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Jusletter 13. Mai 2013

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Liebe Leserinnen und Leser

Das Urteil des Bundesgerichts vom 14. Januar 2013 zur Haftung eines Internet-Service-Providers für persönlichkeitsverletzende Blogbeiträge hat hohe Wellen geschlagen (vgl. Alexander Kernen, Volle Verantwortlichkeit des Host Providers für persönlichkeitsverletzende Handlungen seines Kunden, in: Jusletter 4. März 2013; Lukas Bühlmann, Blog-Hoster sind mitverantwortlich für persönlichkeitsverletzende Blogbeiträge, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 13. März 2013). Nik Schoch und Michael Schüepp betrachten die Folgen dieses Entscheids für die Online-Branche. Sie prüfen die Gültigkeit der Erwägungen des Gerichts für Abwehrklagen, die ihre Rechtsgrundlage nicht im Persönlichkeits-, sondern im Lauterkeits- oder im Immaterialgüterrecht haben und fordern eine klare rechtsgebietsübergreifende Gesetzgebung zur Provider-Haftung.

Ist Yoga Ausdruck des hinduistischen oder buddhistischen Glaubens? Wird durch die Bezeichnung von «Entspannungsübungen» als Yoga durch eine Kindergartenlehrerin die konfessionelle Neutralität dieser Übungen ausgeschlossen? Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2013 festgehalten, dass Yoga mangels hinreichender Intensität keinen bekenntnishaften Akt darstellt und somit nicht gegen das Gebot religiöser Neutralität verstösst. Gregori Werder kommentiert den Entscheid und stellt die Frage, ob in Zukunft darauf verzichtet werden sollte, das religiöse Neutralitätsgebot als Individualrecht zu prüfen.

Obwohl es nicht empfehlenswert ist, kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass ein und derselbe Vertrag sowohl eine Schieds- als auch eine Gerichtsstandsklausel enthält. Dr. Bernhard Berger bespricht das Urteil des Bundesgerichts vom 20. August 2012 zu dieser Problematik. Er wirft einen Blick auf konkurrierende, optionale und asymmetrische Schieds- und Gerichtsstandsklauseln und bejaht das Urteil im Ergebnis.

Nachdem letzte Woche Prof. Dr. Thomas Hoeren die Schweiz vor den deutschen Fehlern im Hinblick auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnte (vgl. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, in: Jusletter 6. Mai 2013), zeigt Dr. Daniel Hürlimann in Form einer Replik die unterschiedliche Rechts- und Gefahrenlage in der Schweiz auf.

Deborah Hauser widmet sich der Korruption im Sport und plädiert für eine verstärkte Zusammenarbeit von Staat, Sportorganisationen und Wettunternehmungen sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene.

Am 28. März 2012 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bis Herbst 2013 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Kundenschutzes beim Vertrieb von Finanzprodukten – Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) – zu schaffen. Dr. Eugénie Holliger-Hagmann kritisiert die einzelnen Punkte des bereits am 18. Februar 2013 veröffentlichten Hearingberichts.

Zu guter Letzt rezensiert Reto Berthel den Handkommentar zur Handelsregisterverordnung (HRegV), herausgegeben von Rino Siffert und Nicholas Turin.

Am kommenden Pfingstmontag macht Jusletter Pause. Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Mai 2013. Bis dahin wünschen wir Ihnen schöne Feiertage und natürlich eine spannende Lektüre.

 

Simone Kaiser Sandrine Lachat
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Nik Schoch / Michael Schüepp, Provider-Haftung «de près ou de loin»?
 
Urteilsbesprechungen
Gregori Werder, Yogaübungen sind keine bekenntnishaften Akte
Bernhard Berger, Konkurrierende, optionale und asymmetrische Schieds- und Gerichtsstandsklauseln
 
Beiträge
Daniel Hürlimann, Replik: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Deborah Hauser, Korruption im Sport
Eugénie Holliger-Hagmann, FIDLEG – Anlegerschutz mit Übergriffen in das Privatrecht
 
Rezensionen
Reto Berthel, Handelsregisterverordnung (HRegV) – Stämpflis Handkommentar
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Verspäteter Anruf beim Notarzt – Urteil gegen Baslerin bestätigt
Jurius, «Headbangen» mit Schleudertrauma: Musiker wegen Betrugs verurteilt
Jurius, Weiteres Kapitel in Genfer Kantonalbank-Debakel
Jurius, Muslimische Jugendliche muss in Schwimmunterricht
 
Medienmitteilungen
Jurius, Berufliche Vorsorge: Anforderungen an Vermögensverwalter präzisiert
Jurius, Schnellere Zulassung von Medikamenten
Jurius, Grundversorgung in der Verfassung: Botschaft verabschiedet
Jurius, Revidierte VeVA: Start der Anhörung
Jurius, Stärkung des Rechts des Kindes auf Unterhalt mehrheitlich begrüsst
Jurius, Verbot für Gentests aus dem Internet soll teilweise fallen
 
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (März – April 2013)

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
14. Juni 2013, Zürich

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Themen:
  • Lizenz-Boxen
  • Neueste Entwicklungen im Wettbewerbsrecht
  • Aktuelle Entwicklungen im Werberecht, insbesondere Anpreisungen und Health Claims
  • Gewinnspiele
  • Neuere Entwicklungen im Patentrecht
  • Gebrauchsabsicht bei Marken(anmeldungen)
  • Schutz von Produktgestaltungen unter besonderer Berücksichtigung des Marken- und Designrechts sowie Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb
  • Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Markeninhabern

Adressaten: Alle mit dem Immaterialgüter- und Wettberbsrecht befassten Personen.

Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

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Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
Wichtige Sicherheitsmitteilung der Weblaw AG
13 Jahre Jusletter
Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar: Monatsübersicht April 2013,
Ausgabe 23
Haas: Neue Publikation in der Reihe «Magister»
Pfingstferien Jusletter
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Wissenschaftliche Beiträge

Nik Schoch / Michael Schüepp
Die Autoren nehmen das – angesichts der geltenden Rechtslage nicht zu beanstandende – Urteil des Bundesgerichts zum Anlass, der Frage nachzugehen, ob die für die Online-Branche folgenschweren bundesgerichtlichen Erwägungen auch für Abwehrklagen gelten, die ihre Rechtsgrundlage nicht im Persönlichkeits-, sondern im Lauterkeits- oder im Immaterialgüterrecht haben. Sie setzen sich ausserdem mit dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf sowie mit Möglichkeiten auseinander, um bereits de lege lata die auch vom Bundesgericht angesprochenen «graves conséquences» im Einzelfall zu verhindern.
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht; Immaterialgüterrecht; Personenrecht; Informatikrecht
deutsch, ca. 9359 Wörter

Urteilsbesprechungen

Gregori Werder
Das Bundesgericht hat nach seinem letztjährigen Entscheid, wonach christliche Weihnachtslieder keine bekenntnishaften Akte darstellen, seine Praxis im Umgang mit vermeintlich religiösen Unterrichtsinhalten und -methoden bestätigt. Yogaübungen stellen demnach mangels hinreichender Intensität keine bekenntnishaften Akte dar, weshalb sie nicht gegen das Gebot zu religiöser Neutralität verstossen. Im konkreten Fall hatten sich Eltern aus Furcht vor einer religiösen Beeinflussung ihres Sohnes daran gestört, dass im Kindergarten Yogaübungen praktiziert wurden.
Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit; Grundrechte
deutsch, ca. 3919 Wörter

Dr. Bernhard Berger
Das Bundesgericht hatte in diesem nicht amtlich publizierten Urteil über das Nebeneinander einer Schiedsklausel und einer (konkurrierenden) Gerichtsstandsvereinbarung, die im selben Hauptvertrag untergebracht waren, zu befinden. Das Urteil gibt überdies Gelegenheit, der Frage nach der Gültigkeit optionaler und ggf. asymmetrischer Streiterledigungsmechanismen nachzugehen.
Rechtsgebiete: Schiedsgerichtsbarkeit
deutsch, ca. 2917 Wörter

Beiträge

Dr. Daniel Hürlimann
In seinem Beitrag vom 6. Mai 2013 hat Prof. Dr. Thomas Hoeren in Jusletter die Schweiz davor gewarnt, mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage die deutschen Fehler zu begehen. Mit der Replik will der Autor einige Präzisierungen zur Rechts- und Gefahrenlage in der Schweiz anbringen und damit aufzeigen, dass doch gewisse Unterschiede zur Situation in Deutschland bestehen.
Rechtsgebiete: Urheberrecht; Informatik und Recht
deutsch, ca. 3284 Wörter

Deborah Hauser
Der Sport hat in der Gesellschaft eine besondere Rolle. Er dient namentlich der öffentlichen Gesundheit, hat eine integrierende und persönlichkeitsbildende Funktion und fördert sportliche Werte wie Fairness, Respekt und Chancengleichheit. Korrupte Handlungen durch Beteiligte des Sports bedrohen den Sport in seinem Kern und stellen seine Sonderstellung in Frage. Zum Schutze der Integrität und Glaubwürdigkeit des Sports ist eine verstärkte und weitergehende Zusammenarbeit von Staat, Sportorganisationen und Wettunternehmungen sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene notwendig.
Rechtsgebiete: Sport; Wettbewerbsrecht; Korruptionsstrafrecht
deutsch, ca. 3528 Wörter

Dr. Eugénie Holliger-Hagmann
Als Diskussionsgrundlage für das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hat das EFD ein Sammelsurium von Ideen präsentiert. Es diszipliniert die Finanzdienstleister, arbeitet mit dem überholten Trugbild des «homo oeconomicus» und versündigt sich am Privat- und am Prozessrecht.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Obligationenrecht; Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 6467 Wörter

Rezensionen

Reto Berthel
Die totalrevidierte Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Seither hat sich eine reichhaltige Handelsregisterpraxis gebildet. Die Autoren haben einen Handkommentar geschrieben, der helfen soll, sich in der Handelsregisterverordnung und der sich bislang gebildeten Handelsregisterpraxis besser und rascher zurechtzufinden und auch um Anregungen und Gedankenanstösse für die Wissenschaft zu liefern.
Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Handelsregister
deutsch, ca. 1621 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Eine Baslerin ist zu Recht wegen Unterlassung der Nothilfe verurteilt worden, weil sie nach dem Drogenkollaps ihres Bekannten den Notarzt zu spät gerufen hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen.
(Urteil 6B_649/2012)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 297 Wörter

Jurius
BGer – Schleudertrauma und «Headbangen» lassen sich nach Ansicht des Bundesgerichts nicht miteinander vereinbaren. Das Bundesgericht hat die Betrugsverurteilung eines Rockmusikers bestätigt, der nach einem Autounfall SUVA-Leistungen bezogen hatte. (Urteil 6B_531/2012)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung; Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
deutsch, ca. 300 Wörter

Jurius
BGer – Die strafrechtliche Aufarbeitung des Genfer Kantonalbank-Debakels ist noch immer nicht zu Ende. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Ex-Generaldirektor Marc Fues und seinem Stellvertreter gegen das Urteil des Genfer Appellationsgerichts teilweise gutgeheissen. (Urteil 6B_496/2012)
Rechtsgebiete: Fälschungsdelikte
deutsch, ca. 264 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht bekräftigt in deutlichen Worten, dass die Integration vor der Religion kommen muss. Ein 14-jähriges Mädchen aus einer strenggläubigen muslimischen Familie im Aargau erhält keinen Dispens vom geschlechtergetrennten Schwimmunterricht in der Schule. (Urteil 2C_1079/2012)
Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
deutsch, ca. 340 Wörter

 


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Diskussion mit Botschaftern zum EU-Beitritt Kroatiens und den Auswirkungen auf die Schweiz; 27.05.2013; Bern
Immaterialgüterrecht unter Beschuss - Urheberrecht: Filesharing; 28.05.2013; Zürich
Sechster Schweizerischer Datenschutzrechtstag; 07.06.2013; Freiburg
44 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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push-service entscheide
In der letzten Woche wurde im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgender Beitrag publiziert.
Scarlett Schwarzenberger / Markus Vischer , Freizeichnungsklauseln in Grundstückkaufverträgen - Mangelhafte Sache und arglistiges Verschweigen von Mängeln (Kommentar von 4A_470/2012 Vom 23.01.13)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
Abonnenten des Push-Service Entscheide erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht zur Online-Zeitschrift Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar zugestellt.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Isabelle Chassot wird neue Direktorin des Bundesamtes für Kultur.
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Medienmitteilungen

Jurius
Der Bundesrat hat die Bestimmungen präzisiert, die für Personen und Institutionen gelten, die mit der Anlage und Verwaltung von Vermögen aus der beruflichen Vorsorge betraut sind. Die Neuerungen betreffen die Anforderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Art. 48f. BVV 2) und werden auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge; Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 192 Wörter

Jurius
Das Zulassungsverfahren für neue Arzneimittel wird beim Bundesamt für Gesundheit ab 1. Juni 2013 verkürzt. Wird bei einem bereits zugelassenen Arzneimittel die Indikation erweitert, so wird der Preis künftig mittels eines vereinfachten Modells nach unten angepasst. Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) haben die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen.
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
deutsch, ca. 174 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2013 die Botschaft für eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung verabschiedet. Der neue Artikel würde gemäss einem Auftrag der Bundesversammlung den Bund, die Kantone und die Gemeinden beauftragen, sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung einzusetzen. Der Bundesrat lehnt die Schaffung einer solchen Bestimmung ab, weil sie keinen praktischen Nutzen bringen würde.
Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 367 Wörter

Jurius
Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt den Umgang mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen. Nun wird die VeVA revidiert, damit künftig Entsorgungsunternehmen Abfälle auch am Standort des Betriebes, der sie abgibt, übernehmen können. Zudem sollen Exporteure von Abfällen verpflichtet werden, eine finanzielle Sicherheitsleistung der Entsorgungskosten zu hinterlegen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 8. Mai 2013 die Anhörung zur revidierten Verordnung eröffnet.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 259 Wörter

Jurius
Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Benachteiligung von Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, beseitigt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit begrüsst worden. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2013 nun die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2013 eine Botschaft auszuarbeiten.
Rechtsgebiete: Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz
deutsch, ca. 243 Wörter

Jurius
Im Internet bieten zahlreiche Anbieter zweifelhafte Gentests für den Privatgebrauch an. In der Schweiz dürfen genetische Untersuchungen bislang allerdings nur von Ärzten durchgeführt werden. Eine Expertenkommission des Bundes empfiehlt nun, diese gesetzliche Einschränkung teilweise aufzuheben.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Genetik beim Menschen. Biotechnologien
deutsch, ca. 440 Wörter

Rechtsprechungsübersicht

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. März bis und mit 16. April 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Rechtsprechung
deutsch, ca. 615 Wörter

 


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Juristin / Juristen (80% - 100%); Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) Personal- und Rechnungswesen; Bern
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Künzli, Ihr externes Pesonalbüro; Zürich
Chargé-e de cours en droit suisse de la migration; Université de Fribourg, Faculté de droit; Fribourg
Chargé-e de cours pour des travaux dirigés en droit administratif; Université de Fribourg, Faculté de droit; Fribourg
Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte; Bär & Karrer; Zürich
Jurist / Juristin; Notenstein Privatbank AG; St. Gallen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (80-100%); Schneider Rechtsanwälte AG; Zürich
Trade Compliance Manager; APC International GmbH and Taylor Root; Switzerland
Senior Legal Counsel Products & Services; Julius Bär Gruppe AG; Zürich
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Legal & Compliance Officer (m/w) 100 %; Entris Banking AG; Gümligen
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Assistentin oder Assistent; Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht; Granges-Paccot
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Vorschau

Jusletter 27. Mai 2013

Roland Pfäffli / Karina Eggermann, Änderungen beim Stockwerkeigentum – Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 5A_438/2012 vom 27. August 2012
Philippe Fuchs / Marco Giovanettoni, Apps als Medizinprodukte – und die Folgen davon
Jean-Marie Agier / Philippe Graf, La procédure devant les tribunaux cantonaux d'assurances sociales est simple, rapide, gratuite et publique
Mario Roncoroni, Die Kinderkrankheiten der Kreditfähigkeitsprüfung Eine Zwischenbilanz nach 10 Jahren KKG aus der Sicht der Schuldenberatung

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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