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| | English version | JUSLETTER 30. MAI 2016 | Liebe Leserinnen und Leser
In seinem kürzlich ergangenen Leitentscheid urteilte das Bundesgericht, dass eine Streitverkündungsklage mit dem Zulassungsantrag beziffert werden muss. Im Weiteren qualifizierte es die Klage – entgegen der herrschenden Lehre – nicht als (suspensiv) bedingt. Melanie Lehmann kommt zum Schluss, dass eine Bezifferung der Streitverkündungsklage im Zeitpunkt ihrer Erhebung unmöglich ist, da der geltend gemachte Anspruch im Streitverkündungsprozess vom Ausgang des Hauptprozesses abhängig und die exakte Höhe des Anspruchs erst mit dem Entscheid in der Hauptsache bestimmbar ist. Bezüglich der Rechtsnatur der Klage stimmt sie dem Bundesgericht zu.
Ist die Randdatenerhebung im Strafprozessrecht auch bei Dritten möglich? Und wie ist die Einwilligung der betroffenen Person in die Erhebung zu würdigen? Susanna Moor und Rafael Studer widmen sich dem aktuellsten Urteil des Bundesgerichts zur Randdatenerhebung betreffend der Überwachung eines Mobiltelefon-Anschlusses. Sie vertreten die Meinung, dass eine Erhebung von Randdaten mit Einwilligung keine geheime Überwachungsmassnahme darstellt, sondern als Edition betrachtet werden sollte, so dass die richterliche Genehmigung entfiele.
Eine deutliche Mehrheit des Stimmvolkes sprach sich im Mai 2014 für die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» aus, wodurch die BV um den Art. 123c erweitert wurde. Mit dem Anliegen, Kinder besser vor Sexualstraftätern zu schützen, griff die Initiative eine aktuelle und auf gesellschaftlicher Ebene sehr emotional diskutierte Thematik auf. Daniel Jositsch und Luca Baici betrachten den Umsetzungsvorschlag des Bundesrats zur Pädophilen-Initiative vom 13. Mai 2015 und stellen Überlegungen an, ob der Gesetzgeber nicht auf eine detaillierte Umsetzungsgesetzgebung verzichten und Art. 123c BV als direkt anwendbar erklären sollte, so dass die Verfassungsbestimmung unmittelbar in der Praxis zur Anwendung gelangt.
Unter dem Titel «Schicke Alternative – In Graubünden entstehen kleine Fertighäuser, die nicht unter das Zweitwohnungsgesetz fallen» berichtete die Zeitung Schweiz am Sonntag über sogenannte Mobilheime, die mittels spezieller Verankerung in den Boden geschraubt werden und «innert vernünftiger Zeit» wieder aus der Verankerung gelöst werden können. Die Zeitung zitiert den Chef des Bündner Amts für Raumentwicklung mit der Auffassung, dass solche Wohnungen nicht unter das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) fielen. Doch ist dem tatsächlich so? Jonas Alig geht dieser Frage nach. Im Übrigen bemängelt er, dass das ZWG den Begriff «Wohnung» in unübersichtlich viele Subkategorien unterteilt und bietet einen klaren Überblick dazu (siehe auch David Equey, Résidences secondaires : de l’Initiative « Weber » à la législation et à la réglementation d’application, in: Jusletter 8. Februar 2016).
Nach Art. 5 Abs. 1 KG sind nur solche Wettbewerbsabreden zu beanstanden, die mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs bewirken. Blaise Carron und Patrick L. Krauskopf halten dafür, dass ein Verbot nach Art. 5 KG in jedem Fall eine entsprechende Marktwirkung voraussetzt. Ein Teilkartellverbot, d.h. ein Abstellen auf eine blosse «qualitative Erheblichkeit», sei dem Schweizer Kartellgesetz dagegen fremd.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken (Bank-AGB) stellen das vertragliche Grundgerüst der Bankbeziehungen dar. Gleichzeitig verändern sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Bankgeschäfts stetig. Bei welchen Klauseln von Bank-AGB ein Handlungsbedarf besteht, auch in Anbetracht der Rechtsfolgen, die «lückenhafte» oder «rechtswidrige» Bank-AGB nach sich ziehen können, zeigt Jean-Marc Schaller auf (hören Sie dazu ausserdem Harald Bärtschi, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken: Retter in der Not? (Podcast), in: Jusletter 12. Oktober 2015 und Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht).
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| | INHALTSVERZEICHNIS | Urteilsbesprechungen | › | Melanie Lehmann, Die Bezifferung der Streitverkündungsklage | › | Susanna Moor / Rafael Studer, Randdatenerhebung bei Vorliegen der Einwilligung sowie bei Dritten |
| Beiträge | › | Daniel Jositsch / Luca Baici, Die Umsetzung der Pädophilen-Initiative | › | Jonas Alig, Der Wohnungsbegriff des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) | › | Blaise Carron / Patrick L. Krauskopf, Art. 5 KG und die erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung: Eine Frage der Auslegung | › | Jean-Marc Schaller, Bank-AGB |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Urteil zu Berufsverbot für Ex-Chef der Bank Frey ist aufgehoben | › | Jurius, Moratorium zur Ausweitung der Bauzonen | › | Jurius, Strafe für Solothurner «Internet»-Arzt | › | Jurius, Versicherung hat Leistungen an Freerider zu Recht gekürzt | › | Jurius, Admission d’un recours d’une victime de Didier Piguet | › | Jurius, Neue Gewässernutzungsregeln sind abgesegnet |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Keine Bundeshaus-Akkreditierung | › | Jurius, «Love Life»-Kampagne zu Recht nicht gestoppt |
| Medienmitteilungen | › | Jurius, WEKO sanktioniert Swisscom im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV | › | Jurius, BSI verletzt Geldwäschereibestimmungen schwer |
| Vorschau |
| Anzeige | | Anzeige | | Anzeige | | | | URTEILSBESPRECHUNGEN | | BEITRÄGE | | | Daniel Jositsch / Luca Baici | |
| | Die Umsetzung der Pädophilen-Initiative | Eine deutliche Mehrheit des Stimmvolkes sprach sich im Mai 2014 für die Annahme der Pädophilen-Initiative aus, wodurch die BV um den Art. 123c erweitert wurde. Dessen Umsetzung auf Gesetzesstufe erweist sich jedoch als problematisch, weil der undifferenzierte Wortlaut die Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips suggeriert. Der Beitrag widmet sich der Auslegung des umzusetzenden Art. 123c BV, beleuchtet den am geltenden Tätigkeitsverbot anknüpfenden Umsetzungsvorschlag des Bundesrats vom 13. Mai 2015 und präsentiert eine Idee, wie bei dieser komplizierten Ausgangslage der Einzelfallgerechtigkeit dennoch Rechnung getragen werden könnte.
| Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie | |
| | Jonas Alig | |
| | Der Wohnungsbegriff des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) | Der Wohnungsbegriff ist für die Anwendung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) von entscheidender Bedeutung. Der Autor beleuchtet die nicht einfach zu durchschauende Wohnungs-Systematik des Gesetzes, der es teilweise an Stringenz mangelt.
| Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht | |
| | Blaise Carron / Patrick L. Krauskopf | |
| | Art. 5 KG und die erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung: Eine Frage der Auslegung | Jüngste Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, dass der Begriff «Erheblichkeit» in Art. 5 Kartellgesetz (KG) unterschiedlich ausgelegt wird. Das Konzept der per se-Erheblichkeit orientiert sich am EU-Recht und verzichtet auf eine Prüfung von Marktwirkungen. Demgegenüber stützt sich der «more-economic»-Approach auf Bundesverfassung und den KG-Zweckartikel. Er verlangt, dass neben dem betroffenen Wettbewerbsparameter («Qualitative Erheblichkeit») auch die konkreten Marktwirkungen («Quantitative Erheblichkeit») zu beurteilen sind. Die Autoren halten dafür, dass – zumindest de lege lata – auf die Prüfung von Marktwirkungen nicht verzichtet werden kann.
| Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht | |
| | Jean-Marc Schaller | |
| | Bank-AGB | Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken (Bank-AGB) sind in letzter Zeit vermehrt in den juristischen Fokus geraten. Gleichzeitig haben sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Bankgeschäfts fundamental verändert. «Moderne» Bank-AGB beinhalten (u.a.) eine Haftung nach Risikosphären, Pflichten des Bankkunden (insb. betr. Steuerehrlichkeit), Bestimmungen zu Negativzinsen, Beschränkungen von Bargeldauszahlungen, Entbindung vom Bankgeheimnis, Vorschriften zu Digitalisierung, Outsourcing etc. – «Klassische» Bank-AGB weisen dagegen erhebliche Rechtsrisiken auf. Der Beitrag legt dar, wo diese Risiken zu verorten sind und wie damit umzugehen ist.
| Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Bankrecht | |
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| | Jurius | | Moratorium zur Ausweitung der Bauzonen | BGer – Das Bundesgericht entscheidet in einem ersten Fall über das Moratorium zur Ausweitung der Bauzonen in den Kantonen. Es hebt auf Beschwerde des Bundesamtes für Raumentwicklung die Neueinzonung von Gewerbeland in der Gemeinde Orbe (VD) auf. (Urteil 1C_562/2015)
| Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht | |
| | Jurius | | Strafe für Solothurner «Internet»-Arzt | BGer – Ein Solothurner Arzt, der 45’000 Rezepte für Medikamente an Internetkunden in den USA, Kanada und Grossbritannien ausstellte, ist zu Recht zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das entschied das Bundesgericht. Der Arzt wollte einen Freispruch. (Urteil 6B_288/2016) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik | |
| | Jurius | | Versicherung hat Leistungen an Freerider zu Recht gekürzt | BGer – Die Suva durfte die Leistungen für einen Mann kürzen, der sich beim Strassenrodeln einen mehrfachen Beinbruch zugezogen hatte. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Versicherung bestätigt, weil der Mann ein Risiko eingegangen war. (Urteil 8C_638/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung | |
| | Jurius | | Admission d’un recours d’une victime de Didier Piguet | BGer – Das Debakel des Genfer Finanzier Didier Piguet und das seiner Firma Golden Star sorgt weiter für Wirbel. Das Bundesgericht akzeptiert den Rekurs eines Anlegers im Prozess mit einer Bank, welcher mit dem «Ex-golden-boy» und ehemaligen Sponsor vom FC Servette zusammen gearbeitet hatte. (Urteil 4A_369/2015) (sts) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: OR besonderer Teil | |
| | Jurius | | Neue Gewässernutzungsregeln sind abgesegnet | BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die revidierte Gewässernutzungsverordnung des Kantons Uri abgewiesen. Damit kann ein hängiges Konzessionsverfahren zur Nutzung der Schächenschale weitergeführt werden. (Urteil 2C_689/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht | |
| AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT | | | Jurius | | Keine Bundeshaus-Akkreditierung | BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Journalist Urs Paul Engeler aufgrund seines Teilzeitpensums kein Anrecht auf eine Akkreditierung für das Bundeshaus hat. Es bestätigt damit eine Verfügung der Bundeskanzlei. (Urteil B-7960/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Medien- und Telekommunikationsrecht | |
| | Jurius | | «Love Life»-Kampagne zu Recht nicht gestoppt | BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde von 35 Kindern und Jugendlichen gegen die HIV-Kampagne «Love Life» ab. Den Beschwerdeführenden fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse, die Einstellung der Kampagne zu verlangen bzw. feststellen zu lassen, dass die erfolgten Bild- und Tondarstellungen sexueller Handlungen wiederrechtlich erfolgt seien. (Urteil C-5250/2014)
| Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung | |
| MEDIENMITTEILUNGEN | | | Jurius | | WEKO sanktioniert Swisscom im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV | Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst Swisscom mit CHF 71’818'517. Die Swisscom-Gruppe ist mit ihren Tochtergesellschaften CT Cinetrade AG und Teleclub AG insbesondere im Bereich der Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Fussball- und Eishockeymeisterschaft im Pay-TV marktbeherrschend. Diese Stellung hat Swisscom gegenüber konkurrierenden TV-Plattformbetreiberinnen missbraucht um Wettbewerber im Plattformwettbewerb zu behindern. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze | |
| | Jurius | | BSI verletzt Geldwäschereibestimmungen schwer | Die BSI AG hat mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre des malaysischen Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen und das Gewährserfordernis verstossen. Dies ergab das Enforcementverfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Fall von 1MDB hatte die Bank über mehrere Jahre zahlreiche grosse Transaktionen mit undurchsichtigen Zwecken ausgeführt und trotz offensichtlichen Verdachtsmomenten die Hintergründe nicht abgeklärt. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation | |
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| | | Jusletter 6. Juni 2016 Schwerpunkt-Ausgabe: Diskriminierungsschutz |
› | Federica Steffanini, Law in books – L’interdiction des discriminations de lege lata | › | Reto Locher, Law in action – Wirkungen des Antidiskriminierungsrechts | › | Alexander Suter, Armut als Diskriminierungsmerkmal? | › | Eleonor Kleber, Le droit antidiscriminatoire face aux discriminations multiples | › | Cécile Crevoisier, Der Diskriminierungsbegriff – eine Auslegeordnung von Lehre und Rechtsprechung | › | Tiziana Fuchs / Sara Licci / Tarek Naguib, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz 2014–2015 | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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