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Jusletter 28. Oktober 2013
Schwerpunkt-Ausgabe: Zukunft des Notariats in der Schweiz


Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Organisiert durch das Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis der Universität Bern fand am 18. Oktober 2013 ein Symposium «Zur Zukunft des Notariats in der Schweiz» statt. Der Vorentwurf zu einer Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Öffentliche Beurkundung) vom 14. Dezember 2012 und die Empfehlung der Wettbewerbskommission vom 23. September 2013 bildeten den aktuellen Anlass der Veranstaltung und damit für die heutige Schwerpunkt-Ausgabe.

Eine Einführung zur Zukunft des Notariats in der Schweiz bieten Prof. Dr. Stephan Wolf, Anja Pfeuti und Yannick Minnig. Sie stellen die Ausgangslage zur Diskussion dar, bieten einen Überblick zum Art. 55 ff. Vorentwurf SchlT ZGB und kritisieren die momentan fehlende Gesamtoptik.

Einen Blick auf die Zukunft des Notariats in Europa aus deutscher Perspektive wirft Prof. Dr. Andreas Spickhoff. Er fragt, welche Auswirkungen europarechtliche Vorgaben auf die Ausgestaltung des Notariatswesens haben und welche qualitativen Anforderungen an Notare zu stellen sind.

Dr. Simon Laimer betrachtet die Rechtsprechung des EuGH bezüglich der Niederlassungsfreiheit von Notaren. Dieser hat das Staatsangehörigkeitenerfordernis einzelner EU-Mitgliedstaaten für unzulässig erklärt, allerdings keinen unbeschränkten Binnenmarkt für Notare festgesetzt. Er vergleicht dabei die Rahmenbedingungen Österreichs und Italiens mit denen der Schweiz.

Entsprechend kontinentaleuropäischer Tradition nimmt der Notar auch in der Schweiz eine hoheitliche Funktion wahr und ist daher nach heute herrschender Auffassung vom Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU sowie vom Bundesgesetz über den Binnenmarkt ausgenommen. Riccardo Brazerol untersucht, inwieweit sich die genannten Entscheide des EuGH auf die Schweiz auswirken und welche Freizügigkeit dem schweizerischen Notar dadurch im interkantonalen Verhältnis zukommt.

Isabelle Nuspliger fasst zu guter Letzt die Podiums- und Plenumsdiskussion zur Zukunft des Notariats in der Schweiz vom 18. Oktober 2013 zusammen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser Sandrine Lachat
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Beiträge
Stephan Wolf / Anja Pfeuti / Yannick Minnig, Zur Zukunft des Notariats in der Schweiz – Einführung und Überblick
Andreas Spickhoff, Zur Zukunft des Notariats in Europa – aus deutscher Perspektive
Simon Laimer, Zur Freizügigkeit der Notare in Europa – Überblick über die Aufnahme der Rechtsprechung des EuGH in Österreich und Italien
Riccardo Brazerol, Das schweizerische Notariat im Fokus der Freizügigkeit
 
Tagungsberichte
Isabelle Nuspliger, Zusammenfassung der Podiums- und Plenumsdiskussion zur Zukunft des Notariats in der Schweiz vom 18. Oktober 2013
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Feu vert au transfert d'un colonel égyptien
Jurius, Abgangszahlung für Ziegler definitiv
Jurius, Beschwerde gegen Aarauer Finanzbeschlüsse rechtzeitig
 
Medienmitteilungen
Jurius, WEKO: Abbau der Lieferungen von mechanischen Uhrwerken
Jurius, Bundesrat will EEK aufheben
Jurius, Bund engagiert sich stärker gegen Menschenhandel
Jurius, Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen
Jurius, Änderung der WFV gutgeheissen
Jurius, Bundesrat verabschiedet Änderung der Mineralölsteuerverordnung
Jurius, Volksinitiative zur Abschaffung der «Heiratsstrafe»
Jurius, Neue Regeln für die KEV festgelegt

 


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Spezial-Beiträge und -Ausgaben.


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Tagung vom 20. November 2013
14:00 - 17:30
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Kartellverfahren und Kooperationsabkommen Schweiz-EU:
Genügt der schweizerische Verfahrensrahmen?
Die heutigen Regelungen für das Wett- bewerbsverfahren wurden in der Schweiz zu einer Zeit eingeführt, als das Kartell- recht noch keine direkten Sanktionen
und keine Kronzeugenregelung kannte.
Im Ausland hat sich das Wettbewerbs- verfahrensrecht weiterentwickelt. Das Behördenkooperationsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist in Ratifizierung. Wie ist ein zeitgemässes Wettbewerbsverfahren auszugestalten?
  • Prof. Rainer Bechtold
  • Prof. Vincent Martenet
    (Präsident Wettbewerbs-kommission)
  • Prof. Walter Stoffel
  • Prof. Christa Tobler
Franz Hoffet, Prof. em. Tobias Jaag, Christoph Leibenath, Daniel Petitpierre, Mani Reinert, Patrick Sommer, Christian Stiefel, Jacques Beglinger
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Völkerrecht – Landesrecht im Konflikt:
Wie weiter?

06. Dezember 2013, Zürich

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Völkerrecht und Landesrecht geraten zunehmend auf Kollisionskurs. Am deutlichsten zeigt sich diese Spannung bei Volksinitiativen, die teilweise mit dem Völkerrecht in Konflikt geraten. Das scheint Volk und Stände nicht zu hindern, eine völkerrechtswidrige Initiative trotzdem anzunehmen. Was bedeutet dies für den Bundesgesetzgeber bei der Umsetzung des Verfassungsartikels und welche Möglichkeiten stehen dem Bundesgericht offen, wenn es um die Auslegung und Entscheidung im Anwendungsfall geht.

Die Tagung richtet sich an alle rechtlich und politisch interessierten Personen.

Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

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Beiträge

Prof. Dr. Stephan Wolf / Anja Pfeuti / Yannick Minnig
Die Wettbewerbskommission hat am 23. September 2013 zur Freizügigkeit des Notariats eine Empfehlung abgegeben. Diese könnte zusammen mit dem Vorentwurf zur Revision des SchlT ZGB vom 14. Dezember 2012 zu erheblichen Veränderungen im Bereiche des Notariats führen. Im Beitrag wird vorerst die heutige Ausgangslage erläutert, dies als Basis zur aktuellen Diskussion über die Zukunft des Notariats in der Schweiz. Anschliessend wird ein erster Überblick über die Art. 55 ff. Vorentwurf SchlT ZGB gegeben. Dabei soll insbesondere auch auf die Notwendigkeit einer bisher fehlenden Gesamtoptik hingewiesen werden.
Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
deutsch, ca. 4688 Wörter

Prof. Dr. Andreas Spickhoff
Im Anschluss einer Reihe von Entscheidungen des EuGH vom 24. Mai 2011 steht die europarechtliche Legitimation des Notariates insbesondere unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit nicht nur in Deutschland im Fokus der Diskussion. Es fragt sich daher, welche Auswirkungen europarechtliche Vorgaben auf die Ausgestaltung des Notariatswesens haben. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die zentrale Frage nach den qualitativen Anforderungen an Notare zu legen.
Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht; Europarecht und Internationales Recht; Deutsches Recht
deutsch, ca. 7771 Wörter

Dr. Simon Laimer
Der EuGH hat das von mehreren EU-Mitgliedstaaten für den Zugang zum Notarberuf aufgestellte Staatsangehörigkeitserfordernis für unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit befunden. Aus den Urteilen ergibt sich jedoch kein unbeschränkter Binnenmarkt für Notare und auch kein Eingriff in die Organisationsautonomie der Mitgliedstaaten. Ein Vergleich mit den Rahmenbedingungen für das Notariat in Österreich und Italien zeigt starke Abweichungen von der Ausgangslage in der Schweiz, weshalb hier die Berücksichtigung der kantonalen Unterschiede notwendig erscheint. Neuerungen könnte ein Reformvorschlag für die EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie bringen.
Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht; Europarecht und Internationales Recht; Österreichisches Recht; Italienisches Recht
deutsch, ca. 3048 Wörter

Riccardo Brazerol
Der schweizerische Notar nimmt im Rahmen seiner öffentlichen Beurkundungstätigkeit eine hoheitliche Funktion wahr und ist nach bisherigem Verständnis vom Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie von demjenigen des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt ausgenommen. Der Europäische Gerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen nun aber festgehalten, dass sich der europäische Notar auf die Niederlassungsfreiheit berufen kann. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich die Entscheide des Gerichtshofes auf die Schweiz auswirken und welche Freizügigkeit dem schweizerischen Notar dadurch im interkantonalen Verhältnis zukommt.
Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht; Europarecht und Internationales Recht; Bilaterale Abkommen CH-EU
deutsch, ca. 3907 Wörter

Tagungsberichte

Isabelle Nuspliger
Am 18. Oktober 2013 fand das Symposium des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern zur Zukunft des Notariats in der Schweiz statt. Der Beitrag fasst die Podiums- und Plenumsdiskussion zusammen.
Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
deutsch, ca. 2666 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Ein in Champ-Dollon inhaftierter Oberst aus Ägypten kann in eine psychiatrische Anstalt überwiesen werden. Das Bundesgericht bestätigte damit eine Entscheidung der Genfer Justiz. (Urteile 6B_538/2013 und 6B_563/2013) (sk)
Rechtsgebiete: Rechtsmittel; Strafen und Massnahmen. Pönologie
französisch, ca. 237 Wörter

Jurius
BGer – Die umstrittene Entschädigung für den abtretenden Schwyzer Kantonsgerichtspräsidenten Martin Ziegler ist definitiv. Laut Bundesgericht kann der mit dem Regierungsrat abgeschlossene Vergleich nicht dem Finanzreferendum unterstellt werden. (Urteil 1C_261/2012)
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 329 Wörter

Jurius
BGer – Der Kanton Aargau muss eine Beschwerde gegen mehrere Finanzbeschlüsse der Stadt Aarau inhaltlich behandeln. Laut Bundesgericht hat die dreitägige Beschwerdefrist nicht schon mit der Publikation der Beschlüsse im Internet zu laufen begonnen. (Urteil 1C_577/2013)
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 249 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Völkerrecht - Landesrecht im Konflikt. Wie weiter?; 06.12.2013; Zürich
44 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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dRSK
In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Barbara von Rütte, Schweizer Pass für Kinder aus Zweitfamilien
(Urteil 1C_317/2013 vom 08.08.13)
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Medienmitteilungen

Jurius
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 21. Oktober 2013 die am 6. Juni 2011 eröffnete Untersuchung betreffend die von Swatch Group beabsichtigte Umsetzung ihrer neuen Lieferpolitik abgeschlossen.
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 309 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses verabschiedet. Künftig sollen die Kantone sämtliche Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer beurteilen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) wird aufgehoben. Damit werden Doppelspurigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund beseitigt und das Steuersystem wird vereinfacht.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Bund und Kantone
deutsch, ca. 204 Wörter

Jurius
Der Bund verstärkt sein Engagement gegen Menschenhandel. Er kann künftig selber präventive Massnahmen ergreifen und Massnahmen von Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützen. Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2013 eine Verordnung verabschiedet, welche die Einzelheiten festlegt.
Rechtsgebiete: Menschenrechte; Strafrecht
deutsch, ca. 298 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» verabschiedet und empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Familien sollen weiterhin vorwiegend mit Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts gefördert werden. Im Steuerrecht wird den Kinderkosten bereits heute angemessen Rechnung getragen, was zur Folge hat, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer bezahlt. Eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen wäre nicht zielgerichtet und würde zu Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Familienrecht. Eherecht
deutsch, ca. 422 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2013 eine Änderung der Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFV) gutgeheissen. Damit wird den gemeinnützigen Bauträgern ermöglicht, zinsgünstige Darlehen nicht nur für Bauinvestitionen, sondern auch für den Erwerb von Bauland zu beanspruchen. Die Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist Teil des wohnungspolitischen Massnahmenpakets, das der Bundesrat im Mai 2013 verabschiedet hat. Es zielt darauf ab, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum auszuweiten, ohne den Wohnungsmarkt und damit die Neubautätigkeit negativ zu beeinflussen.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 193 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2013 eine Änderung der Mineralölsteuerverordnung gutgeheissen. Danach sollen neu auch Produzenten, die Biogas als Treibstoff für die Stromerzeugung einsetzen, der Mineralölsteuer unterstellt werden. Zudem soll Biogas zur Stromerzeugung von den gleichen Steuererleichterungen profitieren können wie im Strassenverkehr verwendetes Biogas, sofern ökologische und soziale Mindestanforderungen eingehalten werden. Die geänderte Verordnung tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 180 Wörter

Jurius
Der Bundesrat empfiehlt in seiner am 23. Oktober 2013 verabschiedeten Botschaft die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Annahme. Ihre steuerpolitischen Forderungen decken sich mit der vom Bundesrat verfolgten Politik, die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beseitigen. Im Bereich der Sozialversicherungen hingegen sind Ehepaare nicht schlechter gestellt als unverheiratete Paare, weshalb aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf besteht.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 686 Wörter

Jurius
Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke, die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, erhalten die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nur noch während 20 statt 25 Jahren. Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen werden weniger stark gekürzt als in der Anhörung vorgeschlagen, sollen aber künftig regelmässig an die Preisentwicklung der Photovoltaikmodule angepasst werden. Ausserdem werden die Energieetiketten für bestimmte Elektrogeräte den Neuerungen in der EU angepasst. Dies hat der Bundesrat am 23. Oktober 2013 entschieden und setzt die entsprechenden Änderungen der Energieverordnung per 1. Januar 2014 in Kraft.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 873 Wörter


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Juristin / Jurist (50 - 70 %); Baudirektion Kanton Zürich; Zürich
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Assistant(e)-docteur(e) (50%); Université de Fribourg; Freiburg
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin 80 - 100 %; Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Kanton Bern; Bern
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Senior Compliance Officer; LEONTEQ Securities AG; Zürich
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Praktikantin/Praktikanten (100%); SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK; Zürich
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einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin (80 - 100%); Poledna Boss Kurer AG; Zürich oder Lugano
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Jurist/in (50-60%); BSH Hausgeräte AG; Geroldswil
Anwältin / Anwalt (100%, auch Teilzeit möglich); Steinbrüchel Hüssy Rechtsanwälte; Zürich
Senior Compliance Officer, 100% (w/m); VP Bank (Schweiz) AG; Zürich
Legal & Compliance Officer (100%); Saxo Bank (Schweiz) AG; Zürich
Partnerschaft in Unkostengemeinschaft; Zulauf Bürgi Partner; Zürich
Mitglied der Fachbehörde (80 - 90 %); KESB Luzern-Land Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; Root
Juristin / Jurist - Teilzeit 50 %; DAS Rechtsschutz-Versicherungs-AG; Basel
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Vorschau

Jusletter 4. November 2013

Benjamin Amsler/ Julien Delèze, L’astreinte au travail en prison, jusqu’à quand ? – Arrêt du Tribunal fédéral 6B_182/2013 du 18 juillet 2013, prévu pour publication
Urs Zulauf, Koregulierung statt Selbstregulierung – Erfahrungen mit der Selbstregulierung im Schweizer Finanzmarktrecht seit der Finanzkrise von 2007
Ivo von Arx, Demokratie in Australien – Australian Democracy

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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