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JUSLETTER 29. JUNI 2015

 

Liebe Leserinnen und Leser

Wie können Wahlen eines Verwaltungsrates erfolgreich angefochten werden? Wie wirkt sich die Teilnahme von ungültig gewählten Verwaltungsratsmitgliedern auf zwischenzeitliche Rechtsgeschäfte aus? Welche Rechtswirkung hat die Gutheissung einer Anfechtungsklage in diesem Zusammenhang? Während Lehre und Gerichte sich zu diesen Fragestellungen nicht vertieft äussern, legt Peter V. Kunz den Fokus auf den praxisrelevanten Themenbereich rund um die Anfechtungsklage gemäss Art. 706 f. OR.

Der schwierigen Auslegung des Begriffs «erhebliche Beeinträchtigung» des Wettbewerbs als Grundkategorie des Kartellrechts widmet sich Andreas Heinemann. Er betrachtet die Begriffskomponenten getrennt – «Erheblichkeit» bestimmt die Anforderungen an das Schädlichkeitspotential; «Beeinträchtigung» betrifft das Verhältnis zwischen Abrede und Wettbewerbsbeschränkung – und fordert, dass auch die soziale Schädlichkeit zu Interpretationen im Kartellrecht herangezogen werden muss.

Grenzüberschreitender Drogenhandel fordert eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten ein. Die Strafandrohungen der einzelnen Staaten und die Durchsetzung der internationalen Rechtshilfe stehen hierbei nicht selten im Widerspruch. Malika Belet untersucht am Beispiel des Verhältnisses Schweiz – USA die Zusammenarbeit im Rauschmittelbereich.

Das Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juni 2015 hat hohe Wellen geschlagen. So wurde die bisherige Rechtsprechung zur invalidisierenden Wirkung von somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren psychosomatischen Leiden – auch als «Überwindbarkeitsrechtsprechung» oder «Zumutbarkeitsrechtsprechung»  bekannt geworden – in wesentlichen Punkten geändert. Thomas Gächter und Michael E. Meier begrüssen den Entscheid, geben erste Hinweise auf die Bedeutung und Einordnung dieser Praxisänderung und diskutieren mögliche Auswirkungen auf die weitere Praxis.

Mit der ZGB-Teilrevision hat der Gesetzgeber Sicherungsübereignungen gesetzlich verankert und ausserdem die Entwicklung des Konzepts der treuhänderischen Verwaltung von Register-Schuldbriefen ermöglicht. Sladjana Rmandić erläutert zunächst die Bedeutung des Begriffs Begebungsart und zeigt dann die praktische Relevanz der einzelnen Begebungsarten auf.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Anna Steger
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Peter V. Kunz, Erfolgreiche Anfechtungen von Wahlen in den Verwaltungsrat: Gibt es eine reflexive Rückwirkung?
› Andreas Heinemann, Die Erheblichkeit bezweckter und bewirkter Wettbewerbsbeschränkungen
› Malika Belet, Le principe de la double incrimination en entraide judiciaire pénale internationale avec les Etats-Unis lors d’infractions en matière de stupéfiants

Urteilsbesprechungen
› Thomas Gächter / Michael E. Meier, Schmerzrechtsprechung 2.0

Beiträge
› Sladjana Rmandić, Begebungsarten des Schuldbriefes

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Beschwerde gegen RTVG-Annahme
› Jurius, Erwin Sperisen erzielt Erfolg gegen Augenzeugen
› Jurius, Künstler erhält keinen Schadenersatz
› Jurius, Beschwerde gegen Kündigung zurückgewiesen

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Asylwesen: Traumatisierung ist ein Indiz, aber kein Beweis für erlebte Misshandlungen
› Jurius, Streichung von Bundesgeldern für Bibelgruppen-Verein
› Jurius, Guthaben von Bashar al-Assads Cousin bleiben eingefroren

Aus dem Bundesstrafgericht
› Jurius, Gel en lien avec l’affaire Gazprom

Medienmitteilungen
› Jurius, Totalrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA
› Jurius, Bundesrat streicht veraltete Verkehrsregeln
› Jurius, Grundsätze für Teilbereiche des FIDLEG und FINIG
› Jurius, Statutenänderungen Swissgrid
› Jurius, Private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland

Vorschau
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› Jubliäum 20 Jahre BF.

› BF in der Weblaw App.

› Weblaw Jubiläumsfeier 2015.

› Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe: Chinesisches Recht.

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WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Peter V. Kunz
Erfolgreiche Anfechtungen von Wahlen in den Verwaltungsrat: Gibt es eine reflexive Rückwirkung?
Generalversammlungsbeschlüsse bei Aktiengesellschaften, etwa Wahlen oder Wiederwahlen in den Verwaltungsrat, können mittels Anfechtungsklagen (Art. 706 f. OR) aufgehoben werden. Unbestritten ist, dass solche gutgeheissenen Klagen ex tunc gelten: Es gilt der Rechtszustand, als ob z.B. keine (Wieder-)Wahl stattgefunden hätte. Die Unerlässlichkeit der Rückabwicklung von erfolgreich angefochtenen Beschlüssen wird von Lehre und Praxis einhellig vertreten. Doch stellen sich heikle Fragen bei der Aufhebung von «(Wieder-)Wahlen»: Wie wirkt sich die Teilnahme von ungültig «(wieder-)gewählten» VR-Mitgliedern auf zwischenzeitliche Rechtsgeschäfte aus?
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Aktienrecht, Gesellschaftsrecht

Andreas Heinemann
Die Erheblichkeit bezweckter und bewirkter Wettbewerbsbeschränkungen
Obwohl die «erhebliche Beeinträchtigung» des Wettbewerbs eine Grundkategorie des Kartellrechts ist, bereitet die Auslegung dieses Begriffs wachsende Schwierigkeiten. Die Unsicherheiten können überwunden werden, wenn zwischen den beiden Komponenten des Begriffspaars unterschieden wird: Die «Erheblichkeit» bestimmt die Anforderungen an das Schädlichkeitspotential und soll Bagatellfälle herausfiltern. Die «Beeinträchtigung» betrifft hingegen das Verhältnis zwischen Abrede und Wettbewerbsbeschränkung. Mit der Bundesverfassung ist zu fordern, dass nicht nur volkswirtschaftliche Nachteile, sondern auch die soziale Schädlichkeit zur Interpretation des Kartellgesetzes herangezogen wird.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Europarecht und Internationales Recht

Malika Belet
Le principe de la double incrimination en entraide judiciaire pénale internationale avec les Etats-Unis lors d’infractions en matière de stupéfiants
Drogenkonsum und -handel stellen grenzüberschreitende Probleme dar, die eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten der internationalen Gemeinschaft nach sich ziehen. Doch im Hinblick auf das materielle Recht ist jeder Staat souverän und entscheidet allein, welches Verhalten unter Strafe gestellt wird, sowie über die Auflagen, denen die Straftaten unterliegen. Es ist daher wichtig zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen die internationale Rechtshilfe in Strafsachen gewährt werden kann. Die Autorin untersucht diese Frage im Rahmen der Beziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten bei Straftaten im Zusammenhang mit Rauschmitteln. (bk)
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden, Internationale Rechtshilfe, Betäubungsmittelstrafrecht
URTEILSBESPRECHUNGEN
Thomas Gächter / Michael E. Meier
Schmerzrechtsprechung 2.0
Das Bundesgericht hat im wichtigen Leitentscheid vom 3. Juni 2015 seine bisherige Rechtsprechung zur invalidisierenden Wirkung von somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren psychosomatischen Leiden in zentralen Punkten geändert. Künftig entfällt die für die bisherige Praxis zentrale Überwindbarkeitsvermutung. Der Beitrag stellt den Entscheid und die bundesgerichtlichen Erwägungen vor und gibt erste Hinweise auf Bedeutung und Einordnung der Praxisänderung.
Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
BEITRÄGE
Sladjana Rmandić
Begebungsarten des Schuldbriefes
Mit der ZGB-Teilrevision, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Sicherungsübereignung gesetzlich verankert; sie wird seither als Begebungsart des Schuldbriefes vermutet und tritt damit anstelle der früheren Vermutung der Novation. Die Gesetzesrevision hat ausserdem die Entwicklung des Konzepts der treuhänderischen Verwaltung von Register-Schuldbriefen ermöglicht. Im Beitrag soll in einem ersten Schritt der Begriff der Begebungsarten eingeführt und erläutert werden. Danach wird vordergründig auf die rechtliche Konzeption und die praktische Relevanz der einzelnen Begebungsarten eingegangen.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Sachenrecht
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Beschwerde gegen RTVG-Annahme
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Stimmrechtsbeschwerde von zwei Zürchern nicht eingetreten, die sich gegen die Volksabstimmung betreffend die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) richtet. (Urteile 1C_326/2015 und 1C_324/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Politische Rechte, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze

Jurius
Erwin Sperisen erzielt Erfolg gegen Augenzeugen
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Erwin Sperisen gutgeheissen. Es hat entschieden, dass der ehemalige guatemaltekische Polizeichef berechtigt ist, gegen die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung gegen den Hauptzeugen in seinem Verfahren Beschwerde zu führen. (Urteil 6B_243/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Jurius
Künstler erhält keinen Schadenersatz
BGer – Das Bundesgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Künstlers Hans Danuser abgewiesen. Er erhält keinen Schadenersatz für das gestrichene Kunstprojekt im Schulhaus Quader in Chur. (Urteil 2D_18/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Grundrechte, Kultur. Kunst

Jurius
Beschwerde gegen Kündigung zurückgewiesen
BGer – Der Neuenburger Staatsrat hat das Arbeitsverhältnis zu einem hohen Kantonsangestellten im Jahr 2014 zu Recht aufgelöst, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 8C_585/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht
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AGENDA
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›  25.09.2015, Novotel Basel City,
Recht aktuell FORUM: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht im Rechtsverkehr zwischen der Schweiz und der EU

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dRSK
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› Simon Gabriel, Obliegenheit zum Kreuzverhör in Schiedsverfahren?
Urteil 4A_636/2014 vom 16. März 2015

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ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
NETWORK
› Tom Solo Int.

› Wir sprechen Ihre Sprache!

› Champagner-Degustation mit Frey Champagner Import: Ein Genuss für Geist und Gaumen

› Vier Jahreszeiten voller Musik – beim Zürcher Kammerorchester 2014/2015

› GandhiCare Organisation – Ein Legat für eine Zukunft von Kindern

Weitere Network Beiträge finden Sie hier.
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Asylwesen: Traumatisierung ist ein Indiz, aber kein Beweis für erlebte Misshandlungen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem zur BVGE-Publikation bestimmten Urteil eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei asylsuchenden Personen eine ärztlich diagnostizierte Traumatisierung als Beweis für Misshandlungen genügt. Das Gericht kommt dabei zum Schluss, dass eine nachweisbare Traumatisierung ein Indiz, jedoch kein Beweis für erlebte Misshandlungen sein kann. (Urteil D-5781/2012)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht

Jurius
Streichung von Bundesgeldern für Bibelgruppen-Verein
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid des Bundesamts für Sozialversicherungen bestätigt. Letzteres hatte 2014 ein Gesuch des Vereins «Vereinigte Bibelgruppen in Schule, Universität, Beruf» abgelehnt. Der Verein hatte Beiträge für Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen beantragt. (Urteil B-5547/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht

Jurius
Guthaben von Bashar al-Assads Cousin bleiben eingefroren
BVGer – Rami Makhlouf, Milliardär und Cousin des syrischen Machthabers Bashar al-Assad, kann weiterhin nicht auf seine Schweizer Konten zugreifen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Syrers gegen die Sperre abgewiesen. (Urteil B-3795/2013)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: WTO und Aussenwirtschaftsrecht
AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT
Jurius
Gel en lien avec l’affaire Gazprom
BStGer – Die Beschwerde des ehemals leitenden Angestellten von Gazprom gegen die Beschlagnahme von Geldern auf Schweizer Konten hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts abgewiesen. Dieser ehemalige Mitarbeiter des russischen Gasriesen steht in Kürze deswegen vor Gericht. (Urteil BB.2014.191) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Korruptionsstrafrecht, Strafrecht international
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Totalrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt am 1. Januar 2016 die totalrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation

Jurius
Bundesrat streicht veraltete Verkehrsregeln
Verschiedene Bestimmungen im Strassenverkehrsrecht entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Der Bundesrat hat darum am 24. Juni 2015 die nötigen Änderungen beschlossen und die Verkehrsregelnverordnung sowie die Signalisationsverordnung entsprechend angepasst.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Strassenverkehr

Jurius
Grundsätze für Teilbereiche des FIDLEG und FINIG
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2015 in drei Teilbereichen die Grundsätze für die konkrete Ausgestaltung des Finanzdienstleistungs- und des Finanzinstitutsgesetzes festgelegt.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Bankrecht, Aufsichtsrecht

Jurius
Statutenänderungen Swissgrid
An seiner Sitzung vom 24. Juni 2015 hat der Bundesrat Änderungen an den Statuten der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt. Neu werden in den Statuten zwei Kategorien von Namenaktien (A und B) geschaffen, was die Handelbarkeit der Swissgrid-Aktie erleichtert.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht

Jurius
Private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland
Ab dem 1. September 2015 sind Söldnerfirmen in der Schweiz verboten. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 entschieden, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) und die dazugehörende Verordnung auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
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Avocate/Avocat
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› 16.06.15Zuerich Law Rechtsanwälte
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› 16.06.15Tethong Blattner AG
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Zürich
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› 15.06.15VISCHER AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (LL.M. von Vorteil)
Basel
› 15.06.15AXA-ARAG Rechtschutz
Jurist/in, Rechtsdienst Vertragsrecht
Zürich
› 15.06.15Bouverat Consulting
Notarin/Notar oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Region Deutschfreiburg
› 15.06.15Tamedia Publications romandes SA
Conseiller juridique (H/F) 100%
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› 12.06.15Gastrosuisse
Rechtskonsulent/in 50%
Zürich
› 12.06.15Universität St. Gallen
Doktorandenstelle (50%)
St. Gallen
› 12.06.15Haymann Rechtsanwälte
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN
Zürich 32
› 09.06.15Lenz & Staehelin
Anwältin/Anwalt
Zürich
› 09.06.15Stadt Winterthur
Fachspezialist/in Sozialversicherungen (50 - 100%)
Winterthur
› 09.06.15Reetz Sohm Rechtsanwälte
Studentische/n Mitarbeiter/in
Küsnacht
› 08.06.15Rüd Winkler Partner AG
Anwalt / Anwältin (100%) oder Substituten / Substitutin (100%)
Zürich
› 05.06.15Helbing Lichtenhahn Verlag
juristische/n Lektor/in (100 %)
Basel
› 05.06.15Rappold Köhli Rechtsanwälte AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 05.06.15EHB Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung
Juristische Hochschulpraktikantin Juristischen Hochschulpraktikanten 80-100%
Zollikofen
› 05.06.15PostFinance AG
Legal Counsel (w/m) 80 - 100%
Bern
› 05.06.15SIX Management AG
Rechtsanwalt/-anwältin
 
› 05.06.15Walder Wyss AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (mit Interesse an der Ausbildung zur Notarin / zum Notaren)
Bern
› 04.06.15UBS AG
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Opfikon
› 04.06.15advoplus gmbh
Anwalt / Anwältin als Geschäftsführer/in
Bern
› 04.06.15iek Institut für emotionale Kompetenz AG
Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte/n (80-100%)
Bern
› 03.06.15Kanton Luzern
Leiter/in Vollzugs- und Bewährungsdienste
Luzern
› 03.06.15Badertscher Rechtsanwälte AG
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN
Zürich
› 03.06.15Fernfachhochschule Schweiz
Dozierende für Compliance & Corporate Governance
Regensdorf / Bern
› 02.06.15EGLI INTERNATIONAL AG
Markenjurist/in (100%) (mind. 2 Jahre Berufserfahrung)
Zürich
› 02.06.15Gewerkschaft UNIA
Anwältin / Anwalt oder Juristin / Juristen 80-100 %
Bern
› 02.06.15Homburger AG
Wissenschaftliche Assistenz
Zürich
› 01.06.15Baker & McKenzie Zurich
Flexible/r AssistentIn 100 % (Deutsch & Englisch)
Zürich
› 01.06.15Lidl Schweiz
Consultant Rechtsservice (w/m)
Weinfelden

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Jusletter 6. Juli 2015
› Maroussia Pitteloud, Regard critique sur le régime du travail externe en droit suisse
› Stefan Heimgartner, Amokdrohung bei «Freunden» auf facebook – keine Schreckung der Bevölkerung?
› Samuel Schweizer, Die kartellrechtliche Zulässigkeit von (exklusivem) Direktvertrieb bei Arzneimitteln
› Roland Pfäffli, 100 Jahre Hauseigentümerverband Schweiz

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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sk = Simone Kaiser, sl = Sandrine Lachat,
sts = Stéphanie Schwab, bk = Barbara Kummer,
nse = Nadine Send

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