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| | Online Version | JUSLETTER 7. JULI 2014 | SCHWERPUNKT-AUSGABE: PERSPEKTIVEN DES STAATSKIRCHEN- UND KIRCHENRECHTS IN DER SCHWEIZ | Liebe Leserinnen und Leser
Nach einer Erhebung des Bundesamts für Statistik gehörten im Jahr 2012 rund 78.6% der schweizerischen Wohnsitzbevölkerung mit einem Lebensalter ab 15 Jahren einer Religionsgemeinschaft an, 21.4% werden als «konfessionslos» geführt. Zwar hat sich der Anteil der Konfessionslosen seit dem Jahr 2000 um 10.2% vergrössert. Das ändert aber nichts an dem Befund, dass Religionen für die ganz überwiegende Mehrheit der schweizerischen Wohnsitzbevölkerung offensichtlich einen Teil ihrer Lebenswelt ausmachen. Sicherlich nicht zuletzt vor diesem Hintergrund erklärt sich auch die wachsende Bedeutung religionsbezogener Themen in der öffentlichen Debatte der letzten Jahre. Das Minarettverbot, die Kirchensteuerpflicht juristischer Personen, aber auch die Kooperation der Kirchen mit dem Staat wurden und werden kontrovers diskutiert. Diese Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter greift einige Themen dieser Diskussion auf.
Daniel Kosch skizziert in seinem Beitrag Zukunftsperspektiven für das Religionsrecht in der Schweiz und betont mit dem Untertitel seines Aufsatzes, Vor-juristische Überlegungen eines Theologen, die Grundsätzlichkeit seiner Betrachtungen. Dabei geht es freilich nicht um eine Stellungnahme aus römisch-katholischer Sicht. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist vielmehr die Wahrnehmung einer Umbruchsituation der schweizerischen Religionslandschaft und ihrer rechtlichen Rahmenstrukturen. Zur Bewältigung dieser Dynamiken plädiert Daniel Kosch dafür, die Religionsfreiheit zum Leitprinzip einer Religionsrechtspolitik zu machen, die bei der hoheitlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften deren Beitrag zur sozialen Kohärenz berücksichtigt und auf dieser Grundlage gerecht ausgestaltete Zugangsmöglichkeiten zur Unterstützung durch den Staat gewährt.
In ähnliche Richtungen deuten auch die Überlegungen von Adrian Loretan in seinem Beitrag über Pluralismus – eine Herausforderung für den Rechtsstaat und die Religionsgemeinschaften. Denn, so wird hier betont, die wachsende Vielfalt der Weltdeutungen und die zunehmende Pluralisierung sozialer Ordnung bedeuten für Staat und Religionsgemeinschaften neue Herausforderungen. Das gilt aus der Sicht von Adrian Loretan nicht nur in der Beziehung zwischen staatlicher Hoheitsmacht und Religion, sondern zeige sich auch und gerade im Binnenbereich von Religionsgemeinschaften. Auch dort nämlich würden in der Diskussion etwa über kommunitaristische oder feministische Sozialentwürfe Themen debattiert, die die Beziehungen zwischen Religionsgemeinschaften und ihren Mitgliedern vor Probleme stellen würden. Gerade in solchen Konstellationen müsse sich das Recht als Garant einer Toleranz bewähren, für die vor allem die Grundrechte Gewähr bieten können.
Der Beitrag von Martin Grichting zur Reformbedürftigkeit des Schweizer Staatskirchenrechts könnte ein Stück weit als Konkretisierung dieses Postulates gelesen werden. Denn, so argumentiert Martin Grichting, im Zeichen des fortschreitenden religiösen Pluralismus ist das überkommene Gefüge der staatskirchenrechtlichen Anerkennung insbesondere der römisch-katholischen Kirche mehr und mehr zur Quelle von Kontroversen geworden. Wolle aber der Staat die Religionsfreiheit wirklich ernst nehmen und als normativ verbindliche Verpflichtung zur Toleranz respektieren, dann müsse auch das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften – insbesondere der römisch-katholischen Kirche – ernst genommen werden, wenn es um die Gestaltungen der Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehe. Aus der Sicht der römisch-katholischen Ekklesiologie und des durch sie geprägten kanonischen Rechts könne das nur den Fortfall des Anerkennungsmodells bedeuten, das die römisch-katholische Kirche in Strukturen zwinge, die mit ihrer ekklesiologischen Identität nicht kompatibel seien.
Positiver sieht dagegen Christoph Winzeler das Instrument der Anerkennung. In seinem Beitrag über Elemente und Perspektiven des schweizerischen Religionsverfassungsrechts plädiert er allerdings sehr nachdrücklich dafür, sich im Umgang mit der Anerkennung von ihren historischen Traditionen zu befreien und deswegen die Verbindlichkeit der Religionsfreiheit zu respektieren. Das bedeute insbesondere, allen anerkannten Grundrechtsgemeinschaften unabhängig von ihrer Zuordnung zum öffentlichen Recht oder zum Privatrecht die Berufung auf Art. 15 BV zuzugestehen. Hoheitlich verfasste Organisationen kirchlichen Wirkens wie die kantonalen Landeskirchen müssten im Blick auf die Religionsfreiheit im Zweifel aber auch ihr Handeln von ihrem Zweck her begrenzen. Als Hilfsorgane der römisch-katholischen Weltkirche könnte deswegen die kantonale Landeskirche nicht selbst als Kirche handeln. Eine in dieser Weise gehandhabte Anerkennung, die auch offen ist gegenüber neuen Typenbildungen etwa in Form der Anerkennung von Vereinen als Organisationsform von Religionsgemeinschaften, könne, so argumentiert Christoph Winzeler, ein geeignetes Instrument sein, um auch Religionen jenseits des jüdisch-christlichen Spektrums angemessen und gerecht zu begegnen.
In erster Linie auf die Situation der anerkannten christlichen Religionsgemeinschaften bezogen ist der Beitrag von Andreas Thier über Gegenwartsprobleme des schweizerischen Kirchen- und Staatskirchenrechts. Hier nämlich geht es darum, wie es im Untertitel heisst, Beobachtungen und Überlegungen zum Rechtsschutz in Kirchensachen und zur Verfassungsrevision des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes zu formulieren. In einem ersten Schritt rückt dabei die Koordination zwischen der staatlichen Justizhoheit und dem Selbstbestimmungsrecht insbesondere der römisch-katholischen Kirche ins Blickfeld. Mit dem Entwurf für eine «Verfassung der Evangelischen Kirche in der Schweiz» wird im zweiten Teil ein Vorhaben angesprochen, das derzeit Gegenstand intensiver Diskussionen in den schweizerischen evangelisch-reformierten Kirchen ist. Im Beitrag werden einige kirchenrechtliche und vereinsrechtliche Fragen aufgeworfen, die sich aus der derzeitigen Gestaltung des Entwurfs ergeben.
Es ist vielleicht deutlich geworden, dass die Beiträge dieser Schwerpunkt-Ausgabe ein breites Spektrum von Themen und Positionen zum Religions-, Kirchen- und Staatskirchenrecht bieten. Nicht zuletzt hierin bilden sie die Vielfalt von Thesen und auch Problemfeldern ab, die kennzeichnend ist für die aktuellen Debatten über Religion und Recht. Die Beiträge dieser Schwerpunkt-Ausgabe verstehen sich als Anregungen zu diesen Diskussionen. Vielleicht ist es dabei geglückt, das eine oder andere Argument stärker zu machen oder auch neue Begründungsansätze einzuführen. Vor allem bleibt zu hoffen, dass deutlich wird, welche Bedeutung Recht und Rechtswissen gerade im Beziehungsgeflecht von Religion und Staatlichkeit zukommt. Sollte dies gelungen sein, dann hätte diese Schwerpunkt-Ausgabe ihren wichtigsten Zweck erreicht.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre!
| | INHALTSVERZEICHNIS | Wissenschaftliche Beiträge | › | Daniel Kosch, Zukunftsperspektiven für das Religionsrecht in der Schweiz | › | Andreas Thier, Gegenwartsprobleme des schweizerischen Kirchen- und Staatskirchenrechts |
| Beiträge | › | Adrian Loretan, Pluralismus – eine Herausforderung für den Rechtsstaat und die Religionsgemeinschaften | › | Martin Grichting, Zur Reformbedürftigkeit des Schweizer Staatskirchenrechts | › | Christoph Winzeler, Elemente und Perspektiven des schweizerischen Religionsverfassungsrechts |
| Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte | › | Jurius, Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit |
| Aus dem Bundesgericht | › | Jurius, Konkursmasse von Rolf Erb wird noch nicht versilbert | › | Jurius, Kein Ausstand für Einzelrichter am Bezirksgericht Schwyz | › | Jurius, Annulation de l’amende infligée à un militant | › | Jurius, Bundesgericht hebt erneut lebenslängliche Verwahrung auf | › | Jurius, Stimmrechtsbeschwerde zu Abstimmung Hochhaus Steghof abgewiesen |
| Aus dem Bundesverwaltungsgericht | › | Jurius, Akteneinsicht verweigert | › | Jurius, Vergleich für Entschädigung wegen Fluglärms in Kloten ist definitiv |
| Medienmitteilungen | › | Jurius, FINMA genehmigt angepasste Selbstregulierung | › | Jurius, Personenfreizügigkeit: Vernehmlassung | › | Jurius, Sicherheitsmassnahmen für Schutzpersonen des Bundes | › | Jurius, Bericht über die Europäische Sozialcharta genehmigt | › | Jurius, Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2015 | › | Jurius, Neue Zollbestimmungen für Reisende ab 1. Juli 2014 |
| Gesetzgebungsübersicht | › | Jurius, Verzeichnis der auf Juli 2014 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes |
| Vorschau |
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| | Andreas Thier | | Gegenwartsprobleme des schweizerischen Kirchen- und Staatskirchenrechts | Das Kirchen- und Staatskirchenrecht in der Schweiz ist in jüngerer und jüngster Zeit vor neue Herausforderungen gestellt worden. Nach einer kurzen Einführung untersucht der Beitrag mit der Frage nach dem staatlichen Rechtsschutz gegen kirchliche Entscheide einen im Fall Sabo besonders deutlich gewordenen Brennpunkt des sog. staatskirchenrechtlichen Dualismus. In einem zweiten Schritt richtet sich der Blick auf den 2013 lancierten Entwurf zur Errichtung einer evangelischen Kirche in der Schweiz. | Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge | Rechtsgebiete: Kirchen. Religionen, Übriges Verfassungsrecht | |
| BEITRÄGE | | | Adrian Loretan | | Pluralismus – eine Herausforderung für den Rechtsstaat und die Religionsgemeinschaften | Der Umgang mit weltanschaulicher und religiöser Vielfalt ist eine der grössten Herausforderungen, mit denen unsere Gesellschaften gegenwärtig konfrontiert sind. Der Pluralismus ist auch für die Religionsgemeinschaften nach innen eine neue Herausforderung. Auf die Fragen nach der Toleranz innerhalb der Religionsgemeinschaften werden drei Ansätze vorgestellt: kommunitaristische, feministische und liberale Ansätze. Die Grundrechte bilden einen staatlichen Rahmen, innerhalb dessen solche Konflikte heute immer häufiger vor Gericht ausgetragen werden. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Kirchen. Religionen, Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Gleichheit aller Menschen | |
| | Martin Grichting | | Zur Reformbedürftigkeit des Schweizer Staatskirchenrechts | Verursacht durch gesellschaftliche Umbrüche ist das staatskirchenrechtliche System der Schweizer Kantone mit seinen Kirchgemeinden und Landeskirchen zur Fiktion geworden. Zudem ist das System der Distanzierung immer breiterer Kreise von den etablierten Religionsgemeinschaften sowie der religiösen Pluralisierung nicht mehr gewachsen. Will man die Radikalkur der «Trennung von Staat und Kirche» abwenden, muss das Staatskirchenrecht auf eine neue Grundlage gestellt werden. Zentrales Anliegen dabei ist die umfassende Gewährleistung der Religionsfreiheit. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Kirchen. Religionen | |
| | Christoph Winzeler | | Elemente und Perspektiven des schweizerischen Religionsverfassungsrechts | Die Ordnung des Verhältnisses von «Kirche und Staat» in den schweizerischen Kantonen ist stark historisch geprägt. Spuren der Geschichte finden sich noch im aktuellen Recht, sind aber heute geltungszeitlich und im Einklang mit den Grundrechten auszulegen. Differenzierungen bleiben zulässig, bedürfen aber stets einer sachlichen Begründung. Auch eine öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaft ist heute nicht mehr als staatliche Anstalt oder Körperschaft zu sehen. In dieser modernen Sicht erscheint das geltende Religionsverfassungsrecht der Kantone für das Verhältnis zu «fremden» Religionen wie etwa dem Islam gut gerüstet. | Beitragsarten: Beiträge | Rechtsgebiete: Kirchen. Religionen, Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Übriges Verfassungsrecht | |
| EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE | | | Jurius | | Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit | EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Westschweizer Journalisten gutgeheissen, der im Oktober 2003 in einem Artikel Informationen aus Protokollen der Waadtländer Polizei publiziert hatte. (Urteil 56925/08) | Beitragsarten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte | Rechtsgebiete: EMRK, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit | |
| AUS DEM BUNDESGERICHT | | | Jurius | | Konkursmasse von Rolf Erb wird noch nicht versilbert | BGer – Die Partnerin und die beiden Kinder des Winterthurer Pleitiers Rolf Erb haben vor Bundesgericht beantragt, dass verschiedene eingezogene Vermögenswerte freigegeben werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung erteilt. (Urteil 6B_396/2014)
| Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Gesellschaftsrecht | |
| | Jurius | | Kein Ausstand für Einzelrichter am Bezirksgericht Schwyz | BGer – Um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden haben die Präsidentin des Bezirksgerichts Schwyz und ihr wegen eines Strassenverkehrsdelikts angeklagter Vater ein Ausstandsbegehren eingereicht. Genützt hat es nichts, wie das Urteil des Bundesgerichts nun zeigt. (Urteil 1B_121/2014) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren | |
| | Jurius | | Annulation de l’amende infligée à un militant | BGer – Ein militanter Mann aus Lausanne, der – wie er selbst sagt – fast wie Don Quijote gegen die Befreiung multinationaler Unternehmen von der Steuerpflicht kämpft, gewann einen Fall vor Bundesgericht. Das Bundesgericht hob die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 120 Franken wegen Störung der öffentlichen Ordnung auf. (Urteil 6B_1228/2013) (sk) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Strafrecht | |
| | Jurius | | Bundesgericht hebt erneut lebenslängliche Verwahrung auf | BGer – Das Berner Obergericht muss im Fall des Mörders einer Prostituierten in Biel nochmals über die Bücher. Das Bundesgericht hält die Bedingungen für eine lebenslängliche Verwahrung, wie schon im Fall Lucie, für nicht erfüllt. (Urteile 6B_13/2014 und 6B_1218/2013) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Strafen und Massnahmen. Pönologie | |
| | Jurius | | Stimmrechtsbeschwerde zu Abstimmung Hochhaus Steghof abgewiesen | BGer – Alexandros-Ioannis Guekos, Präsident des Vereins «Stadtbild Luzern», hat in einer Beschwerde ans Bundesgericht gefordert, dass die Abstimmung Hochhaus Steghof wiederholt wird. Das Bundesgericht winkt ab: Die Abstimmungsunterlagen seien korrekt gewesen. (Urteil 1C_124/2014) | Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht | Rechtsgebiete: Politische Rechte | |
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| | Jurius | | Vergleich für Entschädigung wegen Fluglärms in Kloten ist definitiv | BVGer – Die Schätzungskommission muss die Entschädigungsforderung eines Grundeigentümers in Kloten ZH kein zweites Mal prüfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Mann hatte im Gegensatz zu anderen Grundeigentümern einen Vergleich mit dem Flughafen geschlossen. (Urteil A-4357/2012) | Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht | Rechtsgebiete: Schaden. Schadenersatz, Luftfahrt | |
| MEDIENMITTEILUNGEN | | | Jurius | | FINMA genehmigt angepasste Selbstregulierung | Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt die Änderungen an den Mindeststandards für Hypothekarfinanzierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Die angepasste Selbstregulierung tritt ab 1. September 2014 in Kraft. Die festgeschriebene Verkürzung der Amortisationsdauer, Änderungen bei der Anrechenbarkeit von Zweiteinkommen sowie die Einführung des Niederstwertprinzips bei der Bewertung des Grundpfands gehen aus Sicht der FINMA in die richtige Richtung. | Beitragsarten: Medienmitteilungen, Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Bankrecht, Aufsichtsrecht | |
| | Jurius | | Personenfreizügigkeit: Vernehmlassung | Europäische Staatsangehörige, die einzig zum Zweck der Stellensuche in die Schweiz einreisen, werden ausdrücklich von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Der Bundesrat hatte diese Präzisierung des geltenden Rechts im Januar 2014 beschlossen, am 2. Juli 2014 hat er dazu die Vernehmlassung eröffnet. Die Übernahme dieser Bestimmung ins Bundesrecht ermöglicht es, die Praxis der Kantone zu vereinheitlichen. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Bilaterale Abkommen CH-EU, Arbeitsrecht, Ausländer- und Asylrecht | |
| | Jurius | | Sicherheitsmassnahmen für Schutzpersonen des Bundes | Sicherheitsmassnahmen zugunsten von Schutzpersonen des Bundes können im Einzelfall auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt getroffen werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2014 beschlossen, diese Praxis in der Verordnung über das Sicherheitswesen in Bundesverantwortung (VSB) zu verankern. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht | |
| | Jurius | | Bericht über die Europäische Sozialcharta genehmigt | Der Bundesrat hat am 2. Juli 2014 einen Bericht über die revidierte Europäische Sozialcharta genehmigt. Er entspricht damit dem Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats «Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung». Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz aus rechtlicher Sicht die Mindestanforderungen für die Ratifikation erfüllen würde. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht | |
| | Jurius | | Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2015 | Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Durch die Verschärfung wird garantiert, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. August 2014 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2014. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht | |
| | Jurius | | Neue Zollbestimmungen für Reisende ab 1. Juli 2014 | Ab Anfang Juli gelten im Reiseverkehr neue Zollbestimmungen. Die Veranlagung von Waren wird vereinfacht und der Grenzübertritt beschleunigt. | Beitragsarten: Medienmitteilungen | Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht | |
| GESETZGEBUNGSÜBERSICHT | | | Jurius | | Verzeichnis der auf Juli 2014 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes | Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juli 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden. | Beitragsarten: Gesetzgebungsübersicht | Rechtsgebiete: Publikationen | |
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| | | Jusletter 14. Juli 2014 |
› | Joëlle de Sépibus, Ein institutionelles Dach für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union – Wie weiter? | › | Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht | › | Harald Bärtschi / Ruedi Ackermann, Verspätete Anfechtung einer Kündigung im Mietrecht | › | Peter Forstmoser / Franco Taisch / Tizian Troxler, Unzulässigkeit von Beteiligungsscheinen bei Genossenschaften – Bundesgericht kippt Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts | › | Raphael Währy / Isabelle Berger-Steiner, Urteilsfreizügigkeit auf Kosten des Schuldnerschutzes? – Ein kritischer Blick auf BGE 137 III 261 | › | Wolfgang Straub, Cloud Computing – Checkliste zum vertraglichen Regelungsbedarf | Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. |
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