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| | Online Version | JUSLETTER 16. NOVEMBER 2015 | Liebe Leserinnen und Leser
Wird vergessen, zum richtigen Zeitpunkt im Verfahren etwas zu behaupten, zu bestreiten oder zu beweisen, kann dies zum Verlust des Prozesses führen. Pascal Jeannin und François Bohnet besprechen anhand des Urteils des Bundesgerichts vom 9. Juni 2015 die für die Parteien möglichen Konsequenzen bei Verletzung der Verhandlungsmaxime im Zivilprozess und fordern die Gericht auf, die Prozessparteien durch geeignete Fragen zu unterstützen und so die prozessuale Last ein wenig zu mildern.
Eine Einwilligung ist auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nur dann wirksam, wenn sie nach angemessener Information und freiwillig erfolgt. Wenn sie besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile betrifft, muss sie zudem ausdrücklich sein. David Vasella stellt die Anforderungen an die Freiwilligkeit und die Ausdrücklichkeit dar und geht dabei auf den Schlussbericht des EDÖB i.S. PostFinance vom Juni 2015 ein.
Internationale Standards spielen im Finanzmarktrecht eine zentrale Rolle. Tizian Troxler gibt – unter anderem – einen kurzen und kritischen Überblick zu den Problemfeldern, die sich bei der Umsetzung internationaler Standards in das schweizerische Recht auftun können. Er schlägt als Gegenmassnahme die Schaffung einer gesonderten Regulierungseinheit der FINMA und den Ausbau des gerichtlichen Rechtsschutzes vor (siehe auch Rolf H. Weber / Simone Baumann, FinTech – Schweizer Finanzmarktregulierung im Lichte disruptiver Technologien, in: Jusletter 21. September 2015).
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| | INHALTSVERZEICHNIS | Urteilsbesprechungen | › | Pascal Jeannin / François Bohnet, Les pièges du fardeau de l’allégation en procédure civile suisse |
| Beiträge | › | David Vasella, Zur Freiwilligkeit und zur Ausdrücklichkeit der Einwilligung im Datenschutzrecht | › | Tizian Troxler, International Standards in Swiss Financial Market Law |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Plainte de Frédéric Hainard définitivement classée | › | Jurius, Fall Rolf Erb: Einziehung von Vermögenswerten bestätigt | › | Jurius, Beschwerde von Miliardär wird vom Bundesgericht abgewiesen | › | Jurius, Weitere Niederlage für Einsprecher gegen Fussballstadion | › | Jurius, Kein Erfolg für Wahlbeschwerde der Piratenpartei | › | Jurius, Familienzulagen sind keine Sozialhilfe |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Einsicht in Untersuchungsbericht zu Lärmreduktion |
| Medienmitteilungen | › | Jurius, Bundesrat senkt Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen | › | Jurius, Bundesrat verabschiedet Geldwäschereiverordnung | › | Jurius, Bundesrat setzt Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten fest | › | Jurius, Verordnung präzisiert die Einzelheiten der Kostenauferlegung |
| Vorschau |
| Anzeige | | Anzeige | | Anzeige | | | | URTEILSBESPRECHUNGEN | | BEITRÄGE | | AUS DEM BUNDESGERICHT | | | Jurius | | Plainte de Frédéric Hainard définitivement classée | BGer – Das Bundesgericht ist nicht auf die Berufung von Frédéric Hainard eingetreten. Der ehemalige Neuenburger Staatsrat hatte sich gegen die Einstellung einer Beschwerde zur Falschaussage, welche er gegen den ehemaligen Neuenburger Polizeikommandant eingereicht hatte, gewehrt. (Urteil 6B_615/2015) (sts) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht | |
| | Jurius | | Fall Rolf Erb: Einziehung von Vermögenswerten bestätigt | BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Einziehung von Liegenschaften, Inventar, Automobilen, Aktien und Inhaberschuldbriefen zu Gunsten der Konkursmasse des Unternehmers Rolf Erb. Es weist die Beschwerden der Lebenspartnerin, der Söhne und des Bruders von Rolf Erb gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich ab, soweit es darauf eintritt. (Urteile 6B_396/2014, 6B_441/2014) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot | |
| | Jurius | | Beschwerde von Miliardär wird vom Bundesgericht abgewiesen | BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des in Genf lebenden Diamanten-Milliardärs Beny Steinmetz abgewiesen. Er wollte verhindern, dass Unterlagen aus der Durchsuchung seines Hauses und Befragungsprotokolle an Guinea ausgehändigt werden. (Urteil 1C_491/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe, Auslieferung | |
| | Jurius | | Weitere Niederlage für Einsprecher gegen Fussballstadion | BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem neuen Fussballstadion in Aarau nicht eingetreten. Eine Privatperson, die bereits mehrere juristische Verfahren angestrengt hatte, um das Stadionprojekt zu verhindern, gelangte wegen prozessualer Belange ans Bundesgericht. (Urteil 1C_287/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht | |
| | Jurius | | Kein Erfolg für Wahlbeschwerde der Piratenpartei | BGer – Die Selbstporträts der im Nationalrat vertretenen Parteien in der Broschüre für die Wahlen vom 18. Oktober 2015 haben nicht gegen herrschendes Recht verstossen. Das hat das Bundesgericht entschieden und deshalb Beschwerden der Piratenpartei aus den Kantonen Aargau, Zug und Zürich abgewiesen. (Urteil 1C_522/2015, 1C_527/2015 und 1C_535/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Politische Rechte | |
| | Jurius | | Familienzulagen sind keine Sozialhilfe | BGer – Das Bundesgericht hat die Verwarnung einer Singhalesin durch die Tessiner Behörden aufgehoben. Das Einwohneramt hatte die an ihren Ehemann, ihr Kind und sie ausbezahlten Familienzulagen als Sozialhilfe betrachtet, und deshalb mit Folgen für die Aufenthaltsbewilligung gedroht. (Urteil 2C_750/2014) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Sozialhilferecht, Ausländer- und Asylrecht | |
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| | | | | | AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT | | | Jurius | | Einsicht in Untersuchungsbericht zu Lärmreduktion | BVGer – Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs (NW) erhält Zugang zu einem Untersuchungsbericht zur Lärmreduktion und zu zwei Vertraulichkeitsabkommen, welche die Armasuisse mit Privaten abgeschlossen hat. Die Gebühr dafür darf maximal 8'500 Franken betragen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. (Urteil A-2589/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Datenschutz | |
| MEDIENMITTEILUNGEN | | | Jurius | | Bundesrat senkt Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen | Der Bundesrat senkt die Photovoltaik-Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober 2016 um 7 bis 14 Prozent. Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2016 in Kraft tritt. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht | |
| | Jurius | | Bundesrat verabschiedet Geldwäschereiverordnung | Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2015 die Geldwäschereiverordnung (GwV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation | |
| | Jurius | | Bundesrat setzt Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten fest | Der Bundesrat hat am 11. November 2015 die Höchstzahlen für das Jahr 2016 für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA festgesetzt. Gleichzeitig hat er die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA freigegeben. Beide Kontingente bleiben unverändert. Die entsprechende Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht, WTO und Aussenwirtschaftsrecht, Ausländer- und Asylrecht | |
| | Jurius | | Verordnung präzisiert die Einzelheiten der Kostenauferlegung | Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2015 eine Revision der Steueramtshilfeverordnung beschlossen. Die neue Bestimmung präzisiert die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Kosten der internationalen Amtshilfe auf die betroffene Person oder das Finanzinstitut abzuwälzen. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe, Steuerrecht | |
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| | | Jusletter 23. November 2015 |
› | Michael Waldner, Neue Spitalfinanzierung am Scheideweg | › | Marc Häusler / Petra Hänni, Grundpfandrechtliche Sicherungen von Sozialhilfeleistungen im bernischen Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der Parteistellung der hypozierenden Banken | › | Michael Kunz, Transparenz für juristische Personen in der Geldwäschereibekämpfung (Podcast) | › | Jürg Oskar Luginbühl, Vereinsstrafen und Haftung im Schweizer Profisport – am Beispiel von Fussball und Eishockey | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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