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Jusletter 4. Februar 2013

Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Am 3. März 2013 werden Volk und Stände über die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» abstimmen. Bereits seit Wochen ist das Thema nicht mehr aus der Schweizer Medienwelt wegzudenken (vgl. auch Brigitta Moser-Harder, Abzocker-Initiative liegt im internationalen Trend, in: Jusletter 14. Januar 2013; Herbert Wohlmann / Philippine Bossy, Zum vorgeschlagenen Stimmzwang der Pensionskassen in den Generalversammlungen börsenkotierter Unternehmen, in: Jusletter 1. Oktober 2012). Prof. Dr. Peter V. Kunz setzt in seinem rechtsvergleichenden Gutachten die sog. Abzocker-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments in einen internationalen Kontext. Er kommt zu dem Schluss, dass die Schweiz bei Annahme der Initiative einen nationalen Alleingang und internationale Isolierung mit erheblichem Standortnachteil riskiert.

Mit BGE 138 I 305 hat das Bundesgericht – entgegen der bisherigen Rechtsprechung – die Rüge der Verletzung des Willkürverbots und des Rechtsgleichheitsgebots in Einbürgerungsangelegenheiten mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde zugelassen. Nicole Scheiber und Ramona Pedretti kommentieren das Urteil und sprechen sich für eine Übertragung dieser Möglichkeit auch auf andere Rechtsgebiete aus.

Dem Urteil des Bundesgerichts vom 16. Oktober 2012 zum Pensionskassenvorbezug widmen sich Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland. Sie empfehlen eine treuhänderische Überwachung des Vorbezugs, damit Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung beim Erwerb von Wohneigentum korrekt abgewickelt werden können.

Die Todesstrafe wurde in der Schweiz 1992 vollständig abgeschafft. Hauptziel heute ist es, das soziale Verhalten des Inhaftierten zu verbessern und eine Wiederholung der Tat zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen ist es natürlich unerlässlich, dass der Häftling am Leben ist. 2010 sorgte besonders der Fall Skander Vogt, der in seiner Zelle Feuer legte und an den Folgen verstarb, für Aufsehen. Valentin Groslimond bietet einen Überblick über rechtliche Fragestellungen, die sich in Verbindung mit dem Tod eines Häftlings ergeben und zeigt Lösungsansätze auf.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Peter V. Kunz, Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» sowie Revision des Obligationenrechts als indirekter Gegenvorschlag: Aspekte im internationalen Quervergleich
 
Urteilsbesprechungen
Nicole Scheiber / Ramona Pedretti, Willkürrüge vor Bundesgericht – nur in Einbürgerungsangelegenheiten?
Roland Pfäffli / Daniela Byland, Pensionskassenvorbezug mit Pferdefuss
 
Beiträge
Valentin Groslimond, La problématique des décès dans les prisons suisses
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Keine fristlose Kündigung wegen geheimer Internet-Überwachung
Jurius, Amtsgeheimnis: Freispruch für Ex-Polizeikommandanten bestätigt
 
Medienmitteilungen
Jurius, Bundesrat revidiert Stromversorgungsverordnung
Jurius, MWST-Reform: Zusatzbotschaft mit Zwei-Satz-Modell
Jurius, Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz
Jurius, Fluglärm: KVF-S will Staatsvertrag ratifizieren

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Spezial-Beiträge und -Ausgaben.


ZPO - Fallstricke und Chancen
7. März 2013, Zürich

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Die Tagung verschafft den Teilnehmenden einerseits ein Überblick über neuere Entwicklungen unter der ZPO. Andererseits beleuchtet sie spezifische Fragen, die sich in und im Kontext von Zivilprozessen ergeben können. Wer diese Spezifitäten und die damit verbundenen Gefahren und Chancen kennt, hat im Prozess Vorteile.

Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

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Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar: Monatsübersicht Januar 2013, Ausgabe 20
Save the Date! 3. Weblaw Forum 2013, 13. März, Bern.
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Wissenschaftliche Beiträge

Prof. Dr. Peter V. Kunz
Am 3. März 2013 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» ab. Kürzlich erstellte der Autor ein rechtsvergleichendes Gutachten, das diese Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments in einen internationalen Kontext setzt und mit verschiedenen ausländischen Ordnungen vergleicht: Europäische Union, Deutschland, Österreich, Grossbritannien sowie USA. Während der parlamentarische Gegenvorschlag in etwa dem internationalen Standard entspricht und wohl noch etwas weiter geht, kommt die Studie zum Schluss, dass die «Abzocker»-Initiative globale Skurrilitäten enthält und dass ein nationaler Alleingang zu einem Standortnachteil für die Schweiz führen könnte.
Rechtsgebiete: Aktienrecht; Gesellschaftsrecht; Steuerrecht; Rechtsvergleichung
deutsch, ca. 25366 Wörter

Urteilsbesprechungen

Nicole Scheiber / Ramona Pedretti
In BGE 138 I 305 änderte das Bundesgericht seine Praxis in Einbürgerungsangelegenheiten dahingehend, dass die Verletzung des Willkürverbots und des Rechtsgleichheitsgebots mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde vor Bundesgericht gerügt werden kann. Die die Einbürgerung regelnden Normen vermitteln der gesuchstellenden Person eine hinreichend klar umschriebene Rechtsposition, welche sie legitimiert, sich auf Art. 9 und 8 BV zu berufen. Unseres Erachtens lässt sich eine solche Rechtsposition auch in anderen Rechtsgebieten begründen.
Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot; Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 5938 Wörter

Dr. Roland Pfäffli / Daniela Byland
Für den Erwerb von Wohneigentum zum eigenen Bedarf kann ein Vorbezug aus den Mitteln der beruflichen Vorsorge (Pensionskassenguthaben) beansprucht werden. Ein aktueller Fall zeigt, dass es sich empfiehlt, den Vorbezug treuhänderisch zu überwachen, damit das «Zug-um-Zug-Geschäft», d.h. die Kaufpreiszahlung und die Eigentumsübertragung, korrekt abgewickelt werden kann.
Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch; Eigentum
deutsch, ca. 734 Wörter

Beiträge

Valentin Groslimond
Todesfälle von Inhaftierten sind Realität. Hinter diesem traurigen Phänomen verbergen sich komplexe Probleme, die es zu lösen gilt. Die im Schweizerischen Strafgesetzbuch dafür vorgesehenen Möglichkeiten sind leider nicht immer zweckmässig. Der Beitrag untersucht zuerst die bestehende Rechtslage und schlägt danach neue Lösungsansätze vor. (bk)
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie; Strafprozessrecht
französisch, ca. 9299 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Arbeitgeber dürfen die Computer-Aktivitäten ihrer Angestellten nicht im Geheimen überwachen. Das Bundesgericht hat darum die fristlose Kündigung eines Kaders des Zivilschutzes in Bellinzona aufgehoben. (BGE 8C_448/2012)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Datenschutz
deutsch, ca. 218 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den Freispruch des ehemaligen Ausserrhoder Polizeikommandanten Hansjörg Ritter abgewiesen. Mit diesem Urteil wird der Freispruch des Obergerichts vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung rechtskräftig. (Urteil 6B_28/2012)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Verletzung der Berufs- und Amtspflicht
deutsch, ca. 111 Wörter

 


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Symposium en droit de la famille 2013 - La famille dans les relations transfrontalières; 03.06.2013.2013; Fribourg
Symposium Familienrecht 2013 - Familien in Zeiten grenzüberschreitender Beziehungen; 04.06.2013 - 05.06.2013; Fribourg
2. Winterthurer Tagung zum Arbeitsrecht, Krankheit im Arbeitsverhältnis: Neue Phänomene – Aktuelle Rechtsfragen; 04.07.2013; Winterthur
25 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Olivier Subilia, Application du droit étranger au personnel d'une mission étrangère
(Kommentar von BGE 4A_292/2012 vom 16.10.12)
Lara Elliott / Markus Vischer, Sachgesamtheiten unter den Regeln des CISG
(Kommentar von Urteil 4A_753/2011 vom 16.07.12)
Clemens von Zedtwitz / Gwladys Gilliéron, Anwendung der altrechtlichen Rechtsfolgeregelung von Art. 6 VVG
(Kommentar von BGE 4A_370/2012 vom 04.12.12)
Beat Brechbühl / Christophe Scheidegger, Kompetenzverlust der Kantone bei Festlegung und Überprüfung der Strompreise
(Kommentar von BGE 2C_269/2012 vom 27.10.12)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
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In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
ALTENBURGER LTD legal + tax freut sich über die neue Partnerschaft mit Herrn Daniel Marugg, Fürsprecher, LL.M.
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Medienmitteilungen

Jurius
Die Schweizer Netzbetreiber stehen vor grossen Investitionen in die Erneuerung und den Ausbau der Stromnetze. Mit einer Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) schafft der Bundesrat die dazu erforderlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Er legt zudem fest, dass Datenmeldungen der Schweizer Strommarktteilnehmer, welche diese im Rahmen der neuen europäischen Transparenzverordnung für Strom- und Gasmärkte (REMIT-Verordnung) vornehmen müssen, ebenfalls an die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom gehen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. März 2013 bzw. am 1. Juli 2013 (Teil Datenmeldung) in Kraft.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 401 Wörter

Jurius
Mit einer Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Nationalrats, eine Mehrwertsteuerreform mit zwei Steuersätzen anstatt der heutigen drei auszuarbeiten. Neu sollen das Gastgewerbe und die Beherbergung dem reduzierten Steuersatz unterstellt werden. Zudem werden einige Steuerausnahmen abgeschafft. Die Vereinfachung der Mehrwertsteuer durch einen einheitlichen Steuersatz und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen hatte der Nationalrat am 21. Dezember 2011 abgelehnt.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 493 Wörter

Jurius
Anlässlich des siebten Datenschutztages wurde am 28. Januar 2013 eine Broschüre zum Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) herausgegeben. Der Inhalt wird hier wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Datenschutz; Arbeitsrecht
deutsch, ca. 515 Wörter

Jurius
Um einen langwierigen Konflikt zu beenden, soll die Schweiz den Staatsvertrag mit Deutschland zum Fluglärmstreit ratifizieren. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) empfiehlt einstimmig, das Abkommen trotz der Blockade in Deutschland abzusegnen.
Rechtsgebiete: Aussenpolitik. Internationale Beziehungen; Luftfahrt
deutsch, ca. 260 Wörter

 


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Anwaltsassistentin; Niederer Kraft & Frey AG; Zürich
Teamchefs (Juristen/Juristinnen); Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV; Bern
Juristin oder Juristen (100%), Anwaltspatent von Vorteil; Assista Rechtsschutzversicherung AG; Basel
Jurist/Juristin vorzugsweise mit Anwaltspatent (100%); Notenstein Privatbank AG; St. Gallen
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin; BILL ISENEGGER ACKERMANN AG; Zürich
Legal Counsel; Franke Management AG; Aarburg
Jurist/in; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Tax Securities & Reporting Expert; Corporate Management Selection C.M.S. AG; Zürich
Steuerexpertin / Steuerexperten; Schellenberg Wittmer; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Schellenberg Wittmer; Zürich
Juriste; Alec, Allan & Associés SA; Echandens
Anwalt/Anwältin; Ernst & Young AG; Zürich
Sen. Lawyer; Credit Suisse Shared Services; Zürich
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; Walder Wyss AG; Seefeld (Zürich)
Responsable du Corporate Tax Lausanne; Ernst & Young AG; Lausanne
Trademark Assitant 50 % (m/w); ABB Schweiz AG; Baden
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; Muri Rechtsanwälte; Weinfelden
Jurist/in Elektrizitäts- und Wasserrecht; Bundesamt für Energie BFE; Ittigen bei Bern
Players' Status Lawyer; UEFA; Zürich
Legal Counsel Data Privacy & Information Security; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Legal Director; Cabinet PROFIL ExecutiveSearch; Genève
Partnerin / Partner; Bratschi Wiederkehr & Buob; Basel
Legal Counsel Vermögensverwaltung (w/m); CREDIT SUISSE AG; Zürich
Giurista Enforcement Insolvenza (50-100%); Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin; Beutler Künzi Stutz AG; Bern
avocate / avocat; Weissberg & De Cet Rechtsanwälte - Notare; Biel/Bienne
Paralegal; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Corporate Legal Counsel (w/m); Waelti Partners AG; Basel
Rechtsanwalt/-in & Compliance Officer in Bern; Die Schweizerische Post; Bern
Betriebswirt oder Jurist (m/w); Wilhelm Kaderselektion AG; Vaduz
LEGAL ASSISTANT; Page Personnel; Zug
Rechtsanwalt / Partner (m/w); Wiesli Fischer AG; Zürich
Anwaltsassistent/in; Homburger AG; Zürich
Stadtrichter/in; Stadt Winterthur; Winterthur
Un/une juriste pour le Centre de compétence des marchés publics de la Confédération (CCMP); Office fédéral des constructions et de la logistique OFCL; Bern
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Wiederholungen
Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte; Bär & Karrer; Zürich
Senior Paralegal (m/w) 100%; Julius Bär Gruppe AG; Zürich
Anwältinnen / Anwälte; Lenz & Staehelin; Zürich
Bank Legal & Compliance Professional; Lexperience AG; Zürich
Compliance Officer (m/w); swissgrid ag; Frick
Anwältin / Anwalt oder Juristin / Juristen (80%); Gewerkschaft Unia Zentralsekretariat Bern; Bern
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin; SIX Management AG; Zürich
Steuerexperte/in; Wenger & Vieli AG; Zürich
Juristin / Jurist (50%); Pädagogische Hochschule Zürich; Zürich
Legal Counsel Products & Services; Julius Bär Gruppe AG; Zürich
Mehrsprachige/r Juristin/Jurist; ICAS Schweiz AG; Wallisellen
Substitutin / Substitut; Prof. Giger & Dr. Simmen Rechtsanwälte; Zürich
Abteilungsleiter Fachstelle Geldwäscherei; Raiffeisen Schweiz; St. Gallen
Avocat(e); Python & Peter; Genf
Legal Counsel, Pharmaceutical R&D Europe; Novartis Pharma AG; Basel
Senior Legal Regulierung (m/w); swissgrid ag; Frick
Stv. Bereichsleiterin / Bereichsleiter Spezialsteuerm (100%); Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft; Liestal
Assistentin oder Assistent; Université de Fribourg, Rechtswissenschaftliche Fakultät; Granges-Paccot
Assistenz (w/m) 60-100%; Rödl & Partner (Schweiz) GmbH; Zürich
Leiter/-in des Betreibungs- und Konkursamts Schaffhausen; Obergericht des Kantons Schaffhausen; Schaffhausen
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Vorschau

Jusletter 11. Februar 2013

Christian Sahli / Thomas J. Wenger, Richtungsweisender Impuls für die Stromversorger – Kommentar zum BGE 2C_25/2011 vom 3. Juli 2012 aus betriebswirtschaftlicher und juristischer Sicht
Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay, Aktuelles aus Lausanne: Neues Recht befristet altes Kaufsrecht nicht
Monika Roth, Retrozessionen – no sense of timing and reasoning?
Daniel Häusermann, Strafrechtliche Konsequenzen der «Abzocker»-Initiative
Albert Evrard s.j., Recension : Géraldine Mathieu, Claire Rommelaere, Le secret professionnel. Petit guide à l’usage du personnel hospitalier

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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