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Jusletter 23. September 2013

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Liebe Leserinnen und Leser

Die Schweizerische ZPO hat dem Richter eine zentrale Rolle im Zivilprozess übertragen. Dies zeichnet sich besonders in den Bestimmungen zur gerichtlichen Fragepflicht  (Art. 56 ZPO) und zur Feststellung des Sachverhaltes (Art. 247 Abs. 1 ZPO) ab. Stéphanie Wildhaber Bohnet widmet sich dem Untersuchungsgrundsatz und untersucht die wichtigsten Ziele, Bedingungen, den Umfang, die Modalitäten der Ausübung sowie die Grenzen der Fragepflicht im Zivilprozess.

Die Nuklearkatastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima hat weltweit zu Überlegungen im Umgang mit der Atomkraft geführt. Auch die Energiewirtschaft der Schweiz wurde durch das Ereignis nachhaltig beeinflusst: Im April 2012 erläuterte der Bundesrat vor den Medien das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050, Stromkonzerne suchen nach gewinnbringenden Alternativen zur Kernkraft und die Errichtung von Gaskombikraftwerken ist nicht mehr ausgeschlossen. Fabian  Klaber thematisiert nicht nur die Funktionsweise solcher Kraftwerke, sondern auch das momentan geltende CO2-Kompensationsregime und die Schwachstellen des Systems.

Ein Eigentümer eines Grundstücks muss entweder bestimmte Eingriffe des Eigentümers eines berechtigten Grundstücks dulden und gestatten oder die Ausübung seines Eigentumsrechts unterlassen. Inwieweit die Ausübung einer Dienstbarkeit örtlich beschränkt werden kann, beschreiben Prof. Dr. Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay.

Ahmet Birguel und Matthias Pfau nehmen in Form einer Duplik Stellung zum Beitrag von Raphael Kraemer, Das gerichtliche Verbot und das Strassenverkehrsrecht, in: Jusletter 8. Juli 2013, zur Problematik des gerichtlichen Parkverbotes auf privaten Verkehrsflächen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser Sandrine Lachat
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Stéphanie Wildhaber Bohnet, Le devoir d'interpellation du tribunal en procédure civile suisse
 
Beiträge
Fabian Klaber, Neue Gaskombikraftwerke für die Schweiz: Was die Energiewende mit der Verknüpfung zweier Emissionshandelssysteme zu tun hat
Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay, Örtlich beschränkte Ausübung von Dienstbarkeiten
Matthias Pfau / Ahmet Birguel, Das gerichtliche Verbot und das Strassenverkehrsrecht
 
Aus dem Bundesgericht
fel., Entscheid über die Rechtskraft
fel., Sicherheitsfonds BVG als Privatkläger
Jurius, Aufenthaltsrecht: Strassburger Urteil relativiert
Jurius, Überhöhte Honorare – Arzt muss 1,3 Millionen Franken zurückzahlen
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Preise im Sexklub – Steuerverwaltung muss über die Bücher
Jurius, Frist verpasst – Kein Schadenersatz für Lockerbie-Verwicklung
 
Medienmitteilungen
Jurius, Der Bundesrat regelt die Forschung am Menschen neu
Jurius, Bundesrat: Vorschlag zur Teilrevision des KVG
Jurius, Bundesrat will kein nationales Register für gefährliche Straftäter
Jurius, Bundesrat für beschleunigte Verfahren für allgemeinverbindliche GAV
Jurius, Open Government Data Portal lanciert
 
Aus der Herbstsession 2013
Jurius, Wochenrückblick Herbstsession 2013: 16. bis 19. September 2013
Jurius, Nationalrat will Alkoholverkauf weniger einschränken als Bundesrat
Jurius, Sicherheitsleistungen im Ausland
Jurius, Direkter Gegenentwurf zur Pädophilen-Initiative scheitert definitiv
Jurius, Ständerat will höhere Hürden bei erleichterter Einbürgerung
Jurius, Verbot von bezahltem Sex mit Minderjährigen beschlossen

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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St. Galler Internationaler Eherechtstag
13. November 2013, Zürich

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Themen:
  • Einführungsreferat: IPR/IZPR des Ehegüterrechts
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Scheidung/Tod, Klagen/sichernde Massnahmen, IPR/IZPR-Verhältnis Schweiz – Deutschland / Schweiz – Israel
  • Matrimonial property law in case of divorce/death, legal actions/protective measures, IPR/IZPR-relationship Switzerland – France / Spain / Great Britain
  • Matrimonial property regimes: rules and principles in Italian law and in private international law relations between Italy and Switzerland

Adressaten: Alle mit dem internationalen Eherecht befassten Personen.

Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

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weblaw Aktuell
Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
Redaktoren- und Autorensitzung Editions Weblaw
Wartung der Webseite am Samstag 28. September 2013
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Wissenschaftliche Beiträge

Stéphanie Wildhaber Bohnet
Der Beitrag hat zum Ziel, den Umfang und die Grenzen der gerichtlichen Fragepflicht nach Art. 56 und Art. 247 Abs. 1 ZPO festzusetzen. Dabei wird praktisch an das Thema herangegangen. Zuerst wird der verfahrensrechtliche Zusammenhang – im vorliegenden Fall der Verhandlungsgrundsatz – in Erinnerung gerufen. Anschliessend werden der Reihe nach die Begriffe des Untersuchungsgrundsatzes, der gerichtlichen Fragepflicht (nach Art. 56 ZPO) sowie der verstärkten gerichtlichen Fragepflicht (nach Art. 247 Abs. 1 ZPO) definiert und unterschieden. Schliesslich werden die wichtigsten Ziele, die Bedingungen, der Umfang, die Modalitäten der Ausübung und die Grenzen der Fragepflicht untersucht. (bk)
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
französisch, ca. 14125 Wörter

Beiträge

Fabian Klaber
Die Auswirkungen der japanischen Nuklearkatastrophe auf die hiesige Energiewirtschaft sind spürbarer als je zuvor. Während der Bund an der Umsetzung der Energiestrategie 2050 arbeitet, suchen die Stromkonzerne nach gewinnbringenden Alternativen zur Kernkraft. Sowohl der Bund als auch Exponenten aus Wissenschaft und Praxis stimmen überein, dass Gaskombikraftwerke bei der Bewältigung der Energiewende eine Rolle spielen werden. Unklar ist jedoch die Finanzierung dieser Kraftwerke. Im Beitrag wird dargelegt, welches CO2-Kompensationsregime auf die Betreiber von Gaskombikraftwerken Anwendung findet und wo die Schwachstellen des Systems liegen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 5815 Wörter

Prof. Dr. Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay
Die Ausübung einer Dienstbarkeit ist im Begründungsvertrag genau zu umschreiben, insbesondere wenn die Ausübung örtlich beschränkt ist. Fehlt es an einer genügend bestimmbaren Umschreibung der Ausübung, so ist diese in einem «Plan für das Grundbuch» zeichnerisch darzustellen.
Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
deutsch, ca. 1764 Wörter

Matthias Pfau / Ahmet Birguel
Im Jusletter-Beitrag vom 8. Juli 2013 kritisierte der Autor in einer Replik die Ausführungen von Matthias Pfau / Ahmet Birguel in ihrem Jusletter-Beitrag vom 1. Juli 2013. Der Autor versuchte zu erläutern, dass die seitens Pfau / Birguel angesprochene Problematik im Zusammenhang mit gerichtlichen Parkverboten im Sinne von Art. 258 ZPO auf privaten Verkehrsflächen von Bundesrechts wegen nicht existiere und allfällige Probleme ihre Ursache nicht im weiten Verständnis der öffentlichen Strasse im Sinne des SVG, sondern einzig und alleine im kantonalen Recht hätten. In vorliegender Duplik soll klargestellt werden, dass die Auslegung durch den Autor sowie seine Kritik der kantonalen Regelung nicht vertretbar sind.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 1138 Wörter

Aus dem Bundesgericht

fel.
BGer – Gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts über die Rechtskraft ihrer Urteile ist gestützt auf Art. 438 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 lit. a und Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO sowie Art. 35 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 1 StBOG die Beschwerde an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gegeben und nicht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. (Urteil 6B_620/2013)
Rechtsgebiete: Strafrecht
deutsch, ca. 253 Wörter

fel.
BGer – Will sich die Stiftung Sicherheitsfonds BVG im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen einer in Liquidation gesetzten Vorsorgestiftung für Insolvenzleistungen schadlos halten, muss sie als Privatkläger zugelassen werden. (Urteil 1B_157/2013)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 383 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht relativiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Aufenthaltsrecht eines straffälligen Nigerianers. Das Bundesgericht kritisiert den EGMR dafür, dass er nachträglich eingetretene Fakten berücksichtigt hat. (Urteil 2C_365/2013)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; EMRK
deutsch, ca. 423 Wörter

Jurius
BGer – Ein Genfer Arzt muss den Krankenkassen 1,3 Millionen Franken an zu viel bezogenen Honoraren zurückerstatten. Das Bundesgericht hat die ursprüngliche Forderung von 1,8 Millionen Franken nach unten korrigiert. (Urteil 9C_282/2013)
Rechtsgebiete: Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik; Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
deutsch, ca. 91 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) muss sich auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts vertieft mit den Preisen im Sex-Business auseinandersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Erotik-Klub im Streit um Mehrwertsteuern teilweise Recht gegeben. (Urteil A-6189/2012)
Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
deutsch, ca. 158 Wörter

Jurius
BVGer – Ein Zürcher, von dessen Firma der Zünder für die Bombe des Lockerbie-Attentats stammen soll, hat seine Schadenersatzforderung über sechs Millionen Dollar gegen die Schweiz verspätet eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil A-1017/2013)
Rechtsgebiete: Schaden. Schadenersatz
deutsch, ca. 263 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Executive M.B.L.-HSG - Information evening; 09.10.2013; Zürich
Novembertagung zum Sozialversicherungsrecht 2013; 28.11.2013; Luzern
44 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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dRSK
In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Gian Sandro Genna, Rückdatiertes Testament
(Urteil 5A_666/2012 vom 03.07.13)
Scarlett Schwarzenberger / Markus Vischer, Altlastensanierung
(BGE 139 II 106)
Vincent Carron, Résiliation immédiate injustifiée et assurance perte de gain
(Urteil 4A_553/2012 vom 29.07.13)
Vincent Carron, Contrat-type de travail de l'agriculture
(Urteil 4C_2/2013 vom 10.07.13)
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Philipp Metzger wird neuer Direktor des Bundesamts für Kommunikation
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer
(T +41 31 380 57 77).
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Medienmitteilungen

Jurius
Mit dem Humanforschungsgesetz (HFG) sollen Menschen, die sich für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen, besser geschützt werden. Gleichzeitig soll es gute Rahmenbedingungen für die Forschung schaffen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen verabschiedet. Das Gesetz und die Verordnungen werden am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Mit dem Vollzug werden auch wichtige Vorgaben der Strategie «Gesundheit2020» des Bundesrats erfüllt. So wird die klinische Forschung verbessert, die Transparenz im Gesundheitswesen erhöht, und es werden die Rechte der an der Forschung teilnehmenden Personen gestärkt.
Rechtsgebiete: Biomedizinische Ethik; Biomedizinische Forschung
deutsch, ca. 431 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat entschieden, die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig hat er einen Entwurf für eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet, die der Risikoselektion besser entgegenwirken soll. Damit wird der Bundesrat den Ergebnissen der Vernehmlassung gerecht. Er nimmt aber auch die von einer Mehrheit unterstützten Verbesserungsvorschläge auf.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung; Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 352 Wörter

Jurius
Der Bundesrat möchte kein nationales Register für besonders gefährliche Straftäter, so wie es nach dem Tötungsdelikt an einer Sozialtherapeutin in Genf gefordert wird. Ein solches Register trage nichts zur Verbesserung der Situation bei, hielt er in der Fragestunde des Nationalrates fest.
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie; Strafrecht
deutsch, ca. 320 Wörter

Jurius
Der Bundesrat will das Verfahren für die Errichtung von für Branchen in bestimmten Gebieten verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) beschleunigen. Er ist bereit, Massnahmen dafür vorzulegen, wie er in der Antwort auf eine Motion aus dem Ständerat festhielt.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 176 Wörter

Jurius
Das Bundesarchiv hat am 16. September 2013 zusammen mit seinen Projektpartnern an der Open Knowledge Conference in Genf ein Pilotportal für offene Behördendaten der Schweiz lanciert (opendata.admin.ch). Die Erfahrungen, die im Laufe des nun folgenden halbjährigen Testbetriebs gesammelt werden, dienen als Entscheidgrundlage für die mögliche Erweiterung des Portals zu einer schweizweiten Open Government Data Lösung.
Rechtsgebiete: E-Government
deutsch, ca. 282 Wörter

Aus der Herbstsession 201

Jurius
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 16. bis 19. September 2013 wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 5510 Wörter

Jurius
Der Nationalrat will den Alkoholverkauf zu Gunsten des Jugendschutzes weniger stark einschränken als der Bundesrat und der Ständerat. Namentlich will er es Detailhandelsgeschäften nicht verbieten, zwischen 22 und 6 Uhr alkoholische Getränke zu verkaufen.
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 567 Wörter

Jurius
Der Nationalrat folgt beim Gesetz über im Ausland erbrachte Dienstleistungen von privaten Sicherheitsfirmen fast durchweg dem restriktiveren Kurs des Ständerates. Bis auf einen Punkt schloss er sich am 19. September 2013 stillschweigend den Beschlüssen der kleinen Kammer an.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 250 Wörter

Jurius
Ein lebenslängliches automatisches Berufs- und Tätigkeitsverbot für Pädokriminelle geht dem Parlament zu weit. Es lehnt die Volksinitiative dazu ab, wenn auch äusserst knapp. Ein direkter Gegenvorschlag ist definitiv gescheitert, die Initiative kommt zur Abstimmung.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit
deutsch, ca. 476 Wörter

Jurius
Die erleichterte Einbürgerung für Ehepartner wird nicht abgeschafft, doch hat das Parlament die Hürden erhöht: Wer eingebürgert werden will, muss künftig auch im erleichterten Verfahren die Integrationskriterien erfüllen, zum Beispiel also eine Landessprache sprechen.
Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 607 Wörter

Jurius
Sex mit minderjährigen Prostituierten wird in der Schweiz verboten. Der Ständerat hat am 19. September 2013 letzte Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Das Lanzarote-Abkommen steht damit vor der Umsetzung in der Schweiz.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit; Europarecht; Menschenrechte
deutsch, ca. 221 Wörter


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Greffier/Greffière - Cour IV; Bundesverwaltungsgericht BVGER; St-Gall
Juristische/r Mitarbeiter/in, 80%; Stadt Zürich; Zürich
Juristische Mitarbeiterin / Juristischer Mitarbeiter; Personalamt des Kantons Thurgau; Weinfelden
Senior Legal Counsel; Thurgauer Kantonalbank; Weinfelden
une greffière / un greffier (60%); Commission de recours interne des EPF; Bern
Substitut/in (50-100%); Bachmann Baumberger Rechtsanwälte; Zürich
Assistentin / Assistenten 100%; Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht; Granges-Paccot
Substitutin / Substitut; Lehmann & Waldburger Rechtsanwälte; Zürich
Rechtsanwalt/-anwältin, 100%; Müller Knodel + Partner; Zürich
Partner in Wirtschaftskanzlei; Dr. iur. Jürg Wissmann; Zürich
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Compliance Officer Tax; Raiffeisen Gruppe; St. Gallen
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Jurist/in (80-100%); Coop Rechtsschutz AG; Aarau
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Eine/n Chef/in der Sektion Rechtsangelegenheiten; Zentrale Ausgleichsstelle ZAS; Genf
Assistentin 100 % (Deutsch & Englisch); Baker & McKenzie Zurich; Zürich
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Assistenzstelle (ca. 50%); Universität Zürich, Rechtswissenschaftliches Institut; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (mind. 80%); schadenanwaelte.ch; Zürich
KantonsgerichtsschreiberIn (60 %); Personalamt Nidwalden; Stans
Rechtspraktikant/in; Personalamt Nidwalden; Stans
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Fachspezialist/in Recht Kernenergie; Schweizerische Eidgenossenschaft; Bern
RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT; Georges Schmid Rechtsanwalt und Notar; Brig
Patentingenieur (w / m); SIG Technology AG; Neuhausen am Rhein
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Bracher & Partner; Langenthal
Compliance Officer (m/w); PHZ Privat- und Handelsbank Zürich AG; Zürich
Head Listing & Enforcement; SIX Management AG; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt 100 %; Fellmann Tschümperlin Lötscher AG; Luzern
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Vorschau

Jusletter 30. September 2013

Lukas Fischer, Zur Haftungsbegründung im Temporärarbeitsverhältnis
Patrik Ducrey, Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihrer Wettbewerbsrechte
Christoph Tagmann / Beat Zirlic, Compliance im schweizerischen Kartellrecht
Christa Tobler, Die flankierenden Massnahmen der Schweiz in einem erneuerten System des bilateralen Rechts

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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