Jusletter 28. April 2014
Liebe Leserinnen und Leser
Hyperlinks sind die konzeptuellen Grundbestandteile jedes Hypertextes und damit auch des gesamten World Wide Web. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Zulässigkeit der Verwendung von Hyperlinks im Internet im Verhältnis zum Urheberrecht. Der EuGH hat am 13. Februar 2014 im Fall Svensson entschieden, dass es urheberrechtlich zulässig ist, ohne Zustimmung des Rechteinhabers einen direkten Hyperlink auf ein geschütztes Werk zu setzen. Das Urteil ist wegweisend. Ein Link, der auf ein anderes Werk verweist, das auf einer anderen Internetseite veröffentlicht wurde (z.B. ein Zeitungsartikel) ist hiernach keine erneute öffentliche Wiedergabe i.S. der europäischen Richtlinie über bestimmte Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Steve Reusser fasst das Urteil zusammen und kommentiert es kritisch. Besonders die Begründung des Urteils erscheint ihm hierbei als teilweise unklar.
Eine medizinische Heilbehandlung gilt nach schweizerischer Rechtsprechung und dem überwiegenden Teil der Lehre als Eingriff in die körperliche Integrität. Fehlt bei einem solchen Eingriff ein rechtsgültiger Rechtfertigungsgrund – im Bereich der Medizin vornehmlich die Einwilligung nach gebührender Aufklärung – ist der Eingriff rechtswidrig. Die im Zivilrecht durch Rechtsprechung des Bundesgerichts anerkannte Rechtsfigur der «hypothetischen Einwilligung» hat hierbei noch keinen Weg in das Strafrecht gefunden. Prof. Dr. Andreas Eicker und Stefanie Fisch betrachten die allmähliche Annäherung der Strafrechtslehre an diesen Begriff und geben einen Überblick zum Diskussionsstand sowie Anregungen zur weiteren Auseinandersetzung.
Prof. Dr. Roland Pfäffli widmet sich dem elektronischen Geschäftsverkehr und konzentriert sich besonders auf die elektronische Grundbuchanmeldung und deren praktische Umsetzung bei den Grundbuchämtern.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Urteilsbesprechungen |
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Steve Reusser, L'admissibilité des hyperliens en droit d'auteur européen |
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Beiträge |
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Prof. Dr. Andreas Eicker / Stefanie Fisch, Die hypothetische Einwilligung im Medizinrecht – eine umstrittene und dem Schweizer Strafrecht (noch) fremde Rechtsfigur |
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Prof. Dr. Roland Pfäffli, Der elektronische Geschäftsverkehr mit besonderer Berücksichtigung der elektronischen Grundbuchanmeldung |
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
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Jurius, Droit d'être entendu |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Arbeitslosenkasse: Unrechtmässige Kürzung von Taggeldern |
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Jurius, Lichtverschmutzung: Zu viel Licht am Bahnhof Oberrieden |
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Jurius, Beschwerde von Helvetia Nostra im Hauptpunkt abgewiesen |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Radiokonzessionserteilungen rechtskräftig |
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Jurius, Fallpauschalen: Effiziente Spitäler dürfen Gewinne erzielen |
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Jurius, Beleg für Interesse am Schiesswesen |
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Jurius, Erleichterte Einbürgerung für ehemaligen Linksaktivisten |
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Medienmitteilungen |
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Jurius, Zivilstandsregister und Grundbuch werden modernisiert |
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Jurius, Revidierter Steuerabzug von Weiterbildungskosten gilt ab 2016 |
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Jurius, Beitritt der Schweiz zur UNO-Behindertenrechtskonvention |
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Urteilsbesprechungen
Steve Reusser
Seit das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, wird die Frage der Zulässigkeit von Hyperlinks diskutiert. In der Europäischen Union wurde diesbezüglich das Urteil des Gerichtshofs in Sachen Svensson voller Ungeduld erwartet. Was die grundlegende Zulässigkeit von Hyperlinks unter dem Gesichtspunkt des ausschliesslichen Rechts der öffentlichen Wiedergabe im Sinne der Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts anbelangt, so führt das Urteil zu einem an sich positiven Ergebnis. Die Begründung indessen beruht auf fragwürdigen Überlegungen und ist hinsichtlich bestimmter Punkte unklar. Der Beitrag liefert eine Zusammenfassung und eine kurze Kommentierung des Urteils. (bk)
Rechtsgebiete: Informatikrecht; Immaterialgüterrecht
französisch, ca. 3331 Wörter
Beiträge
Prof. Dr. Andreas Eicker / Stefanie Fisch
Während die Rechtsfigur «hypothetische Einwilligung» in der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Zivilsachen anerkannt ist, hat sie bisher keine Aufnahme ins Schweizer Strafrecht gefunden. Das Bundesgericht gebraucht den Begriff «hypothetische Einwilligung» undifferenziert von der mutmasslichen Einwilligung. Die Schweizer Strafrechtslehre beginnt allmählich, sich mit diesem Konstrukt zu befassen. Der Beitrag soll einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand geben und als Anregung zur weiteren gedanklichen Auseinandersetzung mit dieser Rechtsfigur im Schweizer Strafrecht dienen.
Rechtsgebiete: Strafrecht andere Länder und Rechtsvergleichung; Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil; Strafrecht Schweiz Besonderer Teil; Gesundheitsrecht; Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte
deutsch, ca. 4054 Wörter
Prof. Dr. Roland Pfäffli
Der elektronische Geschäftsverkehr gehört heute zum Alltag. Es ist ein Anliegen des Bundes, den elektronischen Behördenverkehr (E-Government) sowie den elektronischen Verkehr mit den Registern (Grundbuch, Handelsregister), den Gerichten und den Betreibungs- und Konkursämtern zu fördern. Der Beitrag befasst sich insbesondere mit der praktischen Umsetzung bei den Grundbuchämtern.
Rechtsgebiete: Sachenrecht; Besitz. Grundbuch; Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 1906 Wörter
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
EGMR – Der Kläger, Rachid El Mentouf, ist marokkanischer Staatsbürger, wurde 1972 geboren und lebt in Lenzburg (Schweiz). Er beschwerte sich, dass er wegen Drogenhandels ohne die Möglichkeit verurteilt worden sei, Kenntnis über alle Bestandteile der Gerichtsakte erhalten zu haben. (Urteil 28334/08) (sk)
Rechtsgebiete: EMRK
französisch, ca. 291 Wörter
Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Die Unia Arbeitslosenkasse hat einem Versicherten die Taggelder gekürzt, weil er zu rund acht Prozent invalid ist. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass dies bei einer Erwerbsunfähigkeit bis zu zehn Prozent nicht zulässig ist. (Urteil 8C_678/2013)
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht; Arbeitslosenversicherung
deutsch, ca. 183 Wörter
Jurius
BGer – Die SBB muss am Bahnhof Oberrieden einen Teil der nächtlichen Beleuchtung ausschalten. Dies hat das Bundesgericht in einem am 23. April 2014 veröffentlichten Urteil entschieden. Das Bundesgericht gibt damit zwei Nachbarn teilweise Recht, die sich durch die Beleuchtung gestört fühlen. (Urteil 1C_602/2012)
Rechtsgebiete: Ökologisches Gleichgewicht
deutsch, ca. 367 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Franz Webers Umweltorganisation Helvetia Nostra gegen ein Bauprojekt im Wallis im Hauptpunkt abgewiesen. Die Umweltorganisation befürchtete einen Rechtsmissbrauch bei einem Bauprojekt für Erstwohnungen in Verbier. (Urteil 1C_874/2013)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 312 Wörter
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In der letzten Woche wurde im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgender Beitrag publiziert.
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Radio Südost AG (in Gründung) und Radio AG (in Gründung) gegen die UKW-Radiokonzessionserteilungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für die Versorgungsgebiete Nr. 32 (Südostschweiz) und Nr. 15 (Aargau) an die Südostschweiz Radio AG und Radio Argovia AG als gegenstandslos geworden abgeschrieben. Damit sind die Konzessionserteilungen rechtskräftig.
(Urteile A-2252/2013 und A-6569/2013)
Rechtsgebiete: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
deutsch, ca. 236 Wörter
Jurius
BVGer – Spitäler dürfen mit dem neuen Finanzierungsmodell der Fallpauschalen Gewinne erzielen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Massgebend für die Festlegung der Pauschalen sind die Tarife effizienter Spitäler. (Urteil C_1698/2013)
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 199 Wörter
Jurius
BVGer – Wer sein Sturmgewehr nach Abschluss der Dienstpflicht behalten will, muss sein Interesse am Schiesswesen im Schiessbüchlein nachweisen können. Ein Obligatorisches Programm und ein Feldschiessen sind dabei gleichwertig, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. (Urteil A-7067/2013)
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 227 Wörter
Jurius
BVGer – Die Einbürgerung eines ehemaligen chilenischen politischen Aktivisten könne zu einer Gefährdung der äusseren Sicherheit der Schweiz führen. So hat das Bundesamt für Migration die Ablehnung der erleichterten Einbürgerung des Mannes begründet. Diesen Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht nun aufgehoben. (Urteil C-6115/2011)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 253 Wörter
Medienmitteilungen
Jurius
Mit der Modernisierung des Zivilstandsregisters und des Grundbuchs will der Bundesrat auch in Zukunft einen sicheren und effizienten Rechtsverkehr garantieren. Er hat am 16. April 2014 die Botschaft zur erforderlichen Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) verabschiedet.
Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
deutsch, ca. 263 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung berufsorientierter Aus- und Weiterbildungskosten auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat das EFD Anpassungen in der Berufskostenverordnung vorgenommen, die durch das neue Gesetz notwendig wurden. Damit werden neu alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen.
Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
deutsch, ca. 142 Wörter
Jurius
Die Schweiz tritt dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UNO bei. Die offizielle Übergabe der Beitrittsurkunde erfolgte am 15. April 2014 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York.
Rechtsgebiete: Menschenrechte; Völkerrecht
deutsch, ca. 250 Wörter
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