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JUSLETTER 4. JULI 2016

Liebe Leserinnen und Leser

Eheverträge, Scheidungsunterhalt, eheliches Güterrecht, Kindesrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sind nur eine Auswahl an Bereichen des Familienrechts, über die das Bundesgericht regelmässig zu entscheiden hat. Regina Aebi-Müller fasst – wie jedes Jahr – die relevanten Entscheide des Bundesgerichts zum Familienrecht im Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis Ende Mai 2016 zusammen und bietet so einen für die Praxis relevanten Überblick (zuletzt: Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 15. Juni 2015).
 
Roland Hürlimann analysiert das Urteil des Bundesgerichts vom 19. Februar 2016 und den darin diskutierten Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung infolge einer Bauablaufstörung. Das Bundesgericht bestätigte, dass der Bauherr, wenn er mit der SIA-Norm 118 baut, neben der Vergütungspflicht des Unternehmers zugleich Mitwirkungspflichten übernimmt. Diese können im Verletzungsfall Ansprüche an Mehrvergütung nach sich ziehen.
 
Die Finanzmarktkrise, insbesondere der Zusammenbruch von Lehman Brothers im Jahre 2008, erschütterte die Finanzwelt fundamental und weckte den Ruf nach politischen Massnahmen. In der Schweiz soll das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Finanzmarktinfrastrukturgesetz («FinfraG») und dessen Verordnungen («FinfraV» und «FinfraV-FINMA») die Transparenz und Systemsicherheit im Derivatehandel erhöhen (dazu auch Harald Bärtschi, Zur Reform des Finanzmarktrechts – eine Standortbestimmung (Podcast), in: Jusletter 14. Dezember 2015 und Reihe Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht) und eine im Vergleich zur EU äquivalente Regulierung einführen. Milan Jovanovic begrüsst diese Zielsetzung und weist darauf hin, dass Vermögensverwaltungskunden die FinfraG Pflichten kaum alleine bewältigen können. In diesem Zusammenhang beleuchtet er die Herausforderungen, die sich Asset Managern bei der Umsetzung des FinfraG stellen.
 
Nach der umstrittenen Evaluationsmethode «forced ranking» müssen die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter nach einem festen Schlüssel auf die verschiedenen Leistungsstufen verteilen – selbst, wenn alle gute Leistungen bringen, die schlechtesten landen auf der Abschussliste. Ist eine solche Methode in der Schweiz überhaupt zulässig? Und was wären die Konsequenzen daraus? Jean Christophe Schwaab  folgt Studien, die belegen, dass «forced rankings» keinen positiven wirtschaftlichen Effekt haben und Diskriminierungen sowie Mobbing fördert.
 
Wir freuen uns sehr, heute den 100sten Beitrag von Roland Pfäffli publizieren zu dürfen: Im Zusammenhang mit der Änderung des Vorsorgeausgleichs im Scheidungsrecht, welche am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird, weist er auf verschiedene weitere (indirekte) Gesetzesänderungen, insbesondere zum Schutz der Wohnung der Familie bei der Errichtung von Grundpfandrechten, hin.  
 
Droht ein nächstes Schweizer Regulierungsfiasko? Die Weltgesundheitsorganisation hat am 1. Mai 2003 das Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) verabschiedet. Inzwischen sind ihm 180 Staaten beigetreten. Die Schweiz hat die Konvention bisher nicht ratifizieren können. Allerdings hat der Bundesrat am 11. November 2015 eine Botschaft zur Ratifikation und zum Erlass einer Umsetzungsgesetzgebung, das Bundesgesetz über Tabakprodukte (E-TabPG), verfasst. Inzwischen hat der Ständerat den Entwurf des TabPG am 14. Juni 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen. Die Schweiz sollte schnellstmöglich eine europataugliche Regulierung finden, mahnt Mark Pieth, da wir sonst vom Ausland gezwungen werden, Massnahmen zu ergreifen.
 
Schliesslich gibt uns Ivo von Arx einen Einblick ins australische Recht. Er fokussiert sich v.a. auf die «rule of law», welche das Regieren auf der Basis von Gesetzen als wesentlich hervorhebt und dem Recht absoluten Vorrang vor anderen Massstäben oder Begründungen für hoheitliches Handeln einräumt, und deren Umsetzung. Er sieht darin eine ständige Herausforderung an die Umsetzung der rechtlichen Werte für das heutige Australien.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
› Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht

Urteilsbesprechungen
› Roland Hürlimann, Bauaublaufstörung – Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung (Verletzung von Mitwirkungspflichten)

Beiträge
› Milan Jovanovic, Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz («FinfraG») aus Sicht des Asset Managers
› Jean Christophe Schwaab, La licéité du « forced ranking » en droit suisse du travail
› Roland Pfäffli, Zum Schutz der Wohnung der Familie (Art. 169 ZGB)

Essay
› Mark Pieth, Das nächste Schweizer Regulierungsfiasko: Rückweisung des Tabakproduktegesetzes
› Ivo von Arx, The Rule of Law in Australia

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Sohn verdient neben Ausbildung zu viel – Kinderrente gestrichen
› Jurius, Wahlkampfausgaben von Nationalräten: Keine steuerliche Abzugsfähigkeit
› Jurius, Sanktion gegen Elmex-Herstellerin bestätigt
› Jurius, 14 Jahre Gefängnis für Täter von Tötungsdelikt bestätigt

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, AKW Leibstadt muss Abluft-Messdaten nicht publizieren

Medienmitteilungen
› Jurius, Bundesverwaltungsgericht neu mit sechster Abteilung

Gesetzgebungsübersicht
› Jurius, Verzeichnis der auf Juli 2016 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

Vorschau
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› Parallelveranstaltung zum Webinar@Weblaw: Erbrecht im Wandel der Zeit und Technik.

› Webinar@Weblaw: Erbrecht im Wandel der Zeit und Technik.

› Jusletter – Schweizer Regulierungsfiasko: Rückweisung des Tabakproduktegesetzes.

› Sommerpause Jusletter.

› ASA – Der automatische Informationsaustausch von Steuerdaten – ein Paradigmenwechsel.

› Jubiläumsfeier: 100 Jusletter-Beiträge von Roland Pfäffli.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
KOMMENTIERTE RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Regina Aebi-Müller
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht

Der Beitrag enthält einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht vom 1. Juni 2015 bis Ende Mai 2016 (massgeblich ist das Datum der Veröffentlichung im Internet). Ziel ist es einmal mehr, dem am Familienrecht interessierten Praktiker, einen raschen Überblick über die aktuelle bundesgerichtliche Praxis zu bieten. Berücksichtigt wurden alle in der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide publizierten bzw. zur Publikation bestimmten Urteile sowie ausgewählte, nur im Internet zugängliche Entscheide.

Beitragsarten: Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
URTEILSBESPRECHUNGEN
Roland Hürlimann
Bauaublaufstörung – Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung (Verletzung von Mitwirkungspflichten)

Bei grösseren Bauprojekten werden Nachtragsforderungen von Unternehmern in der Regel einvernehmlich bereinigt. Es gibt daher relativ wenige Präjudizen, an denen sich die Baubeteiligten zuverlässig orientieren könnten. Ein Urteil des zürcherischen Handelsgerichtes vom 4. August 2015, welches vom Bauherrn angefochten wurde, gab dem Bundesgericht Gelegenheit, zu einigen wichtigen Aspekten Stellung zu beziehen, wenn es um den Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung infolge einer Bauablaufstörung geht. Im zu beurteilenden Fall ging es u. a. um die Rechtsfrage, ob ein Bauherr Mitwirkungspflichten verletzt, wenn er einseitig den Bauvorgang verändert und das Bauprogramm verschiebt und dem Unternehmer dadurch Mehraufwand verursacht.

Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: OR besonderer Teil, Werkvertrag
BEITRÄGE
Milan Jovanovic
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz («FinfraG») aus Sicht des Asset Managers

Die FinfraG-Regeln zum Handel mit Derivaten beschäftigen nicht nur die Gegenparteien einer Derivatetransaktion. Denn die zum Teil zeitnah zu erfüllenden Pflichten sind von Gegenparteien, welche die Verwaltung ihres Vermögens einem Asset Manager anvertrauen, kaum alleine zu bewältigen. Der Beitrag beleuchtet anhand eines kurzen Abrisses über die Handelspflichten die Herausforderungen, mit denen sich ein den Kunden bei der Erfüllung der Handelspflichten unterstützender Asset Manager konfrontiert sieht. In diesem Zusammenhang wird die Notwendigkeit einer zusätzlichen, den Vermögensverwaltungsvertrag ergänzenden Vereinbarung zwischen Kunde und Asset Manager sowie deren möglicher Regelungsgehalt erläutert.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Bankrecht, Handelsrecht

Jean Christophe Schwaab
La licéité du « forced ranking » en droit suisse du travail

«Forced ranking» («rank and yank», «forced distribution», «vitality curve», manchmal: «recommanded ranking») ist eine Evaluationsmethode, welche die Arbeitnehmenden in Kategorien einteilt (z. B. «Gute», welche befördert werden sollen, «Mittelmässige» oder «Schlechte», welche entlassen werden sollen). Zudem ist der Evaluator bzw. der Vorgesetzte verpflichtet, pro Kategorie eine gewisse Quote zu erfüllen. Diese Methode gehört zum Alltag vieler angelsächsischen multinationalen Unternehmen. Neben einigen Gedanken über Leistungsbeurteilung im schweizerischen Arbeitsrecht prüft der Autor, welche die Konsequenzen von «forced ranking» sind und, ob eine solche Methode überhaupt zulässig ist.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht

Roland Pfäffli
Zum Schutz der Wohnung der Familie (Art. 169 ZGB)

Vor knapp 30 Jahren wurde das Eherecht vollständig revidiert. Dabei wurde dem Schutz der «Wohnung der Familie» besondere Beachtung geschenkt. Der Beitrag ruft diese Bestimmung in Erinnerung, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Änderung des Vorsorgeausgleichs im Scheidungsrecht, welche am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Sachenrecht
ESSAY
Mark Pieth
Das nächste Schweizer Regulierungsfiasko: Rückweisung des Tabakproduktegesetzes

Die Schweiz ist Sitz der weltweit grössten Tabakunternehmen und spielt eine zentrale Rolle im globalen Tabakhandel. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Tabakwaren im grossen Stil aus der Schweiz heraus geschmuggelt wurden. Dennoch weigert sich die Schweiz dieses Problem anzugehen und sich dem internationalen Standard zur Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakwaren anzuschliessen.

Beitragsarten: Essay
Rechtsgebiete: Strafrecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht

Ivo von Arx
The Rule of Law in Australia

Auch in einem demokratischen Staat hat nicht immer die Mehrheit Recht. Dies ist einer der wichtigsten Gründe wieso Australien, zusammen mit anderen Nationen der Welt, Rechtstaatlichkeit braucht. In Australien ist die Justiz die oberste Hüterin der Rechtstaatlichkeit und der Verfassungsmässigkeit. Allerdings unterliegt die australische Gesellschaft – wie andernorts auch – sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Daher erscheint es vielversprechender, wenn sich die Justiz gegenüber der ständigen Veränderung offen zeigt, ohne jedoch gleich jedem «Trend» zu folgen. In diesem «Setting» verkörpert die Rechtsstaatlichkeit den Schlüsselfaktor, den Massstab und den Inbegriff des ständigen Ringens um die «richtigen» rechtlichen Werte im heutigen Australien. (sts)

Beitragsarten: Essay
Rechtsgebiete: Ausländisches Recht, Australisches Recht
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Top Events
› 07.09.16Webinar@Weblaw: Erbrecht im Wandel der Zeit und Technik
Erbrecht
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› 14.09.16St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht 2016
Arbeitsrecht / Andere Rechtsgebiete
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› 19.08.16CAS Sozialversicherungsrecht für die Unternehmenspraxis
Sozialversicherungsrecht
 Winterthur
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Sozialversicherungsrecht / Andere Rechtsgebiete
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› 26.08.16CAS MWST – Banken und Versicherungen
Steuerrecht
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› 26.08.16CAS MWST – Immobilien und Baugewerbe
Steuerrecht
 Campus ZHAW School of Management and Law, Winterthur

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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Martin Beyeler, Zur Konkurrenz um Wassernutzungskonzessionen
Urteil 2C_689/2015 vom 31. März 2016, zur Publikation vorgesehen

› Flavio Langenegger, Bindungswirkung einer Schiedsklausel vor Abschluss des Hauptvertrags
Urteil 4A_84/2015 vom 18. Februar 2016, zur Publikation vorgesehen

› Fabian Klaber, Öffentlichkeitsprinzip und Liste der Anzahl Amtshilfegesuche im Steuerbereich (amtl. Publ.)
Urteil 1C_296/2015 vom 18. Mai 2016, zur Publikation vorgesehen

› Fabian Klaber, Rechtmässigkeit eines gesetzlichen Vorkaufsrechts für die Erstellung gemeinnütziger Wohnungen (amtl. Publ., frz.)
Urteil 1C_86/2015 vom 20. April 2016, zur Publikation vorgesehen

› David Vasella, Auskunftsrecht nach URG 62 I; Nachweis einer Verletzung oder Gefährdung als Voraussetzung des Auskunftsrechts
Urteil 4A_1/2016 vom 25. April 2016

Der dRSK umfasst Rechtssprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
PERSONALIA
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt.
› Homburger ernennt einen neuen Counsel

Weitere Neuigkeiten aus dem Who is Who der Rechtswelt finden Sie hier. Mehr Informationen zu den Konditionen finden Sie auf unserer Competence Seite.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Sohn verdient neben Ausbildung zu viel – Kinderrente gestrichen
BGer – Rund CHF 21’000 ausbezahlte Kinderrenten muss ein IV-Bezüger der Kasse zurückzahlen, weil sein Sohn neben der Ausbildung jährlich mehr als CHF 70’000 verdiente. Dies hat das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. (Urteil 9C_915/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Jurius
Wahlkampfausgaben von Nationalräten: Keine steuerliche Abzugsfähigkeit
BGer – Persönliche Wahlkampfkosten für den Nationalrat können nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Sie gelten nicht als abzugsfähige Berufsunkosten bzw. Gewinnungskosten, sondern als persönliche Lebenshaltungskosten, welche nicht abzugsfähig sind. (Urteil 2C_860/2014 und 2C_861/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren

Jurius
Sanktion gegen Elmex-Herstellerin bestätigt
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Elmex-Herstellerin Colgate-Palmolive Europe Sàrl (ehemals: Gaba International AG) im Zusammenhang mit der von der Wettbewerbskommission (WEKO) verhängten Sanktion über 4,8 Millionen Schweizer Franken ab. Das Verbot von Parallelimporten in die Schweiz, das die Gaba International AG bis 2006 ihrer Lizenznehmerin in Österreich auferlegte, stellt eine unzulässige, den Wettbewerb erheblich beeinträchtigende Wettbewerbsabrede dar. Dieser Verstoss gegen das Kartellgesetz durfte von der WEKO sanktioniert werden. (Urteil 2C_180/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht

Jurius
14 Jahre Gefängnis für Täter von Tötungsdelikt bestätigt
BGer – Ein junger Schweizer muss wegen des Mordes an einem 32-jährigen Mann aus den Kapverden im August 2012 in Lausanne 14 Jahre lang ins Gefängnis. Das Bundesgericht lehnte eine Beschwerde des Täters ab. (Urteile 6B_812/2015 und 6B_813/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
AKW Leibstadt muss Abluft-Messdaten nicht publizieren
BVGer – Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) muss die Daten der radioaktiven Abgaben über den Abluftkamin nicht veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AKW-Betreiberin gegen die Verfügung der Atomaufsichtsbehörde ENSI zur Publikation gutgeheissen. (Urteil A-7874/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Datenschutz
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Bundesverwaltungsgericht neu mit sechster Abteilung
Ab dem 1. Juli 2016 gliedert sich das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen in sechs Abteilungen. Die neue Abteilung VI ist zuständig für das Ausländer- und Bürgerrecht. Bei unveränderten Personalressourcen ist die Geschäftslast nun ausgewogener verteilt.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren
GESETZGEBUNGSÜBERSICHT
Jurius
Verzeichnis der auf Juli 2016 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juli 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Beitragsarten: Gesetzgebungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
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Küsnacht-Zürich
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
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Basel Stadt
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St. Gallen
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Anwältin/Anwalt (100%)
Zürich
› 22.06.16SBB AG
Rechtsanwalt/-anwältin (80-100%)
Bern
› 20.06.16Dietrich, Baumgartner & Partner
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
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Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Bern
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› 17.06.16Swiss Re
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Adliswil
› 17.06.16Integritas Compliance AG
Integritas Compliance AG – Compliance Officer (m/w)
Bern
› 17.06.16Gewerkschaft Unia
avocat / avocate (80 %)
Bern 15
› 17.06.16Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A
Zürich
› 17.06.16Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Intellectual Property
Zürich
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› 16.06.16BHF-BANK (Schweiz) AG
Compliance Officer (m/w) 80 - 100 %
Zürich
› 16.06.16Kanton Aargau
Praktikant/in
Aarau
› 15.06.16VISCHER AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (LL.M. von Vorteil)
Basel
› 15.06.16Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Juristen 100% (w/m)
Bern
› 14.06.16VIALEX Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt 80-100%
Zürich
› 14.06.16SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK
Praktikant/in im Bereich Recht (100%)
Zürich
› 13.06.16ombudscom
deutsch sprachige/n juristische/n Mitarbeiter/in 50-60%
Bern
› 13.06.16Bellevue Group AG
Compliance Officer (w/m)
Küsnacht ZH
› 13.06.16Meyerlustenberger Lachenal
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Zürich
› 13.06.16Faculté de Droit - Université de Neuchâtel
Assistant‐e doctorant‐e
Neuchâtel
› 13.06.16Stadt Luzern
Jurist/in
Luzern
› 13.06.16Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende
Jurist/in (80 – 100 %)
Zürich
› 13.06.16VISCHER AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Basel
› 10.06.16Stadt Zürich
Paralegal (m/w) 50 - 60 %. (im Jobsharing)
Zürich
› 10.06.16Stadt Zürich Tiefbauamt
Jurist/in (80-100%)
Zürich
› 08.06.16IV-Stelle Kanton Bern
Jurist/in
Bern
› 07.06.16Flughafen Zürich AG
Rechtsanwalt 50–80%
Zürich-Flughafen
› 07.06.16Finanzdirektion Kanton Zürich
Jurist/-in (80-100%) befristet auf 6 Monate
Zürich
› 09.06.16Stiftung Pro Mente Sana
eine/n Fachmitarbeiter/in Recht (60-70%)
Zürich
› 09.06.16Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Juristin / Jurist mit Kommunikationsaufgaben 50 %
Liestal
› 09.06.16Baudirektion des Kantons Zürich
Jurist/-in 90 - 100%
Zürich
› 09.06.16MARENCO SZABO Rechtsanwälte
Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen
Zürich
› 09.06.16MARENCO SZABO Rechtsanwälte
Anwaltssubstitut / Anwaltssubstitutin
Zürich
› 09.06.16Wenger & Vieli AG
RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT (100%)
Zürich und Zug
› 09.06.16Stadt Zürich
Juristin / Jurist (80%) mit betriebswirtschaftlichem Flair
Zürich
› 08.06.16Inclusion Handicap
Jurist/in 80%
Bern
› 08.06.16chkp. Rechtsanwälte Notariat
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Bremgarten
› 08.06.16Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin 80 - 100 %
Bern

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Jusletter, 11. Juli 2016
› Michael E. Meier, Ein Jahr neue Schmerzrechtsprechung
› Hans-Martin Allemann, Betreuungsunterhalt – Grundlagen und Bemessung
› Selma Duc, (K)ein-Eltern-Kind
› Philipp Haberbeck, Massnahmen für einen besseren Rechtsschutz im Schweizer Zivilprozess
› Julian Mausbach, Provokation im Strafrecht
› Roland Pfäffli, Rezension: Grundbuchrecht für die Praxis

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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