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JUSLETTER 18. JANUAR 2016

Liebe Leserinnen und Leser

Freiwillige Boni des Arbeitgebers werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Lohn umqualifiziert, wenn sie regelmässig eine Höhe erreichen, die sie im Verhältnis zum vereinbarten Lohn nicht mehr als akzessorisch erscheinen lassen. Der Gestaltungsspielraum der Arbeitgeber wird durch diesen Eingriff in die Vertragsfreiheit erheblich eingeschränkt. Zumindest im Falle sehr hoher Einkommen ist dies nicht gerechtfertigt. Michael Hess bespricht den Entscheid des Bundesgerichts vom 11. August 2015, womit die Vertragsfreiheit bezüglich Einkommensteilen, die das Fünffache des Medianlohns übersteigen, wiederhergestellt wird.
 
Salome Goepfert untersucht die Aufnahmepraxis von Kriegsflüchtlingen in der EU und vergleicht sie mit der Praxis der Schweiz. Problematisch ist insbesondere, dass sich zwischen Flüchtlingen aus bewaffneten Konflikten und Personen, welche z.B. aus humanitären Gründen fliehen, oft keine klare Linie ziehen lässt. Dem trägt die allgemein gefasste Norm der Schweiz besser Rechnung als diejenige der EU, folgert die Autorin. Wichtig zu beachten sei in diesem Zusammenhang jedoch, dass in der EU eine Angleichung an den Schutzumfang der GFK angestrebt wurde, während die Schweiz weit davon entfernt ist.
 
Seit 1. Januar 2016 dürfen Frauen aus Drittstaaten in der Schweiz nicht mehr als Cabaret-Tänzerinnen arbeiten. Um die Situation ausländischer Sexarbeiterinnen in der Schweiz zu verbessern, schlägt Frida Rüedi die Beseitigung zivilrechtlicher Unsicherheiten durch die Ausarbeitung eines entsprechenden Spezialgesetzes vor. Wichtig bei dessen Ausarbeitung wäre, die Sexarbeit nicht nur «für» die Betroffenen zu regeln, sondern auch «mit» diesen. So kann verhindert werden, dass der Schutz der Betroffenen als Farce für einschränkende Regelungen verkommt, welche im Ergebnis die Sexarbeit aus dem öffentlichen Raum und in die Illegalität verschwinden lassen.
 
Wolfgang Straub hat eine Checkliste für agil geführte Projekte entwickelt, welche uns als Orientierungshilfe zum vertraglichen Regelungsbedarf dient (siehe dazu Wolfgang Straub, Verträge für agil geführte Projekte, in: Jusletter 21. Dezember 2015).
 
Roland Pfäffli bietet uns schliesslich eine Besprechung des Zürcher Kommentars zu Art. 842 bis 865 und Art. 875 ZGB, Der Schuldbrief, Die Anleihensobligationen mit Grundpfandrecht von Paul-Henri Steinauer.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Urteilsbesprechungen
› Michael Hess, Vertragsfreiheit satt Sozialschutz bei sehr hohen Einkommen

Beiträge
› Salome Goepfert, Schutz für Flüchtlinge bewaffneter Konflikte
› Frida Rüedi, Zulassung von ausländischen Sexarbeiterinnen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens
› Wolfgang Straub, Checkliste Verträge für agil geführte Projekte

Rezension
› Roland Pfäffli, Rezension: Neu bearbeitete Auflage des Zürcher Kommentars zum Schuldbriefrecht

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Kostendeckung bei freiberuflichem Pflegepersonal
› Jurius, Trauma bei Polizist nach Sichtung von Kinderpornographie
› Jurius, Mit Blaulicht bis ans Bundesgericht
› Jurius, Pas de condamnation pour tentative de meurtre
› Jurius, «Kassensturz»-Beitrag zu Zahnarztpfusch war nicht sachgerecht
› Jurius, Keine Ausbildungszulagen für unüberprüfbaren islamischen Lehrgang
› Jurius, Modellflugbetrieb muss eingestellt werden

Medienmitteilungen
› Jurius, Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
› Jurius, Änderung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst
› Jurius, Militärische und zivile Schifffahrt

Rechtsprechungsübersicht
› Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (November – Dezember 2015)

Vorschau
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› Jusletter – Korruption und Kunst.

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URTEILSBESPRECHUNGEN
Michael Hess
Vertragsfreiheit satt Sozialschutz bei sehr hohen Einkommen

Freiwillige Boni des Arbeitgebers werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Lohn umqualifiziert, wenn sie regelmässig eine Höhe erreichen, die sie im Verhältnis zum vereinbarten Lohn nicht mehr als akzessorisch erscheinen lassen. Dies gilt aber nicht im Falle sehr hoher Einkommen. In seinem Entscheid vom 11. August 2015 präzisiert das Bundesgericht die Relevanz des Akzessorietätsprinzips und beschränkt sie auf Einkommensteile bis zum Fünffachen des Medianlohns. Der Beitrag zeigt nach einer kurzen Einführung den Gang durch die Instanzen und bespricht den französischsprachigen Bundesgerichtsentscheid.

Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
BEITRÄGE
Salome Goepfert
Schutz für Flüchtlinge bewaffneter Konflikte

Flüchtlinge bewaffneter Konflikte fallen aufgrund fehlender individueller Verfolgung in der Regel nicht unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention. Welchen Schutz Kriegsflüchtlinge in Europa erhalten sollen ist ein aktuell viel diskutiertes Thema. Der Beitrag untersucht die Aufnahmepraxis der EU in Bezug auf Kriegsflüchtlinge und vergleicht sie mit derjenigen der Schweiz.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Europarecht

Frida Rüedi
Zulassung von ausländischen Sexarbeiterinnen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens

Das Cabaret-Tänzerinnen Statut wurde per 1. Januar 2016 aufgehoben. Dieses erlaubte bis anhin als Ausnahmeregelung unqualifizierten Drittstaatsangehörigen die legale Tätigkeit in der schweizerischen Erotikbranche. Durch diese Veränderung gewinnt die Zulassung von Staatsangehörigen der EU/EFTA in einschlägiger Branche an Aktualität. Die Autorin setzt sich mit der Praxis des Kantons Bern und den Vorgaben des Freizügigkeitsabkommens auseinander.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Bilaterale Abkommen CH-EU

Wolfgang Straub
Checkliste Verträge für agil geführte Projekte

In den letzten Jahren haben agile Projektführungsmethoden wie Scrum in der Informatik stark an Bedeutung gewonnen. Agile Projekte weisen zahlreiche Besonderheiten auf, welche es bei der Vertragsredaktion zu beachten gilt. Die vorliegende Checkliste ergänzt den Beitrag «Verträge für agil geführte Projekte» vom 21. Dezember 2015.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Informatik und Recht, Vergaberecht
REZENSION
Roland Pfäffli
Rezension: Neu bearbeitete Auflage des Zürcher Kommentars zum Schuldbriefrecht

Im Schulthess-Verlag ist kürzlich die Neuauflage des Zürcher Kommentars zum Schuldbriefrecht erschienen. Dieser Kommentar ersetzt das im Jahr 1909 erschienene Standardwerk von Carl Wieland und befasst sich auch mit den aktuellen Änderungen im Immobiliarsachenrecht (ZGB und Grundbuchverordnung). Bemerkenswert sind auch die verschiedenen formellen Neuerungen im Zürcher Kommentar.

Beitragsarten: Rezension
Rechtsgebiete: Sachenrecht
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mit dem Datenschutz

Datenschutz
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für Wirtschaft, Zentralstrasse 9
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Informatik, Internet und Recht
Universität Salzburg
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Finanz- und Kapitalmarktrecht / Steuerrecht / Zivilrecht
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in the Digital Age

Datenschutz
Zürich
› 27.05.16Job Fair 2016
Kongresshaus Zürich, Gotthardstrasse 5

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Familienrecht
 Hochschule Luzern
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Andere Rechtsgebiete
 University of Neuchâtel, Aula des Jeunes-Rives, Espace Louis-Agassiz 1
› 21.01.16Betrugsbekämpfung - im Spannungsfeld mit dem Datenschutz
Datenschutz
 Hochschule für Wirtschaft, Zentralstrasse 9
› 22.01.16Aktuelle Fragen der internationalen Amts- und Rechtshilfe in Steuer- und Finanzmarktsachen
Finanz- und Kapitalmarktrecht / Internationales Recht / Andere Rechtsgebiete
 Kongresshaus
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Wirtschaftsrecht / Internationales Recht / Europarecht
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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Karl-Marc Wyss, Überspitzter Formalismus – Nichteintreten aufgrund fehlender rechtsgültiger Unterschrift
Urteil 6B_218/2015 vom 16. Dezember 2015, zur Publikation vorgesehen

› Daniela Philipp, Untersuchungshaft wegen intransparenter Finanzen
Urteil 1B_202/2015 vom 23. Juni 2015

› Reto Locher, Unrechtmässiges Verbot der Jahresversammlung des Islamischen Zentralrats Schweiz
Urteil 1C_35/2015 vom 28. Oktober 2015

› Daniel Zimmerli, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen «BMW»
Urteil B-3332/2012 vom 13. November 2015

Der dRSK umfasst Rechtssprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
PERSONALIA
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt.
› Zürcher Prozessanwalt Philipp H. Haberbeck macht sich selbständig

› Der Bundesrat ernennt Nathalie Falcone zur Generalsekretärin VBS

Weitere Neuigkeiten aus dem Who is Who der Rechtswelt finden Sie hier. Mehr Informationen zu den Konditionen finden Sie auf unserer Competence Seite.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Kostendeckung bei freiberuflichem Pflegepersonal
BGer – Die Gemeinde Nottwil (LU) entschädigt tagsüber erbrachte ambulante Leistungen freiberuflicher Pflegefachpersonen gleich, wie jene des Spitex-Vereins Buttisholz/Nottwil, obwohl die tatsächlichen Kosten höher sind. Dies ist gemäss Bundesgericht zulässig. (Urteil 9C_235/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Jurius
Trauma bei Polizist nach Sichtung von Kinderpornographie
BGer – Eine posttraumatische Belastungsstörung bei einem Zürcher Stadtpolizisten als Folge ständiger Visionierungen von Kinderpornographie und Gewaltdarstellungen gilt nicht als Berufskrankheit. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es könne kein überwiegender Zusammenhang zwischen Krankheit und Beruf belegt werden. (Urteil 8C_507/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Jurius
Mit Blaulicht bis ans Bundesgericht
BGer – Die Einsatzfahrzeuge eines privaten Rettungsdienstes aus Härkingen (SO) dürfen weiterhin mit Blaulicht und Klanghorn ausgerüstet sein. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1C_530/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Strassenverkehr

Jurius
Pas de condamnation pour tentative de meurtre
BGer – Der Fahrer, welcher in Genf fast einen Scooter-Fahrer getötet hätte, wird nicht wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Bundesgericht wies die Anklage der Genfer Staatsanwaltschaft zurück, welche ihn des Mordes beschuldigte. (Urteil 6B_1189/2014 und 6B_1190/2014) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Straftaten gegen Leib und Leben

Jurius
«Kassensturz»-Beitrag zu Zahnarztpfusch war nicht sachgerecht
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der SRG zu einem Bericht der SRF-Sendung «Kassensturz» abgewiesen. Wie die Vorinstanz kommt es zum Schluss, dass der im Mai 2014 ausgestrahlte Beitrag «Zahnarztpfusch» nicht sachgerecht war. (Urteil 2C_494/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Medienrecht

Jurius
Keine Ausbildungszulagen für unüberprüfbaren islamischen Lehrgang
BGer – Der Ausbildungsgang zur «islamischen Theologin» an einem islamischen Zentrum in Basel berechtigt den Vater der Lernenden nicht zum Bezug von Familienzulagen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Inhalt und Lernziele des Bildungsgangs seien nicht überprüfbar, womit dieser nicht die Anforderungen an die Ausbildungszulagen erfülle. (Urteil 8C_404/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht

Jurius
Modellflugbetrieb muss eingestellt werden
BGer – Die Modellfluggruppe Fricktal muss ihr Flugfeld in Rheinfelden (AG) im Gebiet Grossgrüt rückbauen und den Flugbetrieb einstellen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins abgewiesen. Dieser hat es verpasst, im Laufe des Verfahrens alternative Standorte zu prüfen. (Urteil 1C_477/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Gleichzeitig wird die Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode reduziert. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2017.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Jurius
Änderung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2016 die Änderung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) genehmigt.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Luftfahrt

Jurius
Militärische und zivile Schifffahrt
Der Bundesrat hat die Verordnung vom 1. März 2006 über die militärische Schifffahrt (VMSch) wie auch die Verordnung vom 1. März 2006 über die zivile Schifffahrt der Bundesverwaltung (VZSchB) geändert.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Schiffahrt
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (November – Dezember 2015)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November 2015 bis und mit 16. Dezember 2015 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Beitragsarten: Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
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Neue Jobs
› 11.01.16Lenz & Staehelin
Anwältin/Anwalt Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Zürich
› 11.01.16Lenz & Staehelin
Anwältin/Anwalt Restrukturierung und Insolvenz
Zürich
› 13.01.16FRORIEP
JURISTIN / JURISTEN MIT INTERESSE AM STEUERRECHT
Zürich
› 30.12.15Dufour Advokatur Notariat
Partner (Anwalt)
Basel
› 18.01.16Bär & Karrer AG
Senior Tax Specialist
Geneva

› 18.01.16GHR Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Muri b. Bern
› 18.01.16DAS Protection Juridique SA
Juriste / Avocat(e)
Etoy
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Mitarbeiter/in Steuerung Recht & Compliance (80- 90%)
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› 18.01.16Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
juriste-marques (80 – 100 %)
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Spezialist/in Marken- und Modellrecht
Biel
› 17.01.16Bär & Karrer AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Banking und Insurance Team
Zürich
› 15.01.16Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Markenjuristen/in 80 – 100%
Bern
› 15.01.16Universität Zürich
Assistenzprofessur im Öffentlichen Recht (Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht oder Völkerrech
Zürich
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Juristin / Juristen (70 %)
Schaffhausen
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wiss. Assistenten / Assistentin Privatrecht (50%)
Luzern
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Legal/Compliance Officer (m/w), 80–100%
Baden
› 14.01.16Walder Wyss AG
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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (100%)
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Staatsanwältin / Staatsanwalt
Kriens
› 13.01.16DAS Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Juristin / Juristen oder Anwältin / Anwalt
Zürich
› 13.01.16FRORIEP
RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT MIT INTERESSE AN IT, DATEN UND NEUEN TECHNOLOGIEN
Zürich
› 13.01.16Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
Assistentin / Assistenten 100%
Freiburg
› 12.01.16Bundesverwaltungsgericht
Gerichtsschreiber/in
St. Gallen
› 12.01.16UBS AG
Tax Advisor
Zurich
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Leitende Staatsanwältin / Leitender Staatsanwalt
Basel-Landschaft
› 11.01.16Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
juristischen Sekretär der Fachzeitschrift sic! 60 – 70% (w/m)
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Juristen 30 - 50%
Männedorf
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Wiederholungen
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Geschäftsführerin/Geschäftsführer 60-100%
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› 08.01.16Inclusion Handicap
Abteilungsleiter/in Sozialversicherung 80%
Bern
› 07.01.16Hubatka Müller Vetter Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (40 – 60%)
Zürich
› 07.01.16EHB Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung
Leiterin/Leiter Rechtsdienst 60-80%
Zollikofen
› 07.01.16The Swatch Group AG
Jurist/in 100%
Biel/Bienne
› 07.01.16Mercer Private Markets AG
RISK AND COMPLIANCE OFFICER / LEGAL COUNSEL
Zürich
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Juristin / Juristen
Frauenfeld
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 07.01.16Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Bereich IP / ICT
Zürich
› 06.01.16Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Juristen/in 80 – 100%
Bern
› 06.01.16HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz
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Basel
› 06.01.16Walder Wyss AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Banking & Finance
Zürich
› 06.01.16Wohnbaugenossenschaften Schweiz
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (60%)
Zürich
› 06.01.16Kanton Schwyz
Leitende Jugendanwältin / Leitenden Jugendanwalt (100%)
Schwyz
› 04.01.16Hitachi Medical Systems Europe Holding AG
Legal/Compliance Manager Europe (70-100%)
Zug
› 04.01.16Walder Wyss AG
Junior Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 04.01.16Walder Wyss AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 04.01.16Walder Wyss AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 04.01.16Walder Wyss AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt Arbeitsrecht
Zürich
› 04.01.16Kanton Thurgau
Rechtspraktikantin / Rechtspraktikant Steuer
Frauenfeld
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greffiers/greffières
St. Gallen
› 04.01.16Bundesverwaltungsgericht
Cancelliere/a (80 - 100 %)
Tessin
› 30.12.15RobecoSAM AG
Legal & Compliance Officer (100%)
Zürich
› 30.12.15Bank Linth LLB AG
Compliance Officer (w/m)
Uznach
› 29.12.15Raiffeisen Schweiz
Jurist Strukturierte Produkte (w/m)
St. Gallen
› 22.12.15Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten (50 %) im Fachbereich Steuerrecht
Luzern
› 21.12.15Axpo Services AG
Legal Counsel Trading and Sales
Dietikon
› 21.12.15Nord Stream 2 AG
Compliance Officer / Legal Counsel
Zug
› 21.12.15Scholl Lienhard & Partner SLP Advokatur und Notariat
Selbstständige Partnerschaft in Anwaltskanzlei
Aarau
› 28.12.15Bundesamt für Energie BFE
Juristin / Jurist Wasserrecht
Ittigen bei Bern
› 28.12.15Staatsanwaltschaft Kanton Bern
Staatsanwälte/-anwältinnen
Bern
› 28.12.15BSH Hausgeräte AG
Legal Counsel 40 % (m/w)
Geroldswil
› 28.12.15Thouvenin Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 24.12.15Orion Rechtsschutz-Versicherung AG
Erfahrener Jurist / erfahrene Juristin
Basel
› 24.12.15Blum&Grob Rechtsanwälte AG
eine Anwältin / einen Anwalt
Zürich
› 23.12.15Reetz Sohm Rechtsanwälte
eine/n Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%) und eine/n Substitutin / Substituten (MLaw oder BLaw)
Küsnacht ZH
› 22.12.15schadenanwaelte.ch
Anwältin/Anwalt
Zürich

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Jusletter 25. Januar 2016
Schwerpunkt-Ausgabe: Selbst- und Fremdbestimmung am Lebensende – Wer entscheidet über das Sterben
› Andreas U. Gerber, Entscheidungen am Lebensende – eine ärztliche Herausforderung (Podcast)
› Iris Graf, Empirische Studie «Entscheidung am Lebensende» – Überblick (Podcast)
› Regina Aebi-Müller und Team, Die (privat)rechtliche Perspektive (Podcast)
› Christian Kopetzki, Urteilsfähigkeit an der Schwelle von Selbst- zur Fremdbestimmung – Perspektiven des internationalen Rechts (Podcast)
› Sonja Rothärmel, Konzeption von Selbstbestimmung in Patientenverfügung (Podcast)
› Jan Schildmann, Die Einbeziehung von Angehörigen in Entscheidungen am Lebensende – Ethische und praktische Herausforderungen am Beispiel der palliativen Sedierung (Podcast)
› Tanja Krones, Familienangehörige als vertretungsberufene Personen – Einblicke in Theorie und Praxis nach Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts (Podcast)
› Bernhard Rütsche, Empirische Studie – Institutioneller Teil (Podcast)
› Friedermann Nauck, Entscheidungen am Lebensende in Spitälern (Podcast)
› Settimio Monteverde, Entscheidungen am Lebensende in Hospizen (Podcast)
› Daniel Hürlimann, Ergebnisse juristische Forschungsarbeit Projekt Rütsche/Kiener (Podcast)
› Iris Graf, Entscheidungen am Lebensende: Empirische Befunde
› Monika Bobbert, Patientenverfügungen zwischen Antizipation, Selbstbestimmung und Selbstdiskriminierung
› Tanja Krones, Familienangehörige als vertretungsberechtigte Personen – Einblicke in Theorie und Praxis medizinischer Entscheidungen bei Urteilsunfähigkeit nach Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts
› Laura Amey / Cédric Baume / Nathalie Brunner / Charlotte Boulay / Frédéric Erard / Olivier Guillod / Daniel Kraus / Anaïs Rossi / Dominique Sprumont / Songül Yavavli / Nataliya Wildhaber, Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht
› Bianka Dörr, Zusammenfassung der Tagungsergebnisse und Ausblick

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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sk = Simone Kaiser, sl = Sandrine Lachat,
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nse = Nadine Send

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