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| | Online Version | JUSLETTER 25. APRIL 2016 |
Liebe Leserinnen und Leser
Welche Auswirkungen hat das EU-Vermögensverwaltungsrecht auf das grenzüberschreitende Geschäft von Schweizer Finanzintermediären? Während Schweizer Warenexporteure im Verhältnis zur EU vom Freihandelsabkommen profitieren, kommen Schweizer Finanzintermediäre nicht in den Genuss einer allgemeinen Finanzdienstleistungsfreiheit. Thomas Jutzi und Christoph Feuz ziehen das Fazit, dass die neu im EU-Vermögensverwaltungsrecht vorgesehenen Drittstaatenregime den inländischen Finanzintermediären neue Marktzutrittschancen für Finanzdienstleistungen und -produkte «made in Switzerland» zum EU-Binnenmarkt eröffnen, gleichzeitig aber auch eine Reihe von Nachteilen mit sich bringen. Anhand des Vermögensverwalters kollektiver Kapitalanlagen zeigen sie exemplarisch die Probleme auf, die sich für Schweizer Finanzintermediäre mit einem grenzüberschreitenden Geschäftsmodell in diesem Bereich auftun.
Einen Jahresrückblick 2015 zu den Entwicklungen im Schweizer Kartellrecht bietet Kevin Hubacher. Dieser schliesst an seinen vorhergehenden Bericht an, vgl. Kevin Hubacher, Schweizer Kartellrecht 2013 – ein Jahresrückblick, in: Jusletter 23. Juni 2014.
Im Zuge der Revision ihrer Empfehlungen 2012 qualifizierte die GAFI neu auch Steuerdelikte im Bereich der direkten und indirekten Steuern als Geldwäschereivortaten (siehe auch Michael Kunz, Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012, in: Jusletter 23. Februar 2015). In der Schweiz gelten daher ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr – wie bisher – nur Verbrechen, sondern auch «qualifizierte Steuervergehen» als Vortaten zur Geldwäscherei. Vor diesem Hintergrund setzen sich Markus Hess und Omar Abo Youssef mit der speziellen Übergangsbestimmung zum qualifizierten Steuervergehen als Geldwäschereivortat auseinander. Sie bestätigen, «dass allein die Einreichung von Urkunden der Steuererklärung bei den Steuerbehörden von Bedeutung ist, nicht hingegen der Zeitpunkt des Erfolgseintritts in Form der Hinterziehung der Steuern».
Linda Sutter und Urs Sutter bieten uns eine Besprechung der Neuauflage des Buches «Das Opfer im Strafrecht» von Marianne Schwander.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| | INHALTSVERZEICHNIS | Wissenschaftliche Beiträge | › | Thomas Jutzi / Christoph Feuz, MiFID II, AIFMD und UCITSD: Auswirkungen des EU-Vermögensverwaltungsrechts auf das grenzüberschreitende Geschäft Schweizer Finanzintermediäre |
| Kommentierte Rechtsprechungsübersicht | › | Kevin Hubacher, Schweizer Kartellrecht 2015 – ein Jahresrückblick |
| Beiträge | › | Markus Hess / Omar Abo Youssef, Die Übergangsbestimmung zum qualifizierten Steuervergehen als Geldwäschereivortat |
| Rezension | › | Linda Sutter / Urs Sutter, Rezension: Das Opfer im Strafrecht |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Nachdemonstration vom 1. Mai 2011 in Zürich | › | Jurius, Nachbarn mit Jagdgewehr erschossen | › | Jurius, Videoüberwachung in Liegenschaft mit Mietwohnungen | › | Jurius, Altlastensanierung von Schiessplätzen |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Dublin-Überstellungen von Familien |
| Vorschau |
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| | Jurius | | Nachbarn mit Jagdgewehr erschossen | BGer – Der Mann, der 2011 seinen Nachbarn im freiburgischen Neirivue mit einem Jagdgewehr tötete, wurde definitiv zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Die oberste richterliche Instanz bestätigte die von den Vorinstanzen verhängte Freiheitsstrafe. (Urteil 6B_1202/2014) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie | |
| | Jurius | | Videoüberwachung in Liegenschaft mit Mietwohnungen | BGer – Eine Videoüberwachung im allgemein zugänglichen Bereich von Liegenschaften mit Mietwohnungen kann die Privatsphäre der Mieter in unzulässiger Weise verletzen. Ob ein Vermieter ohne Einwilligung der Mieter aus Sicherheitsgründen Überwachungskameras einsetzen darf, muss jeweils aufgrund der Umstände im Einzelfall entschieden werden. In einem ersten entsprechenden Urteil weist das Bundesgericht die Beschwerde der Vermieter eines Mehrfamilienhauses im Kanton Basel-Landschaft ab. (Urteil 4A_576/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Datenschutz | |
| | Jurius | | Altlastensanierung von Schiessplätzen | BGer – Die Eidgenossenschaft trifft keine erweiterte Kostentragungspflicht bei der Altlastensanierung von Schiessplätzen. Das Bundesgericht hebt das davon abweichende Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich im Fall der Schiessanlage Hüntwangen auf und heisst die Beschwerde der Eidgenossenschaft gut. (Urteil 1C_223/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Ökologisches Gleichgewicht | |
| AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT | | | Jurius | | Dublin-Überstellungen von Familien | BVGer – Die von den italienischen Behörden gemachten Zusicherungen entsprechen den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellten Anforderungen an eine individuelle Garantie für eine familiengerechte Unterbringung von Dublin-Rückkehrenden nach Italien. Derzeit beinhalten diese Zusicherungen konkrete Namens- und Altersangaben, die Anerkennung als Familieneinheit sowie allgemeine Garantien einer familiengerechten Unterbringung. Diese Zusicherungen garantieren eine kindergerechte Unterbringung und respektieren die Einheit der Familie. (Urteil D-6358/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, EMRK | |
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| | | Jusletter 2. Mai 2016 |
› | Schwerpunkt-Ausgabe: Sportrecht | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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