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Jusletter 18. März 2013
Schwerpunkt-Ausgabe: Migrationsrecht


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Liebe Leserinnen und Leser

«Migrationsrecht»: Seit einigen Jahren hat sich dieser neue Begriff eingebürgert. Migrationsrecht wird heute als Fach an den meisten Schweizer Universitäten unterrichtet. Doch was beinhaltet dieser Begriff? Das Migrationsrecht umfasst nicht nur mehrere traditionelle Rechtsgebiete im Bereich des Verwaltungs- und Verfassungsrechts, namentlich das Ausländerrecht, Asylrecht und Bürgerrecht, sondern berücksichtigt auch die engen Zusammenhänge zwischen diesen Teildisziplinen. Aufgrund der rasanten Entwicklungen im Bestand völkerrechtlicher Normierung grenzüberschreitender Bewegungen, wegen der dynamischen Entwicklung des EU-Rechts im Bereich Personenfreizügigkeit, Asyl, Grenzsicherung und rechtliche Behandlung von Drittstaatsangehörigen, und wegen der grossen Bedeutung menschenrechtlicher Garantien ist dieses Fach auch prädestiniert, Zusammenhänge zwischen den Ebenen des Landesrechts, des Europarechts und des Völkerrechts aufzuzeigen. Das Migrationsrecht umfasst einen grossen Bestand von Gesetzen, Verordnungen, Abkommen und Richtlinien, der – auch aufgrund der politischen Bedeutung der Themen Zuwanderung und Asyl – einem ständigen Wandel unterzogen ist. In den letzten Jahren haben zudem einzelne migrationsrechtsspezifische Themen entweder eine grössere Bedeutung erlangt, wie die Frage nach der Durchführbarkeit von Rückführungen, oder sind überhaupt erst Gegenstand rechtlicher Normierung geworden, wie etwa die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung.

Die vorliegende Schwerpunkt-Ausgabe zeigt diese grosse thematische Breite exemplarisch auf. Die Beiträge beschlagen das ganze Spektrum und diskutieren Fragen der globalen Ordnung bis hin zur kantonalen Verwaltungspraxis; neben rechtsphilosophischen Ansätzen finden sich Abhandlungen zu verfahrensrechtlichen Problemen. Olivia Le Fort befasst sich mit der Frage, wie der Begriff des Glaubhaftmachens als Beweismassstab im Asylverfahren genauer umschrieben werden könnte. Mit Menschenrechten von Personen ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz setzen sich die Abhandlungen von Fanny de Weck (das Rückschiebungsverbot aus medizinischen Gründen) und von Stephanie Motz und Seraina Nufer (Rechte von Kindern in Nothilfe) auseinander. Das Thema «Integration von Migrantinnen und Migranten» wird einerseits durch eine Untersuchung der Praxis der Kantone beim Einsatz von Integrationsvereinbarungen beleuchtet (Armin Stähli und Raphael Widmer), andererseits in einem weiteren Sinn durch eine Analyse der EU-Richtlinie betreffend die Rechte von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Samah Ousmane), ein Instrument, welches die Integration von Migrantinnen und Migranten über eine verbesserte Rechtsstellung erreichen möchte. Mit der Personenfreizügigkeit, deren Bedeutung für das europäische Projekt und dem Bezug zu Kant befasst sich aus rechtsphilosophischer Warte der Beitrag von Johan Rochel. Schliesslich verweist der Aufsatz von Charlotte Sieber-Gasser auf die wenig beachtete Beziehung zum Wirtschaftsvölkerrecht, skizziert die globale Dimension des Themas freier Personenverkehr und fragt nach den Möglichkeiten einer weltweiten schrittweisen Öffnung der Arbeitsmärkte für Migranten und Migrantinnen.

Aus aktuellem Anlass kommentiert zudem Prof. Dr. Astrid Epiney ausführlich den BGE 2C_828/2011 vom 12. Oktober 2012, in welchem sich das Gericht im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der angenommenen Ausschaffungsinitiative (Art. 121 Abs. 3–6 BV) grundsätzlich mit dem Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht im Falle eines Konfliktes zwischen Verfassungsrecht und EMRK äussert.

Meinem Assistenten, lic. iur. Stefan Schlegel, danke ich ganz herzlich. Sein Sachverstand und sein grosser Einsatz hat das Entstehen dieser Schwerpunkt-Ausgabe erst möglich gemacht.

Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen spannende Lektüre!

 

Alberto Achermann
Dr. Alberto Achermann
Assistenzprofessor für Migrationsrecht
Co-Direktor des Zentrums für Migrationsrecht
der Universitäten Bern Freiburg und Neuenburg
Redaktor Jusletter

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Beiträge zum Migrationsrecht
Olivia Le Fort, Des guidelines pour mieux circonscrire la notion de vraisemblance en matière d'asile
Fanny de Weck, Das Rückschiebungsverbot aus medizinischen Gründen nach Art. 3 EMRK
Stephanie Motz / Seraina Nufer, Die Rechte von Kindern in Nothilfe
Armin Stähli / Raphael Widmer, Die kantonale Umsetzung der Integrationsvereinbarung
Samah Ousmane, Le statut des résidents de longue durée
Johan Rochel, Une lecture kantienne de la libre circulation des personnes
Charlotte Sieber-Gasser, Variationen der regionalen Personenfreizügigkeit
Astrid Epiney, Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht aus der Sicht des Bundesgerichts
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Krankenversicherung: Alzheimer-Patientin bleibt erfolglos
Jurius, IV muss Kommunikationsgerät für behindertes Kind bezahlen
Jurius, Banken müssen Studenten nicht vor sich selber schützen
Jurius, Waadtländer SP-Initiative für ungültig erklärt
Jurius, Avertissement confirmé à l'encontre d'un chirurgien fribourgeois
Jurius, Strassenverkehr: Militärpolizei darf gegen Zivillenker einschreiten
Jurius, Beschwerde von Wilderer gegen Schadenersatzleistung abgelehnt
Jurius, Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung trotz Drogenhandel
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Schmuggel von Pyros begründet Ausreiseverbot
 
Medienmitteilungen
Jurius, Verdeckte Ermittlung und Fahndung klar geregelt
Jurius, Der Bundesrat setzt das Psychologieberufegesetz in Kraft
Jurius, Das revidierte Tierseuchengesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft
Jurius, Ordnungsbussenverfahren soll ausgeweitet werden
Jurius, Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem Völkerrecht verbessern
 
Aus der Frühjahrssession 2013
Jurius, Wochenrückblick Frühjahrssession 2013: 11. bis 14. März 2013
Jurius, Ständerat spricht sich gegen Staatsleitungsreform aus
Jurius, Polizei soll auf Ausweis-Daten zugreifen können
Jurius, Keine Einigung zu Schwyzer Kantonsverfassung
Jurius, Strafrecht: Ständerat stimmt längeren Verjährungsfristen zu
Jurius, Raumplanung: Lex Koller wird nicht aufgehoben
Jurius, Nationalrat will Zugang zum Schweizer Pass erschweren
Jurius, Invalidenversicherung: Ständerat will Sparschraube nicht lockern
Jurius, Markenschutz: Räte nähern sich in der Swissness-Frage an

 


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Kommunikation der Gerichte
18. Juni 2013, Kongresshaus Zürich

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 Themen
  • Einleitung: Die verkannte Staatsgewalt? Zur Kommunikation durch und über Gerichte
  • Die Öffentlichkeitskommunikation der Gerichte im Spannungsverhältnis der Staatsgewalten
  • Möglichkeiten und Grenzen einer Gerichtskommunikation über konkrete Verfahren
  • Kommunikation durch das Bundesgericht
  • Gerichtskommunikation und die Medien
  • Entwicklungen der Gerichtskommunikation in Deutschland – Rechts- und kommunikationswissenschaftliche Perspektiven
  • Workshops: Kommunikation in Strafverfahren • Kommunikation in öffentlichkeitswirksamen Verwaltungsprozessen • Kommunikation in zivil- und wirtschaftsrechtlichen Verfahren
  • Panel mit Referierenden: Wo besteht eine gute Gerichtskommunikation? / Diskussion mit dem Publikum
Programm: www.irp.unisg.ch  

 

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Sutter: Neue Publikation in der Reihe «Magister»
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Beiträge zum Migrationsrecht

Olivia Le Fort
Der Beitrag setzt sich mit dem Begriff des Glaubhaftmachens im Asylwesen auseinander, dessen Anwendung oft zu Schwierigkeiten und Kritik gegenüber der Praxis des Bundesamtes für Migration führt. Der Beitrag plädiert daher für die Ausarbeitung von Richtlinien. Basierend auf dem Vorbild der kanadischen Behörden wird gezeigt, wie diese Leitlinien die Prüfung des Vorhandenseins der Flüchtlingseigenschaft erleichtern würden. (bk)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
französisch, ca. 6169 Wörter

Fanny de Weck
Die Autorin gibt einen kritischen Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Rückschiebungsverbot aus medizinischen Gründen. In einem Grundsatzurteil von 1997 hat der Strassburger Gerichtshof festgestellt, die Abschiebung einer schwerkranken Person könne das Rückschiebungsverbot aus Artikel 3 EMRK verletzen. Seither setzt Strassburg aber so strenge Voraussetzungen für die Anwendung dieses Verbots, dass das Grundsatzurteil von eher theoretischer Bedeutung bleibt. Wie der Gerichtshof seine Strenge begründet, wirft Fragen auf.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; EMRK
deutsch, ca. 6774 Wörter

Stephanie Motz / Seraina Nufer
Bei der Auslegung des Rechts auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV) sind die einschlägigen menschen- und kinderrechtlichen Vorgaben zu beachten. Die Autorinnen analysieren die Rechte des Kindes auf Identität und Staatsangehörigkeit, kindesgerechte Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Schulbildung und zeigen Handlungsbedarf bei der Umsetzung dieser Rechte in Bezug auf Kinder in Nothilfe auf.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Menschenrechte
deutsch, ca. 13363 Wörter

Armin Stähli / Raphael Widmer
Seit Januar 2008 besteht für Kantone die Möglichkeit, mit Migrantinnen und Migranten Integrationsvereinbarungen (IntV) abzuschliessen. Im Jahr 2012 haben zwölf Deutschschweizer Kantone von diesem Instrument Gebrauch gemacht, darunter auch der Kanton St.Gallen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen kantonalen Umsetzungsmodelle der IntV und stellt die Praxis des Kantons St.Gallen im Detail vor.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 10177 Wörter

Samah Ousmane
Die Richtlinie 2003/109/EG beabsichtigt die erleichterte Integration langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger durch eine gerechte Behandlung, mit Rechten und Pflichten vergleichbar denen von EU-Bürgern. Im Wesentlichen geht es darum, ihnen eine ähnliche und nicht eine gleiche Rechtsstellung zu gewährleisten. Der Beitrag analysiert die wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie 2003/109/EG, unter Berücksichtigung der letzten Änderungen und der jüngsten Rechtsprechung des EuGH. Er enthält auch einen Exkurs über die Auswirkungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf die Auslegung der Richtlinie. (bk)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Europarecht
französisch, ca. 13113 Wörter

Johan Rochel
Die Personenfreizügigkeit bildet das Herzstück des europäischen Projekts. Sowohl politisch als auch rechtlich stellt sie ein einzigartiges Regime dar, dessen Ausmass anerkannt werden sollte. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Beitrag, über diese Freizügigkeit aus Kants Sicht «Zum ewigen Frieden» zu berichten. Aus einer heuristischen Perspektive soll der Dialog zwischen dem europäischem Recht und der politischen Philosophie helfen, auf die – durch die Entwicklung der Freizügigkeit und durch die Bedeutung des europäischen Rechts – entstandenen tiefgreifenden Veränderungen hinzuweisen. Abschliessend werden die Ergebnisse der Analyse auf das System der Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU angewendet. (bk)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Europarecht; Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
französisch, ca. 16100 Wörter

Charlotte Sieber-Gasser
Während die Schweiz, Europa und die USA an ihren präferierten Bestimmungen zur Personenfreizügigkeit festhalten, entstehen im globalen Süden neue Formen der regulierten Arbeitsmarktöffnung. Der Beitrag illustriert das weite Spektrum der juristischen Möglichkeiten für eine schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes, so wie sie heute zwischen Entwicklungsländern entsteht: Die Schweiz könnte sich der Bewegung hin zu einer eingeschränkten, bedürfnisorientierten regionalen bis globalen Personenfreizügigkeit durchaus anschliessen, parallel zur migrationspolitisch wichtigen Förderung der wirtschaftlichen Integration in südlichen Regionen.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Allgemeines Wirtschaftsvölkerrecht
deutsch, ca. 5008 Wörter

Prof. Dr. Astrid Epiney
Im Urteil des Bundesgerichts vom 12. Oktober 2012 ging es um den Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines Drittausländers im Gefolge einer strafrechtlichen Verurteilung, wobei das Bundesgericht zum Schluss kam, dass ein solcher insbesondere gegen Art. 8 EMRK verstosse. Hieran änderten auch Art. 121 Abs. 3–6 BV (Ausschaffungsinitiative) nichts, da dieser im Gesamtkontext der Verfassung auszulegen und nicht unmittelbar anwendbar sei. Auch gehe die EMRK als Völkerrecht – das nach Art. 190 BV anzuwenden sei – grundsätzlich nationalem Recht vor. Der Beitrag analysiert insbesondere diese grundsätzlichen Aussagen des Bundesgerichts und fragt nach ihren Implikationen.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 8075 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Die Krankenkasse einer Alzheimer-Patientin muss nicht unbeschränkt für die Kosten der Hauspflege der Patientin aufkommen. Laut Bundesgericht sind die Vorteile für die Frau zu gering, um von der Kasse mehr als doppelt so viel zu fordern wie bei einem Aufenthalt im Pflegeheim. (BGE 9C_685/2012)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 305 Wörter

Jurius
BGer – Ein schwerbehindertes Mädchen hat laut Bundesgericht Anspruch darauf, dass ihm die IV ein elektronisches Kommunikationsgerät bezahlt. Gemäss Gericht ist der Apparat, der auf Tastendruck Wörter und Sätze wiedergibt, für das Kind die einzige Sprachmöglichkeit. (BGE 8C_813/2012)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 191 Wörter

Jurius
BGer – Die Regeln zum Schutz vor Kleinkrediten gelten laut Bundesgericht nicht für Ausbildungsdarlehen. Ein Berner Student kann seiner Bank die Rückzahlung des geborgten Geldes deshalb nicht mit dem Argument verweigern, dass sie seine Kreditfähigkeit ungeprüft gelassen hat. (BGE 4A_575/2012)
Rechtsgebiete: Beziehung Bank - Kunde
deutsch, ca. 250 Wörter

Jurius
BGer – Eine kantonale Volksinitiative der Waadtländer SP gelangt nicht zur Abstimmung. Sie wurde vom Bundesgericht in letzter Instanz für ungültig erklärt. Das Bundesgericht folgte damit einer Beschwerde der FDP. (Urteil 1C_302/2012 und 1C_303/2012)
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
deutsch, ca. 215 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht bestätigte die Abmahnung eines Chirurgen durch die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg. Der Arzt und Verantwortliche eines Physiotherapie-Zentrums missachtete den Grundsatz des freien Patientenwillens. (Urteil 2C_1083/2012) (sk)
Rechtsgebiete: Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte
französisch, ca. 152 Wörter

Jurius
BGer – Die Militärpolizei darf gegen zivile Lenker einschreiten, wenn von ihnen eine Gefahr für den Verkehr ausgeht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Schnellfahrers abgewiesen, der bei einer Radarkontrolle, die die Militärpolizei bei Armeeangehörigen durchführte, erwischt wurde. (Urteil 6B_243/2012)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 173 Wörter

Jurius
BGer – Ein jurassischer Wilderer muss dem Kanton über 100'000 Franken Schadenersatz bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Wildhüters abgewiesen, der zusammen mit Komplizen mehr als 100 Tiere illegal erlegt hat. (Urteil 2C_404/2012)
Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft; Schaden. Schadenersatz
deutsch, ca. 93 Wörter

Jurius
BGer – Ein Afghane mit Schweizer Ehefrau und Kind muss trotz einer Verurteilung wegen Drogendelikten die Schweiz nicht verlassen. Das Bundesgericht hat den Zürcher Behörden widersprochen und entschieden, dass seine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern ist. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_240/2012)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Betäubungsmittelstrafrecht
deutsch, ca. 280 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Einem Fan des FC Basel ist der Besuch eines Champions League-Spiels in München zu Recht verwehrt worden. Laut Bundesverwaltungsgericht genügt es für ein mehrtägiges Ausreiseverbot, dass die Person in der Vergangenheit versucht hat, Pyros ins Stadion zu schmuggeln.
(Urteil C-8376/2010)
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 341 Wörter

 


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Les Ateliers de la Concurrence - Wettbewerb und Uhrenmarkt: Wettlauf mit der Zeit?; 18.04.2013; Neuchâtel
St.Galler Gesellschaftsrechtstag; 08.05.2013; Zürich
Kunst & Recht/Art & Law 2013; 14.06.2013; Basel
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push-service entscheide
In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Lukas Bühlmann, Blog-Hoster sind mitverantwortlich für persönlichkeitsverletzende Blogbeiträge
(Kommentar von Urteil 5A_792/2011 vom 14.01.13)
Andreas von Büren, Gefährdung der Rechtssicherheit bei Entsiegelungsentscheiden
(Kommentar von BGE 1B_397/2012 vom 10.10.12)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
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ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Neue Leitung des Direktionsbereichs Asyl im Bundesamt für Migration
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Medienmitteilungen

Jurius
Die verdeckte Ermittlung wird künftig enger definiert und für die weniger einschneidende verdeckte Fahndung wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Strafprozessordnung (StPO) auf den 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt treten zudem Vorschriften für eine vereinfachte Protokollierung sowie eine Präzisierung des Anwaltsgeheimnisses in Kraft.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Zivilprozessrecht; Bundesstrafprozess
deutsch, ca. 401 Wörter

Jurius
Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Psychologieberufe per 1. April 2013 in Kraft. Mit dem neuen Gesetz werden geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt und die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten geregelt.
Rechtsgebiete: Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik
deutsch, ca. 347 Wörter

Jurius
Das Volk nahm am 25. November 2012 die Revision des Tierseuchengesetzes an, der Bundesrat setzt sie nun in Kraft. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2013.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 195 Wörter

Jurius
Künftig sollen nicht nur einfache Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, sondern auch ähnliche Verstösse gegen andere Gesetze mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Der Bundesrat hat am 15. März 2013 eine entsprechende Revision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) in die Vernehmlassung geschickt.
Rechtsgebiete: Strafrecht; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 367 Wörter

Jurius
Künftig soll noch vor der Unterschriftensammlung überprüft werden, ob eine Volksinitiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Zudem soll das Parlament neu auch Volksinitiativen ungültig erklären können, die den Kerngehalt der Grundrechte verletzen. Der Bundesrat hat am 15. März 2013 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Juni 2013.
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Völkerrecht
deutsch, ca. 536 Wörter

Aus der Frühjahrssession 2013

Jurius
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 11. bis 14. März 2013 wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 3317 Wörter

Jurius
Die grosse Regierungsreform ist endgültig vom Tisch. Nachdem die Vorlage im Parlament während über einem Jahrzehnt immer und immer wieder diskutiert wurde, lehnte der Ständerat das Reformprojekt am 14. März 2013 endgültig ab.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 364 Wörter

Jurius
Die Polizei soll einen erweiterten Zugriff auf die Ausweisdatenbank ISA erhalten und zu Fahndungszwecken Fotos einsehen können. Der Ständerat hat am 14. März 2013 eine Motion aus dem Nationalrat mit 21 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Rechtsgebiete: Datenschutz; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 363 Wörter

Jurius
Die Diskussion um die Schwyzer Kantonsverfassung geht weiter. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die Verfassung ohne Ausnahme gewährleisten, obwohl das Wahlrecht im Kanton Schwyz Bundesrecht widerspricht.
Rechtsgebiete: Bund und Kantone
deutsch, ca. 450 Wörter

Jurius
Der Ständerat will die Verfolgungsverjährung bei schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre verlängern. Dadurch sollen vor allem Wirtschaftsdelikte wirksamer bekämpft werden können. Die kleine Kammer hat einen Vorschlag des Bundesrats am 14. März 2013 ohne Gegenstimme angenommen.
Rechtsgebiete: Strafrecht; Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
deutsch, ca. 221 Wörter

Jurius
Personen aus dem Ausland können weiterhin nicht unbeschränkt in der Schweiz Grundstücke kaufen. Nach dem Nationalrat und dem Bundesrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, die Lex Koller nicht aufzuheben.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 208 Wörter

Jurius
In Zukunft soll es schwieriger sein, den Schweizer Pass zu erhalten. Der Nationalrat hat am 13. März 2013 beschlossen, die Hürden für die Einbürgerung anzuheben. Ohne Niederlassungsbewilligung und gute Sprachkenntnisse soll niemand mehr eingebürgert werden.
Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 637 Wörter

Jurius
Der Ständerat beharrt bei der IV-Revision auf Sparmassnahmen. Eine volle IV-Rente soll künftig nur noch erhalten, wer zu mindestens 80 Prozent invalid ist. Heute wird eine volle Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 581 Wörter

Jurius
Bei der Swissness-Vorlage zum Schutz der Marke «Schweiz» nähern sich National- und Ständerat einer Einigung an: Für die Lebensmittel stehen die Regeln nun fest, durchgesetzt hat sich die strengere Variante. Noch nicht einig sind sich die Räte bei den industriellen Produkten.
Rechtsgebiete: Markenrecht; Immaterialgüterrecht
deutsch, ca. 628 Wörter

 


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Vorschau

Jusletter 25. März 2013

Paul-Henri Steinauer, Le sort de la plus-value prise par un immeuble en copropriété d’époux qui n’ont pas financé l’acquisition dans une mesure égale
Marc Vogelsang, BGE 2C_708/2011 vom 5. Oktober 2012: Inkonsistenzen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Betriebsstätten und Steuerruling
Michael Tschudin, Diskriminierung als kartellrechtlicher Aufgreiftatbestand
Martin Kaiser, Sportunfallprävention aus rechtlicher Sicht

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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