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Jusletter 5. Mai 2014

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Liebe Leserinnen und Leser

Die rechtliche Behandlung von Überstunden wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. So sind in den letzten Jahren etliche Bundesgerichtsentscheide ergangen, die sich mit der Regelung bzw. Abgeltung von Überstunden auseinandersetzten. Zusätzlich gibt es in jüngster Zeit immer flexiblere Arbeitszeitmodelle, welche weitere nicht einfach zu lösende Problemfelder bei der Abgrenzung der geleisteten Arbeitszeit und Überstunden auslösen. Nicolas Facincani und Dr. Reto Sutter analysieren, unter welchen Umständen ein Gleitzeitüberhang am Ende eines Arbeitsverhältnisses oder einer vereinbarten Zielperiode verfällt bzw. vom Arbeitgeber zu entschädigen ist.

Prof. Dr. Valérie Junod widmet sich der Transparenz bei medizinischen Studien. Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG), welches seit Januar 2014 in Kraft ist, fordert, dass klinische Studien in einer öffentlichen Datenbank registriert werden. Weiter garantiert es den betroffenen Personen ein minimales Recht auf Information über die Ergebnisse von Studien, an denen sie teilgenommen haben. Von der Ethik-Kommission verlangt es, sicherzustellen, dass das Publikationsrecht des Forschers geschützt wird. Entgegen internationaler Trends hat der Schweizer Gesetzgeber es aber unterlassen, weitergehende Transparenz zu fordern.

Art. 293 StGB (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) verstösst gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit und den der öffentlichen Verhandlung. Die Norm verbietet die Veröffentlichung jener Informationen, welche durch Gesetz oder durch Beschluss einer Behörde als geheim erklärt worden sind. Tiffany Smith fragt sich, welche Möglichkeiten es gibt, zu bestimmen, welche Informationen eines Strafverfahrens durch die Medien an die Öffentlichkeit getragen werden dürfen.

Das Verhältnis des integralen zum spezialgesetzlichen Normanwendungszwang im Strassenverkehrsrecht betrachtet Prof. Dr. Dr. Hans Giger. Er thematisiert dabei neben der Überforderung des Einzelnen von der Fülle an Verhaltensmaximen, Regeln und Anweisungen im Strassenverkehr den möglichen Verlust der Ratio des Strassenverkehrsgesetzes, die im Schutz der Verkehrssicherheit besteht.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser Sandrine Lachat
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Beiträge
Nicolas Facincani / Reto Sutter, Gleitende Arbeitszeit oder Überstunden?
Valérie Junod, Transparence dans la recherche médicale : en progrès en Suisse
Tiffany Smith, L'article 293 CP à la lumière du Code de procédure pénale
Hans Giger, Verhältnis des integralen zum spezialgesetzlichen Normanwendungszwangs im Strassenverkehrsrecht
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Astrophysikerin zu Unrecht als Hochstaplerin bezeichnet
Jurius, JUSO-Fotomontage mit nacktem Daniel Vasella zulässig
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Finanzkontrolle hält Whistleblower-Daten unter Verschluss
Jurius, Lehrling darf Zivildienst kein zweites Mal verschieben
Jurius, Kein Pardon für ewige Studenten an der ETH Zürich
 
Medienmitteilungen
Jurius, Einführung bezahlter Stillzeiten
Jurius, Totalrevision der Bankenverordnung verabschiedet
Jurius, Personenfreizügigkeit: Ventilklausel läuft aus
Jurius, Botschaft zum Schienengüterverkehr in der Fläche
Jurius, Mit Unternehmenssteuerreform Wettbewerbsfähigkeit stärken
Jurius, Ukraine: Anpassung der Personenliste
 
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf Mai 2014 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 


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Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
dRSK (Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar): Monatsübersicht April 2014, Ausgabe 35
Michele Bernasconi, International Sports Law and Jurisprudence of The CAS : neu bei Editions Weblaw.
Marcel Kieber, Die Fusion im liechtensteinischen Recht: neu bei Editions Weblaw.
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Beiträge

Nicolas Facincani / Dr. Reto Sutter
Am Ende des Arbeitsverhältnisses oder von vereinbarten Zielperioden besteht nicht selten ein positiver Gleitzeitsaldo (Gleitzeitüberhang) zu Gunsten des Arbeitnehmers. Der Beitrag, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid vom 19. Februar 2013, setzt sich mit der Frage auseinander, unter welchen Umständen der Gleitzeitüberhang verfällt oder vom Arbeitgeber zu entschädigen ist.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 5511 Wörter

Prof. Dr. Valérie Junod
Das im Jahr 2014 in Kraft getretene HFG verbessert die Transparenz der medizinischen Forschung. Das Gesetz fordert, dass klinische Studien in einer öffentlichen Datenbank registriert werden. Weiter garantiert es den betroffenen Personen ein minimales Recht auf Information über die Ergebnisse von Studien, an denen sie teilgenommen haben. Von der Ethik-Kommission verlangt es, sicherzustellen, dass das Publikationsrecht des Forschers geschützt wird. Gleichwohl hat der Gesetzgeber darauf verzichtet – entgegen dem internationalen Trend – weitere Schritte in Richtung einer grösseren Transparenz zu gehen. (bk)
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel; Genetik beim Menschen. Biotechnologien; Datenschutz
französisch, ca. 8317 Wörter

Tiffany Smith
Art. 293 des Schweizer Strafgesetzbuches, der gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit und den Grundsatz der öffentlichen Verhandlung verstösst, verbietet die Veröffentlichung jener Informationen, welche durch Gesetz oder durch Beschluss einer Behörde als geheim erklärt worden sind. Innerhalb dieses Rechtsrahmens stellt es eine grosse Herausforderung dar, zu bestimmen, welche Informationen über ein Strafverfahren Gegenstand eines Zeitungsartikels oder sonstiger medialer Berichterstattung sein können und welche nicht. (bk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Strafrecht
französisch, ca. 8777 Wörter

Prof. Dr. Dr. Hans Giger
Der Verkehrsteilnehmer ist infolge der überborderden Gesetzgebung einem Labyrinth von Verhaltensmaximen, Regeln und Anweisungen ausgesetzt, die durch ihre Interpretationsbedürftigkeit zur Überforderung führen. So entsteht die Gefahr einer Flucht in die Kasuistik und damit zur Beeinträchtigung der subjektiven Strafzumessungsregeln. Verloren geht dabei aber auch das richtige Verständnis von der ratio legis, die im Schutz der Verkehrssicherheit besteht. In diesem Zusammenhang wird die Fülle des angesammelten Gedankenguts aufgezeigt, indem die rechtlichen Problemzonen im Strassenverkehrsrecht in konzentrierter Form veranschaulicht werden.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 7957 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Der ehemalige «Tages-Anzeiger»-Journalist Maurice Thiriet ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Er hatte die Astrophysikerin Barbara Burtscher als Hochstaplerin bezeichnet – laut Bundesgericht zu Unrecht. Es hat Thiriets Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen übler Nachrede abgewiesen. (Urteil 6B_8/2014)
Rechtsgebiete: Strafrecht; Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
deutsch, ca. 313 Wörter

Jurius
BGer – Die JungsozialistInnen (JUSO) Schweiz haben mit einer Fotomontage die Persönlichkeit von Daniel Vasella nicht in widerrechtlicher Weise verletzt. Seine nackte Darstellung zielt nicht auf ihn als Privatperson und erscheint als Satire im Rahmen der politischen Debatte um die «1:12-Initiative» gerade noch tolerierbar. Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Daniel Vasella deshalb ab. (Urteil 5A_553/2012)
Rechtsgebiete: Personenrecht
deutsch, ca. 285 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Die Eidgenössische Finanzkontrolle lehnt es ab, ihre Datensammlung «Whistleblowing» beim Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten anzumelden. In einem Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es in dieser Frage überhaupt zuständig ist.
(Urteil A-788/2014)
Rechtsgebiete: Datenschutz
deutsch, ca. 184 Wörter

Jurius
BVGer – 26 Tage Zivildienst während der Berufslehre bringen einen Lehrling nicht in eine Notsituation. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es sei zumutbar, die verpassten Lerninhalte und die Praxis im Lehrbetrieb nachzuholen. (Urteil B-997/2014)
Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht
deutsch, ca. 134 Wörter

Jurius
BVGer – Das Bachelor-Studium an der ETH Zürich muss innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden. Wer mehr Zeit braucht, muss gute Gründe dafür geltend machen, wie ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zeigt. (Urteil A-3113/2013)
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 339 Wörter

 


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Informationsabend MAS in Real Estate; 21.05.2014; Zürich
XVIII. Atelier de la Concurrence: Detailhandel und Oligopol; 12.06.2014; Bern
Sozialversicherungsrechtstagung / 2. Durchführung; 26.08.2014; Luzern
Info-Veranstaltung CAS Paralegal / DAS Paralegalism; 22.10.2014; Winterthur
Weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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dRSK
In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Roland Huber / Julia Lehner, Strenge Anwendung des Anklagegrundsatzes im Strafbefehlsverfahren
(Urteil 6B_848/2013 vom 03.04.14)
Sabina Schellenberg / Stéphanie Oneyser, Einfluss der Erhöhung der geschätzten Konkursdividende bei einer Kollokationsklage auf die Streitwertberechnung im Berufungsverfahren (Kostenvorschuss)
(BGE 5A_582/2013 vom 12.02.14)
Anne Troillet, Licenciement immédiat
(Urteil 4A_518/2013 vom 29.01.14)
Anne Troillet, Licenciement abusif - performances insuffisantes et grossesse
(Urteil 4A_507/2013 vom 27.01.14)
Anne Troillet, Droit de la fonction publique ; récusation d'un juge suppléant
(Urteil 8C_583/2013 vom 04.02.14)
Anne Troillet, Interprétation selon le principe de la confiance ; acceptation tacite ; supplément pour travail de nuit
(Urteil 4A_477/2013 vom 06.01.14)
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Medienmitteilungen

Jurius
Der Bundesrat hat am 30. April 2014 die Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verabschiedet und gleichzeitig beschlossen, das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren. Die revidierte Verordnung sieht neu das Prinzip der entlöhnten Stillzeiten vor. Die Revision tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.
Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht; Arbeitsrecht
deutsch, ca. 167 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2014 die Totalrevision der Verordnung über die Banken und Sparkassen (BankV) gutgeheissen. Diese tritt zusammen mit den revidierten Bestimmungen des Bankengesetzes zu den nachrichtenlosen Vermögenswerten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 174 Wörter

Jurius
Die Ventilklausel für Erwerbstätige aus 25 EU-Ländern läuft wie vorgesehen aus. Eine Möglichkeit zur Verlängerung sieht das Freizügigkeitsabkommen (FZA) der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) nicht vor. Der Bundesrat hat deshalb am 30. April 2014 die Revision der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) beschlossen und damit die Kontingente für die EU-17 und die EU-8 aufgehoben. Für Angehörige dieser Staaten gilt damit im Moment wieder die volle Freizügigkeit.
Rechtsgebiete: Bilaterale Abkommen CH-EU; Arbeitsrecht
deutsch, ca. 216 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 30. April 2014 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (GüTG) ans Parlament verabschiedet. Er hält nach der Vernehmlassung an den wichtigsten Änderungsvorschlägen fest: Der Gütertransport auf der Schiene soll gestärkt werden, indem für diesen mit neuen Instrumenten langfristig attraktive Fahrrechte (Trassen) gesichert werden. Die Kantone und die Branche werden besser in den Planungsprozess für den Gütertransport einbezogen. Der Gütertransport auf der Schiene soll grundsätzlich eigenwirtschaftlich sein, und die SBB soll von der gesetzlichen Pflicht entbunden werden, Güterverkehr als Kernaufgabe anzubieten. Auf ein Verlagerungsziel analog zum alpenquerenden Güterverkehr will der Bundesrat im Binnen- und Import/Exportverkehr verzichten.
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht; Eisenbahnen
deutsch, ca. 558 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Konsultation der Kantone zur Reform der Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der Steuerstandort Schweiz soll attraktiv bleiben und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Dafür ist Rechtssicherheit erforderlich, die nur ein international akzeptiertes Steuersystem zu leisten vermag. Die Kantone unterstützen die von der Projektorganisation vorgeschlagene Stossrichtung. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 334 Wörter

Jurius
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 1. Mai 2014 die Personenliste der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine um 15 natürliche Personen erweitert. Die Massnahmen traten am 2. Mai 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.
Rechtsgebiete: Völkerrecht; Aussenpolitik. Internationale Beziehungen
deutsch, ca. 297 Wörter

Gesetzgebungsübersicht

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 94 Wörter

 


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Legal Counsel; SIX Management AG; Zürich
juristische/r Mitarbeiter/in; Kanton Luzern; Kriens
Legal Counsel, part-time (40-60%); Appway; Home Office
Jurist (m/w) Schadenbearbeitung Personenversicherung 50–100%; Basler Versicherungen / Baloise Bank SoBa; Basel
Senior Compliance Officer; CREDIT SUISSE GROUP AG; Zürich
(Junior) Compliance Officer; CREDIT SUISSE GROUP AG; Zürich
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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (80-100%); GHR Rechtsanwälte AG; Bern Muri
Gerichtsschreiber/in; Kanton Luzern; Luzern
Senior Compliance Officer (temporär für mind. 6 Monate); Swiss & Global Asset Managment AG; Zürich
Praktikum als Juristin/Jurist; Kanton Thurgau; Frauenfeld
Leiterin / Leiter Fachbereich Personalrecht (100 %); Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft; Liestal
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Vorschau

Jusletter 12. Mai 2014

Stephan Bernard / Beda Meyer Löhrer, Kontakte des Kindes zu getrennt lebenden Eltern – Skizze eines familienrechtlichen Paradigmenwechsels
Jean Christophe Schwaab, Le paiement du salaire en monnaie virtuelle comme le bitcoin
Claudia Buta, Der Register-Schuldbrief – Theoretische Grundlagen und erste Entwicklungen
Charlotte Blattner, Stellungnahme zum Potenzial der Reduktion von Treibhausgasen – Eine rechtliche Analyse des einschlägigen BAFU-Berichtes

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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