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Jusletter 27. Mai 2013

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Liebe Leserinnen und Leser

Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme der «Abzocker»-Initiative die «erforderlichen Ausführungsbestimmungen» erlässt. Das EJPD beabsichtigt bereits bis Ende Mai 2013 einen Vorentwurf zur Verordnung zu publizieren. Im Verordnungstext dürften auch die von der Initiative geforderten Strafbestimmungen enthalten sein, da sich der Bundesrat beim Erlass der «Abzockerverordnung» eng an den Wortlaut der Verfassung halten will. Patric Brand, Karl-Marc Wyss und Pascal Zysset setzen sich mit der Frage auseinander, ob und allenfalls unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, aktienrechtsbezogene Strafbestimmungen auf Verordnungsstufe zu regeln.

Dem Urteil des Bundesgerichts vom 27. August 2012 widmen sich Dr. Roland Pfäffli und Karina Eggermann. Das Bundesgericht befasste sich hierbei mit der Abgrenzung von Sonderrecht und gemeinschaftlichem Eigentum bei der Errichtung von Stockwerkeigentum vor der Erstellung des Gebäudes.

Sog. Apps begleiten uns heute in fast allen Lebenslagen. So erstaunt es nicht, dass eine Suche unter dem Stichwort «Medizin» bzw. «Medical» zum Beispiel im App-Store von Apple zahlreiche Treffer bringt. Die unter diesen Stichwörtern gefundenen «Medical Apps» reichen vom einfachen medizinischen Wörterlexikon über den Rechner für Infusionsdosierungen bis hin zur App für Blutdruckmessungen. Philippe Fuchs und Marco Giovanettoni fragen, ob diese Apps von der Heilmittelgesetzgebung erfasst werden und den gesetzlichen Anforderungen eines Medizinprodukts genügen müssen.

Jean-Marie Agier und Philippe Graf bieten einen Überblick über das «Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht» und konzentrieren sich hierbei insbesondere auf die vier im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) genannten Begriffe «einfach», «rasch», «öffentlich» und «kostenlos». Genau so sollte das kantonale Verfahren nämlich ablaufen.

Eine Zwischenbilanz nach 10 Jahren Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) aus Sicht der Schuldenberatung zieht Mario Roncoroni. Er kommt zum Schluss: Nicht das Gesetz ist mangelhaft, sondern die Anwendung des Gesetzes durch die Kreditgeberinnen.

Zudem freuen wir uns sehr, Ihnen die neue Redaktion Völkerrecht bei Jusletter vorstellen zu dürfen. Wir begrüssen ganz herzlich Prof. Dr. Samantha Besson, Prof. Dr. Daniel Moeckli und Dr. Tillmann Altwicker im Jusletter-Redaktionsteam.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser Sandrine Lachat
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Patric Brand / Karl-Marc Wyss / Pascal Zysset, Nulla Minder-poena sine lege
 
Urteilsbesprechungen
Dr. Roland Pfäffli / Karina Eggermann, Änderungen beim Stockwerkeigentum
 
Beiträge
Philippe Fuchs / Marco Giovanettoni, Apps als Medizinprodukte – und die Folgen davon
Jean-Marie Agier / Philippe Graf, La procédure devant les tribunaux cantonaux d'assurances sociales est simple, rapide, gratuite et publique
Mario Roncoroni, Die Kinderkrankheiten der Kreditfähigkeitsprüfung
 
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius, Suizidhilfe: Sterbewillige Zürcherin bekommt Recht
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Medien: Reduzierte Gebühr für Einsicht in amtliche Dokumente
Jurius, Vorläufige Beschlagnahme bestätigt
Jurius, Travail accessoire et allocations maternité
Jurius, Tödlicher Unfall: Urteile gegen drei Raser bestätigt
Jurius, Oberwil muss sich an Kosten für Bushaltestelle beteiligen
Jurius, Kein neuer Prozess zu tödlichem Faustschlag
Jurius, Tierschützer Erwin Kessler gewinnt gegen Vasella
Jurius, Vermögen aus Zigarettenschmuggel bleiben blockiert
Jurius, Zweitwohnungen: Kantone in Schranken gewiesen
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Mit Armeewaffe angeschossen – Eidgenossenschaft haftet nicht
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Bundesanwaltschaft muss Terroranklage gegen Brüder ergänzen
 
Medienmitteilungen
Jurius, FINMA: Teilrevision Rundschreiben «Operationelle Risiken Banken»
Jurius, Ventilklausel tritt für die EU-17 in Kraft
Jurius, Analoges Kabelfernsehen: Freie Programmwahl durch Netzbetreiber
Jurius, Botschaft zum Wettbewerbsabkommen mit der EU verabschiedet
Jurius, Vernehmlassung zur Sperrung von Potentatengeldern
Jurius, Privatbestechung effizienter bekämpfen
Jurius, Vernehmlassung zu Neuem Gesetz für Auslandschweizer
Jurius, WAK-N: Verbot von aggressiver Werbung für Kleinkredite

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Wissenschaftliche Beiträge

Patric Brand / Karl-Marc Wyss / Pascal Zysset
Der Beitrag befasst sich mit der Unzulässigkeit von aktienrechtsbezogenen Strafbestimmungen in der vom Bundesrat zu erlassenden «Abzockerverordnung». Nach Ansicht der Autoren verstösst die Aufnahme von Strafbestimmungen auf Verordnungsstufe gegen den Grundsatz «keine Strafe ohne Gesetz». Der Strafrahmen des Initiativtextes lautend auf «Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen» kann nur gestützt auf formell-gesetzliche Normen angedroht werden. Für Tathandlungen, die gegen die Verbotsnormen der Minderinitiative verstossen, kann die Verordnung allenfalls Bussen vorsehen.
Rechtsgebiete: Strafrecht; Aktienrecht; Gesellschaftsrecht; Übriges Verfassungsrecht; Staats- und Beamtenhaftungsrecht
deutsch, ca. 15951 Wörter

Urteilsbesprechungen

Dr. Roland Pfäffli / Karina Eggermann
Das Bundesgericht befasste sich unlängst mit einem Streit bezüglich der Abgrenzung zwischen Sonderrecht und gemeinschaftlichem Eigentum bei der Errichtung von Stockwerkeigentum vor der Erstellung des Gebäudes. Die Autoren nehmen diesen Entscheid zum Anlass, weitergehende Ausführungen zu dieser Problematik aufzuzeigen.
Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch; Eigentum
deutsch, ca. 5210 Wörter

Beiträge

Philippe Fuchs / Marco Giovanettoni
Die Bedeutung von Apps hat in den letzten Jahren stark zugenommen und es gibt Apps für sämtliche Lebensbereiche. Einen besonders sensiblen Bereich stellt dabei der medizinische dar, für welchen es auf dem Markt ebenfalls zahlreiche Apps für die unterschiedlichsten Verwendungen gibt. Es stellt sich die Frage, ob solche Medical Apps nicht von der Heilmittelgesetzgebung erfasst werden und den gesetzlichen Anforderungen eines Medizinprodukts genügen müssen. Der Artikel geht dieser Frage nach und untersucht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Medical App als Medizinprodukt im Sinne der Heilmittelgesetzgebung gilt.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel; Neue Informations-Technologien und Gesundheit
deutsch, ca. 4021 Wörter

Jean-Marie Agier / Philippe Graf
Der Beitrag bietet einen Überblick über das «Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht». Die Übersicht konzentriert sich insbesondere auf die vier im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) genannten Adjektive, wonach das kantonale Verfahren den vier Anforderungen «einfach», «rasch», «öffentlich» und «kostenlos» genügen muss. Der Beitrag soll zeigen, wie die kantonale Praxis oftmals vom Gesetzestext abweichen kann. Letztlich werden vier Definitionen geliefert, welche die Vielfalt der zugehörigen rechtlichen und behördlichen Praxis belegen. (bk)
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
französisch, ca. 3619 Wörter

Mario Roncoroni
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), welches vor 10 Jahren in Kraft getreten ist, verpflichtet die Kreditgeberinnen, eine Kreditfähigkeitsprüfung durchzuführen. Der Autor stellt fest: Nicht das Gesetz ist mangelhaft, sondern die Anwendung des Gesetzes durch die Kreditgeberinnen. Das eröffnet der Schuldenberatung die Möglichkeit, in einem ersten Schritt den Schuldenberg ihrer Klientinnen und Klienten mit juristischen Argumenten zu reduzieren.
Rechtsgebiete: Privatrecht; Konsumentenrecht
deutsch, ca. 3407 Wörter

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Jurius
EGMR – Die Schweiz soll klar regeln, ob und falls ja unter welchen Bedingungen sterbewilligen Personen ohne tödliche Krankheit ein medikamentöser Suizid zu ermöglichen ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer 82-jährigen Zürcherin Recht gegeben. (Urteil 67810/10)
Rechtsgebiete: Sterbehilfe, Tod
deutsch, ca. 561 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Medienschaffende müssen laut Bundesgericht die Gebühr für die Einsicht in amtliche Dokumente nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang bezahlen. Das Bundesgericht hat einem Journalisten der Konsumentenzeitschrift «K-Tipp» Recht gegeben. (Urteil 1C_64/2013)
Rechtsgebiete: Medienrecht; Öffentliche Finanzen; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 306 Wörter

Jurius
BGer – Ein deutscher Autolenker muss nach seiner Raserfahrt in der Schweiz zumindest vorläufig auf seinen BMW verzichten. Das Bundesgericht hat die vorläufige Beschlagnahme des Wagens bestätigt, mit der die später möglicherweise erfolgende Einziehung sichergestellt werden soll. (Urteil 1B_98/2013)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 192 Wörter

Jurius
BGer – Die Aufnahme einer Nebentätigkeit für weniger als 2'200 Franken pro Jahr vor Ende des Mutterschaftsurlaubes, verhindert nicht die weitere Auszahlung der Leistungen, die eine junge Mutter aufgrund ihrer Haupttätigkeit erhält. Das Bundesgericht lehnte die Forderung des Bundesamtes für Sozialversicherungen ab. (Urteil 9C_893/2012) (sk)
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht; Arbeitsrecht
französisch, ca. 239 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die Urteile gegen drei Autolenker bestätigt, die 2008 im solothurnischen Schönenwerd einen tödlichen Unfall verursacht haben. Der Haupttäter muss definitiv für sechs Jahre ins Gefängnis. Laut Gericht steht fest, dass er den Tod einer jungen Frau in Kauf genommen hat. (Urteil 6B_463/2012)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben; Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 462 Wörter

Jurius
BGer – Die Baselbieter Gemeinde Oberwil muss sich mit 205'000 Franken an den Kosten für die Bushaltestelle beim Gymnasium beteiligen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde gegen den Kanton abgewiesen. (Urteil 2C_902/2012)
Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen; Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 277 Wörter

Jurius
BGer – Der Prozess um die tödliche Schlägerei vor der Aarauer Disco Kettenbrücke im Juli 2007 wird nicht neu aufgerollt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des rechtskräftig zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Täters abgewiesen. (Urteil 6B_658/2012)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 232 Wörter

Jurius
BGer – Der radikale Tierschützer Erwin Kessler hat den Pharmakonzern Novartis und dessen früheren Chef Daniel Vasella durch einen Text mit Nazi-Bezug nicht verleumdet. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Präsidenten vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) durch die Zürcher Justiz aufgehoben. (Urteil 6B_412/2012)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
deutsch, ca. 441 Wörter

Jurius
BGer – Die im Rahmen der Zigarettenschmuggel-Affäre beschlagnahmten Vermögenswerte werden entgegen der Absicht des Bundesstrafgerichts vorerst noch nicht freigegeben. Das Bundesgericht hat in einem Zwischenentscheid der Bundesanwaltschaft Recht gegeben. (Verfügung im Verfahren 6B_238/2013)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
deutsch, ca. 274 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat zwei Grundsatzfragen zum Zweitwohnungsartikel geklärt: Die Baubeschränkungen gelten demnach bereits ab dem Tag der Annahme der Volksinitiative am 11. März 2012. Zudem ist Helvetia Nostra berechtigt, über die Einhaltung der neuen Vorschriften zu wachen. (Öffentliche Beratungen im Verfahren 1C_649/2012)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 440 Wörter

 


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3. St.Galler Tagung zum Gesundheitsrecht; 22.08.2013; Luzern
Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht; 28.08.2013; Zürich
Recht aktuell BRUSH UP: „Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen“; 25.10.2013; Basel
44 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
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In den letzten 2 Wochen wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Regina Aebi-Müller, Vorsorgliche Massnahmen im Rahmen einer Ehescheidung (Kommentar von Urteil 5A_244/2012 vom 10.09.12)
Regina Aebi-Müller, Scheidungsunterhalt nach zweiter Scheidung der gleichen Partner (Kommentar von Urteil 5A_446/2012 Vom 20.12.12)
Scarlett Schwarzenberger / Markus Vischer, Freizeichnungsklauseln in Grundstückkaufverträgen - Augen auf, Kauf ist Kauf
(Kommentar von Urteil 4A_648/2012 vom 25.02.13)
Phyllis Scholl, Eigentum an Gasleitungen und -anlagen
(Kommentar von Urteil 2C_401/2010 vom 14.12.12)
Alexandra Hirt, Erbrechtliche Sicherungsmassregeln im Zusammenhang mit einer umstrittenen Truststruktur (Kommentar von Urteil 5A_763/2012 vom 18.03.13)
Vincent Carron, CCT du second-oeuvre
(Kommentar von Urteil 4A_186/2012 vom 19.06.12)
Vincent Carron, Plan social
(Kommentar von Urteil 4A_610/2012 vom 28.02.13)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
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ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Neue Abteilungsleitungen im Bundesamt für Migration
Martin Dumermuth wird neuer Direktor des Bundesamtes für Justiz
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Die Eidgenossenschaft haftet nicht für die schweren Verletzungen eines Mannes, der 2007 im islamischen Zentrum von Crissier (VD) von einem psychisch gestörten Täter mit einer Armeewaffe angeschossen worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Opfers abgewiesen. (Urteil A-6735/2011)
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand; Staats- und Beamtenhaftungsrecht
deutsch, ca. 246 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Die Bundesanwaltschaft muss ihre Anklage ergänzen, die sie gegen zwei Brüder wegen Unterstützung einer Terrorgruppe des Al-Kaida-Netzwerks erhoben hat. Laut Bundesstrafgericht wurde bisher zu wenig klar dokumentiert, wo genau sich in den umfangreichen Akten die Beweise für die Vorwürfe befinden. (Urteil SK.2012.39)
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation; Urkundenfälschung
deutsch, ca. 246 Wörter

Medienmitteilungen

Jurius
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA unterzieht ihr Rundschreiben «Operationelle Risiken Banken» einer Teilrevision und eröffnet dazu eine Anhörung. Die Teilrevision konkretisiert qualitative Grundanforderungen zum Management von operationellen Risiken. Daneben enthält das teilrevidierte Rundschreiben neu Bestimmungen zu einzelnen Risikothemen. So macht es insbesondere Vorgaben zum Umgang mit elektronischen Kundendaten. Die Anhörung endet am 1. Juli 2013.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 243 Wörter

Jurius
Die quantitativen Voraussetzungen für die Anwendung der Ventilklausel wurden erreicht. Die Klausel tritt für die Aufenthaltsbewilligungen B EU-17 per 1. Juni 2013 in Kraft.
Rechtsgebiete: Bilaterale Abkommen CH-EU; Arbeitsrecht
deutsch, ca. 255 Wörter

Jurius
Die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Fernsehprogramme (Must-Carry-Programme) im analogen Angebot der Kabelnetze wird schrittweise aufgehoben. Da die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutzt, gilt die Verbreitungspflicht ab 2015 nur noch im digitalen Bereich. Die angepasste Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.
Rechtsgebiete: Medien- und Telekommunikationsrecht
deutsch, ca. 328 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2013 die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts verabschiedet und zur Beratung an die eidgenössischen Räte überwiesen. Mit diesem Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU gestärkt werden.
Rechtsgebiete: Bilaterale Abkommen CH-EU; Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 270 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2013 die Vernehmlassung über den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen eröffnet. Der Gesetzesentwurf soll die bisherige Praxis sowie bereits bestehende gesetzliche Grundlagen übernehmen und alle Fragen zur Sperrung, Einziehung und Rückerstattung illegaler Vermögenswerte ausländischer Potentaten in einem einzigen Erlass regeln.
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation; Bankrecht; Aussenpolitik. Internationale Beziehungen
deutsch, ca. 515 Wörter

Jurius
Der Bundesrat will die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Korruption ausbauen. Insbesondere soll die Privatbestechung zum Offizialdelikt werden und im Wirtschaftsleben auch dann geahndet werden, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Dazu hat er am 15. Mai 2013 eine Änderung des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 5. September 2013.
Rechtsgebiete: Korruptionsstrafrecht
deutsch, ca. 386 Wörter

Jurius
Die über 700'000 Auslandschweizer erhalten ein eigenes Gesetz über ihre Rechte und Pflichten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat bestehende Regeln zusammengefasst und gibt das Gesetz in die Vernehmlassung.
Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 343 Wörter

Jurius
Kreditfirmen sollen nicht mehr mit aggressiver Werbung auf Kundenfang gehen dürfen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) schlägt ein Verbot von aggressiver Werbung für Kleinkredite vor. Die Branche soll aber selbst definieren, was als zu aggressiv gilt.
Rechtsgebiete: Konsumentenrecht; Kreditkarten
deutsch, ca. 232 Wörter

 


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Vorschau

Jusletter 3. Juni 2013

Peter V. Kunz, Wann haftet der Verwaltungsrat für verlorene Prozesse? Einige Bemerkungen zu BGE 139 III 24
Claude Monnier, Schicksal des Mietverhältnisses an einer Baurechtsbaute bei Untergang des Baurechts
Reto Sutter, Die IBA Rules for Investor-State Mediation – Mediation, ein Mittel zur effizienten Schlichtung von Streitigkeiten bei Grenzüberschreitenden Investitionen
Michèle Babst, Rezension: Marion Völger Winsky/Nadine Feuerstein, Was hat ein Staat mit Recht zu tun?

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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