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Jusletter 3. Dezember 2012

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Liebe Leserinnen und Leser

Am Dienstag, den 27. November 2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) grünes Licht für den viel kritisierten dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) gegeben. Bereits mit Urteil vom 12. September 2012 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Ratifikation des «Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus» sowie des «Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion» für grundsätzlich verfassungskonform erklärt. Hannes Rathke kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die völkerrechtliche, innerstaatliche und organinterne Sicherstellung der verfassungskonformen deutschen Beteiligung und insbesondere der Budgetverantwortung des Deutschen Bundestages.

Das Urteil des Bundesgerichts vom 30. Oktober 2012 zur Praxis der Retrozessionen hat hohe Wellen geschlagen. Gleich mehrere Autoren haben sich in Jusletter (Peter Nobel, Das Bundesgericht zu den Bestandespflegekommissionen und Beat Mathys / Vito Roberto, Wann verjähren Bestandespflegekommissionen?, in: Jusletter 19. November 2012) und im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (Corinne Zellweger-Gutknecht, Vertriebsvergütungen – Herausgabepflicht der Vermögensverwaltungsbank, publiziert am 28. November 2012) zu unterschiedlichen Aspekten geäussert. Auf die Diskussion zur Verjährung von Bestandespflegekommissionen geht PD Dr. Jean-Marc Schaller erneut ein. Er ist der Ansicht, dass der zugehörige Ablieferungsanspruch der Regelverjährung Art. 127 OR unterliegt und die Verjährungsfrist (erst) ab Mandatsbeendigung zu laufen beginnt.

Den am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Verjährungsbestimmungen im Kauf- und Werkvertragsrecht widmen sich Dr. Gilles Benedick und Dr. Markus Vischer. Als Ergänzung zu den Ausführungen von David Rüetschi, Übergangsrechtliche Fragen zum revidierten Gewährleistungsrecht, in: Jusletter 4. Juni 2012, gehen Sie der Frage nach, ob eine vertragliche Vereinbarung der Verjährungsfrist, die vor dem 1. Januar 2013 getroffen wurde und die bei einem Konsumentenkauf die Minimalfristen von nArt. 210 Abs. 4 OR unterschreitet, gültig bleibt.

Dr. Markus W. Stadlin und Fabrizio Brönnimann untersuchen die Auswirkungen einer übermässigen hypothekarischen Belastung der Baurechtsparzelle beim vorzeitigen Heimfall des Baurechts.

Thomas Hugi Yar stellt fallgruppenartig die Praxis des Bundesgerichts im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte (WSK-Rechte) dar und kommt zu dem Schluss, dass die Rechtsprechung – trotz einer gewissen Annäherung an die «traditionellen» Grundrechte – weiterhin zurückhaltend bei der Anerkennung einer direkten Anwendbarkeit bleibt.

Kann ein neues Pflichtversicherungsgesetz die verwirrende Vielfalt an Obligatorien in der Schweiz beseitigen? Dr. Eugénie Holliger-Hagmann betrachtet die geplanten Neuerungen kritisch.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Urteilsbesprechungen
Hannes Rathke, Das «ESM-Urteil» des Bundesverfassungsgerichts
 
Beiträge
Jean-Marc Schaller, Retrozessionen: Nochmals zur Verjährungsfrage
Gilles Benedick / Markus Vischer, Die intertemporale Anwendung von nArt. 210 Abs. 4 OR
Markus W. Stadlin / Fabrizio Brönnimann, Die übermässige hypothekarische Belastung der Baurechtsparzelle
Thomas Hugi Yar, Die Praxis des Bundesgerichts im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte
 
Essay
Eugénie Holliger-Hagmann, Pflichtversicherungsgesetz
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Energie: Entscheid zugunsten der Gewässer
Jurius, Arbeitsrecht: Mehr Lohn für Flugzeug-Reinigungskräfte
Jurius, Coûteux excès de vitesse pour un conducteur de Ferrari
Jurius, Geplanter Anschlag: Öko-Aktivisten bekommen teilweise Recht
Jurius, Tierhalteverbot gegen Urner Landwirt bestätigt
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Verfahren gegen Nestlé im Kanton Waadt
 
Medienmitteilungen
Jurius, Neue Liquiditätsverordnung für Banken
Jurius, Bundesrat heisst neue CO2-Verordnung gut
Jurius, Bundesrat heisst Verordnung zum Gesetz über Risikoaktivitäten gut
 
Aus der Wintersession 2012
Jurius, Wochenrückblick Wintersession 2012: 26. bis 29. November 2012
Jurius, Nationalrat: Längere Verwirkungsfrist bei nachrichtenlosen Vermögen
Jurius, Staatsleitungsreform: Ständerat gegen neunköpfigen Bundesrat
Jurius, Kanton Schwyz soll Wahlverfahren nicht ändern müssen
Jurius, Firmennamen: Ständerat für freiere Wahl von Firmennamen
Jurius, Steuern: Parlament stärkt Aufsicht über direkte Bundessteuer
 
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf Dezember 2012 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 


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Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Urteilsbesprechungen

Hannes Rathke
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 12. September 2012 die Ratifikation des «Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus» sowie des «Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion» für grundsätzlich verfassungskonform erklärt. Wegen der möglichen grundgesetzkonformen Interpretation der Verträge bedurfte es keiner einstweiligen Anordnungen, um dem Bundespräsidenten die Ratifikation der Verträge zu untersagen. Vor einer Ratifikation muss jedoch die verfassungsrechtlich gebotene Auslegung auch gegenüber den Vertragspartnern rechtlich sichergestellt werden.
Rechtsgebiete: Deutsches Recht; Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 13953 Wörter

Beiträge

PD Dr. Jean-Marc Schaller
Der Beitrag nimmt im Sinne einer «Replik» Bezug auf zwei Artikel, die in Jusletter vom 19. November 2012 erschienen sind und ganz (Mathys/Roberto) bzw. teilweise (Nobel) die Frage der Verjährung von Bestandespflegekommissionen erörtern. In Weiterführung dieser Diskussion wird vorliegend die Auffassung vertreten, dass der zugehörige Ablieferungsanspruch der Regelverjährung unterliegt (Art. 127 OR) und die Verjährungsfrist (erst) ab Beendigung des Mandats zu laufen beginnt. Ausserdem werden Aspekte der Geltendmachung der Verjährungseinrede und des Rechtsmissbrauchs in die Betrachtung miteinbezogen.
Rechtsgebiete: Obligationenrecht; Bankrecht
deutsch, ca. 2209 Wörter

Dr. Gilles Benedick / Dr. Markus Vischer
Am 1. Januar 2013 treten die neuen Verjährungsbestimmungen im Kauf- und Werkvertragsrecht in Kraft. Die sich im Zusammenhang mit der Revision stellenden übergangsrechtlichen Fragen wurden eingehend von David Rüetschi in Jusletter vom 4. Juni 2012 behandelt. Im Sinne einer Ergänzung des Aufsatzes von David Rüetschi steht im Zentrum dieses Beitrags die Frage, ob eine vertragliche Vereinbarung der Verjährungsfrist, die vor dem 1. Januar 2013 getroffen wurde und die bei einem Konsumentenkauf die Minimalfristen von nArt. 210 Abs. 4 OR unterschreitet, gültig bleibt.
Rechtsgebiete: OR besonderer Teil; Kaufrecht; Werkvertrag
deutsch, ca. 6481 Wörter

Dr. Markus W. Stadlin / Fabrizio Brönnimann
Im Laufe des maximal 100-jährigen selbständigen und dauernden Baurechts kann es sich ergeben, dass der Bauberechtigte es versäumt, die Hypothekarverbindlichkeiten auf das vertraglich Zulässige rückzuführen. Bei einer übermässig hohen hypothekarischen Belastung der Baurechtparzelle ist der Baurechtsgeber als potentieller künftiger Eigentümer der Unterpfandsparzelle u.U. gut beraten, den vorzeitigen Heimfall nicht geltend zu machen. Entsprechend fordern die Autoren den Richter auf, in solchen Fällen alle subjektiven Elemente des Einzelfalls zu berücksichtigen und ggf. zu entscheiden, dass keine Heimfallentschädigung geschuldet ist.
Rechtsgebiete: Eigentum; Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 1658 Wörter

Thomas Hugi Yar
Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte (WSK-Rechte) werden in der Schweiz stiefmütterlich behandelt. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in deren Rechtsnatur, bevor er fallgruppenartig der Praxis des Bundesgerichts nachgeht. Fazit der Analyse: Die Rechtsprechung ist nach wie vor zurückhaltend bei der Anerkennung einer direkten Anwendbarkeit, zeigt sich einer gewissen Annäherung an die «traditionellen» Grundrechte über die staatlichen Schutzpflichten aber nicht abgeneigt. Sie versucht im Übrigen, Rückschritte im Rahmen des Verbots von «retrogressive measures» zu vermeiden.
Rechtsgebiete: Grundrechte; Wirtschaftliche u. soziale Rechte
deutsch, ca. 9848 Wörter

Essay

Dr. Eugénie Holliger-Hagmann
Gleiche Prinzipien für die Haftpflichtversicherung von Ärzten und Zertifizierern, von Privaten bis zum Zirkus? Ein Pflichtversicherungsgesetz soll die verwirrende Vielfalt der Obligatorien in Bund und Kantonen beseitigen. Ungereimtheiten führen zu Fragen.
Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht
deutsch, ca. 5044 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Bei Restwassersanierungen müssen Behörden einen möglichen Spielraum zugunsten der Flüsse ausreizen. Das verfügte das Bundesgericht im Fall der Misoxer Kraftwerke in Graubünden. Das Urteil gilt als Schweizer Präzedenzfall. (BGE 1C_262/2011)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 334 Wörter

Jurius
BGer – Die Flugzeugreinigungsfirma ISS Aviation muss Genfer Angestellte, die über 50 Prozent arbeiten, mit einem Monatslohn entlöhnen. Das Bundesgericht hat einer Frau Recht gegeben, die über Jahre nur mit tieferem Stundenlohn bezahlt wurde. (Öffentliche Beratung im Verfahren 4A_163/2012)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 190 Wörter

Jurius
BGer – Ein Ferrari-Fahrer muss 25'000 Franken Tagessatz zahlen, weil er auf der Autobahn Genf-Lausanne vor der Polizei mit 250 km/h flüchtete. Das Bundesgericht bestätigte die Strafe. (Urteil 6B_568/2012) (sk)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
französisch, ca. 172 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesstrafgericht muss sein Urteil gegen drei Öko-Aktivisten überprüfen. Laut Bundesgericht hat es zusätzlich drei italienische Dokumente beizuziehen, die Hinweise über die Hintergründe enthalten könnten, die zur Aufdeckung des geplanten Anschlags führten. (Urteil 6B_722/2011)
Rechtsgebiete: Gemeingefährliche Straftaten; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 332 Wörter

Jurius
BGer – Ein Landwirt aus dem Kanton Uri darf wegen zahlreicher Verstösse gegen das Tierschutzgesetz definitiv keine Kühe mehr halten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bauern abgewiesen und das vom Kantonstierarzt verhängte unbefristete Verbot bestätigt. (Urteil 2C_378/2012)
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
deutsch, ca. 143 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Das Strafverfahren gegen Verantwortliche des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé im Zusammenhang mit dem Tod eines kolumbianischen Gewerkschafters wird definitiv im Kanton Waadt und nicht in Zug geführt. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde der Witwe abgewiesen. (Urteil BG.2012.25)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 242 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Lehrgang Konfliktlösung in Unternehmen und Verwaltung; 22.10.2012; verschiedene Orte
Lehrgang Prozessführung; 02.05.2013; St. Gallen/Warth
21 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Corinne Zellweger-Gutknecht, Vertriebsvergütungen - Herausgabepflicht der Vermögensverwaltungsbank
(Kommentar von BGE 4A_127/2012 vom 30.10.12)
Barbara von Rütte, Willkürverbot und Rechtsgleichheitsgebot in Einbürgerungsangelegenheiten
(Kommentar von BGE 1D_6/2011 vom 12.06.12)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
Abonnenten des Push-Service Entscheide erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht zur Online-Zeitschrift Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar zugestellt.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.

 

 

Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Suzanne Pasquier Rossier neues UBI-Mitglied
Bundesrat wählt neue Präsidentin der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Medienmitteilungen

Jurius
Der Bundesrat hat mit einer Verordnung neue Liquiditätsvorschriften für Banken erlassen. Banken müssen nach diesen jederzeit über genügend Liquidität verfügen, um ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Krisensituationen nachkommen zu können. Zusätzlich dienen die besonderen Anforderungen an die systemrelevanten Banken der Systemstabilität des Finanzplatzes.
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht; Kapitalmarktrecht
deutsch, ca. 247 Wörter

Jurius
Am 30. November 2012 hat der Bundesrat die neue CO2-Verordnung gutgeheissen. Sie tritt zusammen mit dem revidierten CO2-Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft. Damit stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Klimapolitik der Schweiz für den Zeitraum 2013 bis 2020 fest.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 811 Wörter

Jurius
Das Gesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten wird auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten. Der Bundesrat hat die Verordnung zum Gesetz genehmigt.
Rechtsgebiete: Sport
deutsch, ca. 220 Wörter

Aus der Wintersession 2012

Jurius
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 26. bis 29. November 2012 wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 2871 Wörter

Jurius
Der Anspruch auf nachrichtenlose Vermögen auf Schweizer Bankkonten soll nicht schon nach 50 Jahren erlöschen. Der Nationalrat beharrt auf einer längeren Verwirkungsfrist von insgesamt 112 Jahren.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 378 Wörter

Jurius
Der Ständerat lehnt die Vergrösserung des Bundesrats von sieben auf neun Mitglieder ab. Damit hat er am 27. November 2012 einen Schlussstrich unter die grosse Regierungsreform gezogen, an der Bundesrat und Parlament über zehn Jahre lang gearbeitet hatten.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 423 Wörter

Jurius
Der Kanton Schwyz soll sein Wahlverfahren nicht ändern müssen. Der Ständerat hat am 27. November 2012 beschlossen, die Bestimmung zum Wahlrecht in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung zu akzeptieren.
Rechtsgebiete: Bund und Kantone; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 524 Wörter

Jurius
Firmen sollen bei der Wahl des Namens freier sein. Der Ständerat hat sich dafür ausgesprochen, das Firmenrecht zu modernisieren. Er nahm am 27. November 2012 stillschweigend eine Motion von Pirmin Bischof (CVP/SO) an. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
deutsch, ca. 88 Wörter

Jurius
Alle Kantone müssen künftig Rechenschaft darüber ablegen, ob sie die direkte Bundessteuer ordnungs- und rechtmässig erhoben und an den Bund weitergeleitet haben. Das hat der Nationalrat am 26. November 2012 ohne Gegenstimme beschlossen.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Bund und Kantone
deutsch, ca. 230 Wörter

Gesetzgebungsübersicht

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2012 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Monatliche Gesetzgebungsübersicht
deutsch, ca. 958 Wörter


BF 2013
BF 2013

 

Richterzeitung

Die Ausgabe 2012/4 der Schweizer Richterzeitung ist am 28. November 2012 erschienen. Sie beinhaltet unter anderem die folgenden Beiträge:

  • Simonetta Sommaruga, Rechtsentwicklung im Wechselspiel von Gerichten und Gesetzgeber
  • Wolfgang Ernst, Abstimmungen in Richterkollegien
  • Arnold Marti, Offenlegen von Minderheitsmeinungen («dissenting opinion») – eine Forderung von Transparenz und Fairness im gerichtlichen Verfahren
  • Kurt Fluri, Die Verfassungsgerichtsbarkeit und Lösungsansätze im Konflikt zwischen Volksrechten und Völkerrecht

Haben Sie die E-Mail der Schweizer Richterzeitung am 28. November 2012 nicht erhalten?

Dann bestellen Sie hier die kostenlose E-Mail oder informieren Sie sich über die Preise für Einzel- und Gruppenabonnemente. Mit einem Abonnement haben Sie Zugriff auf das Archiv und können alle Artikel der bereits erschienenen Ausgaben lesen.

Weitere Informationen: Anna Thieme, T +41 31 380 57 77.
www.richterzeitung.chwww.revue-des-juges.ch

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Jurist Raiffeisenbanken (w/m); Raiffeisen Schweiz; St. Gallen
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Legal Counsel (m/w); Nellen & Partner AG; Zürich
Praktikumsstellen im Bereich Enforcement (Abklärungen/Verfahren); Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Jurist/in Elektrizitäts- und Wasserrecht; Bundesamt für Energie BFE; Ittigen bei Bern
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Jurist/in mit vertieften Ingenieurkenntnissen; Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD; Bern
Head of Legal Services & Licensing; Swiss Football League; Muri b. Bern
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Pestalozzi Rechtsanwälte AG; Zürich
ausserordentliche/r Kantonsgerichtsschreiber/in; Kantonsgericht St.Gallen; St. Gallen
Substitutin / Substitut; Bär & Karrer; Zürich
Junior Legal Counsel; Partners Group AG; Zug
Assistent/in Staatsanwaltschaft (100 %-Pensum); Personalamt Nidwalden; Stans
JuristIn für den FMH-Rechtsdienst (BG 100%); FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte; Bern
Jurist/in Providermanagement; Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD; Bern
Leiterin / Leiter Rechtsdienst (100%); Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich; Winterthur
Gerichtsschreiberin/Gerichtsschreiber (100%); Verwaltungsgericht des Kantons Zug; Zug
Anwaltsassistent/in (60% - 100%); Schwarz Breitenstein Rechtsanwälte AG; Winterthur
Geschäftsführer/in; Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Bern; Bern
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Vorschau

Jusletter 10. Dezember 2012
Schwerpunkt-Ausgabe: Zweitwohnunginitiative

Fabian Mösching, Ab welchem Zeitpunkt ist die Zweitwohnungsinitiative anwendbar?
Bernhard Waldmann, Die Zweitwohnungsverordnung
George M. Ganz, Zweitwohnungsinitiative: Verfassungsauftrag und Umsetzung
Max Walter, Was denn ist eine Zweitwohnung?

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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