|
|
| | Online Version | JUSLETTER 30. MÄRZ 2015 | Liebe Leserinnen und Leser
Heutzutage brauchen immer mehr ältere Menschen Langzeitpflege, Tendenz steigend. Grund dafür ist die immer längere Lebenserwartung. In den letzten hundert Jahren hat sie sich dank verbesserter Hygiene, einem höheren Lebensstandard und einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung markant erhöht. Laut Statistik betrug 2013 die Lebenserwartung in der Schweiz bei Frauen 84.8 Jahre, bei den Männern 80.5 Jahre. Stéphanie Perrenoud untersucht die durch die Bedürftigkeit und Langzeitpflege verursachten Kosten älterer Menschen und wie diese durch verschiedenartige kantonale Hilfe, nebst der bereits bestehenden, ergänzt werden könnten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 5. März 2015 einen wegweisenden und umstrittenen Entscheid in Bezug auf die Haftung von Herstellern für aktive implantierbare Medizinprodukte gefällt. Philippe Fuchs setzt sich mit diesem Entscheid auseinander und erläutert, welche Folgen er für das Schweizer Produkthaftungsrecht (siehe auch Markus Wang / Philippe Fuchs, Fehlerhafte Medizinprodukte – Eine Betrachtung aus regulatorischer und haftungsrechtlicher Sicht, in: Jusletter 27. August 2012) im Medizinproduktebereich haben könnte. Es bleibt aber abzuwarten, ob sich die Schweizer Gerichte dem Entscheid des EuGH anschliessen werden und ob in Zukunft auch unter dem Schweizer Produktehaftpflichtgesetz ein erhöhtes Ausfallrisiko einer Produktgruppe bereits als Fehler jedes einzelnen Produkts dieser Gruppe gilt.
Patricia Egli zieht einen Vergleich zwischen dem Urteil eines kalifornischen Bundesrichters in Sachen Jones v. Chappell vom 16. Juli 2014 und dem vor rund 25 Jahren ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Soering v. the United Kingdom. Im Unterschied zur Argumentation des EGMR stellt das kalifornische Urteil nicht auf eine Einzelfallbeurteilung unter Einbezug des Todeszellensyndroms ab, sondern erklärt das ganze kalifornische System zum Vollzug der Todesstrafe als Widerspruch zum achten Zusatzartikel zur Verfassung. Die Autorin hofft, dass dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für alle Beschwerdeverfahren, die sich gegen im kalifornischen System ausgesprochene und noch nicht vollzogene Todesstrafen richten, bewirkt.
Bankgarantie: abstraktes, d.h. unabhängig vom Grundgeschäft bestehendes Zahlungsversprechen einer Bank in Form einer Garantie, durch die diese die finanzielle Absicherung im Auftrag ihres Kunden übernimmt, sodass ein bestimmter Erfolg eintritt bzw. ein bestimmter Schaden nicht eintritt. Philipp Haberbeck beschäftigt sich mit der in der Praxis anzutreffenden Frage, wie vertraglich vereinbarte Abrufvoraussetzungen von Bankgarantien auf erstes Anfordern auszulegen sind. Er ist der Auffassung, dass unter Beachtung des Vertrauensprinzips nach einem sachgerechten Resultat zu suchen ist, wobei der Bank das relevante Wissen des Garantieauftraggebers bei der Auslegung zugerechnet werden sollte.
Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay fragen vor dem Hintergrund der kürzlich von den Freiburger Gerichtsbehörden neu eingeleiteten Praxis: Können auch Gewerbebeschränkungen als Dienstbarkeiten begründet werden? (vgl. auch Christina Schmid-Tschirren, Gewerbe- und konkurrenzbeschränkende Dienstbarkeiten – kein Abrücken des Bundesgerichts von seiner bisherigen Praxis, in: Jusletter 6. Juli 2009).
Am kommenden Ostermontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 13. April 2015 wieder begrüssen zu dürfen.
| | INHALTSVERZEICHNIS | Wissenschaftliche Beiträge | › | Stéphanie Perrenoud, Soins à domicile, soins en EMS : de quelles alternatives dispose la personne âgée dépendante de soins ? |
| Urteilsbesprechungen | › | Philippe Fuchs, Erhöhtes Ausfallrisiko als Produktfehler? | › | Patricia Egli, Das System zum Vollzug der Todesstrafe als grausame und ungewöhnliche Bestrafung |
| Beiträge | › | Philipp Haberbeck, Die Auslegung der Abrufvoraussetzungen von Bankgarantien auf erstes Anfordern | › | Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay, Privatrechtliche Gewerbebeschränkungen im Grundbuch |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Bühnenverband hat Erfolg mit Beschwerde um Fördergelder | › | Jurius, Couple de grands-parents kosovars débouté |
| Medienmitteilungen | › | Jurius, Übernahme von search.ch durch Swisscom | › | Jurius, Anpassung bei den Regeln zur Versicherungsaufsicht | › | Jurius, Gemeinsam gegen schwere Cyber-Attacken |
| Vorschau |
| | | Anzeige | | Anzeige | | Anzeige | | WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE | | | Stéphanie Perrenoud | | Soins à domicile, soins en EMS : de quelles alternatives dispose la personne âgée dépendante de soins ? | Die Pflegebedürftigkeit aufgrund der Alterung ist ein Phänomen, dessen Bedeutung in den letzten Jahren zugenommen hat. Den Pflegebedürftigen stehen verschiedene Alternativen zur Verfügung. Die wichtigsten sind die Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfe und Pflege zu Hause oder einen Langzeitaufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim (APH). Angesichts der durch die Bedürftigkeit verursachten Kosten erhalten ältere Menschen relativ häufig finanzielle Unterstützung; diese in Form von Ergänzungsleistungen zur AHV / IV, welche – falls erforderlich – durch verschiedenartige kantonale Hilfe ergänzt werden kann. (bk) | Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Sozialversicherungsrecht | |
| URTEILSBESPRECHUNGEN | | | Philippe Fuchs | | Erhöhtes Ausfallrisiko als Produktfehler? | Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2015 einen für die Medizinprodukteindustrie weitreichenden Entscheid zur Produkthaftung gefällt. Er hat entschieden, dass ein erhöhtes Ausfallrisiko einer Produktgruppe genügt, damit die einzelnen Produkte dieser Gruppe als fehlerhaft im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie gelten. Darüber hinaus hat er entschieden, dass die Kosten einer vorsorglichen Operation zur Explantation des (möglicherweise) fehlerhaften Medizinprodukts einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie darstellen. Der Artikel setzt sich mit diesem Entscheid auseinander und erläutert, welche Folgen er für das Schweizer Produkthaftungsrecht im Medizinproduktebereich haben könnte. | Beitragsarten: Urteilsbesprechungen | Rechtsgebiete: Produktehaftpflicht, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel | |
| | Patricia Egli | | Das System zum Vollzug der Todesstrafe als grausame und ungewöhnliche Bestrafung | Im vielbeachteten Urteil in Sachen Jones v. Chappell vom 16. Juli 2014 hat ein Bundesrichter in Kalifornien das von diesem Gliedstaat praktizierte System der Todesstrafe als Verletzung des achten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten beurteilt, der grausame und ungewöhnliche Bestrafungen untersagt. Der Beitrag analysiert die Erwägungen dieses grundlegenden Urteils und vergleicht sie mit der Argumentation des vor rund 25 Jahren ergangenen Leiturteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Soering v. the United Kingdom, der die Auslieferung einer Person in die Vereinigten Staaten von Amerika bei drohender Verurteilung zur Todesstrafe und dem damit verbundenen Todeszellensyndrom (sog. «death row phenomenon») als im Widerspruch zum in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung beurteilte. | Beitragsarten: Urteilsbesprechungen | Rechtsgebiete: Menschenrechte, EMRK, Rechtsvergleichung, US-amerikanisches Recht, Europarecht und Internationales Recht | |
| BEITRÄGE | | | Philipp Haberbeck | | Die Auslegung der Abrufvoraussetzungen von Bankgarantien auf erstes Anfordern | Bankgarantien, insbesondere abstrakte Bankgarantien auf erstes Anfordern, dürften in der Geschäftspraxis zahlreicher Unternehmen in der Schweiz eine wichtige Rolle spielen. Hierauf deutet auch die erhebliche Zahl von Publikationen zu Bankgarantien hin, die dieses Thema im Lichte des Schweizer Rechts behandeln. Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, wie vertraglich vereinbarte Abrufvoraussetzungen von Bankgarantien auf erstes Anfordern auszulegen sind. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Bankrecht, Bürgschaft. Garantieverträge | |
| | Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay | | Privatrechtliche Gewerbebeschränkungen im Grundbuch | Die Lehre hat die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Konkurrenzverbot als privatrechtliche Gewerbebeschränkung im Sinne einer Dienstbarkeit kritisch aufgenommen. Nun haben die Freiburger Gerichtsbehörden eine neue Praxis eingeleitet, welche die Rechtsprechung des Bundesgerichts noch weiter in Frage stellt. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Privatrecht, Notariats- und Anwaltsrecht | |
| Anzeige | | | | | | | | AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT | | | Jurius | | Bühnenverband hat Erfolg mit Beschwerde um Fördergelder | BVGer – Das Bundesamt für Kultur muss das Gesuch des Schweizerischen Bühnenverbands für die Ausrichtung von 225’000 Franken für die Jahre 2013 bis 2015 nochmals prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Verbandes gutgeheissen, weil die Kulturförderungsverordnung gesetzeswidrig ist. (Urteil B-4572/2012) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Kultur. Kunst | |
| | Jurius | | Couple de grands-parents kosovars débouté | BVGer – Trotz positivem Entscheid des Kantonsgerichts Waadt und einer unterstützenden Petition, können die kosovarischen Grosseltern nicht in der Schweiz bei ihren verwaisten Enkelkindern bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Veto dagegen eingelegt. (Urteil C-1166/2014) (sts) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht | |
| MEDIENMITTEILUNGEN | | | Jurius | | Übernahme von search.ch durch Swisscom | Die Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt den Kauf von Search.ch AG durch Swisscom (local.ch). Obwohl durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet wird, ist das Vorhaben nicht zu untersagen, da keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs zu erwarten ist. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht | |
| | Jurius | | Anpassung bei den Regeln zur Versicherungsaufsicht | Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. März 2015 eine Revision der Aufsichtsverordnung beschlossen. Die Anpassungen sollen insbesondere eine Anerkennung der Äquivalenz zwischen den schweizerischen Solvenzregeln und den Anforderungen der Solvabilität-II-Richtlinie durch die EU ermöglichen. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht | |
| | Jurius | | Gemeinsam gegen schwere Cyber-Attacken | Schwere Cyber-Attacken bedrohen grundsätzlich die ganze digitalisierte Wirtschaft und Verwaltung der Schweiz. Vor diesem Hintergrund sind der Bund und der Verein «Swiss Cyber Experts» eine Public Private Partnership eingegangen. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Informatikrecht, Strafrecht im Informatikrecht | |
| Anzeige | | Anzeige | | Anzeige | | | | Möchten Sie Ihre Stellenanzeige auch in Jusletter publizieren? Lawjobs ist die grösste juristische Stellenplattform der Schweiz. Ihre Stellenanzeige erscheint während 4 Wochen auf lawjobs.ch, monster.ch und jobpilot.ch sowie auf Twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online-Zeitschrift Jusletter an mehr als 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Auf weblaw.ch verzeichnen wir monatlich über 85'000 Besuche. Für eine noch exklusivere Position Ihrer Stellenanzeige bietet Ihnen die Weblaw AG neu den Service Lawjobs Special Box an. Weitere Informationen finden Sie hier.
| | | Jusletter 13. April 2015 |
› | Laurent Grobéty, Cumul objectif d’actions et conciliation en procédure civile suisse | › | Mark Schweizer, Prozesskostenerstattung und Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs | › | Eugénie Holliger-Hagmann, Staatsbegräbnis für Courtagen | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
| |
|
|
|
|
Weblaw AG | CyberSquare | Laupenstrasse 1 | 3008 Bern T +41 31 380 57 77 | F +41 31 380 57 78 | info@weblaw.ch
|
|
|
| |
|