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Jusletter 14. Oktober 2013

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Liebe Leserinnen und Leser

Wie kann ein Dauerschuldverhältnis gekündigt werden? Welche Voraussetzungen gelten bei der vorzeitigen Kündigung durch einen Verpächter? Gibt es Besonderheiten bei der landwirtschaftlichen Pacht? Muss immer ein wichtiger Grund vorliegen? Pius Koller kommentiert das Urteil des Bundesgerichts vom 15. April 2013, bei welchem sich dieses erstmals mit der vorzeitigen Kündigung durch den Verpächter in Anwendung von Art. 22a Abs. 1 i.V.m. 22b lit. c des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) aufgrund unbewilligter Änderung des Pachtgegenstandes durch den Pächter befasste.

Am 1. Juli 2013 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das revidierte Rundschreiben 2009/1 «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» in Kraft gesetzt. Das erstmals 2009 erlassene Rundschreiben definiert die Eckwerte für die Anerkennung von Mindeststandards von Verhaltensregeln der Vermögensverwaltungsbranche. Dr. Thomas Iseli zeigt auf, dass die Revision des Rundschreibens zu Widersprüchen zwischen Aufsichts- und Zivilrecht führt und damit zu Recht kritisiert wurde.

Dr. Christophe Herzig berichtet vom 11. Regensburger Symposium für Europäisches Familienrecht zum Thema «Kindesrecht und Elternkonflikt».

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser Sandrine Lachat
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Urteilsbesprechungen
Pius Koller, Vorzeitige Kündigung durch den Verpächter in Anwendung von Art. 22a Abs. 1 i.V.m. 22b lit. c LPG
 
Beiträge
Thomas Iseli, Eckwerte zur Vermögensverwaltung
 
Tagungsberichte
Christophe Herzig, Kindesrecht und Elternkonflikt
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Produktewarnung – Doch kein Rückruf für Feuerlöscher
Jurius, Echec du MPC après l'acquittement d'un gestionnaire de fortune
Jurius, Fluglärm – Dällikon und Regensdorf vor Bundesgericht erfolglos
Jurius, Keine Überzeitentschädigung für Bäcker in Kabul
Jurius, Falsches Blut – Urteil gegen Ärztin bestätigt
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Presseförderung: BAKOM stellt überhöhte Anforderungen
 
Medienmitteilungen
Jurius, WEKO empfiehlt Freizügigkeit für Notare und öffentliche Urkunden
Jurius, Kleine Photovoltaik-Anlagen brauchen keine Plangenehmigung mehr
Jurius, Bundesrat beschliesst Unterzeichnung des Amtshilfe-Übereinkommens
Jurius, Kein Spezialgesetz für soziale Netzwerke
Jurius, Mindestlohn-Initiative: Für den Schutz fairer Löhne
 
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (August – September 2013)

 


Information / Impressum

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Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
28. November 2013, Zürich

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Themen:
  • Praktische Umsetzung d. Erwachsenenschutzrechts
  • Vorsorgeauftrag
  • Vorsorgeauftrag u. Beistandschaft – Pflichten bei der Vermögensverwaltung
  • Beistandschaften
  • Die Revision des Sorgerechts u. ihre Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht
  • Das Recht des Kindes auf Feststellung der Vaterschaft / Regelung d. Unterhaltsanspruchs nach ZGB-Änderung v. 21.06.2013
  • Fürsorgerische Unterbringung – medizinische Massnahmen u. Nachbetreuung
  • Strafrechtliche Massnahmen für Jugendliche u. junge Erwachsene / Massnahmen der KESB

Adressaten: Alle mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht befassten Personen.

Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

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Urteilsbesprechungen

Pius Koller
Im Urteil hat sich das Bundesgericht – soweit ersichtlich – zum ersten Mal mit der vorzeitigen Kündigung durch den Verpächter in Anwendung von Art. 22a Abs. 1 i.V.m. 22b lit. c LPG infolge unbewilligter Änderung des Pachtgegenstandes durch den Pächter befasst. Es hatte dabei unter anderem über die Frage zu entscheiden, ob es für eine vorzeitige Kündigung gemäss Art. 22b LPG nebst einer Pflichtverletzung des Pächters gemäss lit. a–c dieser Bestimmung zusätzlich eines wichtigen Grundes bedarf. Zu Recht hat das Bundesgericht das Erfordernis eines zusätzlichen wichtigen Grundes verneint.
Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht; Land- und Forstwirtschaft
deutsch, ca. 2322 Wörter

Beiträge

Dr. Thomas Iseli
Die FINMA hat kürzlich ihr Rundschreiben «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» revidiert und wollte damit die jüngste Rechtsprechung zur Vermögensverwaltung in ihre Mindeststandards übernehmen. Der Artikel zeigt, dass die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen tatsächlich über die zivilrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtes hinausgehen. Zu Recht wurde die Revision von den Unterstellten deshalb kritisiert.
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 3254 Wörter

Tagungsberichte

Dr. Christophe Herzig
Auf dem 11. Regensburger Symposium für Europäisches Familienrecht im Oktober 2012 gaben sich führende europäische Rechtswissenschaftler auf dem Gebiet des Familien- und Kindesrechts die Klinke in die Hand. Die Thematik «Kindesrecht und Elternkonflikt» wurde anhand ausgewählter europäischer Rechtsordnungen rechtsvergleichend erörtert. Kürzlich ist auch der dazu gehörende Tagungsband erschienen.
Rechtsgebiete: Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz; Familienrecht. Eherecht; Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht
deutsch, ca. 849 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Die Detailshandelskette Aldi muss möglicherweise fehlerhafte Protex-Feuerlöscher aus den Jahren 2007 und 2008 nun doch nicht zurückrufen. Laut Bundesgericht würde die Aktion zum heutigen Zeitpunkt keinen Sinn mehr ergeben. (Urteil 2C_13/2013)
Rechtsgebiete: Konsumentenrecht; Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 248 Wörter

Jurius
BGer – Ein Genfer Vermögensverwalter wird nicht wegen Geldwäscherei, Unterstützung einer kriminellen Organisation und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Bundesgericht wies die Anklage der Staatsanwaltschaft ab. (Urteile 6B_184/2013, 6B_693/2013 und 6B_774/2013) (sk)
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
französisch, ca. 241 Wörter

Jurius
BGer – Die Gemeinden Dällikon und Regensdorf sind mit ihrem Kampf um eine Lärmreduktion bei Starts ab Piste 28 vom Flughafen Zürich zumindest vorerst erfolglos geblieben. Laut Bundesgericht haben sie ihre Beschwerde gegen den BAZL-Entscheid zu spät erhoben. (Urteil 1C_492/2013)
Rechtsgebiete: Luftfahrt
deutsch, ca. 356 Wörter

Jurius
BGer – Ein deutscher Bäcker im afghanischen Kabul kann nicht von den Schweizer Überzeitregelungen profitieren. Das Bundesgericht hat seiner Arbeitgeberfirma mit Sitz in Glarus Recht gegeben. (Urteil 4A_103/2013)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 208 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Assistenzärztin wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Sie hatte 2009 im Spital Langenthal einer Patientin Blut aus einer falschen Gruppe verabreicht, ohne zuvor ihre Blutgruppenkarte kontrolliert zu haben. (Urteil 6B_174/2013)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 322 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Zur Gewährung vergünstigter Posttarife im Rahmen der Presseförderung darf nicht verlangt werden, dass drei Viertel der Leser der Zeitung oder Zeitschrift Abonnenten sind. Laut Bundesverwaltungsgericht stellt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) überhöhte Ansprüche. (Urteil A-469/2013)
Rechtsgebiete: Postwesen; Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
deutsch, ca. 229 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Winterthurer Tagung zum öffentlichen Wirtschaftsrecht und Verwaltungsmanagement; 26.11.2013; Winterthur
19. schweizerisch-deutsche Steuerfachtagung; 26.11.2013; Rüschlikon
44 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
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dRSK
In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Olivier Subilia, Pouvoir d'examen de l'autorité d'appel ; caractère (non) abusif d'un congé-modification
(Urteil 4A_748/2012 vom 03.06.13)
Olivier Subilia, Devoirs de l'employeur qui ne s'estime pas soumis à une CCT à l'égard de la commission paritaire instituée par cette CCT
(Urteil 4A_67/2013 vom 01.07.13)
Olivier Subilia, Notion d'entreprise familiale au sens de l'art. 4 LTr
(Urteil 2C_886/2012 vom 29.06.13, zur Publikation vorgesehen)
Olivier Subilia, Portée d'un décompte final
(Urteil 4A_61/2013 vom 20.06.13)
Olivier Subilia, Recours immédiat contre une décision de renvoi à l'autorité de première instance
(Urteil 4A_77/2013 vom 03.06.13)
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Medienmitteilungen

Jurius
Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt, dass auch Notare von der interkantonalen Freizügigkeit profitieren können. Dies bedingt, dass die Kantone gleichwertige Berufsqualifikationen von Notaren aus anderen Kantonen anerkennen. Die WEKO empfiehlt zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit die Vertragsparteien eines Grundstückgeschäfts die öffentliche Urkunde nicht zwingend von einem Notar am Ort des Grundstücks erstellen lassen müssen, sondern auch einen Notar aus einem anderen Kanton wählen können.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden; Bilaterale Abkommen CH-EU
deutsch, ca. 411 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat die Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) gutgeheissen. Dank der neuen Regelungen können kleine Photovoltaik-Anlagen und andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) gebaut werden. Eine Plangenehmigungspflicht besteht nur noch für Anlagen mit einer Leistung über 30 kVA. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht; Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 228 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2013 weitere Massnahmen zur Umsetzung seiner Finanzmarktpolitik im Steuerbereich getroffen. Er hat der Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zugestimmt. Ausserdem hat er einen Mandatsentwurf für Revisionsverhandlungen über das mit der Europäischen Union (EU) abgeschlossene Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet.
Rechtsgebiete: Bilaterale Abkommen CH-EU
deutsch, ca. 373 Wörter

Jurius
Soziale Netzwerke wie Twitter, Blogs oder Facebook stellen das Recht vor neue Herausforderungen. Diese sind jedoch nicht durch ein eigenes Spezialgesetz zu bewältigen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesrates in Beantwortung des vom Nationalrat überwiesenen Postulats Amherd zur Rechtslage in Bezug auf Social Media. In verschiedenen Bereichen wird nun vertieft geprüft, ob es neue Vorschriften braucht. Dies gilt etwa für die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und Providern sowie für deren Pflichten nach Fernmelderecht.
Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht; Medienrecht; Datenschutz
deutsch, ca. 537 Wörter

Jurius
Die Initiative verlangt vom Bund und den Kantonen, die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zu fördern und einen landesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn festzulegen.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 360 Wörter

Rechtsprechungsübersicht

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. August bis und mit 16. September 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Monatliche Rechtsprechungsübersicht
deutsch, ca. 338 Wörter


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Senior Compliance Officer; LEONTEQ Securities AG; Zürich
Juristin / Juristen; DAS Rechtsschutz-Versicherungs-AG; Zürich
Praktikumsstelle für Juristinnen und Juristen; Bezirksgericht Münchwilen; Münchwilen
Gerichtsschreiber/in; Kanton St.Gallen; St. Gallen
Jurist / Juristin; Schweizerische Eidgenossenschaft; Fehraltorf
Leiter/in Legal and Compliance; Zürich Versicherungs Gesellschaft; Zürich-Opfikon
Mitarbeiter/in Dekanat und Empfang; Universität Luzern; Luzern
Mitarbeiter/in Kommunikation; Universität Luzern; Luzern
Praktikantin/Praktikanten (100%); SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK; Zürich
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Senior Compliance Officer, 100% (w/m); VP Bank (Schweiz) AG; Zürich
Legal & Compliance Officer (100%); Saxo Bank (Schweiz) AG; Zürich
Partnerschaft in Unkostengemeinschaft; Zulauf Bürgi Partner; Zürich
Mitglied der Fachbehörde (80 - 90 %); KESB Luzern-Land Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; Root
Juristin / Jurist - Teilzeit 50 %; DAS Rechtsschutz-Versicherungs-AG; Basel
Legal Counsel; Swisscom IT Services; Bern
Legal Engineer Trading & Sales; Julius Bär Gruppe AG
Fachspezialistin Dublin 80-100%; Bundesamt für Migration BFM; Bern
juristische/r Mitarbeiter/in (100 %); Gesundheitsdirektion Zug; Zug
greffier/greffière; Bundesverwaltungsgericht BVGER; St. Gallen
Juristische/n Mitarbeiter/in; Bundesverwaltungsgericht BVGER; St. Gallen
Collaborateur/collaboratrice juridique; Bundesverwaltungsgericht BVGER; St. Gallen
Cancelliere/a - Corte I; Bundesverwaltungsgericht BVGER; St. Gallen
Gerichtsschreiber/in - Abt. I; Bundesverwaltungsgericht BVGER; St. Gallen
einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin; Poledna Boss Kurer AG; Zürich
Unternehmensjurist(in) (Junior) - 100%; CRH Swiss Distribution; Bern
Bereichsleiter Rechtsberatung (w/m); Rödl & Partner (Schweiz) GmbH; Unterengstringen
Compliance / FATCA Officer; BHF-BANK (Schweiz) AG; Zürich
Lehrstuhlvertretung; Universität Luzern; Luzern
Juristin / Jurist (100%); Kanton Schwyz; Schwyz
Legal Counsel 100% (w/m); upc cablecom GmbH; Zürich-City
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; Studer Anwälte AG; St. Gallen und Thurgau
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100 %); STUDER ANWÄLTE UND NOTARE; Laufenburg
Gerichtsschreiber/innen - Abt. III; Bundesverwaltungsgericht BVGER; St. Gallen
RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT; Rappold Köhli Rechtsanwälte AG; Zürich
Juristische/r Mitarbeiter/in, 80%; Stadt Zürich; Zürich
Juristische Mitarbeiterin / Juristischer Mitarbeiter; Personalamt des Kantons Thurgau; Weinfelden
Senior Legal Counsel; Thurgauer Kantonalbank; Weinfelden
une greffière / un greffier (60%); Commission de recours interne des EPF; Bern
Substitut/in (50-100%); Bachmann Baumberger Rechtsanwälte; Zürich
Assistentin / Assistenten 100%; Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht; Granges-Paccot
Substitutin / Substitut; Lehmann & Waldburger Rechtsanwälte; Zürich
Partner in Wirtschaftskanzlei; Dr. iur. Jürg Wissmann; Zürich
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Vorschau

Jusletter 21. Oktober 2013
Schwerpunkt-Ausgabe: Rechnungslegungsrecht

Lukas Handschin, Neues Rechnungslegungsrecht: Die wichtigsten Neuerungen aus gesellschaftsrechtlicher Sicht
Lukas Glanzmann / Jean-Daniel Schmid, Die Übergangsbestimmungen des neuen Rechnungslegungsrechts – Überlegungen zur erstmaligen zwingenden und zur freiwilligen vorzeitigen Anwendbarkeit
Kaspar Müller / Felix Thomann, Eigenkapitalschutz und neues Rechnungslegungsrecht – Der Primat des OR
Sikander von Bhicknapahari, Art. 2 Abs. 3 GeBüV: Kann in dieser Verordnung zum Neuen Rechnungslegungsrecht ganz generell auf einen Standard verwiesen werden?
Bernhard Madörin, Das neue Rechnungslegungsrecht als Steuerkatalysator – Der Anhang als Bestandteil der Jahresrechnung (Vorschlag zu einem Standard)

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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