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JUSLETTER 8. FEBRUAR 2016
Liebe Leserinnen und Leser
 
«Indizierende Umstände» im Privatversicherungsrecht sind Sachverhalte, die typischerweise keine direkte Ursache eines Versicherungsfalles darstellen. Sie können jedoch auf weitere, den Eintritt oder Umfang des Versicherungsfalles beeinflussende, Tatsachen hindeuten oder zu deren Feststellung führen, weshalb sie der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach Art. 4 Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) unterliegen. Andrea Eisner-Kiefer setzt sich mit einem Urteil des Bundesgerichts vom 29. Oktober 2015 auseinander, der sich zum ersten Mal ausführlich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Falschangaben zu indizierenden Umständen den Versicherer von der Leistungspflicht befreien können.
 
Die Schweizer Stimmberechtigten haben sich mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Der Bundesrat hat nun diese Initiative, die Zweitwohnungsverordnung sowie das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über Zweitwohnungen auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt (siehe auch Adriano Marantelli, Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben – eine Bestandesaufnahme, in: Jusletter 2. Februar 2015). Die neue Gesetzgebung betont die Übertragung von Kompetenzen bei der Raumplanung der Kantone an den Bund. David Equey befürchtet durch diese Zentralisierung eine deutliche Erhöhung des Verwaltungsaufwandes für die Behörden.
 
Stellt Art. 3 Abs. 2 lit. c Bankengesetz (BankG) wirklich eine aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) dar? Philipp Haberbeck vertieft diese Frage anhand des von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA am 17. Dezember 2015 gegen sechs ehemalige Manager und Händler des UBS-Devisen- und Edelmetallgeschäftes verhängten Berufsverbots (vgl. dazu Philipp Haberbeck, Das Tatbestandselement der Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen in den Art. 33–35 FINMAG, in: Jusletter 2. November 2015). Nach der Analyse des Autors ist Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG zu unbestimmt formuliert, um als aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 FINMAG dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot zu genügen.
 
Im öffentlichen Beschaffungswesen ist das Kriterium des Transports besonders umstritten: Einerseits können Art und Weise des Transports sowie der zurückgelegte Transportweg einen grossen Einfluss auf die CO2-Bilanz eines Beschaffungsprojekts ausüben und ein wirksames Instrument für den Schutz der Umwelt darstellen. Anderseits kann die Berücksichtigung von transportbedingten Faktoren zu einer Diskriminierung ortsfremder Anbieter führen. Vor diesem Hintergrund begrüssen Rolf H. Weber und Rika Koch, dass der Bund die Umweltvorschriften des geänderten Government Procurement Agreement (GPA) in der Revision des Schweizer Beschaffungsgesetzes berücksichtigen will.
 
Marc Steiner beschäftigt sich im Sinne eines Beitrages für die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unterstützten Verwaltungsrechtspflegetagung in Astana (Kasachstan) vom 5. und 6. November 2015 mit der Schnittstelle zwischen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht. Er behandelt die Vollstreckungsverfügung und deren Anfechtung im Schweizer Recht, die Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB  die Vollstreckung von Geldforderungen der öffentlichen Hand sowie die Ersatzvornahme inkl. Auferlegung der durch die Vollstreckung entstehenden Kosten.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Stéphanie Schwab
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Urteilsbesprechungen
› Andrea Eisner-Kiefer, Indizierende Umstände: Urteil des Bundesgerichts 4A_150/2015 vom 29. Oktober 2015

Beiträge
› David Equey, Résidences secondaires : de l’Initiative « Weber » à la législation et à la réglementation d’application
› Philipp Haberbeck, Stellt das Gewährserfordernis gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG eine aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 FINMAG (Berufsverbot) dar?
› Rolf H. Weber / Rika Koch, Berücksichtigung des Transports
› Marc Steiner, Die Durchsetzung von Verfügungen nach schweizerischem Verwaltungsrecht

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
› Jurius, Teilzeit-Erwerbstätige werden bei IV-Renten diskriminiert

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, St. Galler Polizei darf Angetrunkene im Appenzell kontrollieren
› Jurius, Elternteil kann Unterhalt nicht für volljähriges Kind einfordern
› Jurius, Lebenslängliche Freiheitsstrafe und Verwahrung

Medienmitteilungen
› Jurius, Grenzüberschreitendes Geschäft mit US-Kunden

Rechtsprechungsübersicht
› Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Dezember 2015 – Januar 2016

Vorschau
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› BFonline und Weblaw App Aktualisierung: Seit 1. Januar 2016 gültige Regelungen.

› dRSK (Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar): Monatsübersicht Januar 2016, Ausgabe 56.

› Neu im Push-Service Entscheide: Publizierte Gerichts- und Verwaltungsentscheide des Kantons Aargau.

› Neu im Push-Service Entscheide und dRSK: Lawblogswitzerland.ch.

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URTEILSBESPRECHUNGEN
Andrea Eisner-Kiefer
Indizierende Umstände: Urteil des Bundesgerichts 4A_150/2015 vom 29. Oktober 2015

Art. 6 Abs. 3 Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) befreit den Versicherer von der Leistungspflicht, wenn eine erhebliche Gefahrstatsache, die bei Vertragsschluss nicht oder nicht richtig angezeigt wurde, den Eintritt oder Umfang des Versicherungsfalles beeinflusst hat. Anzeigepflichtig sind auch indizierende Umstände, die typischerweise keine direkte Ursache eines Versicherungsfalles sein können. Nicht eindeutig geklärt war bislang, ob bei Verletzung der Anzeigepflicht durch Falschangaben zu einem indizierenden Umstand das Kausalitätserfordernis von Art. 6 Abs. 3 VVG überhaupt erfüllt werden kann. Das Bundesgericht hat sich nun erstmals ausführlicher mit dieser Frage befasst.

Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht, OR besonderer Teil
BEITRÄGE
David Equey
Résidences secondaires : de l’Initiative « Weber » à la législation et à la réglementation d’application

Am 1. Januar 2016 traten das Bundesgesetz und die Verordnung über Zweitwohnungen in Kraft. Diese Gesetzestexte definieren die Bedingungen für die Umsetzung des Art. 75b BV, welcher vom Volk und den Kantonen am 11. März 2012 angenommen wurde. Sie sehen weitere Ausnahmen vor für bestehende Wohnungen, Neubauten und denkmalgeschützte Gebäude. Es fehlt jedoch zuweilen an Klarheit. Der Beitrag zielt darauf ab, einige Präzisierungen angesichts der vorbereitenden Arbeiten und gefällten Urteilen zu Art. 75b BV und der Übergangsverordnung vom 22. August 2012 zu machen. (sts)

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht

Philipp Haberbeck
Stellt das Gewährserfordernis gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG eine aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 FINMAG (Berufsverbot) dar?

Art. 33 Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) «Berufsverbot» enthält selbst keine konkrete Verhaltensvorschrift, sondern sanktioniert «eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen». Entsprechend ist unter dem Gesichtswinkel des Bestimmtheitsgebotes die jeweilige aufsichtsrechtliche Bestimmung darauf hin zu prüfen, ob sie ausreichend präzise formuliert ist. Nach in diesem Beitrag dargelegter Auffassung ist dies bezüglich der Gewährsbestimmung von Art. 3 Abs. 2 lit. c Bankengesetz (BankG) nicht der Fall, womit es sich nach Auffassung des Autors beim Gewährsartikel nicht um eine aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 FINMAG handelt.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Bankrecht, Aufsichtsrecht, Bankrecht

Rolf H. Weber / Rika Koch
Berücksichtigung des Transports

Die Möglichkeit, transportbezogene Umweltkriterien im öffentlichen Beschaffungswesen zu berücksichtigen, ist bisher rechtlich kaum geklärt: Werden in der Ausschreibung umweltschonende Transportarten bevorzugt, lässt sich damit zwar ein Umweltschutzbeitrag leisten, doch verletzt dies allenfalls das Diskriminierungsverbot des Government Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO). Der Beitrag beleuchtet diese Kontroverse und zeigt den Spielraum auf, den die Schweiz mit der Revision des GPA 2012 für die Berücksichtigung von transportbezogenen Umweltkriterien im Beschaffungswesen gewonnen hat.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Energie- und Umweltrecht, Vergaberecht

Marc Steiner
Die Durchsetzung von Verfügungen nach schweizerischem Verwaltungsrecht

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem selten gewählten Thema der Vollstreckung an der Schnittstelle zwischen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht. Besondere Bedeutung wird dem Rechtsschutz gegen Vollstreckungsverfügungen und gegen Anordnungen beigemessen, welche mit einer Strafdrohung gemäss Art. 292 StGB verbunden werden. In Bezug auf die Vollstreckung nach SchKG wird aus aktuellem Anlass (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-3700/2015 vom 16. Oktober 2015) vor allem der Unterschied zur Vollstreckung vertraglicher Forderungen der öffentlichen Hand hervorgehoben.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren, Strafrecht, SchKG
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
Jurius
Teilzeit-Erwerbstätige werden bei IV-Renten diskriminiert
EGMR – Teilzeit-Verdienende sind bei der Zusprache von IV-Renten diskriminiert. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg festgestellt. Er beurteilte den Fall einer Mutter, welcher nach der Geburt von Zwillingen eine IV-Rente verweigert worden war. (Urteil 7186/09)
Beitragsarten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Rechtsgebiete: EMRK, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
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Andere Rechtsgebiete
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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Gianni Fröhlich-Bleuler, Verjährungsfrist bei Ehrverletzung im Internet
Urteil 6B_473/2015 vom 2. Dezember 2015, zur Publikation vorgesehen

› Gion Giger, Bundesverwaltungsgericht hebt die Verfügung der WEKO in Sachen Altimum SA («Bergsportartikel») auf
Urteil B-5685/2012 vom 17. Dezember 2015

› Andreas Dudli, Teilnahmerecht der beschuldigten Person im Strafverfahren
Urteil 6B_492/2015 vom 2. Dezember 2015, zur Publikation vorgesehen

› Andreas Dudli, Die Anscheinsbevollmächtigung bei juristischen Personen
Urteil 4A_710/2014 vom 3. Juli 2015, publiziert als BGE 141 III 289

› Claude Ehrensperger, Bundesgerichtsentscheid im Swap-Fall
Urteil 2C_364/2012 vom 5. Mai 2015, zur Publikation vorgesehen

› Andreas Dudli, Die Zulässigkeit der Abtrennung von Verfahren gem. Art. 30 StPO
Urteil 1B_187/2015 vom 6. Oktober 2015

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PERSONALIA
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› Claudia Schoch Zeller neue UBI-Vizepräsidentin.

› Neue Partner und neuer Konsulent bei Blum&Grob Rechtsanwälte AG.

› Wenger & Vieli AG schließt sich dem globalen Steuerberatungsnetzwerk WTS Global an.

› Prof. Dr. iur. Lorenz Droese wird Konsulent bei Wenger & Vieli Rechtsanwälte.

› Rainer Deecke und Patrick Wagner werden Partner bei schadenanwaelte.ch.

› Christoph Brunner ist neu Partner der Arbitration / Litigation Boutique Peter & Partners in Bern/Genf.

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AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
St. Galler Polizei darf Angetrunkene im Appenzell kontrollieren
BGer – Die St. Galler Polizei darf angetrunkene Automobilisten auch ausserhalb des Kantonsgebiets kontrollieren und sie zu einer Blutabnahme bringen. Ein so erhobener Beweis darf vor Gericht verwendet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und einen Freispruch des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden aufgehoben. (Urteil 6B_553/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafprozessrecht

Jurius
Elternteil kann Unterhalt nicht für volljähriges Kind einfordern
BGer – Ausstehende Unterhaltsbeiträge für ein Kind müssen vom obhutsberechtigten Elternteil eingefordert werden, bevor das Kind volljährig wird. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer Mutter entschieden, die ihren Ex-Mann auf rund 21’000 Franken betrieb. (Urteil 5A_984/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: SchKG, Familienrecht. Eherecht

Jurius
Lebenslängliche Freiheitsstrafe und Verwahrung
BGer – Die Verurteilung eines Täters zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe schliesst die gleichzeitige Anordnung einer Verwahrung nicht aus. (Urteil 6B_513/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie, Freiheitsentziehende Sanktionen
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Grenzüberschreitendes Geschäft mit US-Kunden
Zwischen 2010 und 2011 führte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ein Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär & Co. AG. Gegenstand des Verfahrens war das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft der Bank mit US-Privatkunden.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Bankrecht
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Dezember 2015 – Januar 2016
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Dezember 2015 bis und mit 16. Januar 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Beitragsarten: Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
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juriste-marques (80 – 100 %)
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Geneva
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Schaffhausen
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wiss. Assistenten / Assistentin Privatrecht (50%)
Luzern
› 15.01.16Avadis Vorsorge AG
Legal/Compliance Officer (m/w), 80–100%
Baden
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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Lugano
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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (100%)
Zürich
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Assistentin / Assistenten 100%
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Gerichtsschreiber/in
St. Gallen
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Männedorf
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Zürich
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Jusletter 15. Februar 2016
› Andreas Martens, Gesundheitsmassnahmen bei Verzicht auf Arbeitszeiterfassung: Anforderungen aus arbeitswissenschaftlicher Sicht
› Sarah Biayi, Recherche de la vérité vs. secret médical lors de l’instruction pénale
› Luca Cirigliano, Die Reform der Arbeitszeiterfassungs-Pflicht nach Art. 73a ArGV1
› Andrea Opel, Fischen in trüben Gewässern – rechtsstaatlich fragwürdige Gruppenauskünfte an die Niederlande
› Roland Pfäffli, Rezension: Gesellschafts- und Handelsrecht

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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