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JUSLETTER 1. FEBRUAR 2016

Liebe Leserinnen und Leser

Ob Privatkonkurs nur bei Vorliegen von verwertbarem Vermögen möglich ist, damit beschäftigt sich Thomas Meier. Sofern ein Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten für das summarische Verfahren geleistet worden ist oder Aktiven in diesem Umfang vorhanden sind, sprechen die gewichtigeren Argumente dafür, den Konkurs zu eröffnen, auch wenn kein darüber hinausgehendes Vermögen vorliegt.
 
Bargeldzahlungen von grösseren Summen gelten heutzutage aus geldwäschereirechtlicher Sicht als potenziell verdächtig. Eine Neuerung ist aber, dass fortan auch Nicht-Finanzintermediäre Sorgfalts- und Meldepflichten zu beachten haben, wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäfts Beträge über CHF 100’000 in bar entgegennehmen (siehe dazu auch Arnaud Beuret, Das Schweizerische Geldwäschereibekämpfungsdispositiv und seine Neuerungen, in: Jusletter 23. Februar 2015). Dies ist auch insofern beachtlich, als Händler im Gegensatz zu Finanzintermediären keine Bewilligung für ihre Tätigkeit benötigen und keiner Aufsichtsbehörde unterstellt sind. Peter Burckhardt und Andreas Hösli zeigen praktische Umsetzungsansätze auf und fassen die wichtigsten strafrechtlichen Risiken zusammen.
 
Auch in diesem Jahr stellt Daniel Jositsch die aktuellen Tendenzen in der strafrechtlichen und in der strafprozessrechtlichen Gesetzgebung zusammen (vgl. Daniel Jositsch, Land in Sicht – die AT-Revision nähert sich einem erfolgreichen Ende, in: Jusletter 2. März 2015). Insbesondere werden die Lösungsansätze zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und pädosexueller Straftaten sowie der zunehmenden Gewalt gegenüber Amtspersonen betrachtet und abgewogen.
 
Der Bundesrat hat am 9. November 2015 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes eröffnet. Diese sieht vor, den Rechtsschutz bei wichtigen Fragen auszubauen und in weniger bedeutenden Fällen einzuschränken. André Kuhn und Yvan Jeanneret betrachten die Einschränkung der Weiterzugsmöglichkeit ans Bundesgericht auf Bussen über CHF 5‘000 und fragen: «Sind die Folgen dieser Einschränkung wirklich kompatibel mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung?».
 
Roland Pfäffli schliesslich bietet uns eine Besprechung des Werkes «Grundpfandrechte zwischen Flexibilität und Schutz, Ein kontinentaleuropäischer Rechtsvergleich und neue Gedanken zu einer Eurohypothek» von Caroline S. Rupp.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Stéphanie Schwab
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
In eigener Sache:
Leider ist es im Beitrag Christoph Brunner / Markus Vischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2014 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide, in: Jusletter 14. Dezember 2015 zu Textverschiebungen gekommen, für die die Autoren nicht verantwortlich sind. Die korrigierte Fassung ist jetzt online abrufbar.
INHALTSVERZEICHNIS
Urteilsbesprechungen
› Thomas Meier, Privatkonkurs nur bei Vorliegen von verwertbarem Vermögen?

Beiträge
› Peter Burckhardt / Andreas Hösli, Neue strafrechtliche Risiken für Händler bei Barzahlungen über CHF 100’000
› Daniel Jositsch, Das Strafrecht als Allheilmittel
› André Kuhn / Yvan Jeanneret, L’accès au Tribunal fédéral sera-t-il dorénavant réservé aux prévenus fortunés ?

Rezension
› Roland Pfäffli, Rezension: Grundpfandrechte zwischen Flexibilität und Schutz, Ein kontinentaleuropäischer Rechtsvergleich und neue Gedanken zu einer «Eurohypothek»

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Verjährungsfrist wird durch Strafbefehl nicht unterbrochen
› Jurius, Arbeitgeber ist bei Erwerbsersatzfragen keine reine Zahlstelle
› Jurius, Affäre Mörgeli
› Jurius, Chauffeur de car acquitté
› Jurius, Gemeinde hat Tierschützerdemo zu Unrecht nicht bewilligt
› Jurius, Luxus-Resort Aminona weiterhin im Gegenwind
› Jurius, Sozialhilfe zurecht gestrichen
› Jurius, Kleine Mängel machen aus Luxusvilla kein gewöhnliches Wohnhaus

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, ComCom muss Preise für Entbündelung der letzten Meile überprüfen
› Jurius, ASTRA muss Bedarf an Autobahnrastplatz belegen

Medienmitteilungen
› Jurius, Auslieferung von Fussballfunktionär an die USA
› Jurius, Basel-III-Regulierung: Agenda 2016

Gesetzgebungsübersicht
› Jurius, Verzeichnis der auf Februar 2016 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

Vorschau
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› Buch BF Update 2016 – Jetzt vorbestellen.

› Neu im Push-Service Entscheide: Publizierte Gerichts- und Verwaltungsentscheide des Kantons Aargau.

› Jusletter – Selbst- und Fremdbestimmung am Lebensende.

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URTEILSBESPRECHUNGEN
Thomas Meier
Privatkonkurs nur bei Vorliegen von verwertbarem Vermögen?

Im Urteil 5A_915/2014 vom 14. Januar 2015 hat das Bundesgericht festgehalten, dass der Antrag auf Konkurseröffnung gestützt auf Art. 191 SchKG rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Schuldner weiss, dass die Konkursmasse über keine Aktiven verfügen wird. Dadurch wird der Anwendungsbereich dieser Norm in der Praxis erheblich eingeschränkt. Im Beitrag werden nach einer Darstellung des französischsprachigen Entscheids die Argumente, die für und gegen diese Praxis sprechen, erörtert.

Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: SchKG, Privatrecht
BEITRÄGE
Peter Burckhardt / Andreas Hösli
Neue strafrechtliche Risiken für Händler bei Barzahlungen über CHF 100’000

Infolge der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Verschärfungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sind neu insbesondere auch Händler in den Fokus des Schweizer Anti-Geldwäschereidispositivs geraten. Dadurch entstehen für sie neue Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit Bargeldtransaktionen über CHF 100’000. Die Autoren fassen die wesentlichen Neuerungen für Händler zusammen, zeigen einige praktische Umsetzungsansätze auf und weisen auf die wichtigsten strafrechtlichen Risiken hin.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Bankrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation

Daniel Jositsch
Das Strafrecht als Allheilmittel

Wenn ein Missstand entdeckt und öffentlich diskutiert wird, lässt der Ruf nach einer Lösung im Strafrecht nicht lange auf sich warten. Dabei bereitet es dem Parlament ganz offensichtlich zunehmend Schwierigkeiten, Mass zu halten. Dies zeigen die aktuellen Tendenzen in der Gesetzgebung, sei es bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität, zunehmender Gewalt gegenüber Amtspersonen oder der Bekämpfung pädosexueller Straftaten. Auf diese und weitere aktuelle politische Brennpunkte, die das Strafrecht und das Strafprozessrecht betreffen, wird im Beitrag eingegangen.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafprozessrecht

André Kuhn / Yvan Jeanneret
L’accès au Tribunal fédéral sera-t-il dorénavant réservé aux prévenus fortunés ?

Der vorgeschlagene Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG) vom 4. November 2015 sieht vor, dass Bussen von weniger als CHF 5‘000 nicht mehr – oder nur noch ausnahmsweise – ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Die Autoren untersuchen die möglichen Auswirkungen einer solchen Revision: Verfahren ans Bundesgericht nur noch für vermögende Angeklagte; definitive Auferlegung von Ersatzfreiheitsstrafen an die weniger Begüterten durch die kantonalen Berufungsinstanzen; Justizirrtümer. Sind solche Folgen wirklich akzeptabel und kompatibel mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung? (sts)

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie
REZENSION
Roland Pfäffli
Rezension: Grundpfandrechte zwischen Flexibilität und Schutz, Ein kontinentaleuropäischer Rechtsvergleich und neue Gedanken zu einer «Eurohypothek»

Kürzlich ist eine Dissertation zum Grundpfandrecht im Rechtsvergleich zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien erschienen. Im Anschluss daran entwickelt die Autorin Vorschläge für eine «Eurohypothek», d.h. für ein gemeinsames Grundpfandrecht für die Europäische Union.

Beitragsarten: Rezension
Rechtsgebiete: Sachenrecht
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Top Events
› 25.02.16IRIS 2016
Informatik, Internet und Recht
Universität Salzburg
› 26.02.1612. GwG-Fachtagung: Aktuelle Entwicklungen
in der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Finanz- und Kapitalmarktrecht / Strafrecht
Novotel Hotel Zürich City-West
› 27.05.16Job Fair 2016
Kongresshaus Zürich, Gotthardstrasse 5

› 05.02.168. Freiburger Kartellrechtstagung / 8ème Journée fribourgeoise de droit de la concurrence
Wirtschaftsrecht / Kartellrecht
 Université de Fribourg
› 11.02.16L'égalité entre femmes et hommes dans les relations de travail
Arbeitsrecht
 Aula des Jeunes-Rives, Espace Louis-Agassiz 1
› 18.02.167e Journée des Start-Up, des PME et de l'Innovation - Le financement de l'innovation
Immaterialgüterrecht / Gesellschaftsrecht / Steuerrecht
 Université de Neuchâtel
› 24.02.16Kinderorientierte Gespräche führen
Familienrecht
 Hochschule Luzern

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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Simon Fluri, Les motifs pouvant justifier l'annulation ab ovo d'une procédure d'attribution d'un marché public
Urteil 2C_876/2014 vom 4. September 2015, zur Publikation vorgesehen

› Rene Hirsiger, Fristlose Entlassung bei Bagatellschaden
Urteil 4A_395/2015 vom 2. November 2015

› Rene Hirsiger, Aufteilung zwischen Lohn und Dividende eines Arbeitnehmers/Gesellschafters
Urteil 9C_327/2015 vom 3. Dezember 2015, zur Publikation vorgesehen

› Kathrin Nüesch Piedra Guerra, Ersatz des Vertrauensschadens als Rechtsfolge des Vertrauensschutzes
Urteil A-4730/2014 vom 17. September 2015

› Giulia Marelli, Unfreiwilligkeit beim Rücktritt nach Art. 260bis Abs. 2 StGB
Urteil 6B_90/2015 vom 23. Juli 2015

Der dRSK umfasst Rechtssprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
PERSONALIA
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt.
› Neuer Partner bei Walder Wyss

› Melissa Magliana gewinnt den Advocacy Preis der Schweiz. Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit

Weitere Neuigkeiten aus dem Who is Who der Rechtswelt finden Sie hier. Mehr Informationen zu den Konditionen finden Sie auf unserer Competence Seite.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Verjährungsfrist wird durch Strafbefehl nicht unterbrochen
BGer – Ein Strafbefehl ist kein erstinstanzliches Urteil. Er unterbricht daher die Verjährungsfrist von drei Jahren nicht. Dieser Grundsatzentscheid des Bundesgerichts kommt einem Automobilisten zugute, der ursprünglich eine Busse von 290 Franken wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen sollte. (Urteil 6B_608/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafprozessrecht

Jurius
Arbeitgeber ist bei Erwerbsersatzfragen keine reine Zahlstelle
BGer – Zahlt eine Ausgleichskasse eine zu hohe Erwerbsausfallentschädigung an einen Arbeitgeber aus, darf sie eine zu Unrecht erbrachte Leistung auch bei diesem zurückfordern. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kasse sich nicht direkt an den Arbeitnehmer wenden muss, der in den Genuss der zu hohen Auszahlung gekommen ist. (Urteil 9C_498/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Arbeitslosenversicherung

Jurius
Affäre Mörgeli
BGer – Der Expertenbericht über die Qualität der von Christoph Mörgeli betreuten medizinhistorischen Doktorarbeiten an der Universität Zürich kann nun eingesehen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines damaligen Doktoranden abgewiesen, der sich gegen die Offenlegung wehrte. (Urteile 1C_381/2015 und 1C_421/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Jurius
Chauffeur de car acquitté
BGer – Ein Buschauffeur wurde definitiv vom Bundesgericht im Prozess gegen einen jungen Fahrgast freigesprochen. Dieser hatte angedroht, alles kaputt zu schlagen und gefordert, dass der Chauffeur den Bus auf der Autobahn anhalten solle. Der Fahrgast wurde daraufhin von einem Auto angefahren. (Urteil 6B_291/2015) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht

Jurius
Gemeinde hat Tierschützerdemo zu Unrecht nicht bewilligt
BGer – Die Gemeinde Regensdorf (ZH) durfte dem Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) die Bewilligung für eine Tierschutzkundgebung nicht mit der Begründung verweigern, dass der Verein nicht den genauen Grund der Demonstration mitteilen wolle. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit eine Beschwerde des VgT gutgeheissen. (Urteil 1C_550/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit

Jurius
Luxus-Resort Aminona weiterhin im Gegenwind
BGer – Zwei Umweltorganisationen haben vor Bundesgericht einen Sieg gegen das Bauprojekt des Luxus-Resorts Aminona in Mollens (VS) errungen. Der Quartierplan für einen Teil des Grossprojekts hätte nicht bewilligt werden dürfen. Die zugrunde liegenden Zonenpläne sind veraltet, wie das Bundesgericht festhält. (Urteil 1C_568/2014 und 1C_576/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht

Jurius
Sozialhilfe zurecht gestrichen
BGer – Die Einwohnergemeinde Thun hat bei einem Sozialhilfebezüger die Leistungen zu Recht eingestellt, der zwischen Dezember 2006 und Mai 2014 55 Autos eingelöst hatte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hält fest, dass der Verdacht auf Autohandel nicht ausgeräumt werden konnte. (Urteil 8C_602/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Sozialhilferecht

Jurius
Kleine Mängel machen aus Luxusvilla kein gewöhnliches Wohnhaus
BGer – Ein Ehepaar mietete 2008 in Vésenaz (GE) eine Siebeneinhalbzimmer-Villa, focht nach einigen Monaten den Anfangsmietzins von rund 14’500 Franken als missbräuchlich an und verlangte eine Reduktion auf 4’000 Franken. Das geht nicht, hat das Bundesgericht nun entschieden. (Urteil 4A_257/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil, Miet- und Pachtrecht
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
ComCom muss Preise für Entbündelung der letzten Meile überprüfen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Telekommunikationanbieters Sunrise im Zusammenhang mit den Tarifen für den Zugang zum Swisscomnetz teilweise gutgeheissen. Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom muss bei der Berechnung der Preise in vielen Punkten nochmals überprüfen. (Urteil A-549/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Postwesen, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze

Jurius
ASTRA muss Bedarf an Autobahnrastplatz belegen
BVGer – Die Erneuerung des Autobahnrastplatzes an der A1 auf dem Gemeindegebiet von Oberengstringen (ZH) kann nicht bewilligt werden, ohne dass die Notwendigkeit von dessen Weiterbestehen überprüft wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde der Gemeinde Oberengstringen gutgeheissen. (Urteil A-2332/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Strassenverkehr
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Auslieferung von Fussballfunktionär an die USA
Am 23. September 2015 bewilligte das Bundesamt für Justiz die Auslieferung eines Fussballfunktionärs an die USA. Seine dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom 27. Januar 2016 abgewiesen.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe, Auslieferung

Jurius
Basel-III-Regulierung: Agenda 2016
Im Bereich der Basel-III-Liquiditäts- und Eigenmittelregulierung sind in diesem Jahr verschiedene Anpassungen geplant. Diese Arbeiten führen zu Revisionen der Liquiditäts- und Eigenmittelverordnung sowie von FINMA-Rundschreiben. Die vorbereitenden Arbeiten werden jeweils von nationalen Arbeitsgruppen begleitet.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
GESETZGEBUNGSÜBERSICHT
Jurius
Verzeichnis der auf Februar 2016 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.

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Neue Jobs
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Winterthur
› 18.01.16Meyer Burger Technology AG
Steuerexperten (w/m)
Thun
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Head Compliance for Investment Services & Products (IS&P) and Speciality Lending
Zürich
› 18.01.16GHR Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
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› 18.01.16DAS Protection Juridique SA
Juriste / Avocat(e)
Etoy
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› 18.01.16Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
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Geneva
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Spezialist/in Marken- und Modellrecht
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Zürich
› 15.01.16Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Markenjuristen/in 80 – 100%
Bern
› 15.01.16Universität Zürich
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Zürich
› 15.01.16Kanton Schaffhausen
Juristin / Juristen (70 %)
Schaffhausen
› 15.01.16Universität Luzern
wiss. Assistenten / Assistentin Privatrecht (50%)
Luzern
› 15.01.16Avadis Vorsorge AG
Legal/Compliance Officer (m/w), 80–100%
Baden
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Lugano
› 14.01.16Trachsel Bortolani Partner Rechtsanwälte & Mediatoren
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 14.01.16Kanton Luzern
Staatsanwältin / Staatsanwalt
Kriens
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RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT MIT INTERESSE AN IT, DATEN UND NEUEN TECHNOLOGIEN
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JURISTIN / JURISTEN MIT INTERESSE AM STEUERRECHT
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Freiburg
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St. Gallen
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› 12.01.16Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
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Basel-Landschaft
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› 11.01.16Ems-Chemie AG
Juristen 30 - 50%
Männedorf
› 11.01.16Lenz & Staehelin
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Zürich
› 11.01.16Zürcher Verkehrsverbund (ZVV)
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› 08.01.16Zürcher Spitalärztinnen VSAO
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› 08.01.16Inclusion Handicap
Abteilungsleiter/in Sozialversicherung 80%
Bern
› 07.01.16Hubatka Müller Vetter Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (40 – 60%)
Zürich
› 07.01.16EHB Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung
Leiterin/Leiter Rechtsdienst 60-80%
Zollikofen
› 07.01.16The Swatch Group AG
Jurist/in 100%
Biel/Bienne
› 07.01.16Mercer Private Markets AG
RISK AND COMPLIANCE OFFICER / LEGAL COUNSEL
Zürich
› 07.01.16RKR Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 07.01.16Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Bereich IP / ICT
Zürich
› 06.01.16Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Juristen/in 80 – 100%
Bern
› 06.01.16HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz
Programmleiterin / Programmleiter / juristische/n Beraterin/Berater mit Pensum 85%
Basel
› 06.01.16Walder Wyss AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Banking & Finance
Zürich
› 06.01.16Wohnbaugenossenschaften Schweiz
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (60%)
Zürich
› 06.01.16Kanton Schwyz
Leitende Jugendanwältin / Leitenden Jugendanwalt (100%)
Schwyz
› 04.01.16Hitachi Medical Systems Europe Holding AG
Legal/Compliance Manager Europe (70-100%)
Zug
› 04.01.16Walder Wyss AG
Junior Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 04.01.16Walder Wyss AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 04.01.16Walder Wyss AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
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› 04.01.16Walder Wyss AG
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› 04.01.16Bundesverwaltungsgericht
greffiers/greffières
St. Gallen
› 04.01.16Bundesverwaltungsgericht
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Jusletter 8. Februar 2016
› Andrea Eisner Kiefer, Indizierende Umstände: Urteil des Bundesgerichts 4A_150/2015 vom 29. Oktober 2015
› Rolf H. Weber / Rika Koch, Stellt das Gewährserfordernis gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG eine aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 FINMAG (Berufsverbot) dar?
› David Equey, Résidences secondaires : de l’Initiative « Weber » à la législation et à la réglementation d’application
› Philipp H. Haberbeck, Stellt das Gewährserfordernis gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG eine aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 FINMAG (Berufsverbot) dar?
› Marc Steiner, Die Durchsetzung von Verfügungen nach schweizerischem Verwaltungsrecht

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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