Jusletter 20. Januar 2014
Liebe Leserinnen und Leser
Der Kanton Aargau setzte auf den 1. Januar 2012 ein neues Publikationsgesetz in Kraft. Die Revision des Gesetzes beinhaltete auch den Verzicht auf den Druck der Gesetzessammlungen und des Amtsblattes und damit die ausschliessliche Publikation im Internet. Hiermit hat der Kanton Aargau eine Vorreiterrolle eingenommen. Im Urteil vom 2. Oktober 2013 hatte das Bundesgericht zum einen zu entscheiden, ob eine im kantonalen Recht festgelegte dreitägige Frist, die an einem Freitag zu laufen beginnt, verfassungswidrig sei. Es verneinte dies dem Grundsatz nach, ging aber im konkreten Fall von einer Grundrechtsverletzung aus. Zum anderen hielt es die ausschliessliche Publikation von Gemeindebeschlüssen im Amtsblatt nur im Internet als unzumutbar für die Betroffenen. Daniel Kettiger kritisiert die Rechtsprechung zur Dreitagesfrist und stellt klar, dass das Nutzerverhalten der Schweizer Bürger hinsichtlich des Internets weiter fortgeschritten sei, als das Bundesgericht annimmt.
Am 3. März 2013 nahmen Volk und Stände die sog. «Abzocker-Initiative» an. Der am gleichen Tag in Kraft getretene Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung formuliert verschiedene Grundsätze (lit. a–d), nach welchen die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften reguliert werden sollen. Damit wird der Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums sowie der Aktionäre bezweckt. Überdies wird eine nachhaltige Unternehmensführung angestrebt. Für eine schnelle Übernahme der Grundsätze hat der Bundesrat die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. In diesem Zusammenhang würdigt Kevin Hubacher ausgewählte stimmrechtsvertretungsrechtliche Aspekte sowie die Stimm- und Offenlegungspflicht der Vorsorgeeinrichtungen.
Der Problematik der Prostitution Minderjähriger im Alter zwischen 16 und 18 Jahren widmet sich Sarah Iaccheo. Sie fordert eine Änderung des Strafgesetzbuches, da eine Analyse des aktuellen Bundes- und kantonalen Rechts zeige, dass der Schutz dieser Altersgruppe unzureichend und die Anforderungen des internationalen und europäischen Rechts nicht erfüllt seien. Die neue Vorschrift bedarf noch weiterer Anpassungen.
Soll das Gewaltmonopol des Staates mit Privaten geteilt werden? Bis zu welchem Grad kann so eine Aufteilung erfolgen? Wie muss die Regulierung privater Sicherheitsunternehmen ausgestaltet werden? Die Schweiz hat bei der Frage der Regulierung eine führende Rolle übernommen und dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister jüngst zu grösserer Durchsetzbarkeit verholfen. Dr. Anna Petrig betrachtet die aktuelle Diskussion.
Prof. Dr. Antonio Rigozzi, Marjolaine Viret und Emily Wisnosky bieten uns einen ergänzenden Beitrag zu den letzten Änderungen des 2015 WADA Codes (vgl. Antonio Rigozzi / Marjolaine Viret / Emily Wisnosky, Does the World Anti-Doping Code Revision Live up to its Promises?, in: Jusletter 11. November 2013).
Das Jusletter-Team gratuliert bereits heute unserem langjährigen Autor Prof. Dr. Roland Pfäffli zum 65. Geburtstag. Prof. Dr. Christina Schmid-Tschirren hält aus gegebenem Anlass eine Laudatio.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Urteilsbesprechungen |
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Daniel Kettiger, Problematische 3-Tages-Fristen – Anmerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_577/2013 |
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Beiträge |
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Kevin Hubacher, Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) |
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Sarah Iaccheo, Prostitution des mineurs de 16 à 18 ans et répression pénale : limites et perspectives |
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Anna Petrig, Private Sicherheitsunternehmen: Die Schweiz verleiht dem Internationalen Verhaltenskodex grössere Durchsetzbarkeit auf nationaler und internationaler Ebene |
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Antonio Rigozzi / Marjolaine Viret / Emily Wisnosky, Latest Changes to the 2015 WADA Code – Fairer, Smarter, Clearer… and not quite Finished |
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Publikationen |
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Christina Schmid-Tschirren, Zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Roland Pfäffli |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Choix d'un curateur et droit d'être entendu |
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Jurius, Echec d'un recours de la République d'Ouzbékistan |
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Jurius, Une mère devra rendre son enfant à son père |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Hochspezialisierte Medizin: Nichteintreten auf Beschwerden |
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Jurius, Parallelimporte – Kartell-Busse gegen Gaba bestätigt |
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Medienmitteilungen |
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Jurius, Anhörung zur Totalrevision des Rundschreibens «Liquidität Banken» |
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Jurius, Promillegrenze für Führer von Sport- und Freizeitschiffen |
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Jurius, Opfer sollen über den Straf- und Massnahmenvollzug informiert werden |
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Jurius, Den elektronischen Geschäftsverkehr vereinfachen |
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Jurius, Personenfreizügigkeit: Weitere Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung |
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Rechtsprechungsübersicht |
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Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (November–Dezember 2013) |
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Urteilsbesprechungen
Daniel Kettiger
Im Urteil 1C_577/2013 vom 2. Oktober 2013 hält das Bundesgericht an seiner Praxis fest, wonach eine im kantonalen Recht festgelegte dreitägige Frist für die Erhebung der Stimmrechtsbeschwerde für sich allein nicht verfassungswidrig ist. Diese Praxis gilt es kritisch zu hinterfragen. Auch das Bundesgericht beurteilt im konkreten Fall die Zeitverhältnisse für die Beschwerdeführung als problematisch. Zudem befasst sich der Artikel mit der undifferenzierten kritischen Haltung des Bundesgerichts gegenüber amtlichen Veröffentlichungen im Internet.
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Übriges Verfassungsrecht; Verwaltungsverfahren
deutsch, ca. 4672 Wörter
Beiträge
Kevin Hubacher
Der Kurzbeitrag würdigt die Stimm- und Offenlegungspflichten der Vorsorgeeinrichtungen sowie ausgewählte stimmrechtsvertretungsrechtliche Aspekte der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Im Vordergrund der Besprechung stehen Bestimmungen in Zusammenhang mit der unabhängigen Stimmrechtsvertretung sowie der strafbaren Einsetzung von Organ- und Depotvertretern. Hinsichtlich der Stimm- und Offenlegungspflichten stellen sich unter anderem Fragen in Bezug auf den sachlichen Geltungsbereich, das Interesse der Versicherten sowie den Grad der Offenlegung.
Rechtsgebiete: Aktienrecht; Strafrecht; Gesellschaftsrecht; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 5172 Wörter
Sarah Iaccheo
Der Beitrag beleuchtet die Problematik der Prostitution Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren. Hierbei handelt es sich um ein aktuelles Thema, weshalb in der Schweiz das Strafgesetzbuch geändert wird und ein Vorentwurf über die Einführung eines neuen Artikels 196 verfasst worden ist, der sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt unter Strafe stellt. Diese Änderung ist laut der Autorin notwendig, denn eine Analyse des aktuellen Bundes- und kantonalen Rechts zeigt, dass der Schutz für Kinder und Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren unzureichend ist und die Anforderungen des internationalen und europäischen Rechts nicht erfüllt. Allerdings muss die neue Bestimmung noch angepasst werden, damit wirksam gegen das Phänomen der Kinderprostitution vorgegangen werden kann. (bk)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit; Strafrecht
französisch, ca. 10749 Wörter
Dr. Anna Petrig
Ob und bis zu welchem Grad das Gewaltmonopol des Staates mit Privaten geteilt werden soll, wird kontrovers diskutiert. Einigkeit herrscht aber darüber, dass private Sicherheitsunternehmen besser reguliert werden müssen. Die Schweiz hat dabei eine führende Rolle übernommen und dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister jüngst zu grösserer Durchsetzbarkeit verholfen: Auf nationaler Ebene durch das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen, dessen Referendumsfrist im Januar 2014 abläuft, auf internationaler Ebene durch ihre Beteiligung an der Schaffung der Vereinigung des Verhaltenskodex.
Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 4319 Wörter
Prof. Dr. Antonio Rigozzi / Marjolaine Viret / Emily Wisnosky
Der Beitrag ergänzt die von den Autoren im November 2013 veröffentlichte Analyse zu den Hauptänderungen im revidierten 2015 World Anti-Doping Code. Die Autoren stellen hier drei weitere Neuerungen vor, die in letzter Minute in der schlussendlich angenommenen Endfassung eingefügt wurden. Diese drei Neuerungen sind wesentlich, da sie insbesondere die Einstellung des Kampfes gegen Doping gegenüber dem sogenannten Freizeitgebrauch von Drogen betreffen.
Rechtsgebiete: Sport; Schiedsgerichtsbarkeit
englisch, ca. 3871 Wörter
Publikationen
Prof. Dr. Christina Schmid-Tschirren
Der 27. Januar 2014 wird für Prof. Dr. iur. Roland Pfäffli sicherlich ein ganz besonderer Tag werden, und Jusletter reiht sich schon heute in den Kreis der Gratulanten zum 65. Geburtstag ein.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 411 Wörter
Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Bei der Auswahl des Vormundes hat die betroffene Person ein Mitspracherecht. Das Bundesgericht hat eine Entscheidung des Genfer Gerichts abgewiesen, welche die Wünsche eines achtzigjährigen Mannes hinsichtlich der Auswahl des Vormundes nicht berücksichtigte. (Urteil 5A_540/2013) (sk)
Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
französisch, ca. 301 Wörter
Jurius
BGer – Die Bundesstaatsanwaltschaft kann in Unterlagen Einsicht nehmen, die das Strafverfahren gegen vier usbekische Staatsangehörige wegen Geldwäscherei betreffen. Das Bundesgericht wies den Einspruch der Republik Usbekistan ab.(Urteile 1B_332/2013, 1B_333/2013 und 1B_334/2013) (sk)
Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess
französisch, ca. 285 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat angeordnet, dass eine Genfer Mutter, die ihr Kind ohne Einverständnis des Vaters aus Italien in die Schweiz mitgenommen hatte, dieses bis zum 15. Februar 2014 wieder nach Italien bringen muss. Das Bundesgericht hat seine Entscheidung nach den Grundsätzen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung getroffen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 5A_880/2013) (sk)
Rechtsgebiete: Völkerrecht; Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz
französisch, ca. 291 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht tritt nicht auf die Beschwerden des Kantons Glarus gegen fünf Beschlüsse des HSM-Beschlussorgans zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe (Pankreasresektion, Leberresektion, komplexe bariatrische Chirurgie, tiefe Rektumresektion, Oesophagusresektion) ein.
(Urteile C-5634/2013, C-5635/2013, C-5636/2013, C-5637/2013 und C-5639/2013)
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 210 Wörter
Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Busse von über 4,8 Millionen Franken gegen Elmex-Herstellerin Gaba für ihr Verbot von Parallelimporten aus Österreich bestätigt. Laut Weko ist das Urteil wegweisend für Sanktionen wegen vertraglicher Gebietsabschottung. (Urteile B-506/2012 und B-463/2010)
Rechtsgebiete: Kartellrecht; Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 287 Wörter
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Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Medienmitteilungen
Jurius
Ab 2015 soll ein neuer, international harmonisierter Liquiditätsstandard für Banken gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) führt mit einer Revision der Liquiditätsverordnung die kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) ein. Diese beruht auf den Basel-III-Mindeststandards. Gleichzeitig passt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben 2013/6 «Liquidität Banken» entsprechend an. Die Anhörungsfrist dauert jeweils bis zum 28. März 2014.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 336 Wörter
Jurius
Ab dem 15. Februar 2014 gilt für Führer von Sport- und Freizeitschiffen wie im Strassenverkehr ein Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille. Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 die entsprechende Revision der Binnenschifffahrtsverordnung verabschiedet. Gleichzeitig wird das grundsätzliche Kitesurf-Verbot auf Schweizer Seen aufgehoben, wie dies das Parlament beschlossen hat.
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht; Schifffahrt
deutsch, ca. 470 Wörter
Jurius
Opfer und weitere von einer Straftat betroffene Personen sollen nicht nur über das laufende Strafverfahren, sondern auch über die wesentlichen Entscheide zum Strafvollzug des Täters informiert werden. Der Bundesrat begrüsst einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Rechtskommission des Nationalrates.
Rechtsgebiete: Strafen- und Massnahmenvollzug
deutsch, ca. 203 Wörter
Jurius
Der Bundesrat will durch die Einführung eines elektronischen Siegels den Einsatz elektronischer Zertifikate für juristische Personen und Behörden vereinfachen. Er hat am 15. Januar 2014 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) verabschiedet, welche die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Verwaltung nach einer zeitgemässen, effizienten Regelung befriedigen soll.
Rechtsgebiete: E-Government
deutsch, ca. 241 Wörter
Jurius
Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz lediglich auf Stellensuche sind, und deren Angehörige erhalten keine Sozialhilfe. Bei EU/EFTA-Bürgern soll klargestellt werden, wann sie bei Arbeitslosigkeit ihr Aufenthaltsrecht gemäss Freizügigkeitsabkommen verlieren. Sind sie als Rentner zugewandert, soll ihr Aufenthaltsrecht überprüft werden, wenn sie Ergänzungsleistungen beziehen. Der Bundesrat will diese Grundsätze ausdrücklich im Bundesrecht festhalten, um einen schweizweit einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Zudem soll festgehalten werden, dass auch EU-/EFTA-Bürgern eine Niederlassungsbewilligung verweigert wird, wenn die betreffende Person während der gesamten letzten 12 Monate arbeitslos war.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Sozialhilferecht
deutsch, ca. 373 Wörter
Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November bis und mit 16. Dezember 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 583 Wörter
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Vorschau
Jusletter 27. Januar 2014
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Evalotta Samuelsson, Wieviel Evidenz für welche Objektivität? – Besprechung vom Urteil des Bundesgerichts 8C_972/2012 vom 31.Oktober 2013 |
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Gregor Puppinck / Claire de la Hougue, Le droit au suicide assisté dans la jurisprudence de la Cour européenne des droits de l'homme |
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Jörg Paul Müller, Verfahrensgerechtigkeit in der Sozialversicherung – IV-Renten für Schmerzpatienten? |
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Max Baumann, Zur Erforschung des Humanforschungsrechtes |
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Valérie Junod / Anne Decollogny, Les prix des médicaments génériques |
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Sonia Zbinden Lopez, L'accès aux soins pour les personnes détenues |
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Stuart McLennan / Bernice Elger, Criminal Liability and Medical Errors in Switzerland: An Unjust System? |
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Alexandra Veuthey, Quelle protection pour les athlètes blessés ? Analyse du cas de la National Football League à la lumière du droit suisse |
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Franziska Sprecher / Patricia M. Schiess Rütimann, «Gesundheitsrecht am Puls der Zeit» – Bericht zum Symposium der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein vom 22. November 2013 |
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Jean Perrenoud, Gesundheitsrecht : Ein Grundriss für Studium und Praxis de Gächter / Rütsche, 3e édition. |
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
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