news@weblaw | Agenda | dRSK | Lawjobs | Impressum
Online Version
JUSLETTER 12. DEZEMBER 2016

Liebe Leserinnen und Leser

«Building Information Modeling» (BIM) ist, sehr vereinfacht gesagt, eine Art Flugsimulator für Bauwerke. Die wohl augenscheinlichste Manifestation von BIM-Modellen sind am Computerbildschirm erzeugte dreidimensionale Abbildungen des gesamten Bauwerks, die frei bewegt, gedreht und skaliert werden können. Martin Beyeler untersucht in welchen Bereichen voraussichtlich welchen BIM-spezifischen Rechtsfragen erhebliche Bedeutung zukommen wird.
 
Rolf H. Weber zeigt die Chancen und Risiken von Big Data für die Versicherungsunternehmen auf. Zum Beispiel können in Zukunft durch den Einsatz grosser Datenbestände, neuer Technologien und entwickelter Analysemethoden verbesserte Anspruchszyklen erstellt und dadurch besser auf die Bedürfnisse der Versicherungsnehmer eingegangen werden. Die Risiken sieht der Autor in der zukünftigen Gewährleistung der Privatheit bzw. des Datenschutzes.
 
Elektronische Fussfesseln als Massnahme gegen häusliche Gewalt? Ludivine Ferreira Broquet analysiert kritisch die gegenwärtigen und zukünftigen Möglichkeiten für den Einsatz von Electronic Monitoring bei häuslicher Gewalt. Sie ist von der Anwendung der elektronischen Fussfesseln als Überwachungswerkzeug bei häuslicher Gewalt überzeugt.
 
Wie die Ausführungen zum geltenden kantonalen bzw. interkantonalen Recht belegen, ist die Rechtslage im Bereich der privaten Sicherheitstätigkeit derart verworren, dass weder für die rechtsanwendenden Behörden noch die Rechtsunterworfenen unbestritten klar ist, auf welche Rechtsgrundlage gestützt private Sicherheitsdienstunternehmen in welchem Rechtsraum zur Ausübung welcher Sicherheitsmassnahmen berechtigt sind. Die Motion Seiler Graf Priska 16.3723 vom 28. September 2016 verlangt aktuell vom Bundesrat, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen schweizweit zu regeln. Jürg Marcel Tiefenthal pflichtet der Motion bei, die verlangt, dass die Schweiz eine Rechtsvereinheitlichung mit entsprechend hohen Standards in Form eines neuen Bundesgesetzes für die Regulierung der privaten Sicherheitstätigkeiten braucht.
 
Benjamin Weibel und Thomas Iseli beschäftigen sich mit der bisher ungeklärten Frage, ob ein Dritter – an welchen die Vermögensverwaltung einer schweizerischen Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) delegiert wurde – über eine Bewilligung als Vermögensverwalter nach KAG verfügen muss und somit der Aufsicht der FINMA untersteht. Die Autoren bejahen dies aufgrund einer systematischen und teleologischen Auslegung des Gesetzes.
 
Schliesslich gibt uns Michael Kunz im ersten Teil seines Podcasts «Risikomanagement bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen» einen Überblick über die Schweizer Sicht bezüglich des Risikomanagements der Schweizer Banken für ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft (mehr zum Finanzmarktgeschäft finden sie hier: Reihe Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht).
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Martin Beyeler, Rechtsfragen zu BIM in 19 Thesen

Beiträge
› Rolf H. Weber, Big Data in the Insurance Industry
› Ludivine Ferreira Broquet, Bracelet électronique et violences domestiques : une fausse bonne idée ?
› Jürg Marcel Tiefenthal, Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben im (halb-)öffentlichen Raum durch private Sicherheitsdienste
› Benjamin Weibel / Thomas Iseli, Sind Vermögensverwalter von Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen bewilligungspflichtig?

Podcasts
› Michael Kunz, Risikomanagement bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäften – Teil 1 (Podcast)

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Zweites Ausbildungsjahr zu Unrecht verweigert
› Jurius, Peine trop clémente pour l’hébergement de deux évadés
› Jurius, Taxichauffeur muss Führerausweis für ein Jahr abgeben
› Jurius, Junger Prostituiertenmörder kommt nicht frei

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Einbürgerung zu Unrecht verweigert

Medienmitteilungen
› Jurius, UBI weist drei Beschwerden gegen TV-Sendungen ab
› Jurius, FINMA überarbeitet Regeln zum Outsourcing
› Jurius, Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG»

Rechtsprechungsübersicht
› Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Oktober – November 2016)

Vorschau
Anzeige
Anzeige
› Neu: Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht – Risikomanagement bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäften, Teil 1.

› Winterpause Jusletter.

› Betriebsferien Weblaw AG.

› Jusletter – Private Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum.

› «Justice - Justiz - Giustizia» – Richterwahlen als Spiegel der politischen und sozialen Kräfte.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Martin Beyeler
Rechtsfragen zu BIM in 19 Thesen
Building Information Modeling (BIM) ist eine neue Methode zur Erfassung, Darstellung und Überprüfung von Bauwerken in der Form von digitalen Modellen. BIM kann Planung, Ausführung, Betrieb und Unterhalt von Gebäuden unterstützen und ist dabei viel mehr als ein dreidimensionales Abbild des Bauwerks: Das mit BIM erarbeitete Modell besteht aus zahlreichen Einzelkomponenten, die mit planungs- und baurelevanten Informationen angereichert sind. BIM bringt Fragen zum Vertrags-, Zivilprozess-, Vergabe- und Baurecht mit sich. Der vorliegende Beitrag spricht diese Fragen an und gibt in der Form von Thesen erste Hinweise auf mögliche Lösungswege.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Vergaberecht
BEITRÄGE
Rolf H. Weber
Big Data in the Insurance Industry
Big Data hat einen grossen Einfluss auf Geschäftsaktivitäten und Märkte. Die Versicherungen sind eine besonders daten-intensive Branche; sie können deshalb in hohem Masse von den Vorteilen neuer Technologien profitieren. Die Herausforderungen dürfen aber nicht unterschätzt werden, vor allem mit Bezug auf die Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit. Aus diesem Grunde müssen auf die Zukunft ausgerichtete Konzepte für die Gewährleistung der Privatheit entwickelt werden.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Datenschutz

Ludivine Ferreira Broquet
Bracelet électronique et violences domestiques : une fausse bonne idée ?
Trotz kantonaler Präventionsprogramme zeigt die Statistik, dass häusliche Gewalt nicht ab-, sondern im Gegenteil, zunimmt. Fachleute sind sich einig, dass es sich angesichts der finanziellen und sozialen Folgen um eine Frage der öffentlichen Gesundheit handelt. Verschiedene Lösungen zwischen Prävention und Repression wurden im Kampf gegen häusliche Gewalt vorgeschlagen. Die Verwendung elektronischer Fussfesseln stellt eine Perspektive dar. Aber handelt es sich hierbei wirklich um eine angemessene Massnahme gegen häusliche Gewalt? Die Autorin stellt aktuelle und zukünftige Möglichkeiten für den Einsatz von Electronic Monitoring vor und analysiert diese kritisch. (BaK)
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Strafrecht

Jürg Marcel Tiefenthal
Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben im (halb-)öffentlichen Raum durch private Sicherheitsdienste
In den vergangenen 20 Jahren hat der Staat zunehmend polizeiliche Aufgaben an private Sicherheitsunternehmen delegiert. Den Kantonen ist es jedoch nicht gelungen, über den Konkordatsweg schweizweit einheitliche Zulassungsbedingungen für diese Branche zu schaffen. Zudem wurden die Auswirkungen der binnenmarktrechtlichen Rahmenbedingungen falsch eingeschätzt. Die Motion Seiler Graf Priska 16.3723 vom 28. September 2016 verlangt aktuell vom Bundesrat, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen schweizweit zu regeln. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Aspekte der Thematik und zeigt entsprechende Schlussfolgerungen auf.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Benjamin Weibel / Thomas Iseli
Sind Vermögensverwalter von Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen bewilligungspflichtig?
Der Komplementär einer schweizerischen Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) kann die Vermögensverwaltung der KmGK an einen Dritten delegieren. Bisher ungeklärt ist die Frage, ob dieser Dritte über eine Bewilligung als Vermögensverwalter nach KAG verfügen muss und der Aufsicht der FINMA untersteht. Die Autoren bejahen die grundsätzliche Unterstellungspflicht des delegierten Vermögensverwalters einer Schweizer KmGK.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
PODCASTS
Michael Kunz
Risikomanagement bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäften – Teil 1 (Podcast)

Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen sind für den Schweizer Finanzplatz trotz grösseren Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren weiterhin von grosser Bedeutung. International nimmt die Schweiz im Off-shore Private Banking weiterhin eine führende Marktposition ein. Die Rahmenbedingungen haben sich aber in den letzten 20 Jahren dramatisch verändert, mit bekannten Konsequenzen. Im Zentrum des Podcasts steht angesichts der unübersichtlichen und multipolaren Bedrohungslage das Risikomanagement der Banken für ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft aus der Schweiz heraus.

Beitragsarten: Podcasts
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation, Handelsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Anzeige
Top Events
› 17.01.17Datenschutz-Grundverordnung der EU: Transparenzgewinn oder Informations-Overkill?
Datenschutz
Weblaw AG, Bern
› 27.01.1711. Wissenschaftliche Tagung SVVOR: Grossprojekte als Herausforderung für die öffentliche Verwaltung
Verwaltungsrecht / Vergaberecht / Mediation
Universität Fribourg (Pérolles)

› 13.12.16MAS in Real Estate Informationsabend
 Universität Zürich
› 11.01.17AGU-Seminar: Unfall oder Suizid? / Automatisiertes Fahren
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
 Pädagogische Hochschule, Europa-Allee, Hörsaal LAA-J002C
› 20.01.178ème Journée des start-up, des PME et de l’innovation « Innovation et accès aux marchés »
 Aula des Jeunes-Rives de l'Université de Neuchâtel
› 06.02.17Seminar: Leadership für Juristen
 Weiterbildungszentrum Holzweid, Universität St.Gallen
› 10.02.17CAS MWST – International
Steuerrecht
 Campus ZHAW School of Management and Law, Winterthur
› 10.02.17CAS MWST – Immobilien und Baugewerbe
Steuerrecht
 Campus ZHAW School of Management and Law, Winterthur

Weitere juristische Veranstaltungen online auf Agenda. Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung in der Agenda der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.

dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Karl-Marc Wyss / Laura Zimmermann, Suizidhilfegesetzgebung des Kantons Neuenburg ist verfassungskonform
Urteil 2C_66/2015 vom 13. September 2016, zur Publikation vorgesehen

Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Zweites Ausbildungsjahr zu Unrecht verweigert
BGer – Die IV-Stelle Basel-Landschaft hat einer 21-jährigen Frau mit Trisomie 21 ein zweites Ausbildungsjahr einer Anlehre ohne ausreichende gesetzliche Grundlage verweigert. Ein entsprechendes Rundschreiben der IV ist somit gesetzeswidrig. (Urteil 9C_837/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Jurius
Peine trop clémente pour l’hébergement de deux évadés
BGer – Da er Häftlinge, die im Juli 2013 aus der Waadtländer Strafanstalt Etablissements de la Plaine de l'Orbe (EPO) ausgebrochen waren, einige Tage beherbergt hatte, muss ein ehemaliger Zellengenosse der Häftlinge mit einer härteren Strafe rechnen. Das Bundesgericht akzeptierte den Rekurs der Freiburger Staatsanwaltschaft. (Urteil 6B_84/2016) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht

Jurius
Taxichauffeur muss Führerausweis für ein Jahr abgeben
BGer – Weil ein Waadtländer Taxichauffeur die zulässigen Arbeitsstunden deutlich überschritt und die Ruhezeiten nicht einhielt, muss er den Führerschein für ein Jahr abgeben und eine Busse von CHF 1000 zahlen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts bestätigt. (Urteil 1C_252/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strassenverkehr, Strassenverkehrsrecht

Jurius
Junger Prostituiertenmörder kommt nicht frei
BGer – Der heute 26-jährige Mann, der 2008 als Minderjähriger im Aargau eine Prostituierte vergewaltigte und ermordete, bleibt weiterhin in fürsorgerischer Unterbringung. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen gegen die Verlängerung abgewiesen. (Urteil 5A_617/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Einbürgerung zu Unrecht verweigert
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einer Französin die erleichterte Einbürgerung allein mit der Begründung verweigert, dass sie als Prostituierte arbeite. Damit führe sie nicht eine Ehe nach herkömmlicher Sitte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die entsprechende Verfügung nun aufgehoben. (Urteil F-5326/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
UBI weist drei Beschwerden gegen TV-Sendungen ab
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat am 9. Dezember 2016 drei Beschwerden gegen Fernsehsendungen abgewiesen. In einem Fall stellte die UBI aber dennoch einzelne Mängel und die punktuelle Nichtbeachtung von journalistischen Sorgfaltspflichten fest.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Medien- und Telekommunikationsrecht

Jurius
FINMA überarbeitet Regeln zum Outsourcing
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA revidiert ihr Rundschreiben zum Outsourcing und unterzieht es einer Anhörung. Das Rundschreiben regelt den Umgang mit ausgelagerten Dienstleistungen von Banken und neu von Versicherungen. An systemrelevante Banken werden für die Auslagerung kritischer Dienstleistungen zudem erhöhte Anforderungen gestellt.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht

Jurius
Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG»
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Dieses wurde an die Bestimmungen der neuen Geldwäschereiverordnung angepasst. Per 1. Januar 2016 hat der Bundesrat die bisherige Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation aufgehoben und mit der neuen Geldwäschereiverordnung ersetzt. Dies erforderte redaktionelle Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2011/1 «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Das teilrevidierte Rundschreiben tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Oktober – November 2016)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Oktober 2016 bis und mit 16. November 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Beitragsarten: Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
Anzeige
Neu: Ihre Lawjobs-Anzeige wird automatisch auch in Twitter publiziert
twitter.com/Lawjobs_Weblaw

Neue Jobs
› 09.12.16Bezirksgericht Schwyz
Gerichtsschreiber / Gerichtsschreiberin (80 - 100 %)
Schwyz
› 08.12.16Audatex (Schweiz) GmbH, eine Gruppengesellschaft von Solera Holdings, Inc.
Legal Counsel (100%)
Zürich
› 06.12.16Lenz & Staehelin
Anwältin / Anwalt 80-100% Banking and Finance
Genf
› 30.11.16Binder Rechtsanwälte
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und/oder Notarin/Notar
Baden

› 12.12.16Lindemann Rechtsanwälte
Anwältin / Anwalt als selbständige/r Partnerin / Partner
Zürich
› 10.12.16Raiffeisen Schweiz Genossenschaft
Legal & Compliance Trainee-Programm 2017 bei Raiffeisen Schweiz und Notenstein La Roche Privatbank
St. Gallen
› 09.12.16Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Amt für Justizvollzug
Juristische Sekretärin / Juristischen Sekretär (60-80%)
Zürich
› 09.12.16Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)
Juristin / Jurist (80-100%-Pensum)
Zürich
› 09.12.16Waelti Partners AG
Legal Counsel Financial Services (80%)
Zürich
› 09.12.16Stadt Luzern
Mitarbeiter/in Rechtsdienst 80%
Luzern
› 09.12.16Bezirksrat Schwyz
Notar-Stellvertreter / Notar-Stellvertreterin (100 %)
Goldau SZ
› 08.12.16Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Juristische/n Praktikanten/in 100%
Vaduz, Liechtenstein
› 08.12.16Swiss Life
Legal Officer
Schaan, Liechtenstein
› 08.12.16Schweizerische Eidgenossenschaft
Juristin/Jurist Energiemarktrecht
Ittigen
› 07.12.16Hasler Leu Casanova Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Kreuzlingen
› 07.12.16Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Leiter/in Fachbereich Soziales (80%)
Liestal
› 07.12.16Axpo Gruppe
Legal Counsel Services (70%) m/w
Baden
› 07.12.16EMS-SERVICES
Leiter Steuern EMS-Gruppe
Männedorf
› 06.12.16Gewerkschaft Unia
Juristin/-en 80-100%
Bern
› 05.12.16Personalamt Nidwalden
Vizepräsident/in Ober- und Verwaltungsgericht (80 - 100%)
Stans
› 05.12.16Ems-Chemie AG
Legal Counsel
Männedorf

Wiederholungen
› 03.12.16SBB AG
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Datenschutzrecht (80%)
Bern
› 02.12.16TRIBUNAL CANTONAL DU VALAIS - KANTONSGERICHT WALLIS
UN-E GREFFIER-GREFFIERE A 100 % (év. 80 %) UN-E GREFFIER-GREFFIERE A 60 % (év. 80 %)
Sierre
› 30.11.16CSS Versicherung
Stv. Datenschutz-beauftragte/r der CSS Gruppe 80%
Luzern
› 30.11.16advocenter GmbH
Rechtsanwältin, Rechtsanwalt 50-60%
Aarau und Zürich
› 29.11.16Bihrer Rechtsanwälte AG
Assistentin/Mitarbeiterin Administration (Pensum 100%)
Zürich
› 29.11.16DAS Protection Juridique SA
Un/e Responsable du Service Juridique Suisse romande (100%)
Etoy
› 29.11.16Reetz Sohm Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%) und Substitutin / Substituten (MLaw oder BLaw)
Küsnacht
› 29.11.16Appenzell Ausserrhoden Personalamt
Gerichtsschreiber/in (100% oder mit der Möglichkeit des Jobsharings zu je 50%)
Herisau
› 29.11.16Swisscard AECS AG
Legal Counsel mit CH-Anwaltspatent
Horgen
› 29.11.16Personalamt des Kantons Zug
Juristin/Juristen als stv. Leiter/in Amt für Wirtschaft und Arbeit inkl. Abteilungsleitung (100 %)
Zug
› 29.11.16Personalamt des Kantons Zug
Generalsekretär/in (80 - 100 %)
Zug
› 28.11.16Gfeller Budliger Kunz Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 28.11.16Coop Rechtsschutz AG
Jurist/in oder Anwältin/Anwalt Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht (100 %)
Aarau
› 26.11.16KPMG AG
Assistant Manager oder Manager FS Regulatory
Zürich
› 26.11.16KPMG AG
Senior Manager - Anwalt oder Anwältin mit Fokus Bankenrecht
Zürich
› 25.11.16WENGER PLATTNER
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Küsnacht-Zürich
› 25.11.16Kanton Luzern
Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber
Luzern
› 24.11.16Planzer Support AG
Jurist/in 100%
Dietikon
› 24.11.16SIX Management AG
Head Listing & Enforcement
Zürich
› 23.11.16Schellenberg Wittmer
Juristinnen und Juristen, befristet (100%)
Zürich
› 23.11.16KPMG AG
Consultant Business Transformation
Zürich
› 22.11.16Kellerhals Carrard Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt – Haftpflicht und Versicherungen (100%)
Zürich
› 22.11.16chkp. Rechtsanwälte Notariat
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Bremgarten
› 22.11.16Kellerhals Carrard Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt – Financial Markets (100%)
Zürich
› 22.11.16Kellerhals Carrard Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt – Arbeitsrecht (100%)
Zürich
› 22.11.16Kellerhals Carrard Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt – Litigation & Arbitration (100%)
Zürich
› 21.11.16Chiffre
THE PERFECT MATCH – BIST DU UNSER NEUER ANWALT? (m/w)
Zug
› 21.11.16ABB Switzerland Ltd.
Contract and Commercial Risk Manager 60 %
Baden
› 21.11.16Kanton Thurgau
Juristin/Juristen für die Leitung der KESB Arbon
Arbon
› 18.11.16Siegrist Ries & Partner, Rechtsanwälte und Notariat
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Aarau
› 18.11.16The Swatch Group Ltd
Legal Counsel 100%
Biel/Bienne
› 17.11.16Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)
Leiter/in Abteilung Rechtsdienst mit Führungsfunktion (100%)
Zürich
› 17.11.16Bühler AG
Senior Legal Counsel (m/w)
Uzwil
› 17.11.16Swissgrid AG
Praktikant Legal, Regulatory & Compliance m/w
Frick
› 17.11.16UBS AG
Head Legal Contracting and Shared Services
Zürich
› 16.11.16Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A
Zürich
› 16.11.16DAS Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Juristin / Juristen oder Anwältin / Anwalt
Basel
› 15.11.16Legis Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (80% - 100%)
Zürich
› 15.11.16AGON PARTNERS
RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT IM BEREICH KARTELLRECHT (100%)
Zürich
› 14.11.16Waelti Partners AG
Paralegal w/m (100%; befristet auf 6 Monate)
Zug
› 14.11.16Bihrer Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 14.11.16Schweizerische Eidgenossenschaft
Deux stagiaires universitaires en conseil juridique
Berne
› 14.11.16Schweizerische Eidgenossenschaft
Zwei Hochschulpraktikantinnen/Hochschulpraktikanten Rechtsberatung
Bern
› 14.11.16factum advocatur
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN IN KANZLEIPARTNERSCHAFT
St. Gallen

Möchten Sie Ihre Stellenanzeige auch in Jusletter publizieren? Lawjobs ist die grösste juristische Stellenplattform der Schweiz. Ihre Stellenanzeige erscheint während 4 Wochen auf lawjobs.ch, monster.ch und jobpilot.ch sowie auf Twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online-Zeitschrift Jusletter an mehr als 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Auf weblaw.ch verzeichnen wir monatlich über 85'000 Besuche. Für eine noch exklusivere Position Ihrer Stellenanzeige bietet Ihnen die Weblaw AG neu den Service Lawjobs Special Box an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Jusletter, 19. Dezember 2016 Schwerpunkt-Ausgabe: Energie- und Umweltrecht
› Phyllis Scholl, Regulierung der Grundversorgungstarife
› Xavier Rérat, Des réseaux câblés et de l’éclairage public comme illustration d’un état de faits particulier prohibant de facto le choix d’un fournisseur tiers d’électricité
› Anja Hentschel/Markus Schreiber, Freileitung oder Erdkabel
› Mathieu Simona, Les conséquences de la Loi sur l’énergie du 30 septembre 2016 pour les cantons
› Alexandra Birchler, The 2015 Paris Agreement – A step forward?
› Reto Patrick Müller, Liberalisierung des Strommarkts – Rolle rückwärts?
› Joachim Mahler / David Sifonios / David Kramer, La régulation des tarifs d’électricité des consommateurs captifs en Suisse : commentaire de l’arrêt du Tribunal fédéral dans l’affaire CKW
› Michael Merker / Philip Conradin-Triaca, Herabsetzung der Leistungen des Konzessionärs im WRG
› Mathieu Simona, La Loi fédérale sur l’Energie (LEne) du 30 septembre 2016
› Sebastian Heselhaus, Fernwärme

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


Jusletter – Die grösste juristische Universalzeitschrift der Schweiz.

Impressum.

Fachredaktionen.

Kontakt Redaktion.

jusletter@weblaw.ch

Auskunft und Abonnement.

info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

Adress-Änderungen und Abmeldung.

https://register.weblaw.ch

Informationen zu Campus.

Mediadaten und Werbung in Jusletter.

ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

Zugang zu allen Artikeln in Jusletter.

› Volltextsuche
› Chronologie (Liste aller Jusletter-Ausgaben)
› Schwerpunkt-Ausgaben (alle Schwerpunkt-Ausgaben auf einen Blick)

Statistik.

E-Mail-Empfänger: 24'019
Personen mit Passwort: 19'427

Abkürzungen.

sk = Simone Kaiser, sl = Sandrine Lachat,
sts = Stéphanie Schwab, bk = Barbara Kummer,
nse = Nadine Send

www.jusletter.ch

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.

Weblaw AG | CyberSquare | Laupenstrasse 1 | 3008 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch