Jusletter 21. Oktober 2013
Schwerpunkt-Ausgabe: Rechnungslegungsrecht
Liebe Leserinnen und Leser
Das neue Rechnungslegungsrecht gemäss Art. 957 ff. OR, sozusagen der «grosse Bruder» des im Jahr 2008 in Kraft getretenen Revisionsrechts, gilt seit anfangs Jahr. Obwohl Übergangsfristen eine sanfte Einführung in der Schweiz erlauben, haben sich nun also mehr als 300'000 Unternehmen mit diesen Fragestellungen zu beschäftigen – früher oder später!
Besser wäre sicherlich: «früher»; und dies ist einer der Gründe für die vorliegende Schwerpunkt-Ausgabe zum Rechnungslegungsrecht:
Obwohl sich das Rechnungslegungsrecht sowohl national als auch international in den letzten Jahren zu einer eigentlichen Spezialistenmaterie entwickelt hat, müssen ohne Zweifel sämtliche mit Wirtschaftsfragen befasste Juristinnen und Juristen, Treuhänderinnen und Treuhänder oder Unternehmerinnen und Unternehmer sensibilisiert sein für die neuen legislativen Anforderungen in diesem Zusammenhang.
Aus Theorie und Praxis (durchaus in befruchtender Kombination) nehmen zahlreiche anerkannte Autoren zu ausgewählten Themen in der Folge nunmehr Stellung:
Prof. Dr. Lukas Handschin stellt in seinem Beitrag die wichtigsten Neuerungen aus gesellschaftsrechtlicher Sicht vor und würdigt die neuen Vorschriften im Hinblick auf die Auswirkung der Normen kritisch. Im Besonderen beleuchtet der Autor die Thematik rund um die Bewertung zu Fortführungswerten im Zusammenhang mit Art. 725 OR und der damit verbundenen (indirekten) Pflicht, eine Liquiditätsplanung vorzunehmen.
Überlegungen zur erstmaligen zwingenden und zur freiwilligen vorzeitigen Anwendbarkeit des neuen Rechnungslegungsrechts finden sich im Aufsatz von Prof. Dr. Lukas Glanzmann und Jean-Daniel Schmid. Die Autoren analysieren die Übergangsbestimmungen des neuen Rechnungslegungsrechts und zeigen mögliche Antworten auf die zuweilen vom Gesetz nicht eindeutig beantworteten übergangsrechtlichen Fragestellungen auf. Besondere Aufmerksamkeit schenken die Autoren möglichen Fallstricken bei der Konzernrechnungslegung.
An der Schnittstelle von Eigenkapitalschutzmechanismen und den Normen über Buchführung, Rechnungslegung und Revision diskutieren Kaspar Müller und Dr. Felix H. Thomann die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung des Eigenkapitals. Im weiteren Verlauf ihres Beitrags legen die Autoren die allgemeinen Entwicklungen dar, welche eine Erosion des Eigenkapitalschutzes bewirken.
Einer spezifischen Fragestellung widmet sich Sikander von Bhicknapahari. Vor dem Hintergrund der Anpassung der Verordnung vom 24. April 2002 über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (GeBüV) fragt der Autor, ob gestützt auf Art. 2 Abs. 3 GeBüV generell die Anwendung eines Standards in einem OR Abschluss verlangt werden kann.
In einem Kurzbeitrag beleuchtet Dr. Bernhard Madörin das neue Rechnungslegungsrecht als Steuerkatalysator. Der Autor analysiert die geänderte Rechnungslegung unter steuerlichen Gesichtspunkten und unter Beizug der Praxis.
Im Grossen und Ganzen sollte als Folge der grossen Revision das Rechnungslegungsrecht klarer und übersichtlicher werden. Verschiedene formelle und materielle Neuerungen machen ohne weiteres Sinn – zumindest Jus-Studentinnen und Jus-Studenten dürfen sich freuen...
Interessant zu beobachten wird sein, wie sich das Rechnungslegungsrecht schliesslich in der «freien Wildbahn» entwickeln wird. Insbesondere darf nicht übersehen werden, dass die Wirtschaftsrealität in diesem Bereich stark geprägt, wenn nicht sogar dominiert wird durch verschiedene Selbstregulierungen in der Schweiz (z.B. Swiss GAAP FER) sowie auf internationaler Ebene (v.a. IFRS sowie U.S. GAAP). In einigen Jahren dürften sich Jusletter und die Jusletter-Leser erneut mit dieser Thematik befassen (müssen)!
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Beiträge |
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Lukas Handschin, Neues Rechnungslegungsrecht: Die wichtigsten Neuerungen aus gesellschaftsrechtlicher Sicht |
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Lukas Glanzmann / Jean-Daniel Schmid, Die Übergangsbestimmungen des neuen Rechnungslegungsrechts |
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Kaspar Müller / Felix H. Thomann, Eigenkapitalschutz und neues Rechnungslegungsrecht |
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Sikander von Bhicknapahari, Art. 2 Abs. 3 GeBüV: Kann in dieser Verordnung zum neuen Rechnungslegungsrecht ganz generell auf einen Standard verwiesen werden? |
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Bernhard Madörin, Das neue Rechnungslegungsrecht als Steuerkatalysator |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Schmidheiny verliert Streit mit SRG |
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Jurius, Keine ewigen Ferienhäuser auf St. Petersinsel |
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Jurius, Gommerleitung: Swissgrid erhält teilweise Recht |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Pass weg nach Drogengeschäften |
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Medienmitteilungen |
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Jurius, Revidiertes Geldwäschereigesetz tritt am 1. November 2013 in Kraft |
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Jurius, Botschaft zur Revision des Steueramtshilfegesetzes |
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Entwicklungen im Recht der kollektiven Kapitalanlagen VIII
29. November 2013, Zürich
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Themen: |
- Standpunkt der Aufsichtsbehörde
- Asset Management in der Schweiz – auf dem Weg zu einer strategischen Erfolgsposition
- Standpunkte der Fondsindustrie
- Fondsstandort Liechtenstein im internationalen Umfeld
- Aktuelle steuerliche Entwicklungen im Fondsbereich und Asset Management
- Einanlegerfonds
- Die SFAMA-Selbstregulierung im KAG-Vertrieb – Stand der Dinge und Ausblick
Adressaten: Alle mit den Entwicklungen im Recht der kollektiven Kapitalanlagen befassten Personen.
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Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24 |
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Beiträge
Prof. Dr. Lukas Handschin
Das neue Rechnungslegungsrecht berührt das Gesellschaftsrecht teilweise durch spezifische Neuerungen zur Rechnungslegungspflicht, zum Inhalt der Jahresrechnung und zu einzelnen Bewertungsfragen. Teilweise ergeben sich durch die neuen Vorschriften starke Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht, wie im Zusammenhang mit Art. 725 OR, wonach die Bewertung zu Fortführungswerten nur noch zulässig ist, wenn die Fortführung für ein Jahr möglich erscheint. Die Bestimmung führt indirekt zur Pflicht, eine Liquiditätsplanung vorzunehmen. Weiter konnten eigene Aktien nach altem Recht aktiviert werden; nach neuem Recht ist das nicht mehr der Fall.
Rechtsgebiete: Handelsrecht; Gesellschaftsrecht; Aktienrecht
deutsch, ca. 6442 Wörter
Prof. Dr. Lukas Glanzmann / Jean-Daniel Schmid
Am 1. Januar 2013 ist das neue Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht in Kraft getreten. Die Gesetzesnovelle enthält spezifische Übergangsbestimmungen zum Rechnungslegungsrecht. Der Wortlaut dieser Normen könnte zum Schluss verleiten, dass das Gesetz sämtliche übergangsrechtlichen Fragestellungen eindeutig beantwortet. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass das Gegenteil zutrifft. Ferner können die Übergangsbestimmungen zum Konzernrechnungslegungsrecht zu unerwünschten Ergebnissen führen. Der Beitrag analysiert in diesem Kontext ausgewählte übergangsrechtliche Fragestellungen und zeigt mögliche Antworten auf.
Rechtsgebiete: Handelsrecht; Gesellschaftsrecht
deutsch, ca. 6942 Wörter
Kaspar Müller / Dr. Felix H. Thomann
Die Diskussion über den Eigenkapitalschutz dreht sich meistens um Art. 725 OR und um die Verhinderung ungerechtfertigter Gewinnausschüttungen. Den Eigenkapitalschutzmechanismen sind jedoch auch die Normen über Buchführung und Rechnungslegung sowie über die Revision zuzurechnen. Der Beitrag geht nach einer Diskussion der wirtschaftlichen Bedeutung des Eigenkapitals auf die Entwicklungen ein, welche eine Erosion des Eigenkapitalschutzes bewirken, und er stellt zwei praktische Beispiele dieser Erosion dar. Zum Abschluss werden die Gefahren gesetzlicher Sonderregelungen und der Primat des Gesetzes gegenüber den Accounting Standards betont.
Rechtsgebiete: Handelsrecht; Gesellschaftsrecht; Aktienrecht
deutsch, ca. 5288 Wörter
Sikander von Bhicknapahari
Der Bundesrat erhielt im neuen Rechnungslegungsrecht (nRLR) an zwei Stellen das Recht, eine Verordnung zu erlassen. Einerseits wurde die bereits aufgrund des bisherigen Rechts bestehende GeBüV den neuen Bestimmungen angepasst, andererseits wurde eine zweite Verordnung, die VASR, neu erlassen. Im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 3 der GeBüV stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber tatsächlich einen Verweis in Rechnungslegungsstandards beabsichtigte.
Rechtsgebiete: Handelsrecht; Gesellschaftsrecht; Aktienrecht
deutsch, ca. 5298 Wörter
Dr. Bernhard Madörin
In diesem Aufsatz wird die geänderte Rechnungslegung unter steuerlichen Gesichtspunkten analysiert. Dazu ist auch erforderlich, den Anhang in die Diskussion mit einzubeziehen. Anhang, Rechnungslegung und steuerlicher Abschluss sind ein notwendiges Gefüge. Der Anhang wird hier als Vorschlag zur Diskussion für ein neues Standardmuster dargestellt.
Rechtsgebiete: Handelsrecht; Gesellschaftsrecht; Steuerrecht
deutsch, ca. 2770 Wörter
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Stephan Schmidheiny hat seinen Streit mit der SRG SSR um eine Reportage zu Asbest-Opfern in italienischen Eternit-Fabriken verloren. Das Bundesgericht hat den Entscheid der UBI bestätigt. (Urteil 2C_182/2013)
Rechtsgebiete: Medienrecht
deutsch, ca. 191 Wörter
Jurius
BGer – Die Ferienhäuser auf der St. Petersinsel im Bielersee dürfen im Falle einer Zerstörung definitiv nicht wieder aufgebaut werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Eigentümern abgewiesen und den Entscheid des Kantons bestätigt. (Urteil 1C_515/2012)
Rechtsgebiete: Ökologisches Gleichgewicht
deutsch, ca. 378 Wörter
Jurius
BGer – Laut Bundesgericht muss nur für ein Teilstück der Gommerleitung im Oberwallis eine Erdverlegung geprüft werden. Das Bundesgericht hat dem Bundesverwaltungsgericht widersprochen und die Beschwerde der Stromnetzbetreiberin Swissgrid teilweise gutgeheissen. (Urteil 1C_175/2013)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 218 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Ein Mann aus Montenegro muss laut Bundesverwaltungsgericht seinen Schweizer Pass wegen Drogengeschäften wieder abgeben. Er hatte noch während des laufenden Einbürgerungsverfahrens 30 Kilogramm als Wein getarntes Kokain aus Argentinien importiert. (Urteil C-4498/2012)
Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht; Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 260 Wörter
Medienmitteilungen
Jurius
Die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) tritt am 1. November 2013 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2013 beschlossen. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann damit künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland auch Finanzinformationen austauschen.
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 139 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2013 von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Mit der vorgesehenen Präzisierung bei der nachträglichen Information betroffener Personen erfüllt die Schweiz den OECD-Standard.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 446 Wörter
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