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JUSLETTER 13. JULI 2015

Liebe Leserinnen und Leser

In einer Zeit, in der big data und Wirtschaftskrise zusammentreffen, steigt die Medienpräsenz von Kreditauskunfteien immer mehr. Diese Bonitätsdatenbanken enthalten Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen. Sie gehören privaten Auskunfteien und sind der Öffentlichkeit und den betroffenen Personen grösstenteils nicht bekannt. Diese undurchsichtige Situation widerspricht den Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Datenschutz, finden Eva Cellina und Grégoire Geissbühler.

Jörg Jeger freut sich, dass mit der aktuellsten Rechtsprechung zu psychosomatischen Krankheitsbildern praktisch sämtliche in den vergangenen 10 Jahren – aus medizinischer und juristischer Optik – vorgebrachten Mängel behoben wurden. Er unterstützt aus ärztlicher Sicht die Forderung des Bundesgerichts, dass beurteilende Ärzte wie auch Rechtsanwender zukünftig unabhängig von der Diagnose  noch spezifischer prüfen müssen, ob eine Behinderung konsistent und in vergleichbaren Lebensbereichen analog besteht (siehe auch Thomas Gächter / Michael E. Meier, Schmerzrechtsprechung 2.0, in: Jusletter 29. Juni 2015).

Auch Boris Etter richtet den Fokus auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts, welches am 6. Mai 2015 die Beschwerde eines Unternehmers in Sachen Persönlichkeitsklage gegen mehrere Medienunternehmen teilweise guthiess. Der Autor weist darauf hin, welche wichtigen medien- und persönlichkeitsrechtlichen Eckpunkte das Bundesgericht in diesem Urteil gesetzt hat. Im Weiteren zeigt er auf, wie sich die künftige Rechtsprechung dazu entwickeln könnte, insbesondere bei Personen, welche sich über Social Media Kanäle selbst zu öffentlichen Personen machen.

Ab Herbst 2015 können Firmen und Organisationen mit einem eindeutigen Bezug zur Schweiz ihre Bewerbungen für die Internet-Domain .swiss bei den akkreditierten Registraren einreichen. Nicole Beranek Zanon macht darauf aufmerksam, dass – wer einen Domain-Namen unter .swiss registrieren möchte – gut daran tut, sich genügend früh mit den ungewohnten Zuteilungsvoraussetzungen vertraut zu machen.

Die am 19. Juni 2015 durch das Parlament beschlossene Reform des Vorsorgeausgleichs wird nach ihrem Inkrafttreten zu einem eigentlichen Systemwechsel im Zusammenhang mit Art. 124 ZGB führen. Nach geltendem Recht erfolgt der Vorsorgeausgleich dann, wenn ein Vorsorgefall zum Zeitpunkt der Scheidung bereits in Form einer «angemessenen Entschädigung» gemäss Art. 124 ZGB eingetreten ist. Lenka Ziegler und Regina Aebi-Müller setzen sich mit den dazu praxisrelevanten Fragen auseinander und bieten eine Übersicht zu den Grundzügen der Revision.

Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen bei der Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts auf internationale staatliche und private Organisationen? Franz Böni bemängelt, dass hinsichtlich von Handlungen internationaler Organisationen, wie FIFA und OPEC, trotz einer Vielzahl unterschiedlich anwendbarer Rechtsordnungen, die durchaus zu vergleichbaren Ergebnissen führen würden, der Vollzug oft an politischen Einflussnahmen resp. Gegebenheiten scheitert.

Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine dreiwöchige Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 10. August 2015.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und natürlich eine spannende Lektüre.

Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Eva Cellina / Grégoire Geissbühler, Collecte et transmission de données relatives au crédit : cadre légal, validité et limites

Urteilsbesprechungen
› Jörg Jeger, Die neue Rechtsprechung zu psychosomatischen Krankheitsbildern
› Boris Etter, Urteil des Bundesgerichts 5A_658/2014 vom 6. Mai 2015

Beiträge
› Nicole Beranek Zanon, .swiss – Ein Labeling-Instrument mit Hürden
› Lenka Ziegler / Regina Aebi-Müller, Entschädigung nach Art. 124 ZGB
› Franz Böni, Möglichkeiten und Grenzen der Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts auf internationale staatliche und private Organisationen am Beispiel von OPEC und FIFA

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Beschwerden von Belgien und Sabena-Konkursmasse abgewiesen
› Jurius, Zu viel Antibiotika in Schweinemast ist «nur» Tierquälerei
› Jurius, Illegaler Abriss eines Hauses
› Jurius, Nebenwirkungen für Tempoexzesse auf deutschen Autobahnen
› Jurius, Urteil zu Dominique Girouds Steuerbetrug ist definitiv
› Jurius, Genfer Richterin zu alt
› Jurius, Beschränkung des Strassenstrichs ist rechtens
› Jurius, Suspect débouté après une noyade sur le lac de Neuchâtel

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Krankenkassen und Pflegeheime müssen Tarife verhandeln

Rechtsprechungsübersicht
› Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Mai – Juni 2015)

Vorschau
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› Swisslaw-Speech: 4A_47/2015.

› Sommerpause Jusletter.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Eva Cellina / Grégoire Geissbühler
Collecte et transmission de données relatives au crédit : cadre légal, validité et limites
In einer Zeit, wo big data und Wirtschaftskrise zusammentreffen, steigt die Medienpräsenz eines Bereiches von Tag zu Tag: die Kreditauskunfteien. Obwohl man es nicht vermuten würde, erweisen sich viele ihrer Praktiken als widerrechtlich. Auch wenn die Übertragung bestimmter Daten vom Gesetz abgedeckt werden, verstösst die Sammlung derjenigen gegen die Grundsätze des Datenschutzes. Aus diesem Grund ist jegliche anschliessende Behandlung der Daten unmöglich. Es bleibt diesen Unternehmen keine andere Wahl als sich anzupassen oder zu verschwinden.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Obligationenrecht, Datenschutz, SchKG
URTEILSBESPRECHUNGEN
Jörg Jeger
Die neue Rechtsprechung zu psychosomatischen Krankheitsbildern
Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015 hat das Bundesgericht seine seit 2004 gültige Rechtsprechung zur anhaltenden somatoformen Schmerzstörung und anderen sog. «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage» (PÄUSBONOG) geändert. Im Vergleich zur bisherigen Überwindbarkeitspraxis handelt es sich aus medizinischer Sicht um fundamentale Änderungen, die von einem modernen ressourcenorientierten Medizin- und Krankheitsverständnis geprägt sind. Um die Bedeutung dieser Praxisänderung zu verstehen, lohnt sich ein Blick zurück auf die bisherige Rechtsprechung und deren Mängel.
Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Boris Etter
Urteil des Bundesgerichts 5A_658/2014 vom 6. Mai 2015
Die «Besprechungen», die das Urteil des Bundesgerichts 5A_658/2014 vom 6. Mai 2015 in den Publikumsmedien erhalten hat, richten den Fokus auf den Namen und die Person des Beschwerdeführers und die mutmasslichen Ereignisse hinter dem Urteil. Zentral ist aber, dass dieses Urteil zahlreiche wesentliche medien- und persönlichkeitsrechtliche Ausführungen des Bundesgerichts enthält. Der Fokus sei hier mithin auf die juristischen Ausführungen und nicht auf die Personen gelegt.
Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Personenrecht, Medienrecht
BEITRÄGE
Nicole Beranek Zanon
.swiss – Ein Labeling-Instrument mit Hürden
Am 7. September 2015 erfolgt der Launch der .swiss Domain. Im Gegensatz zu .ch kann .swiss nur registrieren, wer besondere Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt. First come, first served – ein altbewährter Grundsatz im Bereich der Domain-Namen – ist bei .swiss ausgehebelt. Unternehmen tun deshalb gut daran, sich rechtzeitig informieren oder beraten zu lassen.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Informatik und Recht, Domain-Namen

Lenka Ziegler / Regina Aebi-Müller
Entschädigung nach Art. 124 ZGB
Nach geltendem Recht erfolgt der Vorsorgeausgleich dann, wenn ein Vorsorgefall zum Zeitpunkt der Scheidung bereits eingetreten ist, in Form einer «angemessenen Entschädigung» gemäss Art. 124 ZGB. Der Beitrag setzt sich mit praxisrelevanten und strittigen Fragen rund um die Entschädigung und deren Form auseinander. Konkrete Beispiele veranschaulichen die Thematik. Die am 19. Juni 2015 durch das Parlament beschlossene Reform des Vorsorgeausgleichs wird nach ihrem Inkrafttreten zu einem eigentlichen Systemwechsel im Zusammenhang mit Art. 124 ZGB führen. Daher werden im Beitrag auch die Grundzüge der Revision zusammenfassend dargestellt.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Eheschliessung. Auflösung der Ehe, Sozialversicherungsrecht, Berufliche Vorsorge

Franz Böni
Möglichkeiten und Grenzen der Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts auf internationale staatliche und private Organisationen am Beispiel von OPEC und FIFA
Die Internationalisierung des Wettbewerbs verlangt nach einer Anknüpfung des Kartellrechts über die staatlichen Grenzen hinweg. Folge daraus ist, dass sich das Auswirkungsprinzip international durchgesetzt hat. Diese exterritoriale Rechtsanknüpfung macht vor internationalen Organisationen nicht halt. Es gilt nach EU-Kartellrecht zu evaluieren, inwiefern derartige Organisationen vom Unternehmensbegriff erfasst werden. Ein Rückgriff auf OPEC und FIFA soll dies veranschaulichen. Der Durchsetzung stehen teilweise politische Gesichtspunkte entgegen. Diese sind jedoch für die zivilrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts nicht von Belang.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
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AGENDA
Besser informiert sein über juristische Events, Aus- und Weiterbildungen.
› 27.08.2015 / Kongresshaus ,
4. St.Galler Gesundheitsrechtstagung

› 25.11.2015 / Kongresshaus,
St.Galler Erbrechtstag

Weitere juristische Veranstaltungen online auf Agenda. Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung in der Agenda der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Stéphanie Fuld, Critères de distinction entre voyageur de commerce et agent
Urteil 4A_86/2015 vom 29. April 2015

› Kilian Meyer, Anforderungen an die erstinstanzliche Begründung von Einreiseverboten
Urteil C-3739/2014 vom 9. März 2015

Der dRSK umfasst Rechtssprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
NETWORK
› Tom Solo Int.

› Wir sprechen Ihre Sprache!

› Champagner-Degustation mit Frey Champagner Import: Ein Genuss für Geist und Gaumen

› Vier Jahreszeiten voller Musik – beim Zürcher Kammerorchester 2014/2015

› GandhiCare Organisation – Ein Legat für eine Zukunft von Kindern

Weitere Network Beiträge finden Sie hier.
PERSONALIA
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt.
› FINMA-Verwaltungsrat wählt künftigen Präsidenten und Mitglieder der Übernahmekommission

Weitere Neuigkeiten aus dem Who is Who der Rechtswelt finden Sie hier. Mehr Informationen zu den Konditionen finden Sie auf unserer Competence Seite.
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Beschwerden von Belgien und Sabena-Konkursmasse abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Staates Belgien und zweier belgischer Gesellschaften gegen die verweigerte Zulassung ihrer Forderungen im Kollokationsplan der SAirGroup und der SAirLines in Nachlassliquidation (i.N.) ab. Ebenfalls abgewiesen hat das Bundesgericht die Beschwerde der Konkursmasse der Sabena gegen die SAirLines i.N. (Urteile 5A_491/2013 und 5A_924/2012)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: SchKG, LugÜ

Jurius
Zu viel Antibiotika in Schweinemast ist «nur» Tierquälerei
BGer – Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen, das einen Schweinemastbesitzer vom Vorwurf der vorsätzlichen Übertretung des Heilmittelgesetzes freigesprochen hat. Dies obwohl der Mann seinen Tieren das Medikament verbotenerweise nach Abschluss der Mast verabreicht hatte. (Urteil 6B_1029/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel

Jurius
Illegaler Abriss eines Hauses
BGer – Der unbewilligte Abbruch eines Einfamilienhauses in Meggen (LU) hat juristische und finanzielle Folgen: Das Bundesgericht hat eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz Luzern bestätigt. (Urteile 6B_978/2014, 6B_988/2014, 6B_989/2014 und 6B_990/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Straftaten gegen das Vermögen

Jurius
Nebenwirkungen für Tempoexzesse auf deutschen Autobahnen
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass einem in der Schweiz wohnhaften Niederländer der Führerausweis nur einen, und nicht wie von den Zuger Behörden verfügt, zwei Monate entzogen werden darf. Der Mann war auf deutschen Autobahnen zwei Mal mit über 180 km/h statt der erlaubten 120 km/h unterwegs gewesen. (Urteil 1C_538/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strassenverkehr, Strassenverkehrsrecht

Jurius
Urteil zu Dominique Girouds Steuerbetrug ist definitiv
BGer – Die Beschwerdefrist des Strafbefehls gegen den Weinhändler Dominique Giroud wegen Steuerbetrugs wird nicht wieder hergestellt. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Waadt abgewiesen. (Urteil 6B_311/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht

Jurius
Genfer Richterin zu alt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 30-Jährigen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren durch die Genfer Justiz annulliert. Eine der Richterinnen war zum Zeitpunkt des Urteils älter, als das Gesetz erlaubt. (Urteil 6B_226/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht, Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht

Jurius
Beschränkung des Strassenstrichs ist rechtens
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Begrenzung der Strassenprostitution im Niederdorf von zehn auf neu vier Stunden pro Tag abgewiesen. Der Zürcher Stadtrat hatte im März 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst, basierend auf der im Frühling 2012 erlassenen Prostitutionsverordnung. (Urteil 2C_106/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Grundrechte, Wirtschaftliche u. soziale Rechte

Jurius
Suspect débouté après une noyade sur le lac de Neuchâtel
BGer – Nachdem ein 17-Jähriger im Juni 2013 im Hafen von Neuchâtel an einem tödlichen Stromstoss gestorben war, musste sich ein Zuständiger der öffentlichen Küstenbeleuchtung vor Gericht der fahrlässigen Tötung verantworten. Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen den Mann ab. (Urteil 1B_84/2015) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Krankenkassen und Pflegeheime müssen Tarife verhandeln
BVGer – Zugelassene Pflegeheime dürfen Nebenleistungen, wie Physio- oder Ergotherapie, gegenüber den Krankenkassen auch dann verrechnen, wenn sie vom Pflegeheim selbst erbracht werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Beschwerde aus dem Kanton Zürich entschieden. (Urteil C-1190/2012)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT
Jurius
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Mai – Juni 2015)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Mai 2015 bis und mit 16. Juni 2015 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Beitragsarten: Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
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Neuchâtel
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
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Assistant‐e doctorant‐e à temps partiel 50 %
Neuchâtel
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Juristin / Jurist
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Juriste (h/f) à 100 % avec un intérêt prononcé pour la politique
Zürich
› 24.06.15Advokaturbüro Dr. iur. Peter F. Siegen
Anwalt/Anwältin 80-100%
Baden
› 24.06.15Credit Suisse AG
Avvocato
Lugano
› 24.06.15Credit Suisse AG
Legal Counsel Traditional Fund Structuring
Zürich
› 24.06.15Soziale Dienstleistungen der Region Lenzburg, SDRL
Rechtsanwältin – Berufsbeiständin Rechtsanwalt – Berufsbeistand
Lenzburg
› 24.06.15Datenschutzbeauftragter Basel-Stadt
Juristin / Juristen (60-100%)
Basel
› 23.06.15Bundesverwaltungsgericht
Kanzlei-Mitarbeiteri/n
St. Gallen
› 23.06.15Taylor Root
Ethics & Compliance Director
Schaffhausen
› 23.06.15Killer Köchli & Partner - Financial Services Recruitment
Family Office - Senior Legal & Compliance Counsel (m/w)
Zürich
› 22.06.15KPMG AG
Fachspezialist (w/m) für den Bereich Regulatorische Projekte, Zürich
Zürich
› 19.06.15PMS SCHÖNENBERGER AG
Wirtschaftsjurist (w/m)
Ostschweiz
› 19.06.15Autoneum Management AG
Legal Counsel & Compliance Officer (f/m) 100%
Winterthur
› 19.06.15Bratschi Wiederkehr & Buob
Avocate/Avocat
Bern
› 18.06.15Eversheds AG
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht
Zürich
› 18.06.15UBS AG
Regulatory Specialist
Opfikon
› 18.06.15Universität Bern
Assistenzstelle (50 - 70 %)
Bern
› 18.06.15Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
Juristische/r Hochschulpraktikant/in im Fachsekretariat ElCom
Bern
› 17.06.15Langner Arndt Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%)
Zürich-Enge
› 17.06.15Schellenberg Wittmer
Juristinnen und Juristen, befristet (100%)
Zürich
› 16.06.15Zuerich Law Rechtsanwälte
Anwältin/Anwalt am Limmatquai
Zürich
› 16.06.15Tethong Blattner AG
Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin (mindestens 60%)
Zürich
› 15.06.15VISCHER AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (LL.M. von Vorteil)
Basel
› 15.06.15Bär & Karrer AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 15.06.15AXA-ARAG Rechtschutz
Jurist/in, Rechtsdienst Vertragsrecht
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› 15.06.15Bouverat Consulting
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Jusletter 10. August 2015
› Paulina Garbiec, Le recours à une expertise privée dans le cadre d’une procédure pénale : un risque accru d’erreurs judiciaires ?
› Herbert Wohlmann, Verstösse gegen bundesrechtliche Grundsätze des Strafverfahrensrechts bei Sanktionsverfahren im Kartellrecht

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
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