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JUSLETTER 2. NOVEMBER 2015

Liebe Leserinnen und Leser

Hanspeter Saner und Marlene Kobierski setzen sich anhand des jüngsten Urteils des Bundesgerichts eingehend mit der Zuständigkeit für die Rulingsgewährung betreffend die direkte Bundessteuer auseinander. Im Rahmen eines Steuerrulings können Steuerpflichtige der zuständigen Steuerbehörde einen Sachverhalt vorab zur steuerlich verbindlichen Beurteilung unterbreiten. In der Praxis sind solche Steuerrulings von grosser Bedeutung, da in Bezug auf die Steuerfolgen Rechtssicherheit erlangt werden kann. Die Autoren begrüssen den Entscheid der bezüglich Rulingkompetenz für die direkte Bundessteuer sowie weiterer Einzelfragen rund um Steuerrulings nun Klarheit bringt (siehe dazu auch Robert J. Danon / Jérôme Bürgisser, Clarification jurisprudentielle de questions relatives au ruling fiscal, in: Jusletter 12. Oktober 2015).

Im Jahr 2008 schloss die Schweiz mit den USA ein separates Safe Harbor-Abkommen, dessen Inhalt mit dem europäischen Vorbild aber praktisch identisch ist. Obschon die Ungültigkeitserklärung durch den EuGH keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Schweizer Pendant hat, weisen David Rosenthal und Barbara Kaiser darauf hin, dass auch die hiesigen Unternehmen sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die von ihnen in die USA transferierten Personendaten nach wie vor angemessenen geschützt sind (siehe auch Nicolas Passadelis, Das Safe Harbor-Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union – Urknall oder Sturm im Wasserglas?, in: Jusletter 19. Oktober 2015; Webinar@Weblaw: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH und die Podcasts zu den Veranstaltungen des Datenschutz-Forums Schweiz).

Die FINMA hat nach Abschluss ihres gegen die UBS als Devisenhändlerin gerichteten Enforcementverfahrens bekannt gegeben, dass sie gegen elf involvierte Personen Verfahren eröffnet habe, um in diesem Kontext die persönlichen Verantwortlichkeiten abzuklären. Vor diesem Hintergrund fragt sich Philipp Haberbeck, ob sich im Devisenhandel tätige Bankmitarbeiter in der Schweiz einer Verletzung einer aufsichtsrechtlichen Bestimmung schuldig machen konnten und verneint dies im Ergebnis.

Immer mehr Insassen werden hinter Gittern alt, leiden an Altersbeschwerden und Krankheiten und werden im Strafvollzug sterben. Stefan Bérard und Nicolas Queloz untersuchen dazu die rechtlichen und institutionellen Grundlagen sowie die bisherige Praxis zum Lebensende im Gefängnis. Sie schlagen vor, dass die Möglichkeit des würdevollen Sterbens im Gefängnis zukünftig bei einer Verurteilung berücksichtigt werden sollte.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Urteilsbesprechungen
› Hanspeter Saner / Marlene Kobierski, Bindungswirkung von Steuerrulings

Beiträge
› David Rosenthal / Barbara Kaiser, Datenschutz: Wie weiter mit Datenübermittlungen in die USA?
› Philipp Haberbeck, Das Tatbestandselement der Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen in den Art. 33 – 35 FINMAG
› Stefan Bérard / Nicolas Queloz, Fin de vie dans les prisons en Suisse : aspects légaux et de politique pénale

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Keine Verwahrung für 23-jährigen Straftäter
› Jurius, Notfallbehandlung im Ausland
› Jurius, Beschwerde des Vereins al Huda abgewiesen
› Jurius, IZRS-Jahreskonferenz 2014 zu Unrecht verboten
› Jurius, Kein Strafverfahren gegen «Blick»-Journalisten wegen übler Nachrede
› Jurius, Achtjährige Haftstrafe für Mörder bestätigt
› Jurius, Kieswerk muss Bauabfälle entfernen
› Jurius, Hainard definitiv verurteilt

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Erhöhung der CO2-Abgabe
› Jurius, Neuer Taxpunktwert für Kinderspital

Medienmitteilungen
› Jurius, WEKO sanktioniert vier Schweizer Konzessionäre des VW-Konzerns
› Jurius, Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban
› Jurius, Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik

Gesetzgebungsübersicht
› Jurius, Verzeichnis der auf November 2015 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

Vorschau
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› Erstes Webinar@Weblaw zum Thema: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH.

› Heute erschienen: ASA | 84 | 4.

› Rolf H. Weber, Datenschutz – Zum Aufstieg einer neuen Rechtsdisziplin: neu bei Editions Weblaw.

› Rechtsvisualisierungen in Jusletter IT – Kennst du das Recht?

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URTEILSBESPRECHUNGEN
Hanspeter Saner / Marlene Kobierski
Bindungswirkung von Steuerrulings
Im Urteil 2C_708/2011 vom 5. Oktober 2012 äusserte sich das Bundesgericht zur Bindungswirkung eines Steuerrulings. Diese Erwägungen lösten Verunsicherung aus. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte bei den Akteuren in der Steuerwelt überwiegend Einigkeit darüber, dass die kantonalen Steuerbehörden für die Erteilung von Steuerrulings betreffend die direkte Bundessteuer zuständig sind. Das Bundesgericht hatte diesen Grundsatz zwischenzeitlich in Frage gestellt. Nun hat es sich erneut zur Zuständigkeit, zur Bindungswirkung bei Erteilung durch die nicht zuständige Behörde, zum Zeitpunkt des Widerrufs sowie zu den Übergangsfristen bei Widerruf wegweisend geäussert.
Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen, Steuerrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
BEITRÄGE
David Rosenthal / Barbara Kaiser
Datenschutz: Wie weiter mit Datenübermittlungen in die USA?
Der Entscheid des EuGH, in welchem er «Safe Harbor» die Grundlage für Datenübermittlungen von der EU in die USA entzogen hat, schlägt nach wie vor hohe Wellen. Es herrscht im Markt Verunsicherung, was denn nun zu tun sei. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die Datenschutzbehörden in Europa, sei es mit widersprüchlichen Statements, mit unklaren Äusserungen oder plötzlichem Aktivismus und Überreaktionen. Auch die Stellungnahmen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten («EDÖB») sorgten für Verwirrung und Unverständnis. Was gilt denn nun und wie geht es weiter? Dieser Beitrag gibt Antworten und praktische Empfehlungen.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Datenschutz

Philipp Haberbeck
Das Tatbestandselement der Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen in den Art. 33 – 35 FINMAG
Die FINMA hat nach Abschluss ihres gegen die UBS als Devisenhändlerin gerichteten Enforcementverfahrens bekannt gegeben, dass sie gegen elf involvierte Personen Enforcementverfahren eröffnet habe, um in diesem Kontext persönliche Verantwortlichkeiten abzuklären. Vor diesem Hintergrund fragt sich insbesondere, ob sich im Devisenhandel tätige Bankmitarbeiter in der Schweiz einer Verletzung einer aufsichtsrechtlichen Bestimmung schuldig machen konnten/können. Auf diese Frage wird im Beitrag eingegangen und dahingehend beantwortet, dass sie zu verneinen ist.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG), Aufsichtsrecht

Stefan Bérard / Nicolas Queloz
Fin de vie dans les prisons en Suisse : aspects légaux et de politique pénale
Wir beobachten in der Schweiz deutlich die Tendenzen: Alterung der Gefängnisinsassen, die sichere Position der Justiz, Ausdehnung des Freiheitsentzuges und Auswirkungen der Haft im Alter. Jedoch besteht keine spezifische Gesetzgebung zur Regelung des Umgangs mit dem Lebensende im Gefängnis. Es existieren verschiedene Regeln auf internationaler und nationaler Ebene, welche von den Gerichts- oder Verwaltungsbehörden interpretiert werden müssen. Ausserdem interagieren Verfassungs-, Straf- und Medizinrecht miteinander. Der Beitrag zeigt die Rechtslage auf und macht Vorschläge zur Verbesserung der Regulierung im Umgang mit dem Lebensende von Personen in Haft in der Schweiz. (sts)
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Strafrecht, Menschenrechte
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Keine Verwahrung für 23-jährigen Straftäter
BGer – Ein 23-jähriger Schweizer, der wegen Schändung, mehrfacher versuchter sexueller Nötigung und weiterer Delikte rechtskräftig verurteilt ist, kommt für den Vollzug der stationären therapeutischen Massnahme in die Haftanstalt Pöschwies (ZH). Die entsprechende Verfügung durfte vom Amt für Justizvollzug erlassen werden, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_708/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie

Jurius
Notfallbehandlung im Ausland
BGer – Eine in der Schweiz lebende und hier krankenversicherte Frau muss 20 Prozent der Kosten einer notfallmässigen Spitalbehandlung in Frankreich selbst bezahlen. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Aargauer Versicherungsgerichts bestätigt. (Urteil 9C_209/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Jurius
Beschwerde des Vereins al Huda abgewiesen
BGer – Das Obergericht des Kantons Zürich hat zu Recht die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen eine unbekannte Person im Volksschulamt verwehrt, die auf Unterlagen zum Gesuch des Vereins al Huda für einen islamischen Kindergarten deplatzierte Bemerkungen angebracht hat. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Vereins ab, da keine genügenden Hinweise auf ein Ehrverletzungsdelikt oder Amtsmissbrauch vorliegen. (Urteil 1C_453/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Jurius
IZRS-Jahreskonferenz 2014 zu Unrecht verboten
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) gegen das vom Kantonsgericht des Kantons Freiburg bestätigte Verbot zur Durchführung der IZRS-Jahreskonferenz im November 2014 gut. (Urteil 1C_35/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit

Jurius
Kein Strafverfahren gegen «Blick»-Journalisten wegen übler Nachrede
BGer – Der «Blick» hat korrekt über einen ehemaligen Wirtschaftsprofessor der Uni Zürich berichtet, der eine Frau sexuell belästigt hatte. Das hat das Bundesgericht entschieden. Gegen den Journalisten und den zuständigen Bildredaktor gibt es folglich kein Verfahren. (Urteil 6B_1242/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Jurius
Achtjährige Haftstrafe für Mörder bestätigt
BGer – Es bleibt bei einer achtjährigen Haftstrafe für den Mittäter im Mordfall Dulliken (SO) von 1993. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. Zusammen mit einem Landsmann hatte der Serbe einen damals 80-Jährigen geschlagen und so geknebelt, dass dieser erstickte. (Urteil 6B_342/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot, Strafen und Massnahmen. Pönologie

Jurius
Kieswerk muss Bauabfälle entfernen
BGer – Ein Kies- und Betonwerk muss auf dem Gebiet Sevenett am Fluss Vispa in Visperterminen (VS) mineralische Bauabfälle und Asphalt entfernen und fachgerecht entsorgen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Firma hatte die Materialien seit Jahren ohne Bewilligung abgelagert. (Urteil 1C_616/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht

Jurius
Hainard definitiv verurteilt
BGer – Es bleibt bei einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken und einer Busse von 12'400 Franken für den ehemaligen Neuenburger Staatsrat Frédéric Hainard. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung fremder Gebietshoheit, die der Jurist in seiner Funktion als stellvertretender Bundesanwalt begangen hat. (Urteil 6B_1169/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Strafen und Massnahmen. Pönologie
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AGENDA
Besser informiert sein über juristische Events, Aus- und Weiterbildungen.
› 06.11.2015 / Aula der Primarschule, Triesen,
Symposium «Gesundheitsrecht am Puls der Zeit – Grauzone Doping»

› 05.02.2016 / Université de Fribourg,
Save the Date: 8. Freiburger Kartellrechtstagung / 8ème Journée fribourgeoise de droit de la concurrence

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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Marc Vogelsang, Bundesgericht klärt Zuständigkeit für die Genehmigung von Steuerrulings bezüglich der direkten Bundessteuer
Urteil 2C_529/2014 vom 24. August 2015

› Marc Vogelsang, Übergangsfrist bei Widerruf eines Steuerrulings
Urteil 2C_807/2014 vom 24. August 2015

› Jürg Roth, Betreibung ohne Risiko eines vorzeitigen Prozesses über den Anspruch
Urteil 4A_414/2014 vom 16. Januar 2015

› Rene Hirsiger, Stillschweigendes Einverständnis zu einer neuen Bonusregelung
Urteil 4A_135/2015 vom 14. August 2015

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ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Erhöhung der CO2-Abgabe
BVGer – Die Erhöhung der CO2-Abgabe per 1. Januar 2014 ist rechtmässig erfolgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. Oktober 2015 entschieden. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Verordnung des Bundesrates, auf die sich die Erhöhung stützt, auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht und dass der Bundesrat seinem Entscheid zu Recht die CO2-Statistik zu Grunde gelegt hat. (Urteil A-3874/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Indirekte Steuern

Jurius
Neuer Taxpunktwert für Kinderspital
BVGer – Das Bundesgericht hat den Tarmed-Taxpunktwert für ambulante ärztliche Behandlungen am Ostschweizer Kinderspital auf 82 Rappen festgelegt. Er gilt ab dem 1. Januar 2011 und liegt sechs Rappen unter jenem, den die St. Galler Exekutive 2012 bestimmt hat. (Urteil C-2997/2012)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
WEKO sanktioniert vier Schweizer Konzessionäre des VW-Konzerns
Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die ASAG Auto-Service AG, die Autoweibel AG, die City-Garage AG, St. Gallen und die Garage Gautschi Holding AG mit Pauschalsanktionen von 10’000 bis 320’000 Franken wegen Festsetzung von Preisen. Die vier Schweizer Konzessionäre der Marken des VW-Konzerns und die AMAG RETAIL (Retail-Geschäftsbereich der AMAG Automobil- und Motoren AG) vereinbarten Anfang 2013 eine gemeinsame Konditionenliste. Diese betraf Preisnachlässe und Ablieferungspauschalen zur Abgabe der Erst-Offerte für neue Autos der Marken des VW-Konzerns.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht

Jurius
Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 28. Oktober 2015 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Die Änderung tritt am 29. Oktober 2015 in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht

Jurius
Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 28. Oktober 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik geändert. Die Änderung tritt am 29. Oktober 2015 in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht
GESETZGEBUNGSÜBERSICHT
Jurius
Verzeichnis der auf November 2015 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2015 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Beitragsarten: Gesetzgebungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
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Jusletter 9. November 2015
› Alex Dépraz, Des Dispositions legislatives entre la vie et la mort

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
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