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JUSLETTER 23. FEBRUAR 2015
SCHWERPUNKT-AUSGABE: AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN
DER BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHEREI

Liebe Leserinnen und Leser

Die Bekämpfung der Geldwäscherei beschäftigt den Schweizer Gesetzgeber wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Seit dem Inkrafttreten am 1. April 1998 wurde das Geldwäschereigesetz (GwG) bereits elf mal geändert. Rekordverdächtig sind drei Änderungen, welche 2008/09 innert knapp zwei Monaten in Kraft traten. Zu dieser Entwicklung hat hauptsächlich der Druck aus dem Ausland beigetragen. Das Steuerthema hat die Tonart in den letzten Jahren verschärft und mit zur bisher umfassendsten Revision des Geldwäschereidispositivs beigetragen, welche das Eidgenössische Parlament am 12. Dezember 2014 verabschiedet hat.

Diese Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe beleuchtet einzelne Aspekte der druckfrischen Revision, welche immerhin acht verschiedene Bundesgesetze betrifft. Im Vordergrund stehen zentrale Bausteine der Vorlage wie Änderungen am System der Verdachtsmeldungen und die Einführung von qualifizierten Steuervergehen bei den direkten Steuern als Vortaten für Geldwäscherei.

Einleitend reflektiert Martin Killias über die Frage, warum man die Geldwäscherei überhaupt bekämpft und präsentiert überraschende Ein- und Aussichten.

Eine erste Übersicht über die Referendumsvorlage – die Frist läuft am 2. April 2015 ab – vermittelt der Beitrag von Michael Kunz.

Aus eigener Erfahrung und der Sicht der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erläutert Arnaud Beuret das Schweizerische Geldwäschereibekämpfungsdispositiv und seine Neuerungen.

Gleich zwei Beiträge befassen sich mit dem dogmatisch anspruchsvollsten Gegenstand der Revision, den qualifizierten Steuervergehen als Vortaten zur Geldwäscherei. Giovanni Molo und Daniele Galliano erörtern die Besonderheiten von Steuerdelikten als Vortaten für Geldwäscherei und besprechen die vom Gesetzgeber gewählte Lösung. René Matteotti und Selina Many analysieren die Strafrisiken für Banken und ihre Mitarbeitenden infolge Einführung der Steuergeldwäscherei und aktualisieren damit eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema aus dem vergangenen Jahr.

Einzelne Beiträge wurden im Rahmen der GwG-Fachtagung, organisiert von Kunz Compliance Bern, vom 19. Februar 2015 verfasst.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.

Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Rechtsanwalt, Bern
Redaktor Jusletter Compliance
INHALTSVERZEICHNIS
Beiträge
› Michael Kunz, Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012
› Arnaud Beuret, Das Schweizerische Geldwäschereibekämpfungsdispositiv und seine Neuerungen
› Giovanni Molo / Daniele Galliano, L'introduction du blanchiment fiscal dans le domaine de la fiscalité directe
› René Matteotti / Selina Many, Erhöhung der Strafrisiken für Banken und ihre Mitarbeiter infolge Einführung der Steuergeldwäscherei

Essay
› Martin Killias, Warum bekämpft man Geldwäscherei? Elf Gedankensplitter

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Tochter im Hafturlaub missbraucht
› Jurius, Freiburger Steueramt fordert trotz bezahlter Steuern Verzugszins
› Jurius, Bedingte Strafe für Ex-Besitzer des Chiemsee-Kessels in Reichweite
› Jurius, Haftstrafe für ehemalige Vizedirektorin einer Bank bestätigt

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Keine Einbürgerung wegen ungewöhnlicher Bargeldverschiebungen
› Jurius, Glarner Tarif für stationäre Spitalbehandlung steht fest

Medienmitteilungen
› Jurius, Regelung für Sonntags-Shopping
› Jurius, Bessere Rahmenbedingungen für die Beherbergungswirtschaft
› Jurius, Währungshilfe zu Gunsten der Ukraine

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› Kick-Off 2015 «ONE TEAM creating knowledge».

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BEITRÄGE
Michael Kunz
Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat am 12. Dezember 2014 das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière verabschiedet. Die Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz werden damit erneut verschärft und über den Finanzbereich hinaus ausgedehnt. Der Autor erläutert nachstehend kurz die einzelnen Punkte der weit reichenden Revision.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation

Arnaud Beuret
Das Schweizerische Geldwäschereibekämpfungsdispositiv und seine Neuerungen
Die Meldestelle für Geldwäscherei MROS spielt im Schweizer Geldwäschereibekämpfungsdispositiv eine zentrale Rolle, indem sie als Verbindungs- und Filterfunktion zwischen den Finanzintermediären und den Strafverfolgungsbehörden agiert. Ende 2013 erhielt die MROS wichtige neue Instrumente, um diesen Auftrag effizienter ausführen zu können. Nun hat das Parlament weiteren Anpassungen des Geldwäschereigesetzes zugestimmt, welche unter anderem das Meldewesen massgeblich verändern werden.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation

Giovanni Molo / Daniele Galliano
L'introduction du blanchiment fiscal dans le domaine de la fiscalité directe
Das Parlament beschloss am 12. Dezember 2014 Art. 305bis Abs. 1 und Abs. 1bis, mit dem Ziel der Umsetzungen der neuen Empfehlungen der Group d‘action financière (GAFI) zur Bekämpfung der Geldwäscherei, ins Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) zu übernehmen. Die bewirkte Änderung des Vortatensatzes im Strafgesetzbuch zu Art. 305bis StGB führt dazu, dass Steuerhinterziehungen von mehr als CHF 300‘000 pro Steuerperiode eine Vortat zur Geldwäscherei darstellen. Im Beitrag werden die neuen Elemente dieses neu eingeführten Vergehens anhand der Auslegung und deren Auswirkung auf die Finanzintermediäre untersucht. (sts)
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation

René Matteotti / Selina Many
Erhöhung der Strafrisiken für Banken und ihre Mitarbeiter infolge Einführung der Steuergeldwäscherei
Das Parlament hat vor kurzem das Bundesgesetz zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen verabschiedet, wonach neu auch schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei qualifizieren können. Die Autoren zeigen vor diesem Hintergrund potentielle Strafrisiken auf, die für Banken und deren Mitarbeiter, welche Kunden mit Offshore-Strukturen betreuen, auch mit Blick auf die bestehenden Altlasten, treffen könnten.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
ESSAY
Martin Killias
Warum bekämpft man Geldwäscherei? Elf Gedankensplitter
Unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ist leicht zu begründen, dass neben Hehlerei auch Geldwäscherei strafbar sein sollte. Indessen wurde die Geldwäscherei weltweit im Zuge des amerikanischen «War on Drugs» kriminalisiert. Die Vorstellung war, damit die Achillesferse aller gewinnorientierten Kriminalitätsformen zu treffen. Die seitherigen Erfahrungen sind ernüchternd, viele kriminelle Tätigkeiten erfordern keine Geldwäscherei. Es wäre an der Zeit, die Gründe dieses Scheiterns ernsthaft zu erforschen, bevor der Geldwäscherei-Tatbestand laufend auf immer neue Sachverhalte ausgedehnt wird.
Beitragsarten: Essay
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
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Master of Advanced Studies MAS Economic Crime Investigation

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Kfz-Vertrieb – Das Jahr der Entscheidung

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Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz – Abklärungsinstrumente und aktuelle Gesetzgebungsprojekte

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Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Markus Schott / Vera Naegeli, Blosse Anfechtbarkeit (und nicht Nichtigkeit) von Verfügungen, wenn Drittbetroffenen das rechtliche Gehör nicht gewährt und ihnen die Verfügung nicht eröffnet wurde
Urteil 2C_657/2014 vom 12. November 2014

› Benjamin Briner, Bedeutung des Vermerks Code 111 («Der ausländische Führerausweis muss mitgeführt werden») für den schweizerischen Führerausweis
Urteil 6B_248/2014 vom 20. November 2014

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› Vier Jahreszeiten voller Musik – beim Zürcher Kammerorchester 2014/2015

› GandhiCare Organisation – Ein Legat für eine Zukunft von Kindern

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AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Tochter im Hafturlaub missbraucht
BGer – Nach sechs Jahren hat das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich den Entscheid einer bedingten Entlassung eines Sexualstraftäters widerrufen. Das ist zu spät, wie das Bundesgericht nun entschieden hat. Der Mann bleibt aber wegen anderer Verurteilungen in Haft. (Urteil 6B_840/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit, Strafen und Massnahmen. Pönologie

Jurius
Freiburger Steueramt fordert trotz bezahlter Steuern Verzugszins
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Freiburger der kantonalen Steuerbehörde keine Verzugszinsen für das Steuerjahr 2011 schuldet. Der Mann hatte seine Steuern für dieses Jahr mit Einzahlungsscheinen des Jahres 2008 beglichen, so dass die Behörde für 2011 keine Einzahlungen verbucht hatte. (Urteil 2C_239/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Steuerrecht, Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen

Jurius
Bedingte Strafe für Ex-Besitzer des Chiemsee-Kessels in Reichweite
BGer – Auf Geheiss des Bundesgerichts darf das Obergericht Zürich einen Finanzjongleur zu einer Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten verurteilen. Bis zu diesem Strafmass ist ein vollbedingter Vollzug möglich. Das Obergericht wird sich nun zum dritten Mal mit dem Fall des ehemaligen Besitzers des 2001 im Chiemsee gefundenen Goldkessels befassen müssen. (Urteil 6B_887/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie, Freiheitsentziehende Sanktionen

Jurius
Haftstrafe für ehemalige Vizedirektorin einer Bank bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer früheren Bankangestellten durch das Obergericht Zürich bestätigt. Die Frau ist des gewerbsmässigen Betrugs, der qualifizierten Veruntreuung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden und hat dafür eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten kassiert. (Urteil 6B_907/2015)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Fälschungsdelikte, Strafen und Massnahmen. Pönologie
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Keine Einbürgerung wegen ungewöhnlicher Bargeldverschiebungen
BVGer – Ein tamilisches Ehepaar wird wegen mutmasslicher Terrorfinanzierung nicht eingebürgert. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Indizien sprechen dafür, dass das Paar Geldtransfers zugunsten der Organisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) über ihre Firma abgewickelt hat. Das Einbürgerungsgesuch der Tochter ist damit noch nicht entschieden. (Urteil C-4132/2012)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht

Jurius
Glarner Tarif für stationäre Spitalbehandlung steht fest
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der tarifsuisse gegen die Festsetzung der Tarife für die stationäre Spitalbehandlung im Kanton Glarus abgelehnt. Der Glarner Regierungsrat hatte im Mai 2013 einen Basisfallwert von 9'750 Franken per 1. Januar 2012 festgelegt. (Urteil C-3425/2013)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
Regelung für Sonntags-Shopping
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 eine Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) verabschiedet. Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen, können neu Arbeitnehmende am Sonntag beschäftigen. Dabei müssen diese Einkaufszentren eng definierte Voraussetzungen in Bezug auf das Warenangebot, den Umsatz und die Lage des Einkaufszentrums erfüllen.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht

Jurius
Bessere Rahmenbedingungen für die Beherbergungswirtschaft
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 die revidierte Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft gutgeheissen und die revidierten Statuten sowie das revidierte Geschäftsreglement der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) genehmigt.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht

Jurius
Währungshilfe zu Gunsten der Ukraine
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 beschlossen, dass die Schweiz unter gewissen Bedingungen an der multilateralen Hilfsaktion zu Gunsten der Ukraine mitwirkt. Er hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) mit der Aushandlung eines Kredits von 200 Millionen US-Dollar beauftragt. Der Bund garantiert der Schweizerischen Nationalbank die fristgerechte Rückzahlung und Verzinsung.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht, Öffentliche Finanzen
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Jusletter 2. März 2015
› Michael Ritter, Die Zulässigkeit von Wohnraum in der Landwirtschaftszone – die neuste Entwicklung der Rechtsprechung
› Astrid Epiney, Zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Datenschutzgesetzes des Bundes und der kantonalen Datenschutzgesetze
› Marc Iynedjian / Yannick Corbalan, Modes de rémunération d'un réseau de distribution fine d'électricité
› Daniel Jositsch, Land in Sicht – die AT-Revision nähert sich einem erfolgreichen Ende

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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sk = Simone Kaiser, sl = Sandrine Lachat,
sts = Stéphanie Schwab, bk = Barbara Kummer

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