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Jusletter 4. März 2013

Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 14. Januar 2013 festgehalten, dass Host Provider – Betreiber von Blogs, sozialen Netzwerken, Diskussionsforen etc. – für persönlichkeitsverletzende Inhalte, die durch einen Kunden (Blogger) geäussert werden, haftbar gemacht werden können. Dieser Entscheid bringt Host Provider allerdings in eine Zwickmühle, so müssten sie zur Vermeidung von Prozessrisiken sämtliche Inhalte kennen und kontrollieren, was schon angesichts der Informationsflut des Internetzeitalters kaum möglich ist. Laut Bundesgericht ist nun der Gesetzgeber am Zuge. Alexander Kernen bespricht den Entscheid und hält diesen im Ergebnis für vertretbar, betont aber, dass es sich das Bundesgericht etwas einfach gemacht habe.

Louis Gaillard kommentiert das Urteil vom 6. August 2012, in welchem sich das Bundesgericht mit der Frage der Zuständigkeit eines staatlichen Gerichts bei Vorliegen der Voraussetzungen der Schiedsgerichtsbarkeit auseinandersetzte. Problematisch ist dies insbesondere bei einer Klage mit mehreren Rechtsbegehren, welche zum Teil die Schiedsgerichtsbarkeit und teilweise die staatliche Gerichtsbarkeit betreffen.

Der besonderen Problematik älterer Personen in Gefängnissen widmet sich Abigaël Blanchard: Muss der Gefängnisalltag angepasst werden? Gibt es besondere Regelungen beim Erreichen des Pensionsalters? Wie muss die medizinische Versorgung ausgestaltet sein?

Unter dem Titel «Entemotionalisierung der Raserproblematik» setzt sich Prof. Dr. Dr. Hans Giger mit den im Rahmen der Via sicura erfolgten Ergänzungen des Art. 90 SVG auseinander (Verletzungen der Verkehrsregeln). Er kritisiert die durch die Absätze 3 und 4 vorgenommene Neuregelung, die in Absatz 3 zutreffend ein vorsätzliches Verhalten für eine Verurteilung auch für Geschwindigkeitsexzesse verlangt, im Widerspruch dazu in Absatz 4 indessen durch Kategorisierung jeden Verstoss ohne Berücksichtigung des Verschuldens u.a. subjektiven Zuordnungskriterien zulässt.

Eine weitere Gesetzesrevision, die der Kritik unterzogen werden muss, betrachtet Bruno Schlegel. Mit Art. 173 Abs. 1 lit. e StPO – Zeugnisverweigerungsrecht bei weiteren Geheimhaltungspflichten – wurde eine zuvor im Betäubungsmittelgesetz abgeschaffte Regelung wieder in Kraft gesetzt und sorgt so für Schwierigkeiten bei der Interessenabwägung.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Urteilsbesprechungen
Alexander Kernen, Volle Verantwortlichkeit des Host Providers für persönlichkeitsverletzende Handlungen seines Kunden
Louis Gaillard, Le pouvoir d'examen du juge étatique en présence d'une convention d'arbitrage
 
Beiträge
Abigaël Blanchard, L'exécution des peines privatives de libertés concernant les personnes âgées
Hans Giger, Zur Entemotionalisierung der Raserproblematik: Kritik an der verfehlten Neuregelung in der Strassenverkehrsgesetzgebung
Bruno Schlegel, Panne auf der Revisionsautobahn? – Art. 173 Abs. 1 StPO
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Patienten bestohlen: Bundesgericht bestätigt Aargauer Urteil
 
Medienmitteilungen
Jurius, Verordnungsänderung für effizienteren Vollzug der Quellensteuer
Jurius, Die Berechnung des Risikoausgleichs wird vereinfacht
Jurius, Änderung des BZG verabschiedet
Jurius, Botschaft zur rascheren Entschuldung der Arbeitslosenversicherung
Jurius, Klare Rechtsgrundlage zum Einsatz von GovWare
Jurius, Vernehmlassung zur Bekämpfung der Geldwäscherei eröffnet
Jurius, Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion befürwortet
Jurius, Gegenvorschlag zur Initiative «für eine öffentliche Krankenkasse»
Jurius, Opfer von Straftaten stärker unterstützen
Jurius, Detailhandel: Auch WAK-N für Einkaufen bis 20 Uhr
 
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf März 2013 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Die Ausgabe 2013/1 der Schweizer Richterzeitung erscheint am 6. März 2013:

In über 40 Beiträgen wird informiert über aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und wissenschaftliche Fragen rund um die Justiz.

Unter anderem umfasst die kommende Ausgabe folgende Beiträge:

  • Marco Borghi, L'éthique des juges (par un «regard extérieur»)
  • Pascal Mahon, Roxane Schaller, Le système de réélection des juges : évidence démocratique ou épée de Damoclès ?
  • Christine Kaufmann, Gerichtsalltag und Reflexion

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Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
Weblaw AG / IDS de l'Université de Neuchâtel: Neuerscheinung in der Reihe «Anthologia» von Editions Weblaw
IRIS 2013 in Salzburg – Fotowettbewerb wieder ein voller Erfolg
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Urteilsbesprechungen

Alexander Kernen
Im Urteil 5A_792/2011 vom 14. Januar 2013 hat sich das Bundesgericht erstmals zur Passivlegitimation eines Host Providers im Zusammenhang mit persönlichkeitsverletzenden Handlungen seines Kunden geäussert. Konkret wurde ein Blog-Hoster (jene Person, die dem Blogger die notwendige Technik zum Betrieb eines Blogs zur Verfügung stellt und den Blog auf dem eigenen Server zum Abruf bereithält) vom Verletzten auf Beseitigung und Feststellung verklagt. Stein des Anstosses waren ehrrührige Passagen im Text des Bloggers. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das geltende Schweizer Recht keinen Spielraum für eine privilegierende Sonderbehandlung des Host Providers zulasse. Berufen sei – wenn schon – der Gesetzgeber.
Rechtsgebiete: Personenrecht; Informatikrecht; Schaden. Schadenersatz
deutsch, ca. 3956 Wörter

Louis Gaillard
Der staatliche Richter prüft die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens nach den Bestimmungen des Art. 7 IPRG, wenn das Schiedsgericht die Anforderungen von Art. 176 Abs. 1 IPRG bezüglich des Sitzes und der Internationalität erfüllt. Gibt es eine Klage, die mehrere Rechtsbegehren umfasst, darf er seine Zuständigkeit nur für diejenigen Rechtsbegehren bejahen, welche offensichtlich zu seiner Gerichtsbarkeit gehören. Das Schiedsgericht muss eine gründliche und unabhängige Überprüfung seiner Zuständigkeit durchführen. Es ist allerdings an die vorherige Entscheidung des staatlichen Gerichts bezüglich dessen Zuständigkeit gebunden und muss diese anerkennen. (bk)
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht; Schiedsgerichtsbarkeit
französisch, ca. 3647 Wörter

Beiträge

Abigaël Blanchard
Viele Bücher und Abhandlungen behandeln das Gefängnisleben in allgemeiner Weise, ohne Rücksicht auf das Alter der Insassen zu nehmen. Obwohl im Gefängniswesen die individuellen Bedürfnisse von betagten Gefangenen nicht unbekannt sind, fehlen die zur Verfügung gestellten Mittel, um den Vollzug ihrer Strafe zu organisieren. Praktiker sind sich jedoch bewusst, dass es unerlässlich ist, dieses Thema anzugehen und Lösungen für die Probleme zu finden, welche sich durch die Inhaftierung von Personen im fortgeschrittenen Alter stellen. Der Beitrag versucht, einen bescheidenen Teil dazu beizusteuern. (bk)
Rechtsgebiete: Strafen- und Massnahmenvollzug
französisch, ca. 8096 Wörter

Prof. Dr. Dr. Hans Giger
Am 1. Januar 2013 traten Abs. 3 und 4 des Art. 90 SVG in Kraft. Art. 90 Abs. 3 SVG erfasst die vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln und in diesem Zusammenhang ebenfalls die «besonders krasse Missachtungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit». Die in Abs. 4 vorgenommene Kategorisierung stellt indessen einzig und allein auf das objektive Faktum der Geschwindigkeitsüberschreitung ab, ohne die Verschuldensproblematik zu berücksichtigen. Dies führt zur Normkollision und zur Verletzung international anerkannter Grundsatzprinzipien des Rechts. Angesichts der hohen Strafandrohung und der damit als «Verbrechen» eingestuften Handlung, drängt sich eine Korrektur der verunglückten Gesetzgebungsaktion auf.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht; Strafrecht
deutsch, ca. 7448 Wörter

Bruno Schlegel
Jahr für Jahr werden in der Schweiz unzählige Bestimmungen der unterschiedlichsten Rechtsgebiete durch den Gesetzgeber verabschiedet, in Kraft gesetzt, geändert oder aufgehoben. Häufig hat die Änderung einer einzelnen Bestimmung Auswirkungen auf andere Erlasse und bedingt entsprechende Anpassungen. Es verwundert kaum, dass sich bei dieser Flut von gesetzestechnischen Abläufen auch einmal ein Fehler einschleicht.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Betäubungsmittelstrafrecht
deutsch, ca. 1261 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Über dreissig Mal hat eine Aargauer Spitalangestellte zwischen 2001 und 2005 aus den leerstehenden Wohnungen von Patienten Geld und Schmuck gestohlen. Nun hat das Bundesgericht den Schuldspruch und die bedingte Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren bestätigt. (Urteil 6B_544/2012)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
deutsch, ca. 272 Wörter

 


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Persönlichkeitsschutz im Zeitalter des Internet / La protection des droits de la personnalité à l’ère du numérique; 26.04.2013; Bern
25 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Nicolas Passadelis, Datenschutzrechtliches Auskunftsrecht erlaubt keine Beweisausforschung
(Kommentar von BGE 138 III 425)
Markus Vischer / Scarlett Schwarzenberger, Grundstückkaufvertrag - Freizeichnungsklauseln und Grundlagenirrtum
(Kommentar von Urteil 4A_492/2012 vom 22.11.12)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
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Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Carine Egger neue UBI-Vizepräsidentin
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Medienmitteilungen

Jurius
Künftig können Arbeitgebende die Quellensteuerabrechnungen bei den Kantonen elektronisch einreichen. Dadurch wird die Abwicklung des Quellensteuerverfahrens sowohl für die Arbeitgebenden als auch für die Steuerbehörden markant vereinfacht. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, hat eine entsprechende Verordnungsänderung unterzeichnet, die auf Anfang 2014 in Kraft treten wird.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 139 Wörter

Jurius
Der Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherern wird ab 2014 einfacher berechnet. Neu gibt es nur noch eine einzige Berechnung, und zwar im Folgejahr. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung am 27. Februar 2013 verabschiedet.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung; Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 312 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 eine Änderung des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sowie die entsprechende Botschaft verabschiedet. In Zukunft soll die Kontrolle des Bundes über die Dienstleistungen von Angehörigen des Zivilschutzes verstärkt werden. Damit sollen unrechtmässige Schutzdienstleistungen und unrechtmässige EO-Abrechnungen durch die Kantone und Gemeinden verhindert werden. Die Revisionsvorlage geht nun zur Beratung an die Eidgenössischen Räte.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 367 Wörter

Jurius
Um die Arbeitslosenversicherung rascher zu entschulden, sollen künftig auch Lohnanteile über 315'000 Franken mit einem Beitragsprozent (sogenanntes Solidaritätsprozent) belegt werden. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung von den Kantonen, den Parteien, den Verbänden und Organisationen grossmehrheitlich unterstützt. Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 den Entwurf der Gesetzesänderung und der Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung; Steuerrecht
deutsch, ca. 142 Wörter

Jurius
Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht dank verschlüsselter Kommunikation, etwa via Internet, einer Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Gleichzeitig soll klar festgelegt werden, welche Überwachungsmassnahmen zulässig sind und wer welche Pflichten hat, damit der moderne Fernmeldeverkehr überwacht werden kann. Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 die Botschaft für die erforderliche Gesetzesrevision verabschiedet und ans Parlament überwiesen.
Rechtsgebiete: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
deutsch, ca. 733 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 zwei Vernehmlassungsvorlagen verabschiedet. Einerseits sollen die revidierten internationalen Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umgesetzt werden. Anderseits soll mit erweiterten Sorgfaltspflichten verhindert werden, dass Finanzintermediäre in der Schweiz unversteuerte Gelder entgegennehmen. Mit diesen Vorlagen unterstreicht der Bundesrat die Bedeutung, die er der Wahrung der Integrität des Finanzplatzes beimisst. Beide Vernehmlassungen dauern bis zum 15. Juni 2013.
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 613 Wörter

Jurius
Der Bundesrat befürwortet im Grundsatz die Parlamentarische Initiative 12.400 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N). Diese sieht vor, die finanziellen Mittel zur Förderung der erneuerbaren Stromproduktion ab 2014 zu erhöhen, kleine Photovoltaik-Anlagen anstatt mit der kostendeckenden Einspeisevergütung mit einmaligen Investitionshilfen zu unterstützen und stromintensive Unternehmen vom Netzzuschlag zur Finanzierung der Förderinstrumente zu entlasten. Der Bundesrat unterstützt die Kommission darin, die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative anzunehmen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 378 Wörter

Jurius
Der Bundesrat stellt der Volksinitiative «für eine öffentliche Krankenkasse» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser soll vor allem die Risikoselektion der Krankenversicherer verringern, und zwar mit einer Rückversicherung für sehr hohe Kosten und einer weiteren Verfeinerung des Risikoausgleichs. Zudem soll eine striktere Trennung von Grund- und Zusatzversicherung die Transparenz erhöhen. Der Entwurf geht nun in die Vernehmlassung. Die Volksinitiative «für eine öffentliche Krankenkasse» lehnt der Bundesrat ab.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung; Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 527 Wörter

Jurius
Der Bundesrat will zusammen mit den Kantonen verschiedene Massnahmen prüfen, damit Opfer von Straftaten häufiger Anzeige erstatten und stärker unterstützt werden können. Er beabsichtigt zudem, die statistischen Erhebungen zur Kriminalität und Opferhilfe zu verbessern, wie er in einem am 27. Februar 2013 veröffentlichten Bericht festhält.
Rechtsgebiete: Strafrecht
deutsch, ca. 352 Wörter

Jurius
Läden sollen ihre Produkte künftig in der ganzen Schweiz werktags bis 20 Uhr verkaufen dürfen. Nach dem Ständerat hat auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) einer Motion zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zugestimmt.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Politische Rechte
deutsch, ca. 353 Wörter

Gesetzgebungsübersicht

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2013 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Monatliche Gesetzgebungsübersicht
deutsch, ca. 611 Wörter

 


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Juristin/Juristen (80% - 100%); Kanton Schwyz; Schwyz.
Praktikantin oder Praktikant; roos-niedermann Rechtsanwälte; Lichtensteig
Juristin / Jurist / 50% Halbtagesstelle; WALKER Management AG; Sursee
Anwältin / Anwalt; Streiff Pellegrini & von Kaenel; Wetzikon ZH
Juristischen Sekretär / Juristische Sekretärin (80%); Kanton Zürich Bildungsplanung; Zürich
Leiterin/Leiter für die Abteilung; Kanton Schwyz; Schwyz
Senior Legal Regulierung (m/w); swissgrid ag; Frick
Anwältin / Anwalt; Blum&Grob Rechtsanwälte AG; Zürich
Vertragsjurist/-in 60%-100%; Die Schweizerische Post, PostFinance; Bern
Legal Counsel; Ems-Chemie AG; Männedorf
Compliance Officer (m/w) 80-100 %; Bank Linth LLB AG; Uznach
Anwältin/Anwalt; Kellerhals Anwälte; Basel
Juristin / Jurist; Personalamt des Kantons Thurgau; Frauenfeld
Fachspezialist / in Grundbuch (100%); Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt; Basel
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Legal Counsel; Basilea Pharmaceutica AG; Basel
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Vorschau

Jusletter 11. März 2013

David Schwaninger / Stephanie S. Lattmann, Cloud Computing: Ausgewählte rechtliche Probleme in der Wolke
Philippe Ehrenström, Fiscalité de la Genève internationale : diplomates, représentations diplomatiques, organisations internationales et fonctionnaires internationaux
Kevin Hubacher, Schweizer Kartellrecht 2012 – ein Jahresrückblick
Markus Vischer, Die fünfjährige Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen im Kaufrecht
Peter Studer, Trotz amtlichem Registerauftrag darf SWITCH die eigene Tochter im Wettbewerb bevorzugen – Das Bundesgericht bestätigt seine Praxis gegenüber Stiftungen und Anstalten mit staatlichem Auftrag

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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