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Jusletter 9. Dezember 2013
Schwerpunkt-Ausgabe: Erwachsenenschutz


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Liebe Leserinnen und Leser

Am 1. Januar 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten und hat damit das davor bestehende Vormundschaftsrecht nach nahezu 20-jähriger Vorbereitungsphase abgelöst. Das neue Recht soll die Einhaltung der Menschenwürde von Menschen mit vorübergehenden oder dauernden Schwächezuständen gewähren. Die Erhaltung und Förderung des Selbstbestimmungsrechts stehen dabei – soweit möglich – im Vordergrund. Fragen, die die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Bereich des Erwachsenenschutzes seit der Änderung beschäftigen sind: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügungen, Vertretungen bei Urteilsunfähigkeit, Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung etc.

In dieser Schwerpunkt-Ausgabe zum Erwachsenenschutz werden einige dieser Problemfelder genauer betrachtet.

Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo widmet sich der Rolle der Banken in Verbindung mit einem Vorsorgeauftrag. Diese müssen zum einen ihren Kunden den Vorsorgeauftrag als Planungsinstrument empfehlen, zum anderen können Banken theoretisch als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden. Zudem werden sie auch mit Vorsorgeaufträgen ihrer Kunden konfrontiert. Welche Rechte und Pflichten treffen die Banken in diesem Zusammenhang?

Die Verfügungsfreiheit des Erblassers wurde durch die neuen Regelungen erweitert. Dieser kann nun eine Nacherbeneinsetzung auf den Überrest anordnen, wenn der Nachkomme dauerhaft urteilsunfähig ist. Prof. Dr. Audrey Leuba untersucht die Auswirkungen dieser Neuregelung und kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz mehrere Fragen offen lässt und somit zu einer bestimmten Rechtsunsicherheit führt.

Prof. Dr. Roland Fankhauser und Eva Schürmann betrachten die durch die Gesetzesrevision erfolgte Ergänzung des Art. 19 Abs. 2 ZGB, welche urteilsfähigen handlungsunfähigen Personen die Besorgung von geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens auch ohne gesetzlichen Vertreter erlaubt.

Eine Zwischenbilanz sowie einen Ausblick und damit verbundene Perspektiven des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zeigt Christoph Häfeli.

Zu guter Letzt betrachtet Pascal Flotron Art. 447 Abs. 2 ZGB («Im Fall einer fürsorgerischen Unterbringung hört die Erwachsenenschutzbehörde die betroffene Person in der Regel als Kollegium an.»). Er fragt: Ist diese Anhörung nur ein notwendiges Übel?

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser Sandrine Lachat
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Verlagsleiterin
Editions Weblaw
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Alexandra Rumo-Jungo, Vorsorgeauftrag und Banken
Audrey Leuba, Substitution fidéicommissaire pour le surplus en cas d'incapacité de discernement du descendant
 
Beiträge
Roland Fankhauser / Eva Schürmann, Geringfügige Überlegungen zu geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens
Christoph Häfeli, Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – Eine Zwischenbilanz und Perspektiven
 
Essay
Pascal Flotron, L'audition « en général » par l'autorité réunie en collège, un mal nécessaire ou guérissable ?
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Keine lebenslange Verwahrung für Mörder von Lucie
Jurius, Schweizer Fernsehen muss VgT-Spot zeigen
Jurius, Keine Diskriminierung bei IV-Renten
Jurius, Echec d'une demande en révision de François Légeret
Jurius, Zigarettenschmuggel – Freisprüche bestätigt
 
Medienmitteilungen
Jurius, Die FINMA passt ihr Rundschreiben «Risikoverteilung» (08/23) an
Jurius, Bundesrat will punktuell Sammelklagen ermöglichen
Jurius, Neue Beschränkungen für Immobilienkäufe aus dem Ausland
Jurius, Nutzung Biometrischer erkennungsdienstlicher Daten
Jurius, Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur EUROSUR-Verordnung
Jurius, Revision Lebensmittelrecht
Jurius, Empfehlungen zur Modernisierung des Urheberrechts
 
Aus der Wintersession 2013
Jurius, Wochenrückblick Wintersession 2013: 2. bis 5. Dezember 2013
Jurius, Nachrichtendienst: Ständerat heisst ISAS gut
Jurius, Ständerat genehmigt Nagoya-Protokoll
Jurius, Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative steht
 
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Oktober–November 2013)

 


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Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
dRSK (Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar): Monatsübersicht November 2013, Ausgabe 30
Weblaw AG bleibt von Dienstag 24. Dezember 2013 bis Freitag 3. Januar 2014 geschlossen.
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Wissenschaftliche Beiträge

Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo
Vorsorgeaufträge werden künftig im Bankgeschäft präsent sein: Erstens müssen Banken ihren Kunden den Vorsorgeauftrag als Planungsinstrument empfehlen, zweitens können Banken theoretisch als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden und drittens werden Banken mit Vorsorgeaufträgen ihrer Kunden konfrontiert. Der Beitrag untersucht, welche Rechte und Pflichten Banken im Zusammenhang mit Vorsorgeaufträgen obliegen. Ferner stellt er das Zusammentreffen von gewöhnlichen Aufträgen und Vorsorgeaufträgen derselben Person sowie die Folgen daraus dar.
Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht; Personenrecht
deutsch, ca. 8114 Wörter

Prof. Dr. Audrey Leuba
Anlässlich der Revision des Vormundschaftsrechts hat der Gesetzgeber die Verfügungsfreiheit des Erblassers erweitert, indem dieser eine Nacherbeneinsetzung auf den Überrest anordnen kann, wenn ein Nachkomme dauernd urteilsunfähig ist. Diese neue Verfügungsart kommt Eltern geistig behinderter Kinder entgegen und ist grundsätzlich zu begrüssen. Doch die Ausarbeitung der neuen Bestimmungen erfolgte rasch und das Gesetz lässt mehrere Fragen offen, was bedauerlicherweise zu einer Rechtsunsicherheit führt. (bk)
Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht; Erbrecht
französisch, ca. 5609 Wörter

Beiträge

Prof. Dr. Roland Fankhauser / Eva Schürmann
Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts wurde auch Art. 19 Abs. 2 ZGB dahingehend ergänzt, dass urteilsfähige handlungsunfähige Personen auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens besorgen können. Die vorliegenden Überlegungen befassen sich mit dem Anwendungsbereich und den Tatbestandsvoraussetzungen dieser neuen Bestimmung.
Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
deutsch, ca. 2291 Wörter

Christoph Häfeli
Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nach fast 20-jähriger Vorbereitung in Kraft getreten. Das neue Recht soll die Menschenwürde von Menschen mit vorübergehenden oder dauernden Schwächezuständen und daraus resultierender Schutzbedürftigkeit gewährleisten und das Selbstbestimmungsrecht soweit als möglich erhalten und fördern. Neue Rechtsinstitute: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, ein massgeschneidertes System von behördlichen Massnahmen und die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind die zentralen Leitideen. Ein Jahr nach Inkrafttreten sind Erfolgs- und Risikofaktoren sichtbar.
Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
deutsch, ca. 4255 Wörter

Essay

Pascal Flotron
Der Autor untersucht Art. 447 Abs. 2 ZGB. Gemäss dieser Vorschrift hört die Erwachsenenschutzbehörde die von einer fürsorgerischen Unterbringung betroffene Person in der Regel als Kollegium an. Ausnahmen von der Vorschrift sind aber vorgesehen. (sk)
Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
französisch, ca. 853 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung des Mörders von Lucie aufgehoben. Laut Gericht darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn der Täter auch tatsächlich auf Lebenszeit als unbehandelbar erachtet wird. Das sei hier nicht der Fall. (Urteil 6B_93/2013)
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie; Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 430 Wörter

Jurius
BGer – Das Schweizer Fernsehen muss einen Werbespot des Vereins gegen Tierfabriken ausstrahlen, in dem es selber kritisiert wird. Das Bundesgericht hat dem radikalen Tierschützer Erwin Kessler Recht gegeben und eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit festgestellt. (Urteil 2C_1032/2012)
Rechtsgebiete: Medienrecht
deutsch, ca. 292 Wörter

Jurius
BGer – Der weitgehende Ausschluss von IV-Renten für Personen mit Schleudertraumata oder anderen organisch nicht nachweisbaren Störungen stellt keine Diskriminierung dar. Das Bundesgericht hat seine Praxis und die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen verteidigt. (Urteil 8C_972/2012)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 354 Wörter

Jurius
BGer – Der wegen des Dreifachmordes von Vevey (VD) verurteilte François Légeret scheitert erneut mit einem Revisionsgesuch. Im März 2012 hatte das Bundesgericht bereits das erste Gesuch abgelehnt. (Urteil 6B_731/2013) (sk)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben; Strafprozessrecht
französisch, ca. 284 Wörter

Jurius
BGer – Die Freisprüche für mehrere Beschuldigte in der Zigarettenschmuggel-Affäre sind definitiv. Das Bundesgericht hat die Urteile des Bundesstrafgerichts bestätigt und die Beschwerde der Bundesanwaltschaft abgewiesen. (Urteile 6B_238/2013 und 6B_240/ 2013)
Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess; Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
deutsch, ca. 214 Wörter

 


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dRSK
In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Alfred Blesi, Rechtsmittel im Einigungsverfahren in arbeitsrechtlichen Kollektivstreitigkeiten?
(Urteil 4A_215/2013 vom 05.09.13)
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Medienmitteilungen

Jurius
Neu wird präzisiert, dass gegenüber systemrelevanten Kantonalbanken keine speziellen Gewichtungssätze für kurzfristige Forderungen angewendet werden können.
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 69 Wörter

Jurius
Der Bundesrat ist damit einverstanden, punktuell die Möglichkeit für Sammelklagen zu schaffen. Er beantragt den eidgenössischen Räten, eine entsprechende Motion anzunehmen.
Rechtsgebiete: Privatrecht; Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren
deutsch, ca. 301 Wörter

Jurius
Die Beibehaltung der «Lex Koller» war nur der Anfang. Nun sollen die Beschränkungen für den Grundstückkauf von Personen aus dem Ausland noch verschärft werden. Der Bundesrat zeigt sich mit einer entsprechenden Forderung aus dem Nationalrat einverstanden.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 238 Wörter

Jurius
Die Nutzung von Finger- und Handflächenabdrücken durch die Behörden sowie die Aufbewahrungs- und Löschfristen für diese Daten werden neu geregelt. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2013 die revidierte Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten auf den 1. September 2014 in Kraft gesetzt. Zum selben Zeitpunkt nimmt die neue Generation des Informationssystems AFIS (Automated Fingerprint Identification System) ihren Betrieb auf. Dieses System kann künftig auch Fotografien von Personen enthalten, die erkennungsdienstlich behandelt worden sind.
Rechtsgebiete: Strafrecht; Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 343 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2013 die Vernehmlassung zur Übernahme der EU-Verordnung für ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) eröffnet. Die Verordnung regelt den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Grenzschutz-Agentur FRONTEX und koordiniert die operative Aussengrenzüberwachung der Schengen-Staaten. Die Vernehmlassung endet am 21. März 2014.
Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 223 Wörter

Jurius
In seiner jährlichen Aktualisierung des Lebensmittel-Verordnungsrechts hat das Departement des Innern mit dem Bundesamt für Gesundheit zahlreiche Verordnungen des Lebensmittelrechts überarbeitet. Das Revisionspaket, das per 1. Januar 2014 in Kraft tritt, enthält neben etlichen technischen Anpassungen u.a. wirkungsvolle Neuerungen im Zeichen des Gesundheitsschutzes sowie Regelungen, die dem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach mehr Information über die Produkte gerecht werden. Bei einzelnen Verordnungen war die Abstimmung mit international geltendem Recht nötig, damit der internationale Warenverkehr nicht behindert wird.
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel; Konsumentenrecht
deutsch, ca. 554 Wörter

Jurius
Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12), die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 einberufen wurde, hat ihren Schlussbericht veröffentlicht. In der Arbeitsgruppe haben Kunstschaffende sowie Vertreterinnen und Vertreter der Produzenten, der Wirtschaft, der Nutzer und der Konsumenten während gut einem Jahr die zahlreichen Kritikpunkte am Urheberrecht im digitalen Zeitalter zusammengetragen und intensiv diskutiert. Als Ergebnis schlägt die AGUR12 ein Massnahmenpaket mit fünf Schwerpunkten vor: Verbesserung der Information für die Konsumenten, Ausbau und damit Steigerung der Attraktivität legaler Angebote, Vereinfachung der Bekämpfung der Piraterie, Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften sowie Anpassung der Schranken des Urheberrechts an die neusten Entwicklungen.
Rechtsgebiete: Urheberrecht
deutsch, ca. 556 Wörter

Aus der Wintersession 2013

Jurius
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 2. bis 5. Dezember 2013 wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 2970 Wörter

Jurius
Für die Ausland-Datenbank ISAS des Nachrichtendienstes wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Ständerat hat diese am 3. Dezember 2013 als Erstrat gutgeheissen. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass der Nachrichtendienst die Datenbank weiter benutzen kann.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden; Datenschutz
deutsch, ca. 432 Wörter

Jurius
Für die Nutzung von genetischem Material zur Forschung oder für Medikamente soll die Schweiz internationale Regeln befolgen. Der Ständerat hiess am 3. Dezember 2013 das Nagoya-Protokoll gut. In der Umsetzung folgte die kleine Kammer dem Bundesrat nur teilweise.
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
deutsch, ca. 413 Wörter

Jurius
National- und Ständerat sind sich einig zu einem inoffiziellen Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative, die ein lebenslängliches Arbeitsverbot für verurteilte Pädokriminelle verlangt. Im Abstimmungskampf soll der Gegenvorschlag den Initiativgegnern Munition liefern.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit
deutsch, ca. 308 Wörter

Rechtsprechungsübersicht

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Oktober bis und mit 16. November 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Monatliche Rechtsprechungsübersicht
deutsch, ca. 715 Wörter

 


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Vorschau

Jusletter 16. Dezember 2013

Astrid Epiney, Zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht: Eine politische oder eine rechtliche Frage?
Giovanni Molo, Das US-Programm aus Schweizer Sicht – Rechtliche Auswirkungen der Vereinbarung («Joint Statement») zur Beilegung des Steuerstreits der Banken mit den USA
Raluca Enescu, Conviction paradox and compensatory punishment in criminal trials
Jann Six, Superprovisorische Massnahmen in Eheschutzverfahren
Roland Pfäffli / Fabrizio Andrea Liechti, Bemerkungen zu den rechtlichen Einschätzungen der eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) zur Freizügigkeit der Notare

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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