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| | Online Version | JUSLETTER 2. NOVEMBER 2015 | Liebe Leserinnen und Leser
Hanspeter Saner und Marlene Kobierski setzen sich anhand des jüngsten Urteils des Bundesgerichts eingehend mit der Zuständigkeit für die Rulingsgewährung betreffend die direkte Bundessteuer auseinander. Im Rahmen eines Steuerrulings können Steuerpflichtige der zuständigen Steuerbehörde einen Sachverhalt vorab zur steuerlich verbindlichen Beurteilung unterbreiten. In der Praxis sind solche Steuerrulings von grosser Bedeutung, da in Bezug auf die Steuerfolgen Rechtssicherheit erlangt werden kann. Die Autoren begrüssen den Entscheid der bezüglich Rulingkompetenz für die direkte Bundessteuer sowie weiterer Einzelfragen rund um Steuerrulings nun Klarheit bringt (siehe dazu auch Robert J. Danon / Jérôme Bürgisser, Clarification jurisprudentielle de questions relatives au ruling fiscal, in: Jusletter 12. Oktober 2015).
Im Jahr 2008 schloss die Schweiz mit den USA ein separates Safe Harbor-Abkommen, dessen Inhalt mit dem europäischen Vorbild aber praktisch identisch ist. Obschon die Ungültigkeitserklärung durch den EuGH keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Schweizer Pendant hat, weisen David Rosenthal und Barbara Kaiser darauf hin, dass auch die hiesigen Unternehmen sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die von ihnen in die USA transferierten Personendaten nach wie vor angemessenen geschützt sind (siehe auch Nicolas Passadelis, Das Safe Harbor-Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union – Urknall oder Sturm im Wasserglas?, in: Jusletter 19. Oktober 2015; Webinar@Weblaw: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH und die Podcasts zu den Veranstaltungen des Datenschutz-Forums Schweiz).
Die FINMA hat nach Abschluss ihres gegen die UBS als Devisenhändlerin gerichteten Enforcementverfahrens bekannt gegeben, dass sie gegen elf involvierte Personen Verfahren eröffnet habe, um in diesem Kontext die persönlichen Verantwortlichkeiten abzuklären. Vor diesem Hintergrund fragt sich Philipp Haberbeck, ob sich im Devisenhandel tätige Bankmitarbeiter in der Schweiz einer Verletzung einer aufsichtsrechtlichen Bestimmung schuldig machen konnten und verneint dies im Ergebnis.
Immer mehr Insassen werden hinter Gittern alt, leiden an Altersbeschwerden und Krankheiten und werden im Strafvollzug sterben. Stefan Bérard und Nicolas Queloz untersuchen dazu die rechtlichen und institutionellen Grundlagen sowie die bisherige Praxis zum Lebensende im Gefängnis. Sie schlagen vor, dass die Möglichkeit des würdevollen Sterbens im Gefängnis zukünftig bei einer Verurteilung berücksichtigt werden sollte.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| | INHALTSVERZEICHNIS | Urteilsbesprechungen | › | Hanspeter Saner / Marlene Kobierski, Bindungswirkung von Steuerrulings |
| Beiträge | › | David Rosenthal / Barbara Kaiser, Datenschutz: Wie weiter mit Datenübermittlungen in die USA? | › | Philipp Haberbeck, Das Tatbestandselement der Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen in den Art. 33 – 35 FINMAG | › | Stefan Bérard / Nicolas Queloz, Fin de vie dans les prisons en Suisse : aspects légaux et de politique pénale |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Keine Verwahrung für 23-jährigen Straftäter | › | Jurius, Notfallbehandlung im Ausland | › | Jurius, Beschwerde des Vereins al Huda abgewiesen | › | Jurius, IZRS-Jahreskonferenz 2014 zu Unrecht verboten | › | Jurius, Kein Strafverfahren gegen «Blick»-Journalisten wegen übler Nachrede | › | Jurius, Achtjährige Haftstrafe für Mörder bestätigt | › | Jurius, Kieswerk muss Bauabfälle entfernen | › | Jurius, Hainard definitiv verurteilt |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Erhöhung der CO2-Abgabe | › | Jurius, Neuer Taxpunktwert für Kinderspital |
| Medienmitteilungen | › | Jurius, WEKO sanktioniert vier Schweizer Konzessionäre des VW-Konzerns | › | Jurius, Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban | › | Jurius, Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik |
| Gesetzgebungsübersicht | › | Jurius, Verzeichnis der auf November 2015 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes |
| Vorschau |
| Anzeige | | Anzeige | | Anzeige | | | | URTEILSBESPRECHUNGEN | | | Hanspeter Saner / Marlene Kobierski | | Bindungswirkung von Steuerrulings | Im Urteil 2C_708/2011 vom 5. Oktober 2012 äusserte sich das Bundesgericht zur Bindungswirkung eines Steuerrulings. Diese Erwägungen lösten Verunsicherung aus. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte bei den Akteuren in der Steuerwelt überwiegend Einigkeit darüber, dass die kantonalen Steuerbehörden für die Erteilung von Steuerrulings betreffend die direkte Bundessteuer zuständig sind. Das Bundesgericht hatte diesen Grundsatz zwischenzeitlich in Frage gestellt. Nun hat es sich erneut zur Zuständigkeit, zur Bindungswirkung bei Erteilung durch die nicht zuständige Behörde, zum Zeitpunkt des Widerrufs sowie zu den Übergangsfristen bei Widerruf wegweisend geäussert. | Beitragsarten: Urteilsbesprechungen | Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen, Steuerrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren | |
| BEITRÄGE | | | David Rosenthal / Barbara Kaiser | | Datenschutz: Wie weiter mit Datenübermittlungen in die USA? | Der Entscheid des EuGH, in welchem er «Safe Harbor» die Grundlage für Datenübermittlungen von der EU in die USA entzogen hat, schlägt nach wie vor hohe Wellen. Es herrscht im Markt Verunsicherung, was denn nun zu tun sei. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die Datenschutzbehörden in Europa, sei es mit widersprüchlichen Statements, mit unklaren Äusserungen oder plötzlichem Aktivismus und Überreaktionen. Auch die Stellungnahmen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten («EDÖB») sorgten für Verwirrung und Unverständnis. Was gilt denn nun und wie geht es weiter? Dieser Beitrag gibt Antworten und praktische Empfehlungen. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Datenschutz | |
| | Philipp Haberbeck | | Das Tatbestandselement der Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen in den Art. 33 – 35 FINMAG | Die FINMA hat nach Abschluss ihres gegen die UBS als Devisenhändlerin gerichteten Enforcementverfahrens bekannt gegeben, dass sie gegen elf involvierte Personen Enforcementverfahren eröffnet habe, um in diesem Kontext persönliche Verantwortlichkeiten abzuklären. Vor diesem Hintergrund fragt sich insbesondere, ob sich im Devisenhandel tätige Bankmitarbeiter in der Schweiz einer Verletzung einer aufsichtsrechtlichen Bestimmung schuldig machen konnten/können. Auf diese Frage wird im Beitrag eingegangen und dahingehend beantwortet, dass sie zu verneinen ist. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG), Aufsichtsrecht | |
| | Stefan Bérard / Nicolas Queloz | | Fin de vie dans les prisons en Suisse : aspects légaux et de politique pénale | Wir beobachten in der Schweiz deutlich die Tendenzen: Alterung der Gefängnisinsassen, die sichere Position der Justiz, Ausdehnung des Freiheitsentzuges und Auswirkungen der Haft im Alter. Jedoch besteht keine spezifische Gesetzgebung zur Regelung des Umgangs mit dem Lebensende im Gefängnis. Es existieren verschiedene Regeln auf internationaler und nationaler Ebene, welche von den Gerichts- oder Verwaltungsbehörden interpretiert werden müssen. Ausserdem interagieren Verfassungs-, Straf- und Medizinrecht miteinander. Der Beitrag zeigt die Rechtslage auf und macht Vorschläge zur Verbesserung der Regulierung im Umgang mit dem Lebensende von Personen in Haft in der Schweiz. (sts) | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Strafrecht, Menschenrechte | |
| AUS DEM BUNDESGERICHT | | | Jurius | | Keine Verwahrung für 23-jährigen Straftäter | BGer – Ein 23-jähriger Schweizer, der wegen Schändung, mehrfacher versuchter sexueller Nötigung und weiterer Delikte rechtskräftig verurteilt ist, kommt für den Vollzug der stationären therapeutischen Massnahme in die Haftanstalt Pöschwies (ZH). Die entsprechende Verfügung durfte vom Amt für Justizvollzug erlassen werden, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_708/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie | |
| | Jurius | | Notfallbehandlung im Ausland | BGer – Eine in der Schweiz lebende und hier krankenversicherte Frau muss 20 Prozent der Kosten einer notfallmässigen Spitalbehandlung in Frankreich selbst bezahlen. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Aargauer Versicherungsgerichts bestätigt. (Urteil 9C_209/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung | |
| | Jurius | | Beschwerde des Vereins al Huda abgewiesen | BGer – Das Obergericht des Kantons Zürich hat zu Recht die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen eine unbekannte Person im Volksschulamt verwehrt, die auf Unterlagen zum Gesuch des Vereins al Huda für einen islamischen Kindergarten deplatzierte Bemerkungen angebracht hat. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Vereins ab, da keine genügenden Hinweise auf ein Ehrverletzungsdelikt oder Amtsmissbrauch vorliegen. (Urteil 1C_453/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht | |
| | Jurius | | IZRS-Jahreskonferenz 2014 zu Unrecht verboten | BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) gegen das vom Kantonsgericht des Kantons Freiburg bestätigte Verbot zur Durchführung der IZRS-Jahreskonferenz im November 2014 gut. (Urteil 1C_35/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit | |
| | Jurius | | Kein Strafverfahren gegen «Blick»-Journalisten wegen übler Nachrede | BGer – Der «Blick» hat korrekt über einen ehemaligen Wirtschaftsprofessor der Uni Zürich berichtet, der eine Frau sexuell belästigt hatte. Das hat das Bundesgericht entschieden. Gegen den Journalisten und den zuständigen Bildredaktor gibt es folglich kein Verfahren. (Urteil 6B_1242/2014) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht | |
| | Jurius | | Achtjährige Haftstrafe für Mörder bestätigt | BGer – Es bleibt bei einer achtjährigen Haftstrafe für den Mittäter im Mordfall Dulliken (SO) von 1993. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. Zusammen mit einem Landsmann hatte der Serbe einen damals 80-Jährigen geschlagen und so geknebelt, dass dieser erstickte. (Urteil 6B_342/2015) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot, Strafen und Massnahmen. Pönologie | |
| | Jurius | | Kieswerk muss Bauabfälle entfernen | BGer – Ein Kies- und Betonwerk muss auf dem Gebiet Sevenett am Fluss Vispa in Visperterminen (VS) mineralische Bauabfälle und Asphalt entfernen und fachgerecht entsorgen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Firma hatte die Materialien seit Jahren ohne Bewilligung abgelagert. (Urteil 1C_616/2014) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht | |
| | Jurius | | Hainard definitiv verurteilt | BGer – Es bleibt bei einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken und einer Busse von 12'400 Franken für den ehemaligen Neuenburger Staatsrat Frédéric Hainard. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung fremder Gebietshoheit, die der Jurist in seiner Funktion als stellvertretender Bundesanwalt begangen hat. (Urteil 6B_1169/2014) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Strafen und Massnahmen. Pönologie | |
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| | Jurius | | Neuer Taxpunktwert für Kinderspital | BVGer – Das Bundesgericht hat den Tarmed-Taxpunktwert für ambulante ärztliche Behandlungen am Ostschweizer Kinderspital auf 82 Rappen festgelegt. Er gilt ab dem 1. Januar 2011 und liegt sechs Rappen unter jenem, den die St. Galler Exekutive 2012 bestimmt hat. (Urteil C-2997/2012) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht | |
| MEDIENMITTEILUNGEN | | | Jurius | | WEKO sanktioniert vier Schweizer Konzessionäre des VW-Konzerns | Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die ASAG Auto-Service AG, die Autoweibel AG, die City-Garage AG, St. Gallen und die Garage Gautschi Holding AG mit Pauschalsanktionen von 10’000 bis 320’000 Franken wegen Festsetzung von Preisen. Die vier Schweizer Konzessionäre der Marken des VW-Konzerns und die AMAG RETAIL (Retail-Geschäftsbereich der AMAG Automobil- und Motoren AG) vereinbarten Anfang 2013 eine gemeinsame Konditionenliste. Diese betraf Preisnachlässe und Ablieferungspauschalen zur Abgabe der Erst-Offerte für neue Autos der Marken des VW-Konzerns. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht | |
| | Jurius | | Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban | Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 28. Oktober 2015 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Die Änderung tritt am 29. Oktober 2015 in Kraft. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht | |
| | Jurius | | Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik | Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 28. Oktober 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik geändert. Die Änderung tritt am 29. Oktober 2015 in Kraft. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht | |
| GESETZGEBUNGSÜBERSICHT | | | Jurius | | Verzeichnis der auf November 2015 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes | Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2015 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden. | Beitragsarten: Gesetzgebungsübersicht | Rechtsgebiete: Publikationen | |
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| | | Jusletter 9. November 2015 |
› | Alex Dépraz, Des Dispositions legislatives entre la vie et la mort | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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