Jusletter 2. September 2013
Schwerpunkt-Ausgabe: Immaterialgüterrecht
Liebe Leserinnen und Leser
Der Lizenzvertrag ist eines der wichtigsten Mittel, um geistiges Eigentum wirtschaftlich zu mobilisieren. Trotzdem ist der Vertragstyp gesetzlich bis heute nicht normiert. Prof. Dr. Thomas Probst fasst die Grundelemente dieses Innominatvertrags zusammen und nimmt zu verschiedenen praxisrelevanten Fragen Stellung.
Berichten in der Presse zufolge sollen 3D-Drucker das Potential haben, eine Revolution der Güterproduktion herbeizuführen. Welche Auswirkungen diese zunehmend massentauglichen Geräte auf das geistige Eigentum haben könnten, wird von Dr. Andreas Glarner und Stefanie Debrunner besprochen.
Dr. Inge Hochreutener befasst sich mit der urheberrechtlichen Gratwanderung, auf die sich Collage-Künstler begeben. Anhand eines konkreten Beispiels lotet sie den gesetzlichen Spielraum aus, der zwischen künstlerischer Freiheit und unzulässiger Aneignung besteht.
Die zunehmende Knappheit an unterscheidungskräftigen Zeichen führt immer wieder zur Abweisung von Markeneintragungsgesuchen. An erster Stelle dürfte dabei die Begründung stehen, das angemeldete Zeichen gehöre dem Gemeingut an. Dr. Salim Rizvi und Beat Lenel zeichnen die fein verästelte Praxis der Eintragungs- und Beschwerdebehörden zu diesem vielschichtigen Begriff nach.
Nach mehrjährigen Debatten verabschiedete das Parlament am 21. Juni 2013 die Swissness-Vorlage. Prof. Dr. Ivan Cherpillod widmet sich der neu eingeführten und im Parlament unumstrittenen Möglichkeit, dem Institut für Geistiges Eigentum einen Antrag auf Löschung einer nicht gebrauchten Marke zu stellen.
Trotz einer starken globalen Vereinheitlichung bleibt die Umsetzung des Patentschutzes letzten Endes lokal. Ein gutes Beispiel dafür liefert die Weigerung des indischen Supreme Court, die Patentanmeldung von Novartis für den Wirkstoff des Krebsmedikaments «Glivec®» gutzuheissen. In seinem Essay geht Dr. Michelangelo Temmerman auf die widerstreitenden Interessen ein, welche sich in diesem Bereich in Indien auch heute noch gegenüberstehen.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Thomas Probst, Der Lizenzvertrag: Grundlagen und Einzelfragen |
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Beiträge |
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Andreas Glarner / Stefanie Debrunner, 3D-Drucktechnologie |
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Inge Hochreutener, Collage: Inspiration versus Plagiat? – Von der künstlerischen Freiheit in der bildenden Kunst |
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Salim Rizvi / Beat Lenel, Das Gemeingut im Markenrecht |
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Ivan Cherpillod, La nouvelle procédure de radiation des marques inutilisées selon les art. 35a–35c LPM |
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Essay |
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Michelangelo Temmerman, Accès aux médicaments, les accords de l'OMC et le cas « Novartis » en Inde |
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Aus dem Bundesgericht |
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fel., Ungültigkeit von Volksinitiativen |
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fel., Ordentliches Verfahren gemäss ZPO |
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Jurius, Bundesgericht begründet Entscheid zu Basler Fümoar-Beizen |
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Jurius, Einbürgerung: Schweizer Pass für Kinder aus Zweitfamilie |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Keine Fluglärmentschädigung für Hausbesitzer in Rümlang |
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Medienmitteilungen |
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Jurius, Vereinbarung zur Beilegung des Steuerstreits der Banken mit den USA |
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Jurius, Schutz Hausangestellter auf internationaler Ebene |
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Jurius, Teilrevision RPV: Vernehmlassung eröffnet |
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Jurius, Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften |
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Jurius, Primatwechsel bei den amtlichen Veröffentlichungen |
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Jurius, Transport von Sportfans im öffentlichen Verkehr |
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Gesetzgebungsübersicht |
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Jurius, Verzeichnis der auf den August 2013 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes |
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Wissenschaftliche Beiträge
Prof. Dr. Thomas Probst
Der Lizenzvertrag steht – dogmatisch gesehen – an der Schnittstelle zwischen Vertragsrecht und Immaterialgüterrecht und gehört – praktisch gesehen – zu den wirtschaftlich bedeutendsten Verträgen unserer Zeit. Angesichts der Vielfalt immaterieller Güter lässt sich nur beschränkt vom «Lizenzvertrag» schlechthin sprechen, da er – je nach Immaterialgut – in verschiedenen Typen vorkommt. Als Innominatvertrag stellt der Lizenzvertrag erhöhte Anforderungen sowohl an die anwaltliche Vertragsgestaltung als auch an richterliche Vertragsauslegung. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag die Grundlagen des Lizenzvertrags dar und diskutiert verschiedene praxisrelevante Problemlagen.
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht; Obligationenrecht
deutsch, ca. 16996 Wörter
Beiträge
Dr. Andreas Glarner / Stefanie Debrunner
Die vollständige Digitalisierung von Informationen setzt den Immaterialgüterrechtsschutz seit Beginn des Jahrtausends unter Druck: Fotos, Musik, Videos sowie Texte können nahezu kostenfrei unbeschränkt vervielfältigt und weltweit über digitale Kanäle verbreitet werden. 3D-Drucktechnologien gehen dabei einen Schritt weiter und erlauben die Digitalisierung und Reproduktion von körperlichen Gegenständen. Sie verschmelzen die digitale mit der physischen Welt. Jeder soll sich seine Designerliege selber ausdrucken können – so zumindest die Vision. Welche Herausforderungen stellen sich dabei an das Immaterialgüterrecht?
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
deutsch, ca. 3675 Wörter
Dr. Inge Hochreutener
Die Abhandlung soll, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen Denkanstoss über die freie Benutzung im Bereich der bildenden Kunst geben. Anhand des Beispiels einer Collage wird die Abgrenzung von einem Werk zweiter Hand zur freien Benutzung aufgezeigt und auf deren Problematik im schweizerischen Recht hingewiesen. Konkrete Beispiele aus der internationalen Kunstszene veranschaulichen die Abgrenzungsproblematik.
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht; Urheberrecht
deutsch, ca. 4933 Wörter
Dr. Salim Rizvi / Beat Lenel
Art. 2 MSchG regelt die absoluten Ausschlussgründe, welche bestimmte Zeichen im öffentlichen Interesse von der markenrechtlichen Eintragung ausschliessen – unter anderem Zeichen des Gemeinguts (Art. 2 lit. a MSchG). Der Beitrag erörtert die Elemente des Gemeinguts im Markenrecht. Die einzelnen Kriterien, wie zum Beispiel die beschreibenden Zeichen, Qualitäts- oder geografische Angaben werden einzeln und insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung besprochen. Im Rahmen der Besprechung der einzelnen Gemeingutskriterien werden auch Sonderfälle behandelt, wie zum Beispiel die «International Nonproprietary Names» (INNs).
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht; Markenrecht
deutsch, ca. 9646 Wörter
Prof. Dr. Ivan Cherpillod
Mit der Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) vom 21. Juni 2013 hat das Parlament ein Verwaltungsverfahren zur Löschung unbenutzter Marken eingeführt. In erster Instanz wird das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zuständig sein. Jeder kann einen solchen Antrag auf Löschung stellen, wenn die Marke länger als fünf Jahre nicht gebraucht wurde. Der Antragsteller hat den Nichtgebrauch der Marke nur glaubhaft zu machen. Den Beweis der tatsächlichen Nutzung muss dann der Besitzer der Marke erbringen. (sk)
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht; Markenrecht
französisch, ca. 4143 Wörter
Essay
Dr. Michelangelo Temmerman
Im Frühjahr 2013 – im Schatten des Falles Vasella – musste sich das Unternehmen Novartis mit einer weiteren Angelegenheit beschäftigen: Es ging dabei um das indische Patent des Medikaments «Glivec ®». Der Beitrag versucht, diesen Fall in einen rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext zu stellen. Er analysiert die Entscheidung des indischen Supreme Courts unter Beachtung völkerrechtlicher Grundsätze, der Gewaltenteilung, der Rechtssicherheit und der gerichtlichen Transparenz. (sk)
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht; Patentrecht
französisch, ca. 6287 Wörter
Aus dem Bundesgericht
fel.
BGer – Die bisherige Rechtsprechung, wonach die Gültigkeit einer Initiative ausschliesslich aufgrund ihres Wortlauts beurteilt wird, sofern dieser für sich genommen hinreichend klar ist, wird aufgegeben. Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Urteilsberatung trotz klarem und unverfänglichem Wortlaut ein Volksbegehren wegen des diskriminierenden Charakters der Begründung für ungültig erklärt. (Urteil 1C_127/2013)
Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 293 Wörter
fel.
BGer – Der Verwandtenunterstützungsanspruch einer volljährigen Person ist seit dem Inkrafttreten der ZPO bei einem Streitwert von mehr als 30'000 Franken im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 219 ff. ZPO geltend zu machen und nicht im vereinfachten Verfahren. (Urteil 5A_689/2012)
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht; Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz; Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 410 Wörter
Jurius
BGer – Das Verbot von bedienten Fumoirs in Basler Lokalen ist mit eidgenössischem Recht vereinbar. Das Bundesgericht hat die Begründung seines Entscheides vom Juli 2013 vorgelegt. Gemäss dem Urteil dient die strenge kantonale Regelung nicht nur dem Schutz des Personals. (Urteil 2C_912/2012)
Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 407 Wörter
Jurius
BGer – Zwei aussereheliche Töchter aus der Heimat eines eingebürgerten Türken erhalten ebenfalls den Schweizer Pass. Der Kanton Solothurn ist vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Der vom Kanton vermutete Rechtsmissbrauch ist laut Gericht nicht erwiesen. (Urteil 1C_317/2013)
Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht; Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 355 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Hauseigentümern in Rümlang ZH ist laut Bundesverwaltungsgericht eine Fluglärmentschädigung zu Recht verwehrt worden. Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Ansicht der Schätzungskommission, dass ihre Begehren bei der Einreichung im Jahr 2000 bereits verjährt waren.
(Urteil A-4858/2012)
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht; Luftfahrt
deutsch, ca. 212 Wörter
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) sowohl im dRSK als auch im Informations- und Rechercheportal Push-Service Entscheide. Abonnenten erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht der Online-Zeitschrift dRSK.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Medienmitteilungen
Jurius
Die Schweiz und die USA haben am 29. August 2013 in Washington eine Vereinbarung (Joint Statement) unterzeichnet, um den jahrelangen Steuerstreit der Banken mit den USA beizulegen. Die Lösung definiert den Rahmen für die Kooperation der Banken mit den amerikanischen Behörden. Sie respektiert die Souveränität und die Rechtsordnung der Schweiz.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Steuerrecht; Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 508 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat am 28. August 2013 die Botschaft zur Ratifikation des internationalen Arbeitsübereinkommens von 2011 über Hausangestellte (Übereinkommen Nr. 189) verabschiedet. Das Übereinkommen schafft die Rahmenbedingungen, um die Beschäftigung von Hausangestellten zu fördern und gleichzeitig die grundlegenden Rechte bei der Arbeit und ein Mindestmass an sozialem Schutz zu gewährleisten.
Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht; Arbeitsrecht
deutsch, ca. 330 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2013 die Vernehmlassung zum Entwurf der revidierten Raumplanungsverordnung (RPV) eröffnet. Mit dieser Verordnung, den neuen technischen Richtlinien zu den Bauzonen sowie einer Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung soll die vom Volk am 3. März 2013 angenommene Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) umgesetzt werden. Diese drei Instrumente sollen vor allem der Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen dienen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2013.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 561 Wörter
Jurius
Die Qualität der Aufsicht über die Revision soll gestärkt werden. Die bisher getrennte Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften wird daher zusammengelegt und in zwei Schritten bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB konzentriert. Der Bundesrat hat am 28. August 2013 die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 227 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2013 die Botschaft zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) verabschiedet. Bei dieser Gesetzesänderung geht es hauptsächlich darum, dass künftig der elektronischen Fassung einer amtlichen Veröffentlichung das Primat zukommen soll, das heisst: Die elektronische Fassung soll rechtsverbindlich sein.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 374 Wörter
Jurius
Sport-Fangruppen sollen künftig verpflichtet werden können, anstelle des fahrplanmässigen öffentlichen Verkehrs Extrazüge oder -busse zu benutzen. Für allfällige Schäden, welche die Fans bei diesen Transporten verursachen, sollen unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs haften. Der Bundesrat will mit diesen Änderungen den Transport der Fans im öffentlichen Verkehr sicherer machen. Er hat die Vorlage am 28. August 2013 ans Parlament überwiesen.
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht
deutsch, ca. 285 Wörter
Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im August 2013 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Monatliche Gesetzgebungsübersicht
deutsch, ca. 837 Wörter
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