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JUSLETTER 28. NOVEMBER 2016

Liebe Leserinnen und Leser

Am 1. Oktober 2016 trat die Umsetzungsgesetzgebung zur sogenannten Ausschaffungsinitiative in Kraft. Bei sämtlichen Verurteilungen zu einem Verbrechen oder Vergehen ist somit grundsätzlich entweder eine obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a StGB oder eine fakultative Landesverweisung gemäss Art. 66abis StGB zu prüfen. Karl Kümin befasst sich mit dem Verhältnis zwischen der strafrechtlichen Landesverweisung und aufenthaltsbeendenden Massnahmen des Migrationsrechts.
 
Bei einer Scheidung wird das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge unter den Eheleuten in Zukunft gerechter aufgeteilt. Der Bundesrat setzt die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 in Kraft. Jeanne-Marie Monney gibt eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Situation und geht dann auf die verschiedenen Aspekte des zukünftigen Vorgehens bei Teilung im Scheidungsfall ein.
 
Es gibt keinen feststehenden Begriff des Globalbudgets im Krankenversicherungsrecht. Das Globalbudget dient einerseits der Plafonierung der Ausgaben in dem vom Globalbudget erfassten Sektor der Leistungserbringung. Indirekt wird über die Ausgabenplafonierung auch die Leistungsmenge gesteuert, da Leistungen, mit denen die Ausgabenhöhe überschritten wird, nicht mehr entschädigt werden. Tomas Poledna widmet sich der Einführung eines flächendeckenden kantonalen Globalbudgets als Finanzierungsinstrument aller krankenversicherungsrechtlichen Leistungen. Er geht davon aus, dass es bei einer Einführung des Globalbudgets zu einer inhaltlichen Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes mit neuen Grundlagen käme.
 
«Braucht das Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich eine Mediationsnorm?» Ingrid Indermaur zeigt am Beispiel eines Schulverfahrens auf, dass sich dieses Prozessgesetz für bestimmte Lebenssachverhalte als zu starr erweist und wie bereits heute die Verfahren effizienter, rechtsfriedensfördernder und moderner geführt werden könnten. Ihr Vorschlag: Auch für das Verwaltungsverfahren des Kantons Zürich wäre eine Art institutionalisiertes Schlichtungsverfahren wünschenswert. Mindestens aber sollte die Durchführung einer mündlichen Einigungsverhandlung in einem frühen Stadium des Rechtsmittelverfahrens zur Regel werden.
 
Ist der Majorz im kantonalen Parlamentswahlrecht bundesverfassungskonform? Die letzten Bundesgerichtsentscheide lassen offen, ob Mehrheitswahlen mit der Wahlrechtsgleichheit vereinbar sind. Julian Marbach beschäftigt sich in seinem Beitrag kritisch mit den Argumenten, die für die Zulässigkeit des Majorz geltend gemacht werden.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Beiträge
› Karl Kümin, Darf eine Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden, nachdem von einer Landesverweisung abgesehen wurde?
› Jeanne-Marie Monney, Révision du partage de la prévoyance professionnelle en cas de divorce
› Tomas Poledna, Kantonale Globalbudgets im Krankenversicherungsrecht
› Ingrid Indermaur, Braucht das VRG ZH eine Mediationsnorm?
› Julian Marbach, Ist der Majorz für kantonale Parlamentswahlen verfassungsgemäss?

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Parkservice am Flughafen Genf ist ohne Konzession nicht zulässig
› Jurius, Bewilligungen zum Betrieb eines Kleinwasserkraftwerks
› Jurius, Freiburger Mörder: Kantonsgericht muss Strafmass neu beurteilen

Medienmitteilungen
› Jurius, Tessiner Gewerbegesetz: WEKO erhebt Beschwerden

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BEITRÄGE
Karl Kümin
Darf eine Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden, nachdem von einer Landesverweisung abgesehen wurde?
Verzichten die Strafbehörden auf eine Landesverweisung, darf das Migrationsamt eine ausländerrechtliche Bewilligung nur unter sehr engen Voraussetzungen widerrufen. Anhand von fiktiven Fallbeispielen wird der verbleibende Handlungsspielraum der Migrationsbehörden ausgelotet. Ein Widerruf ist nur bei erheblich veränderten Umständen oder massgeblich neuen Tatsachen, die den Strafbehörden nicht bekannt waren, zulässig.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht

Jeanne-Marie Monney
Révision du partage de la prévoyance professionnelle en cas de divorce
Neben anderen Neuerungen weitet die Revision des Vorsorgeausgleichs des Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) die Teilung der während der Ehe erworbenen beruflichen Vorsorge auf Situationen aus, bei denen ein Vorsorgefall bereits im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens eingetreten ist, das bedeutet, wenn ein Ehepartner bereits invalid oder pensioniert ist. Sie sieht auch eine Lockerung der Teilungsregelung der beruflichen Vorsorge vor und führt im IRPG die ausschliessliche Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte in Bezug auf die Teilung von Guthaben bei schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen ein. (bak)
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Tomas Poledna
Kantonale Globalbudgets im Krankenversicherungsrecht
Auf politischer Ebene wird die Einführung eines flächendeckenden kantonalen Globalbudgets als Finanzierungsinstrument aller krankenversicherungsrechtlichen Leistungen diskutiert. Der nachfolgende Beitrag widmet sich zum einen der Frage, ob dies verfassungsrechtlich unproblematisch ist. Zum anderen wird den Auswirkungen eines kantonalen Globalbudgets auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) nachgegangen. Die Detailbetrachtung führt zum Ergebnis, dass die Einführung eines solchen Instruments einer erheblichen Umgestaltung des KVG bedürfte und nicht im Rahmen einer Partialrevision bewerkstelligt werden könnte.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Verwaltungsverfahren

Ingrid Indermaur
Braucht das VRG ZH eine Mediationsnorm?
In der schweizerischen Rechtsordnung gibt es mittlerweile eine stattliche Anzahl von Bestimmungen zu Schlichtungsverfahren. Nicht so im Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich. Die Autorin legt am Beispiel eines Schulverfahrens dar, inwiefern sich die formale Struktur dieses Prozessgesetzes als zu starr erweist für bestimmte Lebenssachverhalte und wie bereits heute die Verfahren effizienter, rechtsfriedenfördernder und moderner geführt werden könnten. Zudem wagt sie einen Normierungsvorschlag de lege ferenda.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht

Julian Marbach
Ist der Majorz für kantonale Parlamentswahlen verfassungsgemäss?
Die Verfassungsmässigkeit des Majorzwahlsystems für kantonale Parlamentswahlen wurde in den letzten Jahren zunehmend hinterfragt, insbesondere seit entsprechenden Andeutungen des Bundesgerichts im Urteil 1C_59/2012 vom 26. September 2014. Nach einer umfassenden Auswertung von Lehre und Rechtsprechung kommt der Autor zum Schluss, dass kantonale Parlamentswahlen im Majorz die verfassungsmässig garantierte Wahlrechtsgleichheit verletzen und (entgegen der Ansicht des Bundesgerichts) nicht einmal ausnahmsweise zulässig sind.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Öffentliches Recht, Staatsorganisation und Behörden, Politische Rechte
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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Gion Giger, Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Verfügung der WEKO in Sachen «Nikon»
Urteil B-581/2012 vom 16. September 2016

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ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Datenschutz
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› 14.03.17Datenschutz im Arbeitsrecht
Datenschutz / Arbeitsrecht
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› 02.12.16Recht aktuell FORUM: Strafrechtliche Unternehmenshaftung: Compliance - Wann und wozu?
Strafrecht
 Pro Iure Auditorium, Juristische Fakultät
› 13.12.16MAS in Real Estate Informationsabend
 Universität Zürich
› 11.01.17AGU-Seminar: Unfall oder Suizid? / Automatisiertes Fahren
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
 Pädagogische Hochschule, Europa-Allee, Hörsaal LAA-J002C
› 06.02.17Seminar: Leadership für Juristen
 Weiterbildungszentrum Holzweid, Universität St.Gallen
› 10.02.17CAS MWST – International
Steuerrecht
 Campus ZHAW School of Management and Law, Winterthur
› 10.02.17CAS MWST – Immobilien und Baugewerbe
Steuerrecht
 Campus ZHAW School of Management and Law, Winterthur

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AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Parkservice am Flughafen Genf ist ohne Konzession nicht zulässig
BGer – Der Flughafen Genf durfte dem Betreiber eines Parkservices das Anbieten und Abwickeln seiner Dienste auf dem Gelände des Airports verbieten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen, der sich in seiner Wirtschaftsfreiheit verletzt fühlte. (Urteil 2C_647/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Grundrechte, Wirtschaftliche u. soziale Rechte

Jurius
Bewilligungen zum Betrieb eines Kleinwasserkraftwerks
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. (Urteil 1C_231/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht

Jurius
Freiburger Mörder: Kantonsgericht muss Strafmass neu beurteilen
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Tunesiers zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren für die brutale Ermordung seiner Ehefrau aufgehoben. (Urteil 6B_862/2015, 6B_949/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Strafen und Massnahmen. Pönologie
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Tessiner Gewerbegesetz: WEKO erhebt Beschwerden
Die Wettbewerbskommission (WEKO) erhebt Beschwerde gegen zwei Verfügungen, die gestützt auf das Tessiner Gesetz über die Gewerbebetriebe (Legge sulle imprese artigianali, LIA) erlassen wurden. Nach Auffassung der WEKO beschränkt das LIA den Marktzugang für ausserkantonale Handwerksbetriebe und verstösst damit gegen das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM).
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Aufsichtsrecht
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Praktikant Legal, Regulatory & Compliance m/w
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A
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› 16.11.16DAS Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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› 14.11.16Schweizerische Eidgenossenschaft
Zwei Hochschulpraktikantinnen/Hochschulpraktikanten Rechtsberatung
Bern
› 14.11.16factum advocatur
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN IN KANZLEIPARTNERSCHAFT
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Leiter/in VR- und CEO-Office (Generalsekretär/in)
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› 11.11.16FASMED
Legal Counsel SWISS MEDTECH 80 – 100%
Muri b. Bern
› 09.11.16SUVA
Leiter/in Bereich Governance
Luzern
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wiss. Assistentin / Assistenten (50%) im Fachbereich Grundlagen
Luzern
› 08.11.16Bundesamt für Energie BFE
Leiterin/Leiter Verwaltungsstrafverfahren
Ittigen
› 07.11.16Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich ICT mit Schwerpunkt Datenschutzrecht
Zürich
› 07.11.16Hafner & Hochstrasser
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 07.11.16PKRück
Leiter/in Rechtsdienst
Zürich
› 07.11.16Kantonsgericht Freiburg
Gerichtsschreiber/in oder Gerichtsschreiber/in-Berichterstatter/in (60%)
Freiburg
› 07.11.16Bank Vontobel AG
Senior Legal & Compliance Officer EAM
Zürich
› 07.11.16SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 05.11.16Lenz & Staehelin
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Genf
› 04.11.16Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Mitglied des Kuratorium Swiss TPH
Basel
› 04.11.16Brack & Partner AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Luzern
› 04.11.16Kanton Schwyz
Untersuchungssekretär/-in (100%)
Biberbrugg
› 04.11.16Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten (50%)
Luzern
› 03.11.16advokatur56
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt 80% bis 100%
Bern
› 03.11.16SIX Management AG
Legal Counsel im Bereich Compliance (80 - 100%)
Zürich
› 02.11.16syndicom
Juriste à 70%
Bern
› 02.11.16ALLIED FINANCE TRUST AG
Juristische/r Mitarbeiter/in Legal & Compliance
Vaduz (LI)
› 02.11.16PALOMBO Anwaltskanzlei
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt 80 – 100% und Substitutin oder Substituten
Zürich
› 02.11.16Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Gerichtsschreiber/in 70-80 %
Zürich
› 01.11.16Université de Fribourg, Faculté de droit
assistant/e diplômé/e à 100%
Freiburg
› 31.10.16LALIVE
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Investigations (Regulatory, Anti-Bribery) und Compliance
Zürich
› 31.10.16BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
RECHTSANWALT (50-60%, W/M)
Zürich
› 31.10.16SWISS KRONO GROUP
Paralegal / Assistenz (60%)
Luzern

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Jusletter, 5. Dezember 2016 Schwerpunkt-Ausgabe: Colloque ILCE «Information, privacy et surveillance : enjeux pour l'Etat, les entreprises et les particuliers»
› Giovanni Battista Gallus, Flying CCTVs: the use of drones for surveillance
› Monica Fahmy, Datenmissbrauch und -sicherheit im Internet
› Luca Brunoni, Private Cyberwars and the right to hack back
› Géraldine Badel Poitras, La révolution FinTech en Suisse
› Ludovic Tirelli, Aide-mémoire des modes de surveillance secrète, préventive et judiciaire, actuels et à venir
› Daniela Nüesch, Datenschutzrechtliche Anforderungen an den SwissPass im Bereich des öffentlichen Verkehrs

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