news@weblaw | Agenda | dRSK | Lawjobs | Impressum
Online Version
JUSLETTER 18. APRIL 2016

Liebe Leserinnen und Leser

Lange Zeit wurde hinsichtlich der Widerrechtlichkeit im Haftpflichtrecht zwischen zwei Theorien unterschieden: Die subjektive – diese betrachtet jede Schädigung als widerrechtlich, sofern sich aus der Rechtsordnung keine Berechtigung zur Schädigung ergibt – und die objektive, welche dem Prinzip folgt: was nicht verboten ist, ist erlaubt. Inzwischen ist die Lehre dazu übergegangen eine Dreiteilung vorzunehmen, indem sie neuere Widerrechtlichkeitstheorien, welche die Widerrechtlichkeit mit einem Verstoss gegen eine Sorgfaltspflicht, gegen eine  Schutzpflicht oder ein überwiegendes Interesse begründen, unter dem Titel «dritte Widerrechtlichkeitstheorie» zusammenfasst. Michel Verde zeigt auf, dass die Widerrechtlichkeit stets auf einem Verstoss gegen eine Verhaltensnorm beruht, es aber zwischen verschiedene Arten von Verhaltensnormen zu unterscheiden gilt, nämlich solche, die sich auf konkrete Verhaltensweisen beziehen, und solche, die vom Rechtsgut ausgehen und gewissermassen ein in Hinblick auf die Integrität des Rechtsgutes sorgfältiges Verhalten fordern.
 
Mit Urteil vom 26. November 2016 hat das Bundesgericht den unbedingten Vorrang des Freizügigkeitsabkommens Schweiz–EU gegenüber dem innerstaatlichen Recht bekräftigt. Andreas Glaser und Arthur Brunner unterziehen das Urteil hinsichtlich der gegenwärtigen europapolitischen Debatten in der Schweiz einer kritischen Analyse und sind der Ansicht, dass dieses Urteil rechtspolitischen wegweisenden Charakter haben wird (siehe auch Astrid Epiney, Auslegung und Verhältnis des Freizügigkeitsabkommens zum nationalen Recht, in: Jusletter 14. März 2016).
 
Auch Giusep Nay widmet sich u. a. dem gleichen Urteil und tritt den Meinungen entgegen, der Vorrang der EMRK bzw. des Freizügigkeitsabkommens (FZA) mit der EU vor den mit der Ausschaffungs- bzw. der Masseneinwanderungsinitiative angenommenen Verfassungsbestimmungen sei durch das Bundesgericht nicht verbindlich entschieden. Er stellt fest, dass die Ausführungen in den dazu besprochenen Entscheiden keine blossen obiter dicta sind und es daher in dieser Frage keines Meinungsaustausches unter den Abteilungen des Bundesgerichts bedurft hätte.
 
Biba Homsy beleuchtet die neuen Bestimmungen, insbesondere die der «Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen», des neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG), welches am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Sie räumt ein, dass die neuen Regelungen auf den ersten Blick der FINMA einen breiteren und praktischeren internationalen Austausch erlauben, jedoch ergeben sich durch diese abstrakten und mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen ausgestatteten Normen weitere Unsicherheiten (siehe zum Ganzen Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht, insbesondere Harald Bärtschi, Zur Reform des Finanzmarktrechts – eine Standortbestimmung, in: Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht 2015/2016).
 
Ein WLAN-Zugang in Hotels, Restaurants, Shops, Museen, Schulen, Universitäten usw. gehört heute zum Standard. Aber wie steht es mit den rechtlichen Risiken der Anbieter, insbesondere deren zivil- und strafrechtlichen Haftung? Ueli Grüter erläutert die rechtlichen Grundlagen und schlägt praktikable Massnahmen der Anbieter für ein risikominimiertes WLAN-Angebot im öffentlichen Raum vor.
 
Schliesslich bietet uns Roland Pfäffli eine Besprechung der Neuauflage des Handkommentars zum Schweizer Privatrecht.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Michel Verde, Die Widerrechtlichkeit im Haftpflichtrecht

Urteilsbesprechungen
› Andreas Glaser / Arthur Brunner, Politik in der Defensive: Zwischen Vorrang des FZA und dynamischer Rezeption der EuGH-Rechtsprechung

Beiträge
› Giusep Nay, Vorrang Völkerrecht: kein obiter dictum, kein Meinungsaustausch
› Biba Homsy, Nouvelles dispositions en matière de coopération internationale : ouverture ou contrôle de la FINMA ?
› Ueli Grüter, WLAN im öffentlichen Raum

Rezension
› Roland Pfäffli, Rezension: Handkommentar zum Schweizer Privatrecht

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Maintien du droit au séjour pour une femme
› Jurius, Jäger müssen Schwarzwildschäden mitzahlen
› Jurius, Metallwerke Refonda müssen Sanierung vorfinanzieren
› Jurius, FC Servette muss nicht für Polizeieinsatz gegen Fans aufkommen

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Wettbewerbsneutralität bei öffentlich-rechtlichen Anbietern

Rechtsprechungsübersicht
› Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Februar 2016 – März 2016)

Vorschau
Anzeige
Anzeige
Anzeige
› Neu auf Podcasts@Weblaw: Podcasts zum Familienrecht.

› Jetzt zum Subskriptionspreis vorbestellen: Kommentar zum Energierecht.

› Jusletter – Wie schützen wir uns vor zivilen Drohnen?

› Jasmin Felder, Die Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung mit besonderem Blick auf den Schutz Dritter: neu und unentgeltlich in «Magister».

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Michel Verde
Die Widerrechtlichkeit im Haftpflichtrecht

Die Lehre hat diverse Theorien zur Haftungsvoraussetzung der Widerrechtlichkeit entwickelt. Zum einen stehen sich die objektive und die subjektive Widerrechtlichkeitstheorie gegenüber. Zum anderen sind zahlreiche weitere Theorien gebildet worden, die man unter dem Titel «dritte Widerrechtlichkeitstheorie» zusammenfasst. Der Beitrag legt dar, warum die Widerrechtlichkeit im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR grundsätzlich als sog. Verhaltensunrecht zu verstehen ist, und geht auf einzelne Aspekte der Begründung der Widerrechtlichkeit anhand eines Verstosses gegen eine Verhaltensnorm ein.

Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht, Obligationenrecht
URTEILSBESPRECHUNGEN
Andreas Glaser / Arthur Brunner
Politik in der Defensive: Zwischen Vorrang des FZA und dynamischer Rezeption der EuGH-Rechtsprechung

Das Bundesgericht hat kürzlich den unbedingten Vorrang des Freizügigkeitsabkommens Schweiz–EU vor dem innerstaatlichen Recht bekräftigt. Zudem erachtet die urteilende II. öffentlich-rechtliche Abteilung über den Wortlaut hinaus für die Auslegung des Abkommens auch die neuere Rechtsprechung des EuGH für massgeblich und vermag in dem in Art. 121a BV enthaltenen Ziel der Zuwanderungsbegrenzung keinen triftigen Grund für ein Abweichen von der Auslegung des EuGH zu erkennen. Die Autoren unterziehen das Urteil einer betont kritischen Analyse und würdigen es vor dem Hintergrund der gegenwärtigen europapolitischen Debatten in der Schweiz.

Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht, Europarecht, Bilaterale Abkommen CH-EU
BEITRÄGE
Giusep Nay
Vorrang Völkerrecht: kein obiter dictum, kein Meinungsaustausch

In seinen beiden Entscheiden einerseits zum Verhältnis der EMRK zu den Verfassungsbestimmungen der Ausschaffungsinitiative, anderseits des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und des FZA mit der EU zu jenen der Masseneinwanderunsgsinitiative, bejahte das Bundesgericht den Vorrang des Völkerrechts. Manchenorts wird die Meinung vertreten, dies sei lediglich in obiter dicta erfolgt, sei deshalb nicht verbindlich entschieden und könnte auch nur in einem Meinungsaustausch unter allen Abteilungen des Bundesgerichts geklärt werden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Völkerrecht, EMRK, Grundrechte, Verwaltungsrecht, Öffentliches Recht, Bilaterale Abkommen CH-EU

Biba Homsy
Nouvelles dispositions en matière de coopération internationale : ouverture ou contrôle de la FINMA ?

Seit 1. Januar 2016 sind die neuen Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen (Art. 42 ff. FINMAG) in Kraft. Internationale Amtshilfe, Informationsaustausch oder Grenzüberschreitende Prüfungen: Diese Ausdrücke beschreiben alle den gleichen Begriff der Hilfe an eine ausländische Behörde gemäss internationalen Standards. Der Beitrag untersucht die Übermittlungsregeln, welche von der FINMA anzuwenden sind und seit kurzem auch von den Beaufsichtigten. Welche Informationen können von der FINMA oder den Beaufsichtigten wie und wem übermittelt werden? Welches sind die Interventionsmöglichkeiten der FINMA bei einer direkten Übermittlung durch einen Beaufsichtigten? (sts)

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht und Internationales Recht, Datenschutz

Ueli Grüter
WLAN im öffentlichen Raum

Ein drahtloser Internetzugang gehört zu den meist gefragten Dienstleistungen im Tourismus, insbesondere in Hotels und Restaurants. Aber auch Shops, Museen, Schulen, Unis und andere Anbieter im öffentlichen Raum offerieren immer öfter einen WLAN-Zugang. Gleichzeitig fürchten sie den Missbrauch ihrer Internet-Infrastruktur, ja sogar straf- und zivilrechtlich für ihre Kunden und Besucher belangt zu werden. Wie kann man im öffentlichen Raum einen raschen und unkomplizierten Zugang über WLAN gewähren und trotzdem die rechtlichen Risiken minimieren?

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Informatikrecht, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
REZENSION
Roland Pfäffli
Rezension: Handkommentar zum Schweizer Privatrecht

In diesen Tagen ist im Schulthess-Verlag die Neuauflage des Handkommentars zum Schweizer Privatrecht erschienen. Beeindruckend – und damit hebt er sich von allen anderen Kommentaren ab – ist seine formelle Präsentation in 10 handlichen Teilbänden in einem praktischen Schuber. Der Beitrag stellt diese Neuauflage vor.

Beitragsarten: Rezension
Rechtsgebiete: Privatrecht
Anzeige
Top Events
› 19.04.16JusChallenge by FV Jus - Juristisches Quiz für Studierende
Universität Zürich
› 19.04.16Gibt es ein Recht auf AdBlocking?
Bildungszentrum Sihlpost, Sihlpost, Zürich
› 22.04.16Marchés publics 2016
Vergaberecht
Université de Fribourg
› 24.04.16Vergabetagung 16
Vergaberecht
Kongresshaus Zürich
› 24.05.16Save the Date: Webinar@Weblaw Arbeitszeiterfassung
Arbeitsrecht
Online

› 19.04.16JusChallenge by FV Jus - Juristisches Quiz für Studierende
 Universität Zürich
› 21.04.16Matinée du RJN
Strafrecht / Zivilprozessrecht
 Aula des Jeunes-Rives, Espace Louis-Agassiz 1
› 22.04.16Recht aktuell BRUSH UP: Aktuelle Entwicklungen im Aktienrecht
Finanz- und Kapitalmarktrecht
  Hotel Victoria Basel
› 22.04.16Migrations en temps de crises. Enjeux actuels, outils juridiques et perspectives pour l'Europe et la Suisse
Migrationsrecht
 Université de Neuchâtel
› 26.04.16The Right to Food in Times of Crisis and Conflict
Andere Rechtsgebiete
  Universität Zürich, Hauptgebäude, Raum KOL-F-121, Rämistrasse 71
› 27.04.16Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz
Sozialversicherungsrecht
 Messe Luzern

Weitere juristische Veranstaltungen online auf Agenda. Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung in der Agenda der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.

dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Jonas Schweighauser, Inhalt der Kindsvertretung
Urteil 5A_52/2015 vom 17. Dezember 2015

Der dRSK umfasst Rechtssprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Maintien du droit au séjour pour une femme
BGer – Opfer von häuslicher Gewalt - Eine tunesische Staatsangehörige kann in der Schweiz bleiben, trotz eines Vetos des Staatssekretariats für Migration, welches ihre Ausschaffung angeordnet hatte. Das Bundesgericht stützt somit den Entscheid der Waadtländer Behörden. (Urteil 2C_649/2015) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht

Jurius
Jäger müssen Schwarzwildschäden mitzahlen
BGer – Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schwarzwildschäden finanziell beteiligen. Das hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde einer Solothurner Jagdgesellschaft gegen die kantonale Entschädigungspflicht abgewiesen. (Urteil 2C_975/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Grundrechte, Ökologisches Gleichgewicht

Jurius
Metallwerke Refonda müssen Sanierung vorfinanzieren
BGer – Die Metallwerke Refonda in Chippis (VS) müssen Abklärungen für eine Altlastensanierung auf dem Gelände einer Verpackungsfirma in der Nachbargemeinde Siders (VS) vorfinanzieren. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Werke nicht eingetreten. (Urteil 1C_130/2016)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Ökologisches Gleichgewicht

Jurius
FC Servette muss nicht für Polizeieinsatz gegen Fans aufkommen
BGer – Der Fussballclub Servette Genf muss nicht für einen Einsatz der Kantonspolizei Waadt aufkommen, zu welchem es wegen gewalttätigen Servette-Fans gekommen war. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hält fest, dass für eine Überwälzung der Kosten die gesetzliche Grundlage fehlt. (Urteil 2C_780/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Wettbewerbsneutralität bei öffentlich-rechtlichen Anbietern
BVGer – Reicht eine öffentlich-rechtliche Anbieterin ein Angebot ein, in dessen Rahmen sie erheblichen Aufwand für den Gesamtprojektleiter als Eigenleistungen ausweist, ohne entsprechende Kosten aufzurechnen, dann hat die Vergabestelle zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliegt, aufgrund dessen ein Ausschlussgrund vorliegen könnte, bevor sie den Zuschlag erteilt. (Urteil B-3797/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Februar 2016 – März 2016)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Februar 2016 bis und mit 16. März 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Beitragsarten: Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Neu: Ihre Lawjobs-Anzeige wird automatisch auch in Twitter publiziert
twitter.com/Lawjobs_Weblaw

Neue Jobs
› 08.04.16Admeira
Unternehmensjurist/-in 100%
Bern
› 24.03.16Weblaw AG
Mitarbeiter/in Administration/Kundensupport (100%)
Bern

› 18.04.16Badertscher Rechtsanwälte AG
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN
Zürich
› 18.04.16Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln
zwei Staatsanwältinnen / Staatsanwälte (Arbeitspensum je 60-100%)
Wollerau
› 18.04.16Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A
Zürich
› 18.04.16Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
Jurist/in (60 %)
Bern
› 15.04.16Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Kantonale Ethikkommission
Juristische/r Sekretär/in (50%)
Zürich
› 15.04.16Credit Suisse AG
Senior Program Manager Legal Entity Program within International Wealth Management
Zürich
› 15.04.16Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Bereich IP / IT
Zürich
› 14.04.16Autoneum Management AG
Senior Legal Counsel specialized in International Contracts 100 % (f/m)
Winterthur
› 14.04.16Pachmann Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Substitutin/Substitut 100%
Zürich
› 14.04.16Grunder Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (80%-100%)
Baar
› 13.04.16Repower AG
Legal Counsel (w/m)
Landquart
› 13.04.16Freestar-People AG
Manager Corporate Office / Assistant to General Counsel (w/m)
Rümlang
› 13.04.16Personalamt des Kantons Zug
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber (100 %)
Zug
› 12.04.16Zehnder Bolliger & Partner
Kanzleipartner gesucht
Baden
› 12.04.16NOTTER MÉGEVAND & PARTNER AG
Buchhalter(in)
Bern-Liebefeld
› 12.04.16NOTTER MÉGEVAND & PARTNER AG
Liegenschaftsverwalter(in)
Liebefeld
› 12.04.16SIG Combibloc Group AG
Senior Legal Counsel (w/m)
Neuhausen am Rheinfall
› 12.04.16SchaerPartners Avocats
AnwaltsassistentIn
Bern
› 12.04.16Schweizerische Eidgenossenschaft
Juristin/Jurist
Bern
› 12.04.16Schweizerische Eidgenossenschaft
Juriste
Berne
› 12.04.16ZHAW
eine Juristin/einen Juristen (100 %)
Winterthur
› 12.04.16Klein Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 12.04.16Interkantonales Labor
Juristin / Jurist (50%)
Schaffhausen
› 11.04.16VISCHER AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Zürich
› 11.04.16Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Juristische/n Mitarbeiter/in 100 %
Vaduz (LI)
› 11.04.16Swisscard AECS AG
Legal Counsel mit CH-Anwaltspatent
Horgen
› 11.04.16SIX Group AG
Senior Legal Counsel
Zürich
› 11.04.16Die Schweizerische Post
Avvocato/avvocatessa
Berna

Wiederholungen
› 08.04.16Anwaltsgemeinschaft Baud, Diehl, Dumas, Emmel, Schudel, Stauffer, Suter
Partner/in
Basel
› 08.04.16UBS AG
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin im Legal CIC
Zürich
› 08.04.16Schneider Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 08.04.16Coop Rechtsschutz AG
Jurist/in oder Anwältin/Anwalt (100 %)
Aarau
› 08.04.16Steinbrüchel Hüssy Rechtsanwälte
Anwältin/Anwalt (100%)
Zürich
› 08.04.16Lenz & Staehelin
Anwältin / Anwalt Corporate / Technology Media Telecoms (TMT) / FinTech
Zürich
› 08.04.16Kanton Thurgau
eine juristische Mitarbeiterin oder einen juristischen Mitarbeiter (Legal oder Paralegal)
Frauenfeld
› 07.04.16Stadt Dietikon
Stabsmitarbeiter/in Rechtsdienst/Controlling Bauwesen 80 %
Dietikon
› 07.04.16SUVA
(Digital) Compliance Officer (m/w)
Luzern
› 07.04.16Dr. Caterina Nägeli
Wir suchen einen Anwalt/eine Anwältin
Zürich
› 07.04.16Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Juristische/n Mitarbeiter/in 100 %
Vaduz, Liechtenstein
› 07.04.16KPMG AG
Rechtsanwalt (w/m) im Bereich Wirtschaftsrecht
Zürich
› 07.04.16Kanton Thurgau
Obergerichtsschreiberin / Obergerichtsschreiber
Frauenfeld
› 07.04.16Appellationsgericht Basel-Stadt
Gerichtsschreiber/in (100%)
Basel
› 06.04.16Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS
Jurist/in (80-100%)
Zürich oder Lausanne
› 06.04.16Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten im Fachbereich Strafrecht
Luzern
› 06.04.16HDI Global SE
Juristen (m/w) 100%
Zürich
› 06.04.16Universität Zürich
eine Juristin oder einen Juristen (80 – 100%)
Zürich
› 05.04.16Kanton Luzern
Gerichtsschreiber/in 90-100%
Luzern
› 05.04.16Baker & McKenzie Zurich
Assistentin (90-100%)
Zürich
› 05.04.16ombudscom
italienisch und deutsch sprachige/n juristische/n Mitarbeiter/in 50-80%
Bern
› 05.04.16Kanton Luzern
Gerichtsschreiber/in Zwangsmassnahmengericht
Kriens
› 04.04.16Krneta Partner Rechtsanwälte
Anwältin/Anwalt (mind. 60%)
Bern
› 04.04.16Wicki Partners AG
Partner/innen
Zürich
› 04.04.16Reetz Sohm Rechtsanwälte
eine/n Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%) und eine/n Substitutin / Substituten (MLaw oder BLaw)
Küsnacht ZH
› 04.04.16Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Juristen (w/m)
Bern
› 04.04.16SCHWEIGER Advokatur / Notariat, Zug
Substitutin / Substitut
Zug
› 04.04.16VOSER RECHTSANWÄLTE AG
Rechtsanwalt (m/w)
Baden
› 02.04.16Pestalozzi Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Banking & Finance
Zürich
› 01.04.16FDG Conseil Sàrl
Avocat(e) avec brevet
Valais
› 01.04.16Bundesverwaltungsgericht
Greffier / Greffière
St. Gallen
› 30.03.16Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten Öffentliches Recht 50%
Luzern
› 30.03.16Personalamt des Kantons Zug
stv. Leiterin / stv. Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit inkl. Abteilungsleitung (100 %)
Zug
› 29.03.16CONCORDIA
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (100 %)
Luzern
› 29.03.16Bundesverwaltungsgericht
Juristische/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter
St. Gallen
› 29.03.16STARTUPS.CH
Head of Legal (w/m) 80% - 100%
Winterthur oder Zürich
› 24.03.16Kanton Aargau
zwei Oberrichter oder Oberrichterinnen mit einem Pensum von total 190%
Aarau
› 24.03.16Kanton Thurgau
Juristin / Juristen
Frauenfeld
› 24.03.16Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Praktikant/in 100 %
Vaduz, Liechtenstein
› 24.03.16staehelin olano / Advokatur und Notariat
ADVOKATIN / ADVOKAT
Basel
› 24.03.16RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT / Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
Ordentliche/n Professor/in für Staats- und Verwaltungsrecht (100%)
Freiburg
› 24.03.16BDO AG
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Zürich
› 24.03.16Scholl Lienhard & Partner SLP Advokatur und Notariat
Selbstständige Partnerschaft in Anwaltskanzlei
Aarau
› 23.03.16Pestalozzi Rechtsanwälte AG
Steuerexperten / Steuerexpertin
Zürich
› 23.03.16Raggenbass Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Amriswil und Kreuzlingen
› 23.03.16Gewerkschaft Unia
Juristin/ -en 80-100%
Bern
› 22.03.16factum advocatur
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN IN KANZLEIPARTNERSCHAFT
St. Gallen
› 22.03.16UBS AG
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin Derivate / Strukturierte Produkte
Opfikon
› 22.03.16BEELEGAL Bösiger. Engel. Egloff
Assistentin mit Teamgeist (100 %)
Zürich
› 22.03.16Kanton Thurgau
ein Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Arbon
› 21.03.16Partners Group
Junior Structurer
Zug
› 21.03.16Schweizerische Eidgenossenschaft
eine juristische Praktikantin / einen juristischen Praktikanten
Bern-Liebefeld
› 21.03.16Bundesverwaltungsgericht
greffier / greffière
St. Gallen
› 21.03.16Thouvenin Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich

Möchten Sie Ihre Stellenanzeige auch in Jusletter publizieren? Lawjobs ist die grösste juristische Stellenplattform der Schweiz. Ihre Stellenanzeige erscheint während 4 Wochen auf lawjobs.ch, monster.ch und jobpilot.ch sowie auf Twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online-Zeitschrift Jusletter an mehr als 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Auf weblaw.ch verzeichnen wir monatlich über 85'000 Besuche. Für eine noch exklusivere Position Ihrer Stellenanzeige bietet Ihnen die Weblaw AG neu den Service Lawjobs Special Box an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Jusletter 25. April 2016
› Thomas Jutzi / Christoph Feuz, MiFID II, AIFMD und UCITSD: Auswirkungen des EU-Vermögensverwaltungsrechts auf das grenzüberschreitende Geschäft Schweizer Finanzintermediäre
› Kevin Hubacher, Schweizer Kartellrecht 2015 – ein Jahresrückblick
› Markus Hess / Omar Abo Youssef, Die Übergangsbestimmung zum qualifizierten Steuervergehen als Geldwäschereivortat
› Linda Sutter / Urs Sutter, Rezension: Schwander – Das Opfer im Strafrecht

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


Jusletter – Die grösste juristische Universalzeitschrift der Schweiz.

Impressum.

Fachredaktionen.

Kontakt Redaktion.

jusletter@weblaw.ch

Auskunft und Abonnement.

info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

Adress-Änderungen und Abmeldung.

https://register.weblaw.ch

Informationen zu Campus.

Mediadaten und Werbung in Jusletter.

ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

Zugang zu allen Artikeln in Jusletter.

› Volltextsuche
› Chronologie (Liste aller Jusletter-Ausgaben)
› Schwerpunkt-Ausgaben (alle Schwerpunkt-Ausgaben auf einen Blick)

Statistik.

E-Mail-Empfänger: 24'019
Personen mit Passwort: 19'427

Abkürzungen.

sk = Simone Kaiser, sl = Sandrine Lachat,
sts = Stéphanie Schwab, bk = Barbara Kummer,
nse = Nadine Send

www.jusletter.ch

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.

Weblaw AG | CyberSquare | Laupenstrasse 1 | 3008 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch