news@weblaw | dRSK | Network | Lawjobs | Impressum
Online Version
JUSLETTER 30. MÄRZ 2015

Liebe Leserinnen und Leser

Heutzutage brauchen immer mehr ältere Menschen Langzeitpflege, Tendenz steigend. Grund dafür ist die immer längere Lebenserwartung. In den letzten hundert Jahren hat sie sich dank verbesserter Hygiene, einem höheren Lebensstandard und einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung markant erhöht. Laut Statistik betrug 2013 die Lebenserwartung in der Schweiz bei Frauen 84.8 Jahre, bei den Männern 80.5 Jahre. Stéphanie Perrenoud untersucht die durch die Bedürftigkeit und Langzeitpflege verursachten Kosten älterer Menschen und wie diese durch verschiedenartige kantonale Hilfe, nebst der bereits bestehenden, ergänzt werden könnten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5. März 2015 einen wegweisenden und umstrittenen Entscheid in Bezug auf die Haftung von Herstellern für aktive implantierbare Medizinprodukte gefällt. Philippe Fuchs setzt sich mit diesem Entscheid auseinander und erläutert, welche Folgen er für das Schweizer Produkthaftungsrecht (siehe auch Markus Wang / Philippe Fuchs, Fehlerhafte Medizinprodukte – Eine Betrachtung aus regulatorischer und haftungsrechtlicher Sicht, in: Jusletter 27. August 2012) im Medizinproduktebereich haben könnte. Es bleibt aber abzuwarten, ob sich die Schweizer Gerichte dem Entscheid des EuGH anschliessen werden und ob in Zukunft auch unter dem Schweizer Produktehaftpflichtgesetz ein erhöhtes Ausfallrisiko einer Produktgruppe bereits als Fehler jedes einzelnen Produkts dieser Gruppe gilt.

Patricia Egli zieht einen Vergleich zwischen dem Urteil eines kalifornischen Bundesrichters in Sachen Jones v. Chappell vom 16. Juli 2014 und dem vor rund 25 Jahren ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Soering v. the United Kingdom. Im Unterschied zur Argumentation des EGMR stellt das kalifornische Urteil nicht auf eine Einzelfallbeurteilung unter Einbezug des Todeszellensyndroms ab, sondern erklärt das ganze kalifornische System zum Vollzug der Todesstrafe als Widerspruch zum achten Zusatzartikel zur Verfassung. Die Autorin hofft, dass dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für alle Beschwerdeverfahren, die sich gegen im kalifornischen System ausgesprochene und noch nicht vollzogene Todesstrafen richten, bewirkt.

Bankgarantie: abstraktes, d.h. unabhängig vom Grundgeschäft bestehendes Zahlungsversprechen einer Bank in Form einer Garantie, durch die diese die finanzielle Absicherung im Auftrag ihres Kunden übernimmt, sodass ein bestimmter Erfolg eintritt bzw. ein bestimmter Schaden nicht eintritt. Philipp Haberbeck beschäftigt sich mit der in der Praxis anzutreffenden Frage, wie vertraglich vereinbarte Abrufvoraussetzungen von Bankgarantien auf erstes Anfordern auszulegen sind. Er ist der Auffassung, dass unter Beachtung des Vertrauensprinzips nach einem sachgerechten Resultat zu suchen ist, wobei der Bank das relevante Wissen des Garantieauftraggebers bei der Auslegung zugerechnet werden sollte.

Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay fragen vor dem Hintergrund der kürzlich von den Freiburger Gerichtsbehörden neu eingeleiteten Praxis: Können auch Gewerbebeschränkungen als Dienstbarkeiten begründet werden? (vgl. auch Christina Schmid-Tschirren, Gewerbe- und konkurrenzbeschränkende Dienstbarkeiten – kein Abrücken des Bundesgerichts von seiner bisherigen Praxis, in: Jusletter 6. Juli 2009).

Am kommenden Ostermontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 13. April 2015 wieder begrüssen zu dürfen.

Anna Steger
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Stéphanie Perrenoud, Soins à domicile, soins en EMS : de quelles alternatives dispose la personne âgée dépendante de soins ?

Urteilsbesprechungen
› Philippe Fuchs, Erhöhtes Ausfallrisiko als Produktfehler?
› Patricia Egli, Das System zum Vollzug der Todesstrafe als grausame und ungewöhnliche Bestrafung

Beiträge
› Philipp Haberbeck, Die Auslegung der Abrufvoraussetzungen von Bankgarantien auf erstes Anfordern
› Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay, Privatrechtliche Gewerbebeschränkungen im Grundbuch

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Bühnenverband hat Erfolg mit Beschwerde um Fördergelder
› Jurius, Couple de grands-parents kosovars débouté

Medienmitteilungen
› Jurius, Übernahme von search.ch durch Swisscom
› Jurius, Anpassung bei den Regeln zur Versicherungsaufsicht
› Jurius, Gemeinsam gegen schwere Cyber-Attacken

Vorschau
› Osterferien Jusletter.

› Neuer Service bei Weblaw AG erhältlich: conference@weblaw.

› Simone Schürch, Bussenkompetenz der Finanzmarktaufsicht – Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken: neu und unentgeltlich in «Magister».

› Dominik Betschart, Kinderpornografie: Konsum und Posing-Bilder: neu und unentgeltlich in «Magister».

› Valentin Roten, L'avortement : entre philosophie et droit: neu und unentgeltlich in «Magister».

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
Anzeige
Anzeige
Anzeige
WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Stéphanie Perrenoud
Soins à domicile, soins en EMS : de quelles alternatives dispose la personne âgée dépendante de soins ?
Die Pflegebedürftigkeit aufgrund der Alterung ist ein Phänomen, dessen Bedeutung in den letzten Jahren zugenommen hat. Den Pflegebedürftigen stehen verschiedene Alternativen zur Verfügung. Die wichtigsten sind die Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfe und Pflege zu Hause oder einen Langzeitaufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim (APH). Angesichts der durch die Bedürftigkeit verursachten Kosten erhalten ältere Menschen relativ häufig finanzielle Unterstützung; diese in Form von Ergänzungsleistungen zur AHV / IV, welche – falls erforderlich – durch verschiedenartige kantonale Hilfe ergänzt werden kann. (bk)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Sozialversicherungsrecht
URTEILSBESPRECHUNGEN
Philippe Fuchs
Erhöhtes Ausfallrisiko als Produktfehler?
Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2015 einen für die Medizinprodukteindustrie weitreichenden Entscheid zur Produkthaftung gefällt. Er hat entschieden, dass ein erhöhtes Ausfallrisiko einer Produktgruppe genügt, damit die einzelnen Produkte dieser Gruppe als fehlerhaft im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie gelten. Darüber hinaus hat er entschieden, dass die Kosten einer vorsorglichen Operation zur Explantation des (möglicherweise) fehlerhaften Medizinprodukts einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie darstellen. Der Artikel setzt sich mit diesem Entscheid auseinander und erläutert, welche Folgen er für das Schweizer Produkthaftungsrecht im Medizinproduktebereich haben könnte.
Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Produktehaftpflicht, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel

Patricia Egli
Das System zum Vollzug der Todesstrafe als grausame und ungewöhnliche Bestrafung
Im vielbeachteten Urteil in Sachen Jones v. Chappell vom 16. Juli 2014 hat ein Bundesrichter in Kalifornien das von diesem Gliedstaat praktizierte System der Todesstrafe als Verletzung des achten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten beurteilt, der grausame und ungewöhnliche Bestrafungen untersagt. Der Beitrag analysiert die Erwägungen dieses grundlegenden Urteils und vergleicht sie mit der Argumentation des vor rund 25 Jahren ergangenen Leiturteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Soering v. the United Kingdom, der die Auslieferung einer Person in die Vereinigten Staaten von Amerika bei drohender Verurteilung zur Todesstrafe und dem damit verbundenen Todeszellensyndrom (sog. «death row phenomenon») als im Widerspruch zum in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung beurteilte.
Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Menschenrechte, EMRK, Rechtsvergleichung, US-amerikanisches Recht, Europarecht und Internationales Recht
BEITRÄGE
Philipp Haberbeck
Die Auslegung der Abrufvoraussetzungen von Bankgarantien auf erstes Anfordern
Bank­garantien, insbesondere abstrakte Bankgarantien auf erstes Anfordern, dürften in der Geschäftspraxis zahlreicher Unternehmen in der Schweiz eine wichtige Rolle spielen. Hierauf deutet auch die erhebliche Zahl von Publikationen zu Bankgarantien hin, die dieses Thema im Lichte des Schweizer Rechts behandeln. Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, wie vertraglich vereinbarte Abrufvoraussetzungen von Bankgarantien auf erstes An­fordern auszulegen sind.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Bankrecht, Bürgschaft. Garantieverträge

Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay
Privatrechtliche Gewerbebeschränkungen im Grundbuch
Die Lehre hat die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Konkurrenzverbot als privatrechtliche Gewerbebeschränkung im Sinne einer Dienstbarkeit kritisch aufgenommen. Nun haben die Freiburger Gerichtsbehörden eine neue Praxis eingeleitet, welche die Rechtsprechung des Bundesgerichts noch weiter in Frage stellt.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Privatrecht, Notariats- und Anwaltsrecht
Anzeige
dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Tom Frischknecht, Keine Strafminderung aufgrund der zu erwartenden ausländerrechtlichen Folgen einer Straftat
Urteil 6B_925/2014 vom 23. Dezember 2014

› Yvonne Jöhri, Zur Bekanntgabe von Personendaten gestützt auf Art. 9 Abs. 2 BGÖ i.V.m. Art. 19 DSG
Urteil A-5111/2013 vom 6. August 2014

Der dRSK umfasst Rechtssprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
NETWORK
› Wir sprechen Ihre Sprache!

› Champagner-Degustation mit Frey Champagner Import: Ein Genuss für Geist und Gaumen

› Vier Jahreszeiten voller Musik – beim Zürcher Kammerorchester 2014/2015

› GandhiCare Organisation – Ein Legat für eine Zukunft von Kindern

Weitere Network Beiträge finden Sie hier.
AGENDA
Besser informiert sein über juristische Events, Aus- und Weiterbildungen.
› 24.04.2015 / Université de Neuchâtel,
Exécution des renvois et mesures de contrainte: nouvelles perspectives suisse et cantonales

› 29.05.2015 / Kongresshaus Zürich, Gartensaal,
Job Fair ZAV 2015

Weitere juristische Veranstaltungen online auf Agenda. Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung in der Agenda der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Bühnenverband hat Erfolg mit Beschwerde um Fördergelder
BVGer – Das Bundesamt für Kultur muss das Gesuch des Schweizerischen Bühnenverbands für die Ausrichtung von 225’000 Franken für die Jahre 2013 bis 2015 nochmals prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Verbandes gutgeheissen, weil die Kulturförderungsverordnung gesetzeswidrig ist. (Urteil B-4572/2012)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Kultur. Kunst

Jurius
Couple de grands-parents kosovars débouté
BVGer – Trotz positivem Entscheid des Kantonsgerichts Waadt und einer unterstützenden Petition, können die kosovarischen Grosseltern nicht in der Schweiz bei ihren verwaisten Enkelkindern bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Veto dagegen eingelegt. (Urteil C-1166/2014) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Übernahme von search.ch durch Swisscom
Die Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt den Kauf von Search.ch AG durch Swisscom (local.ch). Obwohl durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet wird, ist das Vorhaben nicht zu untersagen, da keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs zu erwarten ist.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht

Jurius
Anpassung bei den Regeln zur Versicherungsaufsicht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. März 2015 eine Revision der Aufsichtsverordnung beschlossen. Die Anpassungen sollen insbesondere eine Anerkennung der Äquivalenz zwischen den schweizerischen Solvenzregeln und den Anforderungen der Solvabilität-II-Richtlinie durch die EU ermöglichen.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Jurius
Gemeinsam gegen schwere Cyber-Attacken
Schwere Cyber-Attacken bedrohen grundsätzlich die ganze digitalisierte Wirtschaft und Verwaltung der Schweiz. Vor diesem Hintergrund sind der Bund und der Verein «Swiss Cyber Experts» eine Public Private Partnership eingegangen.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Informatikrecht, Strafrecht im Informatikrecht
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Neu: Ihre Lawjobs-Anzeige wird automatisch auch in Twitter publiziert
twitter.com/Lawjobs_Weblaw

Neue Jobs
› 19.03.15Bär & Karrer AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 30.03.15Prager Dreifuss AG
Steuerspezialistin / Steuerspezialisten dipl. Steuerexpertin / dipl. Steuerexperte
Zürich
› 13.03.15Weblaw AG
Praktikant/in Administration/Kundensupport (100%)
Bern
› 06.03.15LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte Steuerberater
RECHTSANWALT/RECHTSANWÄLTIN oder eine/n RECHTSANWALT/STEUERBERATER
 Zürich

› 30.03.15Credit Suisse AG
Legal Counsel Litigation (80-100%)
Zürich
› 30.03.15Bank Vontobel AG
Profiling Quality Manager Private Banking mit Reisetätigkeit (100%)
Zürich
› 30.03.15sozialversicherungen glarus
Leitende/n Juristin/en 60% - 70% als persönliche/n Mitarbeiter/in der Direktion
Glarus
› 30.03.15ICAS Schweiz AG
Flexible/n, mehrsprachige/n Juristin/Juristen oder Student im Master of Law
Wallisellen
› 27.03.15Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Juristische/n Mitarbeiter/in 90% im Rechtsdienst und als Beauftragte/r Ehe-Partnerschaft-Familie
Bern
› 27.03.15Kanton Wallis
Jurist/in (60% - 100%)
Sitten
› 27.03.15Ronal AG
LEGAL & COMPLIANCE OFFICER 100% (m/w)
Härkingen
› 26.03.15Schweizerische Eidgenossenschaft
Jurist / Juristin (100%)
Fehraltorf
› 25.03.15Raiffeisen Schweiz Genossenschaft
Compliance Officer Tax (w/m)
St. Gallen
› 25.03.15Personalamt Nidwalden
Staatsanwältin / Staatsanwalt 100 % (Abt. Wirtschaftsdelikte)
Stans
› 25.03.15Hauseigentümerverband Aargau
Jurist/-in (Vollzeit oder Teilzeit)
Baden
› 24.03.15FRORIEP
RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT IM BEREICH IMMATERIALGÜTERRECHT
Zürich
› 24.03.15Schweizerische Eidgenossenschaft
Juristin / Juristen
Bern
› 24.03.15Baloise Group
Rechtsberater (m/w) Personenversicherungen (Unfall / Kranken / berufliche Vorsorge)
Basel
› 24.03.15Institut Straumann AG
Legal Counsel
Basel
› 24.03.15Mercuri Urval AG
Jurist (m/w)
Liechtenstein
› 23.03.15Université de Fribourg, Rechtswissenschaftliche Fakultät
zwei Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen (60–80%) oder Assistent/-innen (80-100%)
Freiburg

Wiederholungen
› 20.03.15Killer Köchli & Partner - Financial Services Recruitment
Senior Inhouse Legal Counsel (m/w)
Zürich
› 20.03.15HEKS Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz
eine Juristin/einen Juristen, 80 %, als Teamleitung
Zürich
› 20.03.15Schweizerische Eidgenossenschaft
eine Juristin / einen Jurist
Biel/Bienne
› 20.03.15KPMG AG
Rechtsanwalt (w/m) mit Fokus Bankenrecht, Zürich
Zürich
› 20.03.15KPMG AG
Fachspezialist (w/m) Geldwäschereibekämpfung, Zürich
Zürich
› 20.03.15UNHCR
Rechtsberater/in (Protection Associate) (G-6), 100%
Genf
› 19.03.15Etude Jacquemoud & Stanislas
Avocat(e) à 100%
Genf
› 19.03.15Bühlmann Rechtsanwälte
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 19.03.15Verband öffentlicher Verkehr
juristische / n Praktikantin / en (80 – 100 %)
Bern
› 18.03.15Bundesverwaltungsgericht
Cancelliere/a
St. Gallen
› 17.03.15
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 16.03.15Implenia AG
Legal Counsel 100% (w/m)
Dietlikon
› 16.03.15AXA Gruppe
Jurist/in Rechtsdienst Vertragsrecht
Zürich Oerlikon
› 16.03.15Franke Management AG
Compliance Officer / Legal Counsel (m/w)
Aarburg
› 13.03.15Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Information & Communication Technology
Zürich
› 13.03.15Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Kartellrecht
Zürich
› 13.03.15IWB, Bereich Personal
Compliance-Beauftragte/r (100%)
Basel
› 13.03.15Raiffeisen Schweiz Genossenschaft
Rechtskonsulent (w/m)
St. Gallen
› 13.03.15SIX Management AG
Senior Legal Counsel (Compliance)
Zürich
› 13.03.15TRIBUNAL CANTONAL DU VALAIS - KANTONSGERICHT WALLIS
Juge de district à 100 %
Sion
› 13.03.15Nellen & Partner AG
Rechtsanwalt (m/w) im Bereich Finanzierungen
Wirtschaftsraum Zürich
› 12.03.15Vifor Pharma
LEGAL COUNSEL
Glattbrugg
› 11.03.15Implenia AG
Junior Legal Counsel 100% (w/m)
Dietlikon
› 09.03.15Barandun von Graffenried AG
Steuerexperten (m/w)
Zürich
› 06.03.15SIX Management AG
Corporate lawyer
Zürich
› 06.03.15Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)
Juristin/Juristen (100%-Pensum)
Zürich
› 06.03.15Dietrich, Baumgartner & Partner
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 06.03.15Fédération Internationale de Football Association
Legal Counsel within the Corporate Legal Department
Zürich
› 05.03.15Meyer Burger AG
Legal Counsel (w/m)
Thun
› 05.03.15Aduno Gruppe
Regulatory & Compliance Counsel (m/w)
Zürich-Oerlikon
› 04.03.15upc cablecom GmbH
Legal Counsel (w/m)
Wallisellen
› 04.03.15Roche Diagnostics International Ltd
Legal Counsel
Rotkreuz
› 04.03.15Blum&Grob Rechtsanwälte AG
angehende Steuerexpertin / angehenden Steuerexperten (Pensum 60% bis 100%)
Zürich
› 04.03.15Küng Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte (Teilzeit möglich)
Zürich
› 04.03.15Schweizerische Eidgenossenschaft
Leiter/-in des «Beschwerde»-Dienstes
Genf
› 04.03.15Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin 50 %
Bern
› 04.03.15Aliotta Rechtsanwälte
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin 60 – 80%
Winterthur
› 03.03.15Infront Sports & Media AG
INTERNATIONAL TAX ADVISOR (M/F)
Zug
› 03.03.15FRORIEP
RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT IM BEREICH M&A / TRANSAKTIONEN
Zürich
› 02.03.15Kanton Aargau
Grundbuchverwalter/in 80 - 100%
Laufenburg

Möchten Sie Ihre Stellenanzeige auch in Jusletter publizieren? Lawjobs ist die grösste juristische Stellenplattform der Schweiz. Ihre Stellenanzeige erscheint während 4 Wochen auf lawjobs.ch, monster.ch und jobpilot.ch sowie auf Twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online-Zeitschrift Jusletter an mehr als 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Auf weblaw.ch verzeichnen wir monatlich über 85'000 Besuche. Für eine noch exklusivere Position Ihrer Stellenanzeige bietet Ihnen die Weblaw AG neu den Service Lawjobs Special Box an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Jusletter 13. April 2015
› Laurent Grobéty, Cumul objectif d’actions et conciliation en procédure civile suisse
› Mark Schweizer, Prozesskostenerstattung und Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs
› Eugénie Holliger-Hagmann, Staatsbegräbnis für Courtagen

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


Jusletter – Die grösste juristische Universalzeitschrift der Schweiz.

Impressum.

Fachredaktionen.

Kontakt Redaktion.

jusletter@weblaw.ch

Auskunft und Abonnement.

info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

Adress-Änderungen und Abmeldung.

https://register.weblaw.ch

Informationen zu Campus.

Mediadaten und Werbung in Jusletter.

ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

Zugang zu allen Artikeln in Jusletter.

› Volltextsuche
› Chronologie (Liste aller Jusletter-Ausgaben)
› Schwerpunkt-Ausgaben (alle Schwerpunkt-Ausgaben auf einen Blick)

Statistik.

E-Mail-Empfänger: 24'019
Personen mit Password: 19'427

Abkürzungen.

sk = Simone Kaiser, sl = Sandrine Lachat,
sts = Stéphanie Schwab, bk = Barbara Kummer

www.jusletter.ch

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.

Weblaw AG | CyberSquare | Laupenstrasse 1 | 3008 Bern
T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch