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JUSLETTER 28. SEPTEMBER 2015 |
Liebe Leserinnen und Leser
Darf man einen Falschparker abschleppen lassen? Diese Frage bejahen noch alle – damit findet die Einigkeit aber auch schon ein Ende. Der zugeparkte Parkplatz steckt voller juristischer Fallstricke und ungelöster Fragen: Wie schnell muss man vorgehen? Muss man den Falschparker vorgängig konsultieren? Wie verhält es sich, wenn man zwar parken darf, aber die erlaubte Parkdauer überschreitet? Arnold Rusch und Philipp Klaus richten den Fokus auf die Handlungsoptionen des betroffenen Parkplatzbesitzers und widmen sich vertieft den Voraussetzungen des Selbsthilferechts und des gerichtlichen Verbots.
Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies grundsätzlich für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Im Rahmen des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Verkehrssicherheitspakets «Via Sicura» wurden neu Raserdelikte eingeführt. Timothée Bauer und Federico Abrar kritisieren, dass diese Tatbestände die Unschuldsvermutung ignorieren und bezweifeln, dass diese Art. 6 Abs. 2 EMRK standhalten.
Als Crowdfunding (auch Schwarmfinanzierung) werden Formen der Finanzierung mit Hilfe einer Vielzahl von Investoren bezeichnet. Dabei setzen die einzelnen Investoren häufig jeweils vergleichsweise geringe Beträge ein. Jana Essebier und Rolf Auf der Maur untersuchen, inwieweit die Bedürfnisse des Crowdfunding-Marktes durch die Anpassung bestehender Normen der aktuellen Finanzmarktrevision gestillt werden können (siehe auch Peter V. Kunz, Crowdfunding, in: Jusletter 25. August 2014). Eine generelle Befreiung des Crowdfunding von den Bestimmungen der Finanzmarktgesetze ist vor dem Hintergrund des Anlegerschutzes nicht angebracht. Im Gegenteil könnte ein Mindestmass an Anlegerschutz auch dazu beitragen, dass die Akzeptanz dieser Form der Finanzierung weiter steigt.
Wir freuen uns ganz besonders, Frau Sandra Husi-Stämpfli im Redaktions-Team von Jusletter begrüssen zu dürfen. Sie wird die Fachredaktion im Datenschutz übernehmen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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INHALTSVERZEICHNIS |
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BEITRÄGE |
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AUS DEM BUNDESGERICHT |
|  | Jurius |  | Amtshilfe an Frankreich | BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung darf Frankreich auf dem Weg der Amtshilfe in Steuersachen Informationen zu den Schweizer Bankkonten eines französischen Ehepaars mit Schweizer Steuerdomizil liefern. Das Bankgeheimnis steht der Amtshilfe nicht entgegen, welche auch die Übermittlung von Dokumenten zu Transaktionen über die fraglichen Konten unter Nennung der daran beteiligten Drittpersonen umfasst. (Urteil 2C_1174/2014)
| Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe, Steuerrecht, Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen | |
|  | Jurius |  | Appointée de police condamnée pour abus d'autorité | BGer – Eine Beamtin der Polizei Lausanne-West (POL) wird definitiv bedingt für 7 Tage suspendiert. Das Bundesgericht bestätigt diese Verurteilung, welche ausgesprochen worden war, weil die Beamtin einer Frau zweimal ins Gesicht geschlagen hatte. (Urteil 6B_579/2015) (sts) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafrecht |  |
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| › | 22.10.2015 / Hotel Schweizerhof, Luzern, 16. Zentrumstag Luzern, Sozialversicherung: Von der Wiege bis zur Bahre |
| › | 06.11.2015 / Rathaus, Rathausplatz 2, 3000 Bern 8, eGov Fokus 2/2015: E-Democracy – Neue Formen der Partizipation |
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AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT |
|  | Jurius |  | Keine Amtshilfe bei gestohlenen Daten | BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil A-6843/2014 vom 15. September 2015 entschieden, dass auf ein Amtshilfegesuch, das auf gestohlenen Daten basiert, nicht eingetreten werden darf. Das Ersuchen der französischen Direction générale des finances publiques vom 23. Dezember 2013 beruhte auf einer Liste potentieller französischer Steuerpflichtiger, die von einem Datendiebstahl durch Angestellte der betroffenen Bank stammte. (Urteil A-6843/2014)
| Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe, Steuerrecht |  |
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MEDIENMITTEILUNGEN |
|  | Jurius |  | WEKO: mögliche Absprachen mit Edelmetallen | Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht, ob es zwischen verschiedenen Banken zu unzulässigen Absprachen beim Handel mit Edelmetallen gekommen ist. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht | |
|  | Jurius |  | Klumpenrisikopositionen gegenüber PostFinance | Da PostFinance neu als systemrelevante Bank gilt, müssen Banken und Effektenhändler ihre Positionen gegenüber PostFinance entsprechend behandeln. Die dafür anwendbaren Risikoverteilungsvorschriften sind per 31. Dezember 2015 einzuhalten. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Bankrecht |  |
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AUS DER HERBSTSESSION 2015 |
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 | Jusletter 5. Oktober 2015 |
› | Véronique Boillet / Estelle de Luze, Mère porteuse, parents d’intention, homoparentalité… Et l’enfant ? | › | Jörg Künzli / Nula Frei / Maria Schultheiss, Menschenrechtliche Standards der Haftbedingungen in der Untersuchungshaft und ihre Umsetzung in der Schweiz | › | Guillaume Lammers, Traités internationaux : leur conclusion selon la procédure simplifiée et leur application provisoire suite à la révision législative du 26 septembre 2014 | › | Melanie Studer, Rezension: Stämpflis Handkommentar zum Datenschutzgesetz (DSG) | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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