Kreuzmatte» in Meggen befassen. Es hat sich bei seinem Urteil auf einen alten Zonenplan gestützt und entscheidende Fakten in den Akten übersehen. Das Bundesgericht hat das Urteil aufgehoben. (Urteil 1C_533/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht

Jurius
Abriss von Gartenhaus verfügt
BGer – Der Eigentümer eines etwas gross geratenen Neubaus eines Gartenhauses in Aubonne (VD) wird nochmals gut CHF 200’000 «investieren» müssen. Das Bundesgericht hat nämlich das kantonale Urteil bestätigt, wonach das schmucke Häuschen abgerissen werden muss. Der Mann hatte ohne Bewilligung gebaut. (Urteil 1C_29/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht

Jurius
Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung
BGer – Ein 35-jähriger Mann war im Januar 2016 vom Thurgauer Obergericht wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Mannes abgewiesen und den Schuldspruch sowie das Strafmass von fünf Jahren bestätigt. (Urteil 6B_591/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Straftaten gegen die Freiheit, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
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AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Meldepflicht verletzt – Qatar Airways muss zahlen
BVGer – Weil die Fluggesellschaft Qatar Airways den Schweizer Behörden trotz entsprechender Verfügung keine oder unzureichende Passagierdaten für Flüge ab Doha/Katar geliefert hat, muss sie eine Sanktion von CHF 152’000 bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Verfügung bestätigt. (Urteil A-1679/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Luftfahrt, Energie- und Umweltrecht
AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT
Jurius
Gelder eines Gazprom-Mitarbeiters bleiben beschlagnahmt
BStGer – Die beschlagnahmten Gelder jenes Gazprom-Mitarbeiters, der im Sommer 2016 vom Bundesstrafgericht vom Vorwurf der Bestechung fremder Amtsträger freigesprochen wurde, werden noch nicht freigegeben. (Urteil BB.2016.342)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
FINMA veröffentlicht Rundschreiben im Bereich Effektenhandel
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das totalrevidierte Rundschreiben «Meldepflicht Effektengeschäfte», das teilrevidierte Rundschreiben «Effektenjournal» sowie das neue Rundschreiben «Organisierte Handelssysteme». Die Rundschreiben treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Bankrecht
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Dezember 2016 – Januar 2017)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Dezember 2016 bis und mit 16. Januar 2017 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Beitragsarten: Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
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Zwei Juristinnen / Juristen 80-100%
Zürich
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Leiter/in Rechtsdienst
Luzern
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Notarin / Notar 80 - 100 %
Unterägeri
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Leiter/in Rechtsdienst
St. Gallen
› 31.01.17Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten (50%) im Rahmen der Professur für Rechtssoziologie, Rechtstheorie..
Luzern
› 31.01.17Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Fachstellenleitung Migration 65%
Bern 22
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 31.01.17Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A
Zürich
› 30.01.17Personalamt Nidwalden
Assistent/in der Staatsanwaltschaft (80 %)
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› 30.01.17SUISSIMAGE, Schweizerische Gen. für Urheberrechte an audiovisuellen Werken
Juristin /Jurist (80-100 %)
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› 30.01.17advocenter GmbH
Rechtsanwältin, Rechtsanwalt 50-100 %
Aarau und Zürich
› 30.01.17Universität St.Gallen (HSG)
Professur für Privatrecht (Schwergewicht ZGB)
St. Gallen
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Rechtsberater/in berufliche Vorsorge
Zürich
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Compliance Manager (m/w)
Luzern oder Düsseldorf
› 26.01.17Barandun von Graffenried AG
Rechtsanwalt (m/w)
Zürich
› 25.01.17EMS-SERVICES
Leiter Steuern EMS-Gruppe
Männedorf
› 25.01.17Mobiliar Versicherungen AG
Jurist oder erfahrener Schadeninspektor 80-100% (m/w)
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› 24.01.17Schellenberg Wittmer
dipl. Steuerexpertin / dipl. Steuerexperte
Zürich
› 24.01.17Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Juristische(n) Spezialisten(-in) Gruppe Recht/Internationales 100 %
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Assistant Manager oder Manager FS Regulatory
Zürich
› 24.01.17KPMG AG
Rechtsanwalt im Bereich Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht
Zürich
› 24.01.17IV-Stelle Basel-Stadt
Leiter/in Rechtsdienst Mitglied der Geschäftsleitung (80-100 %)
Basel
› 23.01.17FORRER LENHERR BÖGLI Rechtsanwälte
Anwaltspraktikum ab sofort oder nach Vereinbarung (100%)
Weinfelden
› 21.01.17factum advocatur
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN IN KANZLEIPARTNERSCHAFT
St. Gallen
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JÜNGERE ANWÄLTIN / JÜNGERER ANWALT MIT PARTNERPOTENTIAL
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› 20.01.17Personalamt der Stadt St.Gallen
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› 20.01.17Swiss Re
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wiss. Assistentin / Assistenten (50%)
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Zürich
› 18.01.17Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln
eine/einen Staatsanwältin / Staatsanwalt mit Option stv. Leitung (Arbeitspensum 100%)
Wollerau
› 18.01.17Nexus AG
Wirtschaftsjurist/in 100%
Winterthur
› 18.01.17Helvetia Versicherungen
Legal Counsel (w/m)
Basel
› 18.01.17MS Amlin AG
Senior Claims Adjuster (100%)
Zürich
› 18.01.17Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern
Leitende/r Jugendanwalt/-wältin
Winterthur
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Jusletter, 20. Februar 2017
› Karin Müller / Alice Käch / Simon Leu, Ausgewählte Entscheide im Gesellschaftsrecht der Jahre 2015/2016 in Kürze
› David Rosenthal, Der Vorentwurf für ein neues Datenschutzgesetz: Was er bedeutet
› Maryse Pradervand-Kernen, Conflits de voisinage : vers une régulation par la médiation
› Franz A. Wolf, Aktivlegitimation, Ausgleichung und Pflichtteilsschutz beim Gewinnanspruch im bäuerlichen Erbrecht

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ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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