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JUSLETTER 22. DEZEMBER 2014
Liebe Leserinnen und Leser

Pünktlich zum Jahresende möchten wir Ihnen und uns ein Geschenk machen: Die Weblaw App ist ab sofort  im App- und im Google Play Store erhältlich. Ab jetzt sind die Jusletter-Ausgaben für Abonnenten dort im Volltext integriert.
 
Doch dies ist nicht die einzige Neuerung, die die Weblaw AG in diesem Jahr auf die Beine gestellt hat: Die Bücher haben ein neues Layout erhalten, die Weblaw Website ist online gegangen, wir haben unsere Anzeigen «visualisiert», die Sichtbarkeit für Lawjobs-Kunden verbessert, Podcasts lanciert und den Weblaw Shop zur Verfügung gestellt. Zudem haben wir dem Jusletter-Mailing ein neues Design verpasst und unseren Online-Zeitschriften  eine Persönlichkeit eingehaucht; z.B CV Jusletter.
 
Inhaltlich kann Jusletter 2014 auf ausserordentliche Beiträge und Themen zurückblicken. So beispielsweise bei der Realisierung folgender spannender Schwerpunkt-Ausgaben:  Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative, Cybercrime, Energierecht, Arbeits- und neues Sanierungsrecht, Perspektiven des Kirchen- und Staatskirchenrechts in der Schweiz, Chinesiches Recht, Migrationsrecht und Gesundheitsrecht.  Für die tatkräftige Unterstützung und engagierte Arbeit bei diesen Ausgaben und auch allen anderen Beiträgen, die in diesem Jahr in Jusletter erschienen sind, bedanken wir und bei unseren Redaktorinnen und Redaktoren sowie Autorinnen und Autoren.
 
In diesem Sinne freuen wir uns auf weitere interessante, lehrreiche und für Diskussionsstoff sorgende Beiträge – wie auch in dieser Ausgabe.
 
Martin Beyeler stellt, im Lichte des GPA 2012 und des soeben erschienenen Entwurfs für ein neues interkantonales Beschaffungs-Konkordat (IVöB), die Fragen: «Müssen Staatsbetriebe die Geschäfte, die der Ermöglichung und Unterstützung ihrer Produktionstätigkeit dienen, nach den Bestimmungen des öffentlichen Vergaberechts abschliessen?» und: «Dürfen öffentliche Auftraggeberinnen Staatsbetriebe ohne Beachtung des Vergaberechts beauftragen?» Er stellt fest, dass unter dem künftigen Recht Staatsbetriebe bei ihren Beschaffungen mehr Freiheiten haben werden und dass die vergaberechtsfreie Beauftragung von Staatsbetrieben in breiterer Weise zulässig sein wird.
 
Ein Whistleblower (von engl.: «to blow the whistle», «in die Pfeife blasen»; im deutschen Sprachraum auch «Hinweisgeber») ist eine Person, die wichtige Informationen über mutmassliche Missstände an die Arbeitgeberin, an Behörden oder an die Öffentlichkeit bringt. Dazu gehören typischerweise Missstände wie etwa Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Risiken, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfährt. Stefan Rieder befasst sich mit dem arbeitsrechtlichen Umgang von solchen Whistleblowern, insbesondere zeigt er die Rechte und Pflichten bei interner Meldung auf (siehe auch Stefan Rieder, Schutz für Whistleblower – Kommentar zum Gesetzesentwurf, in: Jusletter 20. April 2009).
 
Eine ständig wachsende Zahl von Unternehmens-Existenzen in der Schweiz endet im Konkurs. Dies nicht als eine direkte Folge eines verkannten unternehmerischen Risikos, sondern mehr als «organisierte» Insolvenz, gemäss David Equey. Er setzt sich, unter Berücksichtigung einer vom Rechtsdienst des Waadtländer Baumeisterverbandes durchgeführten Studie über reale Fälle, mit diesem Thema auseinander und fordert vom Gesetzgeber mehr rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen.
 
Das zur Publikation vorgesehene Urteil des Bundesgerichts vom 4. September 2014 zur Bindung der Krankenkassen an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit wird von Markus Schefer und Lukas Schaub als konsequente Weiterentwicklung der Rechtsprechung begrüsst. Die Autoren bringen aber auch Kritik an, insbesondere in verfahrensrechtlicher Hinsicht.
 
«Wieviel Wert für welchen medizinischen Beweis?» fragt sich Evalotta Samuelsson (siehe auch Evalotta Samuelsson, Wieviel Evidenz für welche Objektivität?, in: Jusletter 27. Januar 2014). Sie folgt der Kompetenzausscheidung des Bundesgerichts hinsichtlich der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Die genuine Aufgabe des medizinischen Gutachters ist die Beurteilung der funktionellen Leistungseinbussen und -ressourcen. Sie bemängelt indessen, dass sich bezüglich Spezifikation und Detailgrad von funktionellen Leistungsprofilen der Rechtsprechungspraxis (noch) wenig Konkretes entnehmen lässt.
 
Zu guter Letzt freuen wir uns, Herrn Prof. Dr. Sylvain Marchand im Jusletter-Redaktionsteam begrüssen zu dürfen. Er übernimmt die französischsprachige Fachredaktion für Schuldbetreibungs-, Konkurs- und Sanierungsrecht.
 
Diese Ausgabe von Jusletter ist die letzte im Jahr 2014; die nächste Ausgabe erscheint am 12. Januar 2015. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Feiertage, einen guten Start ins neue Jahr und natürlich eine spannende Lektüre. 
Anna Steger
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Martin Beyeler, Staatsbetriebe: Einkauf und Absatz unter dem künftigen Vergaberecht
› Stefan Rieder, Der Umgang mit Whistleblowing aus arbeitsrechtlicher Sicht
› David Equey, Insolvabilité organisée et « serial failers » – Quelles solutions en droit suisse ?

Urteilsbesprechungen
› Markus Schefer / Lukas Schaub, Die Bindung der Krankenkassen an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit

Beiträge
› Evalotta Samuelsson, Wieviel Wert für welchen medizinischen Beweis?

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Fall von Nachtlokal-Betreiber neu zu beurteilen
› Jurius, Versand von Zeitschriftenartikeln durch Bibliotheken zulässig
› Jurius, Quoren für Zuger Kantonsratswahlen sind verfassungskonform
› Jurius, Gerichtlich verfügte Esspause
› Jurius, Keine bedingte Entlassung für Marco Camenisch
› Jurius, Quorum für Stadtzürcher Gemeinderatswahlen ist verfassungskonform
› Jurius, «Kassensturz»-Beiträge zu IV-Gutachten verletzen Persönlichkeit
› Jurius, Busse wegen Verstosses gegen Prostitutionsgesetz bestätigt

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Festsetzung eines Spitaltarifs
› Jurius, Differenzierte Zivildienstpflicht für Profifussballer
› Jurius, Physiotherapeuten weiterhin ohne Tarifstruktur

Medienmitteilungen
› Jurius, FINMA: Revidiertes Rundschreiben «Prüfwesen»
› Jurius, Zenith Vie SA: FINMA eröffnet Konkurs
› Jurius, WEKO bewirkt Senkung der Interchange Fees
› Jurius, Rahmen für Karenzfristregelung bei Austritten aus Leitungsorganen
› Jurius, Statutenänderungen der Swissgrid genehmigt

Vorschau
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› Letzte Chance auf Ihren Gewinn!

› Betriebsferien Weblaw AG.

› Eric P. Neuenschwander, Cloud Computing – Eine rechtliche Gewitterwolke?: neu und unentgeltlich in «Magister».

› Swisslaw-Speech: 4A_260/2014.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Martin Beyeler
Staatsbetriebe: Einkauf und Absatz unter dem künftigen Vergaberecht
Staatlich beherrschte Produktionsbetriebe (Staatsbetriebe) werfen aufgrund ihrer Natur und ihrer Tätigkeiten zwei vergaberechtliche Fragen in besonderer Intensität auf: Müssen sie die Beschaffungsgeschäfte, die ihrer Produktionstätigkeit dienen, nach öffentlichem Vergaberecht abschliessen? Und: Können sie durch öffentliche Auftraggeber ohne Beachtung dieses Rechts mit einer Leistungserbringung beauftragt werden? Der Beitrag geht diesen Fragen im Lichte des GPA 2012 und des soeben erschienenen Entwurfs für eine neue IVöB (E-IVöB) nach und stellt eine Reihe von bedeutsamen Neuerungen vor.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Vergaberecht

Stefan Rieder
Der Umgang mit Whistleblowing aus arbeitsrechtlicher Sicht
Der arbeitsrechtliche Umgang mit Whistleblowing betrifft nicht nur die Arbeitgeberin und meldende Arbeitnehmende, sondern auch von einer Meldung betroffene Arbeitnehmende. Der Autor stellt Rechte und Pflichten bei internen Meldungen dar und zeigt auf, dass der arbeitsrechtliche Umgang mit Whistleblowing durch die Treuepflicht der Arbeitnehmenden sowie durch die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin geprägt ist. Weiter beschäftigt sich der Beitrag mit externem Whistleblowing, dem Whistleblower-Schutz, der Ausgestaltung eines Whistleblowing-Systems und der Teilrevision des OR (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz).
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht

David Equey
Insolvabilité organisée et « serial failers » – Quelles solutions en droit suisse ?
Der Beitrag berücksichtigt den Stand der Gesetzestexte und der Rechtsprechung bis zum 30. Oktober 2014. Er stammt aus einer vom Rechtsdienst des Waadtländer Baumeisterverbandes durchgeführten Studie über reale Fälle. (bk)
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht, SchKG
URTEILSBESPRECHUNGEN
Markus Schefer / Lukas Schaub
Die Bindung der Krankenkassen an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit
Das Bundesgericht hat am 4. September 2014 in einer begrüssenswerten Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung entschieden, dass private soziale Krankenkassen bei Interventionen in Abstimmungskämpfe vollumfänglich an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) gebunden sind. Der Entscheid gibt aber auch Anlass zu Kritik. Das Gericht gesteht den Krankenkassen zu grosse Freiheiten zu, was die Sachlichkeit ihrer Information betrifft. In formeller Hinsicht zwingt das Bundesgericht die Beschwerdeführer, ein nutzloses Rechtsmittel zu ergreifen, und es handhabt das Rügeprinzip unangemessen streng.
Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
Rechtsgebiete: Politische Rechte
BEITRÄGE
Evalotta Samuelsson
Wieviel Wert für welchen medizinischen Beweis?
Der Beweiswert eines medizinischen Gutachtens hängt rechtsprechungsgemäss einzig vom Inhalt ab. Der Beitrag geht der Frage nach, was sich hinter den bundesgerichtlichen Anforderungen an die Schlüssigkeit eines Gutachtens verbirgt, wer für welche Fragestellungen kompetent ist und was Gutachten für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit materiell beinhalten und erfüllen müssen, um eine verlässliche Grundlage für die Rechtsanwender zu sein.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Fall von Nachtlokal-Betreiber neu zu beurteilen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Nachtlokal-Betreibers gegen seine Verurteilung wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte durch das Obergericht des Kantons Uri teilweise gut. Das Obergericht muss den Fall neu beurteilen und dabei zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit es einen Hauptbelastungszeugen selber befragen kann. Zudem darf es die auf einer Patronenhülse gefundene DNA-Spur des Beschuldigten nicht als Indiz verwenden. (Urteil 6B_529/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Straftaten gegen Leib und Leben

Jurius
Versand von Zeitschriftenartikeln durch Bibliotheken zulässig
BGer – Bibliotheken dürfen auf Bestellung einzelne Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften einscannen und per E-Mail an berechtigte Benutzer verschicken. Der von der ETH Zürich betriebene Dokumentenlieferdienst ist mit dem Urheberrecht vereinbar. Das Bundesgericht hebt das Urteil des Zürcher Handelsgerichts auf und weist die Klage von mehreren Verlagen ab. (Urteil 4A_295/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Urheberrecht

Jurius
Quoren für Zuger Kantonsratswahlen sind verfassungskonform
BGer – Die gesetzlichen Quoren von 5 Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder 3 Prozent der Stimmen im ganzen Kanton zur Berücksichtigung von Parteien bei der Mandatsverteilung im Kantonsrat des Kantons Zug verstossen nicht gegen die Bundesverfassung. Die getroffene Regelung erscheint insgesamt als massvoll und die mit den Quoren verbundene Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit ist sachlich haltbar. (Urteil 1C_546/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Politische Rechte

Jurius
Gerichtlich verfügte Esspause
BGer – Die Zürichsee-Fähre muss ihre Dienstpläne bis Ende Oktober 2015 so ändern, dass die Angestellten während ihrer Schicht eine 20-minütige Pause haben, in der sie eine Mahlzeit zu sich zu nehmen können. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die gesetzte Frist abgelehnt. (Urteil 2C_779/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik, Wirtschaftliche u. soziale Rechte, Arbeitsrecht

Jurius
Keine bedingte Entlassung für Marco Camenisch
BGer – Der als «Öko-Terrorist» bezeichnete Marco Camenisch bleibt in Haft, obwohl er zwei Drittel seiner zuletzt verhängten Strafe abgesessen hat. Der Bündner hatte als militanter Gegner der Kernenergie vor rund 35 Jahren Sprengstoffanschläge auf Hochspannungsleitungen verübt. (Urteil 6B_1159/2013)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie

Jurius
Quorum für Stadtzürcher Gemeinderatswahlen ist verfassungskonform
BGer – Das gesetzliche Quorum von 5 Prozent der Stimmen zur Berücksichtigung von Parteien bei der Sitzverteilung im Gemeinderat (Parlament) der Stadt Zürich verstösst nicht gegen die Bundesverfassung. Die getroffene Regelung erscheint insgesamt noch als massvoll und die mit dem Quorum verbundene Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit ist sachlich haltbar. (Urteil 1C_369/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Politische Rechte

Jurius
«Kassensturz»-Beiträge zu IV-Gutachten verletzen Persönlichkeit
BGer – In der SRF-Sendung «Kassensturz» über eine IV-Abklärungsstelle sind tatsachenwidrige und persönlichkeitsverletzende Aussagen gemacht worden. Das hat das Bundesgericht festgestellt. Völlig daneben lag der «Kassensturz» allerdings nicht – es wurden tatsächlich Gutachten abgeändert. (Urteil 5A_521/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Personenrecht, Sozialversicherungsrecht

Jurius
Busse wegen Verstosses gegen Prostitutionsgesetz bestätigt
BGer – Die Betreiberin eines Massage-Salons in Genf muss eine Busse von 1'000 Franken bezahlen, weil sie ungeschützte sexuelle Kontakte in ihrem Etablissement angeboten hat. (Urteil 2C_490/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Grundrechte, Strafen und Massnahmen. Pönologie
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AGENDA
Besser informiert sein über juristische Events, Aus- und Weiterbildungen.
› 26.02.2015 / Universität Salzburg,
Internationales Rechtsinformatik Symposion IRIS 2015: Kooperation

Weitere juristische Veranstaltungen online auf Agenda. Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung in der Agenda der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Sabina Schellenberg / Stéphanie Oneyser , Zuständigkeit des Handelsgerichts für die Beurteilung einer Widerspruchsklage nach Art. 108 SchKG zwischen einer Gläubigerin und einer Drittansprecherin verneint
Urteil 5A_29/2014 vom 17. Juni 2014

› Davide Giampaolo / David Henseler / Markus Vischer , Gedanken zum gewährleistungsrechtlichen (Werk-)Mangelbegriff
Urteil 4A_173/2014 vom 10. Juni 2014

Der dRSK umfasst Rechtssprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
NETWORK
› Wir sprechen Ihre Sprache!

› Champagner-Degustation mit Frey Champagner Import: Ein Genuss für Geist und Gaumen

› Vier Jahreszeiten voller Musik – beim Zürcher Kammerorchester 2014/2015

› GandhiCare Organisation – Ein Legat für eine Zukunft von Kindern

Weitere Network Beiträge finden Sie hier.
PERSONALIA
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt.
› Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten

› Abteilung Finanzpolitik, Finanzausgleich, Finanzstatistik der Eidg. Finanzverwaltung EFV unter neuer Leitung

Weitere Neuigkeiten aus dem Who is Who der Rechtswelt finden Sie hier. Mehr Informationen zu den Konditionen finden Sie auf unserer Competence Seite.
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Festsetzung eines Spitaltarifs
BVGer – Scheitern im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung die Verhandlungen zwischen den Spitälern und den Versicherern, so bedarf es einer hoheitlichen Festlegung der Eckwerte durch den Bundesrat, wie die Tarife zu gestalten sind. (Urteil C-529/2012)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Jurius
Differenzierte Zivildienstpflicht für Profifussballer
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Profifussballers gegen die Verfügung eines Regionalzentrums der Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI teilweise gutgeheissen. (Urteil B-6227/2013)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Arbeitsrecht

Jurius
Physiotherapeuten weiterhin ohne Tarifstruktur
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Beschluss der St. Galler Regierung aufgehoben. Die Exekutive hat einen Taxpunktwert für die Leistungen von Physiotherapeuten festgelegt, obwohl die gesamtschweizerische Grundlage dafür fehlt. (Urteile C-1393/2013 und C-1401/2013)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
FINMA: Revidiertes Rundschreiben «Prüfwesen»
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rundschreiben «Prüfwesen» (2013/3). Mit der Übertragung der Aufsicht über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB wurden die gesetzlichen Grundlagen angepasst. Im Zuge dieser Änderungen wurde auch das FINMA-Rundschreiben teilrevidiert und einer Anhörung unterzogen. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Bankrecht, Aufsichtsrecht

Jurius
Zenith Vie SA: FINMA eröffnet Konkurs
Die Lebensversicherungsgesellschaft Zenith Vie SA erfüllt die aufsichtsrechtlichen Kapitalvorschriften nicht mehr. Daher ordnete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zum Schutz der Versicherten die Übertragung des gesamten Versichertenbestandes von Zenith auf eine neu gegründete, von privaten Versicherungsgesellschaften getragene Gesellschaft an. Zudem hat die FINMA den Konkurs über Zenith eröffnet, da die Gesellschaft überschuldet ist.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht

Jurius
WEKO bewirkt Senkung der Interchange Fees
Die WEKO schliesst ihre Untersuchung zum Kreditkartenmarkt mit einer einvernehmlichen Regelung ab. Diese sieht eine Senkung der durchschnittlichen Interchange Fee für die Kreditkarten von MasterCard und Visa von heute 0.95% auf 0.44% vor.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht

Jurius
Rahmen für Karenzfristregelung bei Austritten aus Leitungsorganen
Bis Ende 2015 werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit mit Mitgliedern von Leitungsorganen der dezentralen Bundesverwaltung sowie Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen eine Karenzfrist vereinbart werden kann, während der sie nach dem Austritt bestimmte Aufgaben nicht übernehmen dürfen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 beschlossen.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht

Jurius
Statutenänderungen der Swissgrid genehmigt
Der Bundesrat hat die Statutenänderungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt. Die Änderungen beinhalten eine Bewertungsanpassung der per Januar 2014 eingebrachten Sacheinlagen sowie die Überführung von vereinzelten weiteren Anlagen per Januar 2015.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
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Neue Jobs
› 16.12.14Blum&Grob Rechtsanwälte AG
eine Anwältin / einen Anwalt (Pensum 60 - 100 %)
Zürich
› 18.12.14Lenz & Staehelin
Anwältin/Anwalt
 Zürich
› 19.12.14BHF BANK (Schweiz) AG
eine Juristin / einen Juristen (80-100%).
 Zürich

› 19.12.14Libera AG
Rechtsberater/in berufliche Vorsorge
Zürich
› 19.12.14NOTTER MÉGEVAND & PARTNER AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (Partner oder Senior Associate)
Bern und Freiburg
› 18.12.14Universität St.Gallen (HSG)
Ordentliche Professur für Privat- und Wirtschaftsrecht (75-100 %)
St. Gallen
› 18.12.14Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Kartellrecht
Zürich
› 18.12.14Schellenberg Wittmer
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Bereich Verwaltungsrecht / Regulierungsfragen
zürich
› 18.12.14Advokatur Lafranchi + Meyer
Anwaltssekretär/-in 70 – 100%
Bern
› 17.12.14ZHAW
Juristen/innen 50-100% als wissenschaftliche Mitarbeitende/Assistierende
Winterthur
› 16.12.14Tribunal administratif fédéral (TAF)
Gerichtsschreiber/in Abt. II
St. Gallen
› 16.12.14PRO NATURA
Juristin / Jurist für Umweltrecht (60%)
Basel
› 16.12.14Kuoni Rechtsanwälte AG
Junior Associate
Zürich
› 15.12.14Universität Zürich
Professur für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht sowie Mediation
Zürich
› 15.12.14Meyer Burger AG
Legal Counsel 100% (m/w)
Thun
› 15.12.14KPMG AG
Anwaltspraktikum mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, Zug/Luzern
Zug/Luzern
› 15.12.14PwC
(Senior) Manager Corporate Tax Financial Services
Zürich
› 15.12.14BKW
Compliance Manager (w/m)
Bern

Wiederholungen
› 14.12.14Dres. Wissmann Lindemann Rechtsanwälte
Partner in eine Wirtschaftskanzlei
Zürich
› 12.12.14Julius Bär Gruppe AG
Specialist (100%) - Desk for Authority & Inheritance Matters
Zürich
› 12.12.14Trachsel Bortolani Partner Rechtsanwälte & Mediatoren
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (100%)
Zürich
› 11.12.14Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS
Verantwortliche/r Rechtsdienst (80-100%)
Zürich
› 11.12.14Bezirksgericht Appenzell I.Rh.
Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber 100%
Appenzell
› 11.12.14IWB, Bereich Personal
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt 100%
Basel
› 11.12.14Universität Bern, Institut für Steuerrecht
Assistenzstelle (40 - 60 %)
Bern
› 11.12.14SWAROVSKI AG
Intellectual Property Specialist
Triesen
› 11.12.14Bratschi Wiederkehr & Buob
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Zürich
› 11.12.14Bratschi Wiederkehr & Buob
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Zürich
› 12.12.14Legaljob GmbH
Legal Counsel EMEA „Vertragsrecht“
keine Angabe
› 10.12.14Advokatur Gartenhof
Anwalt / Anwältin (selbständig)
Zürich
› 10.12.14Nellen & Partner AG
Legal Counsel (m/f)
near Zurich
› 09.12.14Julius Bär Gruppe AG
Legal Counsel Procurement
Zürich Altstetten
› 09.12.14Bundesverwaltungsgericht
greffier/greffière
St-Gall
› 08.12.14Josephsohn Frei Baselice
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Zürich
› 05.12.14Schweizerische Eidgenossenschaft
Greffier/ière
St. Gallen
› 05.12.14Badertscher Rechtsanwälte AG
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN und NOTAR / NOTARIN des Kantons Zug zu 80 bis 100%
Zug
› 05.12.14Schweizerische Eidgenossenschaft
eine(n) Praktikantin / Praktikanten (100%)
Fehraltorf
› 05.12.14MENG SÄUBERLI Rechtsanwälte
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Zürich
› 04.12.14Gattiker Rechtsanwälte
Assistent /-in / Anwaltssekretär /-in (30 %)
Zürich
› 04.12.14Gattiker Rechtsanwälte
Substitut /in (100 %)
Zürich
› 04.12.14Kanton Zug
Juristische /n Mitarbeiter /-in (50 - 60 %)
Zug
› 04.12.14WEINMANN ZIMMERLI
Anwaltssubstitut/-substitutin
Zürich
› 03.12.14Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich
Jurist/in als Leitung Zentralstelle familienergänzende Betreuung (80%)
Zürich
› 03.12.14SWAROVSKI AG
Intellectual Property Counsel
Triesen (LI)
› 03.12.14F. Hoffmann-La Roche Ltd.
Jurist
Basel
› 03.12.14Allianz Suisse
Senior Compliance Officer (w/m)
Wallisellen
› 03.12.14PwC
Jurist/in im Bereich Asset Management – 80-100%
Zürich
› 03.12.14PwC
Jurist/in im Bereich GwG & Compliance– 80-100%
Zürich
› 02.12.14Europa Institut an der Universität Zürich
Juristin/Juristen (80-100%)
Zürich
› 01.12.14Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber (100 %)
Zürich Amtsstellen Kt ZH
› 01.12.14Appellationsgericht Basel-Stadt
Gerichtsschreiber/-in (50 - 80 %)
Basel
› 01.12.14Wartmann & Merker
Substitutin oder Substitut
Zürich
› 28.11.14Kanton Thurgau
Juristische Mitarbeiterin / Juristischer Mitarbeiter
Weinfelden
› 28.11.14Julius Bär Gruppe AG
Legal Counsel Products and Services (limited until Dec. 2015)
Zürich Altstetten
› 27.11.14Axiom Global AG
Banking/Finance Lawyer
Zürich
› 27.11.14Axiom Global AG
Life Sciences Lawyer
Zürich
› 27.11.14Axiom Global AG
Commercial Contracts Lawyer
Zürich
› 27.11.14Kantonale Verwaltung Appenzell Innerrhoden
Staatsanwältin oder Staatsanwalt (100%)
Appenzell
› 27.11.14Rekurskommission der Universität Bern
Juristischen Sekretär / Juristische Sekretärin (50 %)
Bern
› 27.11.14Swissmem
Juristin / Jurist mit politischem Flair 60%
Zürich
› 27.11.14Blum&Grob Rechtsanwälte AG
diplomierte Steuerexpertin / diplomierten Steuerexperten (Pensum 60% bis 100%)
Zürich
› 27.11.14Universität Luzern
wiss. Assistentin / Assistenten Privatrecht 50%
Luzern
› 26.11.14RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT / Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
Dipl. Assistentin bzw. Assistent
Freiburg
› 25.11.14Axel Springer Schweiz AG
Berater/Innen für das Beratungszentrum (60 - 100%)
Zürich West
› 25.11.14Faculté de Droit de l'Université de Neuchatel
Assistant‐e doctorant‐e à temps partiel 75 %
Neuchâtel
› 24.11.14Wild Schnyder AG
Sachbearbeiter / in Marken und Designs (mind. 80%)
Zürich
› 24.11.14Wild Schnyder AG
Assistent / in (100%)
Zürich
› 24.11.14ALLIED FINANCE TRUST AG
Juristische/r Mitarbeiter /in Legal & Compliance
Zürich
› 24.11.14Weblaw AG
Übersetzer/in Deutsch-Französisch 20%
Bern
› 24.11.14Weblaw AG
Traducteur/trice Allemand-Français 20%
Berne
› 24.11.14Faculté de Droit de l'Université de Neuchatel
Assistant‐e doctorant‐e – droit des sociétés
Neuchâtel

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Jusletter 12. Januar 2015
› Emilie M. Praz, La protection des données et les réseaux sociaux
› Philipp Haberbeck, Konkreter Diskussionsvorschlag für eine neue ZPO-Bestimmung betreffend Gruppenklagen
› Sandrine Tornare, Recension de l’ouvrage de Jean-François Perrin: Le droit de choisir, Essai sur l’avènement du « principe d’autonomie »

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
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