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JUSLETTER 24. OKTOBER 2016 |
Liebe Leserinnen und Leser
Informationen werden heute völlig selbstverständlich über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Reddit im Internet ausgetauscht und erreichen so eine rasche Verbreitung. Für eine Plausibilisierung der Information fehlt oftmals die Zeit. Es kommt daher immer wieder vor, dass Journalisten unter Bezugnahme auf soziale Medien Falschinformationen verbreiten. Die Rechtsprechung reagiert auf diese Entwicklung nur langsam (siehe auch Boris Etter, Urteil des Bundesgerichts 5A_658/2014 vom 6. Mai 2015, in: Jusletter 13. Juli 2015 ). Markus Prazeller und David Hug befassen sich mit den eben dazu ergangenen Urteilen des Bundesgerichts und pflichten dessen Meinung bei: «Wer im Wissen um die Öffentlichkeit von Twitter Nachrichten verbreitet, muss sich diese auch entgegenhalten lassen, ohne dass er sich dabei auf den Schutz seiner Persönlichkeit berufen könnte, eine Persönlichkeitsverletzung kann sich jedoch aus dem Zusammenhang der Berichterstattung über den Tweet ergeben.»
Felix H. Thomann nimmt den 125. Geburtstag der Einführung der Teilrevisionsinitiative in die BV zum Anlass, die im Laufe der Entwicklung aufgetretenen Probleme aufzuzeigen und Lösungen darzustellen. Er fasst am Ende zusammen: «Das seit der Totalrevision von 1999 bereits wieder zahlreich gepflanzte unterstufige Gestrüpp erschwert nicht nur die Orientierung im Garten der Bundesverfassung, sondern schadet auch dem Respekt vor dem höchsten Gesetz unseres Landes. Alle Beteiligten sollten deshalb wieder wesentlich mehr Sorgfalt auf die Stufengerechtigkeit der Rechtsetzung verwenden; die Revision des Initiativrechts durch Verschärfung der materiellen Prüfung wäre ein guter Anfang.»
In der Regel erfordert es die Verhältnismässigkeit, dass die vom Staat eingesetzten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen. In einem Rechtsstaat wie der Schweiz wird die Verhältnismässigkeit insbesondere dazu verwendet, die Staatsmacht zu begrenzen und ein Gleichgewicht zwischen individuellen Freiheiten und Interessen der Gemeinschaft zu gewährleisten. Daniela Ivanov untersucht, ob die Verhältnismässigkeit in jedem Bereich der Rechtsetzung vergleichbar umgesetzt werden kann. Sie hofft, die Behörden im Bereich der Rechtsetzung mit ihrer Analyse auf die Komplexität und Wichtigkeit ihrer Aufgabe hinzuweisen.
Schliesslich bietet uns Roland Pfäffli eine Besprechung der aktuellen Publikation «Klagen und Rechtsbehelfe im Zivilrecht».
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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INHALTSVERZEICHNIS |
Wissenschaftliche Beiträge | › | Felix H. Thomann, 125 Jahre Teilrevisionsinitiative – wie weiter? |
| Urteilsbesprechungen | › | Markus Prazeller / David Hug, Twitter und Persönlichkeitsschutz |
| Beiträge | › | Daniela Ivanov, La proportionnalité des actes normatifs |
| Rezension | › | Roland Pfäffli, Rezension: Klagen und Rechtsbehelfe im Zivilrecht |
| Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte | › | Jurius, Versicherungen dürfen Arbeitsunfähige nicht observieren lassen |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Kriterien für Entscheid über alternierende Obhut | › | Jurius, Polizist unter Pseudonym im Chatroom | › | Jurius, Initiative «Lehrplan 21 Nein» zurecht für ungültig erklärt |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Genfer Société Générale Private Banking |
| Aus dem Bundesstrafgericht | › | Jurius, Keine Freigabe beschlagnahmter Gelder |
| Medienmitteilungen | › | Jurius, WEKO prüft Übernahme der Pharmapool Aktiengesellschaft durch die Galexis AG |
| Vorschau |
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WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE |
| | Felix H. Thomann | | 125 Jahre Teilrevisionsinitiative – wie weiter? | Am 5. Juli 1891 stimmten Volk und Stände der Revision des Art. 121 aBV zu, welche die Initiative auf Teilrevision der Bundesverfassung einführte; die Bundesverfassung von 1874 hatte erst eine Initiative auf Totalrevision vorgesehen. Die Teilrevisionsinitiative hat sich bis zu ihrem 125. Geburtstag zu einer wichtigen Institution des schweizerischen Bundesstaates entwickelt; das «Jubiläum» soll Anlass sein,
– einen Überblick über die Entwicklung der Teilrevisionsinitiative zu gewinnen;
– die im Laufe der Entwicklung aufgetretenen Probleme aufzuzeigen;
– die Möglichkeiten für die Lösung der Probleme darzustellen.
| Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge | Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden, Politische Rechte | |
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URTEILSBESPRECHUNGEN |
| | Markus Prazeller / David Hug | | Twitter und Persönlichkeitsschutz | In zwei kürzlich ergangenen Urteilen hat sich das Bundesgericht mit dem sog. «Kristallnacht-Tweet» eines SVP-Ortspolitikers beschäftigt, das im Jahr 2012 für eine Medienkontroverse gesorgt hat. Das Bundesgericht befasst sich mit der Figur der relativen Person der Zeitgeschichte und hält fest, dass sich auch Privatpersonen bei Persönlichkeitsverletzungen auf einen diesbezüglichen Rechtfertigungsgrund berufen können. Ausserdem hat es klargestellt, dass Nachrichten auf Twitter in der Regel öffentlich sind. Die Autoren analysieren die beiden Urteile und setzen sich mit den aus medienrechtlicher Sicht relevanten Erwägungen auseinander. | Beitragsarten: Urteilsbesprechungen | Rechtsgebiete: Personenrecht, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit | |
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BEITRÄGE |
| | Daniela Ivanov | | La proportionnalité des actes normatifs | Die Verhältnismässigkeit als Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit steht seit einiger Zeit regelmässig im Zentrum politischer und juristischer Auseinandersetzungen. Dieses relativ neue Interesse an einem Grundsatz, dessen philosophischen Ursprünge bis in die Antike zurückreichen, hängt im Wesentlichen mit bestimmten Volksinitiativen und Gesetzesänderungen zusammen, die insbesondere als unverhältnismässig kritisiert wurden. Als allgemeiner Grundsatz des Staatshandelns bindet die Verhältnismässigkeit sowohl die Verwaltungs- und Justizbehörden als auch den Gesetzgeber. Seine Anwendung auf normative Rechtsakte wirft bestimmte Fragen auf, die im Beitrag analysiert werden sollen. (bak) | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht | |
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REZENSION |
| | Roland Pfäffli | | Rezension: Klagen und Rechtsbehelfe im Zivilrecht | Wer einen Parteistandpunkt gerichtlich durchsetzen will, muss die materiellen und prozessualen Besonderheiten jedes Rechtsgebiets kennen. Das Buch befasst sich mit den Klagen und Rechtsbehelfen im Zivilgesetzbuch, systematisch geordnet nach dem Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht. | Beitragsarten: Rezension | Rechtsgebiete: Privatrecht | |
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EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE |
| | Jurius | | Versicherungen dürfen Arbeitsunfähige nicht observieren lassen | EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Observation eines Unfallopfers mithilfe von Privatdetektiven eines Versicherers als Verstoss gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens gerügt. (Urteil 61838/10) | Beitragsarten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte | Rechtsgebiete: EMRK, Schutz des Privatlebens vor staatlichen Eingriffen, Sozialversicherungsrecht | |
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AUS DEM BUNDESGERICHT |
| | Jurius | | Kriterien für Entscheid über alternierende Obhut | BGer – Das Bundesgericht legt Kriterien fest, die von den Gerichten beim Entscheid über die Frage zu beachten sind, ob bei getrennt lebenden Eltern bezüglich Kinderbetreuung das Modell der sogenannten alternierenden Obhut in Betracht kommt. Massgebend ist, ob die Betreuung zu ungefähr gleichen Teilen aufgrund der konkreten Umstände mit dem Kindeswohl vereinbar ist. (Urteile 5A_904/2015, 5A_991/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Erwachsenenschutz | |
| | Jurius | | Polizist unter Pseudonym im Chatroom | BGer – Das Vorgehen eines Zürcher Polizeibeamten, der sich gegenüber einem Mann in einem Chatroom und beim anschliessenden E-Mail- und SMS-Verkehr als 14-jähriges Mädchen ausgegeben hat, gilt als verdeckte Fahndung, die keiner Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht bedurfte. Die Erkenntnisse aus der Chatunterhaltung sowie die in der Folge erhobenen Beweismittel dürfen deshalb im Verfahren gegen den wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind beschuldigten Mann grundsätzlich verwertet werden. (Urteil 6B_1293/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht | |
| | Jurius | | Initiative «Lehrplan 21 Nein» zurecht für ungültig erklärt | BGer – Die Ungültigerklärung der Volksinitiative «Lehrplan 21 Nein» durch den Schwyzer Kantonsrat im November vergangenen Jahres ist rechtens. (Urteil 1C_665/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Politische Rechte | |
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AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT |
| | Jurius | | Genfer Société Générale Private Banking | BVGer – Die Société Générale Private Banking hat im Zusammenhang mit Konten des texanischen Betrügers Robert Allen Stanford ihre Pflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei schwer verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Unternehmens gegen einen entsprechenden Entscheid der FINMA abgewiesen. (Urteil B-5586/2013) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Aufsichtsrecht, Bankrecht | |
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AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT |
| | Jurius | | Keine Freigabe beschlagnahmter Gelder | BStGer – Die auf Schweizer Konten beschlagnahmten 65 Million Franken des ägyptischen Magnaten Hussein Salem und seines Bruders werden nicht freigegeben. (Urteil BB.2015.73-75) | Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht | |
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MEDIENMITTEILUNGEN |
| | Jurius | | WEKO prüft Übernahme der Pharmapool Aktiengesellschaft durch die Galexis AG | Die Wettbewerbskommission (WEKO) wird die Übernahme der Pharmapool Aktiengesellschaft (nachfolgend Pharmapool) durch die Galexis AG (nachfolgend Galexis), eine Tochtergesellschaft der Galenica AG, vertieft prüfen. Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss in verschiedenen Märkten eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Aufsichtsrecht | |
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| Jusletter, 31. Oktober 2016 |
› | Corinne Zellweger-Gutknecht, Digitalwährung – Ein Überblick | › | Christopher Hutz, Weitere Überlegungen zur Beschwerde der FIFPro gegen das Transfersystem der FIFA | › | Torsten Breden, Anwaltskanzlei der Zukunft – Wachstumsstrategien und neue Geschäftsmodelle (Podcast) | › | Roland Pfäffli, Rezension: Grundstücksgeschäfte | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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