Jusletter 29. April 2013
Liebe Leserinnen und Leser
Der Vergleich des Schweizer Regulierungssystems mit den Regeln der Europäischen Union (EU) ist in mehr als nur einer Hinsicht interessant. Alexandra Veuthey behandelt hier Fragen rund um das Glücksspiel. Sie vergleicht die aktuellen und zukünftigen Regelungen der Schweiz und der EU und legt ein besonderes Augenmerk auf den Bereich der Werbung für Glücksspiele.
Wie weit darf eine rückwirkende Überwachung bzw. eine Randdatenerhebung zurückreichen? Mit Urteil vom 22. Januar 2013 hat das Bundesgericht die Anordnung einer solchen bezüglich eines Internetanschlusses für einen Zeitraum, welcher mehr als 12 Monate in der Vergangenheit liegt, genehmigt. Andreas Heiniger hält das Urteil für verfehlt und legt dar, warum die Erwägungen des Gerichts nicht überzeugen.
Prof. Dr. Franz Böni und Alex Wassmer betrachten die sich abzeichnende Ablehnung der Strukturreform im Kartellrecht aus rechtlicher Sicht: Wie ist die Reform in das Schweizer System einzuordnen? Besteht das Recht auf ein unabhängiges Gericht i.S. von Art. 6 EMRK in jedem Stadium des Verfahrens? Ist die WEKO ein unabhängiges Gericht oder wird ein Bundeswettbewerbsgericht benötigt?
Am 1. Mai 2013 tritt die Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) vom 28. September 2012 hinsichtlich der Protokollierungsvorschriften in Kraft. Philipp Weber zeigt die Änderungen in der ZPO – die Möglichkeiten der technischen Aufzeichnungen werden gestärkt – im Kontext der bisherigen Regelungen und ihrer Entstehung auf.
Samuel Thétaz befasst sich mit dem Rechtsbegriff der Unabhängigkeit der Revisionsstelle und den damit verbundenen rechtlichen Anforderungen. Anhand zweier Fälle aus der Praxis zeigt er die Folgen mangelnder Unabhängigkeit des Revisors auf und beschreibt, wie diese behoben werden können.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Alexandra Veuthey, Current and Future Regulation of Gambling in Switzerland and in the European Union: How Much Room for Advertising? |
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Urteilsbesprechungen |
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Andreas Heiniger, Das Bundesgericht geht in der Fernmeldeüberwachung weiter, als es das Gesetz erlaubt |
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Beiträge |
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Franz Böni / Alex Wassmer, Rechtliche Beurteilung der sich abzeichnenden Ablehnung der Strukturreform im Kartellrecht |
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Philipp Weber, Änderung der Protokollierungsvorschriften in der ZPO |
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Samuel Thétaz, L'indépendance de l'organe de révision et ses interactions avec le droit pénal |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Keine Anonymität für Richter |
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Jurius, Vergewaltigungsopfer missbraucht – Gefängnisstrafe für Arzt |
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Jurius, La justice vaudoise devra acquitter un policier |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Asyl: Wegweisung von Kurden in den Südosten der Türkei unzumutbar |
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Medienmitteilungen |
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Jurius, Bundesrat ruft Ventilklausel für EU-17 und EU-8-Staaten an |
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Jurius, Berufliche Vorsorge: Transparenz bei Vermögensverwaltungskosten |
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Jurius, Mehrwertsteuer-Reform droht erneut zu scheitern |
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St. Galler Bankrechtstag
07. Juni 2013, Zürich
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Themen: |
- E-Banking, Outsourcing, Social Media, Datenschutz, Bankkundengeheimnis – AGB-Dauerbrenner
- Bearbeitungs- und Mahngebühren, Verzugszinsen und andere Kosten in AGB
- Pflichten des Bankkunden – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen
- Automatischer Informationsaustausch
- Bankbürgschaft und Bankgarantie
- Escrow-Transaktionen
- Ständige Bewilligungsvoraussetzungen einer Bank, insb. Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung
- "Offshore-Banking" -was eine Schweizer Bank bei Geschäftsbeziehungen mit Personen im Ausland beachten muss
Adressaten: Alle mit dem Bankrecht befassten Personen.
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Wissenschaftliche Beiträge
Alexandra Veuthey
Der Beitrag vergleicht die rechtliche Regelung des Glücksspiels in der Schweiz mit derjenigen der Europäischen Union (EU). Ein besonderes Augenmerk wird auf Fragestellungen rund um Werbung für zulässige Glücksspiele gelegt. Ein Vergleich der rechtlichen Regelung lohnt sich dabei aus mehreren Gründen: Erstens haben beide (Staats-)Gebiete eine besondere Beziehung zum Glücksspiel. Zweitens weisen die EU und die Schweiz verschiedene Probleme in Bezug auf ihre organisatorische Struktur auf. Drittens ist ihre Beziehung von einer gegenseitigen Abhängigkeit gekennzeichnet. Zudem wird die EU oft vom Schweizer System inspiriert. Schliesslich befindet sich die rechtliche Regelung des Glücksspiels sowohl in der Schweiz als auch in der EU in Revision. (bk)
Rechtsgebiete: Rechtsvergleichung; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
englisch, ca. 22732 Wörter
Urteilsbesprechungen
Andreas Heiniger
Das Bundesgericht genehmigte im BGE 1B_481/2012 vom 22. Januar 2013 eine rückwirkende Überwachung bzw. eine Randdatenerhebung, welche mehr als 12 Monate zurück reicht. Die Frist von 6 Monaten gemäss Art. 273 Abs. 3 StPO erklärte es in casu als nicht relevant und stützte seinen Entscheid allein auf Art. 14 Abs. 4 BÜPF, welcher bei über das Internet begangenen Straftaten ausschliesslich zur Anwendung komme. Sollte diese Rechtsprechung Bestand haben, würden in Zukunft bei solchen Straftaten gestützt auf Art. 14 Abs. 4 BÜPF Randdatenerhebungen nahezu beliebig weit zurück ermöglicht, obwohl diese Bestimmung gar nicht die Überwachungen regelt.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Fernmeldewesen. Fernmeldenetze; Verwaltungsrecht
deutsch, ca. 3240 Wörter
Beiträge
Prof. Dr. Franz Böni / Alex Wassmer
Die Strukturreform der Kartellrechtsordnung in der Schweiz ist mit der Hoffnung angetreten, sie könne sich als ideales Modell für weitere Staaten erweisen, doch es zeichnet sich bereits ihr politisches «Begräbnis» ab. Fraglich bleibt nunmehr, ob sich bei rechtlicher Betrachtung der ursprünglich angestrebten Lösung ein anderes Bild ergibt oder ob eine personelle Trennung des Sekretariats der WEKO einerseits und der WEKO andererseits ausreicht, um ein sinnvolles und professionelles Ergebnis zu erzielen.
Rechtsgebiete: Kartellrecht; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Europarecht und Internationales Recht; Menschenrechte
deutsch, ca. 3178 Wörter
Philipp Weber
Mit der Änderung der Protokollierungsvorschriften für Zeugeneinvernahmen in der Zivilprozessordnung, welche auf den 1. Mai 2013 zusammen mit einer parallelen Änderung in der Strafprozessordnung in Kraft treten wird, werden die Möglichkeiten der technischen Aufzeichnung gestärkt, indem bei entsprechender Aufzeichnung und deren Aufbewahrung auf das Lesen und die Unterzeichnung des Protokolls durch die einvernommene Person verzichtet werden kann. Damit werden die bisherigen Regelungen flexibler ausgestaltet, was eine effizientere Einvernahme und Protokollierung ermöglicht. Der Autor stellt die neue Regelung im Kontext der bisherigen Regelung und ihrer Entstehung vor und nimmt zu einigen Einzelfragen Stellung.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 3773 Wörter
Samuel Thétaz
Der Beitrag befasst sich mit dem Rechtsbegriff der Unabhängigkeit der Revisionsstelle und den diesbezüglichen gesetzlichen und reglementarischen Anforderungen. Als Beispiel mangelnder Unabhängigkeit des Revisors dienen dafür zwei konkrete Fälle aus der Praxis, mit welchen sich auch die kantonalen Gerichte befasst haben. Schliesslich wird aufgezeigt, wie Mängel bezüglich der Unabhängigkeit des Revisors behoben werden könnten. (bk)
Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
französisch, ca. 8073 Wörter
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
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Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Die Öffentlichkeit hat einen verfassungsmässigen Anspruch darauf zu erfahren, welche Richter ein bestimmtes Urteil gefällt haben. Laut Bundesgericht müssen einem Journalisten die Urheber eines Entscheides der früheren Asylrekurskommission bekannt gegeben werden. (BGE 1C_390/2012)
Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 301 Wörter
Jurius
BGer – Ein Waadtländer Arzt muss definitiv ins Gefängnis, nachdem er zwei Patientinnen über Jahre sexuell missbraucht hat, die bei ihm wegen früher erlittener Vergewaltigungen in Behandlung waren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 6B_97/2013)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit
deutsch, ca. 222 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht gibt einem Polizisten Recht, der Notwehr geltend machte. Bei einer Fahrzeugkontrolle, die eskalierte, benutzte er seine Waffe und wurde wegen schwerer Köperverletzung verurteilt. Das Kantonsgericht Waadt muss den Mann nun freisprechen. (Urteile 6B_549/2012 und 6B_550/2012) (sk)
Rechtsgebiete: Allgemeine Begriffe des Strafrechts
französisch, ca. 287 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Laut Bundesverwaltungsgericht ist eine Wegweisung von abgewiesenen Asylbewerbern in die türkischen Provinzen Hakkari und Sirnak nicht mehr zumutbar. Gemäss Bundesverwaltungsgericht hat sich die Sicherheitslage im Grenzgebiet zum Nordirak deutlich verschlechtert. (Urteil E-2560/2011)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 157 Wörter
Medienmitteilungen
Jurius
Erwerbstätige aus den EU-Staaten haben in den nächsten 12 Monaten nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am 24. April 2013 beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel in Anspruch zu nehmen. Die Kontingentierung betrifft die Aufenthaltsbewilligungen B für Staatsangehörige der EU-17 – sofern Ende Mai 2013 die Voraussetzungen dafür gegeben sind – sowie der EU-8.
Rechtsgebiete: Bilaterale Abkommen CH-EU; Arbeitsrecht
deutsch, ca. 510 Wörter
Jurius
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat die Anforderungen an die Kostentransparenz insbesondere von Kollektivanlagen deutlich erhöht. Sie legt fest, wie diese Kosten in den Jahresrechnungen der Pensionskassen ausgewiesen werden müssen. Die Massnahmen können von den Pensionskassen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden. In die Pflicht genommen werden hingegen die Produkteanbieter, indem ihre Produkte künftig als intransparent qualifiziert werden, falls sie die geforderten Kosteninformationen nicht liefern.
Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge; Aktienrecht
deutsch, ca. 681 Wörter
Jurius
Das Mehrwertsteuer-System in der Schweiz wird wohl nicht grundlegend geändert. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) stellt sich gegen ein Modell mit zwei statt drei Mehrwertsteuersätzen.
Rechtsgebiete: Indirekte Steuern; Steuerrecht; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 486 Wörter
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