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JUSLETTER 28. SEPTEMBER 2015

Liebe Leserinnen und Leser

Darf man einen Falschparker abschleppen lassen? Diese Frage bejahen noch alle – damit findet die Einigkeit aber auch schon ein Ende. Der zugeparkte Parkplatz steckt voller juristischer Fallstricke und ungelöster Fragen: Wie schnell muss man vorgehen? Muss man den Falschparker vorgängig konsultieren? Wie verhält es sich, wenn man zwar parken darf, aber die erlaubte Parkdauer überschreitet? Arnold Rusch und Philipp Klaus richten den Fokus auf die Handlungsoptionen des betroffenen Parkplatzbesitzers und widmen sich vertieft den Voraussetzungen des Selbsthilferechts und des gerichtlichen Verbots.

Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies grundsätzlich für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Im Rahmen des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Verkehrssicherheitspakets «Via Sicura» wurden neu Raserdelikte eingeführt. Timothée Bauer und Federico Abrar kritisieren, dass diese Tatbestände die Unschuldsvermutung ignorieren und bezweifeln, dass diese Art. 6 Abs. 2 EMRK standhalten.

Als Crowdfunding (auch Schwarmfinanzierung) werden Formen der Finanzierung mit Hilfe einer Vielzahl von Investoren bezeichnet. Dabei setzen die einzelnen Investoren häufig jeweils vergleichsweise geringe Beträge ein. Jana Essebier und Rolf Auf der Maur untersuchen, inwieweit die Bedürfnisse des Crowdfunding-Marktes durch die Anpassung bestehender Normen der aktuellen Finanzmarktrevision gestillt werden können (siehe auch Peter V. Kunz, Crowdfunding, in: Jusletter 25. August 2014). Eine generelle Befreiung des Crowdfunding von den Bestimmungen der Finanzmarktgesetze ist vor dem Hintergrund des Anlegerschutzes nicht angebracht. Im Gegenteil könnte ein Mindestmass an Anlegerschutz auch dazu beitragen, dass die Akzeptanz dieser Form der Finanzierung weiter steigt.

Wir freuen uns ganz besonders, Frau Sandra Husi-Stämpfli im Redaktions-Team von Jusletter begrüssen zu dürfen. Sie wird die Fachredaktion im Datenschutz übernehmen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Beiträge
› Arnold F. Rusch / Philipp Klaus, Der zugeparkte Parkplatz
› Timothée Bauer / Federico Abrar, Le délit de chauffard : questionnement après plus d’un an d’application controversée
› Jana Essebier / Rolf Auf der Maur, Fidleg als Chance für die Schweiz als Crowdfunding-Standort

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Amtshilfe an Frankreich
› Jurius, Appointée de police condamnée pour abus d'autorité

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Keine Amtshilfe bei gestohlenen Daten

Medienmitteilungen
› Jurius, WEKO: mögliche Absprachen mit Edelmetallen
› Jurius, Klumpenrisikopositionen gegenüber PostFinance

Aus der Herbstsession 2015
› Jurius, Schlussabstimmungstexte der Bundesversammlung – Herbstsession 2015

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› Jusletter – Wann sind Massen-DNA-Tests sinnvoll?

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
BEITRÄGE
Arnold F. Rusch / Philipp Klaus
Der zugeparkte Parkplatz

Der zugeparkte Parkplatz ist ein Ärgernis. Darf man das Fahrzeug abschleppen lassen? Oder kann man den Fahrer anzeigen? Es mag sich dabei um ein alltägliches Szenario handeln, doch ist die rechtliche Lösung dazu vielschichtig und komplex. Nachfolgend analysieren die Autoren verschiedene Konstellationen des zugeparkten Parkplatzes und zeigen die dazu passende rechtliche Lösung. Ziel dieser Überlegungen ist eine umfassende Darstellung der Problematik als Hilfestellung für ratsuchende Juristen und interessierte Laien.

Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Privatrecht

Timothée Bauer / Federico Abrar
Le délit de chauffard : questionnement après plus d’un an d’application controversée
Am 1. Januar 2013 ist das Verkehrssicherheitspaket Via Sicura in Kraft getreten. Es ist vor allem das Raserdelikt (Artikel 90 Abs. 3 und 4 SVG), welches Schlagzeilen macht. Der Beitrag präsentiert fünf Probleme, welche durch diesen neuen Straftatbestand aufgeworfen werden und setzt die Antworten ins Lichte der Lehre und Rechtsprechung. Die Analyse betrachtet die Möglichkeiten, die sich dem Praktiker bieten, eine effiziente Verteidigung gegen das vom Gesetzgeber unerbittliche System zu ergreifen. Zudem wird der Vorschlag eines praktikableren Systems als gegensätzlich dargestellt. (sts)
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Strassenverkehr

Jana Essebier / Rolf Auf der Maur
Fidleg als Chance für die Schweiz als Crowdfunding-Standort
Die geltende Rechtsordnung in der Schweiz steht einer positiven Entwicklung des Crowdfunding Markts entgegen. Die aktuelle Revision der Finanzmarktgesetze sollte genutzt werden, um mit einer angemessenen Regulierung den Bedürfnissen der Schweiz als Crowdfunding Standort Rechnung zu tragen. Dabei sollten insbesondere massgeschneiderte Ausnahme- und De-Minimis-Regeln sowie Abstufungen der Regulierungen in Betracht gezogen werden. Andernfalls werden innovative Vorhaben zunehmend über Plattformen im Ausland finanziert oder wandern gar ganz dahin aus.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Informatik und Recht
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Amtshilfe an Frankreich
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung darf Frankreich auf dem Weg der Amtshilfe in Steuersachen Informationen zu den Schweizer Bankkonten eines französischen Ehepaars mit Schweizer Steuerdomizil liefern. Das Bankgeheimnis steht der Amtshilfe nicht entgegen, welche auch die Übermittlung von Dokumenten zu Transaktionen über die fraglichen Konten unter Nennung der daran beteiligten Drittpersonen umfasst. (Urteil 2C_1174/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe, Steuerrecht, Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen

Jurius
Appointée de police condamnée pour abus d'autorité
BGer – Eine Beamtin der Polizei Lausanne-West (POL) wird definitiv bedingt für 7 Tage suspendiert. Das Bundesgericht bestätigt diese Verurteilung, welche ausgesprochen worden war, weil die Beamtin einer Frau zweimal ins Gesicht geschlagen hatte. (Urteil 6B_579/2015) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht
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AGENDA
Besser informiert sein über juristische Events, Aus- und Weiterbildungen.
› 01.10.2015 / Zürich, Karl der Grosse, Kirchgasse 14, 8001 Zürich,
Internet of things - Herausforderungen und Chancen

› 22.10.2015 / Hotel Schweizerhof, Luzern,
16. Zentrumstag Luzern, Sozialversicherung: Von der Wiege bis zur Bahre

› 06.11.2015 / Rathaus, Rathausplatz 2, 3000 Bern 8,
eGov Fokus 2/2015: E-Democracy – Neue Formen der Partizipation

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dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Alfred Blesi, Prozessuales; Rückforderung von Krankentaggeldleistungen nach Art. 40 VVG
Urteil 4A_680/2014 vom 29. April 2015

› Alfred Blesi, Abgrenzung zwischen allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (Personalverleih) und Normalarbeitsvertrag
Urteil 4C_1/2014 vom 11. Mai 2015

› Nicole Tschirky, Vermischungsverbot gemäss Art. 10 TVA
Urteil 1C_467/2014 vom 20. Juli 2015

Der dRSK umfasst Rechtssprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
NETWORK
› Tom Solo Int.

› Wir sprechen Ihre Sprache!

› Champagner-Degustation mit Frey Champagner Import: Ein Genuss für Geist und Gaumen

› Vier Jahreszeiten voller Musik – beim Zürcher Kammerorchester 2014/2015

› GandhiCare Organisation – Ein Legat für eine Zukunft von Kindern

Weitere Network Beiträge finden Sie hier.
PERSONALIA
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt.
› Jusletter: Neues Mitglied in der Redaktion.

› Vereinigte Bundesversammlung wählt neuen Bundesrichter

Weitere Neuigkeiten aus dem Who is Who der Rechtswelt finden Sie hier. Mehr Informationen zu den Konditionen finden Sie auf unserer Competence Seite.
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Keine Amtshilfe bei gestohlenen Daten
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil A-6843/2014 vom 15. September 2015 entschieden, dass auf ein Amtshilfegesuch, das auf gestohlenen Daten basiert, nicht eingetreten werden darf. Das Ersuchen der französischen Direction générale des finances publiques vom 23. Dezember 2013 beruhte auf einer Liste potentieller französischer Steuerpflichtiger, die von einem Datendiebstahl durch Angestellte der betroffenen Bank stammte. (Urteil A-6843/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe, Steuerrecht
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
WEKO: mögliche Absprachen mit Edelmetallen
Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht, ob es zwischen verschiedenen Banken zu unzulässigen Absprachen beim Handel mit Edelmetallen gekommen ist.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht

Jurius
Klumpenrisikopositionen gegenüber PostFinance
Da PostFinance neu als systemrelevante Bank gilt, müssen Banken und Effektenhändler ihre Positionen gegenüber PostFinance entsprechend behandeln. Die dafür anwendbaren Risikoverteilungsvorschriften sind per 31. Dezember 2015 einzuhalten.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Bankrecht
AUS DER HERBSTSESSION 2015
Jurius
Schlussabstimmungstexte der Bundesversammlung – Herbstsession 2015

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Herbstsession 2015 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.

Beitragsarten: Aus der Herbstsession 2015
Rechtsgebiete: Publikationen
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Assistentin / Assistenten 100%
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Luzern
› 02.09.15Häusermann + Partner AG
Rechtsanwältin / Notarin Rechtsanwalt / Notar (80% - 100%)
Bern
› 02.09.15Universität Luzern
wiss. Assistentin/Assistenten im Fachbereich Strafrecht
Luzern
› 01.09.15Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber 60-80 %
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› 31.08.15Direktion des Innern des Kantons Zug
juristische Mitarbeiterin/juristischen Mitarbeiter (80 - 100 %)
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› 31.08.15Bratschi Wiederkehr & Buob AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 31.08.15Coop Rechtsschutz AG
Jurist/in oder Anwältin/Anwalt (100 %)
Aarau
› 31.08.15Steuerverwaltung des Kantons Zug
juristische Mitarbeiterin/juristischen Mitarbeiter (100 %)
Zug
› 31.08.15Killer Köchli & Partner - Financial Services Recruitment
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› 31.08.15AXA-ARAG Rechtschutz
Jurist/in Rechtsdienst
Zürich Oerlikon

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Jusletter 5. Oktober 2015
› Véronique Boillet / Estelle de Luze, Mère porteuse, parents d’intention, homoparentalité… Et l’enfant ?
› Jörg Künzli / Nula Frei / Maria Schultheiss, Menschenrechtliche Standards der Haftbedingungen in der Untersuchungshaft und ihre Umsetzung in der Schweiz
› Guillaume Lammers, Traités internationaux : leur conclusion selon la procédure simplifiée et leur application provisoire suite à la révision législative du 26 septembre 2014
› Melanie Studer, Rezension: Stämpflis Handkommentar zum Datenschutzgesetz (DSG)

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
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