Jusletter 16. September 2013
Liebe Leserinnen und Leser
Die Möglichkeiten der Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten werden in der Schweiz durch eine Vielzahl von Ombudsstellen sichergestellt. Fehlt in einer Branche diese Möglichkeit, gewährleistet das allgemeine Schlichtungsverfahren nach ZPO sowie die alternativ dazu mögliche Mediation die einfache, nicht aber kostenlose Beilegungsmöglichkeit der verbraucherrechtlichen Streitigkeit. Dr. Andreas Galli betrachtet vor diesem Hintergrund den Vorschlag der EU-Kommission für eine Europäische Richtlinie über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten – die wie weitere EU-Vorschriften ein hohes Schutzniveau des Konsumentenschutzes festsetzt – kritisch.
Dr. Julien Perrin und Matthew Shayle widmen sich dem Urteil des Bundesgerichts vom 26. April 2012 zu vorsorglichen Massnahmen im Scheidungsverfahren. Das Gericht sah vorsorgliche Massnahmen für die Aktiva eines Ehegatten sowie das Eigentum vor, welches sich in einem Trust befand. Sie widmen sich insbesondere der Vereinbarkeit dieses Entscheids mit dem Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit.
Am 21. Februar 2011 ratifizierte die Schweiz das Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO). Am 20. August 2013 trat dieses Übereinkommen in Kraft, welches grundlegende Regeln und 68 internationale Arbeitsstandards für Seeleute vereinheitlicht. Dr. Viola Heutger zeigt anhand dieses Beispiels auf, wie schwierig es ist, Minimalstandards anzuheben. Die meisten Länder nutzten ihr einschränkendes Wahlrecht in Bezug auf Regeln der sozialen Sicherheit. So hat kaum ein Land bei der Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens mehr Rechte eingeräumt als formuliert.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Andreas Galli, Konsumentenschutz und Streitschlichtung |
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Urteilsbesprechungen |
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Julien Perrin / Matthew Shayle, Trusts et restrictions au pouvoir de disposer dans le cadre d'un divorce en suisse |
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Beiträge |
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Viola Heutger, Zum Inkrafttreten des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO) am 20. August 2013 |
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Aus dem Bundesgericht |
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fel., Prozessualer Gehalt des Folterverbots |
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Jurius, Überhöhte Gebühr des Handelsgerichts |
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Jurius, «Carlos» kommt vorerst nicht frei |
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Jurius, Carrières d'Arvel : Helvetia Nostra obtient gain de cause |
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Jurius, Ex-Partner haftet nicht für Sozialhilfe |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Verbotene Werbung für deutsche Schnaps-Aktionen |
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Medienmitteilungen |
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Jurius, «Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen» tritt in Kraft |
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Aus der Herbstsession 2013 |
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Jurius, Wochenrückblick Herbstsession 2013: 9. bis 12. September 2013 |
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Jurius, Schweiz kann Aarhus-Konvention ratifizieren |
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Jurius, Direkter Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative |
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Jurius, Nationalrat stellt bezahlten Sex mit unter 18-Jährigen unter Strafe |
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Jurius, Parlament genehmigt FATCA |
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Jurius, Nationalrat will Risiken von Investmentbanking zusätzlich abfedern |
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Jurius, Nationalrat will Erleichterungen bei der Stempelsteuer |
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St. Galler Aktienrechtsforum 2013
06. November 2013, Zürich
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- Business Judgment Rule – Fluch oder Segen?
- Risikomanagement als Kernaufgabe des Verwaltungsrats
- Bedeutung und Zusammensetzung VR-Ausschüssen
- Gestaltungsspielräume und Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates bei der Vergütung von Organpersonen
- Corporate Governance und Verwaltungsrat: eine Bilanz von Erfolg und Versagen
- Mehr Strafen, bessere Governance? – Zu den Leistungsgrenzen des Strafrechts im Aktienrecht
- Die Zukunft der Inhaberaktie
- Was sich im Aktien- und Handelsrecht noch alles ändern wird
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Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24 |
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St. Galler Internationaler Erbrechtstag
07. November 2013, Zürich
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Themen: |
- Einführung: internationale Nachlassplanung
- Erbschaftsplanung / Steuerfragen mit Bezug auf deutsch-schweizerische Erbfälle
- Erbschafts- / Steuerplanung bei schweizerisch-französischen Erbfällen
- Erbschaftsplanung nach italienischem Recht, rechtsvergleichende Betrachtungen nach schweizerischem Recht, einige schweizerisch-italienische Erbfälle
- Die Problematik der Erbschaftsplanung / Steuerfragen mit Bezug auf spanisch-schweizerische Erbfälle
- Erbschafts- / Steuerplanung bei schweizerischen-amerikanischen Erbfällen
Adressaten: Alle mit dem internationalen Erbrecht befassten Personen.
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Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24 |
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Wissenschaftliche Beiträge
Dr. Andreas Galli
Zur gütlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bestehen in der Schweiz mehrere Möglichkeiten. Nebst dem von der ZPO vorgesehenen Schlichtungsverfahren und der alternativ dazu möglichen Mediation ist hierzulande eine grosse Anzahl von verschiedenen Ombudsstellen auszumachen. Genügen diese Instrumente aber einem hohen Verbraucherschutzniveau? Zur Klärung dieser Frage versucht der Artikel – vor dem Hintergrund des Vorschlags für eine Europäische Richtlinie über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten – einen Beitrag zu leisten.
Rechtsgebiete: Konsumentenrecht; Zivilprozessrecht; Schiedsgerichtsbarkeit; Europarecht
deutsch, ca. 9947 Wörter
Urteilsbesprechungen
Dr. Julien Perrin / Matthew Shayle
In einem jüngeren Urteil hat das Bundesgericht einen Genfer Entscheid über vorsorgliche Massnahmen in einem Scheidungsverfahren gestützt. Dieser sah vorsorgliche Massnahmen vor, welche die Aktiva des Ehegatten sowie das Eigentum, das sich in einem Trust befand, betrafen. Ebenfalls wurden Pflichten für die Trustees vorgesehen, welche nicht als Partei im Verfahren beteiligt waren. Der Beitrag befasst sich mit den im Urteil aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Kompatibilität mit dem Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung sowie mit Fragen, die die internationale Zuständigkeit betreffen.
Rechtsgebiete: Trusts; Eheschliessung. Auflösung der Ehe
französisch, ca. 9663 Wörter
Beiträge
Dr. Viola Heutger
Am 20. August 2013 trat das Seearbeitsübereinkommen in Kraft, welches grundlegende Regeln und 68 internationale Arbeitsstandards für Seeleute vereinheitlicht. Das Ziel des Übereinkommens ist es, die Rechte der Seeleute während ihrer Arbeit an Bord und während des Aufenthaltes in den Häfen zu sichern. Für das Inkrafttreten des Seearbeitsübereinkommens waren die Ratifikationen von 30 ILO-Mitgliedstaaten erforderlich, die zusammen über eine Bruttoraumzahl von mindestens 33% der Welthandelstonnage verfügen. Inzwischen haben 45 Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitskonferenz das Übereinkommen ratifiziert.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 740 Wörter
Aus dem Bundesgericht
fel.
BGer – Kann sich jemand auf Art. 3 EMRK (Folterverbot) berufen, verschafft ihm der prozessuale Teilgehalt dieser Bestimmung ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung eines Entscheids, mit dem die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen einen Beamten abgelehnt oder die Untersuchung eingestellt wird. (Urteil 6B_340/2013)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; EMRK
deutsch, ca. 501 Wörter
Jurius
BGer – Das Zürcher Handelsgericht hat für wenig Arbeit zu viel verlangt. Das Bundesgericht hat die Gerichtsgebühr von 12'000 Franken für den Urheber einer unbehandelten Klage auf 2'000 Franken reduziert und die Entschädigung an die Gegenpartei ganz gestrichen. (Urteil 4A_237/2013)
Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
deutsch, ca. 209 Wörter
Jurius
BGer – Der jugendliche Straftäter «Carlos» bleibt vorerst im Gefängnis. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des 17-Jährigen gegen den Zwischenentscheid des Zürcher Obergerichts nicht eingetreten. Die eigentliche Haftbeschwerde des jungen Mannes ist noch hängig. (Urteil 6B_840/2013)
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie; Strafrecht
deutsch, ca. 260 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat Helvetia Nostra und der Organisation SOS Arvel betreffend des Betriebs des Streinbruchs in Arvel Recht gegeben. Es verwies die Sache an das Departement für Sicherheit und Umwelt des Kantons Waadt. (Urteil 1C_644/2012) (sk)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
französisch, ca. 247 Wörter
Jurius
BGer – Ein Baselbieter muss den Fürsorgebehörden keine Sozialhilfeleistungen zurückzahlen, die seine thailändische Ex-Partnerin nach der Trennung bezogen hat. Laut Bundesgericht hat ihn seine Unterhaltsgarantie gegenüber der Fremdenpolizei nur ein Jahr verpflichtet. (Urteil 8C_664/2012)
Rechtsgebiete: Sozialhilferecht; Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 239 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Ein deutscher Detailhändler darf seine Prospekte mit Sonderangeboten für Spirituosen nicht mehr an grenznahe Schweizer Haushalte verschicken. Laut Bundesverwaltungsgericht gilt das Verbot von Aktions-Werbung für Schnaps auch für Angebote, die nur im Ausland erhältlich sind.
(Urteil A-5763/2012)
Rechtsgebiete: Indirekte Steuern; Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 209 Wörter
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Medienmitteilungen
Jurius
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben «Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen» einer Totalrevision unterzogen. Hauptziel ist es, den Begriff des «Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen» zu konkretisieren. Das Rundschreiben wird damit an die seit dem 1. März 2013 geltenden Bestimmungen des revidierten Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung angepasst. Es tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das bisher geltende Rundschreiben (FINMA-RS 2008/8) vollständig.
Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht
deutsch, ca. 307 Wörter
Aus der Herbstsession 2013
Jurius
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 9. bis 12. September 2013 wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 6558 Wörter
Jurius
Die Schweiz kann die Aarhus-Konvention ratifizieren, die den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung an Bewilligungsverfahren regelt. Nach längeren Diskussionen hat das Parlament die Zustimmung zur Ratifikation gegeben.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht; Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 460 Wörter
Jurius
Zur Pädophilen-Initiative, die für verurteilte Pädophile ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Kindern fordert, liegt nun doch ein direkter Gegenvorschlag vor. Der Ständerat will den Gerichten etwas mehr Spielraum lassen. Der Nationalrat unterstützt die Initiative.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit; Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
deutsch, ca. 594 Wörter
Jurius
Der Nationalrat stellt Sex mit minderjährigen Prostituierten unter Strafe. Freier sollen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Wie zuvor bereits der Ständerat hat er am 10. September 2013 entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch gutgeheissen.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit; Europarecht; Menschenrechte
deutsch, ca. 418 Wörter
Jurius
Die Schweiz gewährt den USA in Zukunft einen beinahe automatischen Informationsaustausch. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat das Abkommen zur Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA genehmigt, das Banken zur Kooperation verpflichtet.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 709 Wörter
Jurius
Dem Nationalrat genügen die verschärften Regelungen für Grossbanken in der «Too big to fail»-Vorlage nicht. Er will zusätzliche Auflagen, um allfällige Folgen von Risiken abzufedern, die namentlich von Investmentbankern eingegangen werden könnten.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Bankrecht
deutsch, ca. 364 Wörter
Jurius
Der Nationalrat will die Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen und auch auf rückkaufsfähige Lebensversicherungen abschaffen. Er hat am 9. September 2013 gegen den Willen des Bundesrates zwei entsprechende Motionen aus der SVP unterstützt.
Rechtsgebiete: Stempel- u. Registerabgaben; Steuerrecht
deutsch, ca. 150 Wörter
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