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JUSLETTER 1. DEZEMBER 2014
SCHWERPUNKT-AUSGABE: UMSETZUNG DER ZWEITWOHNUNGSINITIATIVE

Liebe Leserinnen und Leser

Die Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!» ist am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommen worden. Diese sollte dem Problem des in gewissen Regionen der Schweiz überbordenden Baus von Zweitwohnungen entgegenwirken und für eine nachhaltige sozioökonomische Siedlungsentwicklung sorgen. Wie sieht die Lage heute, zweieinhalb Jahre nach Annahme der Initiative, aus? Die Umsetzungsarbeiten sind im Gange, und zumindest im Moment sieht es danach aus, als wollte die Bundesgesetzgebung die neue verfassungsrechtliche Zweitwohnungsbeschränkung sehr grosszügig auslegen und zahlreiche Ausnahmen zulassen, deren Verfassungskonformität teilweise zweifelhaft ist.

Jonas Alig beleuchtet die Umsetzung des Art. 75b der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) durch den Entwurf für ein Zweitwohnungsgesetz (ZWG) und prüft dessen Verfassungsmässigkeit. Der Autor bemängelt, dass sich der Gesetzgeber stark darauf konzentriert, Ausnahmen von der verfassungsmässigen Zweitwohnungsbeschränkung zu schaffen und im Übrigen zu wenig von seiner umfassenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht (vgl. etwa Fabian Wäger / Erich Rüegg, Die Umgehung der Zweitwohnungsinitiative, in: Jusletter 10. Dezember 2012). Nach Meinung des Autors fehlen Minimalregelungen für einen praktikablen Vollzug und ist die Verfassungskonformität verschiedener Ausnahmeregelungen zumindest zweifelhaft. Insbesondere die praktisch «freie Umnutzbarkeit» von bestehenden Erstwohnungen in Zweitwohnungen wird die Erstwohnungspreise ansteigen lassen und den Landverbrauch weiter befördern.

Welche Handlungsmöglichkeiten bleiben nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative den Gemeinden, die weitergehende Beschränkungen eingerichtet haben oder noch einrichten wollen? Fabian Mösching geht dieser Frage nach und analysiert dabei insbesondere, mit welchen fiskalischen Massnahmen unter der neuen Rechtslage die negativen Auswirkungen der Zweitwohnungen eingedämmt werden können. Er erörtert die Rechtmässigkeit von entsprechenden Liegenschaftssteuern, Lenkungs- und Ersatzabgaben sowie die Frage, wie diese Instrumente zur besseren Auslastung bestehender Zweitwohnungen bzw. der Förderung von Erstwohnungen eingesetzt werden könnten (siehe auch Fabian Mösching, Ab welchem Zeitpunkt ist die Zweitwohnungsinitiative anwendbar?, in: Jusletter 10. Dezember 2012).

Eine Legaldefinition des Begriffs der «Zweitwohnung» fehlt im schweizerischen Recht bislang. Der Terminus der «Zweitwohnung» ist zwar auf verschiedenen Regelungsstufen und in verschiedenen Regelungsbereichen zu finden, hat aber je nachdem eine andere Bedeutung. Auch in Art. 75b BV wird nicht näher ausgeführt, was unter einer Zweitwohnung zu verstehen ist. Max Walter zeigt anhand von vier Berggemeinden ausserhalb der touristischen Ströme auf, zu welchen wohl ungewollten Auswirkungen die Zweitwohnungsinitiative führen kann, wenn der Zweitwohnungsbegriff weit gefasst wird. In diesem Sinne weist er darauf hin, dass die mit den Zweitwohnungsbeschränkungen verbundenen wirtschaftlichen Nachteile in den Berggegenden noch mit Art. 103 und 104 BV in Einklang zu bringen sind.

Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay bieten einen kurzen Überblick über den Stand der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung zu dem am 11. März 2012 in Kraft getretenen Art. 75b BV und weisen auf Zusammenhänge mit der Lex Koller und dem Grundbuchrecht hin.

Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine spannende Lektüre!

Anna Steger
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Rechtsanwalt Bern/Zürich
Redaktor Jusletter Öffentliches Bau- und Vergaberecht
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Jonas Alig, Das Zweitwohnungsgesetz
› Fabian Mösching, Fiskalische Massnahmen zur Beschränkung von Zweitwohnungen

Beiträge
› Max Walter, Die einheimische Bergbevölkerung unter dem geplanten Zweitwohnungsgesetz
› Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay, Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Namensänderung eines Kindes
› Jurius, Keine Sozialhilfe für afghanische Grossfamilie
› Jurius, Ex-Hausangestellter kann Lohnforderungen gegen Kamerun einklagen

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Glarner und Zürcher Physiotherapeuten weiterhin ohne Tarifstruktur
› Jurius, Daten eines Fussballfans müssen im Hoogan gelöscht werden

Aus dem Bundesstrafgericht
› Jurius, Italienische Korruptionsgelder auf UBS-Konten

Medienmitteilungen
› Jurius, FINMA veröffentlicht Rundschreiben
› Jurius, Wettbewerbsabkommen mit der EU tritt in Kraft
› Jurius, WEKO prüft Zusammenschluss
› Jurius, Gesetz über die Schweizerschulen im Ausland
› Jurius, Neue Tarifstruktur für stationäre Leistungen
› Jurius, Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten

Aus der Wintersession 2014
› Jurius, Asylpolitik
› Jurius, Embryo-Untersuchungen im Reagenzglas
› Jurius, Raumplanung: «Lex Koller»
› Jurius, Bankgeheimnis: Bankdatendiebe

Gesetzgebungsübersicht
› Jurius, Verzeichnis der auf Dezember 2014 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

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› Die grosse Weblaw Grittibänz Aktion

› Nicola Müller, Whistleblowing – Rechtsvergleich zwischen privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnissen: neu und unentgeltlich in «Magister».

› Swisslaw-Speech: 4A_342/2014

› Vorschau Jusletter IT.

› Friedrich Lachmayer – Rechtsvisualisierungen zu Vorlesungen in Ljubljana.

› Making Of – Grittibänz Podcast.

› Weblaw AG: neue AGB.

› Vorschau Richterzeitung.

› Winterpause Jusletter.

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WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Jonas Alig
Das Zweitwohnungsgesetz
Im Rahmen der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative wäre der Gesetzgeber gehalten, die Zielsetzung von Art. 75b BV zu verwirklichen, wonach der Zweitwohnungsanteil in sämtlichen Gemeinden 20 Prozent nicht überschreiten darf. Stattdessen beschränkt er sich weitgehend darauf, Ausnahmen zum verfassungsmässigen Zweitwohnungsverbot zu definieren. An vielen Stellen überschreitet er dabei seinen Regelungsspielraum deutlich. Der Autor betrachtet und analysiert das Zweitwohnungsgesetz in der vom Ständerat verabschiedeten Fassung.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Übriges Verfassungsrecht, Bund und Kantone

Fabian Mösching
Fiskalische Massnahmen zur Beschränkung von Zweitwohnungen
Öffentliche Abgaben haben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative bis anhin eher wenig Beachtung gefunden. Dabei können sie durchaus dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der Zweitwohnungen zu verringern. Der Beitrag analysiert, welche fiskalischen Massnahmen nach der neuen Rechtslage weiterhin zulässig sind, welche Gemeinwesen diese erheben können und wie sie sich sinnvoll ausgestalten lassen. Die präsentierten Erkenntnisse stützen sich dabei auf die kürzlich erschienene Dissertation «Massnahmen zur Beschränkung von Zweitwohnungen» ab, die sich ausführlich mit der ganzen Problematik auseinandersetzt, also nicht nur fiskalische Beschränkungsmassnahmen thematisiert.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Übriges Verfassungsrecht, Vermögens- u. Kapitalsteuer, Steuerrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
BEITRÄGE
Max Walter
Die einheimische Bergbevölkerung unter dem geplanten Zweitwohnungsgesetz
In der Umlegung von Art. 75b BV wird zu wenig an die abseits der grossen Touristikdestinationen liegenden Bergdörfer gedacht. Überalterung, Abwanderung und nicht mehr zeitgemässe Bausubstanz führen hier oft zu mehr als 20% Zweitwohnungen. Sie müssen kostspielig saniert werden, um von wem auch immer neu genutzt werden zu können. Das überfordert die einheimische Bergbevölkerung. Dafür braucht es eng mit solchen Orten verbundene, aber nicht mehr lokal ansässige Verwandte und Bekannte, aber auch «Unterländer». Sie schaffen «warme Betten». Es braucht dafür einen neuen Ausnahmetatbestand, ohne dass der Zweitwohnungsbegriff aufgeweicht werden muss.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Übriges Verfassungsrecht

Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay
Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative
Der am 11. März 2012 in Kraft getretene Verfassungsartikel zu den Zweitwohnungen befindet sich im Stadium der Umsetzung. In einem kurzen Überblick wird der aktuelle Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung zusammengefasst.
Beitragsarten: Beiträge
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Übriges Verfassungsrecht
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Namensänderung eines Kindes
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Änderung des Familiennamens eines Kindes auf den Ledignamen seiner sorgeberechtigten Mutter. Beim Gesuch um Namensänderung können Kinder ab zwölf Jahren selber handeln. Die gesetzliche Neuregelung von 2013 lässt eine Namensänderung bei urteilsfähigen Scheidungskindern bereits zu, wenn ihr Wunsch zur Übereinstimmung mit dem Namen des sorgeberechtigten Elternteils nach sorgfältiger Abklärung nachgewiesen ist. (Urteil 5A_334/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Personenrecht

Jurius
Keine Sozialhilfe für afghanische Grossfamilie
BGer – Eine achtköpfige Familie aus Afghanistan erhält in der Schweiz zu Recht nur Nothilfe. Das hat das Bundesgericht entschieden. Das Urteil betrifft die Familie, die gemäss dem Urteil der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur unter Zusicherung von Garantien durch Italien dorthin zurückgeschickt werden darf. (Urteil 8C_706/2013)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht

Jurius
Ex-Hausangestellter kann Lohnforderungen gegen Kamerun einklagen
BGer – Die Republik Kamerun geniesst keine Immunität bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Angestellten der kamerunischen Vertretung in Genf, hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann hat ausstehende Löhne von total rund 100’000 Franken eingeklagt. (Urteil 4A_331/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Glarner und Zürcher Physiotherapeuten weiterhin ohne Tarifstruktur
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Glarner und Zürcher Regierung festgesetzten Taxpunktwerte für Physiotherapeuten aufgehoben. Für die Bestimmung eines Wertes fehlt die Berechnungsgrundlage. Diese muss gesamtschweizerisch festgelegt werden. (Urteile C-6649/2013 und C-6566/22013 sowie C-2345/2014, C-2365/2014 und C-2498/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Jurius
Daten eines Fussballfans müssen im Hoogan gelöscht werden
BVGer – Das Bundesamt für Polizei (fedpol) muss den Eintrag über einen Mann im Informationssystem Hoogan löschen, weil eine Strafuntersuchung gegen ihn eingestellt worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Fans gutgeheissen, bei dem zwei Rauchpetarden im Rucksack gefunden worden waren. (Urteil A-1713/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Datenschutz, Sport
AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT
Jurius
Italienische Korruptionsgelder auf UBS-Konten
BStGer – Ein Ingenieur aus dem Umfeld des ehemaligen italienischen Umweltministers Corrado Clini hat eine Beschwerde gegen die Übergabe von Beweismitteln an Italien im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs eingelegt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat sie abgewiesen. (Urteil RR.2014.242)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Korruptionsstrafrecht, Internationale Rechtshilfe
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› Stefan Birrer, Bedeutung eines im Erbvertrag geäusserten Wunsches
Urteil 5A_452/2014 vom 17. September 2014

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› Nationalrat – Nationalratspräsident Stéphane Rossini im Wallis empfangen

› Ständerat – Kanton Jura feiert seinen ersten Ständeratspräsidenten

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MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
FINMA veröffentlicht Rundschreiben
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erlässt nach Anhörung das neue Rundschreiben zur Leverage Ratio und das revidierte Rundschreiben zur Offenlegung.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Bankrecht, Aufsichtsrecht

Jurius
Wettbewerbsabkommen mit der EU tritt in Kraft
Am 1. Dezember 2014 tritt das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihrer Wettbewerbsrechte in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Bilaterale Abkommen CH-EU

Jurius
WEKO prüft Zusammenschluss
Die Wettbewerbskommission (WEKO) wird das Zusammenschlussvorhaben zwischen Swisscom (local.ch) und Tamedia (search.ch) vertieft prüfen. Swisscom und Tamedia planen im Nachgang zur Übernahme von Publigroupe ihre Töchter local.ch und search.ch in ein gemeinsames Tochterunternehmen einzubringen.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht

Jurius
Gesetz über die Schweizerschulen im Ausland
Das Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulengesetz, SSchG) gewährt diesen mehr betriebliche Flexibilität und stärkt gleichzeitig die Vermittlung schweizerischer Kultur und Bildung im Ausland. Der Bundesrat hat am 28. November 2014 beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen, zusammen mit der entsprechenden Verordnung.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht

Jurius
Neue Tarifstruktur für stationäre Leistungen
Der Bundesrat hat die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die Version 4.0 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Öffentliche Finanzen

Jurius
Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten
Der Bundesrat hat am 28. November 2014 eine Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
AUS DER WINTERSESSION 2014
Jurius
Asylpolitik
Die Schweiz soll im Asylbereich enger mit der EU zusammenarbeiten. Der Nationalrat hat am 24. November 2014 der Beteiligung der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit 128 zu 57 Stimmen zugestimmt.
Beitragsarten: Aus der Wintersession 2014
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht

Jurius
Embryo-Untersuchungen im Reagenzglas
Im Reagenzglas gezeugte Embryos sollen künftig auf Chromosomenstörungen untersucht werden dürfen, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Darauf haben sich die eidgenössischen Räte geeinigt.
Beitragsarten: Aus der Wintersession 2014
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Fortpflanzungsmedizin

Jurius
Raumplanung: «Lex Koller»
Im Parlament ist man sich einig: Für Personen im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz eingeschränkt bleiben. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, die «Lex Koller» nicht aufzuheben.
Beitragsarten: Aus der Wintersession 2014
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht

Jurius
Bankgeheimnis: Bankdatendiebe
Wer Bankkundendaten verkauft, kann künftig härter bestraft werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat entsprechenden Gesetzesänderungen zugestimmt.
Beitragsarten: Aus der Wintersession 2014
Rechtsgebiete: Bankrecht, Datenschutz, Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
GESETZGEBUNGSÜBERSICHT
Jurius
Verzeichnis der auf Dezember 2014 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Beitragsarten: Gesetzgebungsübersicht
Rechtsgebiete: Publikationen
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Zürich Amtsstellen Kt ZH
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Luzern
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Basel
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Zofingen
› 12.11.14Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Gerichtsschreiber /in 50–60 %
Zürich Amtsstellen Kt ZH
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› 11.11.14CSS Versicherung
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Luzern
› 11.11.14KPMG AG
Anwaltspraktikum mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, Zug/Luzern
Zug/Luzern
› 11.11.14Julius Bär Gruppe AG
Specialist (100%) - Desk for Authority & Inheritance Matters
Zürich
› 11.11.14ZHAW
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen öffentliches Recht
Zürich
› 10.11.14Nater Dallafior Rechtsanwälte AG
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Zürich
› 10.11.14Wincasa AG
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Winterthur
› 10.11.14Python & Peter
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Genève et Pully
› 10.11.14Conzzeta AG
Jurist/in 100%
Zürich
› 07.11.14Helbing Lichtenhahn Verlag
juristische/n Lektor/in (100 %)
Basel
› 07.11.14Schweizerische Eidgenossenschaft
Juristin / Jurist im Bereich Fernmeldeüberwachung
Bern
› 07.11.14Valiant Bank AG
Jurist/in mit Schwerpunkt Steuern (100 %)
Bern
› 07.11.14Python & Peter
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (d/e/f)
Genf
› 07.11.14GRÜTTER JAKOB RECHTSANWÄLTE & MEDIATOREN
Eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt mit Berufserfahrung
Solothurn
› 06.11.14Wenger & Vieli AG
RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT (100%)
Zürich und Zug
› 06.11.14Universität Bern, Departement für Strafrecht und Kriminologie
Assistenzprofessur (ohne tenure track; Beschäftigungsgrad 50 % bis 70 %)
Bern
› 04.11.14Müller & Paparis Rechtsanwälte
Rechtsanwalt (oder Team)
Zürich
› 04.11.14Swiss Life
Compliance Officer 60% (befristet 6 Monate)
Zürich
› 04.11.14Julius Bär Gruppe AG
Legal Counsel Procurement
 
› 04.11.14Swiss & Global Asset Management AG
Senior Compliance Officer (m/w) im Anlagefondsbereich 100%
Zürich
› 04.11.14Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen
Jurist/-in
Aarau
› 03.11.14Stach Rechtsanwälte AG
Rechtsanwalt (100%)
St. Gallen
› 03.11.14Bezirksgericht Plessur
einen/eine Juristen/Juristin als Gerichtsschreiber/in (80 – 100%)
Chur
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Jusletter 8. Dezember 2014
› Markus Zimmermann, Anfechtung von Zwischenentscheiden des CAS beim Bundesgericht – Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_6/2014 vom 28. August 2014
› Estelle de Luze, Les proches dans le Code civil
› Peter Breitschmid, Kindershoppingparadiese – eine Glosse ohne Diskriminierungsabsicht, aber mit dem Anliegen, zum Nach-Denken anregen zu wollen

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
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