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Jusletter 3. Februar 2014

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Liebe Leserinnen und Leser

Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 11. November 2013 gilt die absolute Empfangstheorie sowohl für die rechtzeitige Zustellung der Kündigung eines Mietvertrages als auch für den Empfang der Kündigung i.S.v. Art. 273 Abs. 2 lit a OR. Nach dieser Bestimmung löst der Empfang der Kündigung eine dreissigtägige Frist für das Einreichen eines Mieterstreckungsbegehrens aus. Gleich zwei Besprechungen widmen sich diesem Fall. Prof. Dr. Thomas Koller analysiert den Entscheid mit Blick auf das methodische Vorgehen des Bundesgerichts und hält dieses für problematisch. PD Dr. Harald Bärtschi und Ruedi Ackermann hingegen befassen sich vertieft mit materiellen Fragen, die das Urteil aufwirft. Ihrer Meinung nach steht das Urteil im Widerspruch zur herrschenden Lehre und in einem Spannungsverhältnis zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichts, welche Ausnahmen von der absoluten Empfangstheorie vorsieht – dadurch schaffe das Urteil Rechtsunsicherheit.

Daniel Donauer widmet sich den Besonderheiten bei Bauimmissionen. Er betrachtet in diesem Zusammenhang den neu geschaffenen Art. 679a ZGB, welcher die rechtmässige Bewirtschaftung des Grundstücks und damit einhergehende Schadensfälle regelt.

Die Mediation auf Bundesebene wurde bereits 2007 eingeführt. Sandy Gallay wirft einen Blick auf mögliche Alternativen für die Mediation bei Minderjährigen. Insbesondere betrachtet sie die in Belgien durchgeführte «restaurative Beratungsgruppe», ein erweitertes Mediationsverfahren.

Philipp Haberbeck beleuchtet die Frage, wie das Bundesgericht bezüglich Zivilverfahren die zulässige richterliche antizipierte Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Beweis abgrenzt.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser Sandrine Lachat
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Urteilsbesprechungen
Thomas Koller, Wenn mir Mon-Repos die Ruhe raubt …
Harald Bärtschi / Ruedi Ackermann, Fristberechnung im Mietrecht
 
Beiträge
Daniel Donauer, Besonderheiten bei Bauimmissionen
Sandy Gallay, Alternative à la médiation en droit pénal suisse des mineurs : la concertation restauratrice en groupe
Philipp Haberbeck, Abgrenzung der zulässigen antizipierten Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Beweis im Zivilprozess
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Zwangseinweisung nur bei Gefahr
Jurius, Anrufung eines Richters bei Freiheitsentzug
Jurius, Tödlicher Rafting-Unfall ohne strafrechtliche Folgen
Jurius, Condamnation définitive de deux policiers après un accident
Jurius, Acquittement définitif d'un ex-directeur d'une école de Sierre
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Ausbau Nordumfahrung Zürich: Beschwerden teilweise gutgeheissen
 
Medienmitteilungen
Jurius, Massnahmen gegen Eisenbahnlärm per 1. März 2014 in Kraft
Jurius, Modernisiertes Verfahren für die Bestellung der Identitätskarte
Jurius, Vertrag über den Waffenhandel: Bundesrat verabschiedet Botschaft
 
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf Februar 2014 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 


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CAS LEHRGÄNGE 2014-2016

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CAS «Haftpflicht- und Versicherungsrecht»
10. Durchführung: September 2015 bis Juni 2015, 10 ECTS-Punkte

CAS «Human Resources: Recht und Gesprächsführung»
3. Durchführung: Juni 2014 bis Januar 2015, 10 ECTS-Punkte

CAS «Konfliktlösung in Unternehmen und Verwaltung»
3. Durchführung: Februar 2015 bis November 2015, 10 ECTS-Punkte

CAS «Prozessführung – Civil Litigation»
3. Durchführung: Mai 2015 bis Februar 2016, 10 ECTS-Punkte
In Kooperation mit dem Center for Conflict Resolution CCR der Universität Luzern

CAS «Strafprozessrecht»
2. Durchführung: April 2014 bis Februar 2015 · 3. Durchführung: Start April 2016,
10 ECTS-Punkte
In Kooperation mit der Universität Freiburg, Seminar für Strafrecht

Weiterführende Informationen und Anmeldung unter www.irp.unisg.ch  

 

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Steuern und Sozialversicherung
13. März 2014, Zürich

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An der Tagung werden die vielfältigen Beziehungen zwischen Steuern und Sozialversicherung beleuchtet. Diese Querbezüge und Abhängigkeiten sind nicht leicht zu überblicken und oft schwer zu verstehen oder prospektiv zu erkennen.

Die Tagung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, an Anwältinnen und Anwälte, an Vertretungen aus dem Treuhand- und Steuerberatungsbereich und an Juristinnen und Juristen aus den Gerichtsinstanzen.

Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

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Urteilsbesprechungen

Prof. Dr. Thomas Koller
Bei allem gebotenen Respekt vor dem Bundesgericht: Bisweilen judiziert unser höchstes Gericht in methodisch problematischer Weise, so vor kurzem in einem mietrechtlichen Fall, bei dem es um die Frage ging, wann die dreissigtägige Frist für das Einreichen eines Mieterstreckungsbegehrens gemäss Art. 273 Abs. 2 lit. a OR zu laufen beginnt.
Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
deutsch, ca. 1993 Wörter

PD Dr. Harald Bärtschi / Ruedi Ackermann
Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid (Urteil des Bundesgerichts 4A_471/2013 vom 11. November 2013) richtet sich nicht nur die rechtzeitige Zustellung der Kündigung eines Mietvertrags nach der absoluten Empfangstheorie, sondern auch der Empfang der Kündigung i.S.v. Art. 273 Abs. 2 lit. a OR, welcher die Frist von 30 Tagen für die Einreichung eines Erstreckungsbegehrens auslöst. Dasselbe dürfte für die analoge Frist zur Anfechtung einer Kündigung gemäss Art. 273 Abs. 1 OR gelten. Holt der Empfänger das eingeschrieben zugesandte Kündigungsschreiben nicht oder bloss verzögert bei der Post ab, ist somit in der Regel bereits der erste Tag der Abholfrist für die Fristberechnung massgeblich. Das nicht zur amtlichen Publikation vorgesehene, äusserst knapp begründete Urteil widerspricht der herrschenden Lehre und schafft Rechtsunsicherheit.
Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
deutsch, ca. 6722 Wörter

Beiträge

Daniel Donauer
Der neu geschaffene Art. 679a ZGB bezieht sich auf die rechtmässige Bewirtschaftung des Grundstücks und damit einhergehenden Schadensfällen. Demnach sollen die üblichen Rechtsbehelfe des Art. 679 ZGB unter den Voraussetzungen von Art. 679a ZGB auf die Schadenersatzklage reduziert werden. Die Auswirkungen des neuen Art. 679a ZGB, gerade hinsichtlich der Behandlung von Bauimmissionen, bilden die Grundlage des Aufsatzes.
Rechtsgebiete: Ökologisches Gleichgewicht; Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 3279 Wörter

Sandy Gallay
Die Mediation im Jugendstrafrecht wurde am 1. Januar 2007 auf Bundesebene eingeführt. Nach fast siebenjähriger Anwendung lohnt es sich, einen Blick auf eine Alternative zu diesem Verfahren, nämlich auf die restaurative Beratungsgruppe nach dem Vorbild der in Belgien für Minderjährige geltenden Rechtsvorschriften, zu werfen. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Mediation sowohl in Bezug auf die Teilnehmer als auch auf die Ziele, die damit verfolgt werden. (bk)
Rechtsgebiete: Jugendstrafrecht; Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren
französisch, ca. 6753 Wörter

Philipp Haberbeck
Auch nach Inkrafttreten der ZPO setzt das Bundesgericht seine konstante Praxis fort, dass eine antizipierte Beweiswürdigung durch die kantonalen Sachrichter grund­sätzlich zulässig ist. Im Beitrag wird die Frage beleuchtet, wie das Bundesgericht bezüglich Zivilverfahren die zulässige richter­liche antizipierte Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Be­weis abgrenzt. Zudem legt der Autor abschliessend seinen Standpunkt hinsichtlich der in der Lehre nicht unumstrittenen Frage der Zulässigkeit der antizipierten Beweiswürdigung dar.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 6699 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Das Bundesgericht besteht darauf, dass eine fürsorgerische Klinikunterbringung nur angeordnet werden darf, wenn die betroffene Person für sich selber oder für Dritte eine konkrete Gefahr darstellt. Bloss finanzielle Risiken genügen nicht. (Urteil 5A_872/2013)
Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
deutsch, ca. 212 Wörter

Jurius
BGer – Personen, die von der Polizei während mehrerer Stunden festgenommen werden, um unbewilligte Demonstrationen nach einer 1. Mai-Feier zu verhindern, haben Anspruch auf unmittelbare Anrufung eines Richters. Das Bundesgericht heisst Beschwerden von drei betroffenen Personen teilweise gut und überweist die Angelegenheit an das Zwangsmassnahmengericht zur materiellen Beurteilung. (Urteile 1C_350/2013, 1C_352/2013 und 1C_354/2013)
Rechtsgebiete: Grundrechte; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 303 Wörter

Jurius
BGer – Der tödliche Unfall einer Zürcher Schülerin bei einem River-Rafting-Ausflug auf der Saane hat definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern gegen die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung abgewiesen. (Urteil 6B_165/2013)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 334 Wörter

Jurius
BGer – Die Verurteilung zweier Polizisten nach einem Unfall in einer Kaserne in Oberdorf (NW) 2009 wurde bestätigt. Ein Polizist aus dem Kanton Basel-Stadt wurde während eines Kurses über Sprengstoff getötet. (Urteil 6B_604/2012) (sk)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
französisch, ca. 165 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht bestätigte den Freispruch eines ehemaligen Direktors der Handels- und Fachmittelschule Siders. Eine belästigte Lehrerin hatte Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und forderte eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. (Urteile 6B_675/2013 und 6B_687/2013) (sk)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
französisch, ca. 279 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. Januar 2014 mehrere gegen den Ausbau der Nordumfahrung Zürich erhobene Beschwerden teilweise gutgeheissen. Es verpflichtet das ASTRA insbesondere dazu, eine 100m lange Überdeckung der westlichen Tunnelportale am Gubrist detailliert zu prüfen. (Urteil A-1251/2012)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht; Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 224 Wörter

 


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Internationales Rechtsinformatik Symposion IRIS 2014; 20.02.2014 - 22.02.2014; Salzburg
3. Winterthurer Tagung zum Arbeitsrecht: Ethic Codes, Datenschutz, Compliance und Whistleblowing – arbeitsrechtliche Herausforderungen; 25.06.2014; Winterthur
Nachfolge- und Nachlassplanung; 09.09.2014; Zürich
44 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
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dRSK
Zuletzt wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Thierry Obrist, Assujetissement à l'impôt ecclésiastique des personnes morales, toujours pas de modification de la jurisprudence
(Urteil 2C_1158/2012 vom 27.08.13)
Manuel Muehlestein / Markus Vischer, Kaufvertrag - Abgrenzung zum Tausch, Subsidiarität des Bereicherungsanspruchs gegenüber dem Vindikationsanspruch (Urteil 4A_581/2012 vom 29.08.13)
Sabine Aeschlimann / Jonas Schweighauser, Kein Vorliegen von Ausschlussgründen für die Kindesrückführung
(Urteil 5A_799/2013 vom 02.12.13)
Gian Sandro Genna, Erbrechtliche Klagen: Keine direkte internationale Zuständigkeit ohne Vermögenswerte in der Schweiz im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit (Urteil 5A_264/2013 vom 28.11.13)
Sabine Aeschlimann / Jonas Schweighauser, Beginn des Fristenlaufs der Einjahresfrist gemäss Art. 12 Abs. 1 HKÜ
(Urteil 5A_822/2013 vom 28.11.13)
Daniel Abt, Gerichtliche Einforderung der Erbschaft durch die Nacherben versus (angebliche) Pflichtteilsansprüche des Vorerben bzw. seines Erben
(Urteil 5A_330/2013 vom 24.09.13)
Livius Schill / Markus Vischer, Sachgewährleistung beim Kaufvertrag - Wandelung (Urteil 4A_252/2013 vom 02.10.13)
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Medienmitteilungen

Jurius
Im Herbst 2013 beschloss das Parlament zusätzliche Massnahmen, um die Bevölkerung noch besser vor Eisenbahnlärm zu schützen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen per 1. März 2014 in Kraft gesetzt.
Rechtsgebiete: Eisenbahnen
deutsch, ca. 89 Wörter

Jurius
Das Verfahren für die Beantragung einer Identitätskarte bei der Wohnsitzgemeinde wird modernisiert. Das heutige Verfahren mit Papierformularen wird bis Ende 2014 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) abgeschlossen.
Rechtsgebiete: E-Government
deutsch, ca. 197 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 29. Januar 2014 die Botschaft zur Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der ATT setzt erstmals auf internationaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und der Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen.
Rechtsgebiete: Internationales Handelsrecht; Völkerrecht
deutsch, ca. 178 Wörter

Gesetzgebungsübersicht

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 316 Wörter

 


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Ressortsekretär/in (100%); Stadtverwaltung Rapperswil-Jona Personaldienst; Jona
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JURIST/IN 100%; Finanzdirektion des Kantons Zürich; Zürich
Legal & Compliance Officer (100%); Albrecht & Partner; Zürich
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Juriste / Avocat(e); DAS Protection Juridique SA; Etoy
Legal Counsel; SIX Management AG; Zürich
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RECHTSANWALT RECHTSANWÄLTIN; Reichenbach Rechtsanwälte; Zürich
Head of Legal (m/w) 80-100%; Nexus AG; Winterthur
Jurist/in 100%; The Swatch Group Ltd; Biel
Anwaltssekretärin (60%); Schütz Rechtsanwälte; Zürich
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Legal & Compliance Counsel; Barry Callebaut AG; Zürich
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Vorschau

Jusletter 10. Februar 2014

Peter Hongler / Fabienne Limacher, Die Abzugsfähigkeit von DoJ-Bussen für Schweizer Banken im Recht der Direkten Bundessteuer und aus steuerharmonisierungsrechtlicher Sicht
Anja Walker, Globalisierungstaugliches Schweizer Kartellrecht – Zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in GABA und Gebro
Mélanie Mayor, Dangerosité, irresponsabilité, folie : que faire d’un individu dangereux en droit suisse ?
Raffael Büchi / Eva Gehrig, Erstreckung ausgeschlossen: Die Gebrauchsleihe als ideale Vertragsform für die Zwischennutzung von Liegenschaften
Arnold F. Rusch, Die wachsende Wohnung

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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