header jusletter
     
   

Biblio




Jusletter 29. April 2013

Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Der Vergleich des Schweizer Regulierungssystems mit den Regeln der Europäischen Union (EU) ist in mehr als nur einer Hinsicht interessant. Alexandra Veuthey behandelt hier Fragen rund um das Glücksspiel. Sie vergleicht die aktuellen und zukünftigen Regelungen der Schweiz und der EU und legt ein besonderes Augenmerk auf den Bereich der Werbung für Glücksspiele.

Wie weit darf eine rückwirkende Überwachung bzw. eine Randdatenerhebung zurückreichen? Mit Urteil vom 22. Januar 2013 hat das Bundesgericht die Anordnung einer solchen bezüglich eines Internetanschlusses für einen Zeitraum, welcher mehr als 12 Monate in der Vergangenheit liegt, genehmigt. Andreas Heiniger hält das Urteil für verfehlt und legt dar, warum die Erwägungen des Gerichts nicht überzeugen.

Prof. Dr. Franz Böni und Alex Wassmer betrachten die sich abzeichnende Ablehnung der Strukturreform im Kartellrecht aus rechtlicher Sicht: Wie ist die Reform in das Schweizer System einzuordnen? Besteht das Recht auf ein unabhängiges Gericht i.S. von Art. 6 EMRK in jedem Stadium des Verfahrens? Ist die WEKO ein unabhängiges Gericht oder wird ein Bundeswettbewerbsgericht benötigt?

Am 1. Mai 2013 tritt die Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) vom 28. September 2012 hinsichtlich der Protokollierungsvorschriften in Kraft. Philipp Weber zeigt die Änderungen in der ZPO – die Möglichkeiten der technischen Aufzeichnungen werden gestärkt – im Kontext der bisherigen Regelungen und ihrer Entstehung auf.

Samuel Thétaz befasst sich mit dem Rechtsbegriff der Unabhängigkeit der Revisionsstelle und den damit verbundenen rechtlichen Anforderungen. Anhand zweier Fälle aus der Praxis zeigt er die Folgen mangelnder Unabhängigkeit des Revisors auf und beschreibt, wie diese behoben werden können.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser Sandrine Lachat
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Alexandra Veuthey, Current and Future Regulation of Gambling in Switzerland and in the European Union: How Much Room for Advertising?
 
Urteilsbesprechungen
Andreas Heiniger, Das Bundesgericht geht in der Fernmeldeüberwachung weiter, als es das Gesetz erlaubt
 
Beiträge
Franz Böni / Alex Wassmer, Rechtliche Beurteilung der sich abzeichnenden Ablehnung der Strukturreform im Kartellrecht
Philipp Weber, Änderung der Protokollierungsvorschriften in der ZPO
Samuel Thétaz, L'indépendance de l'organe de révision et ses interactions avec le droit pénal
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Keine Anonymität für Richter
Jurius, Vergewaltigungsopfer missbraucht – Gefängnisstrafe für Arzt
Jurius, La justice vaudoise devra acquitter un policier
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Asyl: Wegweisung von Kurden in den Südosten der Türkei unzumutbar
 
Medienmitteilungen
Jurius, Bundesrat ruft Ventilklausel für EU-17 und EU-8-Staaten an
Jurius, Berufliche Vorsorge: Transparenz bei Vermögensverwaltungskosten
Jurius, Mehrwertsteuer-Reform droht erneut zu scheitern

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

Statistik:
  • E-Mail-Empfänger: 23'506
  • Personen mit Passwort: 18'978
  • Zugang ohne Passwort: alle Universitäten
  • Campuslizenzen (Info): alle Schweizer Universitäten
Infos:

Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch.
 Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.

 

Jusletter Archiv

Zugang zu allen Artikeln in Jusletter. Suche

Spezial-Beiträge und -Ausgaben.


Anzeige

St. Galler Bankrechtstag
07. Juni 2013, Zürich

logo unisg
Themen:
  • E-Banking, Outsourcing, Social Media, Datenschutz, Bankkundengeheimnis – AGB-Dauerbrenner
  • Bearbeitungs- und Mahngebühren, Verzugszinsen und andere Kosten in AGB
  • Pflichten des Bankkunden – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen
  • Automatischer Informationsaustausch
  • Bankbürgschaft und Bankgarantie
  • Escrow-Transaktionen
  • Ständige Bewilligungsvoraussetzungen einer Bank, insb. Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung
  • "Offshore-Banking" -was eine Schweizer Bank bei Geschäftsbeziehungen mit Personen im Ausland beachten muss

Adressaten: Alle mit dem Bankrecht befassten Personen.

Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

Anzeige

Werbung

 

weblaw Aktuell
Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
Pfingstferien Jusletter
Warnung: Missbrauch von Weblaw E-Mailadressen
Die Weblaw AG sucht eine/n Praktikant/in Administration und Kundensupport (100%)
Justiz im Blickfeld: Neuerscheinung in der Reihe «Anthologia» von Editions Weblaw
footer weblaw Aktuell

 


Wissenschaftliche Beiträge

Alexandra Veuthey
Der Beitrag vergleicht die rechtliche Regelung des Glücksspiels in der Schweiz mit derjenigen der Europäischen Union (EU). Ein besonderes Augenmerk wird auf Fragestellungen rund um Werbung für zulässige Glücksspiele gelegt. Ein Vergleich der rechtlichen Regelung lohnt sich dabei aus mehreren Gründen: Erstens haben beide (Staats-)Gebiete eine besondere Beziehung zum Glücksspiel. Zweitens weisen die EU und die Schweiz verschiedene Probleme in Bezug auf ihre organisatorische Struktur auf. Drittens ist ihre Beziehung von einer gegenseitigen Abhängigkeit gekennzeichnet. Zudem wird die EU oft vom Schweizer System inspiriert. Schliesslich befindet sich die rechtliche Regelung des Glücksspiels sowohl in der Schweiz als auch in der EU in Revision. (bk)
Rechtsgebiete: Rechtsvergleichung; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
englisch, ca. 22732 Wörter

Urteilsbesprechungen

Andreas Heiniger
Das Bundesgericht genehmigte im BGE 1B_481/2012 vom 22. Januar 2013 eine rückwirkende Überwachung bzw. eine Randdatenerhebung, welche mehr als 12 Monate zurück reicht. Die Frist von 6 Monaten gemäss Art. 273 Abs. 3 StPO erklärte es in casu als nicht relevant und stützte seinen Entscheid allein auf Art. 14 Abs. 4 BÜPF, welcher bei über das Internet begangenen Straftaten ausschliesslich zur Anwendung komme. Sollte diese Rechtsprechung Bestand haben, würden in Zukunft bei solchen Straftaten gestützt auf Art. 14 Abs. 4 BÜPF Randdatenerhebungen nahezu beliebig weit zurück ermöglicht, obwohl diese Bestimmung gar nicht die Überwachungen regelt.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Fernmeldewesen. Fernmeldenetze; Verwaltungsrecht
deutsch, ca. 3240 Wörter

Beiträge

Prof. Dr. Franz Böni / Alex Wassmer
Die Strukturreform der Kartellrechtsordnung in der Schweiz ist mit der Hoffnung angetreten, sie könne sich als ideales Modell für weitere Staaten erweisen, doch es zeichnet sich bereits ihr politisches «Begräbnis» ab. Fraglich bleibt nunmehr, ob sich bei rechtlicher Betrachtung der ursprünglich angestrebten Lösung ein anderes Bild ergibt oder ob eine personelle Trennung des Sekretariats der WEKO einerseits und der WEKO andererseits ausreicht, um ein sinnvolles und professionelles Ergebnis zu erzielen.
Rechtsgebiete: Kartellrecht; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Europarecht und Internationales Recht; Menschenrechte
deutsch, ca. 3178 Wörter

Philipp Weber
Mit der Änderung der Protokollierungsvorschriften für Zeugeneinvernahmen in der Zivilprozessordnung, welche auf den 1. Mai 2013 zusammen mit einer parallelen Änderung in der Strafprozessordnung in Kraft treten wird, werden die Möglichkeiten der technischen Aufzeichnung gestärkt, indem bei entsprechender Aufzeichnung und deren Aufbewahrung auf das Lesen und die Unterzeichnung des Protokolls durch die einvernommene Person verzichtet werden kann. Damit werden die bisherigen Regelungen flexibler ausgestaltet, was eine effizientere Einvernahme und Protokollierung ermöglicht. Der Autor stellt die neue Regelung im Kontext der bisherigen Regelung und ihrer Entstehung vor und nimmt zu einigen Einzelfragen Stellung.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 3773 Wörter

Samuel Thétaz
Der Beitrag befasst sich mit dem Rechtsbegriff der Unabhängigkeit der Revisionsstelle und den diesbezüglichen gesetzlichen und reglementarischen Anforderungen. Als Beispiel mangelnder Unabhängigkeit des Revisors dienen dafür zwei konkrete Fälle aus der Praxis, mit welchen sich auch die kantonalen Gerichte befasst haben. Schliesslich wird aufgezeigt, wie Mängel bezüglich der Unabhängigkeit des Revisors behoben werden könnten. (bk)
Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
französisch, ca. 8073 Wörter

 


Anzeige

Justiz im Blickfeld Buch

 

Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
12. Schweizer Stiftungssymposium; 06.06.2013; Basel
St.Galler Erbrechtstag; 19.06.2013; Zürich
Zertifikatslehrgang Steuern natürliche Personen; 21.06.2013 - 01.10.2013; Zürich
44 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
footer agenda

 

push-service entscheide
In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Christoph Häfeli, Der Bezirksrat ist auch ein Gericht
(Kommentar von Urteil 5C_1/2012 vom 18.01.13)
Daniel Zimmerli, BGE "Publigroupe"
(Kommentar von BGE 2C_484/2010 vom 29.06.12)
Markus Vischer / Scarlett Schwarzenberger, Freizeichnungsklauseln in Grundstückkaufverträgen - Ungültigkeit aufgrund arglistigen Verschweigens
(Kommentar von Urteil 4A_622/2012 vom 18.01.13)
Thomas Pietruszak, Fristlose Entlassung
(Kommentar von Urteil 4A_559/2012 vom 18.03.13)
Thomas Pietruszak, Unfallversicherung - Taggeld - versicherter Verdienst bei Mehrfachbeschäftigung (Kommentar von BGE 8C_297/2012 vom 04.03.13)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
Abonnenten des Push-Service Entscheide erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht zur Online-Zeitschrift Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar zugestellt.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
footer

 


Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Die Öffentlichkeit hat einen verfassungsmässigen Anspruch darauf zu erfahren, welche Richter ein bestimmtes Urteil gefällt haben. Laut Bundesgericht müssen einem Journalisten die Urheber eines Entscheides der früheren Asylrekurskommission bekannt gegeben werden. (BGE 1C_390/2012)
Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 301 Wörter

Jurius
BGer – Ein Waadtländer Arzt muss definitiv ins Gefängnis, nachdem er zwei Patientinnen über Jahre sexuell missbraucht hat, die bei ihm wegen früher erlittener Vergewaltigungen in Behandlung waren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 6B_97/2013)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit
deutsch, ca. 222 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht gibt einem Polizisten Recht, der Notwehr geltend machte. Bei einer Fahrzeugkontrolle, die eskalierte, benutzte er seine Waffe und wurde wegen schwerer Köperverletzung verurteilt. Das Kantonsgericht Waadt muss den Mann nun freisprechen. (Urteile 6B_549/2012 und 6B_550/2012) (sk)
Rechtsgebiete: Allgemeine Begriffe des Strafrechts
französisch, ca. 287 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Laut Bundesverwaltungsgericht ist eine Wegweisung von abgewiesenen Asylbewerbern in die türkischen Provinzen Hakkari und Sirnak nicht mehr zumutbar. Gemäss Bundesverwaltungsgericht hat sich die Sicherheitslage im Grenzgebiet zum Nordirak deutlich verschlechtert. (Urteil E-2560/2011)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 157 Wörter

Medienmitteilungen

Jurius
Erwerbstätige aus den EU-Staaten haben in den nächsten 12 Monaten nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am 24. April 2013 beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel in Anspruch zu nehmen. Die Kontingentierung betrifft die Aufenthaltsbewilligungen B für Staatsangehörige der EU-17 – sofern Ende Mai 2013 die Voraussetzungen dafür gegeben sind – sowie der EU-8.
Rechtsgebiete: Bilaterale Abkommen CH-EU; Arbeitsrecht
deutsch, ca. 510 Wörter

Jurius
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat die Anforderungen an die Kostentransparenz insbesondere von Kollektivanlagen deutlich erhöht. Sie legt fest, wie diese Kosten in den Jahresrechnungen der Pensionskassen ausgewiesen werden müssen. Die Massnahmen können von den Pensionskassen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden. In die Pflicht genommen werden hingegen die Produkteanbieter, indem ihre Produkte künftig als intransparent qualifiziert werden, falls sie die geforderten Kosteninformationen nicht liefern.
Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge; Aktienrecht
deutsch, ca. 681 Wörter

Jurius
Das Mehrwertsteuer-System in der Schweiz wird wohl nicht grundlegend geändert. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) stellt sich gegen ein Modell mit zwei statt drei Mehrwertsteuersätzen.
Rechtsgebiete: Indirekte Steuern; Steuerrecht; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 486 Wörter

 


Anzeige

Lawjobs

 

lawjobs
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Neu: Ihre Lawjobs-Anzeige wird automatisch auch in Twitter publiziert
http://twitter.com/Lawjobs_Weblaw
Neue Jobs
Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte; Bär & Karrer AG; Zürich
Jurist / Juristin; Notenstein Privatbank AG; St. Gallen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (80-100%); Schneider Rechtsanwälte AG; Zürich
Trade Compliance Manager; APC International GmbH and Taylor Root; Switzerland
Senior Legal Counsel Products & Services; Julius Bär Gruppe AG; Zürich
Jurist/in; Kanton Wallis; Sitten
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; Gremper & Perren AG; Basel
Legal Counsel (m/f) 60-100%; Schindler Management Ltd.; Hergiswil
Legal & Compliance Officer (m/w) 100 %; Entris Banking AG; Gümligen
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie Renfer. Lawjobs bietet Ihnen eine exzellente Plattform: Ihre Anzeige erscheint während 4 Wochen in lawjobs.ch, monster.ch, jobpilot.ch, in der richterzeitung.ch sowie auf twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online Fachzeitschrift Jusletter an über 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Weblaw.ch verzeichnet monatlich über 75'000 Besucher.
Wiederholungen
Substitutin / Substituten; Poledna Boss Kurer AG; Zürich
Jurist / Juristin; Eidgenössisches Starkstrom-inspektorat ESTI; Fehraltorf
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin 70 - 80%; Integration Handicap; Bern
Juristin / Jurist (60 %); Stadt Zürich; Zürich
Juristische Mitarbeiterin / Juristischer Mitarbeiter; Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; Kreuzlingen
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Paarberatung Zürich; Zürich
Leiter/in Verarbeitung Kundendaten; Thurgauer Kantonalbank; Weinfelden
Stellvertretende/r Teamleiter/in (Jurist, 100 %); Orion Rechtsschutz-Versicherung AG; Basel
Legal Advisor; Lonza Ltd.; Basel
Fund Team Member (Paralegal or Junior Legal); Randstad (Schweiz) AG; Switzerland
Senior Legal Counsel / TeamleiterIn; Swisscard AECS AG; Horgen
Assistentin oder Assistent; Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht; Granges-Paccot
Senior Corporate Commercial Rechtsanwalt (m/w); ALTENBURGER LTD legal + tax; Küsnacht-Zürich
JURIST/IN; Galenica AG; Bern
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Bär & Karrer; Zug
Juristin/Juristen 80%-100%; SWISSPERFORM; Zürich
Juristin oder Jurist (100 %); Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion; Zürich
Jurist/in / Compliance Officer; Killer Köchli & Partner - Financial Services Recruitment; Zürich
Juristische/r Mitarbeiter/In; Realisator AG; Dietikon
Greffier-greffière à 100 %; Kantonsgericht Wallis; Sierre
Leiter Legal & Compliance (m/w); VP Bank (Schweiz) AG; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Kloter Rechtsanwälte; Zollikon
Geschäftsführer / Geschäftsführerin; IOT Institut für Opferschutz und Täterbehandlung; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; MSG Rechtsanwälte & Notare AG; Zug
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie Renfer. Lawjobs bietet Ihnen eine exzellente Plattform: Ihre Anzeige erscheint während 4 Wochen in lawjobs.ch, monster.ch, jobpilot.ch, in der richterzeitung.ch sowie auf twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online Fachzeitschrift Jusletter an über 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Weblaw.ch verzeichnet monatlich über 75'000 Besucher.
 

 


Vorschau

Jusletter 6. Mai 2013

Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht
Alfred Koller, Schadenersatzpflicht als Fremdwährungsschuld?
Michele Albertini, La protection des données et Schengen – Une vision de l’expérience suisse
Thomas Hoeren, Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Daniela Byland, Rezension: Tagungsband zum 2. Schweizerischen Notarenkongress

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

Mediadaten und Werbung in Jusletter

 

 
  logo editions
footer jusletter