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JUSLETTER 17. NOVEMBER 2014

Liebe Leserinnen und Leser

Dass der Geld- und Glücksspielmarkt ein Milliardengeschäft ist, zeigen allein schon die von den schweizerischen Spielbanken generierten Gesamtumsätze von knapp 1,3 Milliarden Franken. Als Glücksspiel gelten traditionellerweise Spiele, bei denen der Spielausgang ausschliesslich oder entscheidend vom Zufall abhängt. Damit überhaupt von einem Glücksspiel gesprochen werden kann, muss der Zufall bezüglich des Spielausgangs entscheidend sein. Als Geldspiele gelten Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Andreas Zünd und Thomas Hugi Yar geben eine Übersicht über die geplante Revision des Geldspielrechts, zur bundesgerichtlichen Praxis des geltenden Glückspielrechts sowie den wichtigsten bundesgerichtlichen Entscheiden.

Die Verfassung kann «jederzeit» revidiert werden, so heisst es in Art. 192 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV). Gabriel Gertsch stellt sich trotzdem die Frage nach den «rechtlichen Grenzen» einer Verfassungsrevision. Welche gibt es und welche soll es geben? Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit Lehrmeinungen auseinander, welche die grundrechtlichen Kerngehalte nach geltenden Recht zu den Revisionsschranken zählen oder diese neu als solche verankern wollen und ist der Ansicht, dass diese Auffassungen abzulehnen sind.

Christoph A. Zenger widmet sich in seinem Bericht zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit dem Vergleich zwischen der eidgenössischen Humanforschungsgesetzgebung und der neuen EU-Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln an Menschen. Am 16. April 2014 verabschiedete das EU-Parlament die definitive Fassung der neuen Verordnung. In der Schweiz sind währenddessen am 1. Januar 2014 das Humanforschungsgesetz und das zugehörige Verordnungsrecht in Kraft getreten. Aufgrund einer genauen Analyse zeigt der Autor auf, dass die europäische und die schweizerische Regelung nicht ohne Weiteres kompatibel sind. 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Anna Steger
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
INHALTSVERZEICHNIS
Wissenschaftliche Beiträge
› Andreas Zünd / Thomas Hugi Yar, Rien ne va plus: Das schweizerische Glücksspielrecht im Umbruch
› Gabriel Gertsch, Die grundrechtlichen Kerngehalte als materielle Schranke der Verfassungsrevision?
› Christoph A. Zenger, Vergleich zwischen der eidgenössischen Humanforschungsgesetzgebung und der neuen EU-Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln an Menschen

Aus dem Bundesgericht
› Jurius, Benazir Bhuttos Schmuck bleibt in der Schweiz
› Jurius, Seilziehen um Schweinestall in Deitingen ist beendet
› Jurius, Zuständigkeit Schadenersatzklage gegen Gazprom
› Jurius, Sanction annulée contre une détentrice de chien

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
› Jurius, Weiterhin tarifloser Zustand für Aargauer Physiotherapeuten
› Jurius, Prostituiertendienst gefährdet militärische Karriere

Aus dem Bundesstrafgericht
› Jurius, Commerçant italo-suisse condamné pour vente d’armes

Medienmitteilungen
› Jurius, FINMA anerkennt SFAMA-Verhaltensregeln
› Jurius, FINMA Swisslog Holding AG
› Jurius, Manipulationen im Devisenhandel bei UBS
› Jurius, Neue Doppelbesteuerungsabkommen
› Jurius, Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen präzisiert
› Jurius, Neue Obergrenze für den versicherten Verdienst
› Jurius, Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells verabschiedet
› Jurius, Grundlagen für hochschulpolitische Koordination

Vorschau
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› Winterpause Jusletter.

› Myriam Balestrieri, Die Rechte der genetischen Eltern: neu und unentgeltlich in «Magister».

› Maura Zoppi, Pharmaceutical Patent Law and the Access to Medicines: neu und unentgeltlich in «Magister».

› BF stellt sich vor.

› Zukunftstag: Besuch Leonie.

› Ein Genuss für Geist und Gaumen. Ein perfekter Rahmen, um sich als Team auch über den Glasrand hinaus zu begegnen.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Weblaw AG finden Sie hier.
WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
Andreas Zünd / Thomas Hugi Yar
Rien ne va plus: Das schweizerische Glücksspielrecht im Umbruch
Das schweizerische Geld- und Glücksspielrecht beruht auf überalterten Rechtsgrundlagen, welche von den technischen Realitäten überholt sind und den heutigen Bedürfnissen nicht mehr gerecht werden. Bund und Kantone sowie interkantonale und kantonale Organe verfügen je über ihre eigenen Zuständigkeiten und Vollzugsstrukturen; die Geldspiellandschaft zeichnet sich generell durch Unübersichtlichkeit, Doppelspurigkeiten und Grauzonen aus. Der Beitrag führt übersichtsartig in die Rechtsgrundlagen ein, stellt die wichtigsten bundesgerichtlichen Entscheide dar und gibt eine Übersicht über die geplante Revision des Geldspielrechts, wie sie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bis August 2014 in die Vernehmlassung geschickt hat.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden, Bund und Kantone, Polizei- und Ordnungsrecht

Gabriel Gertsch
Die grundrechtlichen Kerngehalte als materielle Schranke der Verfassungsrevision?
Entgegen der Auffassung einiger Autoren stellen die grundrechtlichen Kerngehalte nach geltendem Recht keine materielle Schranke der Verfassungsrevision dar. Auch de constitutione ferenda ist von einer entsprechenden Erweiterung der Ungültigkeitsgründe abzuraten. Angesichts offener Fragen der Kerngehaltskonkretisierung und der fraglichen Eignung des Parlaments, diese im Verfahren der präventiven Rechtskontrolle zu klären, ist zu befürchten, dass eine solche Revisionsschranke weitgehend unwirksam bliebe, oder – je nach Szenario – die Glaubwürdigkeit des für die Schweiz charakteristischen Initiativrechts gefährden würde.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Politische Rechte, Menschenrechte, Übriges Verfassungsrecht, Völkerrecht, Grundrechte

Christoph A. Zenger
Vergleich zwischen der eidgenössischen Humanforschungsgesetzgebung und der neuen EU-Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln an Menschen
Am 16. April 2014 hat das EU-Parlament die neue, für EU-Mitglieder verbindliche Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln verabschiedet, welche 2016 (oder später) die geltende EU-Richtlinie ablösen wird. Mit der neuen EU-Verordnung wird namentlich auch das Ziel verfolgt, das Bewilligungsverfahren für klinische Versuche europaweit zu harmonisieren, zu vereinfachen und erheblich zu beschleunigen. Im Bericht, der im Auftrag des BAG erstattet wurde, wird die Gesetzgebung in der Schweiz und mit der neuen europäischen Regelung verglichen.
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Biomedizinische Forschung, Rechtsvergleichung
AUS DEM BUNDESGERICHT
Jurius
Benazir Bhuttos Schmuck bleibt in der Schweiz
BGer – Eine Firma aus dem Umfeld der ermordeten pakistanischen Politikerin Bhutto hat die Herausgabe von Schmuck im Wert von rund 180’000 Franken gefordert. Die Wertsachen sind 1998 im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei gegen Bhutto und ihren Mann Asif Ali Zardari beschlagnahmt worden. (Urteil 1B_283/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht

Jurius
Seilziehen um Schweinestall in Deitingen ist beendet
BGer – Das Bundesgericht stützt ein Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts: Ein Landwirt in Deitingen SO erhält nur 210’000 Franken Schadenersatz für einen Schweinestall, den er trotz ursprünglich erteilter Baubewilligung nicht mehr betreiben darf. (Urteile 2C_960/2013, 2C_968/2013 und 2C_973/2013)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Staats- und Beamtenhaftungsrecht, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht

Jurius
Zuständigkeit Schadenersatzklage gegen Gazprom
BGer – Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung fordert vom russischen Gaskonzern Gazprom und von den Oligarchen Abramovich und Shvidler rund 47 Millionen Franken. Sie sollen für den Konkurs der in Freiburg domizilierten Firma Runicom verantwortlich sein. (Urteil 4A_345/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil, Zivilprozessrecht

Jurius
Sanction annulée contre une détentrice de chien
BGer – Das Bundesgericht hob ein Entscheid des Waadtländer Kantonsgericht auf, in welchem ein Hundebesitzer, dessen Labrador ein kleines Mädchen gebissen hatte, zu einer Zahlung von CHF 12'000 verurteilt worden war. Das Bundesgericht rügt, das Kantonsgericht habe sein Urteil, unter Missachtung der Verfahrensregeln, auf der Grundlage von neuen Bildern gefällt. (Urteil 4A_366/2014) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht, Schaden. Schadenersatz
AUS DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Jurius
Weiterhin tarifloser Zustand für Aargauer Physiotherapeuten
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat den vom Aargauer Regierungsrat festgesetzten Taxpunktwert für Physiotherapeuten aufgehoben. Für die Bestimmung des korrekten Werts, fehlt die Berechnungsgrundlage. Diese muss gesamtschweizerisch festgelegt werden. (Urteile C-4482/2013 und C-4519/2013)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Jurius
Prostituiertendienst gefährdet militärische Karriere
BVGer – Zwei Nachtclubbesuche und die Anzeige angeblich gestohlener Kreditkarten bei der Polizei gefährden die Beförderung eines Majors der Schweizer Armee. Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen stuft den Mann als Sicherheitsrisiko ein, was das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. (Urteil A-777/2014)
Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht, Polizei- und Ordnungsrecht
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AGENDA
Besser informiert sein über juristische Events, Aus- und Weiterbildungen.
› 19.11.2014 / Weiterbildungszentrum Holzweid, Universität St.Gallen,
Kundenorientierung im Rechtsmarkt

› 23.04.2015 / Zunfthaus zum Rüden, Zürich,
Regulation and Strategy in Global Banking

Weitere juristische Veranstaltungen online auf Agenda. Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung in der Agenda der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
dRSK
Zuletzt wurden im dRSK folgende Beiträge publiziert:
› Stefan Wirz, Die Berücksichtigung konzerninterner Darlehen bei der Berechnung der Dividende
Urteil 4A_138/2014 vom 16. Oktober 2014

› Vincent Salvadé, La règle du ballet, entre droit tarifaire et droit d'auteur matériel
Urteil 4A_482/2013 vom 19. März 2014

Der dRSK umfasst Rechtssprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
NETWORK
› Champagner-Degustation mit Frey Champagner Import: Ein Genuss für Geist und Gaumen

› Vier Jahreszeiten voller Musik – beim Zürcher Kammerorchester 2014/2015

› GandhiCare Organisation – Ein Legat für eine Zukunft von Kindern

Weitere Network Beiträge finden Sie hier.
AUS DEM BUNDESSTRAFGERICHT
Jurius
Commerçant italo-suisse condamné pour vente d’armes
BStGer – Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilte am 13. November 2014 einen Händler zu einer Strafe von 600 Franken, da er Zielfernrohre in den Iran und Tauchzubehör in die Vereinigten Arabischen Emirate exportiert hatte. (Urteil SK.2014.26) (sts)
Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete: Strafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie
MEDIENMITTEILUNGEN
Jurius
FINMA anerkennt SFAMA-Verhaltensregeln
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Verhaltensregeln der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) als Mindeststandard. Sie widerspiegeln die aufgrund der Revision des Kollektivanlagegesetzes (KAG) erweiterten Sorgfalts- und Informationspflichten der Branche. Sie treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht

Jurius
FINMA Swisslog Holding AG
Im Rahmen des laufenden Übernahmeangebots der KUKA Aktiengesellschaft für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Swisslog Holding AG stellte die Übernahmekommission (UEK) mit Verfügung 580/01 vom 16. Oktober 2014 unter anderem fest, dass die Aktionärinnen Grenzebach Maschinenbau GmbH und SWOCTEM GmbH sowie die sie beherrschenden Personen und Gesellschaften und die von ihnen beherrschten Personen und Gesellschaften ab dem 25. September 2014 im Hinblick auf das Angebot in gemeinsamer Absprache mit der Anbieterin handeln.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Aktienrecht

Jurius
Manipulationen im Devisenhandel bei UBS
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schloss ein Enforcementverfahren gegen die UBS AG zum Devisenhandel der Bank in der Schweiz ab. Die FINMA stellte fest, dass Mitarbeitende der Bank in Zürich/Opfikon wiederholt und über eine längere Zeitperiode hinweg zumindest versucht hatten, Devisenreferenzwerte zu manipulieren. Zudem verhielten sich Mitarbeitende entgegen den Interessen eigener Kunden.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht

Jurius
Neue Doppelbesteuerungsabkommen
Die Ratifikationsverfahren für die neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Australien, Ungarn und China sind abgeschlossen. Das neue DBA mit Australien ist am 14. Oktober 2014 und jenes mit Ungarn am 9. November 2014 in Kraft getreten, während dasjenige mit China am 15. November 2014 in Kraft treten wird.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Steuerrecht, Europarecht und Internationales Recht

Jurius
Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen präzisiert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2014 zwei Änderungen der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Mit dieser Massnahme sollen in Umsetzung der Motion Cassis (12.4197) die Wettbewerbsnachteile von inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen verringert werden bis die vorgeschlagene Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) in Kraft tritt.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Steuerrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren

Jurius
Neue Obergrenze für den versicherten Verdienst
Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016. Damit ist gewährleistet, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert ist.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Jurius
Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells verabschiedet
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2014 die Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells des Bundes verabschiedet. Mit der Vorlage wird den veränderten Anforderungen an die Rechnungslegung entsprochen. Die Anpassungen am Rechnungsmodell sollen auf den 1. Januar 2017 eingeführt werden.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen

Jurius
Grundlagen für hochschulpolitische Koordination
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2014 die Inkraftsetzung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes, der zugehörigen Verordnung sowie der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich beschlossen. Er definiert so die neue Hochschullandschaft Schweiz, die vom Bund und den Kantonen gemeinsam koordiniert wird.
Beitragsarten: Medienmitteilungen
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
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› 04.11.14Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen
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› 03.11.14Stach Rechtsanwälte AG
Rechtsanwalt (100%)
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St. Gallen
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
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› 31.10.14
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› 31.10.14Reetz Sohm Rechtsanwälte
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› 30.10.14Finanzdirektion des Kantons Bern
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Jurist/in) Unterstützung Direktionsführung
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› 30.10.14REBER
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Zürich
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Jurist/in 100%
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› 29.10.14Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
Juristin / Juristen 80 - 100 %
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› 29.10.14Legaljob GmbH
Corporate Counsel „Commercial & Contract Law“
Deutschschweiz
› 29.10.14Lenz & Staehelin
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› 28.10.14Thurgauer Kantonalbank
Senior Legal Counsel (Recht & Compliance)
Weinfelden
› 27.10.14Blum&Grob Rechtsanwälte AG
einen diplomierten Steuerexperten (Pensum 80% bis 100%)
Zürich
› 27.10.14Tribunal administratif fédéral (TAF)
greffier/ière Cour III
St. Gallen
› 27.10.14Bundesverwaltungsgericht
Gerichtsschreiber/innen
St. Gallen
› 24.10.14Badertscher Rechtsanwälte AG
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN und NOTAR / NOTARIN des Kantons Zug
Zürich und Zug
› 24.10.14Gründler & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (100%)
St. Gallen
› 23.10.14CMS von Erlach Poncet AG
Anwältin / Anwalt mit Interesse im Gesellschaftsrecht/M&A
Zürich
› 23.10.14SB Personalberatung AG
Legal Consultant EMEA (m/f) for 6 month temp position
Schaffhausen
› 23.10.14Kreisgericht Wil
Gerichtsschreiber /in
Flawil
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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (Real Estate)
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Wir suchen 1-2 Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte (100%) und/oder 1-2 Substitutinnen / Substituten
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› 21.10.14IV-Stelle Kanton Bern
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Jusletter 24. November 2014
› Christoph Brunner / Markus Vischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2013 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin.
Änderungen bleiben vorbehalten.


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